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Endlos Turbo Long 0,3372 open end: Basiswert Beyond Meat Inc

DU4GW4 / DE000DU4GW41 //
Quelle: DZ BANK: Geld 10.04., Brief
DU4GW4 DE000DU4GW41 // Quelle: DZ BANK: Geld 10.04., Brief
0,32 EUR
Geld in EUR
-- EUR
Brief in EUR
0,00%
Diff. Vortag in %
Basiswertkurs: 0,5961 USD
Quelle : NASDAQ , 10.04.
  • Basispreis
    (Stand 10.04. 04:01 Uhr)
    0,3372 USD
  • Knock-Out-Barriere
    (Stand 10.04. 04:01 Uhr)
    0,3372 USD
  • Abstand zum Basispreis in % 43,43%
  • Abstand zum Knock-Out in % 43,43%
  • Hebel --
  • Bezugsverhältnis (BV) / Bezugsgröße 1,00
  •  
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Hinweis der DZ BANK:
Bitte beachten Sie die Angaben in den Endgültigen Bedingungen

Chart

Endlos Turbo Long 0,3372 open end: Basiswert Beyond Meat Inc

  • Intraday
  • 1W
  • 1M
  • 3M
  • 6M
  • 1J
  • 2J
  • 5J
  • Max
Quelle: DZ BANK AG, Frankfurt: 10.04. 21:34:44
Charts zeigen die Wertentwicklungen der Vergangenheit. Zukünftige Ergebnisse können sowohl niedriger als auch höher ausfallen. Falls Kurse in Fremdwährung notieren, kann die Rendite infolge von Währungsschwankungen steigen oder fallen. © 2026 DZ BANK AG

