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News

08.01.2026 | 08:30:37 (dpa-AFX)
Aktien Frankfurt Ausblick: Dax leichter - 25.000-Punkte-Marke dürfte halten

FRANKFURT (dpa-AFX) - Der Dax <DE0008469008> dürfte am Donnerstag nach seinem Rekordlauf über die Marke von 25.000 Punkten einen Teil seiner Gewinne vom Mittwoch wieder abgeben. Die Vorgaben der Übersee-Börsen belasten. An den New Yorker Börsen, waren nach anfänglichen Rekorden von Dow Jones Industrial <US2605661048> und S&P 500 <US78378X1072> die Indizes unter Druck geraten. Vor allem wohl hatten Äußerungen von US-Präsident Donald Trump, unter anderem zur Rüstungsindustrie, belastet.

Eine Stunde vor Beginn des Xetra-Handels signalisierte der X-Dax <DE000A0C4CA0> ein Minus von 0,3 Prozent auf 25.046 Punkte. Damit würde das deutsche Börsenbarometer die runde Tausendermarke noch behaupten. Am Mittwoch war er mit 25.122 Punkten an seinem Rekordhoch aus dem Handel gegangen. Der Eurozonen-Leitindex EuroStoxx 50 <EU0009658145> wird ebenfalls etwas schwächer erwartet.

In den Vereinigten Staaten hatte Trump mit Aussagen zu Immobilienkäufen und zur Rüstungsindustrie Anleger verunsichert. So kündigte er an, dass große Finanzinvestoren zukünftig keine Einfamilienhäuser mehr kaufen dürften. Zudem forderte er einen drastischen Anstieg der US-Verteidigungsausgaben für 2027 und setzte wegen der ihm zufolge zu langsamen Aufrüstung die US-Rüstungsunternehmen unter Druck.

Sie sollen bis auf Weiteres die Dividendenausschüttungen und Aktienrückkäufe einstellen und die Gelder stattdessen in ihre Kapazitäten zu stecken. In den USA hatten Aktien wie die von Northrop Grumman <US6668071029> oder Lockheed Martin <US5398301094> bereits mit Kursverlusten um die 5 Prozent reagiert.

Ein Händler erwartet nun auch Kursverluste bei deutschen Rüstungsunternehmen wie Rheinmetall <DE0007030009>, Hensoldt <DE000HAG0005>, Renk <DE000RENK730> oder TKMS <DE000TKMS001>, was sich vorbörslich auf Tradegate allerdings nicht bestätigte. Dennoch warnt er: "Hierzulande gibt es zwar keine entsprechenden Entwicklungen, man sollte sich jedoch an die Energiekrise im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg erinnern."

2022/23 hatte Deutschland sogenannte Zufallsgewinne von Energiekonzernen abgeschöpft, um die negativen Folgen der Bürger durch die Krise abzumildern. Vorbörslich gaben die vier genannten Aktien auf Tradegate im Vergleich zum Xetra-Schluss am Vortag nach.

Henkel <DE0006048432> legten auf Tradegate leicht zu. Unter Berufung auf ungenannte Insider habe der Konsumgüterhersteller ein Übernahmeangebot für den Shampoo-Hersteller Olaplex abgegeben, berichtete Bloomberg am Vorabend zur US-Börsenzeit. Die Unternehmen kommentierten die Gerüchte unterdessen nicht. Die Olaplex-Aktie allerdings legte im US-Handel um rund 22 Prozent zu, hat allerdings seit dem Börsengang im Jahr 2021 mehr als 90 Prozent verloren.

"Es gibt also sowohl für Optimisten als auch für Pessimisten interessante Entwicklungen", kommentierte ein Marktexperte, der die Olaplex-Aktie auch aktuell nicht für billig hält. Allerdings sei Olaplex profitabel und aus seiner Sicht ein passender Zukauf.

Evotec <DE0005664809> dürften nach zwei Tagen mit kräftigen Kursgewinnen weiter steigen, was auch der vorbörsliche Kurs auf Tradegate signalisierte. Der Pharma-Wirkstoffforscher teilte mit, dass sein Tochterunternehmen Just Biologics in den USA neue Fördermittel der Gates Foundation für KI-gestützte Optimierung der Entwicklungsfähigkeit monoklonaler Antikörper erhalten hat.

