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Endlos Turbo Long 0,3902 open end: Basiswert Beyond Meat Inc

DU4GW5 / DE000DU4GW58 //
Quelle: DZ BANK: Geld 10.04., Brief
DU4GW5 DE000DU4GW58 // Quelle: DZ BANK: Geld 10.04., Brief
0,28 EUR
Geld in EUR
-- EUR
Brief in EUR
0,00%
Diff. Vortag in %
Basiswertkurs: 0,5961 USD
Quelle : NASDAQ , 10.04.
  • Basispreis
    (Stand 10.04. 04:01 Uhr)
    0,3902 USD
  • Knock-Out-Barriere
    (Stand 10.04. 04:01 Uhr)
    0,3902 USD
  • Abstand zum Basispreis in % 34,54%
  • Abstand zum Knock-Out in % 34,54%
  • Hebel --
  • Bezugsverhältnis (BV) / Bezugsgröße 1,00
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Hinweis der DZ BANK:
Bitte beachten Sie die Angaben in den Endgültigen Bedingungen

Chart

Endlos Turbo Long 0,3902 open end: Basiswert Beyond Meat Inc

  • Intraday
  • 1W
  • 1M
  • 3M
  • 6M
  • 1J
  • 2J
  • 5J
  • Max
Quelle: DZ BANK AG, Frankfurt: 10.04. 21:46:32
Charts zeigen die Wertentwicklungen der Vergangenheit. Zukünftige Ergebnisse können sowohl niedriger als auch höher ausfallen. Falls Kurse in Fremdwährung notieren, kann die Rendite infolge von Währungsschwankungen steigen oder fallen. © 2026 DZ BANK AG

