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News

06.10.2025 | 12:37:48 (dpa-AFX)
Rücktritt der französischen Regierung verunsichert Finanzmärkte

FRANKFURT (dpa-AFX) - Das Scheitern der französischen Regierung hat am Montag die Finanzmärkte verunsichert. Frankreichs neuer Premierminister Sébastien Lecornu ist nach nur vier Wochen im Amt überraschend zurückgetreten. Damit ist völlig offen, wie das Land künftig mit seiner hohen Verschuldung umgeht. Lecornu warf den Parteien im zerstrittenen Parlament vor, das Land politisch zu blockieren. Frankreich befindet sich nun in einer schweren Politikkrise, die Präsident Emmanuel Macron massiv unter Druck setzt. Jetzt drohen Neuwahlen und eine anhaltende Verunsicherung.

Die sich verschärfende politische Krise des hoch verschuldeten Landes belastete die Kurse französische Staatsanleihen merklich. Die Rendite zehnjähriger französischer Anleihen stieg im Gegenzug bis auf rund 3,60 Prozent. Sie liegt damit höher als in Griechenland oder Italien. Der Spread, also der Renditeabstand, zu deutschen Anleihen weitete sich aus. So bremst die fehlende Aussicht auf finanzpolitische Reformen und Sparmaßnahmen die Nachfrage nach französischen Anleihen. Für Frankreich könnte es immer teurer werden, sich auf dem Kapitalmarkt Geld über Staatsanleihen zu besorgen.

"Insgesamt zeichnet sich daher keine Auflösung der politischen Blockade ab und ein Konsens für ambitionierte Reformen der Staatsfinanzen bleibt in weiter Ferne", kommentierten die Volkswirte der Commerzbank. "Unseren Berechnungen zufolge könnte die Schuldenquote des französischen Staats in den kommenden zehn Jahren ohne jegliche Reformen deutlich über 150 Prozent steigen."

Vor diesem Hintergrund scheinen bei einigen Investoren auch gewisse Sorgen mit Blick auf die gesamte Eurozone aufzukommen. So stiegen auch die Anleiherenditen der anderen Euroländer und der Eurokurs gab nach und sank auf 1,1652 US-Dollar.

In Paris gerieten zudem auch die Aktienmärkte unter Druck. Für den französischen Leitindex Cac 40 <FR0003500008> ging es mit minus 1,5 Prozent auf 7.962 Punkte. Vor allem Bankwerte gerieten unter Druck./jsl/mis

05.12.2025 | 20:20:07 (dpa-AFX)
ROUNDUP 3/EU vs. Elon Musk: Brüssel verhängt Millionenstrafe gegen X

(neu: Reaktion Rubio.)

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Die EU verhängt gegen Elon Musks Online-Plattform X wegen Transparenzmängeln eine Millionenstrafe. Die US-Firma müsse 120 Millionen Euro zahlen, unter anderem wegen einer irreführenden Authentifizierung von Nutzerkonten durch den weißen Verifizierungshaken auf blauem Grund, wie die zuständige EU-Kommission mitteilte. Sie wirft dem Twitter-Nachfolger auch vor, Forschern Daten vorzuenthalten und geschaltete Werbung nicht transparent zu dokumentieren.

Die Entscheidung gegen X auf Grundlage des Gesetzes über digitale Dienste (Digital Services Act - DSA) könnte die Beziehungen zu den Vereinigten Staaten belasten. Washington reagierte mit heftiger Kritik. Es sei "eine Attacke auf alle amerikanischen Tech-Plattformen und das amerikanische Volk durch ausländische Regierungen", schrieb Außenminister Marco Rubio auf X. Die Tage der Online-Zensur für Amerikaner seien vorbei.

Dabei geht es bei der Strafe der EU-Kommission gar nicht um den Vorwurf, die Plattform gehe nicht konsequent genug gegen illegale Inhalte oder Desinformation vor. Es sind die europäischen Vorgaben dazu, die in den USA oft als Zensur bezeichnet werden.

