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Idee der Woche / Archiv: 22.04.2025 | 14:16:07 Werbung

AXA – Versicherer überzeugt mit moderater Bewertung und attraktiver Ausschüttungspolitik!

Marcus Landau
Redakteur Marcus Landau

Produktmanager bei der DZ BANK

Schwergewichte aus dem Versicherungssektor gehören aktuell weiterhin zu den Favoriten auf dem Parkett. Hier kristallisiert sich u.a. die Aktie von AXA als einer der Favoriten heraus. Der französische Branchenprimus hat sich in den vergangenen Jahren erfolgreich neu aufgestellt und ist mit seiner Fokussierung auf das hochprofitable Erstversicherungssegment im Privat- und Firmenkundengeschäft gut unterwegs, um von steigenden Preisen und höheren Prämieneinnahmen profitieren zu können. Auch fundamental ist AXA mit einem KGV26e von 9,6 und einer Dividendenrendite von 5,8 % attraktiv bewertet.

Marcus Landau
Redakteur Marcus Landau

Produktmanager bei der DZ BANK

AXA – Neuaufstellung macht sich bezahlt!

Das von CEO Buberl aufgelegte Strategieprogramm "Unlock the Future" macht sich für den Versicherer bezahlt. Da man dank neuer Produkte im Kerngeschäft mit Personen- und Firmenkundenversicherungen gerade im Schaden- und Unfallsegment weitere Marktanteile gewinnt, wobei man bei Bestandskunden dank attraktiver Kombipakete Crossselling-Chancen wahrnimmt, konnte man hier zuletzt weitere Marktanteile gewinnen. Auch im Segment für Krankenversicherungen konnte man zuletzt im PKV mit neuen Produkten wie dem Optionstarif VIAlife von AXA punkten. Überzeugen konnte zuletzt auch die Rückversicherungssparte AXA XL, die nach erfolgreicher Neuaufstellung zuletzt wieder mit zweistelligen Prämienzuwächsen überzeugt hatte. Mittelfristig will man gerade im Unternehmenskundensegment mit neuen Cybersecurity-Policen punkten, wobei man gerade im KMU-Segment mit maßgeschneiderten Produkten wie Ausgleichszahlungen bei Betriebsunterbrechungen sowie passendem Support (24/7 Cyberschadenhotline) punkten kann und mit neuen Angeboten durchstarten will. Mit Effizienzsteigerungsmaßnahmen und dem Einsatz von KI und Digitalisierung will man außerdem die Kostenbasis weiter optimieren und damit die Profitabilität weiter verbessern.

 

Verkauf der Asset-Management-Sparte bietet Spielraum für weitere Zukäufe!
Mit dem Verkauf der Asset-Management-Sparte AXA IM hat Konzernchef Thomas Buberl Ende August 2024 die nächste Phase der strategischen Transformation beim französischen Versicherer eingeläutet.  Damit treibt AXA die Fokussierung auf das hochprofitable Kerngeschäft rund um Versicherungen für Privat- und Firmenkunden weiter konsequent voran, was sich mittelfristig auch beim Konzernergebnis bezahlt machen dürfte. Denn angesichts der durch den Klimawandel verursachten höheren Großschadensrisiken und der nach wie vor hohen Inflationsraten lassen sich im aktuellen Marktumfeld deutliche Preiserhöhungen durchsetzen. So sind etwa beim Wohngebäude- oder Elementarschadenssegment laut einer Erhebung der Experten des Analysehauses Assekurata Preiserhöhungen von 30 % keine Seltenheit, während die Tarife bei Pkw-Versicherungen ab 2025 angesichts steigender Reparaturkosten ebenfalls prozentual zweistellig zulegen dürften. Mit dem knapp 5,1 Mrd. Euro schweren Verkaufserlös eröffnen sich für AXA außerdem weitere Möglichkeiten, um sein Kerngeschäft durch selektive Zukäufe weiter zu verstärken. In diesem Zusammenhang hatte man Ende August vergangenen Jahres die Schaden- und Unfallversicherungssparte des italienischen Anbieters Nobis für 423 Mio. Euro (zzgl. Performance-abhängiger Gebühren von bis zu 55 Mio. Euro) übernommen. Da Nobis im abgelaufenen Fiskaljahr 2023 bei Prämieneinnahmen von 0,5 Mrd. Euro einen Nettogewinn von 35 Mio. Euro eingefahren hatte, dürfte sich der Zukauf für AXA mittelfristig auch positiv beim Konzernergebnis niederschlagen.

