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Mini-Future Long 2,0138 open end: Basiswert Beyond Meat Inc

DY493Z / DE000DY493Z2 //
Quelle: DZ BANK: Geld 29.09., Brief
DY493Z DE000DY493Z2 // Quelle: DZ BANK: Geld 29.09., Brief
0,001 EUR
Geld in EUR
-- EUR
Brief in EUR
--
Diff. Vortag in %
Basiswertkurs: 1,09 USD
Quelle : NASDAQ , 16.12.
  • Basispreis
    (Stand 29.09. 04:01 Uhr)
    1,927 USD
  • Knock-Out-Barriere
    (Stand 29.09. 04:01 Uhr)
    2,0138 USD
  • Abstand zum Basispreis in % -76,79%
  • Hebel --
  • Bezugsverhältnis (BV) / Bezugsgröße 1,00
  •  
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  •  
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Hinweis der DZ BANK:
Das öffentliche Angebot dieses Wertpapiers ist beendet. Kursstellungen nur während der Börsenzeiten.
Bitte beachten Sie die Angaben in den Endgültigen Bedingungen

Chart

Mini-Future Long 2,0138 open end: Basiswert Beyond Meat Inc

  • Intraday
  • 1W
  • 1M
  • 3M
  • 6M
  • 1J
  • 2J
  • 5J
  • Max
Quelle: DZ BANK AG, Frankfurt: 29.09. 15:30:08
Charts zeigen die Wertentwicklungen der Vergangenheit. Zukünftige Ergebnisse können sowohl niedriger als auch höher ausfallen. Falls Kurse in Fremdwährung notieren, kann die Rendite infolge von Währungsschwankungen steigen oder fallen. © 2025 DZ BANK AG

