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    Anruf

Endlos Turbo Long 0,5232 open end: Basiswert Beyond Meat Inc

DU4GW7 / DE000DU4GW74 //
Quelle: DZ BANK: Geld 10.04., Brief
DU4GW7 DE000DU4GW74 // Quelle: DZ BANK: Geld 10.04., Brief
0,17 EUR
Geld in EUR
-- EUR
Brief in EUR
0,00%
Diff. Vortag in %
Basiswertkurs: 0,5961 USD
Quelle : NASDAQ , 10.04.
  • Basispreis
    (Stand 10.04. 04:01 Uhr)
    0,5232 USD
  • Knock-Out-Barriere
    (Stand 10.04. 04:01 Uhr)
    0,5232 USD
  • Abstand zum Basispreis in % 12,23%
  • Abstand zum Knock-Out in % 12,23%
  • Hebel --
  • Bezugsverhältnis (BV) / Bezugsgröße 1,00
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Hinweis der DZ BANK:
Bitte beachten Sie die Angaben in den Endgültigen Bedingungen

Chart

Endlos Turbo Long 0,5232 open end: Basiswert Beyond Meat Inc

  • Intraday
  • 1W
  • 1M
  • 3M
  • 6M
  • 1J
  • 2J
  • 5J
  • Max
Quelle: DZ BANK AG, Frankfurt: 10.04. 21:28:33
Charts zeigen die Wertentwicklungen der Vergangenheit. Zukünftige Ergebnisse können sowohl niedriger als auch höher ausfallen. Falls Kurse in Fremdwährung notieren, kann die Rendite infolge von Währungsschwankungen steigen oder fallen. © 2026 DZ BANK AG