 

AXA überrascht mit sehr starken Zahlen!
Operativ konnte man im abgelaufenen Fiskaljahr erneut mit einem sehr starken Ergebnis überzeugen. So kletterten die Gesamtprämieneinnahmen um 7 % auf 56,5 Mrd. Euro, wobei man vor allem in den Bereichen Personenversicherungen und bei der Rückversicherungssparte AXA XL auch dank teilweise deutlicher Preiserhöhungen mit einem deutlichen Plus von 7 bzw. 10 % überzeugen konnte. Überzeugen konnte man auch im Geschäftsbereich Live & Healthcare, das vor allem dank deutlicher Zuwächse im PKV-Segment und deutlicher Preiserhöhungen mit einem Plus von 8 % bei den Prämieneinnahmen aufwarten konnte. Entsprechend solide präsentierte sich auch der operative Gewinn, der auf wechselkursbereingter Basis um 7 % auf 8,078 Mrd. Euro anzog, während man beim Nettogewinn mit +11 % auf 7,789 Mrd. Euro zweistellig zulegen konnte. Auch beim Gewinn je Aktie lag man mit einem Anstieg von 8 % auf 3,59 Euro am oberen Ende der konzerneigenen Planziele, die im Zeitraum von 2023 bis 2026 ein EPS-Wachstum von 6 bis 8 % p.a. beim Gewinn je Aktie vorsehen.

 

AXA überzeugt mit moderater Bewertung und attraktiver Dividendenrendite

Auch die Aktionäre werden von den starken Aussichten im operativen Geschäft profitieren. So wurde die Dividende für 2024 um 9 % auf 2,15 Euro angehoben, während man für 2025 gleichzeitig ein neues Aktienrückkaufprogramm im Gesamtwert von 1,2 Mrd. Euro angekündigt hatte. Außerdem will die AXA nach Abschluss des Verkaufs der Asset-Management-Sparte an BNP Paribas, der für das 2. Quartal erwartet wird, ein weiteres Aktienrückkaufprogramm im Gesamtvolumen von rund 3,8 Mrd. Euro durchführen. Mit einer Dividendenrendite von 5,8 % und einem KGV von 9,6 auf Basis der Schätzungen für 2026 (4,13 Euro/Aktie) kann AXA auch mit einer im Branchenvergleich attraktiven Bewertung überzeugen. Auch aus technischer Sicht kann AXA überzeugen. Gelingt der Breakout aus der mehrwöchigen Range am 52-Wochenhoch, kann man hier prozyklisch folgen.

 

Produktidee: Discount-Zertifikat Classic auf AXA SE 

Eine attraktive Alternative zur Direktanlage in die Aktie sind Discount-Zertifikate. Anlegern steht eine Auswahl an entsprechenden Produkten auf den Basiswert AXA SE zur Verfügung. Ein Beispiel ist ein Discount-Zertifikat mit der WKN: DY7JDN, das am 24.09.2026 fällig wird (Rückzahlungstermin) und mit einem Discount zum Kurs der Aktie AXA SE notiert. Der Anleger erhält keine sonstigen Erträge (z.B. Dividenden) und hat keine weiteren Ansprüche aus dem Basiswert. Die Höhe der möglichen Rückzahlung wird bei 30,00 Euro begrenzt. 

 

Für die Rückzahlung des Zertifikats gibt es zwei Möglichkeiten: 

1. Liegt der Schlusskurs des Basiswerts AXA SE an der maßgeblichen Börse am 16.09.2026 (Referenzpreis) auf oder über dem Cap, erhält der Anleger den Höchstbetrag von 30,00 Euro. 

2. Liegt der Referenzpreis unter dem Cap, erhält der Anleger einen Rückzahlungsbetrag, der dem Referenzpreis multipliziert mit dem Bezugsverhältnis (1,00) entspricht. Der Anleger erleidet einen Verlust, wenn der Rückzahlungsbetrag unter dem Erwerbspreis des Produkts liegt. 

Ein gänzlicher Verlust des eingesetzten Kapitals ist möglich (Totalverlustrisiko). Ein Totalverlust tritt ein, wenn der Referenzpreis null ist. Ein Totalverlustdes eingesetzten Kapitals ist auch möglich, wenn die DZ BANK als Emittent ihre Verpflichtungen aus dem Zertifikat aufgrund behördlicher Anordnungen oder einer Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit/Überschuldung) nicht mehr erfüllen kann. 

 

Das vorliegend beschriebene Discount-Zertifikat richtet sich an Anleger, die einen Anlagehorizont bis zum 24.09.2026 haben und davon ausgehen, dass der Basiswert AXA SE am 16.09.2026 auf oder über 30,00 Euro liegen wird. 