Stammdaten

Stammdaten
WKN / ISIN DY493Z / DE000DY493Z2
Emittent DZ BANK AG
Produktstruktur Hebelprodukt
Kategorie Mini-Future
Produkttyp long (steigende Markterwartung)
Währung des Produktes EUR
Quanto Nein
Bezugsverhältnis (BV) / Bezugsgröße 1,00
Emissionsdatum 03.03.2025
Erster Handelstag 03.03.2025
Handelszeiten 08:00 - 22:00 Hinweise zur Kursstellung
Knock-Out-Zeiten Übersicht
Zahltag Endlos
Basispreis
(Stand 29.09. 04:01 Uhr)
1,927 USD
Knock-Out-Barriere
(Stand 29.09. 04:01 Uhr)
2,0138 USD
Knock-Out-Barriere erreicht Ja
Knock-Out-Barriere erreicht am 29.09.2025 15:30
Anpassungsprozentsatz p.a. 9,27256% p.a.
enthält: Bereinigungsfaktor 5,00%
Abrechnung bei Fälligkeit Rückzahlung: 0,001 EUR
Anpassungshistorie KO-Schwelle und Basispreis
DatumKO-SchwelleBasispreis
29.09.20252,0138 USD1,927 USD
26.09.20252,0138 USD1,9255 USD
25.09.20252,0138 USD1,925 USD
24.09.20252,0138 USD1,9245 USD
23.09.20252,0138 USD1,924 USD
22.09.20252,0138 USD1,9235 USD
19.09.20252,0138 USD1,922 USD
18.09.20252,0138 USD1,9215 USD
17.09.20252,0138 USD1,921 USD
16.09.20252,0138 USD1,9205 USD
15.09.20252,0138 USD1,92 USD
12.09.20252,0138 USD1,9185 USD
11.09.20252,0138 USD1,918 USD
10.09.20252,0138 USD1,9175 USD
09.09.20252,0138 USD1,917 USD
08.09.20252,0138 USD1,9165 USD
05.09.20252,0138 USD1,915 USD
04.09.20252,0138 USD1,9145 USD
03.09.20252,0138 USD1,914 USD
02.09.20252,0138 USD1,9135 USD
01.09.20252,0138 USD1,913 USD
29.08.20251,9975 USD1,9115 USD
28.08.20251,9975 USD1,911 USD
27.08.20251,9975 USD1,9105 USD
26.08.20251,9975 USD1,91 USD
25.08.20251,9975 USD1,9095 USD
22.08.20251,9975 USD1,908 USD
21.08.20251,9975 USD1,9075 USD
20.08.20251,9975 USD1,907 USD
19.08.20251,9975 USD1,9065 USD
18.08.20251,9975 USD1,906 USD
15.08.20251,9975 USD1,9045 USD
14.08.20251,9975 USD1,904 USD
13.08.20251,9975 USD1,9035 USD
12.08.20251,9975 USD1,903 USD
11.08.20251,9975 USD1,9025 USD
08.08.20251,9975 USD1,901 USD
07.08.20251,9975 USD1,9005 USD
06.08.20251,9975 USD1,90 USD
05.08.20251,9975 USD1,8995 USD
04.08.20251,9975 USD1,899 USD
01.08.20251,9975 USD1,8975 USD
31.07.20251,9812 USD1,897 USD
30.07.20251,9812 USD1,8965 USD
29.07.20251,9812 USD1,896 USD
28.07.20251,9812 USD1,8955 USD
25.07.20251,9812 USD1,894 USD
24.07.20251,9812 USD1,8935 USD
23.07.20251,9812 USD1,893 USD
22.07.20251,9812 USD1,8925 USD
21.07.20251,9812 USD1,892 USD
18.07.20251,9812 USD1,8905 USD
17.07.20251,9812 USD1,89 USD
16.07.20251,9812 USD1,8895 USD
15.07.20251,9812 USD1,889 USD
14.07.20251,9812 USD1,8885 USD
11.07.20251,9812 USD1,887 USD
10.07.20251,9812 USD1,8865 USD
09.07.20251,9812 USD1,886 USD
08.07.20251,9812 USD1,8855 USD
07.07.20251,9812 USD1,885 USD
04.07.20251,9812 USD1,8835 USD
03.07.20251,9812 USD1,883 USD
02.07.20251,9812 USD1,8825 USD
01.07.20251,9812 USD1,882 USD
30.06.20251,9659 USD1,8815 USD
27.06.20251,9659 USD1,88 USD
26.06.20251,9659 USD1,8795 USD
25.06.20251,9659 USD1,879 USD
24.06.20251,9659 USD1,8785 USD
23.06.20251,9659 USD1,878 USD
20.06.20251,9659 USD1,8765 USD
19.06.20251,9659 USD1,876 USD
18.06.20251,9659 USD1,8755 USD
17.06.20251,9659 USD1,875 USD
16.06.20251,9659 USD1,8745 USD
13.06.20251,9659 USD1,873 USD
12.06.20251,9659 USD1,8725 USD
11.06.20251,9659 USD1,872 USD
10.06.20251,9659 USD1,8715 USD
09.06.20251,9659 USD1,871 USD
06.06.20251,9659 USD1,8695 USD
05.06.20251,9659 USD1,869 USD
04.06.20251,9659 USD1,8685 USD
03.06.20251,9659 USD1,868 USD
02.06.20251,9659 USD1,8675 USD
30.05.20251,9496 USD1,866 USD
29.05.20251,9496 USD1,8655 USD
28.05.20251,9496 USD1,865 USD
27.05.20251,9496 USD1,8645 USD
26.05.20251,9496 USD1,864 USD
23.05.20251,9496 USD1,8625 USD
22.05.20251,9496 USD1,862 USD
21.05.20251,9496 USD1,8615 USD
20.05.20251,9496 USD1,861 USD
19.05.20251,9496 USD1,8605 USD
16.05.20251,9496 USD1,859 USD
15.05.20251,9496 USD1,8585 USD
14.05.20251,9496 USD1,858 USD
13.05.20251,9496 USD1,8575 USD
12.05.20251,9496 USD1,857 USD
09.05.20251,9496 USD1,8555 USD
08.05.20251,9496 USD1,855 USD
07.05.20251,9496 USD1,8545 USD
06.05.20251,9496 USD1,854 USD
05.05.20251,9496 USD1,8535 USD
02.05.20251,9496 USD1,852 USD
01.05.20251,9333 USD1,8515 USD
30.04.20251,9333 USD1,851 USD
29.04.20251,9333 USD1,8505 USD
28.04.20251,9333 USD1,85 USD
25.04.20251,9333 USD1,8485 USD
24.04.20251,9333 USD1,848 USD
23.04.20251,9333 USD1,8475 USD
22.04.20251,9333 USD1,847 USD
21.04.20251,9333 USD1,8465 USD
18.04.20251,9333 USD1,845 USD
17.04.20251,9333 USD1,8445 USD
16.04.20251,9333 USD1,844 USD
15.04.20251,9333 USD1,8435 USD
14.04.20251,9333 USD1,843 USD
11.04.20251,9333 USD1,8415 USD
10.04.20251,9333 USD1,841 USD
09.04.20251,9333 USD1,8405 USD
08.04.20251,9333 USD1,84 USD
07.04.20251,9333 USD1,8395 USD
04.04.20251,9333 USD1,838 USD
03.04.20251,9333 USD1,8375 USD
02.04.20251,9333 USD1,837 USD
01.04.20251,9333 USD1,8365 USD
31.03.20251,918 USD1,836 USD
28.03.20251,918 USD1,8345 USD
27.03.20251,918 USD1,834 USD
26.03.20251,918 USD1,8335 USD
25.03.20251,918 USD1,833 USD
24.03.20251,918 USD1,8325 USD
21.03.20251,918 USD1,831 USD
20.03.20251,918 USD1,8305 USD
19.03.20251,918 USD1,83 USD
18.03.20251,918 USD1,8295 USD
17.03.20251,918 USD1,829 USD
14.03.20251,918 USD1,8275 USD
13.03.20251,918 USD1,827 USD
12.03.20251,918 USD1,8265 USD
11.03.20251,918 USD1,826 USD
10.03.20251,918 USD1,8255 USD
07.03.20251,918 USD1,824 USD
06.03.20251,918 USD1,8235 USD
05.03.20251,918 USD1,823 USD
04.03.20251,918 USD1,8225 USD
03.03.20251,918 USD1,822 USD

