Leclanché SA: Einladung zur bevorstehenden Generalversammlung am 5. August 2025 um 10:00 Uhr Schweizer Zeit
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Leclanché SA / Schlagwort(e): Generalversammlung
Leclanché SA: Einladung zur bevorstehenden Generalversammlung am 5. August
2025 um 10:00 Uhr Schweizer Zeit
30.06.2025 / 23:55 CET/CEST
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Ad-hoc-Mitteilung gemäß Art. 53 KR
Einladung zur bevorstehenden Generalversammlung
am 5. August 2025 um 10:00 Uhr Schweizer Zeit
* Die Leclanché SA beruft ihre ordentliche Generalversammlung für den 5.
August 2025 ein.
* Der Verwaltungsrat schlägt die Umwandlung von Schulden gegenüber SEF-Lux
in Höhe von CHF 18,0 Millionen in Aktien der Gesellschaft vor, um die
Bilanz zu verbessern.
YVERDON-LES-BAINS, Schweiz, 30. Juni, 2025 - LECLANCHE SA, eines der
weltweit führenden Unternehmen für Energiespeicherung, beruft seine
ordentliche Generalversammlung für den 5. August 2025 um 10:00 Uhr (MESZ) im
Hotel La Prairie, Avenue des Bains 9, 1400 Yverdon-les-Bains, Schweiz, ein.
[Unverbindliche Übersetzung des französischen Originals]
ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG
Die Aktionäre sind eingeladen, an der ordentlichen Generalversammlung von
LECLANCHE SA (die "Gesellschaft") vom 5. August 2025 um 10:00 Uhr (MESZ)
(Türöffnung um 9:30 (MESZ)), an folgender Adresse teilzunehmen: La Prairie
Hotel, 9 Avenue des Bains, 1400 Yverdon-les-Bains, Schweiz.
I. Traktanden
1. Jahresbericht 2024, konsolidierte Jahresrechnung 2024, statutarische
Jahresrechnung 2024 und Vergütungsbericht 2024 der LECLANCHE SA
2. Verwendung des Bilanzgewinns
3. Entlastung des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung
4. Wahlen des Verwaltungsrats und des Ernennungs- und Vergütungsausschusses
5. Abstimmung über die Vergütung des Verwaltungsrats und der
Geschäftsleitung
6. Wahl des unabhängigen Stimmrechtsvertreters
7. Wiederwahl der Revisionsstelle
8. Finanzielle Umstrukturierungsmassnahmen und ordentliche Kapitalerhöhung
9. Erhöhung des bedingten Kapitals gemäss Artikel 3ter
10. Änderung des Firmennamens der Gesellschaft
II. JAHRESBERICHT
III. DOKUMENTATION UND ABSTIMMUNGSANWEISUNGEN
IV. TEILNAHME- UND STIMMRECHTE
V. VERTRETUNG
VI. SPRACHE
Anhang 1: Erklärungen zum Traktandum 5
Traktanden
Einführung durch den Verwaltungsratspräsidenten.
Jahresbericht 2024, konsolidierte Jahresrechnung 2024, statutarische
Jahresrechnung 2024 und Vergütungsbericht 2024 der LECLANCHE SA
1.1 Genehmigung des Jahresberichts 2024, der konsolidierten Jahresrechnung
2024 und der statutarischen Jahresrechnung 2024 der LECLANCHE SA
Antrag des Verwaltungsrats: den Jahresberichts 2024, die konsolidierte
Jahresrechnung 2024 und die statutarische Jahresrechnung 2024 der LECLANCHE
SA zu genehmigen.
Erläuterung: Gemäss Art. 698 Abs. 2 Ziff. 3 und 4 des Schweizerischen
Obligationenrechts ("OR") sowie den Statuten der LECLANCHE SA legt der
Verwaltungsrat den Jahresbericht 2024, die konsolidierte Jahresrechnung 2024
und die statutarische Jahresrechnung 2024 zur Genehmigung durch die
Aktionäre vor. Die Revisionsstelle der LECLANCHE SA, FORVIS MAZARS SA, hat
diese Berichte bzw. Rechnungen geprüft und empfiehlt deren Genehmigung.
1.2 Konsultativabstimmung über den Vergütungsbericht 2024
Antrag des Verwaltungsrats: den Vergütungsbericht 2024 auf konsultativer
Basis zu genehmigen.
Erläuterung: Im Einklang mit den Empfehlungen des Swiss Code of Best
Practice for Corporate Governance bittet der Verwaltungsrat um Ihre
Zustimmung zum Vergütungsbericht 2024 auf konsultativer Basis. Der
Vergütungsbericht, der Teil des Geschäftsberichts ist, spiegelt die
Vergütungsstruktur, die Governance und die den Mitgliedern des
Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung im Berichtsjahr gewährten
Vergütungen wider. Die gesetzlich vorgeschriebenen Abschnitte des
Vergütungsberichts wurden von FORVIS MAZARS SA geprüft, welche in ihrem
Revisionsbericht, der ebenfalls im Jahresbericht enthalten ist, die
Konformität mit dem Gesetz und den Statuten von LECLANCHE SA bestätigt hat.
Verwendung des Bilanzgewinns
Verlust für das Jahr 2024 CHF -101,523,569.15
Vortrag aus dem Vorjahr CHF 27,262,757.08
Total kumulierte Verluste CHF -74,260,812.07
Vorschlag des Verwaltungsrats:
Dividende für das Jahr 2024 0.00
Auf neue Rechnung vorzutragender Saldo CHF -74,260,812.07
Erläuterung: Gemäss Art. 698 Abs. 2 Ziff. 4 OR und den Statuten der
LECLANCHE SA liegt es in der Kompetenz der Generalversammlung, über die
Verwendung des Bilanzgewinns, einschliesslich der Festsetzung der Dividende,
zu beschliessen.
Entlastung des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung
Antrag des Verwaltungsrats: die Mitglieder des Verwaltungsrats und der
Geschäftsleitung zu entlasten für deren Aktivitäten im Geschäftsjahr 2024.
Erläuterung: Gemäss Art. 698 Abs. 2 Ziff. 7 OR und der Statuten des
LECLANCHE SA ist die Generalversammlung zuständig für die Entlastung der
Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung.
Wahlen des Verwaltungsrats und des Ernennungs- und Vergütungsausschusses
4.1 Wahlen des Verwaltungsrats
Der Verwaltungsrat nimmt den Rücktritt von Herrn Shanu Sherwani als Mitgleid
des Verwaltungsrats per 18. März 2025 zur Kenntnis.