 

Eine ausführliche Erläuterung der genannten Fachbegriffe finden Sie in unserem Glossar. 

 

Stand: 22.04.2025, DZ BANK AG / Online-Redaktion 

Hinweis auf Rechtliches, Prospekt und Basisinformationsblatt

Hinweis auf das Basisinformationsblatt 
Das von der DZ BANK erstellte Basisinformationsblatt ist in der jeweils aktuellen Fassung auf der Internetseite der DZ BANKwww.dzbank-wertpapiere.de/DY7JDN(dort unter „Dokumente“) abrufbar. Dies gilt, solange das Produkt für Privatanleger verfügbar ist.

Hinweis auf den Prospekt 
Der gemäß gesetzlicher Vorgaben von der DZ BANK bezüglich des öffentlichen Angebots erstellte Basisprospekt sowie etwaige Nachträge und die zugehörigen Endgültigen Bedingungen sind auf der Internetseite der DZ BANK www.dzbank-wertpapiere.deveröffentlicht und können unterwww.dzbank-wertpapiere.de/DY7JDN(dort unter „Dokumente“) abgerufen werden. Sie sollten den Prospekt lesen, bevor Sie eine Anlageentscheidung treffen, um die potenziellen Risiken und Chancen der Entscheidung, in die Wertpapiere zu investieren, vollends zu verstehen. Die Billigung des Prospekts von der zuständigen Behörde ist nicht als Befürwortung der angebotenen oder zum Handel an einem geregelten Markt zugelassenen Wertpapiere zu verstehen. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.

Rechtliche Hinweise: Diese Information ist eine Werbemitteilung und dient ausschließlich Informationszwecken. Diese Information wurde von dem Redakteur im Auftrag der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank („DZ BANK“) erstellt und ist zur Verteilung in der Bundesrepublik Deutschland bestimmt. Diese Werbemitteilung richtet sich nicht an Personen mit Wohn- und/oder Gesellschaftssitz und/oder Niederlassungen im Ausland, vor allem in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Großbritannien oder Japan. Diese Werbemitteilung darf im Ausland nur in Einklang mit den dort geltenden Rechtsvorschriften verteilt werden und Personen, die in den Besitz dieser Informationen und Materialien gelangen, haben sich über die dort geltenden Rechtsvorschriften zu informieren und diese zu befolgen. Diese Werbemitteilung stellt weder ein öffentliches Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zum Erwerb von Wertpapieren oder Finanzinstrumenten dar. Die DZ BANK ist insbesondere nicht als Anlageberater oder aufgrund einer Vermögensbetreuungspflicht tätig. Diese Werbemitteilung ist keine Finanzanalyse. Diese Werbemitteilung stellt eine unabhängige Bewertung der entsprechenden Emittentin bzw. Wertpapiere durch den Redakteur dar. Alle hierin enthaltenen Bewertungen, Stellungnahmen oder Erklärungen sind diejenigen des Redakteurs der Werbemitteilung und stimmen nicht notwendigerweise mit denen der Emittentin oder dritter Parteien überein. Angaben zu künftigen Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für die tatsächliche künftige Wertentwicklung. Der Redakteur hat die Informationen, auf die sich die Werbemitteilung stützt, aus als zuverlässig erachteten Quellen übernommen, ohne jedoch alle diese Informationen selbst zu verifizieren. Dementsprechend gibt die DZ BANK keine Gewährleistungen oder Zusicherungen hinsichtlich der Genauigkeit, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hierin enthaltenen Informationen oder Meinungen ab. Die DZ BANK übernimmt keine Haftung für unmittelbare oder mittelbare Schäden, die durch die Verteilung und/oder Verwendung dieser Werbemitteilung verursacht werden und/oder mit der Verteilung und/oder Verwendung dieser Werbemitteilung im Zusammenhang stehen. Eine Investitionsentscheidung bezüglich irgendwelcher Wertpapiere oder sonstiger Finanzinstrumente sollte auf der Grundlage eines Beratungsgesprächs sowie Prospekts oder Informationsmemorandums erfolgen und auf keinen Fall auf der Grundlage dieser Werbemitteilung. Die Bewertungen können je nach den speziellen Anlagezielen, dem Anlagehorizont oder der individuellen Vermögenslage für einzelne Anleger nicht oder nur bedingt geeignet sein. Die Informationen und Meinungen entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Erstellung der Werbemitteilung. Sie können aufgrund künftiger Entwicklungen überholt sein, ohne dass die Werbemitteilung geändert wurde. 

