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Bonitätsabhängige Schuldverschreibung bezogen auf Stellantis N.V. 23/27

DD5A19 / DE000DD5A192 //
Quelle: DZ BANK: Geld 22.10. 16:46:02, Brief
DD5A19 DE000DD5A192 // Quelle: DZ BANK: Geld 22.10. 16:46:02, Brief
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  • Zinslaufbeginn 02.03.2023
  • Nächster Kupontermin 23.12.2026
  • Fälligkeitsdatum 23.12.2027
  • Währung des Produktes EUR
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Hinweis der DZ BANK:
Das öffentliche Angebot dieses Wertpapiers ist beendet. Kursstellungen nur während der Börsenzeiten.

Chart

Bonitätsabhängige Schuldverschreibung bezogen auf Stellantis N.V. 23/27

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  • 1J
  • 2J
  • 5J
  • Max
Quelle: DZ BANK AG, Frankfurt: 22.10. 16:46:02
Charts zeigen die Wertentwicklungen der Vergangenheit. Zukünftige Ergebnisse können sowohl niedriger als auch höher ausfallen. Falls Kurse in Fremdwährung notieren, kann die Rendite infolge von Währungsschwankungen steigen oder fallen. © 2026 DZ BANK AG

Stammdaten

Stammdaten
WKN / ISIN DD5A19 / DE000DD5A192
Emittent DZ BANK AG
Produktstruktur Zinsprodukt
Kategorie Bonitätsabhängige Schuldverschreibung
Produkttyp Ein Referenzunternehmen
Währung des Produktes EUR
Nominal 10.000,00 EUR
Emissionsdatum 28.02.2023
Zinslaufbeginn 02.03.2023
Fälligkeitsdatum 23.12.2027
Zinstermin 23.12.2023; 23.12.2024; 23.12.2025; 23.12.2026; 23.12.2027
Referenzunternehmen Stellantis N.V.
Aktueller Zins 4,40%
Zinsart Festzins
Berechnung 4.4% p.a.

Produktbeschreibung

Art:
Dieses Produkt ist eine Inhaberschuldverschreibung nach deutschem Recht.

Laufzeit:
Dieses Produkt hat eine feste Laufzeit und wird - sofern wir kein Kreditereignis in Bezug auf das Referenzunternehmen feststellen - am 23.12.2027 (Rückzahlungstermin) fällig.

Ziele:
Ziel dieses Produkts ist es, Ihnen einen bestimmten Anspruch zu vorab festgelegten Bedingungen zu gewähren.

Bei diesem Produkt sind die Zinszahlungen und die Rückzahlung an die Bonität des Referenzunternehmens geknüpft. Sofern wir kein Kreditereignis in Bezug auf das Referenzunternehmen feststellen, wird das Produkt am Rückzahlungstermin fällig. In diesem Fall erhalten Sie an den Zinszahlungstagen eine feste Zinszahlung für die jeweils vorangegangene Zinsperiode sowie am Rückzahlungstermin den Nennbetrag. Die Zinszahlung an einem Zinszahlungstag entspricht dem Zinssatz. Stellen wir den Eintritt eines Kreditereignisses in Bezug auf das Referenzunternehmen fest, erfolgt keine weitere Zinszahlung. Es kommt zu einer Beendigung des Produkts. Statt einer Rückzahlung in Höhe des Nennbetrags am Rückzahlungstermin erhalten Sie eine Rückzahlung in Höhe des Abwicklungsbetrags. Der Abwicklungsbetrag kann deutlich unter dem Nennbetrag liegen und im Extremfall Null betragen, d.h. die Zahlung entfällt in diesem Fall vollständig.
Den Eintritt eines Kreditereignisses stellen wir in der Regel auf der Grundlage eines Beschlusses des ISDA (International Swaps and Derivatives Association, Inc.) Entscheidungskomitees fest. Das Komitee setzt sich aus Marktteilnehmern zusammen, die in erheblichem Umfang an Geschäften in Kreditderivaten beteiligt sind. Das Komitee wurde unter anderem zu dem Zweck gegründet, Kreditereignisse verbindlich festzustellen.
Bei den Kreditereignissen handelt es sich im Einzelnen um:
  • Insolvenz: Beinhaltet sämtliche Formen von Insolvenz (z.B. Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung), Konkurs-, Liquidations-, Vergleichsverfahren sowie Vollstreckungsmaßnahmen in das Vermögen des Referenzunternehmens z.B. in Folge der Nichterfüllung von Zahlungsverpflichtungen,

