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ZinsFix Express StepDown ST 02 26/29: Basiswert Mercedes-Benz Group

DU68GZ / DE000DU68GZ8 //
Quelle: DZ BANK: Geld 23.03. 15:02:55, Brief --
DU68GZ DE000DU68GZ8 // Quelle: DZ BANK: Geld 23.03. 15:02:55, Brief --
930,24 EUR
Geld in EUR
-- EUR
Brief in EUR
1,88%
Diff. Vortag in %
Basiswertkurs: 51,83 EUR
Quelle : Xetra , --
  • Rückzahlungschwelle 56,05 EUR
  • Rückzahlungsschwelle in % 95,00%
  • Startwert 59,00 EUR
  • Nächster Bewertungstag 26.02.2027
  • Letzter Bewertungstag 26.02.2029
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Hinweis der DZ BANK:
Das öffentliche Angebot dieses Wertpapiers ist beendet. Kursstellungen nur während der Börsenzeiten.

Chart

ZinsFix Express StepDown ST 02 26/29: Basiswert Mercedes-Benz Group

  • Intraday
  • 1W
  • 1M
  • 3M
  • 6M
  • 1J
  • 2J
  • 5J
  • Max
Quelle: DZ BANK AG, Frankfurt: 23.03. 15:02:55
Charts zeigen die Wertentwicklungen der Vergangenheit. Zukünftige Ergebnisse können sowohl niedriger als auch höher ausfallen. Falls Kurse in Fremdwährung notieren, kann die Rendite infolge von Währungsschwankungen steigen oder fallen. © 2026 DZ BANK AG

Stammdaten

Stammdaten
WKN / ISIN DU68GZ / DE000DU68GZ8
Emittent DZ BANK AG
Produktstruktur Zertifikat
Kategorie Expresszertifikat
Produkttyp ZinsFix
Währung des Produktes EUR
Quanto Nein
Bezugsverhältnis (BV) / Bezugsgröße 16,949153
Ausübung Europäisch
Zeichnungsfrist 30.01.2026 - 27.02.2026
Emissionsdatum 27.02.2026
Erster Handelstag 07.04.2026
Letzter Handelstag 23.02.2029
Handelszeiten 09:00 - 20:00 Hinweise zur Kursstellung
Rückzahlungsschwellen 26.02.2027 / 95,00%
25.02.2028 / 90,00%
Bewertungspunkte 3
Bewertungstage / Rückzahlungslevel 26.02.2027 / 56,05 EUR
25.02.2028 / 53,10 EUR
Mögliche Zahlungstermine /
Möglicher Rückzahlungsbetrag pro Zertifikat*
05.03.2027 / 1.000,00 EUR
03.03.2028 / 1.000,00 EUR
Letzter Bewertungstag 26.02.2029
Zahltag 05.03.2029
Emissionspreis 1.000,00 EUR pro Zertifikat
Startwert 59,00 EUR
Basisbetrag 1.000,00 EUR
Zins 55,00 EUR
Barrierebeobachtung nur 26.02.2029
Barriere 36,58 EUR
Barriere gebrochen Nein
* Die Details entnehmen Sie den Endgültigen Bedingungen.

Kennzahlen

Kennzahlen
Berechnung: 23.03.2026, 15:02:55 Uhr mit Geld 930,24 EUR / Brief -- EUR
Spread Absolut -930,24 EUR
Spread Homogenisiert -54,88416 EUR
Spread in % des Briefkurses --
Abstand zum Protectlevel Absolut 15,25 EUR
Abstand zum Protectlevel in % 29,42%

Basiswert

Basiswert
Kurs 51,83 EUR
Diff. Vortag in % 1,91%
52 Wochen Tief 45,600 EUR
52 Wochen Hoch 62,34 EUR
Quelle Xetra, --
Basiswert Mercedes-Benz Group AG
WKN / ISIN 710000 / DE0007100000
KGV --
Produkttyp Aktie
Sektor Kraftfahrzeugindustrie

Produktbeschreibung

Das hier beschriebene Zertifikat bezieht sich auf die Aktie Mercedes-Benz Group AG. Es bietet (vorbehaltlich einer vorzeitigen Rückzahlung) an jedem Zahlungstermin eine Zinszahlung sowie die Möglichkeit einer vorzeitigen Rückzahlung. Sollte keine vorzeitige Rückzahlung erfolgen, wird das Zertifikat spätestens am 05.03.2029 fällig.



