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News

21.02.2026 | 10:35:02 (dpa-AFX)
ROUNDUP: Drei offene Frage nach Trumps Zoll-Niederlage

WASHINGTON (dpa-AFX) - US-Präsident Donald Trump war zwar sichtlich bemüht, sich seine verheerende Niederlage in der Zollfrage nicht anmerken zu lassen. Doch über deren Ausmaß konnte das nicht hinwegtäuschen: Das Oberste US-Gericht hatte in einer historischen Entscheidung einen Großteil seiner Zölle für rechtswidrig erklärt. Unter Berufung auf ein Notstandsgesetz aus dem Jahr 1977 hatte der US-Präsident seit Beginn seiner zweiten Amtszeit am Kongress vorbei Zölle gegen Dutzende Handelspartner verhängt - und damit die Weltwirtschaft in Chaos gestürzt.

Nun ist klar: Er hat dabei seine Kompetenzen überschritten. Das Notstandsgesetz gibt ihm laut Supreme Court nicht die Befugnis, eigenständig Zölle zu verhängen. Für Trump fällt damit eine rechtliche Grundlage weg, die er auch abseits seiner Wirtschaftspolitik zur Durchsetzung außenpolitischer Interessen genutzt hat. Am Freitagabend gab das Weiße Haus offiziell bekannt, diese auf dem Notstandsgesetz IEEPA fußenden Zölle zu beenden und nicht mehr zu erheben.

Was bleibt, sind zahlreiche offene Fragen, die einmal mehr verdeutlichen, für wie viel Unsicherheit Trumps Politik im eigenen Land und darüber hinaus sorgt. Befeuert wird diese auch dadurch, dass Trump in einer ersten Reaktion Stunden nach seiner Niederlage bereits erneut Zölle ankündigt - unter Berufung auf eine andere rechtliche Grundlage.

Drei zentrale Fragen, die sich nun stellen:

Was passiert mit Handelsabkommen wie dem mit der EU?

Nach Trumps Zoll-Schlappe war zunächst unklar, welche Handelsabkommen nun bestehen bleiben und welche nicht. Auch Trump zeigte sich schmallippig - mit manchen Ländern wolle man an den bisherigen Vereinbarungen festhalten, andere wiederum dürften sich auf neue Zölle einstellen, sagte er.

In welche der beiden Kategorien die Europäische Union dabei fällt, blieb zunächst offen. Die EU-Kommission verwies in einer ersten Reaktion darauf, dass Unternehmen auf beiden Seiten des Atlantiks auf "Stabilität und Vorhersehbarkeit in den Handelsbeziehungen angewiesen" seien.

Die EU und die USA hatten sich im Sommer auf ein Zollabkommen verständigt. Das Europäische Parlament arbeitet zurzeit an der Umsetzung des Abkommens. Für Bernd Lange, den Vorsitzenden des Handelsausschusses des Parlaments, ist klar, dass nach der gekippten Grundlage für die Zölle "weder die US-Regierung noch die Europäische Union einfach zur Tagesordnung übergehen" können. Er berief eine Sondersitzung des Verhandlungsteams und des Rechtsdienstes des EU-Parlaments für Montag ein.

Unterdessen warnte die US-Expertin Laura von Daniels von der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP), Europa müsse sich "auf die nächste Phase des transatlantischen Handelskonflikts vorbereiten". Zugleich sieht sie Chancen für die EU, die sich strategisch neu aufstellen und in die Offensive gehen könne.

Was für Zölle wird Trump nun auf Basis anderer Grundlagen erheben?

Am Freitagabend (Ortszeit) unterschrieb Trump nach Angaben des Weißen Hauses eine Anordnung für einen temporären Zoll von zehn Prozent auf Importe in die USA - unter Berufung auf ein Handelsgesetz aus dem Jahr 1974. Dieses erlaubt es unter bestimmten Voraussetzungen, Zölle auf Importe für bis zu 150 Tage lang zu erheben. Dass diese erfüllt sind, wird von Experten bereits bezweifelt. Um Zölle für einen längeren Zeitraum zu erheben, bräuchte Trump in jedem Fall die Zustimmung des US-Parlaments.

Trump betonte allerdings in seiner ersten Reaktion, auch weiterhin nicht mit dem Kongress beim Thema Zölle zusammenarbeiten zu wollen. "Ich muss das nicht (...) Wir (Präsidenten) haben das Recht, so ziemlich alles zu tun, was wir wollen."

