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News

19.05.2026 | 21:24:40 (dpa-AFX)
EQS-Adhoc: ams OSRAM gibt die Preisfestsetzung vorrangiger Schuldverschreibungen über 1 Mrd. EUR mit einem 7,250% Kupon und Fälligkeit 2032 bekannt und untermauert den Weg zu positivem Free Cashflow ab 2027 (deutsch)

ams OSRAM gibt die Preisfestsetzung vorrangiger Schuldverschreibungen über 1 Mrd. EUR mit einem 7,250% Kupon und Fälligkeit 2032 bekannt und untermauert den Weg zu positivem Free Cashflow ab 2027

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EQS-Ad-hoc: ams-OSRAM AG / Schlagwort(e): Finanzierung

ams OSRAM gibt die Preisfestsetzung vorrangiger Schuldverschreibungen über 1

Mrd. EUR mit einem 7,250% Kupon und Fälligkeit 2032 bekannt und untermauert

den Weg zu positivem Free Cashflow ab 2027

19.05.2026 / 21:24 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung

(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Ad-hoc-Mitteilung gemäß Art. 53 Kotierungsreglement der SIX Swiss Exchange

ams OSRAM gibt die Preisfestsetzung vorrangiger Schuldverschreibungen über 1

Mrd. EUR mit einem 7,250% Kupon und Fälligkeit 2032 bekannt und untermauert

den Weg zu positivem Free Cashflow ab 2027

* Aufgestocktes Angebot von vorrangigen unbesicherten

Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von 1 Mrd. EUR mit Fälligkeit

2032 und einem Kupon von 7,250 % pro Jahr.

* Die Erlöse sollen zur vollständigen Rückzahlung der ausstehenden

vorrangigen USD 12,250%-Schuldverschreibungen sowie zur teilweisen

Rückzahlung der ausstehenden vorrangigen EUR

10,500%-Schuldverschreibungen verwendet werden.

* Reduzierung der jährlichen Zinszahlungen um 40 Mio. EUR und Optimierung

des Fälligkeitsprofils

Premstätten, Österreich, und München, Deutschland (19. Mai 2026) -- ams

OSRAM gibt die Preisfestsetzung vorrangiger Schuldverschreibungen über 1

Mrd. EUR mit einem 7,250% Kupon und Fälligkeit 2032 bekannt und untermauert

den Weg zu positivem Free Cashflow ab 2027.

"Die starke Überzeichnung und die Aufstockung unserer Anleiheemission

unterstreichen das hohe Vertrauen der Investoren in unsere

Digital-Photonics-Strategie

und die konsequente Umsetzung unserer Pläne. Die Platzierung der Anleihe zu

einem attraktiven Kupon beschleunigt unser Schuldenabbauprogramm und wird

die Zinsaufwendungen bereits ab 2027 um rund 40Mio.EUR senken. Durch die

Stärkung unserer Bilanz und unseres Cashflow-Profils unterstützt diese

Transaktion unsere Ambition, Wachstumschancen im Bereich Digital Photonics

zu erschließen, und untermauert gleichzeitig unseren klaren Weg zu einem

positiven Free Cashflow - ohne Erlöse aus Desinvestitionen - ab 2027", sagte

Rainer Irle, CFO von ams OSRAM.

ams OSRAM hat heute die erfolgreiche Preisfestsetzung von vorrangigen

unbesicherten Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von 1 Mrd. EUR mit

Fälligkeit im Mai 2032 und einem Kupon von 7,250% pro Jahr (die

"Schuldverschreibungen") zu einem Ausgabepreis von 98,81%, deren

Emissionsvolumen aufgrund der hohen Nachfrage erhöht wurde, als Teil seines

regelmäßig aktualisierten Bilanzentschuldungsplans, der erstmals am 30.

April 2025 angekündigt wurde, bekanntgegeben.

