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News

23.06.2026 | 15:27:03 (dpa-AFX)
AKTIE IM FOKUS: Exane-Empfehlung hilft DWS auf Februar-Rekordhoch

FRANKFURT (dpa-AFX) - Ein optimistischer Analystenkommentar hat die DWS <DE000DWS1007>-Aktie am Dienstag auf ihr Rekordhoch von Anfang Februar getrieben. Das Papier des Vermögensverwalters und Deutsche-Bank-Tochter stieg um die Mittagszeit bis auf 65,80 Euro und kam dann wieder etwas zurück. Am frühen Nachmittag ging es um 5,2 Prozent auf 64,65 Euro hoch.

Analyst Arnaud Giblat von der französischen Bank Exane BNP Paribas hob in Erwartung eines starken Quartalsberichts sein Kursziel kräftig von 58 auf 74 Euro an und stufte in der Folge die Aktie von "Neutral" auf "Outperform" hoch. Die Geschäftsdynamik habe stark angezogen und das zweite Jahresviertel dürfte als Katalysator für die Aktie wirken, schrieb er. Seine Ergebnisprognosen (EPS) für die Jahre 2026 bis 2028 hob er um 7 bis 13 Prozent an, wobei seine EPS-Schätzung für das kommende Jahr 14 Prozent über dem Konsens liegt.

Für das zweite Quartal, über das die DWS am 29. Juli berichten will, rechnet Giblat damit, dass die Basisgebühren deutlich zugelegt haben, sich weiter beschleunigen, und so das stärkste Wachstum seit vier Jahren verzeichnen dürften. Für 2026 geht er davon aus, dass die DWS das Jahr mit einem Rekord-Überschuss von 1,5 Milliarden Euro beenden wird und erinnerte daran, dass die Deutsche-Bank-Tochter diesen dann ausschütten wolle, sofern er nicht für Zukäufe genutzt wird. "Es gibt eine reale Chance einer 1,1 Milliarden Euro hohen Sonderdividende, die dann gezahlt werden kann", schrieb er und verwies darauf, dass die DWS "ein struktureller Nutznießer der Entwicklungen hin zu ETF, dem Wachstum von Neobrokern und der deutschen Rentenreform" sei.

Bereits in der vergangenen Woche hatte Analyst Quentin de Villeneuve von Baader Europe die DWS in hohen Tönen gelobt. In früheren Baader-Analysen seien Vorwürfe wegen Greenwashing und daraus resultierende Rechtsstreitigkeiten die größten Belastungsfaktoren für die Aktie gewesen. In den vergangenen drei Jahren habe sich jedoch vieles verändert. "Der 2022 ernannte CEO hat seine auf drei Jahre ausgelegte Strategie erfolgreich umgesetzt" und 2025 dann für die kommenden drei Jahre ein "beeindruckendes Ergebniswachstum (EPS) von 10 bis 15 Prozent prognostiziert".

Vor allem die im Frühjahr 2026 verabschiedete Ergänzung der deutschen Altersvorsorge um ein kapitalgedecktes System stelle für heimische Vermögensverwalter einen massiven, dauerhaften finanziellen Schub dar. Von dem werde auch die DWS als einer der führenden Vermögensverwalter im Privatkundengeschäft in Europa profitieren, erwartet er.

Goldman-Analyst Oliver Carruthers dagegen hatte am selben Tag der Veröffentlichung der Baader-Studie die DWS-Aktie von "Neutral" auf "Sell" abgestuft. Er hält den starken Geschäftsverlauf für eingepreist. Zudem habe Bewertung inzwischen das obere Ende der historischen Range erreicht. Carruthers sieht außerdem erste Schwächesignale in wichtigen Geschäftsbereichen der Fondsgesellschaft: Im Bereich passive Anlagen sinke der Marktanteil, und die Mittelzuflüsse im Bereich alternative Anlagen hält er weiterhin für recht mau./ck/ag/jsl/jha/