Kennzahlen

Kennzahlen
Berechnung: 29.09.2025, 15:30:08 Uhr mit Geld 0,001 EUR / Brief --
Spread Absolut --
Spread Homogenisiert --
Spread in % des Briefkurses --
Hebel --
Performance seit Auflegung in % -99,94%

Basiswert

Basiswert
Kurs 1,09 USD
Diff. Vortag in % 5,31%
52 Wochen Tief 0,5002 USD
52 Wochen Hoch 7,68 USD
Quelle NASDAQ, 16.12.
Basiswert Beyond Meat Inc
WKN / ISIN A2N7XQ / US08862E1091
KGV --
Produkttyp Aktie
Sektor Konsumgüter

Produktbeschreibung

Art:
Dieses Produkt ist eine Inhaberschuldverschreibung nach deutschem Recht.

Laufzeit:
Dieses Produkt hat keine feste Laufzeit. Es kann jedoch durch den Anleger ausgeübt oder durch die DZ BANK gekündigt werden.

Ziele:
Ziel dieses Produkts ist es, Ihnen einen bestimmten Anspruch zu vorab festgelegten Bedingungen zu gewähren. Sie partizipieren überproportional (gehebelt) an allen Entwicklungen des Beobachtungspreises. Aufgrund seiner Hebelwirkung reagiert das Produkt auf kleinste Bewegungen des Beobachtungspreises. Das Produkt kann während seiner Laufzeit verfallen, sofern ein Knock-out-Ereignis eintritt.

Ein Knock-out-Ereignis tritt ein, wenn der Beobachtungspreis mindestens einmal auf oder unter der Knock-out-Barriere liegt. In diesem Fall erhalten Sie am Rückzahlungstermin einen Rückzahlungsbetrag, der sich wie folgt ermittelt: Zuerst wird der Basispreis vom Kurs, den die Emittentin innerhalb der Bewertungsfrist ermittelt, abgezogen. Anschließend wird dieses Ergebnis mit dem Bezugsverhältnis multipliziert und in EUR umgerechnet.

Wird von der DZ BANK jedoch kein positiver Rückzahlungsbetrag berechnet, gilt Folgendes: Der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin beträgt 0,001 EUR pro Produkt, wobei der Rückzahlungsbetrag, den die DZ BANK an Sie zahlt, aufsummiert für sämtliche von Ihnen gehaltenen Produkte berechnet und kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet wird. Soweit Sie weniger als zehn Produkte halten, wird unabhängig von der Anzahl der Produkte, die Sie halten, ein Betrag in Höhe von 0,01 EUR gezahlt.

