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Bonitätsabhängige Schuldverschreibung bezogen auf Mercedes-Benz Group AG 23/27

DD5A3L / DE000DD5A3L8 //
Quelle: DZ BANK: Geld 26.09. 10:56:44, Brief 26.09. 10:56:44
DD5A3L DE000DD5A3L8 // Quelle: DZ BANK: Geld 26.09. 10:56:44, Brief 26.09. 10:56:44
102,00 %
Geld in %
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Brief in %
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Diff. Vortag in %
  • Zinslaufbeginn 19.06.2023
  • Nächster Kupontermin 23.06.2026
  • Fälligkeitsdatum 23.06.2027
  • Währung des Produktes EUR
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Hinweis der DZ BANK:
Das öffentliche Angebot dieses Wertpapiers ist beendet. Kursstellungen nur während der Börsenzeiten.

Chart

Bonitätsabhängige Schuldverschreibung bezogen auf Mercedes-Benz Group AG 23/27

  • Intraday
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  • 1J
  • 2J
  • 5J
  • Max
Quelle: DZ BANK AG, Frankfurt: 26.09. 10:56:44
Charts zeigen die Wertentwicklungen der Vergangenheit. Zukünftige Ergebnisse können sowohl niedriger als auch höher ausfallen. Falls Kurse in Fremdwährung notieren, kann die Rendite infolge von Währungsschwankungen steigen oder fallen. © 2025 DZ BANK AG

Stammdaten

Stammdaten
WKN / ISIN DD5A3L / DE000DD5A3L8
Emittent DZ BANK AG
Produktstruktur Zinsprodukt
Kategorie Bonitätsabhängige Schuldverschreibung
Produkttyp Ein Referenzunternehmen
Währung des Produktes EUR
Nominal 10.000,00 EUR
Emissionsdatum 15.06.2023
Zinslaufbeginn 19.06.2023
Fälligkeitsdatum 23.06.2027
Zinstermin 23.06.2024; 23.06.2025; 23.06.2026; 23.06.2027
Referenzunternehmen Mercedes-Benz Group AG
Aktueller Zins 4,06%
Zinsart Festzins
Berechnung 4.06% p.a.

Produktbeschreibung

Art:
Dieses Produkt ist eine Inhaberschuldverschreibung nach deutschem Recht.

Laufzeit:
Dieses Produkt hat eine feste Laufzeit und wird - sofern wir kein Kreditereignis in Bezug auf das Referenzunternehmen feststellen - am 23.06.2027 (Rückzahlungstermin) fällig.

Ziele:
Ziel dieses Produkts ist es, Ihnen einen bestimmten Anspruch zu vorab festgelegten Bedingungen zu gewähren.

Bei diesem Produkt sind die Zinszahlungen und die Rückzahlung an die Bonität des Referenzunternehmens geknüpft. Sofern wir kein Kreditereignis in Bezug auf das Referenzunternehmen feststellen, wird das Produkt am Rückzahlungstermin fällig. In diesem Fall erhalten Sie an den Zinszahlungstagen eine feste Zinszahlung für die jeweils vorangegangene Zinsperiode sowie am Rückzahlungstermin den Nennbetrag. Die Zinszahlung an einem Zinszahlungstag entspricht dem Zinssatz. Stellen wir den Eintritt eines Kreditereignisses in Bezug auf das Referenzunternehmen fest, erfolgt keine weitere Zinszahlung. Es kommt zu einer Beendigung des Produkts. Statt einer Rückzahlung in Höhe des Nennbetrags am Rückzahlungstermin erhalten Sie eine Rückzahlung in Höhe des Abwicklungsbetrags. Der Abwicklungsbetrag kann deutlich unter dem Nennbetrag liegen und im Extremfall Null betragen, d.h. die Zahlung entfällt in diesem Fall vollständig.
Den Eintritt eines Kreditereignisses stellen wir in der Regel auf der Grundlage eines Beschlusses des ISDA (International Swaps and Derivatives Association, Inc.) Entscheidungskomitees fest. Das Komitee setzt sich aus Marktteilnehmern zusammen, die in erheblichem Umfang an Geschäften in Kreditderivaten beteiligt sind. Das Komitee wurde unter anderem zu dem Zweck gegründet, Kreditereignisse verbindlich festzustellen.
Bei den Kreditereignissen handelt es sich im Einzelnen um:
  • Insolvenz: Beinhaltet sämtliche Formen von Insolvenz (z.B. Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung), Konkurs-, Liquidations-, Vergleichsverfahren sowie Vollstreckungsmaßnahmen in das Vermögen des Referenzunternehmens z.B. in Folge der Nichterfüllung von Zahlungsverpflichtungen,

