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Discount 80 2026/03: Basiswert Netflix

DY2766 / DE000DY27665 //
Quelle: DZ BANK: Geld 20.02., Brief 20.02.
DY2766 DE000DY27665 // Quelle: DZ BANK: Geld 20.02., Brief 20.02.
643,74 EUR
Geld in EUR
643,84 EUR
Brief in EUR
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Diff. Vortag in %
Basiswertkurs: 77,00 USD
Quelle : NASDAQ , 19.02.
  • Max Rendite 5,48%
  • Max Rendite in % p.a. 77,30% p.a.
  • Discount in % 1,50%
  • Cap 80,00 USD
  • Abstand zum Cap in % 3,90%
  • Bezugsverhältnis (BV) / Bezugsgröße 10,00
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Chart

Discount 80 2026/03: Basiswert Netflix

  • Intraday
  • 1W
  • 1M
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  • 6M
  • 1J
  • 2J
  • 5J
  • Max
Quelle: DZ BANK AG, Frankfurt: 20.02. 21:59:39
Charts zeigen die Wertentwicklungen der Vergangenheit. Zukünftige Ergebnisse können sowohl niedriger als auch höher ausfallen. Falls Kurse in Fremdwährung notieren, kann die Rendite infolge von Währungsschwankungen steigen oder fallen. © 2026 DZ BANK AG

Stammdaten

Stammdaten
WKN / ISIN DY2766 / DE000DY27665
Emittent DZ BANK AG
Produktstruktur Zertifikat
Kategorie Discount-Zertifikat
Produkttyp Discount Classic
Währung des Produktes EUR
Quanto Nein
Bezugsverhältnis 10,00
Abwicklungsart Barausgleich
Ausübung Europäisch
Emissionsdatum 05.02.2025
Erster Handelstag 05.02.2025
Letzter Handelstag 19.03.2026
Handelszeiten 08:00 - 22:00 Hinweise zur Kursstellung
Letzter Bewertungstag 20.03.2026
Zahltag 27.03.2026
Fälligkeitsdatum 27.03.2026
Cap 80,00 USD

Kennzahlen

Kennzahlen
Berechnung: 20.02.2026, 21:59:39 Uhr mit Geld 643,74 EUR / Brief 643,84 EUR
Spread Absolut 0,10 EUR
Spread Homogenisiert 0,01 EUR
Spread in % des Briefkurses 0,02%
Discount Absolut 1,155648 USD
Discount in % 1,50%
Max Rendite absolut 41,55648 USD
Max Rendite 5,48%
Max Rendite in % p.a. 77,30% p.a.
Seitwärtsrendite in % 1,52%
Seitwärtsrendite p.a. 17,63% p.a.
Abstand zum Cap Absolut 3,00 USD
Abstand zum Cap in % 3,90%
Performance seit Auflegung in % -6,38%

Basiswert

Basiswert
Kurs 77,00 USD
Diff. Vortag in % -1,24%
52 Wochen Tief 75,31 USD
52 Wochen Hoch 134,111 USD
Quelle NASDAQ, 19.02.
Basiswert Netflix Inc.
WKN / ISIN 552484 / US64110L1061
KGV --
Produkttyp Aktie
Sektor Medien/ Entertainment

Produktbeschreibung

Bei einem Discount-Zertifikat erwerben Sie das Zertifikat zu einem Preis, der in der Regel unter dem Preis des Basiswerts liegt. Die Höhe der möglichen Rückzahlung wird durch den Cap (obere Preisgrenze) begrenzt. Das Zertifikat hat eine feste Laufzeit und wird am 27.03.2026 (Rückzahlungstermin) fällig.
Am Rückzahlungstermin gibt es folgende Rückzahlungsmöglichkeiten:
  1. Liegt der Schlusskurs des Basiswerts Netflix Inc an der maßgeblichen Börse am 20.03.2026 (Referenzpreis) auf oder über dem Cap, erhalten Sie den EUR-Gegenwert des Höchstbetrags von 800,00 USD.