Auch für Rational <DE0007010803> ging es auf Tradegate nach oben. Die Privatbank Berenberg sprach eine Kaufempfehlung für den Profiküchen-Ausrüster aus. Dieser sei ausgezeichnet positioniert, um mittelfristig ein organisches Wachstum von jährlich 8 Prozent und eine Kapitalrendite (ROCE) von 35 Prozent zu erzielen, hieß es./ck/zb

08.01.2026 | 07:36:12 (dpa-AFX)
dpa-AFX Börsentag auf einen Blick: Leichte Verluste
08.01.2026 | 07:15:00 (dpa-AFX)
DAX-FLASH: Kleiner Rückschritt - Indikation aber noch über 25.000 Punkten
07.01.2026 | 22:20:13 (dpa-AFX)
ROUNDUP/Aktien New York Schluss: Rekordjagd beendet - Trump verunsichert Anleger
07.01.2026 | 22:16:17 (dpa-AFX)
Aktien New York Schluss: Dow beendet Rekordjagd - Trump verunsichert Anleger
07.01.2026 | 19:54:21 (dpa-AFX)
Aktien New York: Dow dreht nach Rekordjagd ins Minus - Nasdaq legt zu
07.01.2026 | 18:16:45 (dpa-AFX)
ROUNDUP/Aktien Europa Schluss: Neujahrs-Rally kommt zum Erliegen
08.01.2026 | 08:19:20 (dpa-AFX)
EQS-Adhoc: MTU Aero Engines AG kündigt Ausgabe neuer Wandelschuldverschreibungen an und fordert Investoren auf, ausstehende, 2027 fällige Wandelschuldverschreibungen zum Kauf anzubieten (ISIN DE000A2YPE76) (deutsch)

MTU Aero Engines AG kündigt Ausgabe neuer Wandelschuldverschreibungen an und fordert Investoren auf, ausstehende, 2027 fällige Wandelschuldverschreibungen zum Kauf anzubieten (ISIN DE000A2YPE76)

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EQS-Ad-hoc: MTU Aero Engines AG / Schlagwort(e): Anleihe

MTU Aero Engines AG kündigt Ausgabe neuer Wandelschuldverschreibungen an und

fordert Investoren auf, ausstehende, 2027 fällige

Wandelschuldverschreibungen zum Kauf anzubieten (ISIN DE000A2YPE76)

08.01.2026 / 08:19 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung

(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.

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MTU Aero Engines AG kündigt Ausgabe neuer Wandelschuldverschreibungen an und

fordert Investoren auf, ausstehende, 2027 fällige

Wandelschuldverschreibungen zum Kauf anzubieten (ISIN DE000A2YPE76)

München, 8. Januar 2026. Die MTU Aero Engines AG ("MTU" oder die

"Gesellschaft")

gibt heute die gleichzeitige Vermarktung der folgenden Transaktionen

bekannt:

* Die Ausgabe nicht nachrangiger, nicht besicherter

Wandelschuldverschreibungen mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 600

Millionen, fällig im Juli 2033 (die "Neuen Wandelschuldverschreibungen").

* Das Angebot an Investoren der ausstehenden, nicht nachrangigen, nicht

besicherten, in 2027 fälligen Wandelschuldverschreibungen mit einem

ausstehenden Gesamtnennbetrag von EUR 500 Millionen, ISIN DE000A2YPE76

(die "Ausstehende Wandelschuldverschreibungen"), ein Angebot zum Verkauf

gegen Barzahlung bis zu einem Gesamtnennbetrag von EUR 500 Millionen an

Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen zu einem festen Kaufpreis

abzugeben (die "Verkaufsaufforderung").

Die genannten Transaktionen zielen darauf ab, die Kapitalstruktur der

Gesellschaft durch die vorzeitige Refinanzierung der Ausstehenden

Wandelschuldverschreibungen zu optimieren und das Verwässerungsrisiko im

Zusammenhang mit den Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen zu beseitigen.

