Bonitätsabhängige Schuldverschreibung bezogen auf LANXESS Aktiengesellschaft 25/31
Stammdaten
| WKN / ISIN | DW6ALB / DE000DW6ALB0 |
| Emittent | DZ BANK AG |
| Produktstruktur | Zinsprodukt |
| Kategorie | Bonitätsabhängige Schuldverschreibung |
| Produkttyp | Ein Referenzunternehmen |
| Währung des Produktes | EUR |
| Nominal | 10.000,00 EUR |
| Zeichnungsfrist | 31.10.2025 - 28.11.2025 |
| Emissionsdatum | 28.11.2025 |
| Zinslaufbeginn | 02.12.2025 |
| Fälligkeitsdatum | 29.12.2031 |
| Zinstermin | 29.12.2026; 29.12.2027; 29.12.2028; 29.12.2029; 29.12.2030; 29.12.2031 |
| Referenzunternehmen | LANXESS Aktiengesellschaft |
| Aktueller Zins | 4,10% |
| Zinsart | Festzins |
| Berechnung | 4.1% p.a. |
Dokumente
Basisinformationsblatt
PDF 0,1 MB
Endgültige Bedingungen
PDF 0,7 MB
Zusammenfassung
PDF 0,3 MB
Basisprospekt
PDF 1,8 MB
Kostenhistorie
PDF 0,1 MB
Produktbeschreibung
Allgemeine Funktionsweise
Die hier beschriebene bonitätsabhängige Schuldverschreibung (nachfolgend Anleihe genannt) bezieht sich auf das Referenzunternehmen LANXESS Aktiengesellschaft. Die Anleihe ist ein festverzinsliches Wertpapier und hat eine feste Laufzeit. Bei dieser Anleihe sind die Zinszahlungen und die Rückzahlung nicht nur von der Bonität der DZ BANK abhängig. Zusätzlich sind die Zinszahlungen und die Rückzahlung an die Bonität des Referenzunternehmens geknüpft. Als Gegenleistung für die Übernahme dieser Risiken erhalten Sie eine über dem Marktzins liegende Verzinsung. Vor dem Kauf sollten Sie daher die Bonität des Referenzunternehmens sowie des Emittenten einschätzen. So können Sie entscheiden, ob die angebotene Verzinsung Ihren individuellen Vorstellungen mit Blick auf die übernommenen Risiken entspricht.
Auswirkungen eines Kreditereignisses
Sofern wir kein Kreditereignis in Bezug auf das Referenzunternehmen feststellen, wird die Anleihe am Rückzahlungstermin fällig. In diesem Fall erhalten Sie an den Zinszahlungstagen eine feste Zinszahlung für die jeweils vorangegangene Zinsperiode sowie am Rückzahlungstermin den Nennbetrag (siehe Abbildung 1, “Grafische Darstellung des Auszahlungsprofils”).
Stellen wir den Eintritt eines Kreditereignisses in Bezug auf das Referenzunternehmen fest, erfolgt keine weitere Zinszahlung. Die Anleihe wird beendet und nicht mehr verzinst. Dies gilt bereits für die Zinsperiode, in der wir den Eintritt des Kreditereignisses feststellen. Statt einer Rückzahlung in Höhe des Nennbetrags am Rückzahlungstermin erhalten Sie eine Rückzahlung in Höhe des Abwicklungsbetrags. Der Abwicklungsbetrag kann deutlich unter dem Nennbetrag liegen und im Extremfall Null betragen, d.h. die Zahlung entfällt in diesem Fall vollständig (siehe Abbildung 2, "Grafische Darstellung des Auszahlungsprofils"). Sie sollten daher in der Lage sein, einen möglichen Totalverlust Ihres investierten Kapitals zu tragen.
