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Rohstoff-Trading / 22.07.2025 | 11:22:03 Werbung

Ether Future: Mehr regulatorische Klarheit und Aussicht auf staking‑kompatible Ether‑ETFs

Marcus Landau
Redakteur Marcus Landau

Produktmanager bei der DZ BANK

In den USA fand vom 14. bis 18. Juli eine für die Kryptowährungsbranche wegweisende Woche mit Gesetzesentwürfen zur Regulierung digitaler Vermögenswerte statt. Brancheninsider bezeichneten die Zeit lobend als "Crypto Week", welche mehr gesetzliche Fortschritte und regulatorische Klarheit erzeugen würde. Hierdurch steigt das Interesse institutioneller Investoren. Doch die großen Anleger blicken auch gespannt auf das Thema staking‑kompatible Ether‑ETFs, welche passive Einnahmeströme erzeugen könnten.

Marcus Landau
Redakteur Marcus Landau

Produktmanager bei der DZ BANK

Institutionelles Kapital fließt in Kryptowährungen

Ether (ETH) ist die native Kryptowährung der Ethereum-Blockchain. Im Juli 2025 konnte der Ether-Kurs dynamisch ansteigen. Haupttreiber war dabei eine große Summe an institutionellem Kapital, welches in Spot‑Ether‑ETFs geflossen ist. So sollen zwischen dem 14. und 18. Juli laut TradingView rekordverdächtige 2,18 Mrd. USD in solche Vehikel investiert worden sein, wobei am 16. Juli mit rund 727 Mio. USD binnen eines Tages ein historischer Höchstwert erreicht wurde. Diese Zuflüsse stabilisierten nicht nur die Spotpreise, sondern potenzierten sich auch im Futures‑Markt. Der Spotpreis, auch Kassapreis genannt, ist der aktuelle Marktpreis, zu dem ein Basiswert sofort gekauft oder verkauft werden kann. Dabei konnten steigende Open-Interest‑Zahlen im Bereich von über 44 Mrd. USD zum 16. Juli beobachtet werden, wodurch erkennbar wird, dass institutionelle Akteure auf steigende Ether‑Kurse setzten. Open-Interest steht für die Gesamtzahl aller offenen, noch nicht erfüllten Kontrakte zu einem bestimmten Zeitpunkt. Parallel dazu entfaltete sich ein strategischer Shift großer Firmen. So meldete zum Beispiel BitMine Immersion Technologies am 18. Juli den Erwerb von über 300.000 Ether in ihrer Bilanz.

 

"Crypto Week" schafft rechtlichen Rahmen

Während der Crypto-Week wurde deutlich, dass institutionelle Investoren Ethereum zunehmend als „zweites Standbein“ neben Bitcoin betrachten. Mehrere institutionelle Akteure – darunter Hedgefonds, Vermögensverwalter und Family-Offices – erhöhten ihr Engagement in Ether. Am 18. Juli wurde im US-Kongress der sogenannte GENIUS Act verabschiedet und am 21. Juli von Präsident Trump unterzeichnet. Dieses Gesetz schafft erstmals klare Regeln für Stablecoins in den USA. Er definiert Kriterien für die Ausgabe von Zahlungs-Stablecoins und legt fest, dass diese 1:1 durch US-Dollar oder kurzfristige US-Staatsanleihen und andere hochwertige liquide Vermögenswerte gedeckt sein müssen. Da die überwältigende Mehrheit aller Stablecoins auf Ethereum basiert, stieg das Vertrauen in das Ethereum-Netzwerk als regulatorisch abgesicherte Infrastruktur für digitale Finanzprodukte. Diese regulatorische Klarheit führte zu einer Neubewertung von Ethereum als Grundlage für Tokenisierung, DeFi und digitale Zahlungsabwicklung.

 

Ebenfalls in der "Crypto Week" gab es Updates zu zwei weiteren Gesetzesvorhaben. Der CLARITY Act wurde am 17. Juli 2025 vom US-Repräsentantenhaus mit parteiübergreifender Unterstützung (294 zu 134 Stimmen) verabschiedet und geht nun an den Senat. Das Gesetz zielt darauf ab, klare Regeln für den Kryptowährungsmarkt zu schaffen und die Definitionen von digitalen Assets zu klären, insbesondere im Hinblick auf die Unterscheidung zwischen Wertpapieren und Commodities. Der Anti-CBDC Surveillance State Act wurde ebenfalls am 17. Juli 2025 vom US-Repräsentantenhaus (219 zu 210 Stimmen) verabschiedet und geht nun an den Senat. Das Gesetz verbietet der Federal Reserve (US-Zentralbank), eine CBDC direkt an Einzelpersonen auszugeben oder indirekt über Finanzintermediäre zugänglich zu machen.