US-Vizepräsident JD Vance schrieb schon vor der Entscheidung auf X, die EU solle die Meinungsfreiheit unterstützen, anstatt amerikanische Unternehmen "wegen Müll" anzugreifen. US-Präsident Donald Trump hatte die europäischen Digitalgesetze in der Vergangenheit als wettbewerbsfeindlich kritisiert.

In ihrer am Donnerstagabend (Ortszeit) veröffentlichten Sicherheitsstrategie warnt die US-Regierung außerdem vor einem Verlust der Demokratie und Meinungsfreiheit in Europa. Demnach gebe es auch eine "Zensur der freien Meinungsäußerung".

Sind 120 Millionen Euro angemessen für einen Tech-Riesen?

Laut der Entscheidung der EU setzt sich die Strafe aus drei Teilen zusammen: 45 Millionen Euro für die Verifizierungshäkchen, 40 Millionen Euro für den fehlenden Datenzugang für Forscher und 35 Millionen Euro für fehlende Transparenz bei Werbung.

Die EU-Kommission rechtfertigte die Höhe der Strafe. Die Geldbuße stehe in einem angemessenen Verhältnis zum Verstoß, betonte ein EU-Beamter. Der Jahresumsatz von Musks Firma spiele bei der Berechnung der Strafe keine direkte Rolle.

Die Brüsseler Behörde argumentierte, dass die Art der Verifikation bei X für Nutzer irreführend sei. Sie könnten glauben, dass hinter den Konten mit den Häkchen echte, verifizierte Nutzer stehen - doch das sei nicht zwingend der Fall.

Musks X-Übernahme und der Haken an der Sache

Schon vor Jahren hatten die Verifizierungshäkchen für Ärger gesorgt. Als X noch Twitter hieß, wurden die weißen Häkchen auf blauem Untergrund zur Verifizierung nach einer Prüfung durch das Unternehmen an Prominente, Politiker und Personen des öffentlichen Lebens vergeben. Das ist auch die gängige Praxis bei anderen Online-Diensten.

Musk führte hingegen nach der Übernahme im Herbst 2022 ein, dass alle zahlenden Abo-Kunden Häkchen bekommen - wobei die Symbole genauso aussehen wie früher. Insbesondere unmittelbar nach der Umstellung gab es mehrfach Ärger, weil falsche Accounts von Unternehmen und Prominenten plötzlich echt wirkten.

Inzwischen heißt es auf der Webseite, dass neben einem Abo auch ein Benutzername und ein Profilfoto erforderlich seien. Außerdem dürfe es keine Anzeichen für betrügerisches oder irreführendes Verhalten geben. Auch gibt es inzwischen goldene Häkchen-Symbole für Unternehmen und silberne für Behörden und Regierungsorganisationen.

Zieht X vor Gericht? Wie reagiert Trump?

Mit Spannung wird nun erwartet, wie Musk auf die Strafe reagiert. Als die EU-Kommission im Juli 2024 ihre vorläufigen Ergebnisse in dem Fall präsentierte, reagierte er bei X mit Ironie: "Woher wissen wir, dass Sie echt sind?", fragte er auf einen Post des damals zuständigen EU-Kommissar Thierry Breton hin.

Abgesehen von Musks öffentlicher Reaktion könnte es sein, dass X gegen die Entscheidung rechtlich vorgehen wird und der Fall letztendlich vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) landen könnte. Für die EU-Beamten ist dabei klar: Der erste DSA-Fall, der eine Strafe nach sich zieht, dürfe nicht vor Gericht verloren werden. Der Imageschaden wäre groß, hieß es in Brüssel. Zunächst hat das US-Unternehmen nun 60 Werktage Zeit, Anpassungen anzukündigen.