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Discount 30 2026/09: Basiswert AXA

DY7JDN / //
Quelle: DZ BANK: Geld 10.06., Brief 10.06.
DY7JDN // Quelle: DZ BANK: Geld 10.06., Brief 10.06.
28,37 EUR
Geld in EUR
28,45 EUR
Brief in EUR
--
Diff. Vortag in %
Basiswertkurs: 42,20 EUR
Quelle : Euronext Par , 10.06.
  • Max Rendite 5,45%
  • Max Rendite in % p.a. 4,21% p.a.
  • Discount in % 32,58%
  • Cap 30,00 EUR
  • Abstand zum Cap in % -28,91%
  • Bezugsverhältnis (BV) / Bezugsgröße 1,00

News / AXA S.A.

29.05.2025 | 06:44:07 (dpa-AFX)
ROUNDUP: Große Mehrheit für Versicherungspflicht gegen Überflutungen

HEIDELBERG /MÜNCHEN (dpa-AFX) - Die von der neuen Bundesregierung geplante Versicherungspflicht gegen Überschwemmungen und andere Naturkatastrophen stößt laut einer neuen Umfrage auf breite Zustimmung. Jeweils knapp vier Fünftel sowohl der Hausbesitzer als auch der Mieter begrüßen den Plan von Union und SPD, wie die repräsentative Befragung des Vergleichsportals Verivox ergeben hat.

Das Marktforschungsinstitut Innofact befragte Mitte Mai 2025 im Verivox-Auftrag insgesamt 1.052 in der eigenen Immobilie wohnende Hauseigentümer und 1.002 Mieter jeweils im Alter von 18 bis 79 Jahren. Demnach befürworteten 78 Prozent der befragten Eigentümer und 79 Prozent der Mieter die Einführung einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden.

Zahlungsbereitschaft hält sich in Grenzen

Allerdings scheiden sich die Geister bereits an der Frage, wie viel die Versicherungspflicht kosten dürfte: 15,9 Prozent der befragten Eigentümer antworteten, sie könnten keine weiteren Kosten mehr tragen, weitere 28,5 Prozent wollen das nicht.

Anlass der Regierungspläne sind die mit Überschwemmungen verbundenen Milliardenkosten für Bund und Länder. Großen Flutkatastrophen folgen regelmäßig Hilfsprogramme für die Geschädigten, die die Staatskasse schwer belasten. Und diese Hilfen sind unter anderem deshalb so teuer, weil nur gut die Hälfte der deutschen Wohngebäude gegen Elementarschäden versichert ist.

Koalitionsvertrag lässt Fragen unbeantwortet

Doch sind zentrale Fragen ungeklärt. So ist offen, ob künftig wirklich alle Hausbesitzer eine Elementarversicherung abschließen müssen, oder ob die Koalition den Widerspenstigen ein Schlupfloch lassen wird: "Dabei prüfen wir, ob dieses Modell mit einer Opt-Out-Lösung zu versehen ist", heißt es im Koalitionsvertrag.

Die Opt-Out-Lösung ist eine Forderung der deutschen Versicherer. Eine allgemeine Pflicht ohne jede Ausnahme würde bedeuten, dass auch die Gebäude versichert werden müssten, die in quasi garantiertem Überschwemmungsgelände erbaut wurden. Die Folge wären hohe Kosten für die Versicherungen. Bisher ist es so, dass die Besitzer stark gefährdeter Gebäude häufig keinen Versicherer finden, und wenn, dann nur zu sehr hohen Preisen.

Kompromissbereite Versicherer

Doch haben die Versicherer ihren früheren grundsätzlichen Widerstand gegen eine Versicherungspflicht weitgehend aufgegeben, allerdings nicht bedingungslos. "Dass die Bundesregierung den Elementarschutz im Koalitionsvertrag verankert hat, ist ein wichtiges Signal", sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Doch Versicherungsschutz allein reiche nicht aus.

Der GDV fordert ein umfassendes Konzept inklusive strengerer Bauplanung: "Dazu gehören unter anderem eine klimaresiliente Stadtplanung, gezielte Entsiegelung von Flächen, ein verbindlicher Baustopp in hochgefährdeten Gebieten sowie eine Klima-Gefährdungsbeurteilung bei Baugenehmigungen", sagt Asmussen.

Leichtsinnige Bauherren

Der geforderte Baustopp in "hochgefährdeten Gebieten" ist ein zweiter wunder Punkt. Eigentlich ist das Bauen in Überschwemmungsgebieten in Deutschland verboten. Doch dieses Verbot ist löchrig: Ausnahmen im Wasserhaushaltsgesetz erlauben das Bauen in Überschwemmungsarealen dann eben doch. Nach einer Analyse des GDV stehen mehr als 300.000 Gebäude in Deutschland in gefährdeter Lage, 80 Prozent davon in vorläufig oder final festgesetzten Überschwemmungsgebieten.

