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Endlos Turbo Long 0,3272 open end: Basiswert Beyond Meat Inc

DU4GW4 / DE000DU4GW41 //
Quelle: DZ BANK: Geld 30.12., Brief
DU4GW4 DE000DU4GW41 // Quelle: DZ BANK: Geld 30.12., Brief
0,48 EUR
Geld in EUR
-- EUR
Brief in EUR
4,35%
Diff. Vortag in %
Basiswertkurs: 0,8258 USD
Quelle : NASDAQ , 31.12.
  • Basispreis
    (Stand 31.12. 04:02 Uhr)
    0,3272 USD
  • Knock-Out-Barriere
    (Stand 31.12. 04:02 Uhr)
    0,3272 USD
  • Abstand zum Basispreis in % 60,38%
  • Abstand zum Knock-Out in % 60,38%
  • Hebel --
  • Bezugsverhältnis (BV) / Bezugsgröße 1,00
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Hinweis der DZ BANK:
Bitte beachten Sie die Angaben in den Endgültigen Bedingungen

Chart

Endlos Turbo Long 0,3272 open end: Basiswert Beyond Meat Inc

  • Intraday
  • 1W
  • 1M
  • 3M
  • 6M
  • 1J
  • 2J
  • 5J
  • Max
Quelle: DZ BANK AG, Frankfurt: 30.12. 13:34:14
Charts zeigen die Wertentwicklungen der Vergangenheit. Zukünftige Ergebnisse können sowohl niedriger als auch höher ausfallen. Falls Kurse in Fremdwährung notieren, kann die Rendite infolge von Währungsschwankungen steigen oder fallen. © 2026 DZ BANK AG

Stammdaten

Stammdaten
WKN / ISIN DU4GW4 / DE000DU4GW41
Emittent DZ BANK AG
Produktstruktur Hebelprodukt
Kategorie Endlos Turbo
Produkttyp long (steigende Markterwartung)
Währung des Produktes EUR
Quanto Nein
Bezugsverhältnis (BV) / Bezugsgröße 1,00
Emissionsdatum 20.10.2025
Erster Handelstag 20.10.2025
Handelszeiten 08:00 - 22:00 Hinweise zur Kursstellung
Knock-Out-Zeiten Übersicht
Zahltag Endlos
Basispreis
(Stand 31.12. 04:02 Uhr)
0,3272 USD
Knock-Out-Barriere
(Stand 31.12. 04:02 Uhr)
0,3272 USD
Knock-Out-Barriere erreicht Nein
Anpassungsprozentsatz p.a. 8,84292% p.a.
enthält: Bereinigungsfaktor 5,00%
Anpassungshistorie KO-Schwelle und Basispreis
DatumKO-SchwelleBasispreis
31.12.20250,3272 USD0,3272 USD
30.12.20250,3271 USD0,3271 USD
29.12.20250,327 USD0,327 USD
26.12.20250,3267 USD0,3267 USD
24.12.20250,3265 USD0,3265 USD
23.12.20250,3264 USD0,3264 USD
22.12.20250,3263 USD0,3263 USD
19.12.20250,326 USD0,326 USD
18.12.20250,3259 USD0,3259 USD
17.12.20250,3258 USD0,3258 USD
16.12.20250,3257 USD0,3257 USD
15.12.20250,3256 USD0,3256 USD
12.12.20250,3253 USD0,3253 USD
11.12.20250,3252 USD0,3252 USD
10.12.20250,3251 USD0,3251 USD
09.12.20250,325 USD0,325 USD
08.12.20250,3249 USD0,3249 USD
05.12.20250,3246 USD0,3246 USD
04.12.20250,3245 USD0,3245 USD
03.12.20250,3244 USD0,3244 USD
02.12.20250,3243 USD0,3243 USD
01.12.20250,3242 USD0,3242 USD
28.11.20250,3239 USD0,3239 USD
27.11.20250,3238 USD0,3238 USD
26.11.20250,3237 USD0,3237 USD
25.11.20250,3236 USD0,3236 USD
24.11.20250,3235 USD0,3235 USD
21.11.20250,3232 USD0,3232 USD
20.11.20250,3231 USD0,3231 USD
19.11.20250,323 USD0,323 USD
18.11.20250,3229 USD0,3229 USD
17.11.20250,3228 USD0,3228 USD
14.11.20250,3225 USD0,3225 USD
13.11.20250,3224 USD0,3224 USD
12.11.20250,3223 USD0,3223 USD
11.11.20250,3222 USD0,3222 USD
10.11.20250,3221 USD0,3221 USD
07.11.20250,3218 USD0,3218 USD
06.11.20250,3217 USD0,3217 USD
05.11.20250,3216 USD0,3216 USD
04.11.20250,3215 USD0,3215 USD
03.11.20250,3214 USD0,3214 USD
31.10.20250,3211 USD0,3211 USD
30.10.20250,321 USD0,321 USD
29.10.20250,3209 USD0,3209 USD
28.10.20250,3208 USD0,3208 USD
27.10.20250,3207 USD0,3207 USD
24.10.20250,3204 USD0,3204 USD
23.10.20250,3203 USD0,3203 USD
22.10.20250,3202 USD0,3202 USD
21.10.20250,3201 USD0,3201 USD
20.10.20250,32 USD0,32 USD