Antrag des Verwaltungsrats: Wahl der folgenden Mitglieder des
Verwaltungsrats, jeweils für eine Amtszeit bis zum Ende der nächsten
ordentlichen Generalversammlung:
* Herr Lex Bentner
* Herr Marc Lepièce
* Herr Christophe Manset
Erläuterung: Gemäss Art. 698 Abs. 2 Ziff. 2 OR und den Statuten von
LECLANCHE SA hat die Generalversammlung die Mitglieder des Verwaltungsrats
zu wählen, die gemäss Gesetz für eine Amtsdauer von einem Jahr bis zum Ende
der nächsten ordentlichen Generalversammlung gewählt werden. Jeder der
aktuellen Mitglieder des Verwaltungsrats stellt sich an der
Generalversammlung für eine einjährige Amtszeit zur Wiederwahl bis zum Ende
der nächsten ordentlichen Generalversammlung, mit Ausnahme von Herrn Shanu
Sherwani, welcher vom Verwaltungsrat per 18. März 2025 zurückgetreten ist.
Weitere Einzelheiten zu den zur Wiederwahl stehenden
Verwaltungsratsmitgliedern finden Sie im Geschäftsbericht 2024.
Wiederwahl des Präsidenten des Verwaltungsrats
Antrag des Verwaltungsrats: Herr Lex Bentner als Präsident des
Verwaltungsrats für eine Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten
ordentlichen Generalversammlung wiederzuwählen.
Erläuterung: In Übereinstimmung mit Art. 698 Abs. 3 Ziff. 1 OR und den
Statuten der LECLANCHE SA ist die Generalversammlung für die Wahl des
Verwaltungsratspräsidenten zuständig, der gemäss Gesetz für ein Jahr bis zum
Ende der nächsten ordentlichen Generalversammlung ernannt wird.
4.3 Wiederwahl des Ernennungs- und Vergütungsausschusses
Antrag des Verwaltungsrats: folgende Mitglieder in den Ernennungs- und
Vergütungsausschuss zu wählen bzw. wiederzuwählen, jeweils für eine
Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung der
Aktionäre:
* Herr Lex Bentner
* Herr Christophe Manset
* Herr Marc Lepièce
Erläuterung: Gemäss Art. 698 Abs. 3 Ziff. 2 OR und den Statuten der
LECLANCHE SA ist die Generalversammlung für die Wahl der Mitglieder des
Vergütungsausschusses zuständig. Ihre Amtszeit ist von Gesetzes wegen auf
ein Jahr bis zum Ende der nächsten ordentlichen Generalversammlung
beschränkt, und es können nur Mitglieder des Verwaltungsrats gewählt werden.
Abstimmung über die Vergütung des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung
5.1 Vergütung des Verwaltungsrats
Antrag des Verwaltungsrats: den maximalen Gesamtbetrag der Vergütung des
Verwaltungsrats für die Amtszeit bis zur ordentlichen Generalversammlung
2026 in der Höhe von CHF 600,000.00 genehmigen.
Erläuterung: In Übereinstimmung mit Art. 698 Abs. 3 Ziff. 4 OR und den
Statuten der LECLANCHE SA obliegt es der Generalversammlung, die Vergütungen
des Verwaltungsrates zu genehmigen. Der beiliegende Anhang 1 enthält weitere
Einzelheiten zu den vorgeschlagenen Abstimmungen über die Vergütungen des
Verwaltungsrats. Dieser Betrag ist identisch mit demjenigen des Vorjahrs.
5.2 Vergütung der Mitglieder der Geschäftsleitung
Antrag des Verwaltungsrats: den maximalen Gesamtbetrag der Geschäftsleitung
für das Geschäftsjahr 2026 von CHF 2,350,000.00 zu genehmigen.
Erläuterung: Gemäss Art. 698 Abs. 3 Ziff. 4 OR und den Statuten des
LECLANCHE SA muss die Generalversammlung die Vergütung der Geschäftsleitung
genehmigen. Der beiliegende Anhang 1 enthält weitere Einzelheiten zu den
vorgeschlagenen Abstimmungen über die Vergütungsbeträge für die
Geschäftsleitung. Dieser Betrag ist gleich hoch wie der für das
Geschäftsjahr 2025 genehmigte Betrag.
Wahl des unabhängigen Stimmrechtsvertreters
Vorschlag des Verwaltungsrats: Wahl von BMG Avocats, 8C, avenue de Champel,
P.O. Box 385, CH-1211 Genf, vertreten durch Herrn Manuel Isler,
Rechtsanwalt, Genf, und/oder Herrn Rocco Rondi, Rechtsanwalt, Genf, als
unabhängiger Stimmrechtsvertreter bis zum Ende der nächsten ordentlichen
Generalversammlung der Aktionäre.
Erläuterung: In Übereinstimmung mit Art. 698 Abs. 3 Ziff. 3 OR und den
Statuten des LECLANCHE SA ist die Generalversammlung für die Wahl des
unabhängigen Stimmrechtsvertreters zuständig.
Wiederwahl der Revisionsstelle
Antrag des Verwaltungsrats: FORVIS MAZARS SA, Lausanne, als Revisionsstelle
für das Geschäftsjahr 2025 wiederzuwählen.
Erläuterung: Gemäss Art. 698 Abs. 2 Ziff. 2 OR und den Statuten von
LECLANCHE SA liegt die Wahl der Revisionsstelle in der Kompetenz der
Generalversammlung.
Finanzielle Umstrukturierungsmassnahmen und ordentliche Kapitalerhöhung
8.1 Übersicht
Per 31. Dezember 2024 war die Gesellschaft im Sinne von Art. 725b OR
überschuldet, verfügt jedoch über ausreichende Rangrücktritte zur Deckung
des negativen Eigenkapitals und hat weiterhin Liquiditätsengpässe. Im Jahre
2024, wurden Schulden gegenüber SEF-Lux [1] und Golden Partner Holding S.à
r.l. im Gesamtbetrag von ca. CHF 33,470,000 subordiniert, wodurch sich die
Bilanzlage der Gesellschaft vorübergehend verbesserte. Darüber hinaus wurden
im März und April 2025 Schulden gegenüber SEF-LUX und Golden Partner Holding
S.à r.l. in Höhe von CHF 25,409,113 in 250,158,338 neue Namensaktien
umgewandelt, welche aus dem bedingten Kapital der Gesellschaft ausgegeben
wurden.
