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Open-End Faktor-Optionsschein 13x long mit Knock-Out: Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie

DU845R / DE000DU845R4 //
Quelle: DZ BANK: Geld 13.03., Brief 13.03.
DU845R DE000DU845R4 // Quelle: DZ BANK: Geld 13.03., Brief 13.03.
6,69 EUR
Geld in EUR
6,73 EUR
Brief in EUR
--
Diff. Vortag in %
Basiswertkurs: 301,50 USD
Quelle : NASDAQ , 00:39:52
  • Reset-Schwelle 282,9086 USD
  • Abstand zur Reset-Schwelle in % 6,17%
  • Knock-Out-Barriere 278,9166 USD
  • Faktor 13,00x
  • Kurs-Schwelle 361,752 USD
  • Bezugsverhältnis 0,340968
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Chart

Open-End Faktor-Optionsschein 13x long mit Knock-Out: Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie

  • Intraday
  • 1W
  • 1M
  • 3M
  • 6M
  • 1J
  • 2J
  • 5J
  • Max
Quelle: DZ BANK AG, Frankfurt: 13.03. 21:58:20
Charts zeigen die Wertentwicklungen der Vergangenheit. Zukünftige Ergebnisse können sowohl niedriger als auch höher ausfallen. Falls Kurse in Fremdwährung notieren, kann die Rendite infolge von Währungsschwankungen steigen oder fallen. © 2026 DZ BANK AG

Stammdaten

Stammdaten
WKN / ISIN DU845R / DE000DU845R4
Emittent DZ BANK AG
Produktstruktur Hebelprodukt
Kategorie Faktor-Optionsschein
Produkttyp long (steigende Markterwartung)
Währung des Produktes EUR
Quanto Nein
Bezugsverhältnis (BV) / Bezugsgröße 0,340968
Ausübung Bermuda
Emissionsdatum 10.03.2026
Erster Handelstag 10.03.2026
Letzter Handelstag Endlos
Handelszeiten 08:00 - 22:00 Hinweise zur Kursstellung
Knock-Out-Zeiten Übersicht
Letzter Bewertungstag Endlos
Zahltag Endlos
Fälligkeitsdatum N/A
Basispreis 278,33 USD
Reset-Preis 301,46 USD
Reset-Schwelle 282,9086 USD
Kurs-Schwelle 361,752 USD
Knock-Out-Barriere bezogen auf den Inneren Wert 0,20 USD
Knock-Out bei Basiswert Kurs 278,9166 USD
Knock-Out-Barriere erreicht Nein
Knock-Out-Barriere erreicht am --
Anpassungsprozentsatz p.a. 7,66736% p.a.
enthält: Bereinigungsfaktor 4,00%
Anpassungshistorie
ZeitpunktReset-PreisBasispreis
13.03.2026301,46 USD278,33 USD
12.03.2026303,21 USD279,9458 USD
11.03.2026308,42 USD284,756 USD
10.03.2026306,93 USD283,3803 USD
09.03.2026306,01 USD282,4708 USD

* = außerordentlicher Reset

Kennzahlen

Kennzahlen
Berechnung: 13.03.2026, 21:58:20 Uhr mit Geld 6,69 EUR / Brief 6,73 EUR
Spread Absolut 0,04 EUR
Spread Homogenisiert 0,117313 EUR
Spread in % des Briefkurses 0,59%
Faktor 13,00x
Abstand zur Reset-Schwelle absolut 18,5914 USD
Abstand zur Reset-Schwelle in % 6,17%
Abstand zur Kurs-Schwelle absolut --
Abstand zur Kurs-Schwelle in % --
Abstand zum Knock-Out bei Basiswert Kurs absolut 22,5834 USD
Abstand zum Knock-Out bei Basiswert Kurs in % 7,49%
Performance seit Auflegung in % -25,67%

Basiswert

Basiswert
Kurs 301,50 USD
Diff. Vortag in % -0,55%
52 Wochen Tief 142,75 USD
52 Wochen Hoch 345,15 USD
Quelle NASDAQ, 00:39:52
Basiswert Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie
WKN / ISIN A14Y6H / US02079K1079
KGV --
Produkttyp Aktie
Sektor Informationstechnologie

Produktbeschreibung

Art:
Dieses Produkt ist eine Inhaberschuldverschreibung nach deutschem Recht.

