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News

12.06.2026 | 20:12:01 (dpa-AFX)
ROUNDUP 3: Iran und USA stehen vor wegweisendem Abkommen

TEHERAN (dpa-AFX) - Mehr als drei Monate nach Beginn des Iran-Kriegs rückt ein Abkommen zwischen Washington und Teheran zur Beendigung der Kämpfe in greifbare Nähe. Laut Pakistans Regierung, die zwischen den Konfliktparteien vermittelt, haben sich Vertreter aus Washington und Teheran über ein Abkommen verständigt. "Wir können bestätigen, dass ein endgültiger, von allen Seiten abgestimmter Text des Friedensabkommens erreicht wurde", schrieb Pakistans Premierminister Shehbaz Sharif auf X. Pakistan arbeite nun eng mit beiden Seiten zusammen, um die nächsten Schritte zu finalisieren.

US-Präsident Donald Trump hatte bereits am Donnerstag erneut Hoffnungen geweckt, dass es in den bislang zähen Bemühungen um ein Rahmenabkommen im Iran-Krieg einen Durchbruch geben könnte. Die Dokumente sollten in Kürze fertiggestellt und vielleicht schon an diesem Wochenende in Europa unterzeichnet werden. Ein solches Rahmenabkommen würde dann zunächst vertiefte Verhandlungen um ein mögliches Ende des Kriegs nach sich ziehen.

Irans Außenminister: Abkommen zum Greifen nah

Irans Außenminister Abbas Araghtschi bestätigte, dass ein Abkommen zum Greifen nah sei. "Die Absichtserklärung von Islamabad stand noch nie so kurz vor dem Abschluss", schrieb er auf X. "Bis zur endgültigen Fertigstellung sollten sich die Medien mit Spekulationen über ihren Inhalt zurückhalten", fügte er jedoch hinzu. Einzelheiten würden der Öffentlichkeit zu gegebener Zeit mitgeteilt.

Ein Rahmenabkommen wäre ein wichtiger Meilenstein für ein Ende des Kriegs, den die USA und Israel am 28. Februar gegen den Iran begonnen hatten. Anfang April einigten sich die Staaten auf eine Waffenruhe. Es folgten Friedensgespräche in der pakistanischen Hauptstadt Islamabad. Einen Durchbruch gab es damals jedoch nicht. Der Konflikt drohte zwischenzeitlich immer wieder neu zu eskalieren.

Zuletzt lagen die Positionen vor einem möglichen Rahmenabkommen deutlich auseinander. Streit gibt es unter anderem um Irans Atomprogramm, den Schiffsverkehr in der Straße von Hormus, den Krieg im Libanon, Sanktionen gegen den Iran und eingefrorene iranische Vermögen im Ausland.

Unterschiedliche Berichte über Details des Abkommens

In den Verhandlungen soll US-Kreisen zufolge ausgehandelt worden sein, Irans hochangereichertes Uran zu zerstören und abzutransportieren. Nach US-Darstellung sollen Irans Atomanlagen demontiert werden. Iranisches Vermögen soll erst freigegeben werden, wenn das Land Gegenleistungen erbracht habe. Die Straße von Hormus soll wieder geöffnet werden. Außerdem habe der Iran zugestimmt, Terrorgruppen in der Region nicht weiter zu finanzieren. In welcher Zeit diese angepeilten Ziele erreicht werden sollen, blieb unklar.

Die iranische Nachrichtenagentur Fars hatte zuvor über 14 Eckpunkte berichtet, die in einem Abkommen vereinbart worden seien. Darin heißt es unter anderem, dass die Straße von Hormus innerhalb von 30 Tagen geöffnet werde. Im Gegenzug sollten die USA ihre Seeblockade aufheben. Innerhalb von 60 Tagen solle dann eine Einigung im Atomstreit erzielt werden. Auch aus US-Kreisen verlautete ein solcher Zeitrahmen für die vertieften Verhandlungen.

Die iranische Darstellung spricht auch von der Aufhebung von Sanktionen, der Freigabe von Milliardenvermögen und Reparationszahlungen an den Iran. Experten waren skeptisch, ob die USA einer solchen Fassung zugestimmt hätten.

Kritik aus dem erzkonservativen Lager Irans

Trump warf dem Iran später vor, Falschinformationen über mögliche Verabredungen mit den USA zu verbreiten. Bedingungen für ein mögliches Rahmenabkommen, die das Land durchgestochen habe, hätten "NICHTS" mit dem zu tun, was vereinbart worden sei, schrieb der Republikaner auf Truth Social. Ob er sich konkret auf den Fars-Bericht bezog, blieb aber unklar. Trump nannte keine Details und sprach von "unehrenhaften" Leuten, mit denen man es zu tun habe. "Sie sollten sich besser zusammenreißen - und zwar SCHNELL!", drohte er.