Angesichts der finanziellen Notlage der Gesellschaft wird eine finanzielle
Restrukturierungsmassnahme vorgeschlagen, die auf eine Verbesserung der
Bilanzsituation abzielt.
Konkret schlägt der Verwaltungsrat eine Umwandlung bestehender Schulden im
Maximalbetrag von bis zu CHF 18,045,607.94094 in Eigenkapital durch eine
ordentliche Kapitalerhöhung vor. Um diese Umwandlung von Fremd- in
Eigenkapital zu erreichen, hat der Verwaltungsrat mit Strategic Equity -
Renewable Energy ("SEF" oder "Darlehensgeber") vereinbart, einen Teil ihrer
Schulden gegenüber dem Darlehensgeber in Höhe von insgesamt CHF
18,045,607.94094 (die "Schulden") in Eigenkapital umzuwandeln, wobei eine
Kapitalerhöhung im Gesamtnennbetrag von bis zu CHF 11,287,676.20 (Ausgabe
von maximal bis zu 112,876,762 Namenaktien der Gesellschaft mit einem
Nennwert von je CHF 0.10) vorgeschlagen wird, vorbehältlich der Erfüllung
der Anforderungen gemäss schweizerischem Recht und vorbehältlich der
Genehmigung durch die Generalversammlung der Gesellschaft (die
"Debt-to-Equity-Conversion")
(siehe Traktandum 8.2). Um weitere Flexibilität bei Finanzierungen und/oder
bei finanziellen Umstrukturierungen zu gewinnen, schlägt der Verwaltungsrat
vor, (i) Artikel 3quinquies der Statuten der Gesellschaft zu ändern und
damit das für Finanzierungszwecke verfügbare bedingte Kapital zu erhöhen
(siehe Traktandum 8.3) und (ii) ein neues Kapitalband einzuführen, indem ein
neuer Artikel 3quater in die Statuten der Gesellschaft aufgenommen wird
(siehe Traktandum 8.4).
SEF hat sich verpflichtet, die folgenden Beträge in Eigenkapital
umzuwandeln:
* Eine Forderung im Gesamthöchstbetrag von CHF 3,903,068.41818 gegenüber
der Gesellschaft aus einem Wandeldarlehensvertrag mit der Gesellschaft
vom 30. Mai 2025 in seiner jeweils gültigen Fassung sowie aufgelaufene
und fällige Zinsen;
* eine Forderung im Gesamthöchstbetrag von CHF 6,028,506.81522 gegenüber
der Gesellschaft aus einem Wandeldarlehensvertrag mit der Gesellschaft
vom 12. Juni 2025, in der jeweils gültigen Fassung, sowie aufgelaufene
und fällige Zinsen; und
* eine Forderung im Gesamthöchstbetrag von CHF 7,476,006.72519 gegenüber
der Gesellschaft aus einem Wandeldarlehensvertrag mit der Gesellschaft
vom 26. Juni 2025 in seiner jeweils gültigen Fassung sowie aufgelaufene
und fällige Zinsen.
* eine Forderung im Gesamthöchstbetrag von CHF 638,025.98235 gegenüber der
Gesellschaft aus einem Wandeldarlehensvertrag mit der Gesellschaft vom
26. Juni 2025 in seiner jeweils gültigen Fassung sowie aufgelaufene und
fällige Zinsen.
Um die Debt-to-Equity-Conversion durchzuführen, muss das Bezugsrecht der
Aktionäre im Zusammenhang mit der erforderlichen Kapitalerhöhung
ausgeschlossen werden, was die Zustimmung der Aktionäre mit qualifizierter
Mehrheit erfordert.
Die Schulden sollen in Aktien der Gesellschaft zum 75%igen
volumengewichteten Durchschnittskurs (VWAP) umgewandelt werden, berechnet
über die 60 Tagen vor dem 31. Mai 2025.
Die vorgeschlagene Debt-to-Equity-Conversion soll dazu dienen, den
finanzielle Lage der Gesellschaft und ihre Bilanzposition zu verbessern.
Falls die Generalversammlung 2025 zustimmt, muss der Verwaltungsrat die
Debt-to-Equity-Conversion innerhalb von sechs Monaten nach der
Generalversammlung umsetzen. Die Umsetzung setzt voraus, dass die
Anforderungen der SIX Swiss Exchange in Bezug auf die Kotierung der neuen
Aktien erfüllt werden.
8.2 Ordentliche Kapitalerhöhung für die Debt-to-Equity-Conversion
Antrag des Verwaltungsrats: Der Verwaltungsrat beantragt, das Aktienkapital
der Gesellschaft, um maximal CHF 11,287,676.20 von CHF 102,542,298.40 auf
einen Maximalbetrag von bis zu CHF 113,829,974.60 durch eine ordentliche
Kapitalerhöhung wie folgt zu erhöhen:
1. Gesamter maximaler Nominalbetrag, um den das Aktienkapital erhöht
werden soll: CHF 11,287,676.20
2. Höhe der maximal zu leistenden Einlagen: CHF 18,045,607.94094 [2]
3. Anzahl, Nennwert und Art der maximal neuen Aktien: 112,876,762
Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 0.10
4. Vorzugsrechte der einzelnen Kategorien: Keine
5. Ausgabebetrag: 75% des volumengewichteten Durchschnittskurses ("VWAP")
der letzten 60 Tage von CHF 0.15987
6. Beginn der Dividendenberechtigung: Datum der Eintragung der
Kapitalerhöhung in das Handelsregister
7. Art der Einlage: Durch Verrechnung mit einer Forderung von CHF
18,045,607.94094 der SEF. Im Gegenzug erhält die SEF 112,876,762 voll
liberierte Namenaktien zum Ausgabepreis von CHF 0.15987 pro Aktie
8. Besondere Vorteile: Keine
9. Beschränkung der Übertragbarkeit: Gemäss Statuten
10. Bezugsrechte: Die gesamte Nennwerterhöhung von CHF 11,287,676.20 wird
vom Darlehensgeber gezeichnet, weshalb das Bezugsrecht der Aktionäre für
alle neu ausgegebenen Aktien im Umfang von 112,876,762 ausgeschlossen
ist.
Vorbehältlich des Vollzugs und der Eintragung dieser Kapitalerhöhung wird
das sich daraus ergebende Agio mit einem Verlustvortrag in Höhe von CHF
6,757,931.74 zu Sanierungszwecken verrechnet.