  2. Liegt der Referenzpreis unter dem Cap, erhalten Sie einen Rückzahlungsbetrag, der dem EUR-Gegenwert des Referenzpreises multipliziert mit dem Bezugsverhältnis entspricht.


Dieses Produkt ist nicht währungsgesichert. Die Entwicklung des EUR / USD-Wechselkurses hat damit Auswirkungen auf die Höhe des in EUR zahlbaren Rückzahlungsbetrags.

Sie verzichten auf den Anspruch auf Dividenden aus dem Basiswert und haben keine weiteren Ansprüche aus dem Basiswert (z.B. Stimmrechte).

Analyse

Gesamteindruck
Einfach nutzbares Gesamtrating basierend auf einer fundamentalen, technischen und Risikoanalyse unter Einbezug von Branchen- und Marktumfeld.

Neutral

Gewinnprognose
Der Veränderungstrend der Gewinnprognosen über ein Zeitfenster von 7 Wochen. Aktuelle Aktienbewertungen ausgewählter Analysten finden Sie unter DPA-AFX ANALYSER.

Positive Analystenhaltung seit 27.01.2026

Kurs-Gewinn-Verhältnis
Das KGV setzt den aktuellen Kurs der Aktie ins Verhältnis zu seiner Gewinnerwartung. Es wird auf Basis der langfristigen Gewinnprognosen der Analysten errechnet.
17,2

Erwartetes KGV für 2028

Risiko-Bewertung
Gesamteinschätzung des Risikos auf Basis des Bear Market und des Bad News Factors.

Mittel

Bear-Market-Faktor
Risiko Parameter, der anhand des Titelverhaltens in sich abwärts bewegenden Märkten das Marktrisiko einer Aktie angibt.

Defensiver Charakter bei sinkendem Index

Korrelation
Die Korrelation gibt an, inwieweit die Bewegungen der Aktie mit denen Ihres Indexes übereinstimmen.
39,4%

Schwache Korrelation mit dem SP500

Marktkapitalisierung (Mrd. USD) 324,56 Grosser Marktwert Mit einer Marktkapitalisierung von >$8 Mrd., ist NETFLIX ein hoch kapitalisierter Titel.
Gewinnprognose Positive Analystenhaltung seit 27.01.2026 Die Gewinnprognosen pro Aktie liegen heute höher als vor sieben Wochen. Dieser positive Trend hat am 27.01.2026 bei einem Kurs von 85,58 eingesetzt.
Preis Leicht unterbewertet, gemäss theScreener Auf Basis des Wachstumspotentials und eigener Kriterien, erscheint uns der Aktienkurs aktuell leicht unterbewertet.
Relative Performance -11,1% Unter Druck vs. SP500. Erscheint technisch überverkauft Dividendenbereinigt liegt die Aktie über vier Wochen betrachtet -11,1% hinter dem SP500 zurück. Der Kurs erscheint technisch überverkauft.
Mittelfristiger Trend Scheint überverkauft aus technischer Sicht Aus technischer Sicht erscheint die Aktie aufgrund ihrer jüngsten Verluste überverkauft. Sie wird seit 24.10.2025 unterhalb ihres dividendenbereinigten technischen 40-Tage Trends gehandelt.
Wachstum KGV 1,1 20,00% Abschlag relativ zur Wachstumserwartung Ein "Verhältnis zwischen Wachstum plus geschätzte Dividende und KGV" von über 0,9 weist auf einen Preisabschlag gegenüber dem normalen Preis für das Wachstumspotential hin, von in diesem Fall 20,00%.
KGV 17,2 Erwartetes KGV für 2028 Das erwartete KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis) gilt für das Jahr 2028.
Langfristiges Wachstum 19,4% Wachstum heute bis 2028 p.a. Die durchschnittlichen jährlichen Wachstumsraten gelten für die Gewinne von heute bis 2028.
Anzahl der Analysten 33 Starkes Analysteninteresse In den zurückliegenden sieben Wochen haben durchschnittlich 33 Analysten eine Schätzung des Gewinns pro Aktie für diesen Titel abgegeben.
Dividenden Rendite 0% Keine Dividende Die Gesellschaft bezahlt keine Dividende.
Risiko-Bewertung Mittel Die Aktie ist seit dem 19.12.2025 als Titel mit mittlerer Sensitivität eingestuft.
Bear-Market-Faktor Defensiver Charakter bei sinkendem Index Die Aktie tendiert dazu, Indexrückgänge um durchschnittlich 2 abzuschwächen.
Bad News Durchschnittliche Kursrückgänge bei spezifischen Problemen Der Titel verzeichnet bei unternehmensspezifischen Problemen i.d.R. mittlere Kursabschläge in Höhe von durchschnittlich 3,3%.
Beta 0,69 Geringe Anfälligkeit vs. SP500 Die Aktie tendiert dazu, pro 1% Indexbewegung mit einem Ausschlag von 0,69% zu reagieren.
Korrelation 365 Tage 39,4% Schwache Korrelation mit dem SP500 Die Kursschwankungen sind wenig abhängig von den Indexbewegungen.
Value at Risk 9,25 USD Das geschätzte mittelfristige Value at Risk beträgt 9,25 USD oder 0,12% Das geschätzte Value at Risk beträgt 9,25 USD. Das Risiko liegt deshalb bei 0,12%. Dieser Wert basiert auf der mittelfristigen historischen Volatilität (1 Monat) mit einem Konfidenzintervall von 95%.
Volatilität der über 1 Monat 30,0%
Volatilität der über 12 Monate 33,4%