Stammdaten

Stammdaten
WKN / ISIN DU4GW5 / DE000DU4GW58
Emittent DZ BANK AG
Produktstruktur Hebelprodukt
Kategorie Endlos Turbo
Produkttyp long (steigende Markterwartung)
Währung des Produktes EUR
Quanto Nein
Bezugsverhältnis (BV) / Bezugsgröße 1,00
Emissionsdatum 20.10.2025
Erster Handelstag 20.10.2025
Handelszeiten 08:00 - 22:00 Hinweise zur Kursstellung
Knock-Out-Zeiten Übersicht
Zahltag Endlos
Basispreis
(Stand 10.04. 04:01 Uhr)
0,3902 USD
Knock-Out-Barriere
(Stand 10.04. 04:01 Uhr)
0,3902 USD
Knock-Out-Barriere erreicht Nein
Anpassungsprozentsatz p.a. 8,66067% p.a.
enthält: Bereinigungsfaktor 5,00%
Anpassungshistorie KO-Schwelle und Basispreis
DatumKO-SchwelleBasispreis
10.04.20260,3902 USD0,3902 USD
09.04.20260,3901 USD0,3901 USD
08.04.20260,39 USD0,39 USD
07.04.20260,3899 USD0,3899 USD
06.04.20260,3898 USD0,3898 USD
03.04.20260,3895 USD0,3895 USD
02.04.20260,3894 USD0,3894 USD
01.04.20260,3893 USD0,3893 USD
31.03.20260,3892 USD0,3892 USD
30.03.20260,3891 USD0,3891 USD
27.03.20260,3888 USD0,3888 USD
26.03.20260,3887 USD0,3887 USD
25.03.20260,3886 USD0,3886 USD
24.03.20260,3885 USD0,3885 USD
23.03.20260,3884 USD0,3884 USD
20.03.20260,3881 USD0,3881 USD
19.03.20260,388 USD0,388 USD
18.03.20260,3879 USD0,3879 USD
17.03.20260,3878 USD0,3878 USD
16.03.20260,3877 USD0,3877 USD
13.03.20260,3874 USD0,3874 USD
12.03.20260,3873 USD0,3873 USD
11.03.20260,3872 USD0,3872 USD
10.03.20260,3871 USD0,3871 USD
09.03.20260,387 USD0,387 USD
06.03.20260,3867 USD0,3867 USD
05.03.20260,3866 USD0,3866 USD
04.03.20260,3865 USD0,3865 USD
03.03.20260,3864 USD0,3864 USD
02.03.20260,3863 USD0,3863 USD
27.02.20260,386 USD0,386 USD
26.02.20260,3859 USD0,3859 USD
25.02.20260,3858 USD0,3858 USD
24.02.20260,3857 USD0,3857 USD
23.02.20260,3856 USD0,3856 USD
20.02.20260,3853 USD0,3853 USD
19.02.20260,3852 USD0,3852 USD
18.02.20260,3851 USD0,3851 USD
17.02.20260,385 USD0,385 USD
16.02.20260,3849 USD0,3849 USD
13.02.20260,3846 USD0,3846 USD
12.02.20260,3845 USD0,3845 USD
11.02.20260,3844 USD0,3844 USD
10.02.20260,3843 USD0,3843 USD
09.02.20260,3842 USD0,3842 USD
06.02.20260,3839 USD0,3839 USD
05.02.20260,3838 USD0,3838 USD
04.02.20260,3837 USD0,3837 USD
03.02.20260,3836 USD0,3836 USD
02.02.20260,3835 USD0,3835 USD
30.01.20260,3832 USD0,3832 USD
29.01.20260,3831 USD0,3831 USD
28.01.20260,383 USD0,383 USD
27.01.20260,3829 USD0,3829 USD
26.01.20260,3828 USD0,3828 USD
23.01.20260,3825 USD0,3825 USD
22.01.20260,3824 USD0,3824 USD
21.01.20260,3823 USD0,3823 USD
20.01.20260,3822 USD0,3822 USD
19.01.20260,3821 USD0,3821 USD
16.01.20260,3818 USD0,3818 USD
15.01.20260,3817 USD0,3817 USD
14.01.20260,3816 USD0,3816 USD
13.01.20260,3815 USD0,3815 USD
12.01.20260,3814 USD0,3814 USD
09.01.20260,3811 USD0,3811 USD
08.01.20260,381 USD0,381 USD
07.01.20260,3809 USD0,3809 USD
06.01.20260,3808 USD0,3808 USD
05.01.20260,3807 USD0,3807 USD
02.01.20260,3804 USD0,3804 USD
31.12.20250,3802 USD0,3802 USD
30.12.20250,3801 USD0,3801 USD
29.12.20250,38 USD0,38 USD
26.12.20250,3797 USD0,3797 USD
24.12.20250,3795 USD0,3795 USD
23.12.20250,3794 USD0,3794 USD
22.12.20250,3793 USD0,3793 USD
19.12.20250,379 USD0,379 USD
18.12.20250,3789 USD0,3789 USD
17.12.20250,3788 USD0,3788 USD
16.12.20250,3787 USD0,3787 USD
15.12.20250,3786 USD0,3786 USD
12.12.20250,3783 USD0,3783 USD
11.12.20250,3782 USD0,3782 USD
10.12.20250,3781 USD0,3781 USD
09.12.20250,378 USD0,378 USD
08.12.20250,3779 USD0,3779 USD
05.12.20250,3776 USD0,3776 USD
04.12.20250,3775 USD0,3775 USD
03.12.20250,3774 USD0,3774 USD
02.12.20250,3773 USD0,3773 USD
01.12.20250,3772 USD0,3772 USD
28.11.20250,3769 USD0,3769 USD
27.11.20250,3768 USD0,3768 USD
26.11.20250,3767 USD0,3767 USD
25.11.20250,3766 USD0,3766 USD
24.11.20250,3765 USD0,3765 USD
21.11.20250,3762 USD0,3762 USD
20.11.20250,3761 USD0,3761 USD
19.11.20250,376 USD0,376 USD
18.11.20250,3759 USD0,3759 USD
17.11.20250,3758 USD0,3758 USD
14.11.20250,3755 USD0,3755 USD
13.11.20250,3754 USD0,3754 USD
12.11.20250,3753 USD0,3753 USD
11.11.20250,3752 USD0,3752 USD
10.11.20250,3751 USD0,3751 USD
07.11.20250,3748 USD0,3748 USD
06.11.20250,3747 USD0,3747 USD
05.11.20250,3746 USD0,3746 USD
04.11.20250,3745 USD0,3745 USD
03.11.20250,3744 USD0,3744 USD
31.10.20250,3741 USD0,3741 USD
30.10.20250,374 USD0,374 USD
29.10.20250,3739 USD0,3739 USD
28.10.20250,3738 USD0,3738 USD
27.10.20250,3737 USD0,3737 USD
24.10.20250,3734 USD0,3734 USD
23.10.20250,3733 USD0,3733 USD
22.10.20250,3732 USD0,3732 USD
21.10.20250,3731 USD0,3731 USD
20.10.20250,373 USD0,373 USD