Laufzeit:
Dieses Produkt hat keine feste Laufzeit. Es kann jedoch durch den Anleger ausgeübt oder durch die DZ BANK gekündigt werden. Zudem endet die Laufzeit des Produkts automatisch, sobald ein Knock-out-Ereignis eintritt.

Ziele:
Ziel dieses Produkts ist es, Ihnen einen bestimmten Anspruch zu vorab festgelegten Bedingungen zu gewähren. Es bietet eine überproportionale (gehebelte) Partizipation sowohl an Kursanstiegen als auch an Kursrückgängen des Basiswerts. Das Produkt ist mit einem Faktor von 13 ausgestattet. Dieser Faktor beschreibt die Hebelwirkung, die durch die regelmäßige Anpassung verschiedener Produktparameter wieder auf 13 bereinigt um u.a. etwaige Kosten gesetzt wird.

Grundsätzlich wird an jedem Üblichen Handelstag, an dem auch die Frankfurter Wertpapierbörse für ihren allgemeinen Geschäftsbetrieb geöffnet hat, der Basispreis und das Bezugsverhältnis (maßgebliche Parameter für den Inneren Wert des Produkts) in Abhängigkeit des festgestellten Schlusskurs des Basiswerts an der Maßgeblichen Börse (Reset-Preis) angepasst (Anpassung nach einem Ordentlichen Reset). Hierbei werden Finanzierungskosten über einen spezifischen Marktzins sowie Kosten im Zusammenhang mit dem Produkt zzgl. einer Marge für die DZ BANK durch den Bereinigungsfaktor wertmindernd berücksichtigt. Unter besonderen in den Produktbedingungen definierten Umständen kann der Ordentliche Reset entfallen.

Darüber hinaus kann es bei einem starken Kursrückgang des Basiswerts, d.h. wenn ein Beobachtungspreis auf oder unterhalb der sogenannten Reset-Schwelle notiert, zu einer außerordentlichen untertägigen Anpassung des Basispreises und des Bezugsverhältnisses in Abhängigkeit des innerhalb einer in den Produktbedingungen definierten Bewertungsfrist ermittelten niedrigsten Kurses des Basiswerts an der Maßgeblichen Börse (Reset-Preis-AO) kommen. Die untertägige Anpassung zielt darauf ab, das Risiko eines negativen Inneren Werts des Produkts zu vermeiden. Dieser Mechanismus kann jedoch einen Totalverlust oder einen einem Totalverlust nahekommenden Wertverlust des Produkts nicht verhindern.

Eine Anpassung verschiedener Produktparameter erfolgt grundsätzlich auch, um Dividendenzahlungen (bereinigt um etwaige Steuern) im Basiswert im Produkt zu berücksichtigen.

Aufgrund seiner Hebelwirkung reagiert das Produkt auf kleinste Bewegungen des Basiswerts. Ein fallender Kurs des Basiswerts kann den Wert des Produkts erheblich verringern. Daraus resultierende Verluste werden ggf. auch bei anschließenden steigenden Kursen des Basiswerts auf das vorherige Niveau nicht vollständig kompensiert.

Einlösung durch den Anleger oder Kündigung durch die DZ BANK:

Sie sind berechtigt, das Produkt zu in den Produktbedingungen festgelegten Terminen (erstmals zum 19.03.2026) einzulösen. Die Einlösung erfolgt, indem Sie mindestens fünf Bankarbeitstage vor dem jeweiligen Einlösungstermin bis 10:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) eine Einlösungserklärung in Textform an die DZ BANK schicken und die einzulösenden Produkte bei der DZ BANK eingegangen sind. Darüber hinaus hat die DZ BANK das Recht, die WKN insgesamt, jedoch nicht teilweise, zu in den Produktbedingungen festgelegten Terminen (erstmals zum 19.03.2026) ordentlich zu kündigen. Die ordentliche Kündigung durch die DZ BANK ist mindestens fünf Bankarbeitstage vor dem jeweiligen ordentlichen Kündigungstermin zu veröffentlichen.

Nach frist- und formgerechter Einlösung durch Sie oder Kündigung durch die DZ BANK und sofern nicht zuvor ein Knock-out-Ereignis eingetreten ist, entspricht der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin pro Produkt dem EUR-Gegenwert der Differenz aus dem Referenzpreis und dem zum Zeitpunkt des Referenzpreises maßgeblichen Basispreis, welche mit dem zum Zeitpunkt des Referenzpreises maßgeblichen Bezugsverhältnis multipliziert wird: ((Referenzpreis – zuletzt angepasster Basispreis) x zuletzt angepasstes Bezugsverhältnis). Der EUR-Gegenwert wird hierbei auf Basis des in den Produktbedingungen festgelegten maßgeblichen EUR-Fixings errechnet.