Die Ausgabe der Neuen Wandelschuldverschreibungen wird es MTU ermöglichen,

das Fälligkeitsprofil der Verbindlichkeiten zu verlängern. Der Erlös aus den

Neuen Wandelschuldverschreibungen dient der Finanzierung des Rückerwerbs der

Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen in Verbindung mit der

Verkaufsaufforderung sowie allgemeinen Unternehmenszwecken.

Neue Wandelschuldverschreibungen

Die Neuen Wandelschuldverschreibungen werden einen Gesamtnennbetrag von EUR

600 Millionen haben und werden in neue und/oder bestehende, auf den Namen

lautende nennwertlose Stammaktien der Gesellschaft (die "Stammaktien")

wandelbar sein. Die Gesellschaft nutzt für die Ausgabe der Neuen

Wandelschuldverschreibung die Ermächtigung der Hauptversammlung aus dem Jahr

2021. Die Bezugsrechte der bestehenden Aktionäre werden ausgeschlossen.

Die Neuen Wandelschuldverschreibungen werden eine Laufzeit von sieben Jahren

und sechs Monaten haben und werden zu einem Nennbetrag von jeweils EUR

100.000 ausgegeben. Die Neuen Wandelschuldverschreibungen werden mit einem

Zinssatz zwischen 0,125% und 0,625% pro Jahr verzinst, zahlbar halbjährlich

nachträglich. Die Rückzahlung der Neuen Wandelschuldverschreibungen erfolgt

voraussichtlich zum Aufgezinsten Rückzahlungsbetrag von 105% des

Nennbetrags, was einer Rendite bis zur Endfälligkeit zwischen 0,77% und

1,26% entspricht. Der anfängliche Wandlungspreis wird mit einer

Wandlungsprämie von 42,5% bis 47,5% über dem Referenzaktienpreis

(volumengewichteter Durchschnittskurs der Stammaktien auf XETRA am 8. Januar

2026) festgelegt werden.

Die Neuen Wandelschuldverschreibungen werden im Rahmen eines beschleunigten

Bookbuilding-Verfahrens ausschließlich bei institutionellen Anlegern

außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika sowie außerhalb Australiens,

Japans, Südafrikas, Kanadas und anderer Rechtsordnungen, in denen das

Angebot oder der Verkauf gesetzlich untersagt ist, angeboten.

Die endgültigen Bedingungen der Neuen Wandelschuldverschreibungen werden

voraussichtlich im weiteren Tagesverlauf festgelegt und in einer gesonderten

Pressemitteilung bekanntgegeben. Der Valutatag der Neuen

Wandelschuldverschreibungen wird voraussichtlich am oder um den 15. Januar

2026 sein. Die Einbeziehung der Neuen Wandelschuldverschreibungen in den

Handel im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse wird zeitnah danach

erwartet.

Die Gesellschaft hat die Option, die Neuen Wandelschuldverschreibungen zum

Aufgezinsten Rückzahlungsbetrag zuzüglich aufgelaufener Zinsen gemäß den

Bedingungen der Neuen Wandelschuldverschreibungen jederzeit (i) am oder nach

dem 29. August 2031 zurückzuzahlen, wenn der Paritätswert der Stammaktien

während eines bestimmten Zeitraums mindestens 130 % des dann geltenden

Aufgezinsten Rückzahlungsbetrags erreicht oder übersteigt, oder (ii) wenn 20

% oder weniger des ursprünglich begebenen Gesamtnennbetrags der Neuen

Wandelschuldverschreibungen noch ausstehen.

Im Zusammenhang mit der Transaktion verpflichtet sich die Gesellschaft zu

einer Lock-up-Periode von 90 Tagen in Bezug auf die Stammaktien,

vorbehaltlich marktüblicher Ausnahmen.

Verkaufsaufforderung

Zusätzlich zur geplanten Ausgabe der Neuen Wandelschuldverschreibungen lädt

die Gesellschaft berechtigte Gläubiger der Ausstehenden

Wandelschuldverschreibungen ein, ein Angebot zum Verkauf gegen Barzahlung zu

einem festen Kaufpreis abzugeben. Die Gesellschaft beabsichtigt,

Verkaufsangebote bis zu einem Gesamtnennbetrag von EUR 500 Millionen der

Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen anzunehmen.

