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Endlos Turbo Long 185,7828 open end: Basiswert Apple

DY7DZ3 / DE000DY7DZ32 //
Quelle: DZ BANK: Geld 25.04. 08:53:04, Brief 25.04. 08:53:04
DY7DZ3 DE000DY7DZ32 // Quelle: DZ BANK: Geld 25.04. 08:53:04, Brief 25.04. 08:53:04
2,03 EUR
Geld in EUR
2,05 EUR
Brief in EUR
1,00%
Diff. Vortag in %
Basiswertkurs: 208,20 USD
Quelle : NASDAQ , 01:47:33
  • Basispreis
    185,7828 USD
  • Knock-Out-Barriere
    185,7828 USD
  • Abstand zum Basispreis in % 10,77%
  • Abstand zum Knock-Out in % 10,77%
  • Hebel 8,99x
  • Bezugsverhältnis (BV) / Bezugsgröße 0,10
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Chart

Endlos Turbo Long 185,7828 open end: Basiswert Apple

  • Intraday
  • 1W
  • 1M
  • 3M
  • 6M
  • 1J
  • 2J
  • 5J
  • Max
Quelle: DZ BANK AG, Frankfurt: 25.04. 08:53:04
Charts zeigen die Wertentwicklungen der Vergangenheit. Zukünftige Ergebnisse können sowohl niedriger als auch höher ausfallen. Falls Kurse in Fremdwährung notieren, kann die Rendite infolge von Währungsschwankungen steigen oder fallen. © 2025 DZ BANK AG

Stammdaten

Stammdaten
WKN / ISIN DY7DZ3 / DE000DY7DZ32
Emittent DZ BANK AG
Produktstruktur Hebelprodukt
Kategorie Endlos Turbo
Produkttyp long (steigende Markterwartung)
Währung des Produktes EUR
Quanto Nein
Bezugsverhältnis (BV) / Bezugsgröße 0,10
Emissionsdatum 15.04.2025
Erster Handelstag 15.04.2025
Handelszeiten 08:00 - 22:00 Hinweise zur Kursstellung
Knock-Out-Zeiten Übersicht
Zahltag Endlos
Basispreis
185,7828 USD
Knock-Out-Barriere
185,7828 USD
Knock-Out-Barriere erreicht Nein
Anpassungsprozentsatz p.a. 8,31896% p.a.
enthält: Bereinigungsfaktor 4,00%
Anpassungshistorie KO-Schwelle und Basispreis
DatumKO-SchwelleBasispreis
25.04.2025185,7828 USD185,7828 USD
24.04.2025185,7399 USD185,7399 USD
23.04.2025185,697 USD185,697 USD
22.04.2025185,6541 USD185,6541 USD
21.04.2025185,6112 USD185,6112 USD
18.04.2025185,4825 USD185,4825 USD
17.04.2025185,4396 USD185,4396 USD
16.04.2025185,3968 USD185,3968 USD
15.04.2025185,354 USD185,354 USD

Kennzahlen

Kennzahlen
Berechnung: 25.04.2025, 08:53:04 Uhr mit Geld 2,03 EUR / Brief 2,05 EUR
Spread Absolut 0,02 EUR
Spread Homogenisiert 0,20 EUR
Spread in % des Briefkurses 0,98%
Hebel 8,99x
Abstand zum Knock-Out Absolut 22,4172 USD
Abstand zum Knock-Out in % 10,77%
Performance seit Auflegung in % -4,69%

Basiswert

Basiswert
Kurs 208,20 USD
Diff. Vortag in % 1,84%
52 Wochen Tief 168,17 USD
52 Wochen Hoch 260,09 USD
Quelle NASDAQ, 01:47:33
Basiswert Apple Inc.
WKN / ISIN 865985 / US0378331005
KGV --
Produkttyp Aktie
Sektor Technologie

Produktbeschreibung

Art:
Dieses Produkt ist eine Inhaberschuldverschreibung nach deutschem Recht.

Laufzeit:
Dieses Produkt hat keine feste Laufzeit. Es kann jedoch durch den Anleger ausgeübt oder durch die DZ BANK gekündigt werden.