Erläuterung: Die Gesellschaft weist ein negatives Eigenkapital auf und ist
überschuldet im Sinne von Art. 725b OR. Es besteht die dringende
Notwendigkeit, diese Situation anzugehen und die Gesellschaft finanziell zu
sanieren. Zur Verbesserung der Finanzlage und der Bilanzposition der
Gesellschaft wird die Debt-to-Equity-Conversion vorgeschlagen. Zur
Durchführung der Debt-to-Equity-Conversion und zur Ausgabe der
erforderlichen Anzahl neuer Aktien an den Darlehensgeber ist es
erforderlich, das Aktienkapital der Gesellschaft unter Ausschluss des
Bezugsrechts der Aktionäre um den maximalen Gesamtnennbetrag von CHF
11,287,676.20 zu erhöhen. In Übereinstimmung mit Art. 650 OR obliegt es der
Generalversammlung, eine ordentliche Erhöhung des Aktienkapitals zu
beschliessen; für die vorgeschlagene Kapitalerhöhung zur Umwandlung von
Fremd- in Eigenkapital ist ein qualifiziertes Quorum gemäss Art. 704 Abs. 1
Ziff. 3 und Ziff. 4 OR. Dies gilt aufgrund der Eigenschaft der
Debt-to-Equity Conversion mit einer Verrechnung von Forderungen mit Schulden
aus der Zeichnung neuer Aktien und dem Ausschluss des Bezugsrechts der
Aktionäre. Um möglicherweise eine Befreiung von der Stempelsteuer in
Anspruch nehmen zu können, wird vorgeschlagen, dass durch die
Kapitalerhöhung entstandene Agio buchhalterisch sofort mit dem
Verlustvortrag nach Abschluss der Kapitalerhöhung zu verrechnen.
8.3 Erhöhung des bedingten Kapitals gemäss Artikel 3quinquies
Antrag des Verwaltungsrats: Vorbehaltlich der Genehmigung von Traktandum 8.2
betreffend die ordentliche Kapitalerhöhung der Gesellschaft und deren
Vollzug beantragt der Verwaltungsrat die Änderung von Artikel 3quinquies der
Statuten die Ermächtigung des Verwaltungsrates (vorgeschlagene Änderungen
unterstrichen).
Artikel 3quinquies (alt) Artikel 3quinquies (neu)
Das Aktienkapital kann im Das Aktienkapital kann im
Maximalbetrag von CHF Maximalbetrag von CHF
13'074'194.10 durch Ausgabe von 56,114,987.30durch Ausgabe von
höchstens 130'741'941 voll höchstens 561,149,873 voll zu
einbezahlten Aktien mit einem liberierenden Aktien mit einem
Nennwert von CHF 0.10 pro Aktie Nennwert von CHF 0.10 pro Aktie
erhöht werden. [Der Rest des erhöht werden. [Der Rest des
Artikels bleibt unverändert.] Artikels bleibt unverändert.]
Erläuterung: Für den Fall, dass die unter Traktandum 8.2 beantragte
Kapitalerhöhung von der Generalversammlung genehmigt wird, gibt eine
Erhöhung des bedingten Kapitals dem Verwaltungsrat weitere Flexibilität und
die Möglichkeit, weitere Mittel zu beschaffen und die finanzielle Lage der
Gesellschaft zu verbessern.
8.4 Verabschiedung des Kapitalbandes
Antrag des Verwaltungsrats: Vorbehaltlich der Genehmigung von Traktandum 8.2
betreffend die ordentliche Kapitalerhöhung der Gesellschaft und der
Durchführung dieser Erhöhung beantragt der Verwaltungsrat, einen neuen
Artikel 3quater der Statuten zu verabschieden, der es dem Verwaltungsrat
erlaubt, das Aktienkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von bis zu
569,149,873 neuen Aktien zu erhöhen oder das Aktienkapital durch Vernichtung
von bis zu 569,149,873 Aktien herabzusetzen (vorgeschlagene Änderungen
unterstrichen).
Artikel 3quater (alt) Artikel 3quater (neu)
Der Verwaltungsrat ist Der Verwaltungsrat ist ermächtigt,
ermächtigt, bis zum 28. Juni 2029 bis zum 5. August 2030, (i) das
(i) das Aktienkapital der Aktienkapital der Gesellschaft
Gesellschaft durch einmalige oder durch einmalige oder mehrmalige
mehrmalige Erhöhung um höchstens Erhöhung um höchstens CHF
CHF 140,561,405.80 durch Ausgabe 170,744,961.90 durch Ausgabe von
von höchstens 380,191,074 voll zu höchstens 569,149,873 voll zu
liberierenden neuen Namenaktien liberierenden neuen Namenaktien
mit einem Nennwert von je CHF mit einem Nennwert von je CHF 0.10
0.10 zu erhöhen und/oder (ii) das zu erhöhen und/oder (ii) das
Aktienkapital der Gesellschaft Aktienkapital der Gesellschaft
durch einmalige oder mehrmalige durch einmalige oder mehrmalige
Herabsetzungen um höchstens CHF Herabsetzungen um mindestens CHF
64,075,910.70 herabzusetzen. Eine 56,914,987.30 herabzusetzen. Eine
Kapitalherabsetzung kann durch Kapitalherabsetzung kann durch
Vernichtung von bis zu Vernichtung von bis zu 569,149,873
384,663,877 Namenaktien mit einem Namenaktien mit einem Nennwert von
Nennwert von je CHF 0.10 und/oder je CHF 0.10 und/oder durch
durch Herabsetzung des Nennwerts Herabsetzung des Nennwerts
erfolgen. Eine Erhöhung des erfolgen. Eine Erhöhung des
Aktienkapitals durch Übernahme Aktienkapitals durch Übernahme
durch ein Finanzinstitut, ein durch ein Finanzinstitut, ein
Konsortium von Finanzinstituten Syndikat von Finanzinstituten oder
oder einen oder mehrere Dritte einen oder mehrere andere Dritte,
mit anschliessendem Angebot an gefolgt von einem Angebot an die
die bisherigen Aktionäre der bisherigen Aktionäre der
Gesellschaft ist zulässig. Im Gesellschaft, ist zulässig. Im
Falle einer Kapitalerhöhung: (a) Falle einer Kapitalerhöhung: (a)
Der Verwaltungsrat legt den Der Verwaltungsrat legt den
Zeitpunkt der Ausgabe, den Zeitpunkt der Ausgabe, den
Ausgabepreis, die Art der Ausgabepreis, die Art der
Einlagen, den Zeitpunkt des Einlagen, den Zeitpunkt der
Entstehens des Entstehung des
Dividendenanspruchs, die Dividendenanspruchs, die
Bedingungen für die Ausübung der Bedingungen für die Ausübung der
Bezugsrechte und die Zuteilung Bezugsrechte und die Zuteilung der
der nicht ausgeübten Bezugsrechte nicht ausgeübten Bezugsrechte
fest. (b) Der Verwaltungsrat hat fest. (b) Der Beschluss über eine
das Recht, die Bezugsrechte zu Kapitalerhöhung gemäss diesem
genehmigen, zu beschränken oder Artikel 3quater erfordert ein
aufzuheben. Der Verwaltungsrat Anwesenheitsquorum von 80 % des
kann nicht ausgeübte Bezugsrechte Verwaltungsrats und die Zustimmung
annullieren oder solche Rechte von 80 % der anwesenden und