Der anfängliche Kaufpreis je EUR 100.000 Nennbetrag der Ausstehenden

Wandelschuldverschreibungen beträgt 118,30% des Nennbetrags je angebotener

Schuldverschreibung (entspricht EUR 118.300 je EUR 100.000 Nennbetrag der

Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen), angepasst um die Differenz

zwischen dem heutigen volumengewichteten Durchschnittskurs und dem

Schlusskurs der Stammaktien auf XETRA am 7. Januar 2026 (der "Endgültiger

Kaufpreis"). Die Gesellschaft zahlt für die zum Rückkauf angenommenen

Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen die aufgelaufenen, aber noch nicht

gezahlten Zinsen vom letzten Zinszahlungstag (einschließlich) bis zum Tag

der Abwicklung (ausschließlich), was EUR 41,64 je Ausstehender

Wandelschuldverschreibung entspricht.

Die Gesellschaft hat das Recht, sämtliche, aber nicht nur einzelne,

Ausstehende Wandelschuldverschreibungen zum Nennbetrag zuzüglich

aufgelaufener Zinsen zurückzuzahlen, wenn zu irgendeinem Zeitpunkt 20% oder

weniger des ursprünglich begebenen Gesamtnennbetrags der Ausstehende

Wandelschuldverschreibungen noch ausstehen.

Die Verkaufsaufforderung endet voraussichtlich um 17:30 Uhr (MEZ) am 8.

Januar 2026.

Der endgültige Kaufpreis und die Gesamtzahl der zurückerworbenen

Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen werden voraussichtlich heute nach

Börsenschluss von XETRA bekanntgegeben. Die Abwicklung der

Verkaufsaufforderung erfolgt voraussichtlich am oder um den 16. Januar 2026.

Die Gesellschaft wird nach eigenem Ermessen entscheiden, ob, in welchem

Umfang und zu welchem Preis sie Ausstehende Wandelschuldverschreibungen

zurückerwirbt.

Die Verkaufsaufforderung wird weder direkt noch indirekt innerhalb oder in

die Vereinigten Staaten im Wege des Postverkehrs oder auf andere Weise oder

mit anderen Mitteln (einschließlich, und ohne Limitierung auf, E-Mail,

Telefax, telefonisch oder über das Internet) des grenzüberschreitenden

Handels oder durch eine Einreichung eines Börsenhandelsplatzes in den

Vereinigten Staaten unterbreitet und kann nicht auf diese Weise oder unter

Verwendung dieser Mittel oder auf sonstige Weise aus den Vereinigten Staaten

heraus angenommen werden. Die Verkaufsaufforderung richtet sich nicht an in

den Vereinigten Staaten ansässige Personen, Bürger der Vereinigten Staaten

oder anderweitige U.S. Personen (im Sinne von Regulation S des U.S.

Securities Act von 1933, in der aktuellen Fassung), oder Personen, welche

für oder zugunsten von solchen Personen handeln, oder an Personen in einer

anderen Jurisdiktion, in welcher die Verkaufsaufforderung oder eine

Beteiligung daran nicht rechtmäßig wäre.