Stammdaten

Stammdaten
WKN / ISIN DU4GW4 / DE000DU4GW41
Emittent DZ BANK AG
Produktstruktur Hebelprodukt
Kategorie Endlos Turbo
Produkttyp long (steigende Markterwartung)
Währung des Produktes EUR
Quanto Nein
Bezugsverhältnis (BV) / Bezugsgröße 1,00
Emissionsdatum 20.10.2025
Erster Handelstag 20.10.2025
Handelszeiten 08:00 - 22:00 Hinweise zur Kursstellung
Knock-Out-Zeiten Übersicht
Zahltag Endlos
Basispreis
(Stand 10.04. 04:01 Uhr)
0,3372 USD
Knock-Out-Barriere
(Stand 10.04. 04:01 Uhr)
0,3372 USD
Knock-Out-Barriere erreicht Nein
Anpassungsprozentsatz p.a. 8,66067% p.a.
enthält: Bereinigungsfaktor 5,00%
Anpassungshistorie KO-Schwelle und Basispreis
DatumKO-SchwelleBasispreis
10.04.20260,3372 USD0,3372 USD
09.04.20260,3371 USD0,3371 USD
08.04.20260,337 USD0,337 USD
07.04.20260,3369 USD0,3369 USD
06.04.20260,3368 USD0,3368 USD
03.04.20260,3365 USD0,3365 USD
02.04.20260,3364 USD0,3364 USD
01.04.20260,3363 USD0,3363 USD
31.03.20260,3362 USD0,3362 USD
30.03.20260,3361 USD0,3361 USD
27.03.20260,3358 USD0,3358 USD
26.03.20260,3357 USD0,3357 USD
25.03.20260,3356 USD0,3356 USD
24.03.20260,3355 USD0,3355 USD
23.03.20260,3354 USD0,3354 USD
20.03.20260,3351 USD0,3351 USD
19.03.20260,335 USD0,335 USD
18.03.20260,3349 USD0,3349 USD
17.03.20260,3348 USD0,3348 USD
16.03.20260,3347 USD0,3347 USD
13.03.20260,3344 USD0,3344 USD
12.03.20260,3343 USD0,3343 USD
11.03.20260,3342 USD0,3342 USD
10.03.20260,3341 USD0,3341 USD
09.03.20260,334 USD0,334 USD
06.03.20260,3337 USD0,3337 USD
05.03.20260,3336 USD0,3336 USD
04.03.20260,3335 USD0,3335 USD
03.03.20260,3334 USD0,3334 USD
02.03.20260,3333 USD0,3333 USD
27.02.20260,333 USD0,333 USD
26.02.20260,3329 USD0,3329 USD
25.02.20260,3328 USD0,3328 USD
24.02.20260,3327 USD0,3327 USD
23.02.20260,3326 USD0,3326 USD
20.02.20260,3323 USD0,3323 USD
19.02.20260,3322 USD0,3322 USD
18.02.20260,3321 USD0,3321 USD
17.02.20260,332 USD0,332 USD
16.02.20260,3319 USD0,3319 USD
13.02.20260,3316 USD0,3316 USD
12.02.20260,3315 USD0,3315 USD
11.02.20260,3314 USD0,3314 USD
10.02.20260,3313 USD0,3313 USD
09.02.20260,3312 USD0,3312 USD
06.02.20260,3309 USD0,3309 USD
05.02.20260,3308 USD0,3308 USD
04.02.20260,3307 USD0,3307 USD
03.02.20260,3306 USD0,3306 USD
02.02.20260,3305 USD0,3305 USD
30.01.20260,3302 USD0,3302 USD
29.01.20260,3301 USD0,3301 USD
28.01.20260,33 USD0,33 USD
27.01.20260,3299 USD0,3299 USD
26.01.20260,3298 USD0,3298 USD
23.01.20260,3295 USD0,3295 USD
22.01.20260,3294 USD0,3294 USD
21.01.20260,3293 USD0,3293 USD
20.01.20260,3292 USD0,3292 USD
19.01.20260,3291 USD0,3291 USD
16.01.20260,3288 USD0,3288 USD
15.01.20260,3287 USD0,3287 USD
14.01.20260,3286 USD0,3286 USD
13.01.20260,3285 USD0,3285 USD
12.01.20260,3284 USD0,3284 USD
09.01.20260,3281 USD0,3281 USD
08.01.20260,328 USD0,328 USD
07.01.20260,3279 USD0,3279 USD
06.01.20260,3278 USD0,3278 USD
05.01.20260,3277 USD0,3277 USD
02.01.20260,3274 USD0,3274 USD
31.12.20250,3272 USD0,3272 USD
30.12.20250,3271 USD0,3271 USD
29.12.20250,327 USD0,327 USD
26.12.20250,3267 USD0,3267 USD
24.12.20250,3265 USD0,3265 USD
23.12.20250,3264 USD0,3264 USD
22.12.20250,3263 USD0,3263 USD
19.12.20250,326 USD0,326 USD
18.12.20250,3259 USD0,3259 USD
17.12.20250,3258 USD0,3258 USD
16.12.20250,3257 USD0,3257 USD
15.12.20250,3256 USD0,3256 USD
12.12.20250,3253 USD0,3253 USD
11.12.20250,3252 USD0,3252 USD
10.12.20250,3251 USD0,3251 USD
09.12.20250,325 USD0,325 USD
08.12.20250,3249 USD0,3249 USD
05.12.20250,3246 USD0,3246 USD
04.12.20250,3245 USD0,3245 USD
03.12.20250,3244 USD0,3244 USD
02.12.20250,3243 USD0,3243 USD
01.12.20250,3242 USD0,3242 USD
28.11.20250,3239 USD0,3239 USD
27.11.20250,3238 USD0,3238 USD
26.11.20250,3237 USD0,3237 USD
25.11.20250,3236 USD0,3236 USD
24.11.20250,3235 USD0,3235 USD
21.11.20250,3232 USD0,3232 USD
20.11.20250,3231 USD0,3231 USD
19.11.20250,323 USD0,323 USD
18.11.20250,3229 USD0,3229 USD
17.11.20250,3228 USD0,3228 USD
14.11.20250,3225 USD0,3225 USD
13.11.20250,3224 USD0,3224 USD
12.11.20250,3223 USD0,3223 USD
11.11.20250,3222 USD0,3222 USD
10.11.20250,3221 USD0,3221 USD
07.11.20250,3218 USD0,3218 USD
06.11.20250,3217 USD0,3217 USD
05.11.20250,3216 USD0,3216 USD
04.11.20250,3215 USD0,3215 USD
03.11.20250,3214 USD0,3214 USD
31.10.20250,3211 USD0,3211 USD
30.10.20250,321 USD0,321 USD
29.10.20250,3209 USD0,3209 USD
28.10.20250,3208 USD0,3208 USD
27.10.20250,3207 USD0,3207 USD
24.10.20250,3204 USD0,3204 USD
23.10.20250,3203 USD0,3203 USD
22.10.20250,3202 USD0,3202 USD
21.10.20250,3201 USD0,3201 USD
20.10.20250,32 USD0,32 USD