  • Nichtzahlung: Beinhaltet die nicht ordnungsgemäße, nicht fristgerechte oder vollständige Unterlassung von fälligen Zahlungen auf eine oder mehrere Verbindlichkeiten des Referenzunternehmens, ab einem Gesamtbetrag von 1 Mio. US-Dollar oder dem entsprechenden Gegenwert in anderer Währung,

  • Schuldenrestrukturierung: Beinhaltet jegliche Form der Umstrukturierung von Zahlungsverpflichtungen, z. B. Reduzierung vereinbarter Zinssätze oder Zinszahlungen bzw. die Reduzierung zu zahlender Kapitalbeträge auf eine oder mehrere Verbindlichkeiten des Referenzunternehmens ab einem Gesamtbetrag von 10 Mio. US-Dollar oder dem entsprechenden Gegenwert in anderer Währung, ausgenommen sind Anpassungen, die im Rahmen der üblichen Geschäftspraxis vorgenommen werden.

Es besteht die Möglichkeit, dass wir den Eintritt des Kreditereignisses Schuldenrestrukturierung trotz Vorliegen der Voraussetzungen bei dem Referenzunternehmen ausnahmsweise nicht feststellen. In diesem Fall besteht für Sie das Risiko, dass die Feststellung des Eintritts eines weiteren Kreditereignisses in Bezug auf das Referenzunternehmen zu einem geringeren Abwicklungsbetrag führen kann als dies der Fall gewesen wäre, wenn die Abwicklung aufgrund der Feststellung des Eintritts des Kreditereignisses Schuldenrestrukturierung erfolgt wäre.
Sie sollten beachten, dass die Feststellung des Eintritts eines Kreditereignisses bei dem Referenzunternehmen und des Abwicklungsbetrags einige Zeit benötigt. Etwaige Zahlungen können sich daher um bis zu 250 Bankarbeitstage über den Rückzahlungstermin hinaus verschieben. Im Falle der Verschiebung erhalten Sie für diesen Zeitraum keine Verzinsung oder eine andere Entschädigung.

Bei Erwerb des Produkts während der Laufzeit müssen Sie zusätzlich anteilig aufgelaufene Zinsen (Stückzinsen) entrichten.

News

25.09.2025 | 10:04:57 (dpa-AFX)
Reiche: Zollsenkung auf EU-Autoexporte bringt Planungssicherheit

BERLIN (dpa-AFX) - Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche hat die Umsetzung des Handelsabkommens zwischen den USA und der EU mit rückwirkenden Autozöllen begrüßt. Damit tritt die vereinbarte Senkung der US-Zölle für EU-Autoexporte in die USA auf 15 Prozent rückwirkend zum 1. August in Kraft.

"Die rückwirkende Zollsenkung bringt Planungssicherheit", sagte Reiche. "Doch die Zölle bleiben eine erhebliche Belastung - für die Hersteller und insbesondere auch für unsere meist mittelständischen Zulieferer." Sie seien Teil eines herausfordernden geopolitischen Umfelds, das von wachsendem Protektionismus, globalen Überkapazitäten und einer unsichereren Versorgung von Rohstoffen geprägt sei, sagte die CDU-Politikerin.