  • Nichtzahlung: Beinhaltet die nicht ordnungsgemäße, nicht fristgerechte oder vollständige Unterlassung von fälligen Zahlungen auf eine oder mehrere Verbindlichkeiten des Referenzunternehmens, ab einem Gesamtbetrag von 1 Mio. US-Dollar oder dem entsprechenden Gegenwert in anderer Währung,

  • Schuldenrestrukturierung: Beinhaltet jegliche Form der Umstrukturierung von Zahlungsverpflichtungen, z. B. Reduzierung vereinbarter Zinssätze oder Zinszahlungen bzw. die Reduzierung zu zahlender Kapitalbeträge auf eine oder mehrere Verbindlichkeiten des Referenzunternehmens ab einem Gesamtbetrag von 10 Mio. US-Dollar oder dem entsprechenden Gegenwert in anderer Währung, ausgenommen sind Anpassungen, die im Rahmen der üblichen Geschäftspraxis vorgenommen werden.

Es besteht die Möglichkeit, dass wir den Eintritt des Kreditereignisses Schuldenrestrukturierung trotz Vorliegen der Voraussetzungen bei dem Referenzunternehmen ausnahmsweise nicht feststellen. In diesem Fall besteht für Sie das Risiko, dass die Feststellung des Eintritts eines weiteren Kreditereignisses in Bezug auf das Referenzunternehmen zu einem geringeren Abwicklungsbetrag führen kann als dies der Fall gewesen wäre, wenn die Abwicklung aufgrund der Feststellung des Eintritts des Kreditereignisses Schuldenrestrukturierung erfolgt wäre.
Sie sollten beachten, dass die Feststellung des Eintritts eines Kreditereignisses bei dem Referenzunternehmen und des Abwicklungsbetrags einige Zeit benötigt. Etwaige Zahlungen können sich daher um bis zu 250 Bankarbeitstage über den Rückzahlungstermin hinaus verschieben. Im Falle der Verschiebung erhalten Sie für diesen Zeitraum keine Verzinsung oder eine andere Entschädigung.

Bei Erwerb des Produkts während der Laufzeit müssen Sie zusätzlich anteilig aufgelaufene Zinsen (Stückzinsen) entrichten.

News

22.10.2026 | 13:37:37 (dpa-AFX)
ROUNDUP: Erste Abstimmungen im Parlament gegen das Verbrenner-Aus

STRASSBURG (dpa-AFX) - Bei den ersten Abstimmungen im Europaparlament hat sich die Mehrheit der Abgeordneten für eine Lockerung des Verbrenner-Aus ausgesprochen. Der Industrie- und der Verkehrsausschuss stimmten einem Vorschlag zu, den Unterhändler der konservativen EVP, der sozialdemokratischen S&D und der liberalen Fraktion Renew Europe Anfang der Woche ausgehandelt hatten.

Die Stellungnahmen der Ausschüsse sehen vor, dass der CO2-Ausstoß von Neuwagen in der EU bis zum Jahr 2035 um 95 Prozent zurückgehen soll. Verbauen die Hersteller klimafreundlich hergestellten Stahl aus Europa, dürfen sie um weitere 7,5 Prozentpunkte nach unten ausscheren, ohne Strafzahlungen fürchten zu müssen.

