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Endlos Turbo Long 0,5132 open end: Basiswert Beyond Meat Inc

DU4GW7 / DE000DU4GW74 //
Quelle: DZ BANK: Geld 30.12., Brief
DU4GW7 DE000DU4GW74 // Quelle: DZ BANK: Geld 30.12., Brief
0,32 EUR
Geld in EUR
-- EUR
Brief in EUR
6,67%
Diff. Vortag in %
Basiswertkurs: 0,8258 USD
Quelle : NASDAQ , 31.12.
  • Basispreis
    (Stand 31.12. 04:02 Uhr)
    0,5132 USD
  • Knock-Out-Barriere
    (Stand 31.12. 04:02 Uhr)
    0,5132 USD
  • Abstand zum Basispreis in % 37,85%
  • Abstand zum Knock-Out in % 37,85%
  • Hebel --
  • Bezugsverhältnis (BV) / Bezugsgröße 1,00
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Hinweis der DZ BANK:
Bitte beachten Sie die Angaben in den Endgültigen Bedingungen

Chart

Endlos Turbo Long 0,5132 open end: Basiswert Beyond Meat Inc

  • Intraday
  • 1W
  • 1M
  • 3M
  • 6M
  • 1J
  • 2J
  • 5J
  • Max
Quelle: DZ BANK AG, Frankfurt: 30.12. 13:58:25
Charts zeigen die Wertentwicklungen der Vergangenheit. Zukünftige Ergebnisse können sowohl niedriger als auch höher ausfallen. Falls Kurse in Fremdwährung notieren, kann die Rendite infolge von Währungsschwankungen steigen oder fallen. © 2026 DZ BANK AG

Stammdaten

Stammdaten
WKN / ISIN DU4GW7 / DE000DU4GW74
Emittent DZ BANK AG
Produktstruktur Hebelprodukt
Kategorie Endlos Turbo
Produkttyp long (steigende Markterwartung)
Währung des Produktes EUR
Quanto Nein
Bezugsverhältnis (BV) / Bezugsgröße 1,00
Emissionsdatum 20.10.2025
Erster Handelstag 20.10.2025
Handelszeiten 08:00 - 22:00 Hinweise zur Kursstellung
Knock-Out-Zeiten Übersicht
Zahltag Endlos
Basispreis
(Stand 31.12. 04:02 Uhr)
0,5132 USD
Knock-Out-Barriere
(Stand 31.12. 04:02 Uhr)
0,5132 USD
Knock-Out-Barriere erreicht Nein
Anpassungsprozentsatz p.a. 8,84292% p.a.
enthält: Bereinigungsfaktor 5,00%
Anpassungshistorie KO-Schwelle und Basispreis
DatumKO-SchwelleBasispreis
31.12.20250,5132 USD0,5132 USD
30.12.20250,5131 USD0,5131 USD
29.12.20250,513 USD0,513 USD
26.12.20250,5127 USD0,5127 USD
24.12.20250,5125 USD0,5125 USD
23.12.20250,5124 USD0,5124 USD
22.12.20250,5123 USD0,5123 USD
19.12.20250,512 USD0,512 USD
18.12.20250,5119 USD0,5119 USD
17.12.20250,5118 USD0,5118 USD
16.12.20250,5117 USD0,5117 USD
15.12.20250,5116 USD0,5116 USD
12.12.20250,5113 USD0,5113 USD
11.12.20250,5112 USD0,5112 USD
10.12.20250,5111 USD0,5111 USD
09.12.20250,511 USD0,511 USD
08.12.20250,5109 USD0,5109 USD
05.12.20250,5106 USD0,5106 USD
04.12.20250,5105 USD0,5105 USD
03.12.20250,5104 USD0,5104 USD
02.12.20250,5103 USD0,5103 USD
01.12.20250,5102 USD0,5102 USD
28.11.20250,5099 USD0,5099 USD
27.11.20250,5098 USD0,5098 USD
26.11.20250,5097 USD0,5097 USD
25.11.20250,5096 USD0,5096 USD
24.11.20250,5095 USD0,5095 USD
21.11.20250,5092 USD0,5092 USD
20.11.20250,5091 USD0,5091 USD
19.11.20250,509 USD0,509 USD
18.11.20250,5089 USD0,5089 USD
17.11.20250,5088 USD0,5088 USD
14.11.20250,5085 USD0,5085 USD
13.11.20250,5084 USD0,5084 USD
12.11.20250,5083 USD0,5083 USD
11.11.20250,5082 USD0,5082 USD
10.11.20250,5081 USD0,5081 USD
07.11.20250,5078 USD0,5078 USD
06.11.20250,5077 USD0,5077 USD
05.11.20250,5076 USD0,5076 USD
04.11.20250,5075 USD0,5075 USD
03.11.20250,5074 USD0,5074 USD
31.10.20250,5071 USD0,5071 USD
30.10.20250,507 USD0,507 USD
29.10.20250,5069 USD0,5069 USD
28.10.20250,5068 USD0,5068 USD
27.10.20250,5067 USD0,5067 USD
24.10.20250,5064 USD0,5064 USD
23.10.20250,5063 USD0,5063 USD
22.10.20250,5062 USD0,5062 USD
21.10.20250,5061 USD0,5061 USD
20.10.20250,506 USD0,506 USD