"Die aktuelle Lage macht eines klar: Deutschland muss seine Hausaufgaben machen. Die See ist rau geworden - und wir müssen unser Schiff wieder seetüchtig machen", betonte Reiche. "Es geht darum, unsere Wettbewerbsfähigkeit zurückzugewinnen. Nur so können wir aus eigener Kraft wieder auf Wachstumskurs kommen."

Das US-Handelsministerium und der US-Handelsbeauftragte hatten zuvor festgestellt, dass die EU die notwendigen Gesetzesvorschläge eingebracht habe, um die im Rahmenabkommen geforderten Zollsenkungen umzusetzen. Das geht aus einem entsprechenden Dokument im US-Handelsregister hervor.

In der Veröffentlichung des US-Handelsministeriums werden zudem zahlreiche Produkte aus der EU aufgelistet, die von den Zöllen befreit sind - darunter Flugzeuge und Flugzeugteile, Generika, chemische Vorprodukte sowie bestimmte Rohstoffe.

EU-Autobauer weiterhin kaum glücklich mit Situation

Zuletzt lag der Zollsatz für aus der EU in die USA eingeführte Autos bei 27,5 Prozent. Die Senkung auf 15 Prozent sieht zwar nach deutlich weniger aus als bislang - dennoch haben die Autobauer kaum einen Grund zur Freude. Denn der neue Zollsatz ist weit größer als die 2,5 Prozent, die noch vor dem zweiten Amtsantritt von US-Präsident Donald Trump fällig wurden. Branchenexperten rechnen daher mittelfristig mit Produktionsverlagerungen von deutschen Auto-Herstellern in Richtung USA, um die Zölle zu umgehen.

Zusätzlich zu den Zöllen müssen sich EU-Autohersteller auf stärkere Konkurrenz aus den USA einstellen: Denn die EU muss im Gegenzug für den niedrigeren Zollsatz US-Autos zollfrei nach Europa lassen.

Verständigung auf Handelsabkommen im August

Mitte August hatten sich die EU und die USA auf die entsprechende Zollsenkung verständigt. EU-Handelskommissar Maros Sefcovic hatte bei der Vorstellung der Erklärung in Brüssel gesagt, dass die EU für die rückwirkende Zollsenkung noch bestimmte Bedingungen erfüllen müsse - konkret war damit die Einleitung von Gesetzgebungsprozessen gemeint, durch die bestimmte US-Produkte einfacher in die EU eingeführt werden können. Der Start dieses Vorgangs erfolgte nun, und die USA kommen auch ihrem Teil des Deals nach.

Der eigentliche Zolldeal zwischen Trump und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ist sogar noch älter: Bereits Ende Juli hatten beide eine Einigung im monatelangen Zollkonflikt bekanntgegeben. Es dauerte aber danach noch Wochen bis zu einer schriftlichen Erklärung, weil hinter den Kulissen weiter um Details gerungen wurde./sl/DP/stk

25.09.2025 | 06:05:11 (dpa-AFX)
EU-Automarkt fast auf Vorjahresniveau nach Plus im August - Tesla weiter schwach
25.09.2025 | 05:22:47 (dpa-AFX)
Sachsen-Anhalts Ministerpräsident fordert Lockerung beim Verbrennerverbot
24.09.2025 | 10:15:16 (dpa-AFX)
Bundeskanzler will 'mehr tun' für Auto- und Stahlbranche
24.09.2025 | 09:24:03 (dpa-AFX)
Wechsel angekündigt: So baut Mercedes seinen Vorstand um
23.09.2025 | 08:34:59 (dpa-AFX)
ANALYSE-FLASH: RBC senkt Mercedes-Benz auf 'Sector Perform' - Ziel 55 Euro
22.09.2025 | 18:26:46 (dpa-AFX)
AKTIEN IM FOKUS 3: Autowerte nach Gewinnwarnungen von Porsche und VW unter Druck