Ziele:
Ziel dieses Produkts ist es, Ihnen einen bestimmten Anspruch zu vorab festgelegten Bedingungen zu gewähren. Sie partizipieren überproportional (gehebelt) an allen Entwicklungen des Beobachtungspreises. Aufgrund seiner Hebelwirkung reagiert das Produkt auf kleinste Bewegungen des Beobachtungspreises. Das Produkt kann während seiner Laufzeit verfallen, sofern ein Knock-out-Ereignis eintritt.

Ein Knock-out-Ereignis tritt ein, wenn der Beobachtungspreis mindestens einmal auf oder unter der Knock-out-Barriere liegt. In diesem Fall beträgt der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin 0,001 EUR pro Produkt, wobei der Rückzahlungsbetrag, den die DZ BANK an Sie zahlt, aufsummiert für sämtliche von Ihnen gehaltenen Produkte berechnet und kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet wird. Soweit Sie weniger als zehn Produkte halten, wird unabhängig von der Anzahl der Produkte, die Sie halten, ein Betrag in Höhe von 0,01 EUR gezahlt.

Sie sind berechtigt, die Optionsscheine an jedem Einlösungstermin zum Rückzahlungsbetrag einzulösen. Die Einlösung erfolgt, indem Sie mindestens zehn Bankarbeitstage vor dem jeweiligen Einlösungstermin bis 10:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) eine Erklärung in Textform an die DZ BANK schicken. Darüber hinaus haben wir das Recht, die Optionsscheine insgesamt, jedoch nicht teilweise, am ordentlichen Kündigungstermin ordentlich zu kündigen. Die ordentliche Kündigung durch uns ist mindestens 10 Bankarbeitstage vor dem jeweiligen ordentlichen Kündigungstermin zu veröffentlichen.

Nach Einlösung durch Sie oder Kündigung durch uns und sofern nicht zuvor ein Knock-out-Ereignis eingetreten ist, entspricht der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin dem EUR-Gegenwert der Differenz zwischen Referenzpreis und Basispreis am Ausübungstag, multipliziert mit dem Bezugsverhältnis.


Der Basispreis und die Knock-out-Barriere werden täglich angepasst, um u.a. eine Finanzierungskomponente zu berücksichtigen, die der DZ BANK aufgrund eines spezifischen Marktzinses zuzüglich einer von DZ BANK nach ihrem billigem Ermessen festgelegten Marge entsteht. Die Knock-out-Barriere entspricht stets dem aktuellen Basispreis.

Dieses Produkt ist nicht währungsgesichert. Die Entwicklung des EUR/USD-Wechselkurses hat damit Auswirkungen auf die Höhe des in EUR zahlbaren Rückzahlungsbetrags. Der EUR-Gegenwert wird am Ausübungstag auf Basis des WMR Benchmark 2 p.m. CET EUR-Fixings errechnet.

Sie erhalten keine sonstigen Erträge (z.B. Dividenden) und haben keine weiteren Ansprüche (z.B. Stimmrechte) aus dem Basiswert.

Analyse

Gesamteindruck
Einfach nutzbares Gesamtrating basierend auf einer fundamentalen, technischen und Risikoanalyse unter Einbezug von Branchen- und Marktumfeld.

Neutral

Gewinnprognose
Der Veränderungstrend der Gewinnprognosen über ein Zeitfenster von 7 Wochen. Aktuelle Aktienbewertungen ausgewählter Analysten finden Sie unter DPA-AFX ANALYSER.

Negative Analystenhaltung seit 25.02.2025

Kurs-Gewinn-Verhältnis
Das KGV setzt den aktuellen Kurs der Aktie ins Verhältnis zu seiner Gewinnerwartung. Es wird auf Basis der langfristigen Gewinnprognosen der Analysten errechnet.
24,9

Erwartetes KGV für 2026

Risiko-Bewertung
Gesamteinschätzung des Risikos auf Basis des Bear Market und des Bad News Factors.

Mittel

Bear-Market-Faktor
Risiko Parameter, der anhand des Titelverhaltens in sich abwärts bewegenden Märkten das Marktrisiko einer Aktie angibt.