--------------------------------------- Über die MTU Aero Engines AG

-----------------------------

Die MTU Aero Engines AG ist ein weltweit anerkannter Experte für zivile und

militärische Luftfahrtantriebe. Die Hightech-Kompetenz der MTU reicht von

der Entwicklung und Fertigung hochwertiger Triebwerkskomponenten über die

Endmontage kompletter Triebwerke bis zur Instandhaltung von

Luftfahrtantrieben und stationären Gasturbinen. Damit erzielte das

DAX-Unternehmen im Geschäftsjahr 2024 einen Umsatz in Höhe von 7,5

Milliarden Euro. In jedem dritten Verkehrsflugzeug weltweit sorgt

MTU-Technologie zuverlässig für Schub. Jedes Jahr hält die MTU rund 1.500

Triebwerke und Industriegasturbinen instand. An 19 Standorten auf fünf

Kontinenten leisten mehr als 13.000 Mitarbeiter:innen aus über 80 Nationen

einen Beitrag zu einer sicheren weltweiten Mobilität. Gemeinsam mit anderen

europäischen Triebwerksherstellern sichert und unterstützt die MTU seit

Jahrzehnten die Einsatzbereitschaft von Luftstreitkräften. Um vom

anhaltenden Wachstum der Luftfahrtbranche in den kommenden Jahren zu

profitieren, investiert das Unternehmen in Deutschland und weltweit in seine

Kompetenzen, seine industriellen Kapazitäten sowie in zivile und

militärische Antriebskonzepte der Zukunft. Mit der Leidenschaft und

Innovationskraft ihrer Mitarbeiter:innen prägt die MTU die moderne Luftfahrt

- heute, morgen und in den kommenden Jahrzehnten.

www.mtu.de | MTU Aero Engines | mtu_aero_engines | MTU Aero Engines

------------------------------------------------------- Kontakt

-------------------------------------------

Thomas Franz | Vice President Investor Relations | +49 (0) 89 -1489 4787 |

Investorrelations@mtu.de

Markus Wölfle | Leiter Unternehmenskommunikation | +49 (0) 151-174-150 84 |

markus.woelfle@mtu.de

----------------------------------------------- Rechtlicher Hinweis

-----------------------------------

Diese Bekanntmachung und die darin enthaltenen Informationen unterliegen

Einschränkungen und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten

Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitztümer),

Australien, Kanada, Japan, Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung, in

der eine solche Veröffentlichung, Verbreitung oder Herausgabe rechtswidrig

wäre, veröffentlicht, verteilt oder übertragen werden. Die Veröffentlichung,

Verbreitung oder Herausgabe dieser Bekanntmachung kann in bestimmten

Rechtsordnungen gesetzlich eingeschränkt sein, und Personen, die im Besitz

dieses Dokuments oder anderer hierin erwähnter Informationen sind, sollten

sich über solche Einschränkungen informieren und diese beachten. Darüber

hinaus dient diese Mitteilung nur zu Informationszwecken und stellt weder

ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf,

Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in irgendeiner Rechtsordnung

dar. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann eine Verletzung der

Wertpapiergesetze einer solchen Rechtsordnung darstellen. Diese

Bekanntmachung wurde nicht von der Frankfurter Wertpapierbörse gebilligt.

Die zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung angebotenen Neuen

Wandelschuldverschreibungen sind nicht, und werden auch zukünftig nicht,

gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der

"Securities Act") registriert oder bei einer Wertpapieraufsichtsbehörde

eines Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der Vereinigten Staaten

registriert und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten

angeboten, verkauft, verpfändet, übernommen, ausgeübt, weiterverkauft,

aufgegeben, übertragen oder geliefert werden, es sei denn, es liegt eine

Befreiung von den Registrierungsanforderungen des Securities Act vor oder es

handelt sich um eine Transaktion, die in Übereinstimmung mit den geltenden

Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der

Vereinigten Staaten nicht den Registrierungsanforderungen des Securities Act

unterliegt. Die hierin erwähnten Wertpapiere wurden weder von der U.S.

Securities and Exchange Commission, einer bundesstaatlichen

Wertpapieraufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten oder einer anderen

US-Aufsichtsbehörde genehmigt, abgelehnt oder empfohlen, noch hat eine der

vorgenannten Behörden die Vorzüge des Angebots der hierin erwähnten

Wertpapiere beurteilt oder befürwortet. Es wird kein öffentliches Angebot

oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur

Zeichnung von Wertpapieren der Gesellschaft in den Vereinigten Staaten oder

einer anderen Rechtsordnung durchgeführt.

Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur an

"qualifizierte Anleger" im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129, wie diese

gemäß des European Union (Withdrawal) Act 2018 ("EUWA") im Vereinigten

Königreich ("UK") als anwendbares Recht gültig ist, welche entweder (i)

professionelle Anleger gemäß Artikel 19(5) des Financial Services and

Markets Act 2000 ((Financial Promotion) Order 2005 (in der jeweils gültigen

Fassung) (die "Order") sind, oder (ii) Personen sind, die unter Artikel

49(2)(a) bis (d) der Order fallen (Gesellschaften mit hohem Eigenkapital,

Vereine ohne Rechtspersönlichkeit, etc. (alle diese Personen werden zusammen

als "Relevante Personen" bezeichnet)). Personen, die keine Relevanten

Personen sind, dürfen nicht aufgrund dieses Dokuments handeln oder sich auf

dieses Dokument verlassen. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf

die sich dieses Dokument bezieht, steht nur Relevanten Personen zur

Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen unternommen.

In Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") richtet sich

die in dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung von Wertpapieren

ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne der

Verordnung (EU) 2017/1129 in ihrer jeweils gültigen Fassung sind.

MiFID II: Ausschließlich für die Zwecke des Produktgenehmigungsverfahrens

der EWR-Konzepteure gemäß: (a) EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für

Finanzinstrumente in der jeweils gültigen Fassung ("MiFID II"); (b) Artikel

9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur

Ergänzung der MiFID II; und (c) nationalen Umsetzungsmaßnahmen (zusammen,

die "MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen") und unter Ausschluss

jeglicher Haftung (ob aufgrund unerlaubter Handlung, Vertrag oder sonstigen

Gründen), der ein "Konzepteur" (im Sinne der MiFID

II-Produktüberwachungsanforderungen) diesbezüglich unterliegen würde, hat

die Bewertung des Zielmarkts für die Neuen Wandelschuldverschreibungen zu

Folgendem Ergebnis geführt: (i) der Zielmarkt für die Neuen

Wandelschuldverschreibungen sind ausschließlich geeignete Gegenparteien und

professionelle Kunden, jeweils im Sinne der MiFID II; und (ii) für den

Vertrieb der Neuen Wandelschuldverschreibungen an geeignete Gegenparteien

und professionelle Kunden sind alle Vertriebskanäle angemessen. Alle

Personen, die beabsichtigen, die Neuen Wandelschuldverschreibungen

anzubieten, zu verkaufen oder zu empfehlen (nachfolgend, "Vertreiber"),

sollten die Zielmarktbewertung des Konzepteurs berücksichtigen; ein MiFID

II-pflichtiger Vertreiber ist jedoch dafür verantwortlich, eine eigene

Zielmarktbewertung in Bezug auf die Neuen Wandelschuldverschreibungen

vorzunehmen (entweder durch Übernahme oder Verfeinerung der

Zielmarktbewertung des Konzepteurs) und geeignete Vertriebskanäle zu

bestimmen.

In der Zielmarktbewertung wurden eventuelle Anforderungen aus vertraglichen

oder gesetzlichen Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf ein Angebot der Neuen

Wandelschuldverschreibungen und/oder der zugrunde liegenden Aktien nicht

berücksichtigt. Um jeden Zweifel auszuschließen, wird darauf hingewiesen,

dass die Zielmarktbewertung weder (a) eine Bewertung der Eignung oder

Angemessenheit für die Zwecke der MiFID II darstellt; noch (b) eine

Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die Neuen

Wandelschuldverschreibungen zu investieren, sie zu kaufen oder sonstige

Maßnahmen in Bezug auf diese zu ergreifen.

Die Neuen Wandelschuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt,

Kleinanlegern im EWR oder im Vereinigten Königreich angeboten, verkauft oder

anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und sollten diesen auch nicht

angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für

diese Zwecke bezeichnet ein "Kleinanleger" (a) im EWR, eine Person, die eine

(oder mehrere) der folgenden ist: (i) ein Kleinanleger im Sinne von Artikel

4 Absatz 1 Punkt (11) der MIFID II; (ii) ein Kunde im Sinne der Richtlinie

(EU) 2016/97 (in der geänderten Fassung der

"Versicherungsvertriebsrichtlinie"),

sofern dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4

Absatz 1 Punkt (10) der MIFID II gelten würde, und (b) im Vereinigten

Königreich, eine Person, bei der es sich um einen (oder mehrere) der

folgenden handelt: (i) einen Kleinanleger im Sinne der Verordnung (EU) Nr.