Sie sind berechtigt, die Optionsscheine an jedem Einlösungstermin zum Rückzahlungsbetrag einzulösen. Die Einlösung erfolgt, indem Sie mindestens zehn Bankarbeitstage vor dem jeweiligen Einlösungstermin bis 10:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) eine Erklärung in Textform an die DZ BANK schicken. Darüber hinaus haben wir das Recht, die Optionsscheine insgesamt, jedoch nicht teilweise, am ordentlichen Kündigungstermin ordentlich zu kündigen. Die ordentliche Kündigung durch uns ist mindestens 10 Bankarbeitstage vor dem jeweiligen ordentlichen Kündigungstermin zu veröffentlichen.

Nach Einlösung durch Sie oder Kündigung durch uns und sofern nicht zuvor ein Knock-out-Ereignis eingetreten ist, entspricht der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin dem EUR-Gegenwert der Differenz zwischen Referenzpreis und Basispreis, multipliziert mit dem Bezugsverhältnis.


Der Basispreis und die Knock-out-Barriere werden regelmäßig angepasst, um u.a. eine Finanzierungskomponente zu berücksichtigen, die der DZ BANK aufgrund eines spezifischen Marktzinses zuzüglich einer von der DZ BANK nach ihrem billigem Ermessen festgelegten Marge entsteht.

Dieses Produkt ist nicht währungsgesichert. Die Entwicklung des EUR/USD-Wechselkurses hat damit Auswirkungen auf die Höhe des in EUR zahlbaren Rückzahlungsbetrags. Der EUR-Gegenwert wird am Ausübungstag auf Basis des WMR Benchmark 2 p.m. CET EUR-Fixings errechnet.

Sie erhalten keine sonstigen Erträge (z.B. Dividenden) und haben keine weiteren Ansprüche (z.B. Stimmrechte) aus dem Basiswert.

Analyse

Gesamteindruck
Einfach nutzbares Gesamtrating basierend auf einer fundamentalen, technischen und Risikoanalyse unter Einbezug von Branchen- und Marktumfeld.

Negativ

Gewinnprognose
Der Veränderungstrend der Gewinnprognosen über ein Zeitfenster von 7 Wochen. Aktuelle Aktienbewertungen ausgewählter Analysten finden Sie unter DPA-AFX ANALYSER.

Positive Analystenhaltung seit 14.11.2025

Kurs-Gewinn-Verhältnis
Das KGV setzt den aktuellen Kurs der Aktie ins Verhältnis zu seiner Gewinnerwartung. Es wird auf Basis der langfristigen Gewinnprognosen der Analysten errechnet.
-3,4

Verlust vorhergesagt

Risiko-Bewertung
Gesamteinschätzung des Risikos auf Basis des Bear Market und des Bad News Factors.

Hoch

Bear-Market-Faktor
Risiko Parameter, der anhand des Titelverhaltens in sich abwärts bewegenden Märkten das Marktrisiko einer Aktie angibt.

Hohe Anfälligkeit bei sinkendem Index

Korrelation
Die Korrelation gibt an, inwieweit die Bewegungen der Aktie mit denen Ihres Indexes übereinstimmen.
7,8%

