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Aktienanleihe Classic 4,4% 2026/12: Basiswert LEG Immobilien

DU6NR2 / DE000DU6NR21 //
Quelle: DZ BANK: Geld 04.05. 12:53:17, Brief 04.05. 12:53:17
DU6NR2 DE000DU6NR21 // Quelle: DZ BANK: Geld 04.05. 12:53:17, Brief 04.05. 12:53:17
98,05 %
Geld in %
98,15 %
Brief in %
-0,40%
Diff. Vortag in %
Basiswertkurs: 58,20 EUR
Quelle : Xetra , --
  • Basispreis 45,00 EUR
  • Abstand zum Basispreis in % 22,68%
  • Zinssatz in % p.a. 4,40% p.a.
  • Bezugsverhältnis (BV) / Bezugsgröße 22,222
  • Max Rendite in % p.a. 7,47% p.a.
  • Seitwärtsrendite in % 4,73%
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Chart

Aktienanleihe Classic 4,4% 2026/12: Basiswert LEG Immobilien

  • Intraday
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  • 1J
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  • 5J
  • Max
Quelle: DZ BANK AG, Frankfurt: 04.05. 12:53:17
Charts zeigen die Wertentwicklungen der Vergangenheit. Zukünftige Ergebnisse können sowohl niedriger als auch höher ausfallen. Falls Kurse in Fremdwährung notieren, kann die Rendite infolge von Währungsschwankungen steigen oder fallen. © 2026 DZ BANK AG

Stammdaten

Stammdaten
WKN / ISIN DU6NR2 / DE000DU6NR21
Emittent DZ BANK AG
Produktstruktur Zertifikat
Kategorie Aktienanleihe
Produkttyp Aktienanleihe Classic
Währung des Produktes EUR
Quanto Nein
Abwicklungsart Barausgleich oder Physische Lieferung
Emissionsdatum 23.12.2025
Erster Handelstag 23.12.2025
Letzter Handelstag 17.12.2026
Handelszeiten 08:00 - 22:00 Hinweise zur Kursstellung
Letzter Bewertungstag 18.12.2026
Zahltag 28.12.2026
Fälligkeitsdatum 28.12.2026
Bezugsverhältnis 22,222
Basispreis 45,00 EUR
Nennbetrag 1.000,00 EUR
Bereits aufgelaufene Stückzinsen 15,189041 EUR
Zinssatz in % p.a. 4,40% p.a.

Kennzahlen

Kennzahlen
Berechnung: 04.05.2026, 12:53:17 Uhr mit Geld 98,05 % / Brief 98,15 %
Spread Absolut 0,10 %
Spread Homogenisiert 0,0045 %
Spread in % des Briefkurses 0,10%
Abstand zum Basispreis in % 22,68%
Max Rendite 4,73%
Max Rendite in % p.a. 7,35% p.a.
Seitwärtsrendite in % 4,73%
Seitwärtsrendite p.a. 7,35% p.a.
Performance seit Auflegung in % -1,95%

Basiswert

Basiswert
Kurs 58,20 EUR
Diff. Vortag in % -2,43%
52 Wochen Tief 52,65 EUR
52 Wochen Hoch 77,95 EUR
Quelle Xetra, --
Basiswert LEG Immobilien AG
WKN / ISIN LEG111 / DE000LEG1110
KGV --
Produkttyp Aktie
Sektor Diverse

Produktbeschreibung

Die Aktienanleihe hat eine feste Laufzeit und wird am 28.12.2026 (Rückzahlungstermin) fällig. Sie erhalten am Zinszahlungstermin, ebenfalls der 28.12.2026, eine Zinszahlung von 4,40% p.a. Die Zinszahlung erfolgt unabhängig von der Wertentwicklung des Basiswerts.

Am Rückzahlungstermin gibt es folgende Rückzahlungsmöglichkeiten:
  1. Liegt der Schlusskurs des Basiswerts LEG Immobilien SE an der maßgeblichen Börse am 18.12.2026 (Referenzpreis) auf oder über dem Basispreis, erhalten Sie den Nennbetrag von 1.000,00 EUR.

  2. Liegt der Referenzpreis unter dem Basispreis, erhalten Sie eine durch das Bezugsverhältnis bestimmte Anzahl von Aktien des Basiswerts. Wir liefern keine Bruchteile von Aktien. Für diese erhalten Sie eine Zahlung eines Ausgleichsbetrags. Dieser entspricht dem Referenzpreis multipliziert mit dem Bruchteil des Basiswerts. Ein Zusammenfassen mehrerer Ausgleichsbeträge zu Ansprüchen auf Lieferung von Aktien des Basiswerts ist ausgeschlossen. Sie erleiden einen Verlust, wenn der Wert der gelieferten Aktien des Basiswerts am Rückzahlungstermin zzgl. des Ausgleichsbetrags und der Zinszahlung unter dem Erwerbspreis der Aktienanleihe liegt.


