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Open-End Faktor-Optionsschein 11x long mit Knock-Out: Meta Platforms

DU9T34 / DE000DU9T342 //
Quelle: DZ BANK: Geld 29.04. 09:54:44, Brief --
DU9T34 DE000DU9T342 // Quelle: DZ BANK: Geld 29.04. 09:54:44, Brief --
66,11 EUR
Geld in EUR
-- EUR
Brief in EUR
0,89%
Diff. Vortag in %
Basiswertkurs: 671,39 USD
Quelle : NASDAQ , 01:35:53
  • Reset-Schwelle 1,00 USD
  • Abstand zur Reset-Schwelle in % 99,85%
  • Knock-Out-Barriere 610,5994 USD
  • Faktor 11,00x
  • Kurs-Schwelle 805,608 USD
  • Bezugsverhältnis 1,246454
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Chart

Open-End Faktor-Optionsschein 11x long mit Knock-Out: Meta Platforms

  • Intraday
  • 1W
  • 1M
  • 3M
  • 6M
  • 1J
  • 2J
  • 5J
  • Max
Quelle: DZ BANK AG, Frankfurt: 29.04. 09:54:47
Charts zeigen die Wertentwicklungen der Vergangenheit. Zukünftige Ergebnisse können sowohl niedriger als auch höher ausfallen. Falls Kurse in Fremdwährung notieren, kann die Rendite infolge von Währungsschwankungen steigen oder fallen. © 2026 DZ BANK AG

Stammdaten

Stammdaten
WKN / ISIN DU9T34 / DE000DU9T342
Emittent DZ BANK AG
Produktstruktur Hebelprodukt
Kategorie Faktor-Optionsschein
Produkttyp long (steigende Markterwartung)
Währung des Produktes EUR
Quanto Nein
Bezugsverhältnis (BV) / Bezugsgröße 1,246454
Ausübung Bermuda
Emissionsdatum 30.03.2026
Erster Handelstag 30.03.2026
Letzter Handelstag Endlos
Handelszeiten 08:00 - 22:00 Hinweise zur Kursstellung
Knock-Out-Zeiten Übersicht
Letzter Bewertungstag Endlos
Zahltag Endlos
Fälligkeitsdatum N/A
Basispreis 610,439 USD
Reset-Preis 671,34 USD
Reset-Schwelle 1,00 USD
Kurs-Schwelle 805,608 USD
Knock-Out-Barriere bezogen auf den Inneren Wert 0,20 USD
Knock-Out bei Basiswert Kurs 610,5994 USD
Knock-Out-Barriere erreicht Nein
Knock-Out-Barriere erreicht am --
Anpassungsprozentsatz p.a. 7,66067% p.a.
enthält: Bereinigungsfaktor 4,00%
Anpassungshistorie
ZeitpunktReset-PreisBasispreis
28.04.2026671,34 USD610,439 USD
27.04.2026678,62 USD617,3211 USD
24.04.2026675,03 USD613,7942 USD
23.04.2026659,15 USD599,3548 USD
22.04.2026674,72 USD613,5123 USD
21.04.2026668,84 USD608,1658 USD
20.04.2026670,91 USD610,3075 USD
17.04.2026688,55 USD626,0877 USD
16.04.2026676,87 USD615,4673 USD
15.04.2026671,58 USD610,6572 USD
14.04.2026662,49 USD602,3918 USD
13.04.2026634,53 USD577,2137 USD
10.04.2026629,86 USD572,7218 USD
09.04.2026628,39 USD571,3852 USD
08.04.2026612,42 USD556,8639 USD
07.04.2026575,05 USD523,3289 USD
02.04.2026574,46 USD522,3475 USD
01.04.2026579,23 USD526,6848 USD
31.03.2026572,13 USD520,229 USD
30.03.2026536,38 USD487,7221 USD
27.03.2026525,72 USD477,9273 USD