Kennzahlen

Kennzahlen
Berechnung: 30.12.2025, 13:58:25 Uhr mit Geld 0,32 EUR / Brief --
Spread Absolut --
Spread Homogenisiert --
Spread in % des Briefkurses --
Hebel --
Abstand zum Knock-Out Absolut 0,3126 USD
Abstand zum Knock-Out in % 37,85%
Performance seit Auflegung in % 18,52%

Basiswert

Basiswert
Kurs 0,8258 USD
Diff. Vortag in % -2,86%
52 Wochen Tief 0,5002 USD
52 Wochen Hoch 7,68 USD
Quelle NASDAQ, 31.12.
Basiswert Beyond Meat Inc
WKN / ISIN A2N7XQ / US08862E1091
KGV --
Produkttyp Aktie
Sektor Konsumgüter

Produktbeschreibung

Art:
Dieses Produkt ist eine Inhaberschuldverschreibung nach deutschem Recht.

Laufzeit:
Dieses Produkt hat keine feste Laufzeit. Es kann jedoch durch den Anleger ausgeübt oder durch die DZ BANK gekündigt werden.

Ziele:
Ziel dieses Produkts ist es, Ihnen einen bestimmten Anspruch zu vorab festgelegten Bedingungen zu gewähren. Sie partizipieren überproportional (gehebelt) an allen Entwicklungen des Beobachtungspreises. Aufgrund seiner Hebelwirkung reagiert das Produkt auf kleinste Bewegungen des Beobachtungspreises. Das Produkt kann während seiner Laufzeit verfallen, sofern ein Knock-out-Ereignis eintritt.

Ein Knock-out-Ereignis tritt ein, wenn der Beobachtungspreis mindestens einmal auf oder unter der Knock-out-Barriere liegt. In diesem Fall beträgt der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin 0,001 EUR pro Produkt, wobei der Rückzahlungsbetrag, den die DZ BANK an Sie zahlt, aufsummiert für sämtliche von Ihnen gehaltenen Produkte berechnet und kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet wird. Soweit Sie weniger als zehn Produkte halten, wird unabhängig von der Anzahl der Produkte, die Sie halten, ein Betrag in Höhe von 0,01 EUR gezahlt.

Sie sind berechtigt, die Optionsscheine an jedem Einlösungstermin zum Rückzahlungsbetrag einzulösen. Die Einlösung erfolgt, indem Sie mindestens zehn Bankarbeitstage vor dem jeweiligen Einlösungstermin bis 10:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) eine Erklärung in Textform an die DZ BANK schicken. Darüber hinaus haben wir das Recht, die Optionsscheine insgesamt, jedoch nicht teilweise, am ordentlichen Kündigungstermin ordentlich zu kündigen. Die ordentliche Kündigung durch uns ist mindestens 10 Bankarbeitstage vor dem jeweiligen ordentlichen Kündigungstermin zu veröffentlichen.

Nach Einlösung durch Sie oder Kündigung durch uns und sofern nicht zuvor ein Knock-out-Ereignis eingetreten ist, entspricht der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin dem EUR-Gegenwert der Differenz zwischen Referenzpreis und Basispreis am Ausübungstag, multipliziert mit dem Bezugsverhältnis.