Dabei hatte das Oberste Gericht in seiner auch von konservativen Richtern getragenen Entscheidung gerade die Machtbefugnisse des US-Präsidenten in dieser Hinsicht begrenzt. Der von Trump nominierte Richter Neil Gorsuch wurde besonders deutlich: Es könne verlockend sein, den Kongress zu umgehen, wenn ein drängendes Problem schnelle Lösungen verlange. Doch der in der Verfassung verankerte Gesetzgebungsprozess sei ein "Bollwerk der Freiheit", das auch diejenigen schütze, für die das nicht so offensichtlich sei. Gesetze entstünden aus Kompromiss und Beratung mit den gewählten Vertretern eines Volkes, nicht aus Tagesimpulsen oder Sichtweisen "eines einzelnen Mannes".

Was passiert mit den Zolleinnahmen?

Der Supreme Court hat nicht darüber geurteilt, ob die Regierung Zolleinnahmen wieder an Importeure zurückzahlen muss - allerdings dies auch nicht ausgeschlossen. Richter Brett Kavanaugh verwies indes darauf, dass die Vereinigten Staaten verpflichtet sein könnten, Milliarden von Dollar zu erstatten - und das, "obwohl einige Importeure die Kosten möglicherweise bereits an Verbraucher oder Dritte weitergegeben haben." Ein Erstattungsprozess könnte ein "Chaos" werden.

Nach Angaben des Penn Wharton Budget Models von der University of Pennsylvania könnte die US-Regierung Importeuren nun bis zu 175 Milliarden US-Dollar (knapp 150 Mrd Euro) an Erstattungen schulden. "Sofern keine alternative Einnahmequelle gefunden wird, werden die zukünftigen Zolleinnahmen um die Hälfte sinken", hieß es.

Trump zeigte sich irritiert darüber, dass der Supreme Court keine Anordnung zu möglichen Erstattungspflichten gemacht habe. "Man sollte doch meinen, sie hätten wenigstens einen Satz hineingeschrieben, ob man das Geld behalten darf oder nicht, oder? Ich schätze, das muss die nächsten zwei Jahre vor Gericht ausgetragen werden", sagte er. Trump will zunächst die Einnahmen behalten und weiter ausgeben./ngu/DP/zb

21.02.2026 | 10:07:34 (dpa-AFX)
Trump unterzeichnet Anordnung für neuen Zoll
20.02.2026 | 22:17:27 (dpa-AFX)
ROUNDUP/Aktien New York: Kein Befreiungsschlag nach Neuigkeiten im Zollkonflikt
20.02.2026 | 22:13:56 (dpa-AFX)
Aktien New York: Kein Befreiungsschlag nach Neuigkeiten im Zollkonflikt
20.02.2026 | 21:59:14 (dpa-AFX)
ROUNDUP 2: Trump will nach Zollurteil Alternativen nutzen
20.02.2026 | 20:12:29 (dpa-AFX)
ROUNDUP: Trump will nach Zollurteil Alternativen nutzen
20.02.2026 | 20:09:01 (dpa-AFX)
Aktien New York: Kein Befreiungsschlag nach Volte im Zollkonflikt
21.02.2026 | 10:35:01 (dpa-AFX)
ROUNDUP/Ploß zu Seehäfen-Finanzierung: Tschentscher verbreitet Unwahrheiten

HAMBURG (dpa-AFX) - Im Streit um die Finanzierung der deutschen Seehäfen hat der Maritime Koordinator der Bundesregierung, Christoph Ploß, Hamburgs Erstem Bürgermeister Peter Tschentscher die Verbreitung von "Unschärfen" und "Unwahrheiten" vorgeworfen.

In einem Brief an den Bürgermeister, über den die "Welt am Sonntag" in ihrer Hamburger Regionalausgabe berichtet, fordert er Tschentscher zudem auf, Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes für den Hafen und nicht für "Prestigeobjekte wie den Elbtower" einzusetzen.

Hintergrund waren scharfe Anwürfe des SPD-Politikers Tschentscher gegen den Hamburger CDU-Bundestagsabgeordneten Ploß, dass dieser die Interessen der Hansestadt in seinem Amt als Maritimer Koordinator nicht vertrete.

Ploß: Nur Hamburg ist für Hafenfinanzierung zuständig

Tschentscher hatte in einem Interview der Deutschen Presse-Agentur bemängelt, dass Ploß die von Hamburg und den anderen Küstenländern seit langem erhobene Forderung nach einer stärkeren finanziellen Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der Seehäfen nicht unterstütze. "Es ist eher das Gegenteil", hatte der Bürgermeister gesagt.