Stammdaten

Stammdaten
WKN / ISIN DU4GW7 / DE000DU4GW74
Emittent DZ BANK AG
Produktstruktur Hebelprodukt
Kategorie Endlos Turbo
Produkttyp long (steigende Markterwartung)
Währung des Produktes EUR
Quanto Nein
Bezugsverhältnis (BV) / Bezugsgröße 1,00
Emissionsdatum 20.10.2025
Erster Handelstag 20.10.2025
Handelszeiten 08:00 - 22:00 Hinweise zur Kursstellung
Knock-Out-Zeiten Übersicht
Zahltag Endlos
Basispreis
(Stand 10.04. 04:01 Uhr)
0,5232 USD
Knock-Out-Barriere
(Stand 10.04. 04:01 Uhr)
0,5232 USD
Knock-Out-Barriere erreicht Nein
Anpassungsprozentsatz p.a. 8,66067% p.a.
enthält: Bereinigungsfaktor 5,00%
Anpassungshistorie KO-Schwelle und Basispreis
DatumKO-SchwelleBasispreis
10.04.20260,5232 USD0,5232 USD
09.04.20260,5231 USD0,5231 USD
08.04.20260,523 USD0,523 USD
07.04.20260,5229 USD0,5229 USD
06.04.20260,5228 USD0,5228 USD
03.04.20260,5225 USD0,5225 USD
02.04.20260,5224 USD0,5224 USD
01.04.20260,5223 USD0,5223 USD
31.03.20260,5222 USD0,5222 USD
30.03.20260,5221 USD0,5221 USD
27.03.20260,5218 USD0,5218 USD
26.03.20260,5217 USD0,5217 USD
25.03.20260,5216 USD0,5216 USD
24.03.20260,5215 USD0,5215 USD
23.03.20260,5214 USD0,5214 USD
20.03.20260,5211 USD0,5211 USD
19.03.20260,521 USD0,521 USD
18.03.20260,5209 USD0,5209 USD
17.03.20260,5208 USD0,5208 USD
16.03.20260,5207 USD0,5207 USD
13.03.20260,5204 USD0,5204 USD
12.03.20260,5203 USD0,5203 USD
11.03.20260,5202 USD0,5202 USD
10.03.20260,5201 USD0,5201 USD
09.03.20260,52 USD0,52 USD
06.03.20260,5197 USD0,5197 USD
05.03.20260,5196 USD0,5196 USD
04.03.20260,5195 USD0,5195 USD
03.03.20260,5194 USD0,5194 USD
02.03.20260,5193 USD0,5193 USD
27.02.20260,519 USD0,519 USD
26.02.20260,5189 USD0,5189 USD
25.02.20260,5188 USD0,5188 USD
24.02.20260,5187 USD0,5187 USD
23.02.20260,5186 USD0,5186 USD
20.02.20260,5183 USD0,5183 USD
19.02.20260,5182 USD0,5182 USD
18.02.20260,5181 USD0,5181 USD
17.02.20260,518 USD0,518 USD
16.02.20260,5179 USD0,5179 USD
13.02.20260,5176 USD0,5176 USD
12.02.20260,5175 USD0,5175 USD
11.02.20260,5174 USD0,5174 USD
10.02.20260,5173 USD0,5173 USD
09.02.20260,5172 USD0,5172 USD
06.02.20260,5169 USD0,5169 USD
05.02.20260,5168 USD0,5168 USD
04.02.20260,5167 USD0,5167 USD
03.02.20260,5166 USD0,5166 USD
02.02.20260,5165 USD0,5165 USD
30.01.20260,5162 USD0,5162 USD
29.01.20260,5161 USD0,5161 USD
28.01.20260,516 USD0,516 USD
27.01.20260,5159 USD0,5159 USD
26.01.20260,5158 USD0,5158 USD
23.01.20260,5155 USD0,5155 USD
22.01.20260,5154 USD0,5154 USD
21.01.20260,5153 USD0,5153 USD
20.01.20260,5152 USD0,5152 USD
19.01.20260,5151 USD0,5151 USD
16.01.20260,5148 USD0,5148 USD
15.01.20260,5147 USD0,5147 USD
14.01.20260,5146 USD0,5146 USD
13.01.20260,5145 USD0,5145 USD
12.01.20260,5144 USD0,5144 USD
09.01.20260,5141 USD0,5141 USD
08.01.20260,514 USD0,514 USD
07.01.20260,5139 USD0,5139 USD
06.01.20260,5138 USD0,5138 USD
05.01.20260,5137 USD0,5137 USD
02.01.20260,5134 USD0,5134 USD
31.12.20250,5132 USD0,5132 USD
30.12.20250,5131 USD0,5131 USD
29.12.20250,513 USD0,513 USD
26.12.20250,5127 USD0,5127 USD
24.12.20250,5125 USD0,5125 USD
23.12.20250,5124 USD0,5124 USD
22.12.20250,5123 USD0,5123 USD
19.12.20250,512 USD0,512 USD
18.12.20250,5119 USD0,5119 USD
17.12.20250,5118 USD0,5118 USD
16.12.20250,5117 USD0,5117 USD
15.12.20250,5116 USD0,5116 USD
12.12.20250,5113 USD0,5113 USD
11.12.20250,5112 USD0,5112 USD
10.12.20250,5111 USD0,5111 USD
09.12.20250,511 USD0,511 USD
08.12.20250,5109 USD0,5109 USD
05.12.20250,5106 USD0,5106 USD
04.12.20250,5105 USD0,5105 USD
03.12.20250,5104 USD0,5104 USD
02.12.20250,5103 USD0,5103 USD
01.12.20250,5102 USD0,5102 USD
28.11.20250,5099 USD0,5099 USD
27.11.20250,5098 USD0,5098 USD
26.11.20250,5097 USD0,5097 USD
25.11.20250,5096 USD0,5096 USD
24.11.20250,5095 USD0,5095 USD
21.11.20250,5092 USD0,5092 USD
20.11.20250,5091 USD0,5091 USD
19.11.20250,509 USD0,509 USD
18.11.20250,5089 USD0,5089 USD
17.11.20250,5088 USD0,5088 USD
14.11.20250,5085 USD0,5085 USD
13.11.20250,5084 USD0,5084 USD
12.11.20250,5083 USD0,5083 USD
11.11.20250,5082 USD0,5082 USD
10.11.20250,5081 USD0,5081 USD
07.11.20250,5078 USD0,5078 USD
06.11.20250,5077 USD0,5077 USD
05.11.20250,5076 USD0,5076 USD
04.11.20250,5075 USD0,5075 USD
03.11.20250,5074 USD0,5074 USD
31.10.20250,5071 USD0,5071 USD
30.10.20250,507 USD0,507 USD
29.10.20250,5069 USD0,5069 USD
28.10.20250,5068 USD0,5068 USD
27.10.20250,5067 USD0,5067 USD
24.10.20250,5064 USD0,5064 USD
23.10.20250,5063 USD0,5063 USD
22.10.20250,5062 USD0,5062 USD
21.10.20250,5061 USD0,5061 USD
20.10.20250,506 USD0,506 USD