* = außerordentlicher Reset

Kennzahlen

Kennzahlen
Berechnung: 29.04.2026, 09:54:47 Uhr mit Geld 66,13 EUR / Brief -- EUR
Spread Absolut -66,13 EUR
Spread Homogenisiert -53,054508 EUR
Spread in % des Briefkurses --
Faktor 11,00x
Abstand zur Reset-Schwelle absolut 670,39 USD
Abstand zur Reset-Schwelle in % 99,85%
Abstand zur Kurs-Schwelle absolut --
Abstand zur Kurs-Schwelle in % --
Abstand zum Knock-Out bei Basiswert Kurs absolut 60,7906 USD
Abstand zum Knock-Out bei Basiswert Kurs in % 9,05%
Performance seit Auflegung in % 663,39%

Basiswert

Basiswert
Kurs 671,39 USD
Diff. Vortag in % -1,05%
52 Wochen Tief 520,28 USD
52 Wochen Hoch 796,21 USD
Quelle NASDAQ, 01:35:53
Basiswert Meta Platforms Inc.
WKN / ISIN A1JWVX / US30303M1027
KGV --
Produkttyp Aktie
Sektor Informationstechnologie

Produktbeschreibung

Art:
Dieses Produkt ist eine Inhaberschuldverschreibung nach deutschem Recht.

Laufzeit:
Dieses Produkt hat keine feste Laufzeit. Es kann jedoch durch den Anleger ausgeübt oder durch die DZ BANK gekündigt werden. Zudem endet die Laufzeit des Produkts automatisch, sobald ein Knock-out-Ereignis eintritt.

Ziele:
Ziel dieses Produkts ist es, Ihnen einen bestimmten Anspruch zu vorab festgelegten Bedingungen zu gewähren. Es bietet eine überproportionale (gehebelte) Partizipation sowohl an Kursanstiegen als auch an Kursrückgängen des Basiswerts. Das Produkt ist mit einem Faktor von 11 ausgestattet. Dieser Faktor beschreibt die Hebelwirkung, die durch die regelmäßige Anpassung verschiedener Produktparameter wieder auf 11 bereinigt um u.a. etwaige Kosten gesetzt wird.

Grundsätzlich wird an jedem Üblichen Handelstag, an dem auch die Frankfurter Wertpapierbörse für ihren allgemeinen Geschäftsbetrieb geöffnet hat, der Basispreis und das Bezugsverhältnis (maßgebliche Parameter für den Inneren Wert des Produkts) in Abhängigkeit des festgestellten Schlusskurs des Basiswerts an der Maßgeblichen Börse (Reset-Preis) angepasst (Anpassung nach einem Ordentlichen Reset). Hierbei werden Finanzierungskosten über einen spezifischen Marktzins sowie Kosten im Zusammenhang mit dem Produkt zzgl. einer Marge für die DZ BANK durch den Bereinigungsfaktor wertmindernd berücksichtigt. Unter besonderen in den Produktbedingungen definierten Umständen kann der Ordentliche Reset entfallen.

Darüber hinaus kann es bei einem starken Kursrückgang des Basiswerts, d.h. wenn ein Beobachtungspreis auf oder unterhalb der sogenannten Reset-Schwelle notiert, zu einer außerordentlichen untertägigen Anpassung des Basispreises und des Bezugsverhältnisses in Abhängigkeit des innerhalb einer in den Produktbedingungen definierten Bewertungsfrist ermittelten niedrigsten Kurses des Basiswerts an der Maßgeblichen Börse (Reset-Preis-AO) kommen. Die untertägige Anpassung zielt darauf ab, das Risiko eines negativen Inneren Werts des Produkts zu vermeiden. Dieser Mechanismus kann jedoch einen Totalverlust oder einen einem Totalverlust nahekommenden Wertverlust des Produkts nicht verhindern.

Eine Anpassung verschiedener Produktparameter erfolgt grundsätzlich auch, um Dividendenzahlungen (bereinigt um etwaige Steuern) im Basiswert im Produkt zu berücksichtigen.

Aufgrund seiner Hebelwirkung reagiert das Produkt auf kleinste Bewegungen des Basiswerts. Ein fallender Kurs des Basiswerts kann den Wert des Produkts erheblich verringern. Daraus resultierende Verluste werden ggf. auch bei anschließenden steigenden Kursen des Basiswerts auf das vorherige Niveau nicht vollständig kompensiert.