News

19.02.2026 | 12:41:19 (dpa-AFX)
ROUNDUP: Zuckerberg gibt Mängel bei Alterskontrolle bei Instagram zu

LOS ANGELES (dpa-AFX) - Facebook-Gründer Mark Zuckerberg hat in einem potenziell folgenschweren US-Prozess um das Suchtpotenzial sozialer Medien die Vorgehensweise seines Unternehmens verteidigt. So sagte Zuckerberg, dass der Facebook-Konzern Meta <US30303M1027> keine Ziele für Nutzungszeiten seiner Apps mehr setze, wie das "Wall Street Journal" aus dem Gerichtssaal in Los Angeles berichtete.

Der Meta-Chef räumte auch ein, dass auf Dienste des Konzerns wie Instagram zum Teil auch Nutzer unter 13 Jahren zugreifen, obwohl das gegen die Nutzungsbedingungen verstößt. Ihre Accounts würden entfernt, wenn dies auffalle, sagte er dem Fernsehsender CNBC zufolge.

In dem Verfahren wurde der Facebook-Gründer mit einem internen Dokument konfrontiert, wonach Instagram im Jahr 2015 vier Millionen User unter 13 Jahren gehabt haben soll. Das entspricht rund einem Drittel der Kinder in den USA in dieser Altersgruppe. Die Alterskontrolle habe sich in der Rückschau nicht in dem gewünschten Tempo verbessert, sagte Zuckerberg dazu. Inzwischen sei aber alles auf dem richtigen Stand.

Potenziell wegweisender Prozess

In dem Prozess wirft die 20 Jahre alte Klägerin, die nur unter den Initialen KGM auftritt, Online-Plattformen vor, sie hätten ihre Dienste absichtlich so gestaltet, dass Nutzer süchtig danach werden. Dabei geht es zum Beispiel um die Funktion, bei der man immer weiter zum nächsten Beitrag weiterscrollen kann. Die Frau fing ihren Angaben zufolge bereits als Kind an, die Plattformen zu nutzen - und führt ihre Depressionen und Angstzustände darauf zurück.

Die Klage richtet sich aktuell gegen Googles Videoplattform Youtube und den Foto- und Videodienst Instagram, der zum von Zuckerberg geführten Konzern Meta gehört. Die Unternehmen hinter den ursprünglich ebenfalls verklagten Konkurrenten Snapchat und Tiktok waren durch einen Vergleich dem Prozess entgangen.

Der Ausgang des Verfahrens könnte wegweisende Wirkung für hunderte weitere Klagen ähnlicher Art haben. Trotz des großen Interesses der Öffentlichkeit war der Zugang zu dem Verfahren stark beschränkt. Nur wenige Medien erhalten Zutritt. Im Gerichtssaal sind keine Fotos erlaubt. Richterin Carolyn Kuhl forderte die Begleiter des Facebook-Gründers auf, Ihre Datenbrillen abzunehmen, mit denen man fotografieren kann.