und/oder Aktien zu stimmberechtigten
Marktbedingungen zuteilen oder in Verwaltungsratsmitglieder. (c) Der
anderer Weise im Interesse der Verwaltungsrat hat das Recht, das
Gesellschaft verwenden. (c) Eine Bezugsrecht zu genehmigen, zu
Einzahlung durch Umwandlung von beschränken oder aufzuheben. Der
frei verfügbarem Eigenkapital Verwaltungsrat kann nicht
(auch mittels Einlagereserven in ausgeübte Bezugsrechte annullieren
das Gesellschaftskapital) gemäss oder solche Rechte und/oder Aktien
Art. 652d OR ist bis zum vollen zu Marktbedingungen zuteilen oder
Ausgabebetrag jeder Aktie in anderer Weise im Interesse der
möglich. (d) Der Verwaltungsrat Gesellschaft verwenden. (d) Eine
kann in folgenden Fällen das Einzahlung durch Umwandlung von
Bezugsrecht aufheben oder frei verfügbarem Eigenkapital
einschränken und einzelnen (auch mittels Einlagereserven in
Aktionären oder Dritten zuteilen: das Gesellschaftskapital) gemäss
1) Im Zusammenhang mit der Art. 652d OR ist bis zum vollen
Finanzierung und Refinanzierung Ausgabebetrag jeder Aktie möglich.
von Investitionen oder (e) Der Verwaltungsrat kann in
Akquisitionen der Gesellschaft folgenden Fällen das Bezugsrecht
(einschliesslich des Erwerbs aufheben oder einschränken und es
eines Unternehmens oder von einzelnen Aktionären oder Dritten
Beteiligungen) oder der zugestehen: 1) Im Zusammenhang mit
Finanzierung oder Refinanzierung der Finanzierung und
von Akquisitionen durch die Refinanzierung von Investitionen
Gesellschaft (durch oder Akquisitionen der
Eigenkapitaloder Wandeldarlehen); Gesellschaft (einschliesslich des
oder 2) Zur Gewährung einer Erwerbs eines Unternehmens oder
Mehrzuteilungsoption (Greenshoe) von Beteiligungen) oder der
von bis zu 20 % der Gesamtzahl Finanzierung oder Refinanzierung
der Aktien bei einer Platzierung von Akquisitionen durch die
oder einem Verkauf von Aktien an Gesellschaft (durch
den Ersterwerber oder Zeichner; Eigenkapitaloder Wandeldarlehen);
oder 3) Zur Verwendung der Aktien oder 2) Zur Gewährung einer
als Gegenleistung für Fusionen, Mehrzuteilungsoption (Greenshoe)
Übernahmen oder Investitionen des von bis zu 20% der Gesamtzahl der
Unternehmens und/oder im Aktien bei einer Platzierung oder
Zusammenhang mit Optionen, die einem Verkauf von Aktien an den
strategischen/finanziellen Ersterwerber oder Zeichner; oder
Investoren/Joint-Venture-Partnern 3) Zur Verwendung der Aktien als
gewährt werden; oder 4) Für die Gegenleistung für Fusionen,
Ausgabe von Aktien oder die Übernahmen oder Investitionen des
Umwandlung von Unternehmens und/oder im
Wandelschuldverschreibungen, Zusammenhang mit Optionen, die
Anleihen, Darlehen und ähnlichen strategischen/finanziellen
Finanzierungsformen der Investoren/Joint-Venture-Partnern
Gesellschaft oder einer gewährt werden; oder 4) Für die
Tochtergesellschaft, die zum Ausgabe von Aktien oder die
Zwecke von Investitionen oder Umwandlung von
Übernahmen ausgegeben werden; Wandelschuldverschreibungen,
oder 5) Zur Ausgabe neuer Aktien, Anleihen, Darlehen und ähnlichen
wenn sich der Ausgabepreis nach Finanzierungsformen der
dem Marktpreis richtet; oder 6) Gesellschaft oder einer
Zur Verbreiterung des Tochtergesellschaft, die zum
Aktionärskreises auf Finanzund Zwecke von Investitionen oder
institutionellen Märkten oder im Akquisitionen ausgegeben werden;
Zusammenhang mit der Ausgabe oder 5) Zur Ausgabe neuer Aktien,
neuer Aktien auf dem inoder wenn sich der Ausgabepreis nach
ausländischen Aktienmarkt; oder dem Marktpreis richtet; oder 6)
7) Zur Gewährung von Aktien im Zur Verbreiterung der
Inund Ausland zur Erhöhung des Aktionärsbasis auf Finanzund
Streubesitzes oder zur Erfüllung institutionellen Märkten oder im
von Kotierungsvorschriften; oder Zusammenhang mit der Ausgabe neuer
8) Für die Beteiligung von Aktien an der inoder ausländischen
Investoren oder strategischen Börse; oder 7) Zur Gewährung von
Partnern; oder 9) Zur Aktien im Inund Ausland zur
finanziellen Restrukturierung, Erhöhung des Streubesitzes oder
insbesondere zur Umwandlung von zur Erfüllung von
Fremdin Eigenkapital; oder 10) Kotierungsvorschriften; oder 8)
Zur schnellen und flexiblen Für die Beteiligung von Investoren
Kapitalerhöhung (einschliesslich oder strategischen Partnern; oder
Privatplatzierungen), die ohne 9) Zur finanziellen
den Ausschluss des Bezugsrechts Restrukturierung, insbesondere zur
der bisherigen Aktionäre kaum Umwandlung von Fremdin
gelingen kann. Innerhalb der Eigenkapital; oder 10) Zur
Grenzen dieses Kapitalbandes ist schnellen und flexiblen
der Verwaltungsrat auch Kapitalerhöhung (einschliesslich
ermächtigt, einmal oder mehrmals Privatplatzierungen zur
pro Jahr Kapitalherabsetzungen Eigenkapitalbeschaffung), die ohne
durch Nennwertreduktion den Ausschluss des Bezugsrechts
vorzunehmen und den der bisherigen Aktionäre kaum
Herabsetzungsbetrag nach gelingen kann. Innerhalb der
Anpassung der Statuten an die Grenzen dieses Kapitalbandes ist
Aktionäre auszuzahlen. Die neuen der Verwaltungsrat auch
Namenaktien unterliegen den ermächtigt, einmal oder mehrmals
Übertragungsbeschränkungen gemäss pro Jahr Kapitalherabsetzungen
Artikel 4 der Statuten der durch Nennwertreduktion
Gesellschaft. Der Verwaltungsrat vorzunehmen und den
ist berechtigt, den Handel mit Herabsetzungsbetrag nach Anpassung
Bezugsrechten zuzulassen, zu der Statuten an die Aktionäre
beschränken oder auszuschliessen. auszuzahlen. Die neuen Namenaktien
Er kann nicht ordnungsgemäss unterliegen den
ausgeübte Bezugsrechte verfallen Übertragungsbeschränkungen gemäss
lassen oder solche Rechte oder Artikel 4 der Statuten der
Aktien, für die Bezugsrechte Gesellschaft. Der Verwaltungsrat
eingeräumt, aber nicht ist berechtigt, den Handel mit
ordnungsgemäss ausgeübt wurden, Bezugsrechten zuzulassen, zu
zu gleichen Bedingungen an einen beschränken oder auszuschliessen.