Einlösung durch den Anleger oder Kündigung durch die DZ BANK:

Sie sind berechtigt, das Produkt zu in den Produktbedingungen festgelegten Terminen (erstmals zum 10.04.2026) einzulösen. Die Einlösung erfolgt, indem Sie mindestens fünf Bankarbeitstage vor dem jeweiligen Einlösungstermin bis 10:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) eine Einlösungserklärung in Textform an die DZ BANK schicken und die einzulösenden Produkte bei der DZ BANK eingegangen sind. Darüber hinaus hat die DZ BANK das Recht, die WKN insgesamt, jedoch nicht teilweise, zu in den Produktbedingungen festgelegten Terminen (erstmals zum 10.04.2026) ordentlich zu kündigen. Die ordentliche Kündigung durch die DZ BANK ist mindestens fünf Bankarbeitstage vor dem jeweiligen ordentlichen Kündigungstermin zu veröffentlichen.

Nach frist- und formgerechter Einlösung durch Sie oder Kündigung durch die DZ BANK und sofern nicht zuvor ein Knock-out-Ereignis eingetreten ist, entspricht der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin pro Produkt dem EUR-Gegenwert der Differenz aus dem Referenzpreis und dem zum Zeitpunkt des Referenzpreises maßgeblichen Basispreis, welche mit dem zum Zeitpunkt des Referenzpreises maßgeblichen Bezugsverhältnis multipliziert wird: ((Referenzpreis – zuletzt angepasster Basispreis) x zuletzt angepasstes Bezugsverhältnis). Der EUR-Gegenwert wird hierbei auf Basis des in den Produktbedingungen festgelegten maßgeblichen EUR-Fixings errechnet.

Automatische Beendigung des Produkts:

Das Produkt endet automatisch mit sofortiger Wirkung, wenn eines der in den Produktbedingungen definierten Ereignissen eintritt (Knock-out-Ereignis). Maßgeblich für ein Knock-out-Ereignis ist der Innere Wert des Produkts. Dieser entspricht der mit dem zum Zeitpunkt der jeweiligen Berechnung geltenden Bezugsverhältnis multiplizierten Differenz aus dem Beobachtungspreis und dem zum Zeitpunkt der jeweiligen Berechnung geltenden Basispreis:
((Beobachtungspreis – Basispreis) x Bezugsverhältnis). Ein Knock-out-Ereignis tritt in den nachfolgend beschriebenen Fällen ein:

  1. Der Innere Wert ist einmal kleiner oder gleich null: In diesem Fall beträgt der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin 0,001 EUR pro Produkt, wobei der Rückzahlungsbetrag, den die DZ BANK an Sie zahlt, aufsummiert für sämtliche von Ihnen gehaltenen Produkte der WKN DU9T34 berechnet und kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet wird. Soweit Sie weniger als zehn Produkte der WKN DU9T34 halten, wird unabhängig von der Anzahl der Produkte der WKN DU9T34, die Sie halten, ein Betrag in Höhe von 0,01 EUR gezahlt.

  2. Der Innere Wert ist einmal kleiner oder gleich 0,20 USD und größer null:

a) Erfolgt dies anhand des Eröffnungskurses des Basiswerts an der Maßgeblichen Börse oder des Reset-Preises oder des Reset-Preises-AO als Beobachtungspreis, entspricht der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin dem Inneren Wert zum Zeitpunkt des Knock-out-Ereignisses und wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. Ist der so ermittelte Rückzahlungsbetrag nicht positiv, beträgt der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin 0,001 EUR pro Produkt, wobei der Rückzahlungsbetrag, den die DZ BANK an Sie zahlt, aufsummiert für sämtliche von Ihnen gehaltenen Produkte der WKN DU9T34 berechnet und kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet wird. Soweit Sie weniger als zehn Produkte der WKN DU9T34 halten, wird unabhängig von der Anzahl der Produkte der WKN DU9T34, die Sie halten, ein Betrag in Höhe von 0,01 EUR gezahlt.

b) Trifft a) nicht zu, so entspricht der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin dem EUR-Gegenwert von 0,20 USD zum Zeitpunkt des Knock-out-Ereignisses.