23.06.2026 | 15:00:49 (dpa-AFX)
Aktien New York Ausblick: Nasdaq tiefrot erwartet nach asiatischer Verkaufswelle
23.06.2026 | 14:43:55 (dpa-AFX)
Aktien Frankfurt: KI-Korrektur belastet den Dax - Ursprung in Asien
23.06.2026 | 14:30:53 (dpa-AFX)
AKTIE IM FOKUS: SpaceX stabilisiert sich vorbörslich nach Gewinnmitnahmen
23.06.2026 | 13:26:15 (dpa-AFX)
AKTIE IM FOKUS: Signify verlieren zweistellig - Dividendenpolitik enttäuscht
23.06.2026 | 13:22:02 (dpa-AFX)
AKTIE IM FOKUS: Erhöhte Prognose für Brenntag noch kein Befreiungsschlag
23.06.2026 | 12:22:14 (dpa-AFX)
Aktien Frankfurt: Dax folgt Korrektur in Asien
23.06.2026 | 15:13:51 (dpa-AFX)
EQS-Adhoc: Vonovia gibt erfolgreiche Platzierung von aufgestockten EUR 850 Millionen Wandelanleihen bekannt (deutsch)

Vonovia gibt erfolgreiche Platzierung von aufgestockten EUR 850 Millionen Wandelanleihen bekannt

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EQS-Ad-hoc: Vonovia SE / Schlagwort(e): Sonstiges

Vonovia gibt erfolgreiche Platzierung von aufgestockten EUR 850 Millionen

Wandelanleihen bekannt

23.06.2026 / 15:13 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung

(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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DIESE MITTEILUNG, EINSCHLIESSLICH DER DARIN ENTHALTENEN INFORMATIONEN,

UNTERLIEGT EINSCHRÄNKUNGEN UND IST NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN

WEITERGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG IN DEN ODER IN DIE VEREINIGTEN

STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN, SÜDAFRIKA ODER IN EINE

ANDERE RECHTSORDNUNG, IN DER DIE VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER

WEITERGABE UNRECHTMÄSSIG WÄRE, ODER AN PERSONEN IN EINER SOLCHEN

RECHTSORDNUNG BESTIMMT.

DIESE MITTEILUNG DIENT NUR ZU INFORMATIONSZWECKEN UND STELLT KEIN ANGEBOT

VON WERTPAPIEREN IN IRGENDEINER RECHTSORDNUNG DAR.

AD-HOC-MITTEILUNG

Öffentliche Bekanntgabe von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 Absatz 1

der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch

(Marktmissbrauchsverordnung - MAR)

Vonovia gibt erfolgreiche Platzierung von aufgestockten EUR 850 Millionen

Wandelanleihen bekannt

Bochum, 23. Juni 2026 - Vonovia SE ("Vonovia" oder die "Gesellschaft") gibt

die erfolgreiche Platzierung von nicht nachrangigen, nicht besicherten

Wandelanleihen in einem Gesamtnennbetrag von EUR 850 Millionen bekannt (die

"Anleihen"). Die Anleihen werden am 30. Juni 2031 fällig und werden in neue

und/oder bestehende, auf den Namen lautende Stammaktien ohne Nennwert der

Gesellschaft (die "Stammaktien") wandelbar sein oder können in bar

zurückgezahlt werden. Das Bezugsrecht der bestehenden Aktionäre der

Gesellschaft auf den Bezug der Anleihen wurde ausgeschlossen. Das Angebot

wurde gegenüber dem zuvor angekündigten Emissionsvolumen von insgesamt EUR

750 Millionen Gesamtnennbetrag der Anleihen aufgestockt.

Die Anleihen wurden im Rahmen eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens

ausschließlich institutionellen Investoren in bestimmten Jurisdiktionen

außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika ("Vereinigte Staaten") gemäß

Regulation S des U.S. Securities Act von 1933, in der jeweils gültigen

Fassung, im Rahmen einer Privatplatzierung (das "Angebot") angeboten.

Die Anleihen mit einem Nennbetrag von jeweils EUR 100.000 werden zu 100%

ihres Nennbetrags ausgegeben.