oder mehrere Anleger platzieren, Er kann nicht ordnungsgemäss
anderweitig zu Marktkonditionen ausgeübte Bezugsrechte verfallen
platzieren oder anderweitig im lassen oder solche Rechte oder
Interesse der Gesellschaft Aktien, für die Bezugsrechte
verwenden. eingeräumt, aber nicht
ordnungsgemäss ausgeübt wurden, zu
gleichen Bedingungen einem oder
mehreren Anlegern zuteilen,
anderweitig zu Marktkonditionen
platzieren oder anderweitig im
Interesse der Gesellschaft
verwenden.
Erläuterung: Für den Fall, dass die unter Traktandum 8.2 vorgeschlagene
Kapitalerhöhung von der Generalversammlung genehmigt wird, gibt die
Einführung eines neuen Kapitalbandes dem Verwaltungsrat mehr Flexibilität
und die Möglichkeit, weitere Finanzmittel zu beschaffen und die finanzielle
Lage der Gesellschaft zu verbessern. Der Verwaltungsrat schlägt ferner vor,
in das Kapitalband die Bestimmung aufzunehmen, dass der Beschluss über eine
Kapitalerhöhung gemäss diesem Artikel 3quater ein Präsenzquorum von 80 % des
Verwaltungsrats und die Genehmigung durch 80 % der anwesenden und
stimmberechtigten Verwaltungsratsmitglieder erfordert. Dieser Mechanismus
soll sicherstellen, dass ein Beschluss zur Erhöhung des Aktienkapitals aus
dem Kapitalband von den Mitgliedern des Verwaltungsrates breit abgestützt
wird.
Erhöhung des bedingten Kapitals gemäss Artikel 3ter
Antrag des Verwaltungsrates: Unter dem Vorbehalt der Genehmigung von
Traktandum 8.2 betreffend die ordentliche Kapitalerhöhung der Gesellschaft
und des Vollzugs dieser Erhöhung beantragt der Verwaltungsrat, Artikel 3ter
der Statuten der Ermächtigung des Verwaltungsrates anzupassen
(vorgeschlagene Änderungen unterstrichen).
Artikel 3ter (alt) Artikel 3ter (neu)
Das Aktienkapital der Gesellschaft Das Aktienkapital der
kann um einen Maximalbetrag von Gesellschaft kann im
CHF 453'591.20 durch Ausgabe von Maximalbetrag von CHF 800,000.00
höchstens 4'535'912 voll zu durch Ausgabe von höchstens
liberierenden Namenaktien mit 8,000,000 voll zu liberierenden
einem Nennwert von je CHF 0.10 Namenaktien mit einem Nennwert
durch Ausgabe neuer Aktien an von je CHF 0.10 durch Ausgabe
Mitarbeiter der Gesellschaft und neuer Aktien an Mitarbeiter der
an Gesellschaften der Gruppe Gesellschaft und an
erhöht werden. [Der Rest des Gesellschaften der Gruppe erhöht
Artikels bleibt unverändert.] werden. [Der Rest des Artikels
bleibt unverändert.]
Erläuterung: Für den Fall, dass die unter Traktandum 8.2 beantragte
Kapitalerhöhung von der Generalversammlung genehmigt wird, wird eine
Erhöhung des bedingten Kapitals für Mitarbeiter vorgeschlagen, die dem
Verwaltungsrat weitere Flexibilität und die Möglichkeit gibt,
leistungsbezogene Mitarbeiteroptionspläne einzuführen oder Optionsrechte für
leitende Angestellte und leistungsstarke Mitarbeiter im Rahmen des
derzeitigen Mitarbeiteroptionsplans zu gewähren, um eine angemessene und
wettbewerbsfähige Vergütung für die Mitarbeiter sicherzustellen.
Änderung des Firmennamens der Gesellschaft
Antrag des Verwaltungsrats: Der Verwaltungsrat beantragt, den Firmennamen
der Gesellschaft von LECLANCHE SA in Leclanché SA (Leclanché Ltd) (Leclanché
AG) zu ändern und Artikel 1 der Statuten wie folgt zu ergänzen
(vorgeschlagene Änderungen unterstrichen)
Artikel 1: Firmenname - Dauer - Artikel 1: Name der Gesellschaft -
Sitz (alt) Dauer - Sitz (neu)
Unter dem Firmennamen "LECLANCHE Unter dem Firmennamen Leclanché SA
SA" besteht eine (Leclanché Ltd) (Leclanché AG)
Aktiengesellschaft, die den besteht eine Aktiengesellschaft,
Bestimmungen von Titel XXVI des die den Bestimmungen von Titel XXVI
Schweizerischen des Schweizerischen
Obligationenrechts (OR) Obligationenrechts (OR) unterliegt,
unterliegt, soweit die soweit die vorliegenden Statuten
vorliegenden Statuten nicht nicht davon abweichen. Die Dauer
davon abweichen. Die Dauer der der Gesellschaft ist unbegrenzt.