Bund und Länder scheuen die Konfrontation mit den Kommunen

Denn Wohnen in der Nähe eines Gewässers ist attraktiv, solange dieses nicht über die Ufer tritt. Doch viele Politiker scheuen sich, für schärfere Bauplanung einzutreten. Ein Beispiel: "Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr sieht ein pauschales Verbot von Baugebieten in bestimmten Arealen kritisch, vielmehr kommt es stets darauf an, die konkreten jeweiligen Rahmenbedingungen zu prüfen und ergebnisoffen abzuwägen", teilt ein Sprecher mit.

Bayern ist in dieser Hinsicht keine Ausnahme. Vielen Führungskräften in den Chefetagen der deutschen Versicherungen stößt sauer auf, dass die Unternehmen - und damit deren Kunden - künftig für Schäden zahlen sollen, von denen ein beträchtlicher Teil bei vernünftiger Planung gar nicht erst entstehen würde.

Koalitionspartner umschiffen Bauverbot

Dem Koalitionsvertrag ist zu entnehmen, dass Union und SPD sich diesem Konfliktstoff nur mit höflicher Zurückhaltung nähern wollen: "Wir prüfen, wie Planungsträger in den Ländern für ihre Verantwortung bei der Bauleitplanung in besonders schadensgefährdeten Gebieten sensibilisiert werden können und konkretisieren die Staatshaftungsregeln der planenden Körperschaften, die neue Baugebiete in bisher unbesiedelten Arealen trotz dieser Risiken ausweisen."

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund appelliert an die Gemeinden, grundsätzlich auf neue Baugebiete in überschwemmungsgefährdeten Bereichen zu verzichten. Die Opt-Out-Lösung hält auch der Kommunalverband für sinnvoll. "Damit bliebe die Letztentscheidung dann beim Versicherungsnehmer", sagt Bernd Düsterdiek, der Beigeordnete für Städtebau und Umweltschutz.

Wer muss am Ende zahlen?

Ein dritter heikler Punkt ist die Frage, wer die Elementarversicherung letztlich bezahlen soll: nur die Hausbesitzer oder auch die Mieter? Grundsätzlich dürfen Eigentümer die Kosten der Gebäudeversicherung auf die Mieter umlegen. Das schließt Elementarschäden mit ein.

Doch der Deutsche Mieterbund forderte bereits im vergangenen Jahr, dies aus der Betriebskostenverordnung zu streichen. Auch in dieser Hinsicht bleibt der Koalitionsvertrag wolkig: "Die Belange der Mieterinnen und Mieter haben wir dabei im Blick."

Hauseigentümerverband gegen Pflichtversicherung

Der Eigentümerverband Haus+Grund lehnt die Einführung einer Versicherungspflicht ab, ebenso die Streichung der Elementarversicherung aus der Liste der umlagefähigen Betriebskosten. "Versicherungen sind nur die zweitbeste Lösung", sagt Inka-Marie Storm, die Chefjustiziarin des Verbands. "Wirkungsvoller ist es, Schäden gar nicht erst entstehen zu lassen."

Insofern fordert Haus+Grund anstelle der Versicherungspflicht ein großes Vorbeugungspaket gegen Überschwemmungen: Dazu gehören unter anderem der Verzicht auf neue Baugebiete in bekannten Gefahrenzonen und besserer technischer Hochwasserschutz durch Deichbau, Renaturierung von Flüssen und andere Maßnahmen.

Wann aus dem Plan der Koalition ein Gesetz werden soll, ist unbekannt. Das Bundesjustizministerium teilt mit, man arbeite "intensiv" an der Umsetzung. Details werden unter Verweis auf den frühen Zeitpunkt nicht enthüllt./cho/DP/mis

21.05.2025 | 15:27:08 (dpa-AFX)
Private Vorsorge zur Rente 'bröckelt'
06.05.2025 | 18:13:21 (dpa-AFX)
Axa steigert Einnahmen deutlich
16.04.2025 | 12:02:25 (dpa-AFX)
Verbraucherbeschwerden über Versicherungen auf Rekordniveau
02.04.2025 | 08:50:02 (dpa-AFX)
ANALYSE-FLASH: Goldman hebt Axa auf 'Buy' - Ziel hoch auf 44 Euro
21.03.2025 | 14:53:02 (dpa-AFX)
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21.03.2025 | 14:40:50 (dpa-AFX)
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