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Aktien-Trading / Archiv: 27.04.2026 | 17:36:53 Werbung

Apple: Warum die neue CEO-Ära mit John Ternus im Zeichen der Künstlichen Intelligenz steht!

Marcus Landau
Redakteur Marcus Landau

Produktmanager bei der DZ BANK

Mit dem Amtsantritt von John Ternus als neuem CEO schlägt Apple ein Kapitel auf, das Hardware-Dominanz mit der Skalierbarkeit von Software-KI verbindet. Eine leistungsstarke Siri soll den nächsten Milliarden-Upgrade-Zyklus beim iPhone auslösen. Mehr KI-Funktionen könnten sich durch die Nutzung von Premium-Apps vorteilhaft auf das margenstarke Servicegeschäft auswirken. Für die Apple-Aktie wäre das ein neuer Katalysator.

Marcus Landau
Redakteur Marcus Landau

Produktmanager bei der DZ BANK

Das iPhone-Fundament bleibt stabil

Entgegen weit verbreiteter Sorgen über eine Marktsättigung im Smartphone-Sektor deuten aktuelle Daten von Experten auf eine robuste Nachfrage hin. Im März-Quartal stieg der weltweite iPhone-Umsatz im Vergleich zum Vorjahr um 13 %, während die abgesetzten Einheiten um 10 % zulegten. Das Wachstum wurde maßgeblich durch eine solide Nachfrage nach preiswerteren Modellen getragen. Zwar lag der durchschnittliche Verkaufspreis (ASP) leicht unter den Erwartungen von Experten, doch die Volumenausweitung signalisiert, dass Apples Ökosystem weiterhin neue Nutzer anzieht – eine kritische Voraussetzung für die Monetarisierung zukünftiger Dienste. Die Stärke im März-Quartal ist ein wichtiges Signal für die Stabilität des Kerngeschäfts, bevor die nächste große Technologie-Welle rollt.

 

Der Service-Hebel: Margen auf Rekordniveau

Parallel zum Hardware-Geschäft entwickelt sich die Service-Sparte zum eigentlichen Ertragsmotor des Konzerns. Die Bruttomargen im Service-Sektor liegen bereits bei über 75 % und wirken wie ein gewaltiger Hebel auf das Gesamtergebnis. Leistungsfähigere Geräte und neue KI-Anwendungen werden unmittelbar zu einem steigenden Bedarf an Cloud-Speicher führen und die Nutzung kostenpflichtiger Premium-Apps forcieren. An der Wall Street wird zudem bereits über die Einführung von „Apple Intelligence+“ spekuliert – ein potenzielles KI-Abonnement mit zusätzlichen Funktionen. Ein solcher Schritt würde die Transformation von Apple zu einem "Software-as-a-Service"-Giganten finalisieren und die Bewertungsmultiplikatoren nachhaltig stützen.

 

Apple Intelligence: Der Katalysator für den Superzyklus

Die Integration von generativer KI in das Betriebssystem bleibt der notwendige Hardware-Trigger. Da die neuen Funktionen immense Rechenleistungen erfordern, werden ältere Modelle für viele Nutzer praktisch über Nacht zum „alten Eisen“, da sie mit den neuen Anforderungen schlicht nicht mehr mithalten können. Ein smarteres Siri, das tief in die Apps integriert ist, transformiert das iPhone vom Werkzeug zum proaktiven Assistenten. Höhere technologische Anforderungen beschleunigen die Upgrade-Zyklen der weltweit über 1,4 Mrd. aktiven iPhones, was wiederum die Basis für die lukrativen Service-Einnahmen verbreitert.

 

Strategischer Wechsel in der Führung

Flankiert wird diese Offensive von einem bedeutenden Wechsel im Management. Während Tim Cook in die Rolle des Executive Chairman wechselt, übernimmt John Ternus, der bisherige Leiter der Hardware-Entwicklung, zum 1. September den CEO-Posten. Ternus gilt als "Product Guy" par excellence. Institutionelle Anleger werten seine Beförderung als Zeichen für einen verstärkten Fokus auf die Symbiose von Hardware und KI-Software. Die Herausforderung für Ternus wird darin bestehen, die operative Exzellenz der Cook-Ära mit der Monetarisierung der neuen KI-Dienste zu verknüpfen. Gelingt dies, kann das eine Rally bei der Apple-Aktie auslösen.

 

Trading-Idee: Endlos-Turbo Long Optionsschein Apple Inc.