Dieses Produkt ist nicht währungsgesichert. Die Entwicklung des EUR / USD-Wechselkurses hat damit Auswirkungen auf die Höhe des in EUR zahlbaren Rückzahlungsbetrags. Sie erhalten keine sonstigen Erträge (z.B. Dividenden) und haben keine weiteren Ansprüche (z.B. Stimmrechte) aus dem Basiswert.

Analyse

Gesamteindruck
Einfach nutzbares Gesamtrating basierend auf einer fundamentalen, technischen und Risikoanalyse unter Einbezug von Branchen- und Marktumfeld.

Neutral

Gewinnprognose
Der Veränderungstrend der Gewinnprognosen über ein Zeitfenster von 7 Wochen. Aktuelle Aktienbewertungen ausgewählter Analysten finden Sie unter DPA-AFX ANALYSER.

Analysten neutral, zuvor positiv (seit 31.12.2025)

Kurs-Gewinn-Verhältnis
Das KGV setzt den aktuellen Kurs der Aktie ins Verhältnis zu seiner Gewinnerwartung. Es wird auf Basis der langfristigen Gewinnprognosen der Analysten errechnet.
19,5

Erwartetes KGV für 2027

Risiko-Bewertung
Gesamteinschätzung des Risikos auf Basis des Bear Market und des Bad News Factors.

Hoch

Bear-Market-Faktor
Risiko Parameter, der anhand des Titelverhaltens in sich abwärts bewegenden Märkten das Marktrisiko einer Aktie angibt.

Hohe Anfälligkeit bei sinkendem Index

Korrelation
Die Korrelation gibt an, inwieweit die Bewegungen der Aktie mit denen Ihres Indexes übereinstimmen.
66,2%

Starke Korrelation mit dem SP500

Marktkapitalisierung (Mrd. USD) 1.713,51 Grosser Marktwert Mit einer Marktkapitalisierung von >$8 Mrd., ist META PLATFORMS INC ein hoch kapitalisierter Titel.
Gewinnprognose Analysten neutral, zuvor positiv (seit 31.12.2025) Die Gewinnprognosen pro Aktie haben sich in den letzten 7 Wochen nicht wesentlich verändert (Veränderungen zwischen +1% bis -1% werden als neutral betrachtet). Das letzte signifikante Analystensignal war positiv und hat am 31.12.2025 bei einem Kurs von 660,09 eingesetzt.
Preis Fairer Preis, gemäss theScreener Auf Basis des Wachstumspotentials und eigener Kriterien, erscheint uns der Aktienkurs aktuell angemessen.
Relative Performance 4,6% vs. SP500 Dividendenbereinigt hat die Aktie den SP500 während der letzten vier Wochen um 4,6% geschlagen.
Mittelfristiger Trend Positive Tendenz seit dem 10.04.2026 Der dividendenbereinigte mittelfristige technische 40-Tage Trend ist seit dem 10.04.2026 positiv.
Wachstum KGV 1,0 12,77% Abschlag relativ zur Wachstumserwartung Ein "Verhältnis zwischen Wachstum plus geschätzte Dividende und KGV" von über 0,9 weist auf einen Preisabschlag gegenüber dem normalen Preis für das Wachstumspotential hin, von in diesem Fall 12,77%.
KGV 19,5 Erwartetes KGV für 2027 Das erwartete KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis) gilt für das Jahr 2027.
Langfristiges Wachstum 19,8% Wachstum heute bis 2027 p.a. Die durchschnittlichen jährlichen Wachstumsraten gelten für die Gewinne von heute bis 2027.
Anzahl der Analysten 61 Starkes Analysteninteresse In den zurückliegenden sieben Wochen haben durchschnittlich 61 Analysten eine Schätzung des Gewinns pro Aktie für diesen Titel abgegeben.
Dividenden Rendite 0,3% Dividende durch Gewinn gut gedeckt Für die während den nächsten 12 Monaten erwartete Dividende müssen voraussichtlich 6,20% des Gewinns verwendet werden.
Risiko-Bewertung Hoch Die Aktie ist seit dem 21.04.2026 als Titel mit hoher Sensitivität eingestuft.
Bear-Market-Faktor Hohe Anfälligkeit bei sinkendem Index Die Aktie tendiert dazu, Indexrückgänge um durchschnittlich 92 zu verstärken.
Bad News Geringe Kursrückgänge bei spezifischen Problemen Der Titel verzeichnet bei unternehmensspezifischen Problemen i.d.R. geringe Kursabschläge in Höhe von durchschnittlich 1,8%.
Beta 1,92 Hohe Anfälligkeit vs. SP500 Die Aktie tendiert dazu, pro 1% Indexbewegung mit einem Ausschlag von 1,92% zu reagieren.
Korrelation 365 Tage 66,2% Starke Korrelation mit dem SP500 66,2% der Kursschwankungen werden durch Indexbewegungen verursacht.
Value at Risk 164,08 USD Das geschätzte mittelfristige Value at Risk beträgt 164,08 USD oder 0,24% Das geschätzte Value at Risk beträgt 164,08 USD. Das Risiko liegt deshalb bei 0,24%. Dieser Wert basiert auf der mittelfristigen historischen Volatilität (1 Monat) mit einem Konfidenzintervall von 95%.
Volatilität der über 1 Monat 43,3%
Volatilität der über 12 Monate 37,0%