Digital Services Act gilt seit Februar 2024

Die nun verhängte Strafe, ist die erste, die die Europäische Kommission auf Grundlage des DSA verhängt. Das umfangreiche Regelwerk gilt seit Februar 2024 und soll das scharfe Schwert gegen als gefährlich angesehene Praktiken von Tech-Riesen sein. Online-Plattformen müssen sich wegen des DSA an deutlich strengere Vorschriften halten: Beschwerden von Nutzern sollen besser aufgegriffen, illegale Inhalte schneller entfernt und Kinder besser geschützt werden.

Ansonsten müssen die Online-Plattformen mit empfindlichen Strafen rechnen: bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes sind möglich. Die EU-Kommission kann auch tägliche Strafzahlungen verhängen, bis Probleme behoben sind. Kritiker halten der Behörde allerdings vor, diese Sanktionsmittel zu wenig zu nutzen.

Zuletzt forderte etwa Frankreich von den EU-Beamten, hart gegen den Online-Händler Shein vorzugehen, nachdem dieser Sexpuppen in Kinderoptik angeboten hatte. Die europäischen Internetwächter verlangten daraufhin Auskünfte von Shein.

Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) lobte die Entscheidung gegen X als wichtiges Signal. Sie zeige, dass die EU-Kommission den DSA entschlossen anwende und europäische Werte schütze, sagte er am Rande eines Treffens der Digitalminister in Brüssel.

Gegenbeispiel Tiktok? EU-Verfahren eingestellt

Neben der Millionenstrafe für X verkündete die EU-Kommission - zeitgleich -, dass ein Verfahren gegen Tiktok eingestellt worden sei. Die Videoplattform, des Mutterkonzerns Bytedance mit Sitz in Peking, war ebenfalls wegen intransparenter Werbung ins Visier von Brüssel geraten.

Der DSA verpflichtet Plattformen dazu, ein zugängliches und durchsuchbares Archiv der geschalteten Anzeigen zu führen. Die EU-Kommission argumentiert, diese Archive seien für Behörden, Forscher und die Zivilgesellschaft von entscheidender Bedeutung. Etwa um Betrugsversuche, Werbung für illegale oder nicht kindgerechte Produkte oder Desinformationskampagnen aufzudecken.

Nach intensiven Gesprächen habe Tiktok hierzu verbindliche Zusagen gemacht und räume damit die Vorwürfe der EU-Kommission aus, heißt es in einer Mitteilung der Brüsseler Behörde. Allerdings laufen auch gegen Tiktok weitere Verfahren. Etwa wegen des möglichen Einflusses, den die Videoplattform auf Kinder und Jugendliche oder auch demokratische Prozesse hat. Entscheidungen in diesen Verfahren stehen noch aus.

Der US-Firma X könnten ebenfalls weitere Strafen drohen. So haben die europäischen Internetwächter X ebenfalls seit Dezember 2023 im Visier, weil die Plattform im Verdacht steht, nicht genug gegen illegale Inhalte oder Desinformation zu tun. Die Entscheidungen in diesen Untersuchungen stünden noch aus, hieß es von den EU-Beamten./tre/DP/men

05.12.2025 | 19:49:46 (dpa-AFX)
ROUNDUP 3: Streaming erobert Hollywood - Netflix übernimmt Warner Bros.
05.12.2025 | 19:36:43 (dpa-AFX)
Hornbach Holding macht weniger Geschäft als erwartet und wird skeptischer
05.12.2025 | 19:00:18 (dpa-AFX)
EQS-Stimmrechte: Kontron AG (deutsch)
05.12.2025 | 18:58:30 (dpa-AFX)
EQS-Adhoc: HORNBACH Holding AG & Co. KGaA: Ergebnisrückgang im Q3 2025/26 - Prognose eines Adjusted EBIT auf Vorjahresniveau bleibt bestehen (deutsch)
05.12.2025 | 18:35:34 (dpa-AFX)
'Knüppelharter' Job - Bundestag berät über Paketzusteller
05.12.2025 | 18:05:03 (dpa-AFX)
ANALYSE-FLASH: DZ Bank senkt fairen Wert für Netflix auf 125 Dollar - 'Kaufen'