Anleger, die von einer positiven Geschäftsentwicklung der Apple Inc. ausgehen, könnten als Alternative zu einem Direktinvestment mit einem Endlos-Turbo Long Optionsschein der DZ BANK bezogen auf Apple Inc. (Basiswert) auf ein solches Szenario setzen (z.B. WKN DY656D). Dieses Produkt ist nicht währungsgesichert. Die Entwicklung des EUR / USD-Wechselkurses hat damit Auswirkungen auf die Höhe des in EUR zahlbaren Rückzahlungsbetrags. Mit Endlos-Turbo Long Optionsscheinen können Anleger überproportional an allen Kursentwicklungen des zugrunde liegenden Basiswerts partizipieren. Aufgrund der Hebelwirkung reagiert ein Endlos-Turbo Long Optionsschein auf kleinste Kursbewegungen des zugrunde liegenden Basiswerts. Da die Wertentwicklung des zugrunde liegenden Basiswerts im Laufe der Zeit schwanken oder sich nicht entsprechend den Erwartungen des Anlegers entwickeln kann, besteht das Risiko, dass das eingesetzte Kapital nicht in voller Höhe zurückgezahlt wird. Sollte der Kurs des zugrunde liegenden Basiswerts an mindestens einem Zeitpunkt während der Laufzeit eines Endlos-Turbo Long Optionsscheins auf oder unter der sog. Knock-Out-Barriere notieren (Knock-out-Ereignis), verfällt der Endlos-Turbo long Optionsschein wertlos. Die Knock-Out-Barriere wird täglich angepasst. Ansprüche aus dem zugrunde liegenden Basiswert (z.B. Dividenden, Stimmrechte) stehen dem Anleger nicht zu. Ein Endlos-Turbo long Optionsschein hat keine feste Laufzeit. Er kann insgesamt zu festgelegten Terminen (ordentliche Kündigungstermine) durch die DZ BANK gekündigt werden. Ein Anleger kann einen Endlos-Turbo long Optionsschein an festgelegten Terminen (Einlösungstermine) einlösen.

 

Einen gänzlichen Verlust des eingesetzten Kapitals erleidet der Anleger bei einem Endlos-Turbo long Optionsschein mit Basiswert Apple Inc.-Aktie, wenn der Kurs der Aktie des Unternehmens Apple Inc. zu einem beliebigen Zeitpunkt während der Haltedauer auf oder unter der Knock-Out-Barriere notiert. (Totalverlustrisiko). Ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals ist auch möglich, wenn die DZ BANK ihren Verpflichtungen aus dem Produkt aufgrund behördlicher Anordnungen oder einer Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit / Überschuldung) nicht mehr erfüllen kann.

 

Eine ausführliche Erläuterung der genannten Fachbegriffe finden Sie in unserem Glossar.

 

Stand: 27.04.2026, DZ BANK AG / Online-Redaktion / Emittent DZ BANK

 

Gemäß Allgemeinverfügung BaFin nach Art. 42 MiFIR und § 15 Absatz 1 Satz 2 WpHG in Verbindung mit Art. 42 MiFIR betreffend Turbo-Zertifikate
vom 15.10.2025

Hinweis auf Rechtliches, Prospekt und Basisinformationsblatt

Hinweis auf das Basisinformationsblatt
Das von der DZ BANK erstellte Basisinformationsblatt ist in der jeweils aktuellen Fassung auf der Internetseite der DZ BANK http://www.dzbank-wertpapiere.de/DY656D (dort unter „Dokumente“) abrufbar. Dies gilt, solange das Produkt für Privatanleger verfügbar ist.

Hinweis auf den Prospekt
Der gemäß gesetzlicher Vorgaben von der DZ BANK bezüglich des öffentlichen Angebots erstellte Basisprospekt sowie etwaige Nachträge und die zugehörigen Endgültigen Bedingungen sind auf der Internetseite der DZ BANK www.dzbank-wertpapiere.de veröffentlicht und können unter http://www.dzbank-wertpapiere.de/DY656D (dort unter „Dokumente“) abgerufen werden. Sie sollten den Prospekt lesen, bevor Sie eine Anlageentscheidung treffen, um die potenziellen Risiken und Chancen der Entscheidung, in die Wertpapiere zu investieren, vollends zu verstehen. Die Billigung des Prospekts von der zuständigen Behörde ist nicht als Befürwortung der angebotenen oder zum Handel an einem geregelten Markt zugelassenen Wertpapiere zu verstehen. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.