Feste Zinszahlungen

Vorbehaltlich einer vorzeitigen Rückzahlung erhalten Sie an jedem Zahlungstermin unabhängig von der Wertentwicklung des Basiswerts eine feste Zinszahlung von mindestens 55,00 Euro pro Zertifikat (endgültige Festlegung am 27.02.2026). Bei einer vorzeitigen Rückzahlung entfallen die Zinszahlungen an den nachfolgenden Zahlungsterminen.

Möglichkeit einer vorzeitigen Rückzahlung

Wenn der Schlusskurs der Aktie Mercedes-Benz Group AG an der maßgeblichen Börse an einem Bewertungstag (Referenzpreis) auf oder über dem jeweiligen Rückzahlungslevel notiert, erfolgt am dazugehörigen Zahlungstermin eine vorzeitige Rückzahlung. Die vorzeitige Rückzahlung erfolgt zu 1.000,00 Euro pro Zertifikat (Basisbetrag). In diesem Fall endet die Laufzeit des Zertifikats. Ist dies nicht der Fall, läuft das Zertifikat bis zum nächsten Zahlungstermin weiter.

Begrenzter Puffer
,
Mögliche Rückzahlung durch Lieferung von Aktien

Wenn keine vorzeitige Rückzahlung erfolgt ist, gibt es am letzten Zahlungstermin folgende zwei Rückzahlungsmöglichkeiten:
  1. Der Schlusskurs der Aktie Mercedes-Benz Group AG an der maßgeblichen Börse am letzten Bewertungstag notiert auf oder über dem letzten Rückzahlungslevel (62,00 % des Startpreises). Sie erhalten eine Rückzahlung von 1.000,00 Euro pro Zertifikat.

  2. Der Schlusskurs der Aktie Mercedes-Benz Group AG an der maßgeblichen Börse am letzten Bewertungstag notiert unter dem letzten Rückzahlungslevel (62,00 % des Startpreises). Sie erhalten pro Zertifikat eine durch das Bezugsverhältnis bestimmte Menge Aktien der Mercedes-Benz Group AG. Das Bezugsverhältnis wird am 27.02.2026 festgelegt. Es entspricht dem Ergebnis der Formel (Basisbetrag / Startpreis). Wir liefern keine Bruchteile von Aktien. Für diese zahlen wir einen Ausgleichsbetrag pro Zertifikat. Der Gegenwert der Aktien und des Ausgleichsbetrags wird unter dem Basisbetrag liegen. Ein Zusammenfassen mehrerer Ausgleichsbeträge zu Ansprüchen auf Lieferung von Aktien erfolgt nicht. Wenn wir Aktien nicht liefern können, kann die Rückzahlung auch zu einem Abrechnungsbetrag erfolgen. Dieser entspricht pro Zertifikat dem Ergebnis der Formel (Referenzpreis am letzten Bewertungstag x Bezugsverhältnis).

Sie erhalten während der Laufzeit des Zertifikats keine sonstigen Erträge (z.B. Dividenden) und haben keine weiteren Ansprüche (z.B. Stimmrechte) aus dem Basiswert.

Analyse

Gesamteindruck
Einfach nutzbares Gesamtrating basierend auf einer fundamentalen, technischen und Risikoanalyse unter Einbezug von Branchen- und Marktumfeld.

Eher positiv

Gewinnprognose
Der Veränderungstrend der Gewinnprognosen über ein Zeitfenster von 7 Wochen. Aktuelle Aktienbewertungen ausgewählter Analysten finden Sie unter DPA-AFX ANALYSER.

Analysten neutral, zuvor negativ (seit 13.01.2026)

Kurs-Gewinn-Verhältnis
Das KGV setzt den aktuellen Kurs der Aktie ins Verhältnis zu seiner Gewinnerwartung. Es wird auf Basis der langfristigen Gewinnprognosen der Analysten errechnet.
6,4

Erwartetes KGV für 2028

Risiko-Bewertung
Gesamteinschätzung des Risikos auf Basis des Bear Market und des Bad News Factors.

Mittel

Bear-Market-Faktor
Risiko Parameter, der anhand des Titelverhaltens in sich abwärts bewegenden Märkten das Marktrisiko einer Aktie angibt.

