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Bonus Cap 7 2027/09: Basiswert Deutsche Lufthansa

DU52JL / DE000DU52JL6 //
Quelle: DZ BANK: Geld 09.01., Brief 09.01.
DU52JL DE000DU52JL6 // Quelle: DZ BANK: Geld 09.01., Brief 09.01.
7,85 EUR
Geld in EUR
7,90 EUR
Brief in EUR
-1,38%
Diff. Vortag in %
Basiswertkurs: 8,974 EUR
Quelle : Xetra , 09.01.
  • Bonus-Schwelle / Bonuslevel 10,00 EUR
  • Bonuszahlung 10,00 EUR
  • Barriere 7,00 EUR
  • Abstand zur Barriere in % 22,00%
  • Barriere gebrochen Nein
  • Bonusrenditechance in % p.a. 15,04% p.a.
  • Bezugsverhältnis (BV) / Bezugsgröße 1,00
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Chart

Bonus Cap 7 2027/09: Basiswert Deutsche Lufthansa

  • Intraday
  • 1W
  • 1M
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  • 6M
  • 1J
  • 2J
  • 5J
  • Max
Quelle: DZ BANK AG, Frankfurt: 09.01. 17:18:47
Charts zeigen die Wertentwicklungen der Vergangenheit. Zukünftige Ergebnisse können sowohl niedriger als auch höher ausfallen. Falls Kurse in Fremdwährung notieren, kann die Rendite infolge von Währungsschwankungen steigen oder fallen. © 2026 DZ BANK AG

Stammdaten

Stammdaten
WKN / ISIN DU52JL / DE000DU52JL6
Emittent DZ BANK AG
Produktstruktur Zertifikat
Kategorie Bonus-Zertifikat
Produkttyp Bonus Cap
Währung des Produktes EUR
Quanto Nein
Bezugsverhältnis 1,00
Ausübung Europäisch
Emissionsdatum 02.12.2025
Erster Handelstag 02.12.2025
Letzter Handelstag 16.09.2027
Handelszeiten 08:00 - 22:00 Hinweise zur Kursstellung
Letzter Bewertungstag 17.09.2027
Zahltag 24.09.2027
Fälligkeitsdatum 24.09.2027
Bonus-Schwelle / Bonuslevel 10,00 EUR
Bonuszahlung 10,00 EUR
Start Barrierebeobachtung / 1. Beobachtungstag 02.12.2025
Innerhalb Barrierebeobachtung Ja
Barriere 7,00 EUR
Barriere gebrochen Nein
Cap 10,00 EUR

Kennzahlen

Kennzahlen
Berechnung: 09.01.2026, 17:18:47 Uhr mit Geld 7,85 EUR / Brief 7,90 EUR
Spread Absolut 0,05 EUR
Spread Homogenisiert 0,05 EUR
Spread in % des Briefkurses 0,63%
Bonusbetrag 10,00 EUR
Bonusrenditechance in % 26,58%
Bonusrenditechance in % p.a. 15,04% p.a.
Max Rendite 26,58%
Max Rendite in % p.a. 14,86% p.a.
Abstand zur Barriere Absolut 1,974 EUR
Abstand zur Barriere in % 22,00%
Aufgeld Absolut -1,074 EUR
Aufgeld in % p.a. -7,30% p.a.
Aufgeld in % -11,97%
Performance seit Auflegung in % 4,11%

Basiswert

Basiswert
Kurs 8,974 EUR
Diff. Vortag in % -1,06%
52 Wochen Tief 5,524 EUR
52 Wochen Hoch 9,088 EUR
Quelle Xetra, 09.01.
Basiswert Deutsche Lufthansa AG
WKN / ISIN 823212 / DE0008232125
KGV --
Produkttyp Aktie
Sektor Transport/Verkehrssektor

Produktbeschreibung

Das Zertifikat hat eine feste Laufzeit und wird am 24.09.2027 (Rückzahlungstermin) fällig. Die Höhe der Rückzahlung hängt davon ab, ob der Basiswert während der Beobachtungstage immer über der festgelegten Barriere notiert. Die Rückzahlung ist auf einen Höchstbetrag begrenzt.

Am Rückzahlungstermin gibt es folgende Rückzahlungsmöglichkeiten:
  1. Jeder Kurs des Basiswerts liegt während der Beobachtungstage (02.12.2025 bis 17.09.2027) (Beobachtungspreis) immer über der Barriere von 7,00 EUR. Sie erhalten den Bonusbetrag von 10,00 EUR.