In seinem Brief zeigt sich Ploß von den Vorwürfen überrascht. "Da Ihre Äußerungen mehrere Unschärfen und leider auch Unwahrheiten enthalten, möchte ich Ihnen gern einige Fakten mitteilen", entgegnet er und schreibt weiter, dass das Grundgesetz "die Zuständigkeit für die Verwaltung und Finanzierung des Hamburger Hafens ausschließlich der Freien und Hansestadt Hamburg" zuweise.

Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes erstrecke sich nur auf die Hochsee- und Küstenschifffahrt sowie die Seezeichen, die Binnenschifffahrt, den Wetterdienst, die Seewasserstraßen und die dem allgemeinen Verkehr dienenden Binnenwasserstraßen. "Dies umfasst grundsätzlich nicht die See- und Binnenhäfen, also etwa den Hamburger Hafen, und ihre allgemeine Infrastruktur", heißt es in dem Brief.

Sondervermögen für Hafen nutzen - nicht für Prestigeobjekte

Der Bund habe Hamburg aus dem Investitionsfonds zur Förderung der Infrastruktur bereits im vergangenen Jahr 2,66 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. "Diese Bundesmittel sind insbesondere für die Verkehrs- und Energieinfrastruktur in Hamburg vorgesehen", betonte Ploß. Die Entscheidung über die Verwendung obliege der Stadt.

"Im Sinne einer starken maritimen Wirtschaft" appelliere er aber an Tschentscher: "Verwenden Sie diese Milliarden, die der Bund Hamburg zur Verfügung stellt, nicht für Prestigeobjekte wie den Elbtower, sondern für den Hamburger Hafen!"

Tschentscher hatte kritisiert, dass die Küstenländer gegenüber den anderen Ländern benachteiligt würden, wenn sie Mittel aus dem Investitionsfonds für die Häfen - denen eine nationale Aufgabe zukomme - aufwenden müssten. Für die Hansestadt würde dies bedeuten, "dass wir die kompletten Beträge, die wir in Hamburg aus dem Investitionsfonds bekommen, eben nicht für Schulen, für Kultur, für Polizei oder für Straßen und Brücken einsetzen könnten".

Ploß sieht sich als Anwalt der Häfen - Warnung an Tschentscher

Auch er setze sich "- wie Sie wissen - seit Langem dafür ein, dass der Bund die norddeutschen Häfen stärker als bisher unterstützt", schreibt Ploß, der sich nach eigenem Bekunden "innerhalb der Bundesregierung als Anwalt der gesamten maritimen Branche - und damit auch der deutschen Häfen" sieht. Die Häfen gingen auch nicht nur die Küstenländer etwas an, räumte er ein. "Über sie läuft die Versorgung ganz Deutschlands."

Deshalb sei es "erstrebenswert", dass der sogenannte Hafenlastenausgleich erhöht werde. "Die 38,3 Millionen Euro, die die norddeutschen Häfen daraus erhalten, sind zu wenig", räumte Ploß ein. Seinen Hinweis darauf, dass es zur Anpassung der Mittel im Bundestag eine nur parteiübergreifend zu erreichende verfassungsändernde Mehrheit brauche, verband er mit einer Warnung: "Nichts gefährdet eine Erhöhung dieser Mittel mehr als persönliche Angriffe über die Presse."

Erwiderung

Ein Senatssprecher bestätigte am Morgen den Erhalt des Briefes. "Herr Ploß bestätigt darin noch einmal, dass er die Position und damit die Interessenlage Hamburgs und der anderen norddeutschen Länder nicht unterstützt", erklärte der Sprecher. Ebenso wiederhole er die Forderung, dass Hamburg die Mittel des Innovationsfonds nicht - wie alle anderen Länder - für Schulen, Hochschulen, Kultureinrichtungen oder die Verkehrsinfrastruktur, sondern für den Hafen verwenden solle.

"Herr Ploß ignoriert dabei, dass Hamburg den Betrieb, die Sanierung und die Modernisierung des Hafens bereits jedes Jahr im Umfang von rund 300 Millionen Euro aus städtischen Mitteln finanziert, dass der Koalitionsvertrag des Bundes eine gemeinsame Finanzierung des Nationalen Hafenplans durch Bund und Länder vorsieht und dass dafür auch Finanzierungswege bestehen, die gut mit der verfassungsrechtlichen Aufgabenzuordnung von Bund und Ländern vereinbar sind", erklärte der Sprecher. Insofern sehe sich der Erste Bürgermeister in seiner Kritik an der Arbeit des Maritimen Koordinators bestätigt./fi/DP/zb

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