Kennzahlen

Kennzahlen
Berechnung: 10.04.2026, 21:46:32 Uhr mit Geld 0,28 EUR / Brief --
Spread Absolut --
Spread Homogenisiert --
Spread in % des Briefkurses --
Hebel --
Abstand zum Knock-Out Absolut 0,2059 USD
Abstand zum Knock-Out in % 34,54%
Performance seit Auflegung in % -26,32%

Basiswert

Basiswert
Kurs 0,5961 USD
Diff. Vortag in % -0,38%
52 Wochen Tief 0,5002 USD
52 Wochen Hoch 7,68 USD
Quelle NASDAQ, 10.04.
Basiswert Beyond Meat Inc
WKN / ISIN A2N7XQ / US08862E1091
KGV --
Produkttyp Aktie
Sektor Konsumgüter

Produktbeschreibung

Art:
Dieses Produkt ist eine Inhaberschuldverschreibung nach deutschem Recht.

Laufzeit:
Dieses Produkt hat keine feste Laufzeit. Es kann jedoch durch den Anleger ausgeübt oder durch die DZ BANK gekündigt werden. Zudem endet die Laufzeit des Produkts automatisch, sofern ein Knock-out-Ereignis eintritt.

Ziele:
Ziel dieses Produkts ist es, Ihnen einen bestimmten Anspruch zu vorab festgelegten Bedingungen zu gewähren. Es bietet eine überproportionale (gehebelte) Partizipation an allen Entwicklungen des Beobachtungspreises.

Während der Laufzeit des Produkts werden der Basispreis und die Knock-out-Barriere zu in den Produktbedingungen definierten Terminen regelmäßig angepasst. Hierbei werden Finanzierungskosten über einen spezifischen Marktzins sowie Kosten im Zusammenhang mit dem Produkt zzgl. einer Marge für die DZ BANK durch den Bereinigungsfaktor wertmindernd berücksichtigt. Die Knock-out-Barriere entspricht stets dem aktuellen Basispreis. Eine Anpassung verschiedener Produktparameter erfolgt grundsätzlich auch, um Dividendenzahlungen (bereinigt um etwaige Steuern) im Basiswert im Produkt zu berücksichtigen.

Aufgrund seiner Hebelwirkung reagiert das Produkt auf kleinste Bewegungen des Beobachtungspreises. Ein fallender Kurs des Basiswerts kann den Wert des Produkts erheblich verringern.

Einlösung durch den Anleger oder Kündigung durch die DZ BANK:

Sie sind berechtigt, das Produkt zu in den Produktbedingungen festgelegten Terminen (erstmals zum 05.11.2025) einzulösen. Die Einlösung erfolgt, indem Sie mindestens zehn Bankarbeitstage vor dem jeweiligen Einlösungstermin bis 10:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) eine Erklärung in Textform an die DZ BANK schicken und die einzulösenden Produkte bei der DZ BANK eingegangen sind. Darüber hinaus hat die DZ BANK das Recht, die WKN insgesamt, jedoch nicht teilweise, zu in den Produktbedingungen festgelegten Terminen (erstmals zum 05.11.2025) ordentlich zu kündigen. Die ordentliche Kündigung durch die DZ BANK ist mindestens 10 Bankarbeitstage vor dem jeweiligen ordentlichen Kündigungstermin zu veröffentlichen.

Nach frist- und formgerechter Einlösung durch Sie oder Kündigung durch die DZ BANK und sofern nicht zuvor ein Knock-out-Ereignis eingetreten ist, entspricht der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin pro Produkt dem EUR-Gegenwert der Differenz aus dem Referenzpreis und dem Basispreis, welche mit dem Bezugsverhältnis multipliziert wird: ((Referenzpreis - Basispreis) x Bezugsverhältnis). Der EUR-Gegenwert wird dabei auf Basis des in den Produktbedingungen festgelegten maßgeblichen EUR/USD-Kurses errechnet.