  2. Mindestens ein Beobachtungspreis liegt auf oder unter der Barriere. Sie erhalten einen Rückzahlungsbetrag in EUR, der dem Referenzpreis multipliziert mit dem Bezugsverhältnis entspricht. Der Rückzahlungsbetrag ist jedoch auf den Höchstbetrag von 10,00 EUR begrenzt.

Sie verzichten auf den Anspruch auf Dividenden aus dem Basiswert und haben keine weiteren Ansprüche aus dem Basiswert (z.B. Stimmrechte).

Analyse

Gesamteindruck
Einfach nutzbares Gesamtrating basierend auf einer fundamentalen, technischen und Risikoanalyse unter Einbezug von Branchen- und Marktumfeld.

Eher positiv

Gewinnprognose
Der Veränderungstrend der Gewinnprognosen über ein Zeitfenster von 7 Wochen. Aktuelle Aktienbewertungen ausgewählter Analysten finden Sie unter DPA-AFX ANALYSER.

Positive Analystenhaltung seit 07.11.2025

Kurs-Gewinn-Verhältnis
Das KGV setzt den aktuellen Kurs der Aktie ins Verhältnis zu seiner Gewinnerwartung. Es wird auf Basis der langfristigen Gewinnprognosen der Analysten errechnet.
5,8

Erwartetes KGV für 2027

Risiko-Bewertung
Gesamteinschätzung des Risikos auf Basis des Bear Market und des Bad News Factors.

Mittel

Bear-Market-Faktor
Risiko Parameter, der anhand des Titelverhaltens in sich abwärts bewegenden Märkten das Marktrisiko einer Aktie angibt.

Mittlere Anfälligkeit bei Indexrückgängen

Korrelation
Die Korrelation gibt an, inwieweit die Bewegungen der Aktie mit denen Ihres Indexes übereinstimmen.
49,4%

Mittelstarke Korrelation mit dem STOXX600

Marktkapitalisierung (Mrd. USD) 12,66 Grosser Marktwert Mit einer Marktkapitalisierung von >$8 Mrd., ist DEUTSCHE LUFTHANSA ein hoch kapitalisierter Titel.
Gewinnprognose Positive Analystenhaltung seit 07.11.2025 Die Gewinnprognosen pro Aktie liegen heute höher als vor sieben Wochen. Dieser positive Trend hat am 07.11.2025 bei einem Kurs von 7,27 eingesetzt.
Preis Leicht unterbewertet, gemäss theScreener Auf Basis des Wachstumspotentials und eigener Kriterien, erscheint uns der Aktienkurs aktuell leicht unterbewertet.
Relative Performance 3,6% vs. STOXX600 Dividendenbereinigt hat die Aktie den STOXX600 während der letzten vier Wochen um 3,6% geschlagen.
Mittelfristiger Trend Positive Tendenz seit dem 11.11.2025 Der dividendenbereinigte mittelfristige technische 40-Tage Trend ist seit dem 11.11.2025 positiv.
Wachstum KGV 2,5 Hoher Abschlag zur Wachstumserwartung basiert auf einer Ausnahmesituation Liegt das "Verhältnis zwischen Wachstum plus geschätzte Dividende und KGV" über 1,6, so befindet sich das Unternehmen in der Regel in einer Ausnahmesituation. In diesem Fall ist das erwartete KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis) ein besserer Indikator für die nachhaltige Gewinnentwicklung als das langfrist. Wachstum.
KGV 5,8 Erwartetes KGV für 2027 Das erwartete KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis) gilt für das Jahr 2027.
Langfristiges Wachstum 10,4% Wachstum heute bis 2027 p.a. Die durchschnittlichen jährlichen Wachstumsraten gelten für die Gewinne von heute bis 2027.
Anzahl der Analysten 15 Starkes Analysteninteresse In den zurückliegenden sieben Wochen haben durchschnittlich 15 Analysten eine Schätzung des Gewinns pro Aktie für diesen Titel abgegeben.
Dividenden Rendite 4,0% Dividende durch Gewinn gut gedeckt Für die während den nächsten 12 Monaten erwartete Dividende müssen voraussichtlich 22,97% des Gewinns verwendet werden.
Risiko-Bewertung Mittel Mittel, keine Veränderung im letzten Jahr.
Bear-Market-Faktor Mittlere Anfälligkeit bei Indexrückgängen Die Aktie tendiert dazu, Indexrückgänge in etwa gleichem Umfang mitzuvollziehen.
Bad News Geringe Kursrückgänge bei spezifischen Problemen Der Titel verzeichnet bei unternehmensspezifischen Problemen i.d.R. geringe Kursabschläge in Höhe von durchschnittlich 2,3%.
Beta 1,40 Hohe Anfälligkeit vs. STOXX600 Die Aktie tendiert dazu, pro 1% Indexbewegung mit einem Ausschlag von 1,40% zu reagieren.
Korrelation 365 Tage 49,4% Mittelstarke Korrelation mit dem STOXX600 49,4% der Kursschwankungen werden durch Indexbewegungen verursacht.
Value at Risk 1,38 EUR Das geschätzte mittelfristige Value at Risk beträgt 1,38 EUR oder 0,16% Das geschätzte Value at Risk beträgt 1,38 EUR. Das Risiko liegt deshalb bei 0,16%. Dieser Wert basiert auf der mittelfristigen historischen Volatilität (1 Monat) mit einem Konfidenzintervall von 95%.
Volatilität der über 1 Monat 19,1%
Volatilität der über 12 Monate 39,0%