Gesellschaft ist unbegrenzt. Ihr Ihr Sitz befindet sich in
Sitz befindet sich in Yverdon-les-Bains.
Yverdon-les-Bains.
Erläuterung: Der Verwaltungsrat beabsichtigt, die Schreibweise aller
Konzerngesellschaften der Leclanché-Gruppe (LECLANCHE SA, Leclanché
E-Mobility SA, LECLANCHE SBS SA und Leclanché Technologies SA) anzugleichen,
um den Markenauftritt zu vereinheitlichen. Daher soll der Firmenname der
Gesellschaft von LECLANCHE SA in Leclanché SA geändert werden.
JAHRESBERICHT
Der Jahresbericht 2024, der die konsolidierte Jahresrechnung, die
statutarische Jahresrechnung sowie den Revisionsbericht und den
Vergütungsbericht 2024 enthält, ist auf der Website der LECLANCHE SA unter
https://www.leclanche.com/investor-relations/financial-reports/ verfügbar.
Der Einladung an die Aktionärinnen und Aktionäre sind ein Anmelde- und ein
Weisungsformular beigelegt, das die Aktionärinnen und Aktionäre bis zum 30.
Juli 2025, 11.59 Uhr (MESZ), ausgefüllt an folgende Adresse zurückzusenden
haben, wenn sie an der Generalversammlung teilnehmen oder sich vertreten
lassen wollen: areg.ch ag, Fabrikstrasse 10, 4614 Hägendorf.
Elektronische Fernabstimmung per Vollmacht und Weisungen an den unabhängigen
Stimmrechtsvertreter (netVote): Aktionäre können an den Abstimmungen und
Wahlen teilnehmen, indem sie dem unabhängigen Stimmrechtsvertreter
elektronisch via https://leclanche.netvote.ch Weisungen erteilen. Die
erforderlichen Login-Informationen werden den Aktionären zusammen mit den
schriftlichen Unterlagen zur Generalversammlung Anfang oder Mitte Juli
zugestellt. Änderungen der elektronisch übermittelten Weisungen können bis
zum 30. Juli 2025, 11:59 Uhr (MESZ), vorgenommen werden. Soweit die
Aktionärin oder der Aktionär dem unabhängigen Stimmrechtsvertreter keine
besonderen Weisungen erteilt, weist sie oder er den unabhängigen
Stimmrechtsvertreter an, für ihre oder seine Aktien im Sinne der Anträge des
Verwaltungsrats zu den traktandierten Geschäften zu stimmen. Dasselbe gilt
für Zusatz- oder Alternativanträge zu den in dieser Einladung aufgeführten
Traktanden und für neue Traktanden.
Zur Teilnahme an der Generalversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die am 22. Juli 2025, 17.00 Uhr
(MESZ), im Aktienregister mit Stimmrecht eingetragen sind. Sie erhalten ihre
Zutrittskarte und das Stimmmaterial gegen Rücksendung des Anmeldeformulars
oder durch Kontaktaufnahme mit der areg.ch ag unter der oben genannten
Adresse.
Vom 22. Juli 2025, 17.00 Uhr (MESZ) bis zum 4. August 2025 werden keine
Eintragungen im Aktienregister vorgenommen, die ein Stimmrecht an der
Generalversammlung begründen würden. Aktionäre, die in diesem Zeitraum ihre
Aktien ganz oder teilweise verkaufen, sind in diesem Umfang nicht mehr
stimmberechtigt. Sie werden gebeten, ihre Zutrittskarte und ihr
Stimmmaterial zurückzugeben oder umzutauschen.
VERTRETUNG
Aktionäre, die nicht persönlich an der Generalversammlung teilnehmen wollen,
können sich durch eine schriftlich bevollmächtigte Person, die nicht
Aktionär zu sein braucht, oder durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter,
Herrn Manuel Isler, Rechtsanwalt, c/o BMG Avocats, 8C, avenue de Champel,
Postfach 385, CH-1211 Genf, oder, falls dieser nicht anwesend sein kann,
durch seinen Vertreter vertreten lassen.
Das Anmeldeformular mit den ausgefüllten und unterzeichneten Vollmachten ist
der areg.ch ag an die oben genannte Adresse zuzustellen.
Aktionärinnen und Aktionäre, die sich durch eine andere Person vertreten
lassen wollen, senden das Anmeldeformular mit der ausgefüllten und
unterzeichneten Vollmacht zuhanden der areg.ch ag an die oben angegebene
Adresse. Die Zutrittskarte und das Stimmmaterial werden dann direkt an die
Adresse des Bevollmächtigten gesandt.
SPRACHE
Die Generalversammlung der Aktionäre wird in englischer Sprache abgehalten.
Yverdon-les-Bains, 30. Juni 2025 Im Namen des Verwaltungsrats
Der Präsident
Lex Bentner
ANHANG 1: ERKLÄRUNGEN ZUM TRAKTANDUM 5
Wie im Schweizerischen Obligationenrecht ("OR") und in den Statuten
vorgeschrieben, wird der Verwaltungsrat den Aktionären einen Antrag zur
Genehmigung vorlegen:
1. Den maximalen Gesamtbetrag der Vergütung des Verwaltungsrats für den
Zeitraum bis zur nächsten Hauptversammlung im Jahr 2026 [3]
2. Den maximalen Gesamtbetrag der Vergütung der Geschäftsleitung für das
Geschäftsjahr 2026 [4]
Die vorgeschlagenen Beträge, die der diesjährigen Generalversammlung zur
Genehmigung vorgelegt werden, stehen im Einklang mit unserer
Vergütungspolitik.
Ausserdem haben wir Ihnen die Möglichkeit gegeben, unter Traktandum 1.2
konsultativ über den Vergütungsbericht 2024 abzustimmen.
Erläuterungen zum vorgeschlagenen maximalen Vergütungsbetrag des
Verwaltungsrats (Traktandum 5.1)
Die vorgeschlagene maximale Gesamtvergütung des Verwaltungsrats beträgt CHF
600,000.00 und besteht aus einem fixen Honorar, wie aus den Erläuterungen
hervorgeht. Dieser Betrag ist identisch mit demjenigen der Vorperiode.
Darüber hinaus zahlt LECLANCHE SA die gesetzlich vorgeschriebenen
Sozialversicherungsbeiträge an die Mitglieder des Verwaltungsrats, die über
die Schweizer Gehaltsliste bezahlt werden. Den Mitgliedern des
Verwaltungsrats werden keine variablen Vergütungen oder Rentenleistungen
gewährt.