Auf die Anleihen werden keine periodischen Zinszahlungen geleistet. Sofern

die Anleihen nicht zuvor gewandelt, zurückgezahlt oder zurückgekauft und

gekündigt wurden, werden die Anleihen bei Fälligkeit am 30. Juni 2031 zu

ihrem aufgezinsten Rückzahlungsbetrag (Nennbetrag zuzüglich einer

Rückzahlungsprämie) in Höhe von 109,78% ihres Nennbetrags zurückgezahlt, was

einer Rendite bis zur Fälligkeit von 1,875% per annum entspricht, falls

keine Wandlung erfolgt. Der anfängliche Wandlungspreis der Anleihen beträgt

EUR 28,0402, was einer Wandlungsprämie von 37,5% über dem Referenzaktienkurs

von EUR 20,3929 entspricht. In Anbetracht des aufgezinsten

Rückzahlungsbetrags bei Fälligkeit beträgt der anfängliche effektive

Wandlungspreis EUR 30,7826. Die Anleihebedingungen enthalten marktübliche

Bestimmungen, die es der Gesellschaft ermöglichen, Wandlungsrechte nach

ihrer Wahl durch Zahlung eines Barbetrags, durch Lieferung von Stammaktien

oder durch eine Kombination aus Barbetrag und Stammaktien zu erfüllen.

Die Gesellschaft hat die Möglichkeit, die noch ausstehenden Anleihen

vollständig, aber nicht teilweise, zu ihrem aufgezinsten Rückzahlungsbetrag

jederzeit zurückzuzahlen, (i) wenn am oder nach dem 24. August 2029 der Wert

der den Anleihen zugrunde liegenden Stammaktien 130% ihres dann geltenden

aufgezinsten Rückzahlungsbetrags über einen bestimmten Zeitraum erreicht

oder übersteigt, oder (ii) wenn weniger als 20% des ursprünglich

ausgegebenen Gesamtnennbetrags der Anleihen ausstehen.

Der Referenzaktienkurs wurde als volumengewichteter Durchschnittskurs der

Stammaktie auf XETRA zwischen dem Start und der Preisfestsetzung der

Anleihen festgelegt.

Die Abwicklung der Anleihen wird voraussichtlich am oder um den 30. Juni

2026 (das "Ausgabedatum") erfolgen. Nach der Abwicklung der Anleihen

beabsichtigt die Gesellschaft, die Einbeziehung der Anleihen in den

Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse zu veranlassen.

Die Gesellschaft beabsichtigt, den Nettoerlös aus dem Angebot für allgemeine

Unternehmenszwecke einschließlich der Refinanzierung von Schulden zu

verwenden.

Im Rahmen des Angebots hat die Gesellschaft einer Lock-up Periode

zugestimmt, die 90 Kalendertage nach dem Ausgabedatum endet, vorbehaltlich

üblicher Ausnahmen und eines Verzichts durch die Joint Global Coordinators.

Kontakt:

Vonovia SE

Rene Hoffmann

Leiter Investor Relations

Telefon: +49 234 314 - 1629

Rene.Hoffmann@vonovia.de

Vonovia SE

Nina Henckel

Leiterin Corporate Media Relations

Telefon: +49 234 314 - 1909

Nina.Henckel@vonovia.de

WICHTIGER HINWEIS

Diese Bekanntmachung und die darin enthaltenen Informationen unterliegen

Einschränkungen und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten

Staaten von Amerika (einschließlich deren Territorien und Besitzungen),

Australien, Japan, Kanada, Südafrika oder in anderen Ländern, in denen eine

solche Veröffentlichung, Verbreitung oder Bekanntmachung rechtswidrig sein

könnte, veröffentlicht, verbreitet oder bekanntgemacht werden. Die

Veröffentlichung, Verbreitung oder Bekanntmachung dieser Mitteilung kann in

bestimmten Rechtsordnungen gesetzlichen Einschränkungen unterliegen, und

alle Personen, die im Besitz dieses Dokuments oder anderer hierin erwähnter

Informationen sind, sollten sich über solche Beschränkungen informieren und

diese beachten. Darüber hinaus dient diese Mitteilung nur zu

Informationszwecken und stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur

Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren

in irgendeiner Rechtsordnung dar. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen

kann einen Verstoß gegen die Wertpapiergesetze der jeweiligen Länder

darstellen. Diese Mitteilung wurde von der Frankfurter Wertpapierbörse nicht

genehmigt.

Diese Bekanntmachung ist Werbung im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 in

der jeweils gültigen Fassung (die "EU-Prospektverordnung") bzw. der

Prospectus Rules: Admission to the Trading on a Regulated Market Sourcebook

("PRM") und sie stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe

eines Angebots zum Kauf, zum Verkauf oder zur Zeichnung von jeglichen

Wertpapieren der Gesellschaft bzw. einer ihrer Tochtergesellschaften in den

Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Japan, Kanada, Südafrika oder

einer anderen Rechtsordnung dar, in welcher derartige Angebote bzw.

Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, zum Verkauf oder zur

Zeichnung von Wertpapieren nach geltendem Recht verboten wären. In keiner

Rechtsordnung darf diese Bekanntmachung bzw. irgendein Teil ihres Inhalts

als Grundlage eines Angebots oder eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur

Zeichnung herangezogen werden, noch darf sich unter keinen Umständen im

Zusammenhang mit einem solchen Angebot auf sie verlassen werden. Die

Wandelschuldverschreibungen und die zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung

angebotenen Aktien sind nicht, und werden auch zukünftig nicht, gemäß dem

U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities

Act") registriert oder bei einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines

Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der Vereinigten Staaten

registriert und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten

angeboten, verkauft, verpfändet, übernommen, ausgeübt, weiterverkauft,

aufgegeben, übertragen oder geliefert werden, es sei denn, es liegt eine

Befreiung von den Registrierungsanforderungen des Securities Act vor oder es

handelt sich um eine Transaktion, die in Übereinstimmung mit den geltenden

Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der

Vereinigten Staaten nicht den Registrierungsanforderungen des Securities Act

unterliegt. Die hierin erwähnten Wertpapiere wurden weder von der U.S.

Securities and Exchange Commission, einer bundesstaatlichen

Wertpapieraufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten oder einer anderen

US-Aufsichtsbehörde genehmigt, abgelehnt oder empfohlen, noch hat eine der

vorgenannten Behörden die Vorzüge des Angebots der hierin erwähnten

Wertpapiere beurteilt oder befürwortet. Es wird kein öffentliches Angebot

oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur

Zeichnung von Wertpapieren der Gesellschaft in den Vereinigten Staaten oder

einer anderen Rechtsordnung durchgeführt.

Auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen bzw. deren

Richtigkeit oder Vollständigkeit darf in keiner Weise vertraut werden. Im

Zusammenhang mit dem Angebot, der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum

Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung der genannten Wertpapiere wird kein

Prospekt erstellt werden. Die genannten Wertpapiere dürfen unter keinen

Umständen in einer Rechtsordnung öffentlich angeboten werden, und es darf

keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur

Zeichnung solcher Wertpapiere öffentlich in einer anderen Rechtsordnung

erfolgen, wenn dies die Erstellung oder Registrierung eines Prospekts oder

einer Angebotsunterlage bezüglich der genannten Wertpapiere erfordern würde.

Diese Bekanntmachung sowie ein etwaiges Angebot in den Mitgliedstaaten des

EWR (jeweils ein "Mitgliedstaat") und im Vereinigten Königreich ("UK")

richten sich ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" im

Sinne der Prospektverordnung bzw. der Public Offers and Admissions to

Trading Regulations 2024 ("POATRs") sind ("Qualifizierte Anleger"). Jede

Person in einem Mitgliedstaat oder in der UK, die Schuldverschreibungen

erwirbt oder der ein Angebot unterbreitet wird, sowie ggf. Fonds, in deren

Namen diese Person handelt, gelten als erklärend und bestätigend, dass sie

Qualifizierte Anleger sind.

Darüber hinaus wird diese Bekanntmachung in der UK ausschließlich an

Personen verbreitet und richtet sich nur an (i) Personen mit beruflicher

Erfahrung in Anlageangelegenheiten im Sinne von Artikel 19(5) der Financial

Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der

jeweils geltenden Fassung (die "Order"), (ii) vermögende Unternehmen im

Sinne von Artikel 49(2) der Verordnung sowie (iii) sonstige Personen, an die

sie rechtmäßig verbreitet werden darf (zusammen "relevante Personen"). Die

Wertpapiere sind ausschließlich für relevante Personen verfügbar, und jede

Einladung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung zur Zeichnung, zum Kauf oder

anderweitigen Erwerb erfolgt nur mit solchen Personen. Personen, die keine

relevanten Personen sind, sollten nicht auf diese Bekanntmachung oder deren

Inhalt vertrauen.

