Bonitätsabhängige Schuldverschreibung bezogen auf Mehrere Referenzunternehmen 22/25
DD5A0H
DE000DD5A0H2 // Quelle: DZ BANK: Geld 18.12. , Brief
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- Zinslaufbeginn 17.06.2022
- Fälligkeitsdatum 25.06.2025
- Währung des Produktes EUR
Hinweis der DZ BANK:
Das öffentliche Angebot dieses Wertpapiers ist beendet. Kursstellungen nur während der Börsenzeiten.
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Chart
Bonitätsabhängige Schuldverschreibung bezogen auf Mehrere Referenzunternehmen 22/25
Quelle: DZ BANK AG, Frankfurt: 18.12.
Stammdaten
| WKN / ISIN | DD5A0H / DE000DD5A0H2 |
| Emittent | DZ BANK AG |
| Produktstruktur | Zinsprodukt |
| Kategorie | Bonitätsabhängige Schuldverschreibung |
| Produkttyp | Mehrere Referenzunternehmen |
| Währung des Produktes | EUR |
| Nominal | 10.000,00 EUR |
| Emissionsdatum | 15.06.2022 |
| Zinslaufbeginn | 17.06.2022 |
| Fälligkeitsdatum | 25.06.2025 |
| Zinstermin | 25.06.2023; 25.06.2024; 25.06.2025 |
| Referenzunternehmen | Allianz SE, Siemens Aktiengesellschaft, Suedzucker AG, VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT |
| Zinsart | Festzins |
| Berechnung | 1.55% p.a. |
Dokumente
Basisinformationsblatt
PDF 0,1 MB
Endgültige Bedingungen
PDF 0,6 MB
Veröffentlichung
PDF 0,1 MB
Zusammenfassung
PDF 0,3 MB
Basisprospekt
PDF 2,0 MB
Nachträge
PDF 0,3 MB
Nachträge
PDF 0,3 MB
Produktbeschreibung
Art:
Dieses Produkt ist eine Inhaberschuldverschreibung nach deutschem Recht.Laufzeit:
Dieses Produkt hat eine feste Laufzeit und wird - sofern wir kein Kreditereignis in Bezug auf sämtliche Referenzunternehmen feststellen - am 25.06.2025 (Rückzahlungstermin) fällig.Ziele:
Ziel dieses Produkts ist es, Ihnen einen bestimmten Anspruch zu vorab festgelegten Bedingungen zu gewähren.Bei diesem Produkt sind die Zinszahlungen und die Rückzahlung an die Bonität der Referenzunternehmen geknüpft. Auf jedes Referenzunternehmen entfällt ein festgelegter Anteil am Gesamtnennbetrag (Anteiliger Nennbetrag), der gleich groß ist. Sofern wir kein Kreditereignis in Bezug auf sämtliche Referenzunternehmen feststellen, wird das Produkt am Rückzahlungstermin fällig. In diesem Fall erhalten Sie an den Zinszahlungstagen eine feste Zinszahlung in Höhe des Zinssatzes bezogen auf den Gesamtnennbetrag für die jeweils vorangegangene Zinsperiode sowie am Rückzahlungstermin den Gesamtnennbetrag. Stellen wir den Eintritt eines Kreditereignisses in Bezug auf ein oder mehrere Referenzunternehmen fest, verringert sich der Gesamtnennbetrag für jedes dieser Kreditereignisse sukzessive um den Anteiligen Nennbetrag der betroffenen Referenzunternehmen (Reduzierter Nennbetrag). Sie erhalten an den Zinszahlungstagen nach Feststellung des Eintritts eines Kreditereignisses jeweils eine Zinszahlung in Höhe des Zinssatzes bezogen auf den maßgeblichen Reduzierten Nennbetrag. Am Rückzahlungstermin erhalten Sie statt der Rückzahlung des Gesamtnennbetrags eine Rückzahlung des maßgeblichen Reduzierten Nennbetrags. Für das bzw. die betroffenen Referenzunternehmen erhalten Sie nach Feststellung des Eintritts eines Kreditereignisses eine Zahlung in Höhe des jeweiligen Anteiligen Abwicklungsbetrags in Bezug auf das betroffene Referenzunternehmen. Der Anteilige Abwicklungsbetrag für ein Referenzunternehmen kann deutlich unter dem auf dieses Referenzunternehmen entfallenden Anteiligen Nennbetrag liegen und im Extremfall Null betragen. Stellen wir den Eintritt eines Kreditereignisses in Bezug auf sämtliche Referenzunternehmen fest, sinkt der Reduzierte Nennbetrag auf null, die Verzinsung entfällt mit Feststellung des Eintritts des letzten Kreditereignisses und die Rückzahlung erfolgt durch Zahlung der Anteiligen Abwicklungsbeträge für jedes Referenzunternehmen.