2017/565, wie sie durch EUWA Teil des innerstaatlichen Rechts des

Vereinigten Königreichs ist, oder (ii) einen Kunden im Sinne der

Bestimmungen des Financial Services and Markets Act 2000 des Vereinigten

Königreichs (der "FSMA") und der im Rahmen des FSMA zur Umsetzung der

Richtlinie (EU) 2016/97 erlassenen Vorschriften oder Regelungen, wenn dieser

Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Nummer

8 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 gelten würde, da diese aufgrund des EUWA

Teil des nationalen Rechts des Vereinigten Königreichs ist.

Folglich wurde kein Basisinformationsblatt erstellt, das gemäß der

Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (die "EU-PRIIPs-Verordnung") oder der

EU-PRIIPS-Verordnung, wie sie durch EUWA Teil des innerstaatlichen Rechts

des Vereinigten Königreichs ist (die "UK-PRIIPs-Verordnung"), für das

Angebot oder den Verkauf der Neuen Wandelschuldverschreibungen oder deren

anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger im EWR oder im Vereinigten

Königreich erforderlich ist, um die Neuen Wandelschuldverschreibungen

anzubieten oder zu verkaufen oder auf andere Weise Kleinanlegern im EWR zur

Verfügung zu stellen, und daher kann das Angebot oder der Verkauf der Neuen

Wandelschuldverschreibungen oder die anderweitige Zurverfügungstellung an

Kleinanleger im EWR oder im Vereinigten Königreich gemäß der

EU-PRIIPs-Verordnung und/oder der UK-PRIIPs-Verordnung rechtswidrig sein.

Ende der Insiderinformation

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08.01.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche

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Dachauer Straße 665

80995 München

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Fax: +49 (0)89 14 89-95583

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WKN: A0D9PT

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Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,

Stuttgart, Tradegate Exchange

EQS News ID: 2256594

Ende der Mitteilung EQS News-Service

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2256594 08.01.2026 CET/CEST

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07.01.2026 | 21:11:46 (dpa-AFX)
Trump: Keine Dividendenausschüttung für Rüstungsfirmen

Berichte

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    08.01.2026

    Weiter weiter stabil über 25.000 Punkte, Verunsicherungen an US-Börse

    Während die Börsen-Euphorie in Frankfurt weitergeht, ziehen über der Wall Street dunklere Wolken auf. US-Präsident Trump sorgt mit einer Ankündigung für Verwirrung.

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  • TraderDaily
    08.01.2026

    Aufwärtstrend klettert am Bollinger-Band empor

    Hindernis liegt bei 25.151 Punkten

    Mit einem kraftvollen Jahresstart konnte der DAX bereits an den letzten drei Handelstagen in Folge jeweils neue Höchststände markieren und sich am ausweitenden Bollinger-Band emporhangeln. Die aktuelle Aufwärtsdynamik wird auch dadurch verdeutlicht,..

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Termine

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08.01.2026 Telefonkonferenz zum 3. Quartal Constellation Brands Inc.: Q3 FY2026 Earnings Conference Call Constellation Brands Inc.: Q3 FY2026 Earnings Conference Call
08.01.2026 Auftragseingänge der Industrie Deutschland: Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe November 2025 Deutschland: Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe November 2025
08.01.2026 Umsätze im verarbeitenden Gewerbe Deutschland: Umsätze im Verarbeitenden Gewerbe November 2025 Deutschland: Umsätze im Verarbeitenden Gewerbe November 2025
08.01.2026 Neuanträge auf Arbeitslosenhilfe USA: Erstanträge auf Arbeitslosenhilfe USA: Erstanträge auf Arbeitslosenhilfe
09.01.2026 Bericht zum 3. Quartal Sainsbury Plc.: Third Quarter Trading Statement 2025/26 Sainsbury Plc.: Third Quarter Trading Statement 2025/26
09.01.2026 Außenhandelsvolumina Deutschland: Außenhandel November 2025 Deutschland: Außenhandel November 2025
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