Bei einem Erwerb des Produkts während der Laufzeit müssen Sie aufgelaufene Zinsen (Stückzinsen) anteilig entrichten.

Sie verzichten auf den Anspruch auf Dividenden aus dem Basiswert und haben keine weiteren Ansprüche aus dem Basiswert (z.B. Stimmrechte).

Analyse

Gesamteindruck
Einfach nutzbares Gesamtrating basierend auf einer fundamentalen, technischen und Risikoanalyse unter Einbezug von Branchen- und Marktumfeld.

Positiv

Gewinnprognose
Der Veränderungstrend der Gewinnprognosen über ein Zeitfenster von 7 Wochen. Aktuelle Aktienbewertungen ausgewählter Analysten finden Sie unter DPA-AFX ANALYSER.

Analysten neutral, zuvor negativ (seit 24.02.2026)

Kurs-Gewinn-Verhältnis
Das KGV setzt den aktuellen Kurs der Aktie ins Verhältnis zu seiner Gewinnerwartung. Es wird auf Basis der langfristigen Gewinnprognosen der Analysten errechnet.
9,2

Erwartetes KGV für 2028

Risiko-Bewertung
Gesamteinschätzung des Risikos auf Basis des Bear Market und des Bad News Factors.

Niedrig

Bear-Market-Faktor
Risiko Parameter, der anhand des Titelverhaltens in sich abwärts bewegenden Märkten das Marktrisiko einer Aktie angibt.

Defensiver Charakter bei sinkendem Index

Korrelation
Die Korrelation gibt an, inwieweit die Bewegungen der Aktie mit denen Ihres Indexes übereinstimmen.
48,0%

Mittelstarke Korrelation mit dem STOXX600

Marktkapitalisierung (Mrd. USD) 5,28 Mittlerer Marktwert Mit einer Marktkapitalisierung zwischen $2 & $8 Mrd., ist LEG IMMOBILIEN ein mittel kapitalisierter Titel.
Gewinnprognose Analysten neutral, zuvor negativ (seit 24.02.2026) Die Gewinnprognosen pro Aktie haben sich in den letzten 7 Wochen nicht wesentlich verändert (Veränderungen zwischen +1% bis -1% werden als neutral betrachtet). Das letzte signifikante Analystensignal war negativ und hat am 24.02.2026 bei einem Kurs von 68,55 eingesetzt.
Preis Unterbewertet, gemäss theScreener Auf Basis des Wachstumspotentials und eigener Kriterien, erscheint uns der Aktienkurs aktuell unterbewertet.
Relative Performance 1,5% vs. STOXX600 Dividendenbereinigt hat die Aktie den STOXX600 während der letzten vier Wochen um 1,5% geschlagen.
Mittelfristiger Trend Negative Tendenz seit dem 01.05.2026 Der dividendenbereinigte technische 40-Tage Trend ist seit dem 01.05.2026 negativ.
Wachstum KGV 1,3 32,34% Abschlag relativ zur Wachstumserwartung Ein "Verhältnis zwischen Wachstum plus geschätzte Dividende und KGV" von über 0,9 weist auf einen Preisabschlag gegenüber dem normalen Preis für das Wachstumspotential hin, von in diesem Fall 32,34%.
KGV 9,2 Erwartetes KGV für 2028 Das erwartete KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis) gilt für das Jahr 2028.
Langfristiges Wachstum 7,1% Wachstum heute bis 2028 p.a. Die durchschnittlichen jährlichen Wachstumsraten gelten für die Gewinne von heute bis 2028.
Anzahl der Analysten 6 Nur von wenigen Analysten verfolgt In den zurückliegenden sieben Wochen haben durchschnittlich 6 Analysten eine Schätzung des Gewinns pro Aktie für diesen Titel abgegeben.
Dividenden Rendite 5,1% Dividende durch Gewinn gedeckt Für die während den nächsten 12 Monaten erwartete Dividende müssen voraussichtlich 46,90% des Gewinns verwendet werden.
Risiko-Bewertung Niedrig Die Aktie ist seit dem 06.03.2026 als Titel mit geringer Sensitivität eingestuft.
Bear-Market-Faktor Defensiver Charakter bei sinkendem Index Die Aktie tendiert dazu, Indexrückgänge um durchschnittlich 2 abzuschwächen.
Bad News Geringe Kursrückgänge bei spezifischen Problemen Der Titel verzeichnet bei unternehmensspezifischen Problemen i.d.R. geringe Kursabschläge in Höhe von durchschnittlich 2,5%.
Beta 1,02 Mittlere Anfälligkeit vs. STOXX600 Die Aktie tendiert dazu, pro 1% Indexbewegung mit einem Ausschlag von 1,02% zu reagieren.
Korrelation 365 Tage 48,0% Mittelstarke Korrelation mit dem STOXX600 48,0% der Kursschwankungen werden durch Indexbewegungen verursacht.
Value at Risk 4,63 EUR Das geschätzte mittelfristige Value at Risk beträgt 4,63 EUR oder 0,08% Das geschätzte Value at Risk beträgt 4,63 EUR. Das Risiko liegt deshalb bei 0,08%. Dieser Wert basiert auf der mittelfristigen historischen Volatilität (1 Monat) mit einem Konfidenzintervall von 95%.
Volatilität der über 1 Monat 25,7%
Volatilität der über 12 Monate 28,3%

