Salesforce: Prognoseanhebung durch Cloud-Abonnements und Anthropic-Beteiligung
Das Abonnement-Modell als Basis für wiederkehrende Cloud-Erlöse
Der Softwarekonzern operiert primär als Anbieter von Systemen für das Kundenbeziehungsmanagement (CRM), die ausschließlich über die Cloud bereitgestellt werden. Das Geschäftsmodell basiert auf Abonnement-Verträgen, wodurch anstelle von einmaligen Lizenzverkäufen kontinuierliche Zahlungsströme generiert werden. Kunden zahlen für den fortlaufenden Zugriff auf Module für Vertrieb, Kundenservice und Marketing. Dieser modulare Aufbau ermöglicht es dem Unternehmen, mit den wachsenden Anforderungen der Anwender zu skalieren, was in der Praxis häufig zu Vertragsausweitungen führt. Der Plattformcharakter bindet die Nutzer eng an das eigene Ökosystem. Dies senkt die Wechselbereitschaft der Unternehmenskunden und sichert eine verlässliche Basis an wiederkehrenden Umsätzen, was eine grundlegende Planbarkeit der Einnahmen bedeutet.
Umsatzanstieg auf 11,35 Milliarden US-Dollar im zweiten Quartal 2027
Im 2. Quartal des Geschäftsjahres 2027 verzeichnete das Unternehmen einen Umsatz von 11,35 Milliarden US-Dollar, was einem Zuwachs von elf Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum entspricht. Ein nennenswerter Einflussfaktor auf die Profitabilität war ein nicht-operativer Effekt: Ein Buchgewinn aus der strategischen Investition in das Partnerunternehmen Anthropic erhöhte den bereinigten Gewinn pro Aktie auf 5,90 US-Dollar. Ohne diesen buchhalterischen Sondereffekt hätte der bereinigte Gewinn bei 3,37 US-Dollar pro Aktie gelegen. Die noch nicht realisierten vertraglichen Verpflichtungen (cRPO), ein Indikator für zukünftig abgerechnete Umsätze innerhalb der nächsten zwölf Monate, stiegen um 14 Prozent auf 33,5 Milliarden US-Dollar an. Diese Entwicklung resultiert unter anderem aus der Bereitschaft der Firmenkunden, IT-Budgets trotz eines verhaltenen makroökonomischen Umfelds in die Konsolidierung ihrer Dateninfrastruktur bei einem zentralen Anbieter zu investieren.
Anpassung der Umsatzprognose auf bis zu 46,4 Milliarden US-Dollar für das Gesamtjahr
Basierend auf der Geschäftsentwicklung der 1. Jahreshälfte passte der Vorstand den finanziellen Ausblick für das Gesamtjahr nach oben an. Für das laufende Geschäftsjahr wird nun ein Umsatz zwischen 46,1 und 46,4 Milliarden US-Dollar erwartet. Für das anstehende dritte Quartal liegt die Zielvorgabe zwischen 11,42 und 11,50 Milliarden US-Dollar. Aus der Perspektive des Konzerns wird dieses anhaltende Wachstum nicht primär durch Preiserhöhungen, sondern durch die beschleunigte Akzeptanz neuer Datenprodukte sowie durch längere Vertragslaufzeiten getragen. Analysten werten das konstante zweistellige Wachstum bei den künftigen vertraglichen Verpflichtungen als Indiz für strukturelle Stabilität. Die aktuelle Geschäftslage wurde vom Management während der Präsentation der Quartalszahlen wie folgt eingeordnet: „Die Nachfrage nach unseren KI- und Datenprodukten ist hoch, und die jährlich wiederkehrenden Umsätze nähern sich der Marke von vier Milliarden US-Dollar.“
Strategische Systemerweiterung durch Agentforce und die Partnerschaft mit Anthropic
Die funktionale Erweiterung der bestehenden Softwarearchitektur bildet die zentrale strategische Ausrichtung des Konzerns für die kommenden Quartale. Durch die Einführung der Plattform Agentforce und eine vertiefte Partnerschaft mit Anthropic unter der Bezeichnung „Claudeforce“ vollzieht das Unternehmen einen Wandel von reinen Datenbankanwendungen hin zu autonomen Assistenzsystemen. Diese Programme sind darauf ausgelegt, Kundenanfragen zu bearbeiten oder Vertriebsdaten aufzubereiten, womit Unternehmenskunden ihre eigenen Prozesskosten regulieren können. Die jährlich wiederkehrenden Umsätze für die entsprechenden Daten- und Assistenzprodukte wuchsen laut Unternehmensangaben zuletzt um über 210 Prozent auf knapp 3,9 Milliarden US-Dollar. Indem diese Automatisierungstechnologien direkt in den bestehenden Arbeitsablauf integriert werden, sichert der Konzern seine Marktposition ab und etabliert zusätzliche Einnahmequellen, ohne dass Kunden auf externe Softwarelösungen ausweichen müssen.