Schwache Korrelation mit dem SP500

Marktkapitalisierung (Mrd. USD) 0,54 Kleiner Marktwert Mit einer Marktkapitalisierung von <$2 Mrd., ist BEYOND MEAT ein niedrig kapitalisierter Titel.
Gewinnprognose Positive Analystenhaltung seit 14.11.2025 Die Gewinnprognosen pro Aktie liegen heute höher als vor sieben Wochen. Dieser positive Trend hat am 14.11.2025 bei einem Kurs von 1,08 eingesetzt.
Preis Überbewertet, gemäss theScreener Auf Basis des Wachstumspotentials und eigener Kriterien, erscheint uns der Aktienkurs aktuell überbewertet.
Relative Performance -10,4% Unter Druck (vs. SP500) Dividendenbereinigt liegt die Aktie über vier Wochen betrachtet -10,4% hinter dem SP500 zurück.
Mittelfristiger Trend Negative Tendenz seit dem 24.10.2025 Der dividendenbereinigte technische 40-Tage Trend ist seit dem 24.10.2025 negativ.
Wachstum KGV 10,7 Hoher Abschlag zur Wachstumserwartung basiert auf einer Ausnahmesituation Liegt das "Verhältnis zwischen Wachstum plus geschätzte Dividende und KGV" über 1,6, so befindet sich das Unternehmen in der Regel in einer Ausnahmesituation. In diesem Fall ist das erwartete KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis) ein besserer Indikator für die nachhaltige Gewinnentwicklung als das langfrist. Wachstum.
KGV -3,4 Verlust vorhergesagt Das erwartete KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis) ist negativ: Die Finanzanalysten erwarten einen Verlust.
Langfristiges Wachstum 36,8% Wachstum heute bis 2026 p.a. Die durchschnittlichen jährlichen Wachstumsraten gelten für die Gewinne von heute bis 2026.
Anzahl der Analysten 5 Nur von wenigen Analysten verfolgt In den zurückliegenden sieben Wochen haben durchschnittlich 5 Analysten eine Schätzung des Gewinns pro Aktie für diesen Titel abgegeben.
Dividenden Rendite 0% Keine Dividende Die Gesellschaft bezahlt keine Dividende.
Risiko-Bewertung Hoch Hoch, keine Veränderung im letzten Jahr.
Bear-Market-Faktor Hohe Anfälligkeit bei sinkendem Index Die Aktie tendiert dazu, Indexrückgänge um durchschnittlich 229 zu verstärken.
Bad News Starke Kursrückgänge bei spezifischen Problemen Der Titel verzeichnet bei unternehmensspezifischen Problemen i.d.R. starke Kursabschläge in Höhe von durchschnittlich 12,2%.
Beta 2,08 Hohe Anfälligkeit vs. SP500 Die Aktie tendiert dazu, pro 1% Indexbewegung mit einem Ausschlag von 2,08% zu reagieren.
Korrelation 365 Tage 7,8% Schwache Korrelation mit dem SP500 Die Kursschwankungen sind nahezu unabhängig von den Indexbewegungen.
Value at Risk 1,04 USD Das geschätzte mittelfristige Value at Risk beträgt 1,04 USD oder 0,95% Das geschätzte Value at Risk beträgt 1,04 USD. Das Risiko liegt deshalb bei 0,95%. Dieser Wert basiert auf der mittelfristigen historischen Volatilität (1 Monat) mit einem Konfidenzintervall von 95%.
Volatilität der über 1 Monat 147,3%
Volatilität der über 12 Monate 228,7%

News

10.12.2025 | 18:05:07 (dpa-AFX)
ROUNDUP 3: Keine Entscheidung zu EU-'Veggie-Burger'-Verbot

(neu: Reaktionen aus dem Europaparlament ergänzt)

BRÜSSEL (dpa-AFX) - In der EU bleibt die Zukunft von Namen wie "Tofu-Wurst", "Soja-Schnitzel" oder "Veggie-Burger" für vegetarische Produkte zunächst offen. Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments konnten sich nach intensiven Verhandlungen in Brüssel zunächst nicht auf neue Vorgaben einigen, wie Verhandlungsteilnehmer der Deutschen Presse-Agentur bestätigten. Die Entscheidung wurde auf einen späteren Zeitpunkt vertagt.

Im Raum steht ein Verbot solcher Begriffe. Dies wird mit dem Schutz von Verbrauchern und Landwirten begründet. Bislang dürfen typische Bezeichnungen für Fleischprodukte auch für pflanzliche Alternativen verwendet werden.

Vorstoß der Konservativen

Die EVP-Fraktion, zu der auch CDU und CSU gehören, hatte den Vorstoß im EU-Parlament eingebracht. Federführend verantwortlich war die französische Abgeordnete Céline Imart. Sie sagte nach Ende der Verhandlungsrunde, dass die Gespräche im kommenden Jahr fortgesetzt würden. Sie werde weiterhin für die Parlamentsposition kämpfen.

Konkret sollen Begriffe wie "Steak", "Schnitzel", "Burger" und "Wurst" nur noch für Tierprodukte verwendet werden dürfen. Deutsche Unionsabgeordnete stimmten in einer ersten Verhandlungsrunde mit wenigen Ausnahmen zwar gegen ein solches Verbot - eine ausreichende Mehrheit im Parlament gab es trotzdem. Damit die Vorgaben in Kraft treten können, ist aber eine Mehrheit auch unter den EU-Staaten nötig.