Kennzahlen

Kennzahlen
Berechnung: 10.04.2026, 21:28:33 Uhr mit Geld 0,17 EUR / Brief --
Spread Absolut --
Spread Homogenisiert --
Spread in % des Briefkurses --
Hebel --
Abstand zum Knock-Out Absolut 0,0729 USD
Abstand zum Knock-Out in % 12,23%
Performance seit Auflegung in % -37,04%

Basiswert

Basiswert
Kurs 0,5961 USD
Diff. Vortag in % -0,38%
52 Wochen Tief 0,5002 USD
52 Wochen Hoch 7,68 USD
Quelle NASDAQ, 10.04.
Basiswert Beyond Meat Inc
WKN / ISIN A2N7XQ / US08862E1091
KGV --
Produkttyp Aktie
Sektor Konsumgüter

Produktbeschreibung

Art:
Dieses Produkt ist eine Inhaberschuldverschreibung nach deutschem Recht.

Laufzeit:
Dieses Produkt hat keine feste Laufzeit. Es kann jedoch durch den Anleger ausgeübt oder durch die DZ BANK gekündigt werden. Zudem endet die Laufzeit des Produkts automatisch, sofern ein Knock-out-Ereignis eintritt.

Ziele:
Ziel dieses Produkts ist es, Ihnen einen bestimmten Anspruch zu vorab festgelegten Bedingungen zu gewähren. Es bietet eine überproportionale (gehebelte) Partizipation an allen Entwicklungen des Beobachtungspreises.

Während der Laufzeit des Produkts werden der Basispreis und die Knock-out-Barriere zu in den Produktbedingungen definierten Terminen regelmäßig angepasst. Hierbei werden Finanzierungskosten über einen spezifischen Marktzins sowie Kosten im Zusammenhang mit dem Produkt zzgl. einer Marge für die DZ BANK durch den Bereinigungsfaktor wertmindernd berücksichtigt. Die Knock-out-Barriere entspricht stets dem aktuellen Basispreis. Eine Anpassung verschiedener Produktparameter erfolgt grundsätzlich auch, um Dividendenzahlungen (bereinigt um etwaige Steuern) im Basiswert im Produkt zu berücksichtigen.

Aufgrund seiner Hebelwirkung reagiert das Produkt auf kleinste Bewegungen des Beobachtungspreises. Ein fallender Kurs des Basiswerts kann den Wert des Produkts erheblich verringern.

Einlösung durch den Anleger oder Kündigung durch die DZ BANK:

Sie sind berechtigt, das Produkt zu in den Produktbedingungen festgelegten Terminen (erstmals zum 05.11.2025) einzulösen. Die Einlösung erfolgt, indem Sie mindestens zehn Bankarbeitstage vor dem jeweiligen Einlösungstermin bis 10:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) eine Erklärung in Textform an die DZ BANK schicken und die einzulösenden Produkte bei der DZ BANK eingegangen sind. Darüber hinaus hat die DZ BANK das Recht, die WKN insgesamt, jedoch nicht teilweise, zu in den Produktbedingungen festgelegten Terminen (erstmals zum 05.11.2025) ordentlich zu kündigen. Die ordentliche Kündigung durch die DZ BANK ist mindestens 10 Bankarbeitstage vor dem jeweiligen ordentlichen Kündigungstermin zu veröffentlichen.

Nach frist- und formgerechter Einlösung durch Sie oder Kündigung durch die DZ BANK und sofern nicht zuvor ein Knock-out-Ereignis eingetreten ist, entspricht der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin pro Produkt dem EUR-Gegenwert der Differenz aus dem Referenzpreis und dem Basispreis, welche mit dem Bezugsverhältnis multipliziert wird: ((Referenzpreis - Basispreis) x Bezugsverhältnis). Der EUR-Gegenwert wird dabei auf Basis des in den Produktbedingungen festgelegten maßgeblichen EUR/USD-Kurses errechnet.