Automatische Beendigung des Produkts:

Das Produkt endet automatisch mit sofortiger Wirkung, wenn eines der in den Produktbedingungen definierten Ereignissen eintritt (Knock-out-Ereignis). Maßgeblich für ein Knock-out-Ereignis ist der Innere Wert des Produkts. Dieser entspricht der mit dem zum Zeitpunkt der jeweiligen Berechnung geltenden Bezugsverhältnis multiplizierten Differenz aus dem Beobachtungspreis und dem zum Zeitpunkt der jeweiligen Berechnung geltenden Basispreis:
((Beobachtungspreis – Basispreis) x Bezugsverhältnis). Ein Knock-out-Ereignis tritt in den nachfolgend beschriebenen Fällen ein:

  1. Der Innere Wert ist einmal kleiner oder gleich null: In diesem Fall beträgt der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin 0,001 EUR pro Produkt, wobei der Rückzahlungsbetrag, den die DZ BANK an Sie zahlt, aufsummiert für sämtliche von Ihnen gehaltenen Produkte der WKN DU845R berechnet und kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet wird. Soweit Sie weniger als zehn Produkte der WKN DU845R halten, wird unabhängig von der Anzahl der Produkte der WKN DU845R, die Sie halten, ein Betrag in Höhe von 0,01 EUR gezahlt.

  2. Der Innere Wert ist einmal kleiner oder gleich 0,20 USD und größer null:

a) Erfolgt dies anhand des Eröffnungskurses des Basiswerts an der Maßgeblichen Börse oder des Reset-Preises oder des Reset-Preises-AO als Beobachtungspreis, entspricht der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin dem Inneren Wert zum Zeitpunkt des Knock-out-Ereignisses und wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. Ist der so ermittelte Rückzahlungsbetrag nicht positiv, beträgt der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin 0,001 EUR pro Produkt, wobei der Rückzahlungsbetrag, den die DZ BANK an Sie zahlt, aufsummiert für sämtliche von Ihnen gehaltenen Produkte der WKN DU845R berechnet und kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet wird. Soweit Sie weniger als zehn Produkte der WKN DU845R halten, wird unabhängig von der Anzahl der Produkte der WKN DU845R, die Sie halten, ein Betrag in Höhe von 0,01 EUR gezahlt.

b) Trifft a) nicht zu, so entspricht der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin dem EUR-Gegenwert von 0,20 USD zum Zeitpunkt des Knock-out-Ereignisses.

Dieses Produkt ist nicht währungsgesichert. Die Entwicklung des EUR / USD-Wechselkurses hat damit Auswirkungen auf die Höhe des in EUR zahlbaren Rückzahlungsbetrags. Sie erhalten keine sonstigen Erträge (z.B. Dividenden) und haben keine weiteren Ansprüche (z.B. Stimmrechte) aus dem Basiswert.

Analyse

AktieDatum
Zeitraum
DatumZeitraumAkt. Kurs
Kursziel
Akt. KursKurszielAbstand in %AnalystBew.Bewertung
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie16.02.2026
0 Monate
16.02.20260 Monate301,50
301,50--DZ BANK
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie20.01.2026
12 Monate
20.01.202612 Monate301,50
345
301,5034514,427861UBS
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie20.11.2025
12 Monate
20.11.202512 Monate301,50
301,50--DZ BANK
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie30.10.2025
12 Monate
30.10.202512 Monate301,50
301,50--DZ BANK
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie26.10.2025
12 Monate
26.10.202512 Monate301,50
300
301,503000,497512JPMORGAN
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie21.10.2025
12 Monate
21.10.202512 Monate301,50
255
301,5025515,422886UBS
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie24.07.2025
12 Monate
24.07.202512 Monate301,50
301,50--DZ BANK
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie16.07.2025
12 Monate
16.07.202512 Monate301,50
192
301,5019236,318408UBS
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie21.05.2025
12 Monate
21.05.202512 Monate301,50
301,50--DZ BANK
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie25.04.2025
12 Monate
25.04.202512 Monate301,50
301,50--DZ BANK