Mittlere Anfälligkeit bei Indexrückgängen

Korrelation
Die Korrelation gibt an, inwieweit die Bewegungen der Aktie mit denen Ihres Indexes übereinstimmen.
74,8%

Starke Korrelation mit dem SP500

Marktkapitalisierung (Mrd. USD) 2.901,66 Grosser Marktwert Mit einer Marktkapitalisierung von >$8 Mrd., ist APPLE ein hoch kapitalisierter Titel.
Gewinnprognose Negative Analystenhaltung seit 25.02.2025 Die Gewinnerwartung der Analysten pro Aktie liegen heute niedriger als vor sieben Wochen. Dieser negative Trend hat am 25.02.2025 bei einem Kurs von 247,04 eingesetzt.
Preis Leicht überbewertet, gemäss theScreener Auf Basis des Wachstumspotentials und eigener Kriterien, erscheint uns der Aktienkurs aktuell leicht erhöht.
Relative Performance -1,2% Unter Druck (vs. SP500) Dividendenbereinigt liegt die Aktie über vier Wochen betrachtet -1,2% hinter dem SP500 zurück.
Mittelfristiger Trend Negative Tendenz seit dem 11.03.2025 Der technische 40-Tage Trend ist seit dem 11.03.2025 negativ.
Wachstum KGV 0,7 24,49% Aufschlag relativ zur Wachstumserwartung Liegt das "Verhältnis zwischen Wachstum plus geschätzte Dividende und KGV" unter 0,9, so beinhaltet der Kurs bereits einen Aufschlag gegenüber dem normalen Preis für das Wachstumspotential. Hier: 24,49% Aufschlag.
KGV 24,9 Erwartetes KGV für 2026 Das erwartete KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis) gilt für das Jahr 2026.
Langfristiges Wachstum 17,5% Wachstum heute bis 2026 p.a. Die durchschnittlichen jährlichen Wachstumsraten gelten für die Gewinne von heute bis 2026.
Anzahl der Analysten 45 Starkes Analysteninteresse In den zurückliegenden sieben Wochen haben durchschnittlich 45 Analysten eine Schätzung des Gewinns pro Aktie für diesen Titel abgegeben.
Dividenden Rendite 0,5% Dividende durch Gewinn gut gedeckt Für die während den nächsten 12 Monaten erwartete Dividende müssen voraussichtlich 13,17% des Gewinns verwendet werden.
Risiko-Bewertung Mittel Die Aktie ist seit dem 11.04.2025 als Titel mit mittlerer Sensitivität eingestuft.
Bear-Market-Faktor Mittlere Anfälligkeit bei Indexrückgängen Die Aktie tendiert dazu, Indexrückgänge in etwa gleichem Umfang mitzuvollziehen.
Bad News Geringe Kursrückgänge bei spezifischen Problemen Der Titel verzeichnet bei unternehmensspezifischen Problemen i.d.R. geringe Kursabschläge in Höhe von durchschnittlich 2,4%.
Beta 1,39 Hohe Anfälligkeit vs. SP500 Die Aktie tendiert dazu, pro 1% Indexbewegung mit einem Ausschlag von 1,39% zu reagieren.
Korrelation 365 Tage 74,8% Starke Korrelation mit dem SP500 74,8% der Kursschwankungen werden durch Indexbewegungen verursacht.
Value at Risk 36,33 USD Das geschätzte mittelfristige Value at Risk beträgt 36,33 USD oder 0,18% Das geschätzte Value at Risk beträgt 36,33 USD. Das Risiko liegt deshalb bei 0,18%. Dieser Wert basiert auf der mittelfristigen historischen Volatilität (1 Monat) mit einem Konfidenzintervall von 95%.
Volatilität der über 1 Monat 91,9%
Volatilität der über 12 Monate 34,1%

Tools

 

Eingabe individueller Gebühren, Provisionen und anderer Entgelte

Beim Erwerb von Aktien, Zertifikaten und anderen Wertpapieren fallen in der Regel Transaktionskosten an. Neben den Transaktionskosten, die beim Kauf zu entrichten sind, kommen oftmals noch Depotgebühren hinzu. Mit dem Brutto-/Nettowertentwicklungsrechner können Sie Ihre individuell bereinigte Wertentwicklung seit Valuta, die sich unter Berücksichtigung sämtlicher Kosten (Provisionen, Gebühren und andere Entgelte) ergibt, errechnen. Bitte berücksichtigen Sie, dass sich die Angaben auf die Vergangenheit beziehen und historische Wertentwicklungen keinen verlässlichen Indikator für zukünftige Ergebnisse darstellen.