News

30.04.2026 | 11:07:27 (dpa-AFX)
ROUNDUP 3: Koalition plant Kostenbremse für Mieter bei neuem Heizgesetz

(Aktualisierung: Mit Reaktionen Mieterbund und Haus&Grund)

BERLIN (dpa-AFX) - Die schwarz-rote Koalition plant bei der geplanten Reform des "Heizungsgesetzes" eine Kostenbremse für Mieter. Demnach sollen Kostenrisiken zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden. Die Spitzen der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD und die Ministerien für Wirtschaft und Energie, Justiz sowie Bau einigten sich auf Neuregelungen.

"Mit der Einigung beim Mieterschutz ist das letzte Puzzlestück gesetzt - der Weg für das Gebäudemodernisierungsgesetz ist frei", sagte Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU). Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) sprach von einer wichtigen Einigung, um Mieterinnen und Mieter vor hohen Heizkosten zu schützen. "Heizen darf nicht zur Kostenfalle für Mieterinnen und Mieter werden."

Ende Februar hatten Union und SPD Eckpunkte für ein neues Heizgesetz vorgelegt. Umstritten waren aber vor allem noch Regelungen zum Mieterschutz angesichts von Warnungen vor erhöhten Nebenkosten. Vor allem die SPD pochte auf einen starken Mieterschutz. Erwartet wird, dass das neue Gebäudemodernisierungsgesetz Mitte Mai vom Kabinett beschlossen wird. Dann wird es im Bundestag beraten.

Der Deutsche Mieterbund sprach von einem wichtigen Schritt. Scharfe Kritik kam dagegen vom Eigentümerverband Haus & Grund.

Einigung auf Halbierung

"Klimaschutz muss für die Mieterinnen und Mieter bezahlbar bleiben", sagte SPD-Fraktionschef Matthias Miersch. "Wir konnten erreichen, die Kostenrisiken bei CO2, Netzentgelten und Biogas konsequent zu halbieren." Diese Regelung solle für alle bestehenden und künftigen Mietverhältnisse nach einem Heizungstausch gelten. "Wenn ein Vermieter fossile Fakten schafft, muss er künftig ökonomisch die Verantwortung übernehmen."

Vermieter sollten sich künftig beim Neueinbau einer Gas- oder Ölheizung erstmals an den Kosten der Netzentgelte und des Brennstoffes beteiligen. Hubig sagte, wenn ein Vermieter sich für eine neue fossile Heizung entscheide, müsse er sich an den laufenden Heizkosten beteiligen.

"Entscheidend ist für mich, dass Klimaschutz und Bezahlbarkeit zusammen gebracht werden", sagte Bauministerin Verena Hubertz (SPD). Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) sprach von einem fairen Ausgleich zwischen Vermietern und Mietern, denn der eine entscheide, womit geheizt werde, und der andere im Alltag darüber, wie viel.

Umstrittene Reform

Die von der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP und maßgeblich vom früheren Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) vorangetriebene Änderung des Gebäudeenergiegesetzes soll grundlegend reformiert werden.

Zentrale und umstrittene Vorgaben von Habecks "Heizungsgesetz" sollen gekippt werden, vor allem die 65-Prozent-Regelung: Diese sieht vor, dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Das gilt aber zunächst für Neubauten in einem Neubaugebiet. Für bestehende Gebäude gibt es im bestehenden Gesetz umfassende Übergangsfristen. Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden.