MiFID II: Ausschließlich für die Zwecke der Produktüberwachungsanforderungen

der EEA Konzepteure gemäß: (a) EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für

Finanzinstrumente in der jeweils gültigen Fassung ("MiFID II"); (b) Artikel

9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur

Ergänzung der MiFID II; und (c) national Umsetzungsmaßnahmen (zusammen, die

"MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen") und unter Ausschluss jeglicher

Haftung (ob aufgrund unerlaubter Handlung, Vertrag oder sonstigen Gründen),

der ein "Konzepteur" (im Sinne der MiFID

II-Produktüberwachungsanforderungen) diesbezüglich unterliegen würde, hat

die Zielmarktbestimmung hinsichtlich ergeben, dass: (i) der Zielmarkt für

die Wandelschuldverschreibungen ausschließlich geeignete Gegenparteien und

professionelle Kunden, jeweils im Sinne der MiFID II, sind; und (ii) für den

Vertrieb der Wandelschuldverschreibungen an geeignete Gegenparteien und

professionelle Kunden alle Vertriebskanäle angemessen sind. Alle Personen,

die beabsichtigen, die Wandelschuldverschreibungen anzubieten, zu verkaufen

oder zu empfehlen (nachfolgend, "Vertreiber"), sollten die

Zielmarktbewertung des Konzepteurs berücksichtigen; ein MiFID II-pflichtiger

Vertreiber ist jedoch dafür verantwortlich, eine eigene Zielmarktbewertung

in Bezug auf die Wandelschuldverschreibungen vorzunehmen (entweder durch

Übernahme oder Verfeinerung der Zielmarktbewertung des Konzepteurs) und

geeignete Vertriebskanäle zu bestimmen. In der Zielmarktbewertung wurden

eventuelle Anforderungen aus vertraglichen oder gesetzlichen

Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf ein Angebot der

Wandelschuldverschreibungen und/oder der zugrunde liegenden Aktien nicht

berücksichtigt. Um jeden Zweifel auszuschließen, wird darauf hingewiesen,

dass die Zielmarktbewertung weder (a) eine Bewertung der Eignung oder

Angemessenheit für die Zwecke der MiFID II darstellt; noch (b) eine

Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die

Wandelschuldverschreibungen zu investieren, sie zu kaufen oder sonstige

Maßnahmen in Bezug auf diese zu ergreifen.

UK MiFIR: Die Zielmarktbestimmung im Hinblick auf die

Wandelschuldverschreibungen hat - ausschließlich für den Zweck des

Produktgenehmigungsverfahrens des Konzepteurs - zu dem Ergebnis geführt,

dass: (i) der Zielmarkt für die Wandelschuldverschreibungen ausschließlich

geeignete Gegenparteien im Sinne des FCA-Handbuchs Conduct of Business

Sourcebook ("COBS") und professionelle Kunden im Sinne der Verordnung (EU)

Nr. 600/2014, wie sie aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 ("UK

MiFIR") Teil des nationalen Rechts ist, umfasst und (ii) alle Kanäle für den

Vertrieb der Wandelschuldverschreibungen an geeignete Gegenparteien und

professionelle Kunden angemessen sind. Jede Person, die in der Folge die

Wandelschuldverschreibungen anbietet, verkauft oder empfiehlt (ein

"Vertriebsunternehmen")

soll die Beurteilung des Zielmarkts des Konzepteurs berücksichtigen; ein

Vertriebsunternehmen, welches dem FCA-Handbuch Product Intervention and

Product Governance Sourcebook (die "UK MiFIR Product Governance Rules")

unterliegt, ist indes dafür verantwortlich, seine eigene Zielmarktbestimmung

im Hinblick auf die Wandelschuldverschreibungen durchzuführen (entweder

durch die Übernahme oder durch die Präzisierung der Zielmarktbestimmung des

Konzepteurs) und angemessene Vertriebskanäle zu bestimmen. In der

Zielmarktbewertung wurden eventuelle Anforderungen aus vertraglichen oder

gesetzlichen Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf ein Angebot der

Wandelschuldverschreibungen und/oder der zugrunde liegenden Aktien nicht

berücksichtigt. Um jeden Zweifel auszuschließen, wird darauf hingewiesen,

dass die Zielmarktbewertung weder (a) eine Bewertung der Eignung oder

Angemessenheit für die Zwecke der UK MiFIR darstellt; noch (b) eine

Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern darstellt, in die

Wandelschuldverschreibungen zu investieren, sie zu kaufen oder sonstige

Maßnahmen in Bezug auf diese zu ergreifen.