News

29.04.2026 | 09:20:15 (dpa-AFX)
ROUNDUP/EU: Facebook und Instagram schützen Kinder nicht ausreichend

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Facebook und Instagram schützen Kinder nach vorläufigen Ermittlungsergebnissen der EU-Kommission nicht ausreichend vor den Gefahren ihrer Angebote. Die Brüsseler Internetwächter verlangen von den Plattformen, das selbst in den Nutzungsbedingungen festgelegte Mindestalter von 13 Jahren durchzusetzen, ansonsten droht dem Mutterkonzern Meta <US30303M1027> unter Leitung von Mark Zuckerberg laut Mitteilung eine empfindliche Strafe.

Metas Maßnahmen sind demnach nicht ausreichend, um jüngeren Kindern den Zugang zu den Plattformen zu verwehren. Das Unternehmen identifiziere und entferne die Benutzerkonten der Kinder auch nicht unverzüglich, nachdem sie Zugang erlangt hätten. Die EU-Kommission sieht darin einen Verstoß gegen das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, kurz DSA).

Meta ermittle, bewerte und mindere die Risiken für Minderjährige nicht sorgfältig genug. So habe der Konzern verfügbare wissenschaftliche Erkenntnisse ignoriert, die belegten, dass jüngere Kinder gegenüber potenziellen Schäden durch Dienste wie Facebook und Instagram besonders anfällig seien. In der Union nutzen laut Brüsseler Behörde etwa 10 bis 12 Prozent der Kinder unter 13 Jahren Instagram oder Facebook.

EU-Regeln gelten auch für TikTok, Snapchat und Co.

Zwar gibt es bisher kein europaweites Mindestalter für soziale Netzwerke, der DSA verpflichtet große Online-Plattformen aber dazu, Kinder und Jugendliche effektiv vor nicht altersgerechten Inhalten zu schützen. Zudem verlangt das Gesetz von den Online-Riesen, ihre eigenen Nutzungsbedingungen durchzusetzen.

Die Ermittlungsergebnisse der EU-Kommission dürften daher auch Snapchat <US83304A1060>, YouTube <US02079K1079> oder TikTok interessieren. Auch sie legen in ihren Nutzungsbedingungen für die Erstellung eines Kontos ein Mindestalter von 13 Jahren fest. Allerdings lassen sich die Plattformen auch ohne Konto nutzen - wobei die Einschränkungen bei der Nutzung dann stark variieren.

Prüfen Plattformen bald das Alter per EU-App?

Langfristig drängt Brüssel darauf, dass Instagram, Snapchat, TikTok und Co. eine von der EU-Kommission entwickelte App zur Altersverifikation nutzen, um Altersangaben zu prüfen. Oder sie finden eine aus Sicht der EU mindestens genauso effektive, anonyme und datenschutzkonforme Alternative.