 

Während der GENIUS Act bereits ein wichtiger Meilenstein für Stablecoins ist, werden der CLARITY Act und der Anti-CBDC Surveillance State Act bei erfolgreicher Verabschiedung im Senat die Landschaft für digitale Vermögenswerte, ihre Klassifizierung und die Rolle von CBDCs in den USA grundlegend neu gestalten.

 

Passives Einkommen mit Staking

Staking von Ethereum ist ein zentraler Bestandteil des Ethereum-Netzwerks seit dem Übergang von Proof-of-Work (PoW) zu Proof-of-Stake (PoS), der im September 2022 durch das sogenannte „Merge“-Upgrade abgeschlossen wurde. Seitdem basiert die Sicherheit und Funktionsweise der Ethereum-Blockchain auf einem Staking-System statt auf energieintensivem Mining. Beim Staking sperrt man eine bestimmte Menge Ether in einem Smart Contract, um aktiv am Betrieb und an der Sicherheit des Netzwerks teilzunehmen. Teilnehmer, sogenannte Validatoren, werden zufällig ausgewählt, um neue Blöcke zu erzeugen oder Transaktionen zu bestätigen. Im Gegenzug erhalten sie eine Belohnung in Ether, ähnlich wie früher Miner.

 

Interessant ist in diesem Zusammenhang das Thema staking‑kompatibler Ether‑ETF, da hierbei nicht nur die Kursentwicklung von Ether abgebildet wird, sondern auch eine Staking-Belohnung als eine Art passives Einkommen eine wertschaffende Möglichkeit bieten könnte. Diese Kombination ist insbesondere für institutionelle Anleger attraktiv, wodurch das Interesse solcher Investoren an dem Thema Ether weiter zunehmen könnte. Im internationalen Vergleich sind bereits in Europa und Kanada mehrere Staking‑ETPs bzw. -ETFs verfügbar. In den USA gibt es hingegen bislang noch keinen vollständig zugelassenen Spot‑Ether‑ETF, der Staking anbietet. Allerdings haben bereits mehrere Anbieter Zulassungsanträge eingereicht. Sollten künftig Zulassungen erfolgen, dann könnte weiteres Kapital in den Markt für Kryptowährungen fließen, wodurch steigende Kurse erzielt werden könnten. Allerdings muss auch die erhöhte Schwankungsintensität und das Risiko von Kursrücksetzern bei den spekulativen Kryptowährungen wie Bitcoin und Ether beachtet werden.

 

Trading-Idee: Endlos Index-Zertifikat auf Ether Future

Anleger, die von einer positiven Entwicklung der Kryptowährung Ether Future ausgehen, könnten als Alternative zu einem Direktinvestment mit einem Endlos Index-Zertifikat der DZ BANK bezogen auf die Ether Future-Kryptowährung (Basiswert) auf ein solches Szenario setzen (z.B. WKN DW541J). Da die Wertentwicklung des zugrunde liegenden Basiswerts im Laufe der Zeit schwanken oder sich nicht entsprechend den Erwartungen des Anlegers entwickeln kann, besteht das Risiko, dass das eingesetzte Kapital nicht in voller Höhe zurückgezahlt wird. Das Endlos Index-Zertifikat kann insgesamt zu festgelegten Terminen (ordentliche Kündigungstermine) durch die DZ BANK gekündigt werden. Nach Einlösung durch den Anleger oder Kündigung durch die DZ BANK entspricht der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin dem EUR-Gegenwert des Produkts aus dem Referenzpreis, dem jeweils aktuellen Rollfaktor, dem jeweils aktuellen Anpassungsfaktor und dem Bezugsverhältnis (Referenzpreis x aktueller Rollfaktor x aktueller Anpassungsfaktor x Bezugsverhältnis). Der Rollfaktor und der Anpassungsfaktor ändern sich während der Laufzeit des Produkts. Dieses Produkt ist nicht währungsgesichert. Die Entwicklung des EUR/USD-Wechselkurses hat damit Auswirkungen auf die Höhe des in EUR zahlbaren Rückzahlungsbetrags. Anleger erhalten keine sonstigen Erträge aus dem Basiswert.

 

Ein gänzlicher Verlust des eingesetzten Kapitals ist möglich (Totalverlustrisiko). Ein Totalverlust tritt ein, wenn der Referenzpreis null ist. Ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals ist auch möglich, wenn die DZ BANK ihren Verpflichtungen aus dem Produkt aufgrund behördlicher Anordnungen oder einer Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit / Überschuldung) nicht mehr erfüllen kann.

 

Eine ausführliche Erläuterung der genannten Fachbegriffe finden Sie in unserem Glossar.