Berlin und Paris haben andere Vorstellung

Das ist mit Blick auf die Emissionen etwas ambitionierter als der Vorschlag, den die deutsche und französische Regierung vergangene Woche vorgelegt haben. Der sieht vor, dass Autohersteller die durchschnittlichen CO2-Emissionen von 2035 an im Vergleich zum Basisjahr 2021 nur um 90 Prozent reduzieren müssen, ohne die verbleibenden 10 Prozent kompensieren zu müssen.

Die EU-Kommission hatte im Dezember vorgeschlagen, die Pläne für ein striktes Verbrenner-Aus anzupassen. Damit dies in Kraft tritt, müssen sich Europaparlament und EU-Staaten auf einen Kompromiss einigen. Das Parlament als Ganzes wird voraussichtlich im Dezember seine Position beschließen.

Im Industrieausschuss stimmten nun alle EVP-, S&D- und Renew-Abgeordneten dafür. Die rechte Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformer (EKR), die rechtspopulistische Parteienfamilie Europa der souveränen Nationen (ESN), das Rechtsaußen-Bündnis Patrioten für Europa (PfE), die Linken und Grüne/EFA votierten dagegen. Insgesamt waren es laut Protokoll 49 Ja- und 27 Nein-Stimmen sowie 5 Enthaltungen.

Auch im Verkehrsausschuss stimmten EVP, S&D und Renew geschlossen für den Bericht. Er erhielt zudem die Stimme einer finnischen Abgeordneten aus der Linken-Fraktion. Dagegen stimmten EKR, ESN, PfE, Grüne/EFA und Linke-Abgeordnete. Insgesamt sprachen sich 27 Abgeordnete dafür aus und 18 dagegen. Ein litauischer Abgeordneter aus der Grüne/EFA-Fraktion enthielt sich.

Was ist der richtige Weg für Industrie und Arbeitsplätze?

Der verkehrspolitische Sprecher der EVP-Fraktion, Jens Gieseke (CDU), der mitverhandelt hatte, teilte mit: "Unsere Automobilhersteller brauchen Flexibilität und Planungssicherheit, um die Transformation erfolgreich zu gestalten, Investitionen in Europa zu halten und Arbeitsplätze zu sichern. Wir wollen Klimaschutz mit einer starken Industrie verbinden - nicht das eine gegen das andere ausspielen."

Die SPD-Abgeordnete Vivien Costanzo, die für ihre Fraktion mitverhandelt hatte, sprach von einem Kompromiss, "der das große Ganze im Blick behält und gleichzeitig mehr Flexibilität gibt". "Dazu müssen bald noch strikte "Made in EU"-Regelungen kommen, die unsere Industrie zusätzlich schützen."

Der Europaabgeordnete Michael Bloss (Grüne), der das Dossier mitverhandelt, kritisierte die Beschlüsse. "Sozialdemokraten und Konservative setzen auf den Verbrenner und bremsen die E-Mobilität aus." Europas Autobauer müssten umsteuern, die europäische Batterieproduktion müsse hochfahren und die Ladeinfrastruktur ausgebaut werden./wea/DP/stk

22.10.2026 | 12:50:27 (dpa-AFX)
Erste Abstimmungen im Parlament gegen das Verbrenner-Aus
22.10.2026 | 06:05:14 (dpa-AFX)
EU-Automarkt wächst weiter - Hohe E-Auto-Nachfrage
21.10.2026 | 12:46:08 (dpa-AFX)
Schneider: Fördergeld für E-Autos reicht auch 2027
20.10.2026 | 20:53:35 (dpa-AFX)
EU-Parlament ringt um Einigung zu Verbrenner-Aus
16.10.2026 | 18:17:09 (dpa-AFX)
ROUNDUP 3: Berlin und Paris einig - 'Verbrenner-Aus damit Geschichte'
16.10.2026 | 13:29:09 (dpa-AFX)
ROUNDUP 2: Berlin und Paris einig über Verbrenner-Aus-Lockerung