Rechtliche Hinweise: Diese Information ist eine Werbemitteilung und dient ausschließlich Informationszwecken. Diese Information wurde von dem Redakteur im Auftrag der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank („DZ BANK“) erstellt und ist zur Verteilung in der Bundesrepublik Deutschland bestimmt. Diese Werbemitteilung richtet sich nicht an Personen mit Wohn- und/oder Gesellschaftssitz und/oder Niederlassungen im Ausland, vor allem in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Großbritannien oder Japan. Diese Werbemitteilung darf im Ausland nur in Einklang mit den dort geltenden Rechtsvorschriften verteilt werden und Personen, die in den Besitz dieser Informationen und Materialien gelangen, haben sich über die dort geltenden Rechtsvorschriften zu informieren und diese zu befolgen. Diese Werbemitteilung stellt weder ein öffentliches Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zum Erwerb von Wertpapieren oder Finanzinstrumenten dar. Die DZ BANK ist insbesondere nicht als Anlageberater oder aufgrund einer Vermögensbetreuungspflicht tätig. Diese Werbemitteilung ist keine Finanzanalyse. Diese Werbemitteilung stellt eine unabhängige Bewertung der entsprechenden Emittentin bzw. Wertpapiere durch den Redakteur dar. Alle hierin enthaltenen Bewertungen, Stellungnahmen oder Erklärungen sind diejenigen des Redakteurs der Werbemitteilung und stimmen nicht notwendigerweise mit denen der Emittentin oder dritter Parteien überein. Angaben zu künftigen Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für die tatsächliche künftige Wertentwicklung. Der Redakteur hat die Informationen, auf die sich die Werbemitteilung stützt, aus als zuverlässig erachteten Quellen übernommen, ohne jedoch alle diese Informationen selbst zu verifizieren. Dementsprechend gibt die DZ BANK keine Gewährleistungen oder Zusicherungen hinsichtlich der Genauigkeit, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hierin enthaltenen Informationen oder Meinungen ab. Die DZ BANK übernimmt keine Haftung für unmittelbare oder mittelbare Schäden, die durch die Verteilung und/oder Verwendung dieser Werbemitteilung verursacht werden und/oder mit der Verteilung und/oder Verwendung dieser Werbemitteilung im Zusammenhang stehen. Eine Investitionsentscheidung bezüglich irgendwelcher Wertpapiere oder sonstiger Finanzinstrumente sollte auf der Grundlage eines Beratungsgesprächs sowie Prospekts oder Informationsmemorandums erfolgen und auf keinen Fall auf der Grundlage dieser Werbemitteilung. Die Bewertungen können je nach den speziellen Anlagezielen, dem Anlagehorizont oder der individuellen Vermögenslage für einzelne Anleger nicht oder nur bedingt geeignet sein. Die Informationen und Meinungen entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Erstellung der Werbemitteilung. Sie können aufgrund künftiger Entwicklungen überholt sein, ohne dass die Werbemitteilung geändert wurde.

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Endlos Turbo Long 163,6275 open end: Basiswert Apple

DY656D / //
Quelle: DZ BANK: Geld 17.06. 11:01:02, Brief 17.06. 11:01:02
DY656D // Quelle: DZ BANK: Geld 17.06. 11:01:02, Brief 17.06. 11:01:02
11,67 EUR
Geld in EUR
11,70 EUR
Brief in EUR
-0,17%
Diff. Vortag in %
Basiswertkurs: 299,33 USD
Quelle : NASDAQ , 16.06.
  • Basispreis
    (Stand 16.06. 04:02 Uhr)
    163,6275 USD
  • Abstand zum Basispreis in % 45,34%
  • Knock-Out-Barriere
    (Stand 16.06. 04:02 Uhr)
    163,6275 USD
  • Abstand zum Knock-Out in % 45,34%
  • Hebel 2,20x
  • Bezugsverhältnis (BV) / Bezugsgröße 0,10

News / Apple Inc.

17.06.2026 | 10:28:21 (dpa-AFX)
Snapchat-Firma bringt Brillen mit Mini-Display auf den Markt

LOS ANGELES (dpa-AFX) - Die Macher der Foto- und Video-App Snapchat <US83304A1060> gehen unter die Vorreiter bei Brillen, die digitale Informationen einblenden können. Die Betreiberfirma Snap <US83304A1060> startete Vorbestellungen für das Gerät mit dem Namen Specs. Die Brillen mit sogenannter "erweiterter Realität" (Augmented Reality, AR) sollen voraussichtlich im Herbst in den USA, Großbritannien und Frankreich auf den Markt kommen. Den Preis setzte Snap auf 2.195 Dollar in den USA und 2.295 Euro in Frankreich an.

Die etwas klobig wirkenden Brillen sollen ins Blickfeld der Träger zum Beispiel Routen-Anweisungen und dazu eine Mini-Karte einblenden können. Beim Blick auf einen Automotor könnten sie auf Nachfrage etwa markieren, wo Kühlflüssigkeit reingehört. Die Daten werden als Hologramme in einen Teil des Blickfelds eingeblendet. Steuern kann man die Anzeige mit Fingerbewegungen, die die Kamera der Brille erkennt. Die Batterie soll bis zu vier Stunden halten - und mit dem Nachladen in der Brillenhülle bis zu 20 Stunden. Es gibt Modelle in zwei Größen, von denen das leichtere 132 Gramm wiegt.

Auch Google <US02079K1079> stellte Prototypen solcher Brillen vor, die in den kommenden Monaten auf den Markt kommen sollen. Apple <US0378331005> arbeitet Medienberichten zufolge ebenfalls schon lange an AR-Geräten. Der Facebook-Konzern Meta <US30303M1027> verkauft seit vergangenem Jahr ein Brillenmodell mit einem kleinen Display vor einem Auge./so/DP/zb

17.06.2026 | 10:28:05 (dpa-AFX)
Snapchat-Firma bringt Brillen mit Mini-Display auf den Markt
12.06.2026 | 18:51:07 (dpa-AFX)
IPO/ROUNDUP 2: SpaceX-Börsendebüt macht Musk zum Billionär
12.06.2026 | 18:35:02 (dpa-AFX)
ROUNDUP: Was den SpaceX-Börsengang besonders macht
12.06.2026 | 18:04:29 (dpa-AFX)
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12.06.2026 | 11:35:05 (dpa-AFX)
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11.06.2026 | 17:30:37 (dpa-AFX)
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