Den Eintritt eines Kreditereignisses stellen wir in der Regel auf der Grundlage eines Beschlusses des ISDA (International Swaps and Derivatives Association, Inc.) Entscheidungskomitees fest. Das Komitee setzt sich aus Marktteilnehmern zusammen, die in erheblichem Umfang an Geschäften in Kreditderivaten beteiligt sind. Das Komitee wurde unter anderem zu dem Zweck gegründet, Kreditereignisse verbindlich festzustellen.
Bei den Kreditereignissen handelt es sich im Einzelnen um:
- Insolvenz: Beinhaltet sämtliche Formen von Insolvenz (z.B. Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung), Konkurs-, Liquidations-, Vergleichsverfahren sowie Vollstreckungsmaßnahmen in das Vermögen des Referenzunternehmens z.B. in Folge der Nichterfüllung von Zahlungsverpflichtungen,
- Nichtzahlung: Beinhaltet die nicht ordnungsgemäße, nicht fristgerechte oder vollständige Unterlassung von fälligen Zahlungen auf eine oder mehrere Verbindlichkeiten des Referenzunternehmens, ab einem Gesamtbetrag von 1 Mio. US-Dollar oder dem entsprechenden Gegenwert in anderer Währung,
- Schuldenrestrukturierung: Beinhaltet jegliche Form der Umstrukturierung von Zahlungsverpflichtungen, z. B. Reduzierung vereinbarter Zinssätze oder Zinszahlungen bzw. die Reduzierung zu zahlender Kapitalbeträge auf eine oder mehrere Verbindlichkeiten des Referenzunternehmens ab einem Gesamtbetrag von 10 Mio. US-Dollar oder dem entsprechenden Gegenwert in anderer Währung, ausgenommen sind Anpassungen, die im Rahmen der üblichen Geschäftspraxis vorgenommen werden.
Es besteht die Möglichkeit, dass wir den Eintritt des Kreditereignisses Schuldenrestrukturierung trotz Vorliegen der Voraussetzungen bei einem der Referenzunternehmen ausnahmsweise nicht feststellen. In diesem Fall besteht für Sie das Risiko, dass die Feststellung des Eintritts eines weiteren Kreditereignisses in Bezug auf dieses Referenzunternehmen zu einem geringeren Anteiligen Abwicklungsbetrag führen kann als dies der Fall gewesen wäre, wenn die Abwicklung aufgrund der Feststellung des Eintritts des Kreditereignisses Schuldenrestrukturierung erfolgt wäre.
Sie sollten beachten, dass die Feststellung des Eintritts eines Kreditereignisses bei einem oder mehreren Referenzunternehmen und des entsprechenden Anteiligen Abwicklungsbetrags einige Zeit benötigt. Etwaige Zahlungen können sich daher um bis zu 250 Bankarbeitstage über den Rückzahlungstermin hinaus verschieben. Im Falle der Verschiebung erhalten Sie für diesen Zeitraum keine Verzinsung oder eine andere Entschädigung.
Bei Erwerb des Produkts während der Laufzeit müssen Sie zusätzlich anteilig aufgelaufene Zinsen (Stückzinsen) entrichten.