Auch aus dem Iran gab es aus dem erzkonservativen Lager Kritik an einem möglichen Abkommen mit den USA, die seit der Revolution von 1979 eigentlich als Erzfeind der Islamischen Republik gelten. In der neuen Version des Abkommens sei die Freigabe iranischer Gelder an den Fortschritt der Verhandlungen gekoppelt, bemängelte der Abgeordnete Mahmud Nabawian, der als einflussreiche Stimme der Fundamentalisten gilt. "Von einem Sieg zu sprechen sei angesichts dieses unklaren und schädlichen Textes völlig falsch", zitierte ihn das Onlineportal "Hammihan"./arb/DP/men

12.06.2026 | 20:08:05 (dpa-AFX)
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12.06.2026 | 19:03:31 (dpa-AFX)
ROUNDUP: EU-Staaten rücken von Forderung zu Flugverspätungen ab

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Drohende Einschnitte bei Fluggastrechten in der EU sind vorerst vom Tisch. In den seit Wochen laufenden Verhandlungen mit dem EU-Parlament gaben Vertreter der EU-Staaten entsprechende Forderungen auf. Demnach bleibt es dabei, dass Fluggäste bei Verspätungen ab drei Stunden eine Entschädigung bekommen können, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Verhandlungskreisen erfuhr. Auch die Höhe bleibt demnach gleich - anders als die Staaten lange gefordert hatten.

Nun steht noch die formale Zustimmung der Vertreter der Abgeordneten aus. Diese könnte am Montag folgen. Bevor Änderungen in Kraft treten, müssen danach noch sowohl das Parlament als Ganzes als auch die EU-Staaten formell zustimmen. Die neuen Vorgaben sollen dann zwölf Monate später anwendbar sein.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) zeigte sich zufrieden. Sie sagte: "Im Botschafterausschuss in Brüssel gab es einen großen Fortschritt bei der Neuregelung der Fluggastrechte." Kern der Einigung sei: "Es soll dabei bleiben, dass Verbraucherinnen und Verbraucher ab drei Stunden Verspätung einen Anspruch auf Entschädigung haben." Auch die Höhe der Entschädigung bleibe unangetastet. Dies sei aus ihrer Sicht ein wichtiger Verhandlungserfolg.

Besserer Preisvergleich beim Handgepäck

Der nun gefundene Kompromiss enthalte auch mehrere konkrete Verbesserungen für Verbraucherinnen und Verbraucher, betonte Hubig. Besonders solle der Preisvergleich beim Handgepäck erleichtert und Fluggäste sollten künftig besser darüber informiert werden, welche Ansprüche ihnen zustehen können.

Vertreter von Parlament und Staaten verhandeln seit langem über eine Reform. Die Staaten waren vergangenes Jahr mit der Forderung in die Verhandlungen gegangen, Passagieren künftig erst ab vier Stunden Verspätung eine Entschädigung zu gewähren. Die Parlamentarier wollten dagegen bei drei Stunden bleiben und die Höhe weiter nach Entfernung staffeln.

Wird der Kompromiss angenommen, bleibt es bei diesen Verspätungsentschädigungen:

* 250 Euro bei 1.500 Kilometer Entfernung

* 400 Euro bei bis zu 3.500 Kilometer Entfernung

* 600 Euro bei mehr als 3.500 Kilometer Entfernung

Voraussetzung ist stets, dass die Airline die Verspätung zu verschulden hat. Mit der Reform soll auch aufgelistet werden, was außergewöhnliche Umstände sind, bei denen die Fluggesellschaft nicht schuld ist. Die Regeln betreffen Flüge von EU-Fluggesellschaften sowie solche von ausländischen Unternehmen, die in der EU abheben. Airlines müssen nach Angaben eines EU-Diplomaten bei Verspätungen künftig innerhalb von 96 Stunden darüber informieren, welche Rechte den Betroffenen zustehen.

So geht es weiter

Die Verhandler des Europäischen Parlaments wollen sich am Montag in Straßburg treffen und den Text prüfen, den die Mitgliedstaaten übermitteln, wie ein Sprecher sagte. Dann fällt die endgültige Entscheidung, ob es eine Einigung gibt oder nicht. Die Frist dafür endet in der Nacht zum Dienstag. Sollte es dann bis Mitternacht keinen Kompromiss geben, würde die 2013 von der EU-Kommission vorgeschlagene Reform scheitern.

Mit der Reform sollen außerdem unter anderem Regeln zu Handgepäck, Sitzplatzreservierungen für Familien und Kosten beim Verfallenlassen eines Flugabschnitts festgelegt werden. Mehrere Urteile des Europäischen Gerichtshofs sollen berücksichtigt werden. Die bisherigen Fluggastregeln der EU gelten im Wesentlichen seit dem Jahr 2004./wea/DP/men

12.06.2026 | 18:35:02 (dpa-AFX)
ROUNDUP: Was den SpaceX-Börsengang besonders macht
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EQS-Stimmrechte: Kontron AG (deutsch)
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EQS-Stimmrechte: flatexDEGIRO SE (deutsch)
12.06.2026 | 17:40:29 (dpa-AFX)
EU-Staaten rücken von Forderung zu Flugverspätungen ab
12.06.2026 | 17:25:40 (dpa-AFX)
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12.06.2026 | 17:22:50 (dpa-AFX)
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