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News

11.01.2026 | 11:35:02 (dpa-AFX)
ROUNDUP: Bund lehnt Länder-Vorstoß für Boarding-Ausweiskontrolle ab

BERLIN (dpa-AFX) - Die Bundesregierung hat einen Vorschlag für verpflichtende Identitätskontrollen vor Besteigen eines Flugzeuges zurückgewiesen und damit Kritik auf sich gezogen. "Wir stehen der Initiative des Bundesrats sehr positiv gegenüber", sagt der Vorsitzende des Bereichs Bundespolizei und Zoll der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Andreas Roßkopf. Es sei bedauerlich, dass das Bundeskabinett dieses Vorhaben der Länder zuletzt nicht unterstützt habe.

Das niedersächsische Innenministerium, das die Initiative im Bundesrat gestartet hatte, zeigt sich ebenfalls enttäuscht. Mit der Pflicht zum Abgleich des Namens auf dem Ausweis und der Bordkarte solle "sichergestellt werden, dass die Identität der Fluggäste bekannt ist und diese bei Straftaten auch für polizeiliche Zwecke genutzt werden kann", erklärt eine Ministeriumssprecherin.

Die Pflicht zur Erhebung dieser Daten und ihre Übermittlung zwischen Abflug- und Zielstaat würden für die Bundespolizei eine "sehr große Erleichterung in der täglichen Arbeit" darstellen. Dass Airlines aus anderen Staaten entsprechende Daten an die Bundespolizei übermitteln, fände Roßkopf wünschenswert. Das sei aber unwahrscheinlich, solange es in Deutschland keine Pflicht zum Abgleich von Bordkarte und Ausweis gibt.

Beratungen zum neuen Luftsicherheitsgesetz laufen noch

Der Bundesrat hatte in der letzten Sitzung des vergangenen Jahres am 19. Dezember eine Änderung in einem Gesetzentwurf vorgeschlagen, über den der Bundestag aktuell berät. Konkret geht es um die geplante Reform des Luftsicherheitsgesetzes, die unter anderem auch Fragen der Drohnenabwehr betrifft. Die Länderkammer hat sich auf Initiative Niedersachsens dafür ausgesprochen, Luftfahrtunternehmen zu verpflichten, vor dem Einstieg in ein Flugzeug die Ausweisdokumente der Fluggäste mit den Angaben auf der Bordkarte abzugleichen beziehungsweise mit den Buchungsdaten.

In Frankreich, Belgien und Spanien ist das Praxis, in Deutschland nicht. Das heißt, dass jemand, der innerhalb des Schengenraums fliegt und online eingecheckt hat, auch mit einer auf einen anderen Namen ausgestellten Bordkarte fliegen könnte, da am Flughafen in der Regel zwar sein Gepäck, aber nicht sein Ausweis kontrolliert wird.

Italien hat die Verpflichtung zum Namensabgleich vor einigen Monaten wieder abgeschafft. Begründet haben dies die italienischen Behörden mit einer Beschleunigung der Abläufe an den Flughäfen und damit, dass Flugreisen genauso zu behandeln seien wie Bahnreisen.