Voraussichtlich am oder um den 1. Juni 2026 wird das Angebot der

Schuldverschreibungen vollzogen und die Schuldverschreibungen begeben

werden. ams OSRAM beabsichtigt, die Erlöse aus der Emission der

Schuldverschreibungen zusammen mit den in der Bilanz ausgewiesenen

Barmitteln zur (i) vollständigen Rückzahlung der ausstehenden 750.000.000

USD 12,250% vorrangigen Schuldverschreibungen mit Fälligkeit 2029, (ii) zur

teilweisen Rückzahlung der ausstehenden 1.025.000.000 EUR 10,5000%

vorrangigen Schuldverschreibungen mit Fälligkeit 2029 sowie (iii) zur

Zahlung der damit verbundenen Kosten, Gebühren und Aufwendungen,

einschließlich Rücknahmeprämien und aufgelaufener Zinsen, zu verwenden.

Die angekündigte Transaktion ist ein weiterer Baustein unseres umfassenden

Plans zum Schuldenabbau und zur Stärkung der Bilanz. Sie reduziert die

jährlichen Zinsaufwendungen um rund 40Mio.EUR, adressiert einen wesentlichen

Teil der Fälligkeiten im Jahr 2029 frühzeitig zur Erreichung eines

ausgewogenen Fälligkeitsprofils und ergänzt die kürzlich angekündigten

Desinvestitionen sowie die Verlängerung unserer Revolving Credit Facility.

Wichtiger Hinweis:

Diese Pressemitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt

weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf der

Schuldverschreibungen dar. Sie stellt auch kein Angebot, keine Aufforderung

zum Kauf oder einen Verkauf in den Vereinigten Staaten oder in einer anderen

Rechtsordnung dar, in der oder gegenüber einer Person, der gegenüber ein

solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Verkauf

ungesetzlich wäre. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann einen

Verstoß gegen US-amerikanische oder andere geltende Wertpapiergesetze

darstellen. Die Schuldverschreibungen wurden und werden nicht gemäß dem U.S.

Securities Act von 1933 in seiner geänderten Fassung ("Securities Act") oder

den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates der Vereinigten Staaten oder

einer anderen Jurisdiktion registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten

nicht angeboten oder verkauft werden, es sei denn, es liegt eine anwendbare

Befreiung von den Registrierungserfordernissen des Securities Act und den

anwendbaren bundesstaatlichen oder lokalen Wertpapiergesetzen oder Gesetzen

anderer Jurisdiktionen vor oder es handelt sich um eine Transaktion, die

diesen nicht unterliegt. Es wird kein öffentliches Angebot der

Schuldverschreibungen in den Vereinigten Staaten geben.

Europäischer Wirtschaftsraum ("EWR") - Diese Bekanntmachung stellt weder ein

öffentliches Angebot noch eine Aufforderung an die Öffentlichkeit im

Zusammenhang mit einem Angebot im Sinne der Europäischen Prospektverordnung

(EU) 2017/1129 (die "EU-Prospektverordnung") dar und wird dies unter keinen

Umständen tun. Das Angebot und der Verkauf der Schuldverschreibungen erfolgt

gemäß einer Befreiung von der Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts

für Wertpapierangebote nach der EU-Prospektverordnung.

Zielmarkt des EWR-Herstellers (MIFID II Product Governance) für die

Schuldverschreibungen sind ausschließlich geeignete Gegenparteien und

professionelle Kunden (alle Vertriebskanäle). Es wurde kein EWR-PRIIPs-Key

Information Document (KID) erstellt, da es Kleinanlegern im EWR nicht zur

Verfügung gestellt wird.

Vereinigtes Königreich ("UK") - Diese Bekanntmachung stellt kein Angebot an

einen Kleinanleger im Vereinigten Königreich dar und wird dies auch unter

keinen Umständen tun. Folglich wurde kein gemäß dem Product Disclosure

Sourcebook ("DISC") der Financial Conduct Authority ("FAC") für das Angebot,

den Verkauf oder den Vertrieb der Schuldverschreibungen oder deren

anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger im Vereinigten Königreich

erforderliches Offenlegungsdokument erstellt, und daher kann das Angebot,

der Verkauf oder der Vertrieb der Schuldverschreibungen oder deren

anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger im Vereinigten Königreich nach

DISC und den Consumer Composite Investments (Designated Activities)

Regulations 2024 rechtswidrig sein. Diese Bekanntmachung wurde auf der

Grundlage erstellt, dass jedes Angebot der Schuldverschreibungen im

Vereinigten Königreich gemäß einer Befreiung nach den Public Offers and

Admission to Trading Regulations 2024 erfolgt. Diese Bekanntmachung ist kein

Prospekt im Sinne des Prospectus Rules: Admission to Trading on a Regulated

Market Sourcebook, und die FCA hat die hierin enthaltenen Informationen

weder genehmigt noch überprüft.