 

Stand: 22.07.2025, DZ BANK AG / Online-Redaktion

Hinweis auf Rechtliches, Prospekt und Basisinformationsblatt

Hinweis auf das Basisinformationsblatt
Das von der DZ BANK erstellte Basisinformationsblatt ist in der jeweils aktuellen Fassung auf der Internetseite der DZ BANK http://www.dzbank-wertpapiere.de/DW541J (dort unter „Dokumente“) abrufbar. Dies gilt, solange das Produkt für Privatanleger verfügbar ist.

Hinweis auf den Prospekt
Der gemäß gesetzlicher Vorgaben von der DZ BANK bezüglich des öffentlichen Angebots erstellte Basisprospekt sowie etwaige Nachträge und die zugehörigen Endgültigen Bedingungen sind auf der Internetseite der DZ BANK www.dzbank-wertpapiere.de veröffentlicht und können unter http://www.dzbank-wertpapiere.de/DW541J (dort unter „Dokumente“) abgerufen werden. Sie sollten den Prospekt lesen, bevor Sie eine Anlageentscheidung treffen, um die potenziellen Risiken und Chancen der Entscheidung, in die Wertpapiere zu investieren, vollends zu verstehen. Die Billigung des Prospekts von der zuständigen Behörde ist nicht als Befürwortung der angebotenen oder zum Handel an einem geregelten Markt zugelassenen Wertpapiere zu verstehen. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.

Rechtliche Hinweise: Diese Information ist eine Werbemitteilung und dient ausschließlich Informationszwecken. Diese Information wurde von dem Redakteur im Auftrag der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank („DZ BANK“) erstellt und ist zur Verteilung in der Bundesrepublik Deutschland bestimmt. Diese Werbemitteilung richtet sich nicht an Personen mit Wohn- und/oder Gesellschaftssitz und/oder Niederlassungen im Ausland, vor allem in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Großbritannien oder Japan. Diese Werbemitteilung darf im Ausland nur in Einklang mit den dort geltenden Rechtsvorschriften verteilt werden und Personen, die in den Besitz dieser Informationen und Materialien gelangen, haben sich über die dort geltenden Rechtsvorschriften zu informieren und diese zu befolgen. Diese Werbemitteilung stellt weder ein öffentliches Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zum Erwerb von Wertpapieren oder Finanzinstrumenten dar. Die DZ BANK ist insbesondere nicht als Anlageberater oder aufgrund einer Vermögensbetreuungspflicht tätig. Diese Werbemitteilung ist keine Finanzanalyse. Diese Werbemitteilung stellt eine unabhängige Bewertung der entsprechenden Emittentin bzw. Wertpapiere durch den Redakteur dar. Alle hierin enthaltenen Bewertungen, Stellungnahmen oder Erklärungen sind diejenigen des Redakteurs der Werbemitteilung und stimmen nicht notwendigerweise mit denen der Emittentin oder dritter Parteien überein. Angaben zu künftigen Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für die tatsächliche künftige Wertentwicklung. Der Redakteur hat die Informationen, auf die sich die Werbemitteilung stützt, aus als zuverlässig erachteten Quellen übernommen, ohne jedoch alle diese Informationen selbst zu verifizieren. Dementsprechend gibt die DZ BANK keine Gewährleistungen oder Zusicherungen hinsichtlich der Genauigkeit, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hierin enthaltenen Informationen oder Meinungen ab. Die DZ BANK übernimmt keine Haftung für unmittelbare oder mittelbare Schäden, die durch die Verteilung und/oder Verwendung dieser Werbemitteilung verursacht werden und/oder mit der Verteilung und/oder Verwendung dieser Werbemitteilung im Zusammenhang stehen. Eine Investitionsentscheidung bezüglich irgendwelcher Wertpapiere oder sonstiger Finanzinstrumente sollte auf der Grundlage eines Beratungsgesprächs sowie Prospekts oder Informationsmemorandums erfolgen und auf keinen Fall auf der Grundlage dieser Werbemitteilung. Die Bewertungen können je nach den speziellen Anlagezielen, dem Anlagehorizont oder der individuellen Vermögenslage für einzelne Anleger nicht oder nur bedingt geeignet sein. Die Informationen und Meinungen entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Erstellung der Werbemitteilung. Sie können aufgrund künftiger Entwicklungen überholt sein, ohne dass die Werbemitteilung geändert wurde.

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Endlos Zertifikat: Ether Future

DW541J / //
Quelle: DZ BANK: Geld 24.07., Brief 24.07.
DW541J // Quelle: DZ BANK: Geld 24.07., Brief 24.07.
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Basiswertkurs: 3.623,00 USD
Quelle : CME , 05:01:56
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