Berichte

  • Börsenbericht
    05.12.2025

    Weitere Kursgewinne vor dem Wochenende

    Der Dax hat mit neuem Schwung die 24.000-Punkte-Marke wieder geknackt. Und auch an der Wall Street geht es aufwärts. Netflix und Warner Brothers haben sich einigen können. Und die kommende Woche steht dann ganz im Zeichen der Fed-Zinsentscheidung.

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  • TraderDaily
    05.12.2025

    Kaufsignale bestätigen den Aufwärtstrend

    Hürde liegt bei 23.930 Punkten

    Charttechnisch befindet sich der DAX in einem langfristigen Aufwärtstrend, welcher im Oktober neue Höchststände markiert hat. Nach einer temporären Konsolidierung ist der Index wiederum am 21. November nach einem Gap-Down auf ein Mehrmonatstief..

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  • Webinar - Trading für Berufstätige
    02.12.2025

    Aktienmärkte im Blick: Hindenburg-Omen, ZBT und 100-Prozent-Chancen

    Die Märkte bewegen sich – zwischen KI-Rivalitäten, Fehlsignalen und historischen Phänomenen passiert unter der oft wenig beachteten Index-Oberfläche gerade viel. Nvidia bremste zuletzt den Nasdaq 100, während Alphabet klar punktete. Auch DAX-Schwergewichte wie SAP, Siemens und Siemens Energy..

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Termine

Datum Terminart Information Information
05.12.2025 Ordentliche Hauptversammlung VERBIO Vereinigte BioEnergie AG: Hauptversammlung VERBIO Vereinigte BioEnergie AG: Hauptversammlung
05.12.2025 Zwischendividende Zahltag Honeywell International Inc.: Payable Date Honeywell International Inc.: Payable Date
05.12.2025 Zwischendividende Zahltag Unilever plc: Q3 2025 Dividend Payment date Unilever plc: Q3 2025 Dividend Payment date
05.12.2025 Auftragseingänge der Industrie Deutschland: Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe Oktober 2025 Deutschland: Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe Oktober 2025
05.12.2025 Außenhandelsvolumina Frankreich: Außenhandel Oktober 2025 Frankreich: Außenhandel Oktober 2025
05.12.2025 Industrieproduktion Frankreich: Industrieproduktion Oktober 2025 Frankreich: Industrieproduktion Oktober 2025
05.12.2025 Zahlungsbilanz Frankreich: Zahlungsbilanz Oktober 2025 Frankreich: Zahlungsbilanz Oktober 2025
05.12.2025 Einzelhandelsumsätze Italien: Einzelhandelsumsätze Oktober 2025 Italien: Einzelhandelsumsätze Oktober 2025
05.12.2025 Industrieproduktion Spanien: Industrieproduktionsindex Oktober 2025 Spanien: Industrieproduktionsindex Oktober 2025
05.12.2025 Persönliche Ausgaben USA: Persönliche Ausgaben September 2025 (verspäteter Bericht) USA: Persönliche Ausgaben September 2025 (verspäteter Bericht)
05.12.2025 Persönliche Einkommen USA: Persönliche Einkommen September 2025 (verspäteter Bericht) USA: Persönliche Einkommen September 2025 (verspäteter Bericht)
08.12.2025 Veröffentlichung des Jahresberichtes Stabilus S.A.: Geschäftsbericht 2025 Stabilus S.A.: Geschäftsbericht 2025
08.12.2025 Veröffentlichung des Jahresberichtes TKMS AG & Co. KGaA: Annual report TKMS AG & Co. KGaA: Annual report
09.12.2025 Bericht zum 2. Quartal Ashtead Group Plc: Quarter 2 Results Ashtead Group Plc: Quarter 2 Results

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