Kennzahlen

Kennzahlen
Berechnung: 30.12.2025, 13:34:14 Uhr mit Geld 0,48 EUR / Brief --
Spread Absolut --
Spread Homogenisiert --
Spread in % des Briefkurses --
Hebel --
Abstand zum Knock-Out Absolut 0,4986 USD
Abstand zum Knock-Out in % 60,38%
Performance seit Auflegung in % 14,29%

Basiswert

Basiswert
Kurs 0,8258 USD
Diff. Vortag in % -2,86%
52 Wochen Tief 0,5002 USD
52 Wochen Hoch 7,68 USD
Quelle NASDAQ, 31.12.
Basiswert Beyond Meat Inc
WKN / ISIN A2N7XQ / US08862E1091
KGV --
Produkttyp Aktie
Sektor Konsumgüter

Produktbeschreibung

Art:
Dieses Produkt ist eine Inhaberschuldverschreibung nach deutschem Recht.

Laufzeit:
Dieses Produkt hat keine feste Laufzeit. Es kann jedoch durch den Anleger ausgeübt oder durch die DZ BANK gekündigt werden.

Ziele:
Ziel dieses Produkts ist es, Ihnen einen bestimmten Anspruch zu vorab festgelegten Bedingungen zu gewähren. Sie partizipieren überproportional (gehebelt) an allen Entwicklungen des Beobachtungspreises. Aufgrund seiner Hebelwirkung reagiert das Produkt auf kleinste Bewegungen des Beobachtungspreises. Das Produkt kann während seiner Laufzeit verfallen, sofern ein Knock-out-Ereignis eintritt.

Ein Knock-out-Ereignis tritt ein, wenn der Beobachtungspreis mindestens einmal auf oder unter der Knock-out-Barriere liegt. In diesem Fall beträgt der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin 0,001 EUR pro Produkt, wobei der Rückzahlungsbetrag, den die DZ BANK an Sie zahlt, aufsummiert für sämtliche von Ihnen gehaltenen Produkte berechnet und kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet wird. Soweit Sie weniger als zehn Produkte halten, wird unabhängig von der Anzahl der Produkte, die Sie halten, ein Betrag in Höhe von 0,01 EUR gezahlt.

Sie sind berechtigt, die Optionsscheine an jedem Einlösungstermin zum Rückzahlungsbetrag einzulösen. Die Einlösung erfolgt, indem Sie mindestens zehn Bankarbeitstage vor dem jeweiligen Einlösungstermin bis 10:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) eine Erklärung in Textform an die DZ BANK schicken. Darüber hinaus haben wir das Recht, die Optionsscheine insgesamt, jedoch nicht teilweise, am ordentlichen Kündigungstermin ordentlich zu kündigen. Die ordentliche Kündigung durch uns ist mindestens 10 Bankarbeitstage vor dem jeweiligen ordentlichen Kündigungstermin zu veröffentlichen.

Nach Einlösung durch Sie oder Kündigung durch uns und sofern nicht zuvor ein Knock-out-Ereignis eingetreten ist, entspricht der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin dem EUR-Gegenwert der Differenz zwischen Referenzpreis und Basispreis am Ausübungstag, multipliziert mit dem Bezugsverhältnis.


