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Discount 8 2027/07: Basiswert Vonovia

DN7AYT / DE000DN7AYT4 //
Quelle: DZ BANK: Geld 06.11., Brief 06.11.
DN7AYT DE000DN7AYT4 // Quelle: DZ BANK: Geld 06.11., Brief 06.11.
7,72 EUR
Geld in EUR
7,80 EUR
Brief in EUR
--
Diff. Vortag in %
Basiswertkurs: 16,900 EUR
Quelle : Xetra , 06.11.
  • Max Rendite 2,56%
  • Max Rendite in % p.a. 3,66% p.a.
  • Discount in % 53,85%
  • Cap 8,00 EUR
  • Abstand zum Cap in % -52,66%
  • Bezugsverhältnis (BV) / Bezugsgröße 1,00
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Chart

Discount 8 2027/07: Basiswert Vonovia

  • Intraday
  • 1W
  • 1M
  • 3M
  • 6M
  • 1J
  • 2J
  • 5J
  • Max
Quelle: DZ BANK AG, Frankfurt: 06.11. 21:58:05
Charts zeigen die Wertentwicklungen der Vergangenheit. Zukünftige Ergebnisse können sowohl niedriger als auch höher ausfallen. Falls Kurse in Fremdwährung notieren, kann die Rendite infolge von Währungsschwankungen steigen oder fallen. © 2026 DZ BANK AG

Stammdaten

Stammdaten
WKN / ISIN DN7AYT / DE000DN7AYT4
Emittent DZ BANK AG
Produktstruktur Zertifikat
Kategorie Discount-Zertifikat
Produkttyp Discount Classic
Währung des Produktes EUR
Quanto Nein
Bezugsverhältnis 1,00
Abwicklungsart Barausgleich oder Physische Lieferung
Ausübung Europäisch
Emissionsdatum 30.10.2026
Erster Handelstag 30.10.2026
Letzter Handelstag 15.07.2027
Handelszeiten 08:00 - 22:00 Hinweise zur Kursstellung
Letzter Bewertungstag 16.07.2027
Zahltag 23.07.2027
Fälligkeitsdatum 23.07.2027
Cap 8,00 EUR

Kennzahlen

Kennzahlen
Berechnung: 06.11.2026, 21:58:05 Uhr mit Geld 7,72 EUR / Brief 7,80 EUR
Spread Absolut 0,08 EUR
Spread Homogenisiert 0,08 EUR
Spread in % des Briefkurses 1,03%
Discount Absolut 9,10 EUR
Discount in % 53,85%
Max Rendite absolut 0,20 EUR
Max Rendite 2,56%
Max Rendite in % p.a. 3,66% p.a.
Seitwärtsrendite in % 2,56%
Seitwärtsrendite p.a. 3,66% p.a.
Abstand zum Cap Absolut -8,90 EUR
Abstand zum Cap in % -52,66%
Performance seit Auflegung in % -0,77%

Basiswert

Basiswert
Kurs 16,900 EUR
Diff. Vortag in % -0,59%
52 Wochen Tief 15,260 EUR
52 Wochen Hoch 28,900 EUR
Quelle Xetra, 06.11.
Basiswert Vonovia SE
WKN / ISIN A1ML7J / DE000A1ML7J1
KGV --
Produkttyp Aktie
Sektor Diverse

Produktbeschreibung

Bei einem Discount-Zertifikat erwerben Sie das Zertifikat zu einem Preis, der in der Regel unter dem Preis des Basiswerts liegt. Die Höhe der möglichen Rückzahlung wird durch den Cap (obere Preisgrenze) begrenzt. Das Zertifikat hat eine feste Laufzeit und wird am 23.07.2027 (Rückzahlungstermin) fällig.