Automatische Beendigung des Produkts:

Das Produkt endet automatisch mit sofortiger Wirkung, wenn das in den Produktbedingungen definierte Ereignis eintritt (Knock-out-Ereignis). Ein Knock-out-Ereignis tritt ein, wenn der Beobachtungspreis mindestens einmal auf oder unter der Knock-out-Barriere liegt. In diesem Fall beträgt der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin 0,001 EUR pro Produkt, wobei der Rückzahlungsbetrag, den die DZ BANK an Sie zahlt, aufsummiert für sämtliche von Ihnen gehaltenen Produkte der WKN DU4GW5 berechnet und kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet wird. Soweit Sie weniger als zehn Produkte der WKN DU4GW5 halten, wird unabhängig von der Anzahl der Produkte der WKN DU4GW5, die Sie halten, ein Betrag in Höhe von 0,01 EUR gezahlt.


Dieses Produkt ist nicht währungsgesichert. Die Entwicklung des EUR/USD-Wechselkurses hat damit Auswirkungen auf die Höhe des in EUR zahlbaren Rückzahlungsbetrags.
Sie erhalten keine sonstigen Erträge (z.B. Dividenden) und haben keine weiteren Ansprüche (z.B. Stimmrechte) aus dem Basiswert.

Analyse

Gesamteindruck
Einfach nutzbares Gesamtrating basierend auf einer fundamentalen, technischen und Risikoanalyse unter Einbezug von Branchen- und Marktumfeld.

Negativ

Gewinnprognose
Der Veränderungstrend der Gewinnprognosen über ein Zeitfenster von 7 Wochen. Aktuelle Aktienbewertungen ausgewählter Analysten finden Sie unter DPA-AFX ANALYSER.

Negative Analystenhaltung seit 03.04.2026

Kurs-Gewinn-Verhältnis
Das KGV setzt den aktuellen Kurs der Aktie ins Verhältnis zu seiner Gewinnerwartung. Es wird auf Basis der langfristigen Gewinnprognosen der Analysten errechnet.
-2,0

Verlust vorhergesagt

Risiko-Bewertung
Gesamteinschätzung des Risikos auf Basis des Bear Market und des Bad News Factors.

Hoch

Bear-Market-Faktor
Risiko Parameter, der anhand des Titelverhaltens in sich abwärts bewegenden Märkten das Marktrisiko einer Aktie angibt.

Hohe Anfälligkeit bei sinkendem Index

Korrelation
Die Korrelation gibt an, inwieweit die Bewegungen der Aktie mit denen Ihres Indexes übereinstimmen.
8,6%