News

13.03.2026 | 15:03:27 (dpa-AFX)
ROUNDUP/Medienanstalten: Jugendliche nicht vom Internet ausschließen

KÖLN (dpa-AFX) - Kinder und Jugendliche werden nach Ansicht der Medienanstalten in sozialen Netzwerken nicht ausreichend geschützt. Eine Übermacht von Algorithmen und KI-Anwendungen schaffe neue Herausforderungen, heißt es. Mit Blick auf Altersbeschränkungen mahnen die Einrichtungen in ihrem "Jugendschutz- und Medienkompetenzbericht 2026" zudem an, Schutzbedürfnisse und das Recht auf digitale Teilhabe zusammenzudenken.

Während Länder wie Australien bereits ein Nutzungsverbot für unter 16-Jährige in Kraft gesetzt haben, wird auch in Deutschland über die Notwendigkeit effektiver Zugangsbeschränkungen diskutiert. Der Bericht der Medienanstalten mahnt dahingehend ein differenziertes Vorgehen an.

Altersgrenzen: Schutz oder Ausschluss?

Nach Angaben der Landesmedienanstalten ist die Studienlage zur Wirkung von sozialen Medien auf die psychische Gesundheit komplex. Während ein Verbot Risiken wie Cybermobbing oder die Konfrontation mit nicht altersgerechten Inhalten minimieren könnte, warnen Kritiker demnach vor einem Ausschluss von elementaren Bereichen der sozialen Teilhabe und politischer Information.

Die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina plädiert in diesem Zusammenhang für ein gestuftes System: kein Zugang unter 13 Jahren und eine begleitete Nutzung für 13- bis 15-Jährige.

Ein zentrales Problem sehen die Autoren der Medienanstalten in der mangelnden Durchsetzung bestehender Regeln. "Altersgrenzen haben derzeit oft nur einen Effekt: Sie reduzieren das Haftungsrisiko der Anbieter", kritisiert Eva-Maria Sommer, Vorsitzende der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM). Plattformbetreiber hätten bisher wenig Interesse daran, ihre eigenen Altersvorgaben technisch effektiv zu überprüfen, obwohl verlässliche Systeme zur Altersverifikation, etwa durch KI-basierte Altersschätzung, längst existierten.

Influencer und Algorithmen als Risikofaktoren

Der Bericht beleuchtet zudem die wachsende Rolle von Influencern, die für Jugendliche oft nahbare Vorbilder und zentrale Informationsquellen seien. Problematisch ist den Autoren zufolge, dass insbesondere politische Influencer häufig emotionale und zugespitzte Kommunikationsstrategien nutzten, die journalistische Standards vermissen ließen. Feindbildkonstruktionen und Desinformation seien keine Seltenheit und könnten zur Radikalisierung beitragen.

Auch Funktionsweisen der Plattformen selbst stehen in der Kritik. Mechanismen wie "Rage Bait" - Inhalte, die gezielt Wut auslösen - werden demnach als Reichweitenmotoren genutzt. Hinzu kämen verzerrte Körperbilder durch digitale Beauty-Filter, die nachweislich die Unzufriedenheit Jugendlicher mit dem eigenen Aussehen verstärken könnten.

Trotz der Forderung nach strengerer Regulierung bleibt Medienkompetenz für die Medienanstalten die "zweite Säule" eines wirksamen Jugendschutzes. Ziel sei es nicht, Jugendliche digital zu isolieren, sondern ihre Resilienz zu stärken./ram/DP/men

13.03.2026 | 14:32:54 (dpa-AFX)
Gericht: YouTube-Werbung muss klarer gekennzeichnet werden
13.03.2026 | 13:12:19 (dpa-AFX)
Medienanstalten beziehen Stellung zu Social-Media-Verbot
12.03.2026 | 15:35:07 (dpa-AFX)
ROUNDUP: Verleger Ippen drängt auf Digitalabgabe für Online-Plattformen
12.03.2026 | 12:21:56 (dpa-AFX)
Verleger Ippen drängt auf Digitalabgabe für Online-Plattformen
12.03.2026 | 06:09:18 (dpa-AFX)
Expertin mahnt Politik bei Social-Media-Debatte zu Geduld
12.03.2026 | 05:57:36 (dpa-AFX)
Uber nimmt Robotaxis von Amazon auf die Plattform