Erläuterungen zum vorgeschlagenen maximalen Vergütungsbetrag für die
Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2026 (Traktandum 5.2)
Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung von CHF 2,350,000.00 als
maximalen Gesamtbetrag der Vergütung der Geschäftsleitung für das
Geschäftsjahr 2026. Dieser Betrag ist identisch mit demjenigen, der für das
Geschäftsjahr 2025 genehmigt wurde.
Gemäss den Statuten legt der Verwaltungsrat der Generalversammlung jedes
Jahr die maximale Vergütung der Geschäftsleitung für das nächste
Geschäftsjahr zur Genehmigung vor. Der vorgeschlagene Gesamtbetrag der
maximalen Vergütung umfasst das Grundgehalt, die variable kurzfristige
Vergütung (Bonus) sowie die variable langfristige Vergütung, die in diesem
Jahr gezahlt oder gewährt wird.
Wie im Vergütungsbericht 2024 offengelegt, belief sich die Vergütung der
Geschäftsleitung im Geschäftsjahr 2024 auf kCHF 1,101. Der vorgeschlagene
maximale Gesamtbetrag der Vergütung steht im Einklang mit der aktuellen
Vergütungspolitik von LECLANCHE SA.
Der Gesamthöchstbetrag der Vergütung ist ein Budget und basiert auf der
Annahme, dass jedes Mitglied der Geschäftsleitung und LECLANCHE SA alle
Zielvorgaben vollständig erreicht hat. Er sollte nicht als der tatsächlich
gezahlte oder gewährte Vergütungsbetrag angesehen werden.
Darüber hinaus zahlt LECLANCHE SA die gesetzlich vorgeschriebenen
Sozialversicherungsbeiträge.
Über Leclanché
Leclanché ist ein weltweit führender Anbieter von kohlenstoffarmen
Energiespeicherlösungen auf Basis der Lithium-Ionen-Zellentechnologie.
Leclanché wurde 1909 in Yverdon-les-Bains, Schweiz, gegründet. Die
Geschichte und das Erbe von Leclanché sind in der Innovation von Batterien
und Energiespeichern verwurzelt. Die schweizerische Kultur der Präzision und
Qualität sowie die Produktionsstätten in Deutschland machen Leclanché zum
bevorzugten Partner für Unternehmen, die nach der besten Batterieleistung
suchen und Pionierarbeit für positive Veränderungen in der Art und Weise
leisten, wie Energie weltweit erzeugt, verteilt und verbraucht wird.
Leclanché ist in drei Geschäftsbereiche gegliedert: Energiespeicherlösungen,
E-Mobility-Lösungen und Spezialbatteriesysteme. Das Unternehmen beschäftigt
derzeit über 350 Mitarbeiter und verfügt über Repräsentanzen in acht Ländern
weltweit. Leclanché ist an der Schweizer Börse notiert (SIX: LECN). SIX
Swiss Exchange : ticker symbol LECN | ISIN CH 011 030 311 9
Haftungsausschluss
Diese Pressemitteilung enthält bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen
über die Aktivitäten von Leclanché, die durch Begriffe wie "strategisch",
"vorgeschlagen", "eingeführt", "wird", "geplant", "erwartet",
"Verpflichtung", "erwarten", "prognostizieren", "etabliert", "vorbereiten",
"planen", "schätzen", "Ziele", "würden", "potenziell" und "erwarten"
gekennzeichnet sein können, "Schätzung", "Angebot" oder ähnliche Ausdrücke
oder durch ausdrückliche oder implizite Diskussionen über den Hochlauf der
Produktionskapazitäten von Leclanché, mögliche Anwendungen bestehender
Produkte oder potenzielle zukünftige Einnahmen aus solchen Produkten oder
potenzielle zukünftige Verkäufe oder Gewinne von Leclanché oder einer seiner
Geschäftseinheiten. Sie sollten sich nicht zu sehr auf diese Aussagen
verlassen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen spiegeln die aktuellen
Ansichten von Leclanché über zukünftige Ereignisse wider und beinhalten
bekannte und unbekannte Risiken, Unsicherheiten und andere Faktoren, die
dazu führenkönnen, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den
zukünftigen Ergebnissen, Leistungen oder Errungenschaften abweichen, die in
diesen Aussagen ausdrücklich oder implizit zum Ausdruck kommen. Es gibt
keine Garantie dafür, dass die Produkte von Leclanché ein bestimmtes
Umsatzniveau erreichen. Es gibt auch keine Garantie dafür, dass Leclanché
oder eine seiner Geschäftseinheiten bestimmte finanzielle Ergebnisse
erzielen wird.
Medienkontakte:
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Ansprechpartner für Investoren:
Hubert Angleys / Pierre Blanc
T: +41 (0) 24 424 65 00
E-Mail: invest.leclanche@leclanche.com
[1] SEF-Lux bezieht sich auf: Strategic Equity Fund - Renewable Energy,
Luxemburg, AM Investment SCA SICAV RAIF - Global Growth, Sub-Fund,
Luxemburg, sind zusammen der Hauptaktionär von Leclanché, im Folgenden als
"SEF-Lux" bezeichnet. Pure Capital S.A. ist der wirtschaftliche Eigentümer
gemäss der Meldeplattform der Offenlegungsstelle der SIX Exchange Regulation
AG - Datum der Veröffentlichung der letzten Meldung: 21. Februar 2025.
[2] Die im Rahmen der Debt-to-Equity-Conversion zu wandelnden
Schuldverschreibungen werden zu 75% des volumengewichteten
Durchschnittskurses (VWAP), berechnet über die 60 Tage vor dem 31. Mai 2025.
[3] In diesem Betrag sind die obligatorischen Sozialabgaben nicht enthalten,
die auf ca. CHF 0.00 geschätzt werden.
[4] In diesem Betrag sind die obligatorischen Sozialabgaben nicht enthalten,
die auf ca. CHF 350'000.00 geschätzt werden.
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Ende der Adhoc-Mitteilung
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Leclanché SA
Av. des Sports 42
1400 Yverdon-les-Bains
Schweiz
Telefon: +41 (24) 424 65-00
Fax: +41 (24) 424 65-20
E-Mail: investors@leclanche.com
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ISIN: CH0110303119, CH0016271550
Valorennummer: A1CUUB, 812950
Börsen: SIX Swiss Exchange
EQS News ID: 2162876
Ende der Mitteilung EQS News-Service
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2162876 30.06.2025 CET/CEST
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