Die Wandelschuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im

EWR angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden,

und sollten diesen nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung

gestellt werden. Für diese Zwecke bedeutet ein "Kleinanleger" eine Person,

die (i) Kleinanleger im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 11 der MiFID II

ist; und/oder (ii) Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 (in der

jeweils gültigen Fassung, die "Versicherungsvertriebsrichtlinie") ist,

sofern dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne des Artikels 4

Absatz 1 Nummer 10 der MiFID II gelten würde.

Infolgedessen besteht kein Erfordernis zur Erstellung eines gemäß Verordnung

(EU) Nr. 1286/2014 (die "EU-PRIIPs-Verordnung") erforderlichen

Basisinformationsblattes für das Angebot oder den Verkauf der

Wandelschuldverschreibungen oder ihre anderweitige Bereitstellung an

Kleinanleger im EWR. Ferner ist es auch möglich, dass das Angebot, der

Verkauf oder eine anderweitige Bereitstellung der

Wandelschuldverschreibungen an Kleinanleger im EWR gemäß der

EU-PRIIPs-Verordnung rechtswidrig ist.

Die Wandelschuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern in

der UK angeboten, verkauft, vertrieben oder anderweitig zur Verfügung

gestellt zu werden, und dürfen solchen auch nicht angeboten, verkauft,

vertrieben oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke

bezeichnet ein "Kleinanleger" eine Person, die kein professioneller Kunde

ist, wie in Artikel 2 Absatz 1 Nummer 8 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014

definiert, soweit diese aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018

("EUWA")

Bestandteil des innerstaatlichen Rechts ist.

Infolgedessen besteht kein Erfordernis zur Erstellung eines gemäß dem FCA

Product Disclosure Sourcebook ("DISC") erforderlichen Offenlegungsdokuments

für das Angebot, den Verkauf oder den Vertrieb der

Wandelschuldverschreibungen oder ihre anderweitige Bereitstellung an

Kleinanleger in der UK. Ferner ist es auch möglich, dass das Angebot, der

Verkauf oder der Vertrieb der Wandelschuldverschreibungen oder ihre

anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger in der UK gemäß dem DISC oder

den Consumer Composite Investments (Designated Activities) Regulations 2024

rechtswidrig ist.

Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, um ein Angebot oder Erwerb oder eine

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung

der Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser Bekanntmachung in einer

Rechtsordnung zu ermöglichen, in welcher dieses rechtswidrig wäre. Personen,

die in Besitz dieser Bekanntmachung gelangen, sind verpflichtet, sich über

solche Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten.

Diese Bekanntmachung stellt weder eine Empfehlung oder Beratung bezüglich

der Platzierung von Wertpapieren noch eine Aufforderung zur Abgabe eines

Angebots zum Kauf, Verkauf zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Anleger

sollten einen professionellen Berater zu Rate ziehen, ob die Platzierung

oder Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur

Zeichnung von Wertpapieren für die betreffende Person angemessen ist.

Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen, Meinungen

und Prognosen in Bezug auf die erwartete zukünftige Leistung der

Gesellschaft enthalten ("zukunftsgerichtete Aussagen"). Diese

zukunftsgerichteten Aussagen können durch die Verwendung von

zukunftsgerichteten Begriffen identifiziert werden, wie zum Beispiel "zielt

ab", "plant", "strebt an", "prognostiziert", "glaubt", "schätzt",

"antizipiert", "erwartet", "beabsichtigt", "kann", "wird", "würde", "könnte"

oder "sollte" oder deren Verneinung bzw. Abänderungen oder vergleichbaren

Begriffen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen umfassen alle Umstände, die

keine historischen Fakten sind. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den

aktuellen Ansichten, Erwartungen und Annahmen des Managements der

Gesellschaft und beinhalten erhebliche bekannte und unbekannte Risiken und

Ungewissheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse,

Leistungen oder Ereignisse wesentlich von den in solchen Aussagen

ausgedrückten oder implizierten abweichen. Zukunftsgerichtete Aussagen

sollten nicht als Garantie für zukünftige Leistungen oder Ergebnisse

verstanden werden und sind nicht unbedingt fehlerfreie Hinweise darauf, ob

solche Ergebnisse erreicht werden oder nicht. Alle hierin enthaltenen

zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur zum Zeitpunkt dieser Mitteilung. Wir

übernehmen keine Verpflichtung, die hierin enthaltenen Informationen,

zukunftsgerichteten Aussagen oder Schlussfolgerungen öffentlich zu

aktualisieren oder zu revidieren oder neue Ereignisse oder Umstände

widerzuspiegeln oder Ungenauigkeiten zu korrigieren, die nach dem Datum

dieser Mitteilung offensichtlich werden, sei es aufgrund neuer

Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen. Wir

übernehmen keinerlei Haftung für das Erreichen solcher zukunftsgerichteten

Aussagen und Annahmen.