Trading-Idee: Endlos-Turbo Long Optionsschein Salesforce Inc.
Anleger, die von einer positiven Geschäftsentwicklung des Unternehmens Salesforce Inc. ausgehen, könnten als Alternative zu einem Direktinvestment mit einem Endlos-Turbo Long Optionsschein der DZ BANK bezogen auf die Salesforce Inc. (Basiswert) auf ein solches Szenario setzen (z.B. WKN DN0TVZ). Dieses Produkt ist nicht währungsgesichert. Die Entwicklung des EUR / USD-Wechselkurses hat damit Auswirkungen auf die Höhe des in EUR zahlbaren Rückzahlungsbetrags. Mit Endlos-Turbo Long Optionsscheinen können Anleger überproportional an allen Kursentwicklungen des zugrunde liegenden Basiswerts partizipieren. Aufgrund der Hebelwirkung reagiert ein Endlos-Turbo Long Optionsschein auf kleinste Kursbewegungen des zugrunde liegenden Basiswerts. Da die Wertentwicklung des zugrunde liegenden Basiswerts im Laufe der Zeit schwanken oder sich nicht entsprechend den Erwartungen des Anlegers entwickeln kann, besteht das Risiko, dass das eingesetzte Kapital nicht in voller Höhe zurückgezahlt wird. Sollte der Kurs des zugrunde liegenden Basiswerts an mindestens einem Zeitpunkt während der Laufzeit eines Endlos-Turbo Long Optionsscheins auf oder unter der sog. Knock-Out-Barriere notieren (Knock-out-Ereignis), verfällt der Endlos-Turbo long Optionsschein wertlos. Die Knock-Out-Barriere wird täglich angepasst. Ansprüche aus dem zugrunde liegenden Basiswert (z.B. Dividenden, Stimmrechte) stehen dem Anleger nicht zu. Ein Endlos-Turbo long Optionsschein hat keine feste Laufzeit. Er kann insgesamt zu festgelegten Terminen (ordentliche Kündigungstermine) durch die DZ BANK gekündigt werden. Ein Anleger kann einen Endlos-Turbo long Optionsschein an festgelegten Terminen (Einlösungstermine) einlösen.
Einen gänzlichen Verlust des eingesetzten Kapitals erleidet der Anleger bei einem Endlos-Turbo long Optionsschein mit Basiswert Salesforce Inc., wenn der Kurs der Aktie des Unternehmens Salesforce Inc. zu einem beliebigen Zeitpunkt während der Haltedauer auf oder unter der Knock-Out-Barriere notiert. (Totalverlustrisiko). Ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals ist auch möglich, wenn die DZ BANK ihren Verpflichtungen aus dem Produkt aufgrund behördlicher Anordnungen oder einer Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit / Überschuldung) nicht mehr erfüllen kann.
Zukunftstrends, das sind Entwicklungen, die unser Leben schon heute beeinflussen und in Zukunft maßgeblich prägen werden. Allen voran neue Technologien, aber auch ein Wandel der Lebensgewohnheiten schaffen Märkte für neue Produkte und Dienstleistungen. Hier finden Sie eine Übersicht mit spannenden Zukunftstrends. Eine ausführliche Erläuterung der genannten Fachbegriffe finden Sie in unserem Glossar.
Stand: 27.08.2026, Maschinengenerierter Text, / Emittent DZ BANK AG
Hinweis auf Rechtliches, Prospekt und Basisinformationsblatt
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Hinweis auf das Basisinformationsblatt
Das von der DZ BANK erstellte Basisinformationsblatt ist in der jeweils aktuellen Fassung auf der Internetseite der DZ BANK http://www.dzbank-wertpapiere.de/DN0TVZ (dort unter „Dokumente“) abrufbar. Dies gilt, solange das Produkt für Privatanleger verfügbar ist.
Hinweis auf den Prospekt
Der gemäß gesetzlicher Vorgaben von der DZ BANK bezüglich des öffentlichen Angebots erstellte Basisprospekt sowie etwaige Nachträge und die zugehörigen Endgültigen Bedingungen sind auf der Internetseite der DZ BANK www.dzbank-wertpapiere.de veröffentlicht und können unter http://www.dzbank-wertpapiere.de/DN0TVZ (dort unter „Dokumente“) abgerufen werden. Sie sollten den Prospekt lesen, bevor Sie eine Anlageentscheidung treffen, um die potenziellen Risiken und Chancen der Entscheidung, in die Wertpapiere zu investieren, vollends zu verstehen. Die Billigung des Prospekts von der zuständigen Behörde ist nicht als Befürwortung der angebotenen oder zum Handel an einem geregelten Markt zugelassenen Wertpapiere zu verstehen. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.
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Gemäß Allgemeinverfügung BaFin nach Art. 42 MiFIR und § 15 Absatz 1 Satz 2 WpHG in Verbindung mit Art. 42 MiFIR betreffend Turbo-Zertifikate vom 15.10.2025
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