Am Rückzahlungstermin gibt es folgende Rückzahlungsmöglichkeiten:

  1. Liegt der Schlusskurs des Basiswerts Vonovia SE an der maßgeblichen Börse am 16.07.2027 (Referenzpreis) auf oder über dem Cap, erhalten Sie den Höchstbetrag von 8,00 EUR.

  2. Liegt der Referenzpreis unter dem Cap, erhalten Sie eine durch das Bezugsverhältnis bestimmte Anzahl von Aktien des Basiswerts. Wir liefern keine Bruchteile von Aktien. Für diese erhalten Sie die Zahlung eines Ausgleichsbetrags. Dieser entspricht dem Referenzpreis multipliziert mit dem Bruchteil des Basiswerts. Ein Zusammenfassen mehrerer Ausgleichsbeträge zu Ansprüchen auf Lieferung von Aktien des Basiswerts ist ausgeschlossen. Sie erleiden einen Verlust, wenn der Wert der gelieferten Aktien des Basiswerts am Rückzahlungstermin zzgl. des Ausgleichsbetrags unter dem Kaufpreis des Zertifikats liegt.

Sie verzichten auf den Anspruch auf Dividenden aus dem Basiswert und haben keine weiteren Ansprüche aus dem Basiswert (z.B. Stimmrechte).

Analyse

Gesamteindruck
Einfach nutzbares Gesamtrating basierend auf einer fundamentalen, technischen und Risikoanalyse unter Einbezug von Branchen- und Marktumfeld.

Eher negativ

Gewinnprognose
Der Veränderungstrend der Gewinnprognosen über ein Zeitfenster von 7 Wochen. Aktuelle Aktienbewertungen ausgewählter Analysten finden Sie unter DPA-AFX ANALYSER.

Negative Analystenhaltung seit 21.08.2026

Kurs-Gewinn-Verhältnis
Das KGV setzt den aktuellen Kurs der Aktie ins Verhältnis zu seiner Gewinnerwartung. Es wird auf Basis der langfristigen Gewinnprognosen der Analysten errechnet.
10,0

Erwartetes KGV für 2028

Risiko-Bewertung
Gesamteinschätzung des Risikos auf Basis des Bear Market und des Bad News Factors.

Hoch

Bear-Market-Faktor
Risiko Parameter, der anhand des Titelverhaltens in sich abwärts bewegenden Märkten das Marktrisiko einer Aktie angibt.

Hohe Anfälligkeit bei sinkendem Index

Korrelation
Die Korrelation gibt an, inwieweit die Bewegungen der Aktie mit denen Ihres Indexes übereinstimmen.
68,6%