Die Joint Bookrunner werden im Zusammenhang mit dem Angebot ausschließlich

für die Gesellschaft und niemanden sonst tätig. Sie betrachten keine anderen

Personen als ihre Kunden in Bezug auf das Angebot und sind gegenüber

niemandem außer der Gesellschaft für die Sicherstellung des Schutzes

verantwortlich, der ihren jeweiligen Kunden gewährt wird, noch für die

Erteilung von Ratschlägen in Bezug auf das Angebot, den Inhalt dieser

Mitteilung oder jegliche Transaktion, Vereinbarung oder sonstige

Angelegenheit, auf die hierin Bezug genommen wird.

Im Zusammenhang mit dem Angebot der Schuldverschreibungen können die Joint

Bookrunner und mit ihnen verbundene Unternehmen einen Teil der

Wandelschuldverschreibungen in das Angebot aufnehmen und/oder Stammaktien

als Hauptposition erwerben und in dieser Eigenschaft solche

Wandelschuldverschreibungen, Stammaktien und andere Wertpapiere der

Gesellschaft oder ihrer Gruppe oder damit verbundene Anlagen im Zusammenhang

mit dem Angebot oder anderweitig für eigene Rechnung halten, kaufen,

verkaufen oder zum Verkauf anbieten. Darüber hinaus können die Joint

Bookrunner und mit ihnen verbundene Unternehmen Finanzierungsvereinbarungen

(einschließlich Swaps, Optionsscheine oder Differenzkontrakte) mit Anlegern

abschließen, in deren Zusammenhang die Joint Bookrunner und mit ihnen

verbundene Unternehmen von Zeit zu Zeit Wandelschuldverschreibungen,

Stammaktien und/oder andere Wertpapiere oder Derivatpositionen in solchen

Wertpapieren erwerben, halten oder veräußern können. Die Joint Bookrunner

und ihre verbundenen Unternehmen beabsichtigen nicht, den Umfang solcher

Investitionen oder Transaktionen offen zu legen, es sei denn, sie sind dazu

gesetzlich oder aufsichtsrechtlich verpflichtet.

Weder die Joint Bookrunners noch ihre jeweiligen Direktoren, leitenden

Angestellten, Mitarbeiter, verbundenen Unternehmen, Berater oder

Beauftragten übernehmen irgendeine Verantwortung oder Haftung oder geben

eine Zusicherung oder Garantie, weder ausdrücklich noch stillschweigend, für

die Richtigkeit, Genauigkeit oder Vollständigkeit der in dieser Mitteilung

enthaltenen Informationen (oder dafür, ob Informationen in der Mitteilung

ausgelassen wurden) oder sonstiger Informationen in Bezug auf die

Gesellschaft, ihre Tochtergesellschaften oder verbundenen Gesellschaften,

unabhängig davon, ob sie schriftlich, mündlich oder in visueller oder

elektronischer Form vorliegen, und unabhängig davon, wie sie übermittelt

oder zur Verfügung gestellt werden, oder für jegliche Verluste, die sich aus

der Verwendung dieser Mitteilung oder ihres Inhalts oder anderweitig in

Verbindung damit ergeben.