Konzerne weisen Vorwürfe zurück

Meta wies bereits zu Beginn des Verfahrens jegliche Verantwortung zurück. Die Geschworenen stünden in Los Angeles vor der Frage, ob Instagram ein wesentlicher Faktor für die psychischen Probleme der Klägerin gewesen sei, hieß es in einer Stellungnahme des Konzerns. "Das Beweismaterial wird demonstrieren, dass sie schon lange, bevor sie überhaupt soziale Medien nutzte, vor vielen erheblichen und schwierigen Herausforderungen stand." Zu Prozessbeginn hatten die Meta-Anwälte argumentiert, die psychischen Probleme der Klägerin gingen auf Misshandlungen und instabile Verhältnisse in der Familie zurück.

Meta verweist auch auf über die Jahre eingeführte Maßnahmen zum Schutz junger Nutzer wie spezielle Accounts für Teenager und Aufsichtsfunktionen für Eltern. Vor der Jury musste Zuckerberg unter anderem begründen, warum er gegen den Rat von 18 Fachexperten doch an den umstrittenen Schönheitsfiltern für Instagram festgehalten hat. Mit diesen Filtern lassen sich Fotos optisch bearbeiten. Die Experten hatten sie als schädlich für Mädchen im Teenageralter bezeichnet. Der Meta-CEO argumentierte, die Freigabe der Schönheitsfilter habe keine finanziellen Gründe - er habe vor allem die Redefreiheit der Nutzenden schützen wollen.

Zum Prozessauftakt wies auch ein Anwalt der Google <US02079K1079>-Videoplattform Youtube die Vorwürfe zurück. Die Klägerin sei nicht süchtig nach Youtube - und die Plattform gehöre auch nicht zur Kategorie soziale Medien, sondern sei eher ein Streaming-Dienst wie Disney <US2546871060>+ oder Netflix <US64110L1061>, sagte er Medienberichten zufolge. Auch gebe es keine Hinweise auf exzessiven Konsum von Youtube-Videos durch die Klägerin. Von 2020 bis 2024 habe sie im Schnitt 29 Minuten pro Tag die Plattform genutzt, sagte er der Website "Courthouse News Service" zufolge.

Diskussion über Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche

Das Verfahren in Los Angeles verleiht auch der Diskussion in Deutschland um ein mögliches Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche neuen Schwung. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) bekundete zuletzt "viel Sympathie" für ein Social-Media-Verbot. Auch eine Klarnamenpflicht im Internet findet er sinnvoll. Das Thema kommt voraussichtlich am CDU-Parteitag am Wochenende erneut auf den Tisch.

Unterdessen versucht der Koalitionspartner SPD mit konkreten Vorschlägen, die Linie der Koalition in dieser Frage festzumachen. Die Sozialdemokraten haben unter anderem die europäische Identifikationsplattform vom EUID-Wallet ins Gespräch gebracht, um eine sichere Alterskontrolle durchzuführen.

Markus Beckedahl vom gemeinnützigen Zentrum für Digitalrecht und Demokratie warnte davor, "halbgare Verbote zu erlassen, die im schlimmsten Fall im Sand verlaufen oder riskante Nebenwirkungen mit sich bringen". Beckedahl setzte sich für eine konsequente Regulierung der Social-Media-Plattformen aus. Außerdem müsse man in die Medienbildung investieren und die Geschäftsmodelle digitaler Großkonzerne wirksam kontrollieren./so/chd/DP/mis

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Verhandlungen zugestimmt: Paramount kämpft weiter um Warner-Brothers-Übernahme
16.02.2026 | 09:09:40 (dpa-AFX)
Kreise: Bieterkampf um Warner Bros. könnte in die nächste Runde gehen
12.02.2026 | 06:12:48 (dpa-AFX)
Instagram-Chef bestreitet Suchtpotenzial der App
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Paramount zu weiteren Zahlungen für Warner-Deal bereit