Automatische Beendigung des Produkts:

Das Produkt endet automatisch mit sofortiger Wirkung, wenn das in den Produktbedingungen definierte Ereignis eintritt (Knock-out-Ereignis). Ein Knock-out-Ereignis tritt ein, wenn der Beobachtungspreis mindestens einmal auf oder unter der Knock-out-Barriere liegt. In diesem Fall beträgt der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin 0,001 EUR pro Produkt, wobei der Rückzahlungsbetrag, den die DZ BANK an Sie zahlt, aufsummiert für sämtliche von Ihnen gehaltenen Produkte der WKN DU4GW7 berechnet und kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet wird. Soweit Sie weniger als zehn Produkte der WKN DU4GW7 halten, wird unabhängig von der Anzahl der Produkte der WKN DU4GW7, die Sie halten, ein Betrag in Höhe von 0,01 EUR gezahlt.


Dieses Produkt ist nicht währungsgesichert. Die Entwicklung des EUR/USD-Wechselkurses hat damit Auswirkungen auf die Höhe des in EUR zahlbaren Rückzahlungsbetrags.
Sie erhalten keine sonstigen Erträge (z.B. Dividenden) und haben keine weiteren Ansprüche (z.B. Stimmrechte) aus dem Basiswert.

Analyse

Gesamteindruck
Einfach nutzbares Gesamtrating basierend auf einer fundamentalen, technischen und Risikoanalyse unter Einbezug von Branchen- und Marktumfeld.

Negativ

Gewinnprognose
Der Veränderungstrend der Gewinnprognosen über ein Zeitfenster von 7 Wochen. Aktuelle Aktienbewertungen ausgewählter Analysten finden Sie unter DPA-AFX ANALYSER.

Negative Analystenhaltung seit 03.04.2026

Kurs-Gewinn-Verhältnis
Das KGV setzt den aktuellen Kurs der Aktie ins Verhältnis zu seiner Gewinnerwartung. Es wird auf Basis der langfristigen Gewinnprognosen der Analysten errechnet.
-2,0

Verlust vorhergesagt

Risiko-Bewertung
Gesamteinschätzung des Risikos auf Basis des Bear Market und des Bad News Factors.

Hoch

Bear-Market-Faktor
Risiko Parameter, der anhand des Titelverhaltens in sich abwärts bewegenden Märkten das Marktrisiko einer Aktie angibt.

Hohe Anfälligkeit bei sinkendem Index

Korrelation
Die Korrelation gibt an, inwieweit die Bewegungen der Aktie mit denen Ihres Indexes übereinstimmen.
8,6%