Damit die EU-App als Goldstandard präsentiert und damit als Druckmittel gegenüber den Plattformen genutzt werden kann, setzt die EU-Kommission allerdings auch auf die Regierungen der Mitgliedstaaten. Die Länder, die es bisher nicht getan haben, sollen die EU-App zur Altersverifikation an ihre nationalstaatlichen Bedingungen anpassen und zur Verfügung stellen.

Gibt es die App in allen EU-Ländern, bleibt den Online-Riesen nach Ansicht der EU-Kommission keine Ausrede mehr. Das Problem: Deutschland und auch andere EU-Staaten sind zögerlich, die App zu nutzen und könnten laut Medienberichten eigene technische Lösungen bevorzugen. Einen Flickenteppich will die Europäische Kommission in jedem Fall verhindern.

Debatte um Social-Media-Verbot erhöht Druck auf Brüssel

Unterdessen wächst seit Monaten der Druck auf Brüssel, den Mitgliedsländern ein Mindestalter für Social Media rechtlich zu ermöglichen. Mehrere EU-Staaten, darunter Frankreich, Spanien, Griechenland und Österreich, haben bereits angekündigt, ein Social-Media-Verbot für Minderjährige bis zu einem bestimmten Alter gesetzlich festlegen zu wollen. Auch innerhalb der deutschen Bundesregierung gibt es Bestrebungen für eine solche Altersgrenze.

Bisher ist offen, ob die Europäische Kommission die Vorhaben unterstützt und von ihrer alleinigen Kompetenz Gebrauch macht, den großen Plattformen in der EU entsprechende Regeln vorzuschreiben. Ansonsten würden die nationalstaatlichen Verbote nämlich ausschließlich die Kinder und Eltern in die Verantwortung nehmen können. Eine von der Brüsseler Behörde eingesetzte Expertenkommission soll im Sommer Vorschläge zum weiteren Vorgehen präsentieren.

Untersuchung: Kinder können sich Alter ausdenken

Bis dahin setzt die EU-Kommission auf den DSA und betont die bereits existierenden Verpflichtungen für die Plattformen beim Kinder- und Jugendschutz. In ihren vorläufigen Untersuchungsergebnissen kritisieren die Brüsseler Internetwächter Meta etwa dafür, dass Kinder bei der Anmeldung problemlos ein falsches Geburtsdatum angeben könnten.

Die Möglichkeit, Kinder unter 13 auf Instagram und Facebook zu melden, sei zudem umständlich und ineffektiv. Allein der Zugang zum Meldeformular erfordere bis zu sieben Klicks, kritisiert die EU-Behörde. Häufig erfolge dann keine angemessene Nachverfolgung des Benutzerkontos und das gemeldete Kind könne den Dienst ohne eine Prüfung weiternutzen.

Das Unternehmen hat nun die Möglichkeit, sich gegen die Vorwürfe zu verteidigen oder könnte mit entsprechenden Änderungen die Bedenken der EU ausräumen. Findet sich keine einvernehmliche Lösung, könnte es für Meta theoretisch teuer werden.

Die EU-Kommission würde dann formell einen Verstoß feststellen und eine Strafe von bis zu sechs Prozent des jährlichen Konzernumsatzes verhängen. Auch tägliche Strafen wären möglich, um das US-Unternehmen zum Einlenken zu bewegen./tre/DP/zb

29.04.2026 | 09:06:20 (dpa-AFX)
EU: Facebook und Instagram schützen Kinder nicht ausreichend
27.04.2026 | 12:45:39 (dpa-AFX)
China blockiert KI-Deal mit Meta
27.04.2026 | 10:05:00 (dpa-AFX)
ANALYSE-FLASH: Jefferies belässt Meta auf 'Buy' - Ziel 1000 Dollar
24.04.2026 | 10:20:48 (dpa-AFX)
ROUNDUP: KI schluckt Jobs im Silicon Valley - Meta als Vorreiter
23.04.2026 | 21:51:24 (dpa-AFX)
Facebook-Konzern Meta will etwa jeden zehnten Job streichen
22.04.2026 | 12:37:07 (dpa-AFX)
Weimer: Koalition ringt weiter um Digitalabgabe