Kennzahlen

Kennzahlen
Berechnung: 10.04.2026, 21:34:44 Uhr mit Geld 0,32 EUR / Brief --
Spread Absolut --
Spread Homogenisiert --
Spread in % des Briefkurses --
Hebel --
Abstand zum Knock-Out Absolut 0,2589 USD
Abstand zum Knock-Out in % 43,43%
Performance seit Auflegung in % -23,81%

Basiswert

Basiswert
Kurs 0,5961 USD
Diff. Vortag in % -0,38%
52 Wochen Tief 0,5002 USD
52 Wochen Hoch 7,68 USD
Quelle NASDAQ, 10.04.
Basiswert Beyond Meat Inc
WKN / ISIN A2N7XQ / US08862E1091
KGV --
Produkttyp Aktie
Sektor Konsumgüter

Produktbeschreibung

Art:
Dieses Produkt ist eine Inhaberschuldverschreibung nach deutschem Recht.

Laufzeit:
Dieses Produkt hat keine feste Laufzeit. Es kann jedoch durch den Anleger ausgeübt oder durch die DZ BANK gekündigt werden. Zudem endet die Laufzeit des Produkts automatisch, sofern ein Knock-out-Ereignis eintritt.

Ziele:
Ziel dieses Produkts ist es, Ihnen einen bestimmten Anspruch zu vorab festgelegten Bedingungen zu gewähren. Es bietet eine überproportionale (gehebelte) Partizipation an allen Entwicklungen des Beobachtungspreises.

Während der Laufzeit des Produkts werden der Basispreis und die Knock-out-Barriere zu in den Produktbedingungen definierten Terminen regelmäßig angepasst. Hierbei werden Finanzierungskosten über einen spezifischen Marktzins sowie Kosten im Zusammenhang mit dem Produkt zzgl. einer Marge für die DZ BANK durch den Bereinigungsfaktor wertmindernd berücksichtigt. Die Knock-out-Barriere entspricht stets dem aktuellen Basispreis. Eine Anpassung verschiedener Produktparameter erfolgt grundsätzlich auch, um Dividendenzahlungen (bereinigt um etwaige Steuern) im Basiswert im Produkt zu berücksichtigen.

Aufgrund seiner Hebelwirkung reagiert das Produkt auf kleinste Bewegungen des Beobachtungspreises. Ein fallender Kurs des Basiswerts kann den Wert des Produkts erheblich verringern.

Einlösung durch den Anleger oder Kündigung durch die DZ BANK:

Sie sind berechtigt, das Produkt zu in den Produktbedingungen festgelegten Terminen (erstmals zum 05.11.2025) einzulösen. Die Einlösung erfolgt, indem Sie mindestens zehn Bankarbeitstage vor dem jeweiligen Einlösungstermin bis 10:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) eine Erklärung in Textform an die DZ BANK schicken und die einzulösenden Produkte bei der DZ BANK eingegangen sind. Darüber hinaus hat die DZ BANK das Recht, die WKN insgesamt, jedoch nicht teilweise, zu in den Produktbedingungen festgelegten Terminen (erstmals zum 05.11.2025) ordentlich zu kündigen. Die ordentliche Kündigung durch die DZ BANK ist mindestens 10 Bankarbeitstage vor dem jeweiligen ordentlichen Kündigungstermin zu veröffentlichen.

Nach frist- und formgerechter Einlösung durch Sie oder Kündigung durch die DZ BANK und sofern nicht zuvor ein Knock-out-Ereignis eingetreten ist, entspricht der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin pro Produkt dem EUR-Gegenwert der Differenz aus dem Referenzpreis und dem Basispreis, welche mit dem Bezugsverhältnis multipliziert wird: ((Referenzpreis - Basispreis) x Bezugsverhältnis). Der EUR-Gegenwert wird dabei auf Basis des in den Produktbedingungen festgelegten maßgeblichen EUR/USD-Kurses errechnet.