News

23.04.2025 | 16:07:04 (dpa-AFX)
ROUNDUP 2: Millionenstrafe: EU 'zeigt Zähne' und ärgert Apple und Meta

(neu: mehr Details und Hintergrund)

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Im laufenden Handelskonflikt mit den USA verärgert die EU-Kommission mit Millionen-Strafen US-Unternehmen - erntet aber auch Applaus. Erstmals setzt die Behörde ein neues Digitalgesetz ein und bittet zwei Tech-Giganten zur Kasse: 500 Millionen Euro muss die iPhone-Firma Apple <US0378331005> und 200 Millionen Euro der Facebook-Konzern Meta <US30303M1027> zahlen. Gegen die Strafen kann noch vor Gericht vorgegangen werden.

Apple sieht darin ein unfaires Vorgehen und hat bereits juristischen Widerstand angekündigt. Meta spricht davon, die Brüsseler Behörde versuche, "erfolgreiche amerikanische Unternehmen zu behindern". Die Firmen haben nach Ansicht der Behörde europäisches Digitalrecht verletzt - genauer gesagt das Gesetz über digitale Märkte (DMA).

Lob aus Europa

Die Entscheidung der EU-Kommission zu Millionenstrafen gegen die US-Techfirmen trifft hingegen in Europa auf Zustimmung. "Wer in der EU Geschäfte macht, muss sich an unsere Regeln halten", sagte Katarina Barley (SPD), Vizepräsidentin des EU-Parlaments. "Wir müssen rigoros gegen weitere Verstöße vorgehen. Big Tech hat zu lange durch unfaire Praktiken den Wettbewerb verzerrt und kleinere Unternehmen behindert." Auch Politiker anderer Parteien begrüßten das Vorgehen der Kommission.

Auch der Europäische Verbraucherverband Beuc befürwortete die Maßnahme. Apple und Meta hätten reichlich Zeit gehabt, sich an das geltende Recht zu halten, hätten das jedoch hinausgezögert und versucht, die Regeln zu ihrem eigenen Vorteil zu verdrehen.

Mit der Verordnung soll zum Beispiel sichergestellt werden, dass mit einer marktbeherrschenden Stellung keine anderen Anbieter benachteiligt werden. Damit sollen auch Verbraucherinnen und Verbraucher gestärkt werden, indem sie etwa von niedrigeren Preisen und besserem Datenschutz profitieren. Die nun verhängten Sanktionen sind die ersten Strafen unter dem noch recht jungen Gesetz.

Apple: Wir werden gezwungen Technologie umsonst abzugeben

Nach Ansicht von Apple wird das Unternehmen durch die Kommission gezwungen, Technologie kostenlos abzugeben. "Wir haben Hunderttausende von Entwicklungsstunden investiert und Dutzende von Änderungen vorgenommen, um diesem Gesetz zu entsprechen", teilte Apple mit. Trotz zahlloser Treffen verschiebe die Kommission immer wieder Zielvorgaben.

Meta wird in seiner Wortwahl noch deutlicher: Es gehe nicht nur um eine Geldstrafe; die Kommission zwinge Meta sein Geschäftsmodell zu ändern und belaste das Unternehmen mit einem "milliardenschweren Zoll". Währenddessen werde chinesischen und europäischen Unternehmen erlaubt, nach anderen Standards zu arbeiten.

Weitere Kritik zu den Sanktionen kommt vom Wirtschaftsverband Computer & Communications Industry Association (CCIA Europe). Es fehle an Vorhersehbarkeit und Verhältnismäßigkeit. Apple und Meta sind Mitglieder bei CCIA Europe. Lob für das Vorgehen der Brüsseler Behörde kommt hingegen vom deutschen Startup-Verband: "Der Digital Markets Act zeigt Zähne - und das ist überfällig."