Der Basispreis und die Knock-out-Barriere werden täglich angepasst, um u.a. eine Finanzierungskomponente zu berücksichtigen, die der DZ BANK aufgrund eines spezifischen Marktzinses zuzüglich einer von DZ BANK nach ihrem billigem Ermessen festgelegten Marge entsteht. Die Knock-out-Barriere entspricht stets dem aktuellen Basispreis.

Dieses Produkt ist nicht währungsgesichert. Die Entwicklung des EUR/USD-Wechselkurses hat damit Auswirkungen auf die Höhe des in EUR zahlbaren Rückzahlungsbetrags. Der EUR-Gegenwert wird am Ausübungstag auf Basis des WMR Benchmark 2 p.m. CET EUR-Fixings errechnet.

Sie erhalten keine sonstigen Erträge (z.B. Dividenden) und haben keine weiteren Ansprüche (z.B. Stimmrechte) aus dem Basiswert.

Analyse

Gesamteindruck
Einfach nutzbares Gesamtrating basierend auf einer fundamentalen, technischen und Risikoanalyse unter Einbezug von Branchen- und Marktumfeld.

Eher negativ

Gewinnprognose
Der Veränderungstrend der Gewinnprognosen über ein Zeitfenster von 7 Wochen. Aktuelle Aktienbewertungen ausgewählter Analysten finden Sie unter DPA-AFX ANALYSER.

Positive Analystenhaltung seit 14.11.2025

Kurs-Gewinn-Verhältnis
Das KGV setzt den aktuellen Kurs der Aktie ins Verhältnis zu seiner Gewinnerwartung. Es wird auf Basis der langfristigen Gewinnprognosen der Analysten errechnet.
-2,8

Verlust vorhergesagt

Risiko-Bewertung
Gesamteinschätzung des Risikos auf Basis des Bear Market und des Bad News Factors.

Hoch

Bear-Market-Faktor
Risiko Parameter, der anhand des Titelverhaltens in sich abwärts bewegenden Märkten das Marktrisiko einer Aktie angibt.

Hohe Anfälligkeit bei sinkendem Index

Korrelation
Die Korrelation gibt an, inwieweit die Bewegungen der Aktie mit denen Ihres Indexes übereinstimmen.
7,6%

Schwache Korrelation mit dem SP500

Marktkapitalisierung (Mrd. USD) 0,41 Kleiner Marktwert Mit einer Marktkapitalisierung von <$2 Mrd., ist BEYOND MEAT ein niedrig kapitalisierter Titel.
Gewinnprognose Positive Analystenhaltung seit 14.11.2025 Die Gewinnprognosen pro Aktie liegen heute höher als vor sieben Wochen. Dieser positive Trend hat am 14.11.2025 bei einem Kurs von 1,08 eingesetzt.
Preis Überbewertet, gemäss theScreener Auf Basis des Wachstumspotentials und eigener Kriterien, erscheint uns der Aktienkurs aktuell überbewertet.
Relative Performance 2,6% vs. SP500 Dividendenbereinigt hat die Aktie den SP500 während der letzten vier Wochen um 2,6% geschlagen.
Mittelfristiger Trend Negative Tendenz seit dem 24.10.2025 Der dividendenbereinigte technische 40-Tage Trend ist seit dem 24.10.2025 negativ.
Wachstum KGV 13,3 Hoher Abschlag zur Wachstumserwartung basiert auf einer Ausnahmesituation Liegt das "Verhältnis zwischen Wachstum plus geschätzte Dividende und KGV" über 1,6, so befindet sich das Unternehmen in der Regel in einer Ausnahmesituation. In diesem Fall ist das erwartete KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis) ein besserer Indikator für die nachhaltige Gewinnentwicklung als das langfrist. Wachstum.
KGV -2,8 Verlust vorhergesagt Das erwartete KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis) ist negativ: Die Finanzanalysten erwarten einen Verlust.
Langfristiges Wachstum 37,7% Wachstum heute bis 2026 p.a. Die durchschnittlichen jährlichen Wachstumsraten gelten für die Gewinne von heute bis 2026.
Anzahl der Analysten 5 Nur von wenigen Analysten verfolgt In den zurückliegenden sieben Wochen haben durchschnittlich 5 Analysten eine Schätzung des Gewinns pro Aktie für diesen Titel abgegeben.
Dividenden Rendite 0% Keine Dividende Die Gesellschaft bezahlt keine Dividende.
Risiko-Bewertung Hoch Hoch, keine Veränderung im letzten Jahr.
Bear-Market-Faktor Hohe Anfälligkeit bei sinkendem Index Die Aktie tendiert dazu, Indexrückgänge um durchschnittlich 260 zu verstärken.
Bad News Starke Kursrückgänge bei spezifischen Problemen Der Titel verzeichnet bei unternehmensspezifischen Problemen i.d.R. starke Kursabschläge in Höhe von durchschnittlich 12,1%.
Beta 2,08 Hohe Anfälligkeit vs. SP500 Die Aktie tendiert dazu, pro 1% Indexbewegung mit einem Ausschlag von 2,08% zu reagieren.
Korrelation 365 Tage 7,6% Schwache Korrelation mit dem SP500 Die Kursschwankungen sind nahezu unabhängig von den Indexbewegungen.
Value at Risk 0,85 USD Das geschätzte mittelfristige Value at Risk beträgt 0,85 USD oder 0,95% Das geschätzte Value at Risk beträgt 0,85 USD. Das Risiko liegt deshalb bei 0,95%. Dieser Wert basiert auf der mittelfristigen historischen Volatilität (1 Monat) mit einem Konfidenzintervall von 95%.
Volatilität der über 1 Monat 134,1%
Volatilität der über 12 Monate 227,4%