Kernpunkte des neuen Gesetzes

Eckpunkte der schwarz-roten Koalition für eine Reform sehen vor, dass der Einbau neuer Gas- und Ölheizungen weiter möglich sein soll - sie müssen aber von Januar 2029 an mit einem wachsenden Anteil klimafreundlicher Kraftstoffe betrieben werden. Das können Biomethan oder synthetische Kraftstoffe sein, die aus unterschiedlichen Ausgangsstoffen hergestellt werden können. Geplant ist eine "Bio-Treppe" mit vier Stufen bis 2040.

Für bestehende Heizungen soll von 2028 an eine "Grüngasquote" eingeführt werden. Das Ziel der Koalition: Das neue Gesetz solle "technologieoffener, flexibler, praxistauglicher und einfacher" werden. Die Förderung für den Heizungstausch in Milliardenhöhe soll erhalten bleiben.

Umweltverbände warnen vor einer Kostenfalle beim Gas - langfristig gebe es höhere Kosten durch steigende CO2-Preise und Gasnetzentgelte. Zudem gibt es Warnungen, dass Biogase die Heizkosten verteuern. Kritisiert werden zudem Rückschritte beim Klimaschutz im Gebäudebereich - die Abhängigkeit von fossilen Energien werde verlängert.

Stufen der Bio-Treppe

Die nun erzielte Einigung der Koalition sieht Regelungen vor, wenn in einem bestehenden Wohngebäude eine Heizungsanlage ausgetauscht wird, die mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas beschickt wird. Dann sollen sich bei den ersten drei der geplanten vier Stufen der "Bio-Treppe" Mieter und Vermieter je zur Hälfte den für diese biogenen Brennstoffe anfallenden Preisbestandteil teilen. Zudem sollen von 2028 an die anfallenden Kohlendioxidkosten je zur Hälfte zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt werden, ebenso anfallende Gasnetzentgelte.

Gemischtes Echo

"Eine hälftige Teilung der CO2-Kosten, der Gasnetzentgelte und der biogenen Anteile zwischen Mieter und Vermieter wäre ein wichtiger Schritt hin zu mehr Fairness", sagte Melanie Weber-Moritz, Präsidentin des Deutschen Mieterbunds. "Unser weitergehender, die Mieter noch stärker entlastender Vorschlag eines Heizkostendeckels wurde leider nicht aufgegriffen, da die Union ihn nicht unterstützt hat. Die nun beschlossene 50/50-Regelung würde aber dafür sorgen, dass Vermieterinnen und Vermieter stärker an den Folgekosten ihrer Investitionsentscheidungen beteiligt werden und könnte Anreize für klimafreundliche und wirtschaftliche Heizlösungen setzen."

Kai Warnecke, Präsident des Eigentümerverbandes Haus & Grund, sprach dagegen von einem "politischen Offenbarungseid". Er sagte: "Mieter sollen vor Kosten geschützt werden, die allein der Staat zu verantworten hat: CO2-Preis, hohe Netzentgelte und alternative Brennstoffe." Die Kosten einseitig auf die Immobilieneigentümer abzuwälzen und dies als Mieterschutz zu feiern, habe mit verantwortungsvollem politischen Handeln nichts zu tun. "Die Quittung werden alle Bürgerinnen und Bürger in den kommenden Jahren bezahlen: kein neuer bezahlbarer Wohnraum, ein sich rapide verschlechternder Immobilienbestand und die Vernichtung der privaten Altersvorsorge."/hoe/DP/stk

30.04.2026 | 08:20:11 (dpa-AFX)
ROUNDUP 2/Koalitions-Einigung: Kostenbremse für Mieter bei Heizgesetz
30.04.2026 | 06:35:00 (dpa-AFX)
ROUNDUP/Heizgesetz: Koalition vereinbart Kostenbremse für Mieter
30.04.2026 | 06:06:14 (dpa-AFX)
Neues Heizgesetz: Koalition vereinbart Mieter-Kostenbremse
29.04.2026 | 14:40:00 (dpa-AFX)
ROUNDUP 3: Kabinett beschließt Beschränkung für Indexmieterhöhungen
29.04.2026 | 11:58:52 (dpa-AFX)
ROUNDUP 2: Kabinett beschließt Beschränkung für Indexmieterhöhungen
29.04.2026 | 09:00:28 (dpa-AFX)
ROUNDUP: Kabinett berät über beschränkte Indexmieterhöhungen