Bundesrat verweist auf Gefahren - auch durch Terrorismus

"In Anbetracht der unverändert hohen abstrakten Gefährdungslage ist es nicht hinnehmbar, dass es keine gesicherten Erkenntnisse über die Identität der Fluggäste auf Flugreisen gibt", mahnt dagegen der Bundesrat. Doch die Bundesregierung geht da nicht mit. Am vergangenen Mittwoch entschied das Kabinett, sich ohne inhaltliche Begründung gegen das Vorhaben des Bundesrats zu positionieren.

Ministerien sind unterschiedlicher Auffassung

"Zu dem vorgelegten Gesetzentwurf gibt es unterschiedliche Positionen im Ressortkreis und noch einige offene Prüffragen", teilt ein Sprecher des Innenministeriums auf Anfrage mit. Die Luftsicherheit selbst sei aufgrund der bestehenden Sicherheitschecks und den damit verbundenen Personen- und Gepäckkontrollen in jedem Fall gewährleistet und von dieser Frage unberührt. Das Bundesverkehrsministerium verweist lediglich darauf, dass "die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen ist".

Im Bundestag ist zu hören, die Lobbyarbeit der Flughafenbetreiber und Fluggesellschaften zu dieser Frage sei wohl nicht ohne Wirkung geblieben. Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) präsentiert eine ganze Phalanx von Argumenten, die aus Sicht der Branche gegen eine Verpflichtung zum Namensabgleich am Gate sprechen. Staatliche Aufgaben können nicht ohne weiteres an private Unternehmen delegiert werden, heißt es da unter anderem. "Die Pünktlichkeit von Flügen stände auf dem Spiel und damit letztlich die ohnehin geschwächte Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Luftverkehrs", erklärt eine BDL-Sprecherin.

Flughafenverband sieht kein Mehr an Sicherheit

Der Flughafenverband ADV führt an, ein zusätzlicher Sicherheitsgewinn durch den Namensabgleich sei nicht erkennbar. Weniger personalintensive automatisierte biometrische Verfahren seien zwar technisch grundsätzlich möglich. Diese setzten jedoch eine rechtlich zulässige Nutzung von Passdaten durch die Luftverkehrswirtschaft voraus, was bislang nicht vorgesehen sei.

Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Sonja Eichwede stellt sich zwar nicht gegen die vorsichtige Herangehensweise der Bundesregierung. Handlungsbedarf sieht sie aber schon. "Sicherheit im Luftverkehr ist außerordentlich wichtig", sagt die Abgeordnete, die im Fraktionsvorstand unter anderem die Bereiche Innen- und Rechtspolitik verantwortet. Täglich nutzten Millionen das Flugzeug, dafür müsse die Identität der Reisenden geklärt sein, sagt Eichwede und verspricht: "Wir prüfen alle Möglichkeiten, wie das noch besser gelingen kann."

Vorschläge sind hinlänglich bekannt

Das niedersächsische Innenministerium, das sich seit 2018 für eine entsprechende Änderung einsetzt, kann nicht nachvollziehen, dass die Bundesregierung auf noch offene Fragen verweist. "Die Initiative wurde von Niedersachsen zum dritten Mal in den Bundesrat eingebracht und sollte daher in den beteiligten Häusern auf Bundesebene hinlänglich bekannt sein", sagt eine Sprecherin.

Die Grünen sind dagegen froh, dass aus dem Vorhaben erst einmal nichts wird. "Private Fluggesellschaften sollten nicht als Ersatzpolizei herhalten müssen", sagt der Innenpolitiker Lukas Benner. Der Grünen-Bundestagsabgeordnete sagt, er finde die Vorschläge insgesamt "unausgewogen und nicht zielführend"./abc/DP/zb

11.01.2026 | 10:50:59 (dpa-AFX)
Bund lehnt Pflicht-Kontrolle beim Boarding ab - GdP dafür
08.01.2026 | 09:41:12 (dpa-AFX)
WDH: Witterung sorgt für Verzögerungen am Frankfurter Flughafen
08.01.2026 | 09:40:41 (dpa-AFX)
Witterung sorgt für Verzögerungen am Frankfurter Flughafen
08.01.2026 | 09:32:29 (dpa-AFX)
VERMISCHTES: Witterung sorgt für Verzögerungen am Frankfurter Flughafen
07.01.2026 | 09:53:06 (dpa-AFX)
AKTIE IM FOKUS: Lufthansa-Erholungsrally geht weiter - Morgan Stanley positiv
06.01.2026 | 13:05:01 (dpa-AFX)
ANALYSE-FLASH: JPMorgan hebt Ziel für Lufthansa auf 8 Euro - 'Neutral'