Der Basispreis und die Knock-out-Barriere werden täglich angepasst, um u.a. eine Finanzierungskomponente zu berücksichtigen, die der DZ BANK aufgrund eines spezifischen Marktzinses zuzüglich einer von DZ BANK nach ihrem billigem Ermessen festgelegten Marge entsteht. Die Knock-out-Barriere entspricht stets dem aktuellen Basispreis.

Dieses Produkt ist nicht währungsgesichert. Die Entwicklung des EUR/USD-Wechselkurses hat damit Auswirkungen auf die Höhe des in EUR zahlbaren Rückzahlungsbetrags. Der EUR-Gegenwert wird am Ausübungstag auf Basis des WMR Benchmark 2 p.m. CET EUR-Fixings errechnet.

Sie erhalten keine sonstigen Erträge (z.B. Dividenden) und haben keine weiteren Ansprüche (z.B. Stimmrechte) aus dem Basiswert.

Analyse

Gesamteindruck
Einfach nutzbares Gesamtrating basierend auf einer fundamentalen, technischen und Risikoanalyse unter Einbezug von Branchen- und Marktumfeld.

Eher negativ

Gewinnprognose
Der Veränderungstrend der Gewinnprognosen über ein Zeitfenster von 7 Wochen. Aktuelle Aktienbewertungen ausgewählter Analysten finden Sie unter DPA-AFX ANALYSER.

Positive Analystenhaltung seit 14.11.2025

Kurs-Gewinn-Verhältnis
Das KGV setzt den aktuellen Kurs der Aktie ins Verhältnis zu seiner Gewinnerwartung. Es wird auf Basis der langfristigen Gewinnprognosen der Analysten errechnet.
-2,8

Verlust vorhergesagt

Risiko-Bewertung
Gesamteinschätzung des Risikos auf Basis des Bear Market und des Bad News Factors.

Hoch

Bear-Market-Faktor
Risiko Parameter, der anhand des Titelverhaltens in sich abwärts bewegenden Märkten das Marktrisiko einer Aktie angibt.

Hohe Anfälligkeit bei sinkendem Index

Korrelation
Die Korrelation gibt an, inwieweit die Bewegungen der Aktie mit denen Ihres Indexes übereinstimmen.
7,6%

Schwache Korrelation mit dem SP500

Marktkapitalisierung (Mrd. USD) 0,41 Kleiner Marktwert Mit einer Marktkapitalisierung von <$2 Mrd., ist BEYOND MEAT ein niedrig kapitalisierter Titel.
Gewinnprognose Positive Analystenhaltung seit 14.11.2025 Die Gewinnprognosen pro Aktie liegen heute höher als vor sieben Wochen. Dieser positive Trend hat am 14.11.2025 bei einem Kurs von 1,08 eingesetzt.
Preis Überbewertet, gemäss theScreener Auf Basis des Wachstumspotentials und eigener Kriterien, erscheint uns der Aktienkurs aktuell überbewertet.
Relative Performance 2,6% vs. SP500 Dividendenbereinigt hat die Aktie den SP500 während der letzten vier Wochen um 2,6% geschlagen.
Mittelfristiger Trend Negative Tendenz seit dem 24.10.2025 Der dividendenbereinigte technische 40-Tage Trend ist seit dem 24.10.2025 negativ.
Wachstum KGV 13,3 Hoher Abschlag zur Wachstumserwartung basiert auf einer Ausnahmesituation Liegt das "Verhältnis zwischen Wachstum plus geschätzte Dividende und KGV" über 1,6, so befindet sich das Unternehmen in der Regel in einer Ausnahmesituation. In diesem Fall ist das erwartete KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis) ein besserer Indikator für die nachhaltige Gewinnentwicklung als das langfrist. Wachstum.
KGV -2,8 Verlust vorhergesagt Das erwartete KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis) ist negativ: Die Finanzanalysten erwarten einen Verlust.
Langfristiges Wachstum 37,7% Wachstum heute bis 2026 p.a. Die durchschnittlichen jährlichen Wachstumsraten gelten für die Gewinne von heute bis 2026.
Anzahl der Analysten 5 Nur von wenigen Analysten verfolgt In den zurückliegenden sieben Wochen haben durchschnittlich 5 Analysten eine Schätzung des Gewinns pro Aktie für diesen Titel abgegeben.
Dividenden Rendite 0% Keine Dividende Die Gesellschaft bezahlt keine Dividende.
Risiko-Bewertung Hoch Hoch, keine Veränderung im letzten Jahr.
Bear-Market-Faktor Hohe Anfälligkeit bei sinkendem Index Die Aktie tendiert dazu, Indexrückgänge um durchschnittlich 260 zu verstärken.
Bad News Starke Kursrückgänge bei spezifischen Problemen Der Titel verzeichnet bei unternehmensspezifischen Problemen i.d.R. starke Kursabschläge in Höhe von durchschnittlich 12,1%.
Beta 2,08 Hohe Anfälligkeit vs. SP500 Die Aktie tendiert dazu, pro 1% Indexbewegung mit einem Ausschlag von 2,08% zu reagieren.
Korrelation 365 Tage 7,6% Schwache Korrelation mit dem SP500 Die Kursschwankungen sind nahezu unabhängig von den Indexbewegungen.
Value at Risk 0,85 USD Das geschätzte mittelfristige Value at Risk beträgt 0,85 USD oder 0,95% Das geschätzte Value at Risk beträgt 0,85 USD. Das Risiko liegt deshalb bei 0,95%. Dieser Wert basiert auf der mittelfristigen historischen Volatilität (1 Monat) mit einem Konfidenzintervall von 95%.
Volatilität der über 1 Monat 134,1%
Volatilität der über 12 Monate 227,4%