UK Zielmarkt des Herstellers (UK MiFIR Product Governance) für die

Schuldverschreibungen sind ausschließlich geeignete Gegenparteien und

professionelle Kunden (alle Vertriebskanäle). Es wurde kein UK PRIIPs Key

Information Document (KID) erstellt, da es Kleinanlegern im Vereinigten

Königreich nicht zur Verfügung gestellt wird.

Diese Bekanntmachung ist kein Prospekt gemäß Artikel 35 ff. des

Schweizerischen Finanzdienstleistungsgesetzes ("FIDLEG") und stellt weder

ein öffentliches Angebot noch eine Aufforderung an die Öffentlichkeit im

Zusammenhang mit einem Angebot im Sinne des FIDLEG dar und wird dies auch

unter keinen Umständen tun. Die Schuldverschreibungen dürfen weder direkt

noch indirekt in der Schweiz im Sinne des FIDLEG öffentlich angeboten werden

und es wurde und wird kein Antrag auf Zulassung der Schuldverschreibungen

zum Handel an einem Handelsplatz (Börse oder multilaterales Handelssystem)

in der Schweiz gestellt.

Diese Bekanntmachung wird nur an (1) Nicht-US-Personen, die außerhalb der

Vereinigten Staaten ansässig sind, verteilt und ist nur an diese gerichtet.

Personen, die außerhalb der Vereinigten Staaten ansässig sind, und (a) wenn

sie in einem Mitgliedstaat des EWR ansässig sind, an Personen, die

qualifizierte Anleger (im Sinne der EU-Prospektverordnung) sind; (b) wenn

sie im Vereinigten Königreich ansässig sind, an (i) Personen, die über

berufliche Erfahrung in Anlagefragen verfügen und unter Artikel 19(5) der

Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in

ihrer geänderten Fassung (die "Order") fallen; (ii) Personen, die unter

Artikel 49(2)(a) bis (d) (high net worth companies, unincorporated

associations, etc.) der Order fallen; oder (iii) Personen, denen eine

Aufforderung oder ein Anreiz zu einer Anlagetätigkeit im Sinne von Abschnitt

21 des FSMA in Verbindung mit der Emission oder dem Verkauf von Wertpapieren

auf andere Weise rechtmäßig mitgeteilt oder mitgeteilt werden kann, oder (2)

Personen, bei denen vernünftigerweise davon ausgegangen wird, dass es sich

um "qualifizierte institutionelle Käufer" (wie in Rule 144A des Securities

Act definiert) handelt (alle diese Personen werden zusammen als "relevante

Personen" bezeichnet). Die Anlagen, auf die sich diese Mitteilung bezieht,

stehen nur relevanten Personen zur Verfügung, und jede Aufforderung, jedes

Angebot oder jede Vereinbarung zur Zeichnung, zum Kauf oder zum

anderweitigen Erwerb dieser Anlagen steht nur relevanten Personen zur

Verfügung bzw. wird nur mit diesen abgeschlossen. Personen, die keine

relevanten Personen sind, sollten nicht auf der Grundlage dieser

Bekanntmachung oder ihres Inhalts handeln oder sich darauf verlassen.

Personen, die diese Bekanntmachung verbreiten, müssen sich selbst davon

überzeugen, dass dies rechtmäßig ist.

Diese Mitteilung kann Aussagen über die ams-OSRAM AG (die "Gesellschaft" und

zusammen mit ihren Tochtergesellschaften der "Konzern") oder den Konzern

enthalten, die zukunftsgerichtete Aussagen darstellen oder enthalten können.

Zukunftsgerichtete Aussagen sind Aussagen, die nicht auf historischen

Tatsachen beruhen und durch Wörter wie "plant", "zielt", "strebt an",

"glaubt", "erwartet", "antizipiert", "beabsichtigt", "schätzt", "wird",

"kann", "setzt fort", "sollte" und ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet sein

können. Diese zukunftsgerichteten Aussagen spiegeln die Überzeugungen,

Absichten und aktuellen Ziele/Ansichten der Gruppe zu dem Zeitpunkt wider,

zu dem sie gemacht werden, unter anderem in Bezug auf die

Geschäftsergebnisse, die Finanzlage, die Liquidität, die Aussichten, das

Wachstum und die Strategien des Unternehmens oder des Konzerns.

Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten Aussagen über: Zielsetzungen,

Strategien, Aussichten und Wachstumsaussichten; zukünftige Pläne, Ereignisse

oder Leistungen und das Potenzial für zukünftiges Wachstum; wirtschaftliche

Aussichten und Branchentrends; Entwicklungen der Märkte des Unternehmens

oder des Konzerns; und die Stärke der Wettbewerber des Unternehmens oder

eines anderen Mitglieds des Konzerns. Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten

Risiken und Ungewissheiten, da sie sich auf Ereignisse beziehen und von

Umständen abhängen, die in der Zukunft eintreten können oder auch nicht. Die

zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Mitteilung beruhen auf verschiedenen

Annahmen, von denen viele wiederum auf weiteren Annahmen beruhen,

einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Prüfung historischer

operativer Trends durch die Geschäftsleitung, auf Daten in den Unterlagen

des Konzerns und auf andere Daten, die von Dritten zur Verfügung gestellt

wurden. Obwohl der Konzern davon ausgeht, dass diese Annahmen zum Zeitpunkt

ihrer Aufstellung vernünftig waren, unterliegen diese Annahmen naturgemäß

erheblichen bekannten und unbekannten Risiken, Ungewissheiten,

Eventualitäten und anderen wichtigen Faktoren, die schwierig oder unmöglich

vorherzusagen sind und außerhalb der Kontrolle des Konzerns liegen. Solche

Risiken, Ungewissheiten, Eventualitäten und andere wichtige Faktoren können

dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse sowie die Betriebsergebnisse,

die Finanzlage und die Liquidität des Unternehmens und anderer Mitglieder

des Konzerns oder der Branche erheblich von den in dieser Mitteilung durch

solche zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückten oder implizierten

Ergebnissen abweichen. Es kann keine Zusicherung gegeben werden, dass die

zukunftsgerichteten Aussagen eintreffen werden. Die zukunftsgerichteten

Aussagen beziehen sich nur auf das Datum dieser Bekanntmachung. Der Konzern

lehnt ausdrücklich jegliche Verpflichtung oder Zusage ab, Aktualisierungen

oder Überarbeitungen von zukunftsgerichteten Aussagen zu veröffentlichen, um

Änderungen der diesbezüglichen Erwartungen des Konzerns oder Änderungen von

Ereignissen, Bedingungen oder Umständen, auf denen zukunftsgerichtete

Aussagen beruhen, widerzuspiegeln. Es wird keine Zusicherung oder Garantie

dafür gegeben, dass eine dieser zukunftsgerichteten Aussagen oder Prognosen

eintreten oder dass ein prognostiziertes Ergebnis erreicht werden wird.

Zukunftsgerichtete Aussagen sollten nicht in unangemessener Weise

beeinflusst werden, und es sollte kein Vertrauen in sie gesetzt werden.

Im Zusammenhang mit dem Angebot der Schuldverschreibungen kann der

Stabilisierungsmanager (oder jede Person, die im Namen des

Stabilisierungsmanagers handelt), soweit dies nach geltendem Recht zulässig

ist, eine Mehrzuteilung von Schuldverschreibungen vornehmen oder

Transaktionen durchführen, um den Marktpreis der jeweiligen Serie von

Schuldverschreibungen zu stabilisieren oder auf einem höheren Niveau zu

halten, als dies ansonsten der Fall wäre. Es gibt jedoch keine Garantie

dafür, dass der Stabilisierungsmanager eine solche Stabilisierungsmaßnahme

durchführen werden. Jede Stabilisierungsmaßnahme kann, falls sie eingeleitet

wird, am oder nach dem Datum der angemessenen öffentlichen Bekanntgabe der

endgültigen Bedingungen des Angebots der Schuldverschreibungen beginnen und

kann jederzeit beendet werden, sie muss jedoch spätestens 30 Kalendertage

nach dem Ausgabedatum der Schuldverschreibungen oder 60 Kalendertage nach

dem Datum der Zuteilung der jeweiligen Serie von Schuldverschreibungen

enden, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt. Jede

Stabilisierungsmaßnahme oder Mehrzuteilung muss vom Stabilisierungsmanager

(oder einer Person, die im Namen des Stabilisierungsmanagers handelt) in

Übereinstimmung mit allen anwendbaren Gesetzen und Vorschriften durchgeführt

werden.