Starke Korrelation mit dem STOXX600

Marktkapitalisierung (Mrd. USD) 16,01 Grosser Marktwert Mit einer Marktkapitalisierung von >$8 Mrd., ist VONOVIA ein hoch kapitalisierter Titel.
Gewinnprognose Negative Analystenhaltung seit 21.08.2026 Die Gewinnerwartung der Analysten pro Aktie liegen heute niedriger als vor sieben Wochen. Dieser negative Trend hat am 21.08.2026 bei einem Kurs von 20,06 eingesetzt.
Preis Unterbewertet, gemäss theScreener Auf Basis des Wachstumspotentials und eigener Kriterien, erscheint uns der Aktienkurs aktuell unterbewertet.
Relative Performance -2,6% Unter Druck (vs. STOXX600) Dividendenbereinigt liegt die Aktie über vier Wochen betrachtet -2,6% hinter dem STOXX600 zurück.
Mittelfristiger Trend Negative Tendenz seit dem 14.08.2026 Der dividendenbereinigte technische 40-Tage Trend ist seit dem 14.08.2026 negativ.
Wachstum KGV 1,2 27,36% Abschlag relativ zur Wachstumserwartung Ein "Verhältnis zwischen Wachstum plus geschätzte Dividende und KGV" von über 0,9 weist auf einen Preisabschlag gegenüber dem normalen Preis für das Wachstumspotential hin, von in diesem Fall 27,36%.
KGV 10,0 Erwartetes KGV für 2028 Das erwartete KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis) gilt für das Jahr 2028.
Langfristiges Wachstum 5,0% Wachstum heute bis 2028 p.a. Die durchschnittlichen jährlichen Wachstumsraten gelten für die Gewinne von heute bis 2028.
Anzahl der Analysten 12 Bei den Analysten von mittlerem Interesse In den zurückliegenden sieben Wochen haben durchschnittlich 12 Analysten eine Schätzung des Gewinns pro Aktie für diesen Titel abgegeben.
Dividenden Rendite 7,4% Dividende ist nur unzureichend durch Gewinne gedeckt Für die während den nächsten 12 Monaten erwartete Dividende müssen voraussichtlich 73,93% des Gewinns verwendet werden.
Risiko-Bewertung Hoch Die Aktie ist seit dem 02.10.2026 als Titel mit hoher Sensitivität eingestuft.
Bear-Market-Faktor Hohe Anfälligkeit bei sinkendem Index Die Aktie tendiert dazu, Indexrückgänge um durchschnittlich 96 zu verstärken.
Bad News Geringe Kursrückgänge bei spezifischen Problemen Der Titel verzeichnet bei unternehmensspezifischen Problemen i.d.R. geringe Kursabschläge in Höhe von durchschnittlich 1,8%.
Beta 1,55 Hohe Anfälligkeit vs. STOXX600 Die Aktie tendiert dazu, pro 1% Indexbewegung mit einem Ausschlag von 1,55% zu reagieren.
Korrelation 365 Tage 68,6% Starke Korrelation mit dem STOXX600 68,6% der Kursschwankungen werden durch Indexbewegungen verursacht.
Value at Risk 4,06 EUR Das geschätzte mittelfristige Value at Risk beträgt 4,06 EUR oder 0,24% Das geschätzte Value at Risk beträgt 4,06 EUR. Das Risiko liegt deshalb bei 0,24%. Dieser Wert basiert auf der mittelfristigen historischen Volatilität (1 Monat) mit einem Konfidenzintervall von 95%.
Volatilität der über 1 Monat 19,2%
Volatilität der über 12 Monate 29,4%

News

05.11.2026 | 18:04:22 (dpa-AFX)
ROUNDUP/Landgericht Frankfurt: Mietpreisbremse in Hessen unwirksam

FRANKFURT (dpa-AFX) - Das Landgericht Frankfurt hält die sogenannte Mietpreisbremse in Hessen für den Zeitraum Dezember 2025 bis einschließlich November 2026 für unwirksam. Die Landesregierung habe es versäumt, die Verordnung ordnungsgemäß zu begründen, erklärte das Gericht. So sei bei der Begründung der Verlängerung auf alte Daten zugegriffen worden.

Die Verordnung zur Mietpreisbremse in Hessen war auf fünf Jahre beschränkt. Im November 2025 lief sie aus - das Land Hessen verlängerte sie daraufhin für ein Jahr. Und genau um diese Verlängerung geht es jetzt.

Um welchen Fall ging es konkret?

Konkret verhandele das Gericht einen Fall, in dem eine Klägerin eine Wohnung im Frankfurter Bahnhofsviertel mietet. Die Nettomiete betrug zu Beginn 1.450 Euro. Die Vergleichsmiete beläuft sich nach dem Frankfurter Mietspiegel auf rund 1.040 Euro. Das Mietverhältnis endete im August 2026. Die Klägerin verlangte von ihren Vermietern Rückerstattung zu viel gezahlter Miete wegen Verstoßes gegen die "Mietpreisbremse".

Für den Zeitraum bis einschließlich November 2025 hatte sie damit vor Gericht Erfolg. Ihre Klage scheiterte aber, soweit sie Rückzahlung überhöhter Mieten für die Monate Dezember 2025 bis einschließlich August 2026 forderte. Das Landgericht erklärte in seinem Urteil, dass die Klägerin sich für diesen Zeitraum nicht auf die hessische Mieterschutzverordnung stützen könne.