Kommission: Verfahren hängt nicht mit Zollstreit zusammen

Die Strafen könnten Auswirkungen auf die aktuellen Spannungen zwischen den USA und der EU haben. Der republikanische Vorsitzende der US-Bundeshandelskommission (FTC), Andrew Ferguson, sagte jüngst bei einer Veranstaltung, dass es so aussehe, als sei der Digital Markets Act (DMA) eine Form der Besteuerung amerikanischer Unternehmen. Die EU-Kommission hat in den vergangenen Jahren immer wieder hohe Strafen gegen US-Techunternehmen verhängt.

Die Brüsseler Behörde betont hingegen stets, dass Verfahren gegen amerikanische Techkonzerne nicht mit den aktuellen Spannungen mit Washington wegen des Zollstreits im Zusammenhang stehen.

Kommission: Apple schränkt App-Entwickler zu stark ein

Brüssel betont, dass es in dem Verfahren darum geht, dass Apple App-Entwickler daran hindert, Verbrauchern Angebote außerhalb des App-Stores zugänglich zu machen. Nutzer könnten nicht in vollem Umfang von alternativen und günstigeren Angeboten profitieren, da der Konzern die Entwickler davon abhalte, sie direkt über solche Angebote zu informieren.

Metas Strafe ist laut Kommission auf dessen sogenanntes Pay-or-consent-Modell zurückzuführen. Die Brüsseler Behörde hatte bereits vergangenen Juli mitgeteilt, dass sie die Ansicht vertritt, dass dieses nicht mit EU-Recht vereinbar ist.

Meta führte neue Optionen ein

Im Fokus steht, dass sich Nutzer von Facebook und Instagram zwischen einer monatlichen Gebühr für eine werbefreie Version und einer kostenlosen Version mit personalisierter Werbung entscheiden müssen. Es gebe Nutzern nicht ausreichend Möglichkeit, sich für einen Dienst zu entscheiden, der weniger persönliche Daten verwende.

Nach Angaben der Kommission hat Meta im November 2024 eine andere Version des kostenlosen personalisierten Werbemodells eingeführt. Dabei gebe es eine neue Option, bei der weniger personenbezogene Daten verwendet werden sollen. "Die Kommission prüft derzeit diese neue Option." Die Strafe beziehe sich auf den Zeitraum des mutmaßlichen Rechtsverstoßes zwischen März 2024 und November 2024.

Höhere Strafen wären möglich gewesen

Wer sich nicht an den DMA hält, muss mit drastischen Sanktionen rechnen. Der Rechtstext sieht die Möglichkeit vor, Strafen von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes zu verhängen. Bei Wiederholungstätern kann dieser Satz auf 20 Prozent steigen.

Für das vergangene Jahr hatte Apple einen Umsatz von knapp 400 Milliarden US-Dollar (rund 370 Mrd. Euro) vermeldet. Bei Meta liegt der Wert Unternehmensangaben zufolge bei rund 165 Milliarden US-Dollar./mjm/DP/jha

23.04.2025 | 13:19:01 (dpa-AFX)
ROUNDUP/Grünen-Chefin: EU-Strafen gegen Meta und Apple wichtiges Signal
23.04.2025 | 12:58:22 (dpa-AFX)
WDH/AKTIE IM FOKUS: Tesla höher erwartet - Musk will Chefrolle besser ausfüllen
23.04.2025 | 12:52:31 (dpa-AFX)
Grünen-Politiker: Strafen gegen Apple und Meta deutlich zu gering
23.04.2025 | 12:45:04 (dpa-AFX)
AKTIE IM FOKUS: Tesla steigen vorbörslich - Musk will Chefrolle besser ausfüllen
23.04.2025 | 11:52:23 (dpa-AFX)
ROUNDUP/EU-Kommission: 700 Millionen Euro Strafe für Apple und Meta
23.04.2025 | 11:52:07 (dpa-AFX)
ROUNDUP: Die Trends der Automesse in Shanghai