News

10.12.2025 | 18:05:07 (dpa-AFX)
ROUNDUP 3: Keine Entscheidung zu EU-'Veggie-Burger'-Verbot

(neu: Reaktionen aus dem Europaparlament ergänzt)

BRÜSSEL (dpa-AFX) - In der EU bleibt die Zukunft von Namen wie "Tofu-Wurst", "Soja-Schnitzel" oder "Veggie-Burger" für vegetarische Produkte zunächst offen. Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments konnten sich nach intensiven Verhandlungen in Brüssel zunächst nicht auf neue Vorgaben einigen, wie Verhandlungsteilnehmer der Deutschen Presse-Agentur bestätigten. Die Entscheidung wurde auf einen späteren Zeitpunkt vertagt.

Im Raum steht ein Verbot solcher Begriffe. Dies wird mit dem Schutz von Verbrauchern und Landwirten begründet. Bislang dürfen typische Bezeichnungen für Fleischprodukte auch für pflanzliche Alternativen verwendet werden.

Vorstoß der Konservativen

Die EVP-Fraktion, zu der auch CDU und CSU gehören, hatte den Vorstoß im EU-Parlament eingebracht. Federführend verantwortlich war die französische Abgeordnete Céline Imart. Sie sagte nach Ende der Verhandlungsrunde, dass die Gespräche im kommenden Jahr fortgesetzt würden. Sie werde weiterhin für die Parlamentsposition kämpfen.

Konkret sollen Begriffe wie "Steak", "Schnitzel", "Burger" und "Wurst" nur noch für Tierprodukte verwendet werden dürfen. Deutsche Unionsabgeordnete stimmten in einer ersten Verhandlungsrunde mit wenigen Ausnahmen zwar gegen ein solches Verbot - eine ausreichende Mehrheit im Parlament gab es trotzdem. Damit die Vorgaben in Kraft treten können, ist aber eine Mehrheit auch unter den EU-Staaten nötig.

"Das Verbot des Veggie-Burgers hilft keinem Landwirt. Es ist einfach nur kurzfristiger Populismus", kritisiert die an den Verhandlungen beteiligte niederländische Volt-Abgeordnete Anna Strolenberg. Es sei frustrierend, dass Zeit mit der Debatte über diesen Vorschlag verloren gegangen sei. Neben der Verbotsdebatte ging es bei dem Vorhaben darum, die Rolle von Landwirten grundsätzlich zu stärken.