Schwache Korrelation mit dem SP500

Marktkapitalisierung (Mrd. USD) 0,28 Kleiner Marktwert Mit einer Marktkapitalisierung von <$2 Mrd., ist BEYOND MEAT ein niedrig kapitalisierter Titel.
Gewinnprognose Negative Analystenhaltung seit 03.04.2026 Die Gewinnerwartung der Analysten pro Aktie liegen heute niedriger als vor sieben Wochen. Dieser negative Trend hat am 03.04.2026 bei einem Kurs von 0,59 eingesetzt.
Preis Überbewertet, gemäss theScreener Auf Basis des Wachstumspotentials und eigener Kriterien, erscheint uns der Aktienkurs aktuell überbewertet.
Relative Performance -21,6% Unter Druck (vs. SP500) Dividendenbereinigt liegt die Aktie über vier Wochen betrachtet -21,6% hinter dem SP500 zurück.
Mittelfristiger Trend Negative Tendenz seit dem 03.03.2026 Der dividendenbereinigte technische 40-Tage Trend ist seit dem 03.03.2026 negativ.
Wachstum KGV 8,7 Hoher Abschlag zur Wachstumserwartung basiert auf einer Ausnahmesituation Liegt das "Verhältnis zwischen Wachstum plus geschätzte Dividende und KGV" über 1,6, so befindet sich das Unternehmen in der Regel in einer Ausnahmesituation. In diesem Fall ist das erwartete KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis) ein besserer Indikator für die nachhaltige Gewinnentwicklung als das langfrist. Wachstum.
KGV -2,0 Verlust vorhergesagt Das erwartete KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis) ist negativ: Die Finanzanalysten erwarten einen Verlust.
Langfristiges Wachstum 17,6% Wachstum heute bis 2027 p.a. Die durchschnittlichen jährlichen Wachstumsraten gelten für die Gewinne von heute bis 2027.
Anzahl der Analysten 5 Nur von wenigen Analysten verfolgt In den zurückliegenden sieben Wochen haben durchschnittlich 5 Analysten eine Schätzung des Gewinns pro Aktie für diesen Titel abgegeben.
Dividenden Rendite 0% Keine Dividende Die Gesellschaft bezahlt keine Dividende.
Risiko-Bewertung Hoch Hoch, keine Veränderung im letzten Jahr.
Bear-Market-Faktor Hohe Anfälligkeit bei sinkendem Index Die Aktie tendiert dazu, Indexrückgänge um durchschnittlich 214 zu verstärken.
Bad News Starke Kursrückgänge bei spezifischen Problemen Der Titel verzeichnet bei unternehmensspezifischen Problemen i.d.R. starke Kursabschläge in Höhe von durchschnittlich 11%.
Beta 3,40 Hohe Anfälligkeit vs. SP500 Die Aktie tendiert dazu, pro 1% Indexbewegung mit einem Ausschlag von 3,40% zu reagieren.
Korrelation 365 Tage 8,6% Schwache Korrelation mit dem SP500 Die Kursschwankungen sind nahezu unabhängig von den Indexbewegungen.
Value at Risk 0,57 USD Das geschätzte mittelfristige Value at Risk beträgt 0,57 USD oder 0,95% Das geschätzte Value at Risk beträgt 0,57 USD. Das Risiko liegt deshalb bei 0,95%. Dieser Wert basiert auf der mittelfristigen historischen Volatilität (1 Monat) mit einem Konfidenzintervall von 95%.
Volatilität der über 1 Monat 79,3%
Volatilität der über 12 Monate 229,2%

News

10.12.2025 | 18:05:07 (dpa-AFX)
ROUNDUP 3: Keine Entscheidung zu EU-'Veggie-Burger'-Verbot

(neu: Reaktionen aus dem Europaparlament ergänzt)

BRÜSSEL (dpa-AFX) - In der EU bleibt die Zukunft von Namen wie "Tofu-Wurst", "Soja-Schnitzel" oder "Veggie-Burger" für vegetarische Produkte zunächst offen. Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments konnten sich nach intensiven Verhandlungen in Brüssel zunächst nicht auf neue Vorgaben einigen, wie Verhandlungsteilnehmer der Deutschen Presse-Agentur bestätigten. Die Entscheidung wurde auf einen späteren Zeitpunkt vertagt.

Im Raum steht ein Verbot solcher Begriffe. Dies wird mit dem Schutz von Verbrauchern und Landwirten begründet. Bislang dürfen typische Bezeichnungen für Fleischprodukte auch für pflanzliche Alternativen verwendet werden.

Vorstoß der Konservativen

Die EVP-Fraktion, zu der auch CDU und CSU gehören, hatte den Vorstoß im EU-Parlament eingebracht. Federführend verantwortlich war die französische Abgeordnete Céline Imart. Sie sagte nach Ende der Verhandlungsrunde, dass die Gespräche im kommenden Jahr fortgesetzt würden. Sie werde weiterhin für die Parlamentsposition kämpfen.

Konkret sollen Begriffe wie "Steak", "Schnitzel", "Burger" und "Wurst" nur noch für Tierprodukte verwendet werden dürfen. Deutsche Unionsabgeordnete stimmten in einer ersten Verhandlungsrunde mit wenigen Ausnahmen zwar gegen ein solches Verbot - eine ausreichende Mehrheit im Parlament gab es trotzdem. Damit die Vorgaben in Kraft treten können, ist aber eine Mehrheit auch unter den EU-Staaten nötig.

"Das Verbot des Veggie-Burgers hilft keinem Landwirt. Es ist einfach nur kurzfristiger Populismus", kritisiert die an den Verhandlungen beteiligte niederländische Volt-Abgeordnete Anna Strolenberg. Es sei frustrierend, dass Zeit mit der Debatte über diesen Vorschlag verloren gegangen sei. Neben der Verbotsdebatte ging es bei dem Vorhaben darum, die Rolle von Landwirten grundsätzlich zu stärken.