Schwache Korrelation mit dem SP500

Marktkapitalisierung (Mrd. USD) 0,28 Kleiner Marktwert Mit einer Marktkapitalisierung von <$2 Mrd., ist BEYOND MEAT ein niedrig kapitalisierter Titel.
Gewinnprognose Negative Analystenhaltung seit 03.04.2026 Die Gewinnerwartung der Analysten pro Aktie liegen heute niedriger als vor sieben Wochen. Dieser negative Trend hat am 03.04.2026 bei einem Kurs von 0,59 eingesetzt.
Preis Überbewertet, gemäss theScreener Auf Basis des Wachstumspotentials und eigener Kriterien, erscheint uns der Aktienkurs aktuell überbewertet.
Relative Performance -21,6% Unter Druck (vs. SP500) Dividendenbereinigt liegt die Aktie über vier Wochen betrachtet -21,6% hinter dem SP500 zurück.
Mittelfristiger Trend Negative Tendenz seit dem 03.03.2026 Der dividendenbereinigte technische 40-Tage Trend ist seit dem 03.03.2026 negativ.
Wachstum KGV 8,7 Hoher Abschlag zur Wachstumserwartung basiert auf einer Ausnahmesituation Liegt das "Verhältnis zwischen Wachstum plus geschätzte Dividende und KGV" über 1,6, so befindet sich das Unternehmen in der Regel in einer Ausnahmesituation. In diesem Fall ist das erwartete KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis) ein besserer Indikator für die nachhaltige Gewinnentwicklung als das langfrist. Wachstum.
KGV -2,0 Verlust vorhergesagt Das erwartete KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis) ist negativ: Die Finanzanalysten erwarten einen Verlust.
Langfristiges Wachstum 17,6% Wachstum heute bis 2027 p.a. Die durchschnittlichen jährlichen Wachstumsraten gelten für die Gewinne von heute bis 2027.
Anzahl der Analysten 5 Nur von wenigen Analysten verfolgt In den zurückliegenden sieben Wochen haben durchschnittlich 5 Analysten eine Schätzung des Gewinns pro Aktie für diesen Titel abgegeben.
Dividenden Rendite 0% Keine Dividende Die Gesellschaft bezahlt keine Dividende.
Risiko-Bewertung Hoch Hoch, keine Veränderung im letzten Jahr.
Bear-Market-Faktor Hohe Anfälligkeit bei sinkendem Index Die Aktie tendiert dazu, Indexrückgänge um durchschnittlich 214 zu verstärken.
Bad News Starke Kursrückgänge bei spezifischen Problemen Der Titel verzeichnet bei unternehmensspezifischen Problemen i.d.R. starke Kursabschläge in Höhe von durchschnittlich 11%.
Beta 3,40 Hohe Anfälligkeit vs. SP500 Die Aktie tendiert dazu, pro 1% Indexbewegung mit einem Ausschlag von 3,40% zu reagieren.
Korrelation 365 Tage 8,6% Schwache Korrelation mit dem SP500 Die Kursschwankungen sind nahezu unabhängig von den Indexbewegungen.
Value at Risk 0,57 USD Das geschätzte mittelfristige Value at Risk beträgt 0,57 USD oder 0,95% Das geschätzte Value at Risk beträgt 0,57 USD. Das Risiko liegt deshalb bei 0,95%. Dieser Wert basiert auf der mittelfristigen historischen Volatilität (1 Monat) mit einem Konfidenzintervall von 95%.
Volatilität der über 1 Monat 79,3%
Volatilität der über 12 Monate 229,2%

News

10.12.2025 | 18:05:07 (dpa-AFX)
ROUNDUP 3: Keine Entscheidung zu EU-'Veggie-Burger'-Verbot

(neu: Reaktionen aus dem Europaparlament ergänzt)

BRÜSSEL (dpa-AFX) - In der EU bleibt die Zukunft von Namen wie "Tofu-Wurst", "Soja-Schnitzel" oder "Veggie-Burger" für vegetarische Produkte zunächst offen. Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments konnten sich nach intensiven Verhandlungen in Brüssel zunächst nicht auf neue Vorgaben einigen, wie Verhandlungsteilnehmer der Deutschen Presse-Agentur bestätigten. Die Entscheidung wurde auf einen späteren Zeitpunkt vertagt.

Im Raum steht ein Verbot solcher Begriffe. Dies wird mit dem Schutz von Verbrauchern und Landwirten begründet. Bislang dürfen typische Bezeichnungen für Fleischprodukte auch für pflanzliche Alternativen verwendet werden.

Vorstoß der Konservativen

Die EVP-Fraktion, zu der auch CDU und CSU gehören, hatte den Vorstoß im EU-Parlament eingebracht. Federführend verantwortlich war die französische Abgeordnete Céline Imart. Sie sagte nach Ende der Verhandlungsrunde, dass die Gespräche im kommenden Jahr fortgesetzt würden. Sie werde weiterhin für die Parlamentsposition kämpfen.

Konkret sollen Begriffe wie "Steak", "Schnitzel", "Burger" und "Wurst" nur noch für Tierprodukte verwendet werden dürfen. Deutsche Unionsabgeordnete stimmten in einer ersten Verhandlungsrunde mit wenigen Ausnahmen zwar gegen ein solches Verbot - eine ausreichende Mehrheit im Parlament gab es trotzdem. Damit die Vorgaben in Kraft treten können, ist aber eine Mehrheit auch unter den EU-Staaten nötig.

"Das Verbot des Veggie-Burgers hilft keinem Landwirt. Es ist einfach nur kurzfristiger Populismus", kritisiert die an den Verhandlungen beteiligte niederländische Volt-Abgeordnete Anna Strolenberg. Es sei frustrierend, dass Zeit mit der Debatte über diesen Vorschlag verloren gegangen sei. Neben der Verbotsdebatte ging es bei dem Vorhaben darum, die Rolle von Landwirten grundsätzlich zu stärken.