News

10.12.2025 | 18:05:07 (dpa-AFX)
ROUNDUP 3: Keine Entscheidung zu EU-'Veggie-Burger'-Verbot

(neu: Reaktionen aus dem Europaparlament ergänzt)

BRÜSSEL (dpa-AFX) - In der EU bleibt die Zukunft von Namen wie "Tofu-Wurst", "Soja-Schnitzel" oder "Veggie-Burger" für vegetarische Produkte zunächst offen. Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments konnten sich nach intensiven Verhandlungen in Brüssel zunächst nicht auf neue Vorgaben einigen, wie Verhandlungsteilnehmer der Deutschen Presse-Agentur bestätigten. Die Entscheidung wurde auf einen späteren Zeitpunkt vertagt.

Im Raum steht ein Verbot solcher Begriffe. Dies wird mit dem Schutz von Verbrauchern und Landwirten begründet. Bislang dürfen typische Bezeichnungen für Fleischprodukte auch für pflanzliche Alternativen verwendet werden.

Vorstoß der Konservativen

Die EVP-Fraktion, zu der auch CDU und CSU gehören, hatte den Vorstoß im EU-Parlament eingebracht. Federführend verantwortlich war die französische Abgeordnete Céline Imart. Sie sagte nach Ende der Verhandlungsrunde, dass die Gespräche im kommenden Jahr fortgesetzt würden. Sie werde weiterhin für die Parlamentsposition kämpfen.

Konkret sollen Begriffe wie "Steak", "Schnitzel", "Burger" und "Wurst" nur noch für Tierprodukte verwendet werden dürfen. Deutsche Unionsabgeordnete stimmten in einer ersten Verhandlungsrunde mit wenigen Ausnahmen zwar gegen ein solches Verbot - eine ausreichende Mehrheit im Parlament gab es trotzdem. Damit die Vorgaben in Kraft treten können, ist aber eine Mehrheit auch unter den EU-Staaten nötig.

"Das Verbot des Veggie-Burgers hilft keinem Landwirt. Es ist einfach nur kurzfristiger Populismus", kritisiert die an den Verhandlungen beteiligte niederländische Volt-Abgeordnete Anna Strolenberg. Es sei frustrierend, dass Zeit mit der Debatte über diesen Vorschlag verloren gegangen sei. Neben der Verbotsdebatte ging es bei dem Vorhaben darum, die Rolle von Landwirten grundsätzlich zu stärken.