Ende der Insiderinformation

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23.06.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Originalinhalt anzeigen:

https://eqs-news.com/?origin_id=0ddb017f-6efd-11f1-8534-027f3c38b923&lang=de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Vonovia SE

Universitätsstraße 133

44803 Bochum

Deutschland

Telefon: +49 234 314 1609

Fax: +49 234 314 2995

E-Mail: investorrelations@vonovia.de

Internet: www.vonovia.de

ISIN: DE000A1ML7J1

WKN: A1ML7J

Indizes: DAX

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);

Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München,

Stuttgart, Tradegate BSX

EQS News ID: 2352174

Ende der Mitteilung EQS News-Service

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2352174 23.06.2026 CET/CEST

°

23.06.2026 | 15:10:49 (dpa-AFX)
EQS-DD: GEA Group Aktiengesellschaft (deutsch)
23.06.2026 | 14:52:37 (dpa-AFX)
EQS-DD: HENSOLDT AG (deutsch)
23.06.2026 | 14:50:39 (dpa-AFX)
EQS-DD: UNIQA Insurance Group AG (deutsch)
23.06.2026 | 14:41:40 (dpa-AFX)
EQS-DD: HENSOLDT AG (deutsch)
23.06.2026 | 14:01:26 (dpa-AFX)
EQS-DD: Private Assets SE & Co. KGaA (deutsch)
23.06.2026 | 13:57:36 (dpa-AFX)
EQS-DD: Private Assets SE & Co. KGaA (deutsch)

Berichte

  • Börsenbericht
    23.06.2026

    60 Sekunden Wirtschaft am 23.06.2026

    Eurozone: Unternehmensstimmung steigt erstmals seit Beginn des Iran-Kriegs - EU-Automarkt wächst weiter - BDI senkt Wachstumsprognose für Deutschland auf 0,4 Prozent

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  • TraderDaily
    23.06.2026

    Fortsetzung des Aufwärtstrends wird forciert

    Hürde liegt bei 25.181 Punkten

    Der langfristige Aufwärtstrend im DAX wird derzeit insbesondere durch die Kaufsignale der gleitenden Durchschnitte der letzten 20, 50 sowie 200 Börsentage (= GD 20, GD 50 sowie GD 200) bestätigt. Obendrein weist die Slow Stochastik ein Kaufsignal aus..

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    23.06.2026

    „Higher for longer“: Inflation & Märkte im Reality-Check

    Die Hoffnung auf schnelle Zinssenkungen ist vom Tisch: Der neue FED-Chef Kevin Warsh signalisiert klar „higher for longer“. Steigende Inflationsprognosen, ein nach oben verschobener Ausblick und keine Aussicht auf günstige Liquidität setzen die Märkte unter Druck. Auch in Europa bleibt der..

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23.06.2026 Veröffentlichung des Jahresberichtes Klingelnberg AG:Geschäftsbericht Klingelnberg AG:Geschäftsbericht
23.06.2026 Ordentliche Hauptversammlung ad pepper media: Hauptversammlung 2026 ad pepper media: Hauptversammlung 2026
23.06.2026 Ordentliche Hauptversammlung Delivery Hero AG: Hauptversammlung 2026 Delivery Hero AG: Hauptversammlung 2026
23.06.2026 Ordentliche Hauptversammlung Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG: Hauptversammlung Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG: Hauptversammlung
23.06.2026 Ordentliche Hauptversammlung Heidelberg Pharma AG: Virtuelle Hauptversammlung Heidelberg Pharma AG: Virtuelle Hauptversammlung
23.06.2026 Ordentliche Hauptversammlung SalMar ASA: Annual general meeting SalMar ASA: Annual general meeting
23.06.2026 Ordentliche Hauptversammlung Stratec SE: Hauptversammlung Stratec SE: Hauptversammlung
23.06.2026 Telefonkonferenz zum 4. Quartal FedEx Corp.: Q4 FY26 Earnings Conference Call FedEx Corp.: Q4 FY26 Earnings Conference Call
23.06.2026 Schlussdividende Zahltag Strabag SE: Dividenden-Zahltag Strabag SE: Dividenden-Zahltag
23.06.2026 Geschäftsklimaindex Frankreich: Geschäftsklimaindex Juni 2026 Frankreich: Geschäftsklimaindex Juni 2026
23.06.2026 Geschäftsvertrauen Frankreich: Geschäftsvertrauen Juni 20226 Frankreich: Geschäftsvertrauen Juni 20226
24.06.2026 Bericht zum 4. Quartal Paychex inc.: Q4 Earnings Release FY 2026 Paychex inc.: Q4 Earnings Release FY 2026
24.06.2026 Ordentliche Hauptversammlung 11880 SOLUTIONS AG: Hauptversammlung 11880 SOLUTIONS AG: Hauptversammlung
24.06.2026 Ordentliche Hauptversammlung ACCIONA: Ordinary General Meeting - first call ACCIONA: Ordinary General Meeting - first call

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