Gericht: Land hätte sich auf neuere Daten stützen müssen

Warum? Die im November 2025 von der Landesregierung verlängerte Verordnung sei aufgrund eines Begründungsmangels nichtig, hieß es. So seien für die Grundlage der Verlängerung ältere Daten herangezogen worden. Die Landesregierung müsse in der Begründung zumindest auf zeitnah erhobenes Datenmaterial abstellen, wenn sie ein Gebiet als eines mit angespanntem Wohnraum ausweise. Das habe der Bundesgesetzgeber klargestellt.

Was bedeutet das nun für andere Fälle?

Das Urteil gilt nur zwischen den Parteien des Rechtsstreits. Jedoch kann es nach Aussage einer Sprecherin als Präzedenzfall gesehen werden. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was ist der Hintergrund?

Mit der Mieterschutzverordnung vom November 2020 hatte die hessische Landesregierung 49 Gemeinden mit "angespannten Wohnungsmärkten" bestimmt, in denen eine Mietpreisbremse gilt. In diesen Kommunen darf die Miete bei Wiedervermietung höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausgenommen sind laut Bundesrecht Erstvermietungen nach dem 1. Oktober 2014 oder nach umfassender Modernisierung.

Diese Verordnung war auf fünf Jahre beschränkt, sie lief zunächst im November 2025 aus. Das Land verlängerte sie daraufhin für ein Jahr, also bis zu diesem November.

Vor kurzem legte Wohnungsbauminister Kaweh Mansoori (SPD) einen Entwurf für eine geänderte Mieterschutzverordnung vor: Demnach soll unter anderem in 71 Kommunen die Mietreisbremse angewendet werden. Einige Kommunen kamen neu auf die Liste, andere fielen heraus.

Wie sind die Reaktionen auf das Urteil?

Die Grünen im Landtag nannten Mansoori einen "Chaos-Minister". "Schon im Juni hatte das Frankfurter Amtsgericht ebenso entschieden", sagte Mirjam Glanz, Sprecherin für Wohnen. Damals habe der Minister diesen Umstand "kleingeredet". Nun sei es angebracht "Demut zu zeigen", denn das Urteil werde in vielen weiteren Verfahren als Präzedenzfall dienen. "Mieterinnen und Mieter müssen vor steigenden Mieten geschützt werden."

Die FDP-Fraktion sprach ebenfalls von einem "Chaos", das Mansoori zu verantworten habe - ging aber in eine andere Richtung. Man müsse die Mietpreisbremse und Kappungsgrenze auslaufen lassen und das Leerstandsgesetz abschaffen, so der Fraktionsvorsitzende Stefan Naas. "Diese Instrumente beschädigen das Vertrauen von Investoren in den hessischen Wohnungsmarkt."

Eine Reaktion des Ministeriums stand zunächst noch aus./ca/DP/zb

05.11.2026 | 17:13:06 (dpa-AFX)
Landgericht Frankfurt: Mietpreisbremse in Hessen unwirksam
04.11.2026 | 18:39:07 (dpa-AFX)
AKTIEN IM FOKUS: Scout24 auf Einjahreshoch mit festen Immobilienwerten
04.11.2026 | 11:43:02 (dpa-AFX)
Rot-grün-rote Verhandler in Berlin zusammengekommen
04.11.2026 | 10:51:34 (dpa-AFX)
ROUNDUP: Vonovia-Chef kritisiert erneut Vergesellschaftungspläne in Berlin
04.11.2026 | 08:30:34 (dpa-AFX)
Vonovia kritisiert erneut Vergesellschaftungspläne für Wohnungen
04.11.2026 | 07:08:01 (dpa-AFX)
Höhere Zinsen erschweren Immobilienverkäufe für Vonovia