Mittlere Anfälligkeit bei Indexrückgängen

Korrelation
Die Korrelation gibt an, inwieweit die Bewegungen der Aktie mit denen Ihres Indexes übereinstimmen.
65,0%

Starke Korrelation mit dem STOXX600

Marktkapitalisierung (Mrd. USD) 56,59 Grosser Marktwert Mit einer Marktkapitalisierung von >$8 Mrd., ist MERCEDES-BENZ GROUP N ein hoch kapitalisierter Titel.
Gewinnprognose Analysten neutral, zuvor negativ (seit 13.01.2026) Die Gewinnprognosen pro Aktie haben sich in den letzten 7 Wochen nicht wesentlich verändert (Veränderungen zwischen +1% bis -1% werden als neutral betrachtet). Das letzte signifikante Analystensignal war negativ und hat am 13.01.2026 bei einem Kurs von 59,86 eingesetzt.
Preis Leicht unterbewertet, gemäss theScreener Auf Basis des Wachstumspotentials und eigener Kriterien, erscheint uns der Aktienkurs aktuell leicht unterbewertet.
Relative Performance -5,1% Unter Druck vs. STOXX600. Erscheint technisch überverkauft Dividendenbereinigt liegt die Aktie über vier Wochen betrachtet -5,1% hinter dem STOXX600 zurück. Der Kurs erscheint technisch überverkauft.
Mittelfristiger Trend Scheint überverkauft aus technischer Sicht Aus technischer Sicht erscheint die Aktie aufgrund ihrer jüngsten Verluste überverkauft. Sie wird seit 20.01.2026 unterhalb ihres dividendenbereinigten technischen 40-Tage Trends gehandelt.
Wachstum KGV 3,1 Hoher Abschlag zur Wachstumserwartung basiert auf einer Ausnahmesituation Liegt das "Verhältnis zwischen Wachstum plus geschätzte Dividende und KGV" über 1,6, so befindet sich das Unternehmen in der Regel in einer Ausnahmesituation. In diesem Fall ist das erwartete KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis) ein besserer Indikator für die nachhaltige Gewinnentwicklung als das langfrist. Wachstum.
KGV 6,4 Erwartetes KGV für 2028 Das erwartete KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis) gilt für das Jahr 2028.
Langfristiges Wachstum 12,9% Wachstum heute bis 2028 p.a. Die durchschnittlichen jährlichen Wachstumsraten gelten für die Gewinne von heute bis 2028.
Anzahl der Analysten 18 Starkes Analysteninteresse In den zurückliegenden sieben Wochen haben durchschnittlich 18 Analysten eine Schätzung des Gewinns pro Aktie für diesen Titel abgegeben.
Dividenden Rendite 6,9% Dividende durch Gewinn gedeckt Für die während den nächsten 12 Monaten erwartete Dividende müssen voraussichtlich 44,17% des Gewinns verwendet werden.
Risiko-Bewertung Mittel Mittel, keine Veränderung im letzten Jahr.
Bear-Market-Faktor Mittlere Anfälligkeit bei Indexrückgängen Die Aktie tendiert dazu, Indexrückgänge in etwa gleichem Umfang mitzuvollziehen.
Bad News Geringe Kursrückgänge bei spezifischen Problemen Der Titel verzeichnet bei unternehmensspezifischen Problemen i.d.R. geringe Kursabschläge in Höhe von durchschnittlich 2,2%.
Beta 1,21 Hohe Anfälligkeit vs. STOXX600 Die Aktie tendiert dazu, pro 1% Indexbewegung mit einem Ausschlag von 1,21% zu reagieren.
Korrelation 365 Tage 65,0% Starke Korrelation mit dem STOXX600 65,0% der Kursschwankungen werden durch Indexbewegungen verursacht.
Value at Risk 6,11 EUR Das geschätzte mittelfristige Value at Risk beträgt 6,11 EUR oder 0,12% Das geschätzte Value at Risk beträgt 6,11 EUR. Das Risiko liegt deshalb bei 0,12%. Dieser Wert basiert auf der mittelfristigen historischen Volatilität (1 Monat) mit einem Konfidenzintervall von 95%.
Volatilität der über 1 Monat 24,7%
Volatilität der über 12 Monate 28,9%

News

23.03.2026 | 11:41:44 (dpa-AFX)
ROUNDUP: Klimaklagen gegen BMW und Mercedes scheitern am BGH

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist am Bundesgerichtshof (BGH) mit Klimaklagen gegen BMW <DE0005190003> und Mercedes-Benz <DE0007100000> gescheitert. Der Verein wollte vor Gericht erreichen, dass den Autoherstellern untersagt wird, nach November 2030 noch Neuwagen mit klimaschädlichen Verbrennungsmotoren zu verkaufen. Schon in den Vorinstanzen in München und Stuttgart hatten die Klagen keinen Erfolg. Nun wies der BGH als letzte Instanz die Revisionen der DUH zurück.

Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob Unternehmen auch abseits staatlicher Vorschriften vor Zivilgerichten zu bestimmten Klimamaßnahmen verpflichtet werden können. Drei Geschäftsführer der Umwelthilfe hatten sich in ihrer Klage auf ihr im Grundgesetz verankertes, allgemeines Persönlichkeitsrecht berufen.

DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz kündigte an, das BGH-Urteil werde geprüft und dann entschieden, ob der Verein vor das Bundesverfassungsgericht ziehe.

Kläger stützten sich auf Bundesverfassungsgericht

Dadurch, dass BMW und Mercedes einen zu großen Teil des globalen und nationalen CO2-Budgets aufbrauchten, würde der politische Handlungsspielraum beschränkt, sagten sie. So würden später weitreichende Maßnahmen zur CO2-Reduktion notwendig, die wiederum ihre Freiheitsrechte einschränken würden. Die Argumentation basierte auf dem berühmten Klimaschutz-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021.

Das höchste Gericht Deutschlands hatte im März 2021 entschieden, dass das Klimaschutzgesetz des Bundes in seiner damaligen Form zu kurz griff und vom Gesetzgeber Nachbesserungen gefordert. Die zum Teil noch sehr jungen Klägerinnen und Kläger würden durch die Regelungen in ihren Freiheitsrechten verletzt, hieß es. Denn: "Die Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030."

Klimaziele im Plenarsaal, nicht Gerichtssaal

Während es damals um eine Verpflichtung des Staates ging, ging es am BGH nun darum, ob auch Großemittenten wie BMW und Mercedes vor Gericht in die Pflicht genommen werden können. Mercedes hatte nach der Verhandlung vor drei Wochen erklärt, gesetzliche Vorgaben zu Klimazielen seien Aufgabe des Gesetzgebers, nicht der Rechtsprechung. Auch ein BMW-Sprecher betonte: Die Auseinandersetzung über den Weg zur Erreichung der Klimaziele müsse im Plenarsaal geführt werden, nicht im Gerichtssaal.

Ähnlich äußerte sich jetzt auch der sechste Zivilsenat des BGH in Karlsruhe. Privatpersonen könnten die erhobenen Forderungen nicht gegen Kraftfahrzeughersteller durchsetzen. Sie seien durch das Handeln der Unternehmen nicht in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt, sagte der Vorsitzende Richter Stephan Seiters.

Die Vorgabe eines Rest-Budgets an zugelassenen CO2-Emissionen gelte bislang deutschlandweit und beziehe sich nicht etwa auf einzelne Bundesländer, den Verkehrssektor oder gar einzelne Unternehmen. Das zu regeln wäre Sache der Politik, sagte Seiters. Die Verantwortung für den Klimaschutz liege beim Gesetzgeber. Gegen womöglich zu hohe CO2-Emissionsmengen könne man dann Verfassungsbeschwerde erheben./jml/jdk/ho/kre/DP/men

23.03.2026 | 11:31:16 (dpa-AFX)
BGH: Kein Erfolg für Klimaklagen gegen BMW und Mercedes
23.03.2026 | 07:35:13 (dpa-AFX)
ROUNDUP: Verbrenner-Aus 2030? BGH urteilt zu Klagen gegen Autobauer
23.03.2026 | 05:50:05 (dpa-AFX)
BGH entscheidet zu Klimaklagen gegen BMW und Mercedes-Benz
21.03.2026 | 17:47:34 (dpa-AFX)
Dieselpreis springt um 12 Cent und kratzt am Rekordhoch
21.03.2026 | 09:16:23 (dpa-AFX)
ROUNDUP: Wie der Iran-Krieg immer mehr Firmen und Verbraucher erfasst
20.03.2026 | 06:08:20 (dpa-AFX)
Studie: Autoimporte aus China überholen erstmals EU-Exporte