Deutschland gegen Verbot

Deutschland hatte sich bereits klar gegen ein "Veggie-Burger"-Verbot ausgesprochen. Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) sagte, ein Verbot würde "unglaublich hohe Kosten für die Wirtschaft" sowie Bürokratie verursachen. "Ich stehe für Bürokratieabbau, deshalb unterstütze ich diesen Vorschlag nicht."

Rückenwind bekommt Rainer von seinem Unions-Kollegen Peter Liese. "Ich hoffe sehr, dass die Mitgliedstaaten hart bleiben", sagte der CDU-Abgeordnete. Es wäre das falsche Signal, wenn Unternehmen unnötig belastet würden.

Sein SPD-Amtskollege Tiemo Wölken teilte mit: "In der derzeitigen Situation ist es den Bürgerinnen und Bürgern nicht zu vermitteln, dass wir ernsthaft über die Bezeichnung von vegetarischen Lebensmitteln streiten." Dieser unsinnige Streit um Bezeichnungen solle ganz aufgegeben werden.

Deutsche Unternehmen gegen Verbot

Für deutsche Konzerne wäre ein Verbot eine schlechte Nachricht. Deutschland ist nach Angaben von Wirtschaftsvertretern der größte Markt für pflanzliche Alternativprodukte in Europa. Firmen müssten Produkte umbenennen und könnten sie womöglich nicht mehr so einfach vermarkten.

Mehrere Handelsunternehmen - darunter die Discounter Aldi Süd und Lidl, die Burgerkette Burger King sowie Hersteller wie Beyond Meat <US08862E1091> - haben sich in einem gemeinsamen Brief gegen das Vorhaben ausgesprochen.

Die vertrauten Begriffe böten Orientierung und ermöglichten bewusste Kaufentscheidungen, heißt es darin. Ein Verbot würde den Verkauf erschweren. "Von dem drohenden wirtschaftlichen Schaden wäre Deutschland besonders betroffen." Eigentlich stehen derzeit fast alle großen Gesetzesprojekte der EU unter dem Motto, Vorgaben für Unternehmen zu vereinfachen oder abzubauen.

Umfrage: Jeder Zweite offen für Verbot

Jeder zweite Verbraucher (50 Prozent) in Deutschland befürwortet laut einer Anfang Oktober durchgeführten repräsentativen Umfrage im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur, dass Bezeichnungen wie Schnitzel oder Wurst ausschließlich für tierische Produkte verwendet werden dürfen und pflanzliche Alternativen andere Namen tragen müssen. 28 Prozent lehnen dies ab, 21 Prozent machten keine Angabe. Nur knapp jedem Vierten (24 Prozent) ist es wichtig, dass sich das EU-Parlament mit der Frage befasst.

Zu Befürwortern aus Unternehmenskreisen gehört auch der Verband der Fleischwirtschaft. "Fleisch sollte als wertvolles tierisches Lebensmittel klar von anderen Artikeln unterschieden werden können, ohne dass man dadurch einen Kulturkampf entfacht", sagt Geschäftsführer Steffen Reiter.

Verbot war 2020 bereits gescheitert

Bereits 2020 ging es im Europaparlament um die Veggie-Wurst: Damals entschieden die Abgeordneten, dass Fleisch-Ersatzprodukte weiterhin Bezeichnungen wie "Steak", "Burger" tragen dürfen. Anders sieht es in der EU bei Bezeichnungen für Milch aus. Namen, die das Wort "Milch" enthalten, dürfen beispielsweise nicht für Getränke verwendet werden, die aus Pflanzen wie Hafer oder Soja gewonnen werden./mjm/DP/nas

10.12.2025 | 17:02:20 (dpa-AFX)
ROUNDUP 2: Keine Entscheidung zu EU-'Veggie-Burger'-Verbot
10.12.2025 | 16:49:03 (dpa-AFX)
ROUNDUP: Keine Entscheidung zu EU-'Veggie-Burger'-Verbot
10.12.2025 | 07:34:59 (dpa-AFX)
ROUNDUP/Heiße Phase: Kommt jetzt das EU-Verbot für 'Veggie-Burger'?