Automatische Beendigung des Produkts:

Das Produkt endet automatisch mit sofortiger Wirkung, wenn das in den Produktbedingungen definierte Ereignis eintritt (Knock-out-Ereignis). Ein Knock-out-Ereignis tritt ein, wenn der Beobachtungspreis mindestens einmal auf oder unter der Knock-out-Barriere liegt. In diesem Fall beträgt der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin 0,001 EUR pro Produkt, wobei der Rückzahlungsbetrag, den die DZ BANK an Sie zahlt, aufsummiert für sämtliche von Ihnen gehaltenen Produkte der WKN DU4GW4 berechnet und kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet wird. Soweit Sie weniger als zehn Produkte der WKN DU4GW4 halten, wird unabhängig von der Anzahl der Produkte der WKN DU4GW4, die Sie halten, ein Betrag in Höhe von 0,01 EUR gezahlt.


Dieses Produkt ist nicht währungsgesichert. Die Entwicklung des EUR/USD-Wechselkurses hat damit Auswirkungen auf die Höhe des in EUR zahlbaren Rückzahlungsbetrags.
Sie erhalten keine sonstigen Erträge (z.B. Dividenden) und haben keine weiteren Ansprüche (z.B. Stimmrechte) aus dem Basiswert.

Analyse

Gesamteindruck
Einfach nutzbares Gesamtrating basierend auf einer fundamentalen, technischen und Risikoanalyse unter Einbezug von Branchen- und Marktumfeld.

Negativ

Gewinnprognose
Der Veränderungstrend der Gewinnprognosen über ein Zeitfenster von 7 Wochen. Aktuelle Aktienbewertungen ausgewählter Analysten finden Sie unter DPA-AFX ANALYSER.

Negative Analystenhaltung seit 03.04.2026

Kurs-Gewinn-Verhältnis
Das KGV setzt den aktuellen Kurs der Aktie ins Verhältnis zu seiner Gewinnerwartung. Es wird auf Basis der langfristigen Gewinnprognosen der Analysten errechnet.
-2,0

Verlust vorhergesagt

Risiko-Bewertung
Gesamteinschätzung des Risikos auf Basis des Bear Market und des Bad News Factors.

Hoch

Bear-Market-Faktor
Risiko Parameter, der anhand des Titelverhaltens in sich abwärts bewegenden Märkten das Marktrisiko einer Aktie angibt.

Hohe Anfälligkeit bei sinkendem Index

Korrelation
Die Korrelation gibt an, inwieweit die Bewegungen der Aktie mit denen Ihres Indexes übereinstimmen.
8,6%