Deutschland gegen Verbot

Deutschland hatte sich bereits klar gegen ein "Veggie-Burger"-Verbot ausgesprochen. Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) sagte, ein Verbot würde "unglaublich hohe Kosten für die Wirtschaft" sowie Bürokratie verursachen. "Ich stehe für Bürokratieabbau, deshalb unterstütze ich diesen Vorschlag nicht."

Rückenwind bekommt Rainer von seinem Unions-Kollegen Peter Liese. "Ich hoffe sehr, dass die Mitgliedstaaten hart bleiben", sagte der CDU-Abgeordnete. Es wäre das falsche Signal, wenn Unternehmen unnötig belastet würden.

Sein SPD-Amtskollege Tiemo Wölken teilte mit: "In der derzeitigen Situation ist es den Bürgerinnen und Bürgern nicht zu vermitteln, dass wir ernsthaft über die Bezeichnung von vegetarischen Lebensmitteln streiten." Dieser unsinnige Streit um Bezeichnungen solle ganz aufgegeben werden.

Deutsche Unternehmen gegen Verbot

Für deutsche Konzerne wäre ein Verbot eine schlechte Nachricht. Deutschland ist nach Angaben von Wirtschaftsvertretern der größte Markt für pflanzliche Alternativprodukte in Europa. Firmen müssten Produkte umbenennen und könnten sie womöglich nicht mehr so einfach vermarkten.

Mehrere Handelsunternehmen - darunter die Discounter Aldi Süd und Lidl, die Burgerkette Burger King sowie Hersteller wie Beyond Meat <US08862E1091> - haben sich in einem gemeinsamen Brief gegen das Vorhaben ausgesprochen.

Die vertrauten Begriffe böten Orientierung und ermöglichten bewusste Kaufentscheidungen, heißt es darin. Ein Verbot würde den Verkauf erschweren. "Von dem drohenden wirtschaftlichen Schaden wäre Deutschland besonders betroffen." Eigentlich stehen derzeit fast alle großen Gesetzesprojekte der EU unter dem Motto, Vorgaben für Unternehmen zu vereinfachen oder abzubauen.

Umfrage: Jeder Zweite offen für Verbot

Jeder zweite Verbraucher (50 Prozent) in Deutschland befürwortet laut einer Anfang Oktober durchgeführten repräsentativen Umfrage im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur, dass Bezeichnungen wie Schnitzel oder Wurst ausschließlich für tierische Produkte verwendet werden dürfen und pflanzliche Alternativen andere Namen tragen müssen. 28 Prozent lehnen dies ab, 21 Prozent machten keine Angabe. Nur knapp jedem Vierten (24 Prozent) ist es wichtig, dass sich das EU-Parlament mit der Frage befasst.

Zu Befürwortern aus Unternehmenskreisen gehört auch der Verband der Fleischwirtschaft. "Fleisch sollte als wertvolles tierisches Lebensmittel klar von anderen Artikeln unterschieden werden können, ohne dass man dadurch einen Kulturkampf entfacht", sagt Geschäftsführer Steffen Reiter.

Verbot war 2020 bereits gescheitert

Bereits 2020 ging es im Europaparlament um die Veggie-Wurst: Damals entschieden die Abgeordneten, dass Fleisch-Ersatzprodukte weiterhin Bezeichnungen wie "Steak", "Burger" tragen dürfen. Anders sieht es in der EU bei Bezeichnungen für Milch aus. Namen, die das Wort "Milch" enthalten, dürfen beispielsweise nicht für Getränke verwendet werden, die aus Pflanzen wie Hafer oder Soja gewonnen werden./mjm/DP/nas

10.12.2025 | 17:02:20 (dpa-AFX)
ROUNDUP 2: Keine Entscheidung zu EU-'Veggie-Burger'-Verbot
10.12.2025 | 16:49:03 (dpa-AFX)
ROUNDUP: Keine Entscheidung zu EU-'Veggie-Burger'-Verbot
10.12.2025 | 07:34:59 (dpa-AFX)
ROUNDUP/Heiße Phase: Kommt jetzt das EU-Verbot für 'Veggie-Burger'?
08.10.2025 | 07:35:02 (dpa-AFX)
ROUNDUP: Darf ein Schnitzel aus Soja sein?