Über ams OSRAM

Die ams OSRAM Gruppe (SIX: AMS) ist ein weltweit führender Anbieter von

innovativen Licht- und Sensorlösungen. Als Spezialist für Digital Photonics

verbinden wir Ingenieurskunst mit modernster globaler Fertigung, um unseren

Kunden das breiteste Portfolio an digitalen Licht- und Sensortechnologien zu

bieten.

"Sense the power of light" - unser Erfolg basiert von jeher auf dem tiefen

Verständnis des Potenzials von Licht. Seit 120 Jahren entwickeln wir

Innovationen, die Märkte bewegen: vom Auto über die industrielle Fertigung

bis hin zu Medizin- und Consumer-Elektronik. Im Jubiläumsjahr der Marke

OSRAM arbeiten rund 18.500 Mitarbeitende weltweit an wegweisenden Lösungen

entlang gesellschaftlicher Megatrends wie intelligente Mobilität, Künstliche

Intelligenz, Augmented Reality, Smart Health und Robotik. Das spiegelt sich

in rund 12.000 erteilten und angemeldeten Patenten wider. Die Gruppe mit

Hauptsitz in Premstätten/Graz (Österreich) und einem Co-Hauptsitz in München

(Deutschland) erzielte 2025 einen Umsatz von 3,3 Milliarden Euro und ist als

ams-OSRAM AG an der SIX Swiss Exchange notiert (ISIN: AT0000A3EPA4).

Mehr über uns erfahren Sie auf https://ams-osram.com

ams und OSRAM sind eingetragene Handelsmarken der ams -OSRAM AG. Zusätzlich

sind viele unserer Produkte und Dienstleistungen angemeldete oder

eingetragene Handelsmarken der ams OSRAM Gruppe. Alle übrigen hier genannten

Namen von Unternehmen oder Produkten können Handelsmarken oder eingetragene

Handelsmarken ihrer jeweiligen Inhaber sein.

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Für weitere Informationen

Investor Relations Media Relations

ams-OSRAM AG ams-OSRAM AG

Dr. Jürgen Rebel Bernd Hops

Senior Vice President Senior Vice President

Investor Relations Corporate Communications

T: +43 3136 500-0 T: +43 3136 500-0

[1]investor@ams-osram.com [1]press@ams-osram.com

1. mailto:investor@ams-osram.com 1. mailto:press@ams-osram.com

Ende der Insiderinformation

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19.05.2026 CET/CEST Mitteilung übermittelt durch die EQS Group

Originalinhalt anzeigen:

https://eqs-news.com/?origin_id=25b27d3c-53aa-11f1-8534-027f3c38b923&lang=de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: ams-OSRAM AG

Tobelbader Straße 30

8141 Premstaetten

Österreich

Telefon: +43 3136 500-0

E-Mail: investor@ams-osram.com

Internet: https://ams-osram.com/

ISIN: AT0000A3EPA4

WKN: A118Z8

Börsen: Freiverkehr in Düsseldorf, Frankfurt, München,

Stuttgart, Tradegate BSX; BX, SIX, Wiener Börse (Vienna

MTF)

EQS News ID: 2330172

Ende der Mitteilung EQS News-Service

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2330172 19.05.2026 CET/CEST

°

19.05.2026 | 20:01:38 (dpa-AFX)
EQS-DD: Scout24 SE (deutsch)
19.05.2026 | 19:52:39 (dpa-AFX)
EQS-Stimmrechte: Scout24 SE (deutsch)
19.05.2026 | 19:50:20 (dpa-AFX)
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19.05.2026 | 19:48:39 (dpa-AFX)
EQS-Stimmrechte: Scout24 SE (deutsch)
19.05.2026 | 19:45:19 (dpa-AFX)
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