Deutschland gegen Verbot

Deutschland hatte sich bereits klar gegen ein "Veggie-Burger"-Verbot ausgesprochen. Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) sagte, ein Verbot würde "unglaublich hohe Kosten für die Wirtschaft" sowie Bürokratie verursachen. "Ich stehe für Bürokratieabbau, deshalb unterstütze ich diesen Vorschlag nicht."

Rückenwind bekommt Rainer von seinem Unions-Kollegen Peter Liese. "Ich hoffe sehr, dass die Mitgliedstaaten hart bleiben", sagte der CDU-Abgeordnete. Es wäre das falsche Signal, wenn Unternehmen unnötig belastet würden.

Sein SPD-Amtskollege Tiemo Wölken teilte mit: "In der derzeitigen Situation ist es den Bürgerinnen und Bürgern nicht zu vermitteln, dass wir ernsthaft über die Bezeichnung von vegetarischen Lebensmitteln streiten." Dieser unsinnige Streit um Bezeichnungen solle ganz aufgegeben werden.

Deutsche Unternehmen gegen Verbot

Für deutsche Konzerne wäre ein Verbot eine schlechte Nachricht. Deutschland ist nach Angaben von Wirtschaftsvertretern der größte Markt für pflanzliche Alternativprodukte in Europa. Firmen müssten Produkte umbenennen und könnten sie womöglich nicht mehr so einfach vermarkten.

Mehrere Handelsunternehmen - darunter die Discounter Aldi Süd und Lidl, die Burgerkette Burger King sowie Hersteller wie Beyond Meat <US08862E1091> - haben sich in einem gemeinsamen Brief gegen das Vorhaben ausgesprochen.

Die vertrauten Begriffe böten Orientierung und ermöglichten bewusste Kaufentscheidungen, heißt es darin. Ein Verbot würde den Verkauf erschweren. "Von dem drohenden wirtschaftlichen Schaden wäre Deutschland besonders betroffen." Eigentlich stehen derzeit fast alle großen Gesetzesprojekte der EU unter dem Motto, Vorgaben für Unternehmen zu vereinfachen oder abzubauen.

Umfrage: Jeder Zweite offen für Verbot

Jeder zweite Verbraucher (50 Prozent) in Deutschland befürwortet laut einer Anfang Oktober durchgeführten repräsentativen Umfrage im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur, dass Bezeichnungen wie Schnitzel oder Wurst ausschließlich für tierische Produkte verwendet werden dürfen und pflanzliche Alternativen andere Namen tragen müssen. 28 Prozent lehnen dies ab, 21 Prozent machten keine Angabe. Nur knapp jedem Vierten (24 Prozent) ist es wichtig, dass sich das EU-Parlament mit der Frage befasst.

Zu Befürwortern aus Unternehmenskreisen gehört auch der Verband der Fleischwirtschaft. "Fleisch sollte als wertvolles tierisches Lebensmittel klar von anderen Artikeln unterschieden werden können, ohne dass man dadurch einen Kulturkampf entfacht", sagt Geschäftsführer Steffen Reiter.

Verbot war 2020 bereits gescheitert

Bereits 2020 ging es im Europaparlament um die Veggie-Wurst: Damals entschieden die Abgeordneten, dass Fleisch-Ersatzprodukte weiterhin Bezeichnungen wie "Steak", "Burger" tragen dürfen. Anders sieht es in der EU bei Bezeichnungen für Milch aus. Namen, die das Wort "Milch" enthalten, dürfen beispielsweise nicht für Getränke verwendet werden, die aus Pflanzen wie Hafer oder Soja gewonnen werden./mjm/DP/nas

10.12.2025 | 17:02:20 (dpa-AFX)
ROUNDUP 2: Keine Entscheidung zu EU-'Veggie-Burger'-Verbot
10.12.2025 | 16:49:03 (dpa-AFX)
ROUNDUP: Keine Entscheidung zu EU-'Veggie-Burger'-Verbot
10.12.2025 | 07:34:59 (dpa-AFX)
ROUNDUP/Heiße Phase: Kommt jetzt das EU-Verbot für 'Veggie-Burger'?
08.10.2025 | 07:35:02 (dpa-AFX)
ROUNDUP: Darf ein Schnitzel aus Soja sein?