Feste Zinszahlungen
Die Anleihe bietet Ihnen - sofern wir kein Kreditereignis feststellen - an jedem Zinszahlungstag eine feste Zinszahlung. Die Höhe entspricht 4,10% p.a. bezogen auf den Nennbetrag für die vorangegangene Zinsperiode. Stellen wir den Eintritt eines Kreditereignisses in Bezug auf das Referenzunternehmen fest, erfolgt keine weitere Zinszahlung.
Rückzahlung
Sofern wir kein Kreditereignis feststellen, erhalten Sie am Ende der Laufzeit eine Zahlung von 100% des Nennbetrags.
Stellen wir den Eintritt eines Kreditereignisses in Bezug auf das Referenzunternehmen fest, erfolgt statt einer Rückzahlung von 100% des Nennbetrags am Rückzahlungstermin eine Zahlung in Höhe des Abwicklungsbetrags.
Feststellung eines Kreditereignisses und Berechnung des Abwicklungsbetrags
Den Eintritt eines Kreditereignisses stellen wir in der Regel auf der Grundlage eines Beschlusses des ISDA (International Swaps and Derivatives Association, Inc.) Entscheidungskomitees fest. Das Komitee setzt sich aus Marktteilnehmern zusammen, die in erheblichem Umfang an Geschäften in Kreditderivaten beteiligt sind. Die ISDA hat in Absprache mit Marktteilnehmern ein Regelwerk für den Markt von Kreditderivaten erstellt. Das Komitee wurde unter anderem zu dem Zweck gegründet, Kreditereignisse verbindlich festzustellen.
Bei den Kreditereignissen handelt es sich im Einzelnen um:
Insolvenz:
- Beinhaltet sämtliche Formen von Insolvenz (z.B. Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung), Konkurs-, Liquidations-, Vergleichsverfahren sowie Vollstreckungsmaßnahmen in das Vermögen des Referenzunternehmens z.B. in Folge der Nichterfüllung von Zahlungsverpflichtungen,
- Beinhaltet die nicht ordnungsgemäße, nicht fristgerechte oder vollständige Unterlassung von fälligen Zahlungen auf eine oder mehrere Verbindlichkeiten des Referenzunternehmens, ab einem Gesamtbetrag von 1 Mio. US-Dollar oder dem entsprechenden Gegenwert in anderer Währung,
- Beinhaltet jegliche Form der Umstrukturierung von Zahlungsverpflichtungen, z. B. Reduzierung vereinbarter Zinssätze oder Zinszahlungen bzw. die Reduzierung zu zahlender Kapitalbeträge auf eine oder mehrere Verbindlichkeiten des Referenzunternehmens ab einem Gesamtbetrag von 10 Mio. US-Dollar oder dem entsprechenden Gegenwert in anderer Währung, ausgenommen sind Anpassungen, die im Rahmen der üblichen Geschäftspraxis vorgenommen werden.
Nichtzahlung:
Schuldenrestrukturierung:
Es besteht die Möglichkeit, dass wir den Eintritt des Kreditereignisses Schuldenrestrukturierung trotz Vorliegen der Voraussetzungen bei dem Referenzunternehmen ausnahmsweise nicht feststellen. Hierzu käme es dann, wenn unsere Vertragspartner für Absicherungsgeschäfte, die im Zusammenhang mit bonitätsabhängigen Schuldverschreibungen von uns abgeschlossen werden, von einer solchen Feststellung ebenfalls absehen und diese Absicherungsgeschäfte deshalb nicht wegen des Kreditereignisses Schuldenrestrukturierung abgewickelt werden.
Sie sollten beachten, dass die Feststellung des Eintritts eines Kreditereignisses bei dem Referenzunternehmen und des Abwicklungsbetrags einige Zeit benötigt. Etwaige Zahlungen können sich daher um bis zu 250 Bankarbeitstage über den Rückzahlungstermin hinaus verschieben. Im Falle der Verschiebung erhalten Sie für diesen Zeitraum keine Verzinsung oder eine andere Entschädigung.
Die Höhe des