Schwache Korrelation mit dem SP500

Marktkapitalisierung (Mrd. USD) 0,28 Kleiner Marktwert Mit einer Marktkapitalisierung von <$2 Mrd., ist BEYOND MEAT ein niedrig kapitalisierter Titel.
Gewinnprognose Negative Analystenhaltung seit 03.04.2026 Die Gewinnerwartung der Analysten pro Aktie liegen heute niedriger als vor sieben Wochen. Dieser negative Trend hat am 03.04.2026 bei einem Kurs von 0,59 eingesetzt.
Preis Überbewertet, gemäss theScreener Auf Basis des Wachstumspotentials und eigener Kriterien, erscheint uns der Aktienkurs aktuell überbewertet.
Relative Performance -21,6% Unter Druck (vs. SP500) Dividendenbereinigt liegt die Aktie über vier Wochen betrachtet -21,6% hinter dem SP500 zurück.
Mittelfristiger Trend Negative Tendenz seit dem 03.03.2026 Der dividendenbereinigte technische 40-Tage Trend ist seit dem 03.03.2026 negativ.
Wachstum KGV 8,7 Hoher Abschlag zur Wachstumserwartung basiert auf einer Ausnahmesituation Liegt das "Verhältnis zwischen Wachstum plus geschätzte Dividende und KGV" über 1,6, so befindet sich das Unternehmen in der Regel in einer Ausnahmesituation. In diesem Fall ist das erwartete KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis) ein besserer Indikator für die nachhaltige Gewinnentwicklung als das langfrist. Wachstum.
KGV -2,0 Verlust vorhergesagt Das erwartete KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis) ist negativ: Die Finanzanalysten erwarten einen Verlust.
Langfristiges Wachstum 17,6% Wachstum heute bis 2027 p.a. Die durchschnittlichen jährlichen Wachstumsraten gelten für die Gewinne von heute bis 2027.
Anzahl der Analysten 5 Nur von wenigen Analysten verfolgt In den zurückliegenden sieben Wochen haben durchschnittlich 5 Analysten eine Schätzung des Gewinns pro Aktie für diesen Titel abgegeben.
Dividenden Rendite 0% Keine Dividende Die Gesellschaft bezahlt keine Dividende.
Risiko-Bewertung Hoch Hoch, keine Veränderung im letzten Jahr.
Bear-Market-Faktor Hohe Anfälligkeit bei sinkendem Index Die Aktie tendiert dazu, Indexrückgänge um durchschnittlich 214 zu verstärken.
Bad News Starke Kursrückgänge bei spezifischen Problemen Der Titel verzeichnet bei unternehmensspezifischen Problemen i.d.R. starke Kursabschläge in Höhe von durchschnittlich 11%.
Beta 3,40 Hohe Anfälligkeit vs. SP500 Die Aktie tendiert dazu, pro 1% Indexbewegung mit einem Ausschlag von 3,40% zu reagieren.
Korrelation 365 Tage 8,6% Schwache Korrelation mit dem SP500 Die Kursschwankungen sind nahezu unabhängig von den Indexbewegungen.
Value at Risk 0,57 USD Das geschätzte mittelfristige Value at Risk beträgt 0,57 USD oder 0,95% Das geschätzte Value at Risk beträgt 0,57 USD. Das Risiko liegt deshalb bei 0,95%. Dieser Wert basiert auf der mittelfristigen historischen Volatilität (1 Monat) mit einem Konfidenzintervall von 95%.
Volatilität der über 1 Monat 79,3%
Volatilität der über 12 Monate 229,2%

News

10.12.2025 | 18:05:07 (dpa-AFX)
ROUNDUP 3: Keine Entscheidung zu EU-'Veggie-Burger'-Verbot

(neu: Reaktionen aus dem Europaparlament ergänzt)

BRÜSSEL (dpa-AFX) - In der EU bleibt die Zukunft von Namen wie "Tofu-Wurst", "Soja-Schnitzel" oder "Veggie-Burger" für vegetarische Produkte zunächst offen. Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments konnten sich nach intensiven Verhandlungen in Brüssel zunächst nicht auf neue Vorgaben einigen, wie Verhandlungsteilnehmer der Deutschen Presse-Agentur bestätigten. Die Entscheidung wurde auf einen späteren Zeitpunkt vertagt.

Im Raum steht ein Verbot solcher Begriffe. Dies wird mit dem Schutz von Verbrauchern und Landwirten begründet. Bislang dürfen typische Bezeichnungen für Fleischprodukte auch für pflanzliche Alternativen verwendet werden.

Vorstoß der Konservativen

Die EVP-Fraktion, zu der auch CDU und CSU gehören, hatte den Vorstoß im EU-Parlament eingebracht. Federführend verantwortlich war die französische Abgeordnete Céline Imart. Sie sagte nach Ende der Verhandlungsrunde, dass die Gespräche im kommenden Jahr fortgesetzt würden. Sie werde weiterhin für die Parlamentsposition kämpfen.

Konkret sollen Begriffe wie "Steak", "Schnitzel", "Burger" und "Wurst" nur noch für Tierprodukte verwendet werden dürfen. Deutsche Unionsabgeordnete stimmten in einer ersten Verhandlungsrunde mit wenigen Ausnahmen zwar gegen ein solches Verbot - eine ausreichende Mehrheit im Parlament gab es trotzdem. Damit die Vorgaben in Kraft treten können, ist aber eine Mehrheit auch unter den EU-Staaten nötig.

"Das Verbot des Veggie-Burgers hilft keinem Landwirt. Es ist einfach nur kurzfristiger Populismus", kritisiert die an den Verhandlungen beteiligte niederländische Volt-Abgeordnete Anna Strolenberg. Es sei frustrierend, dass Zeit mit der Debatte über diesen Vorschlag verloren gegangen sei. Neben der Verbotsdebatte ging es bei dem Vorhaben darum, die Rolle von Landwirten grundsätzlich zu stärken.