Deutschland gegen Verbot

Deutschland hatte sich bereits klar gegen ein "Veggie-Burger"-Verbot ausgesprochen. Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) sagte, ein Verbot würde "unglaublich hohe Kosten für die Wirtschaft" sowie Bürokratie verursachen. "Ich stehe für Bürokratieabbau, deshalb unterstütze ich diesen Vorschlag nicht."

Rückenwind bekommt Rainer von seinem Unions-Kollegen Peter Liese. "Ich hoffe sehr, dass die Mitgliedstaaten hart bleiben", sagte der CDU-Abgeordnete. Es wäre das falsche Signal, wenn Unternehmen unnötig belastet würden.

Sein SPD-Amtskollege Tiemo Wölken teilte mit: "In der derzeitigen Situation ist es den Bürgerinnen und Bürgern nicht zu vermitteln, dass wir ernsthaft über die Bezeichnung von vegetarischen Lebensmitteln streiten." Dieser unsinnige Streit um Bezeichnungen solle ganz aufgegeben werden.

Deutsche Unternehmen gegen Verbot

Für deutsche Konzerne wäre ein Verbot eine schlechte Nachricht. Deutschland ist nach Angaben von Wirtschaftsvertretern der größte Markt für pflanzliche Alternativprodukte in Europa. Firmen müssten Produkte umbenennen und könnten sie womöglich nicht mehr so einfach vermarkten.

Mehrere Handelsunternehmen - darunter die Discounter Aldi Süd und Lidl, die Burgerkette Burger King sowie Hersteller wie Beyond Meat <US08862E1091> - haben sich in einem gemeinsamen Brief gegen das Vorhaben ausgesprochen.

Die vertrauten Begriffe böten Orientierung und ermöglichten bewusste Kaufentscheidungen, heißt es darin. Ein Verbot würde den Verkauf erschweren. "Von dem drohenden wirtschaftlichen Schaden wäre Deutschland besonders betroffen." Eigentlich stehen derzeit fast alle großen Gesetzesprojekte der EU unter dem Motto, Vorgaben für Unternehmen zu vereinfachen oder abzubauen.

Umfrage: Jeder Zweite offen für Verbot

Jeder zweite Verbraucher (50 Prozent) in Deutschland befürwortet laut einer Anfang Oktober durchgeführten repräsentativen Umfrage im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur, dass Bezeichnungen wie Schnitzel oder Wurst ausschließlich für tierische Produkte verwendet werden dürfen und pflanzliche Alternativen andere Namen tragen müssen. 28 Prozent lehnen dies ab, 21 Prozent machten keine Angabe. Nur knapp jedem Vierten (24 Prozent) ist es wichtig, dass sich das EU-Parlament mit der Frage befasst.

Zu Befürwortern aus Unternehmenskreisen gehört auch der Verband der Fleischwirtschaft. "Fleisch sollte als wertvolles tierisches Lebensmittel klar von anderen Artikeln unterschieden werden können, ohne dass man dadurch einen Kulturkampf entfacht", sagt Geschäftsführer Steffen Reiter.

Verbot war 2020 bereits gescheitert

Bereits 2020 ging es im Europaparlament um die Veggie-Wurst: Damals entschieden die Abgeordneten, dass Fleisch-Ersatzprodukte weiterhin Bezeichnungen wie "Steak", "Burger" tragen dürfen. Anders sieht es in der EU bei Bezeichnungen für Milch aus. Namen, die das Wort "Milch" enthalten, dürfen beispielsweise nicht für Getränke verwendet werden, die aus Pflanzen wie Hafer oder Soja gewonnen werden./mjm/DP/nas

10.12.2025 | 17:02:20 (dpa-AFX)
ROUNDUP 2: Keine Entscheidung zu EU-'Veggie-Burger'-Verbot
10.12.2025 | 16:49:03 (dpa-AFX)
ROUNDUP: Keine Entscheidung zu EU-'Veggie-Burger'-Verbot
10.12.2025 | 07:34:59 (dpa-AFX)
ROUNDUP/Heiße Phase: Kommt jetzt das EU-Verbot für 'Veggie-Burger'?