ABO Energy GmbH & Co. KGaA passt Prognose für 2026 an und kommt der Verpflichtung zur Verlustanzeige gem. § 92 Abs. 1 AktG nach - Entwurf des Sanierungsgutachtens vorgelegt
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EQS-Ad-hoc: ABO Energy GmbH & Co. KGaA / Schlagwort(e): Prognose /
Gesamtjahr/Verlust der hälftigen Grundkapitals (§ 92 AktG)
ABO Energy GmbH & Co. KGaA passt Prognose für 2026 an und kommt der
Verpflichtung zur Verlustanzeige gem. § 92 Abs. 1 AktG nach - Entwurf des
Sanierungsgutachtens vorgelegt
12.05.2026 / 00:19 CET/CEST
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Die ABO Energy GmbH & Co. KGaA ("Gesellschaft") hat gestern den ersten
Entwurf des Sanierungsgutachtens ( siehe Ad-hoc-Meldung vom 23. Januar 2026)
erhalten. Der Entwurf des Sanierungsgutachtens kommt zum vorläufigen
Schluss, dass die ABO Energy GmbH & Co. KGaA sanierungsfähig ist.
Voraussetzung ist der Abschluss einer tragfähigen Sanierungsfinanzierung mit
den Finanzierungspartnern. Aufgrund der Ergebnisse des Entwurfs hat das
Unternehmen allerdings auch seine Jahresprognose für das Geschäftsjahr 2026
anzupassen. Die Gesellschaft geht nach Vorlage des Entwurfs und der darin
bezifferten zu erwartenden zukunftsgerichteten Investitionen für die
umfangreiche Transformation und Neuausrichtung nicht mehr davon aus, noch im
laufenden Geschäftsjahr wieder ein positives Konzernergebnis erzielen zu
können ( siehe Ad-hoc-Meldung vom 19. November 2025). Für das Geschäftsjahr
2027 erwartet das Unternehmen auf operativer Ebene (EBITDA) wieder in die
Gewinnzone zurückkehren zu können.
Zudem gibt die Gesellschaft bekannt, dass aufgrund des Geschäftsverlaufs im
Jahr 2026 nunmehr ein Verlust der Hälfte des Grundkapitals besteht. Die
Gesellschaft wird daher unverzüglich eine außerordentliche Hauptversammlung
zur Anzeige dieses Verlustes gemäß § 92 AktG einberufen.
Ende der Insiderinformation
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Unternehmen: ABO Energy GmbH & Co. KGaA
Unter den Eichen 7
65195 Wiesbaden
Deutschland
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