Deutschland gegen Verbot

Deutschland hatte sich bereits klar gegen ein "Veggie-Burger"-Verbot ausgesprochen. Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) sagte, ein Verbot würde "unglaublich hohe Kosten für die Wirtschaft" sowie Bürokratie verursachen. "Ich stehe für Bürokratieabbau, deshalb unterstütze ich diesen Vorschlag nicht."

Rückenwind bekommt Rainer von seinem Unions-Kollegen Peter Liese. "Ich hoffe sehr, dass die Mitgliedstaaten hart bleiben", sagte der CDU-Abgeordnete. Es wäre das falsche Signal, wenn Unternehmen unnötig belastet würden.

Sein SPD-Amtskollege Tiemo Wölken teilte mit: "In der derzeitigen Situation ist es den Bürgerinnen und Bürgern nicht zu vermitteln, dass wir ernsthaft über die Bezeichnung von vegetarischen Lebensmitteln streiten." Dieser unsinnige Streit um Bezeichnungen solle ganz aufgegeben werden.

Deutsche Unternehmen gegen Verbot

Für deutsche Konzerne wäre ein Verbot eine schlechte Nachricht. Deutschland ist nach Angaben von Wirtschaftsvertretern der größte Markt für pflanzliche Alternativprodukte in Europa. Firmen müssten Produkte umbenennen und könnten sie womöglich nicht mehr so einfach vermarkten.

Mehrere Handelsunternehmen - darunter die Discounter Aldi Süd und Lidl, die Burgerkette Burger King sowie Hersteller wie Beyond Meat <US08862E1091> - haben sich in einem gemeinsamen Brief gegen das Vorhaben ausgesprochen.

Die vertrauten Begriffe böten Orientierung und ermöglichten bewusste Kaufentscheidungen, heißt es darin. Ein Verbot würde den Verkauf erschweren. "Von dem drohenden wirtschaftlichen Schaden wäre Deutschland besonders betroffen." Eigentlich stehen derzeit fast alle großen Gesetzesprojekte der EU unter dem Motto, Vorgaben für Unternehmen zu vereinfachen oder abzubauen.

Umfrage: Jeder Zweite offen für Verbot

Jeder zweite Verbraucher (50 Prozent) in Deutschland befürwortet laut einer Anfang Oktober durchgeführten repräsentativen Umfrage im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur, dass Bezeichnungen wie Schnitzel oder Wurst ausschließlich für tierische Produkte verwendet werden dürfen und pflanzliche Alternativen andere Namen tragen müssen. 28 Prozent lehnen dies ab, 21 Prozent machten keine Angabe. Nur knapp jedem Vierten (24 Prozent) ist es wichtig, dass sich das EU-Parlament mit der Frage befasst.

Zu Befürwortern aus Unternehmenskreisen gehört auch der Verband der Fleischwirtschaft. "Fleisch sollte als wertvolles tierisches Lebensmittel klar von anderen Artikeln unterschieden werden können, ohne dass man dadurch einen Kulturkampf entfacht", sagt Geschäftsführer Steffen Reiter.

Verbot war 2020 bereits gescheitert

Bereits 2020 ging es im Europaparlament um die Veggie-Wurst: Damals entschieden die Abgeordneten, dass Fleisch-Ersatzprodukte weiterhin Bezeichnungen wie "Steak", "Burger" tragen dürfen. Anders sieht es in der EU bei Bezeichnungen für Milch aus. Namen, die das Wort "Milch" enthalten, dürfen beispielsweise nicht für Getränke verwendet werden, die aus Pflanzen wie Hafer oder Soja gewonnen werden./mjm/DP/nas

10.12.2025 | 17:02:20 (dpa-AFX)
ROUNDUP 2: Keine Entscheidung zu EU-'Veggie-Burger'-Verbot
10.12.2025 | 16:49:03 (dpa-AFX)
ROUNDUP: Keine Entscheidung zu EU-'Veggie-Burger'-Verbot
10.12.2025 | 07:34:59 (dpa-AFX)
ROUNDUP/Heiße Phase: Kommt jetzt das EU-Verbot für 'Veggie-Burger'?