"Das Verbot des Veggie-Burgers hilft keinem Landwirt. Es ist einfach nur kurzfristiger Populismus", kritisiert die an den Verhandlungen beteiligte niederländische Volt-Abgeordnete Anna Strolenberg. Es sei frustrierend, dass Zeit mit der Debatte über diesen Vorschlag verloren gegangen sei. Neben der Verbotsdebatte ging es bei dem Vorhaben darum, die Rolle von Landwirten grundsätzlich zu stärken.

Deutschland gegen Verbot

Deutschland hatte sich bereits klar gegen ein "Veggie-Burger"-Verbot ausgesprochen. Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) sagte, ein Verbot würde "unglaublich hohe Kosten für die Wirtschaft" sowie Bürokratie verursachen. "Ich stehe für Bürokratieabbau, deshalb unterstütze ich diesen Vorschlag nicht."

Rückenwind bekommt Rainer von seinem Unions-Kollegen Peter Liese. "Ich hoffe sehr, dass die Mitgliedstaaten hart bleiben", sagte der CDU-Abgeordnete. Es wäre das falsche Signal, wenn Unternehmen unnötig belastet würden.

Sein SPD-Amtskollege Tiemo Wölken teilte mit: "In der derzeitigen Situation ist es den Bürgerinnen und Bürgern nicht zu vermitteln, dass wir ernsthaft über die Bezeichnung von vegetarischen Lebensmitteln streiten." Dieser unsinnige Streit um Bezeichnungen solle ganz aufgegeben werden.

Deutsche Unternehmen gegen Verbot

Für deutsche Konzerne wäre ein Verbot eine schlechte Nachricht. Deutschland ist nach Angaben von Wirtschaftsvertretern der größte Markt für pflanzliche Alternativprodukte in Europa. Firmen müssten Produkte umbenennen und könnten sie womöglich nicht mehr so einfach vermarkten.

Mehrere Handelsunternehmen - darunter die Discounter Aldi Süd und Lidl, die Burgerkette Burger King sowie Hersteller wie Beyond Meat <US08862E1091> - haben sich in einem gemeinsamen Brief gegen das Vorhaben ausgesprochen.

Die vertrauten Begriffe böten Orientierung und ermöglichten bewusste Kaufentscheidungen, heißt es darin. Ein Verbot würde den Verkauf erschweren. "Von dem drohenden wirtschaftlichen Schaden wäre Deutschland besonders betroffen." Eigentlich stehen derzeit fast alle großen Gesetzesprojekte der EU unter dem Motto, Vorgaben für Unternehmen zu vereinfachen oder abzubauen.

Umfrage: Jeder Zweite offen für Verbot

Jeder zweite Verbraucher (50 Prozent) in Deutschland befürwortet laut einer Anfang Oktober durchgeführten repräsentativen Umfrage im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur, dass Bezeichnungen wie Schnitzel oder Wurst ausschließlich für tierische Produkte verwendet werden dürfen und pflanzliche Alternativen andere Namen tragen müssen. 28 Prozent lehnen dies ab, 21 Prozent machten keine Angabe. Nur knapp jedem Vierten (24 Prozent) ist es wichtig, dass sich das EU-Parlament mit der Frage befasst.

Zu Befürwortern aus Unternehmenskreisen gehört auch der Verband der Fleischwirtschaft. "Fleisch sollte als wertvolles tierisches Lebensmittel klar von anderen Artikeln unterschieden werden können, ohne dass man dadurch einen Kulturkampf entfacht", sagt Geschäftsführer Steffen Reiter.

Verbot war 2020 bereits gescheitert

Bereits 2020 ging es im Europaparlament um die Veggie-Wurst: Damals entschieden die Abgeordneten, dass Fleisch-Ersatzprodukte weiterhin Bezeichnungen wie "Steak", "Burger" tragen dürfen. Anders sieht es in der EU bei Bezeichnungen für Milch aus. Namen, die das Wort "Milch" enthalten, dürfen beispielsweise nicht für Getränke verwendet werden, die aus Pflanzen wie Hafer oder Soja gewonnen werden./mjm/DP/nas

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