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Ryanair Holdings Plc.

A1401Z / IE00BYTBXV33 //
Quelle: Boerse STU: 09.01.2026, 21:56:19
A1401Z IE00BYTBXV33 // Quelle: Boerse STU: 09.01.2026, 21:56:19
Ryanair Holdings Plc.
28,92 EUR
Kurs
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Diff. Vortag in %
7,772 EUR
52 Wochen Tief
29,94 EUR
52 Wochen Hoch
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Sektorvergleich

Ryanair Holdings Plc.

Quelle: Boerse Stuttgart GmbH: 09.01. 21:56:19
Charts zeigen die Wertentwicklungen der Vergangenheit. Zukünftige Ergebnisse können sowohl niedriger als auch höher ausfallen. Falls Kurse in Fremdwährung notieren, kann die Rendite infolge von Währungsschwankungen steigen oder fallen. © 2026 DZ BANK AG
Airbus Group SE 938914

215,10 EUR

17:38:38

-0,05%

938914
DHL Group 555200

48,080 EUR

21:28:43

0,04%

555200
Deutsche Lufthansa AG 823212

8,974 EUR

21:08:33

-1,06%

823212
MTU Aero Engines AG A0D9PT

383,10 EUR

19:55:27

-2,02%

A0D9PT
Thales S.A. 850842

266,00 EUR

17:38:18

0,08%

850842
Sixt SE 723132

73,10 EUR

15:15:17

0,90%

723132
Boeing Co. 850471

234,53 USD

01:00:00

3,14%

850471
Delta Air Lines A0MQV8

72,31 USD

01:00:00

1,43%

A0MQV8

News

11.01.2026 | 11:35:02 (dpa-AFX)
ROUNDUP: Bund lehnt Länder-Vorstoß für Boarding-Ausweiskontrolle ab

BERLIN (dpa-AFX) - Die Bundesregierung hat einen Vorschlag für verpflichtende Identitätskontrollen vor Besteigen eines Flugzeuges zurückgewiesen und damit Kritik auf sich gezogen. "Wir stehen der Initiative des Bundesrats sehr positiv gegenüber", sagt der Vorsitzende des Bereichs Bundespolizei und Zoll der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Andreas Roßkopf. Es sei bedauerlich, dass das Bundeskabinett dieses Vorhaben der Länder zuletzt nicht unterstützt habe.

Das niedersächsische Innenministerium, das die Initiative im Bundesrat gestartet hatte, zeigt sich ebenfalls enttäuscht. Mit der Pflicht zum Abgleich des Namens auf dem Ausweis und der Bordkarte solle "sichergestellt werden, dass die Identität der Fluggäste bekannt ist und diese bei Straftaten auch für polizeiliche Zwecke genutzt werden kann", erklärt eine Ministeriumssprecherin.

Die Pflicht zur Erhebung dieser Daten und ihre Übermittlung zwischen Abflug- und Zielstaat würden für die Bundespolizei eine "sehr große Erleichterung in der täglichen Arbeit" darstellen. Dass Airlines aus anderen Staaten entsprechende Daten an die Bundespolizei übermitteln, fände Roßkopf wünschenswert. Das sei aber unwahrscheinlich, solange es in Deutschland keine Pflicht zum Abgleich von Bordkarte und Ausweis gibt.

Beratungen zum neuen Luftsicherheitsgesetz laufen noch

Der Bundesrat hatte in der letzten Sitzung des vergangenen Jahres am 19. Dezember eine Änderung in einem Gesetzentwurf vorgeschlagen, über den der Bundestag aktuell berät. Konkret geht es um die geplante Reform des Luftsicherheitsgesetzes, die unter anderem auch Fragen der Drohnenabwehr betrifft. Die Länderkammer hat sich auf Initiative Niedersachsens dafür ausgesprochen, Luftfahrtunternehmen zu verpflichten, vor dem Einstieg in ein Flugzeug die Ausweisdokumente der Fluggäste mit den Angaben auf der Bordkarte abzugleichen beziehungsweise mit den Buchungsdaten.

In Frankreich, Belgien und Spanien ist das Praxis, in Deutschland nicht. Das heißt, dass jemand, der innerhalb des Schengenraums fliegt und online eingecheckt hat, auch mit einer auf einen anderen Namen ausgestellten Bordkarte fliegen könnte, da am Flughafen in der Regel zwar sein Gepäck, aber nicht sein Ausweis kontrolliert wird.

Italien hat die Verpflichtung zum Namensabgleich vor einigen Monaten wieder abgeschafft. Begründet haben dies die italienischen Behörden mit einer Beschleunigung der Abläufe an den Flughäfen und damit, dass Flugreisen genauso zu behandeln seien wie Bahnreisen.

Bundesrat verweist auf Gefahren - auch durch Terrorismus

"In Anbetracht der unverändert hohen abstrakten Gefährdungslage ist es nicht hinnehmbar, dass es keine gesicherten Erkenntnisse über die Identität der Fluggäste auf Flugreisen gibt", mahnt dagegen der Bundesrat. Doch die Bundesregierung geht da nicht mit. Am vergangenen Mittwoch entschied das Kabinett, sich ohne inhaltliche Begründung gegen das Vorhaben des Bundesrats zu positionieren.

Ministerien sind unterschiedlicher Auffassung

"Zu dem vorgelegten Gesetzentwurf gibt es unterschiedliche Positionen im Ressortkreis und noch einige offene Prüffragen", teilt ein Sprecher des Innenministeriums auf Anfrage mit. Die Luftsicherheit selbst sei aufgrund der bestehenden Sicherheitschecks und den damit verbundenen Personen- und Gepäckkontrollen in jedem Fall gewährleistet und von dieser Frage unberührt. Das Bundesverkehrsministerium verweist lediglich darauf, dass "die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen ist".

Im Bundestag ist zu hören, die Lobbyarbeit der Flughafenbetreiber und Fluggesellschaften zu dieser Frage sei wohl nicht ohne Wirkung geblieben. Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) präsentiert eine ganze Phalanx von Argumenten, die aus Sicht der Branche gegen eine Verpflichtung zum Namensabgleich am Gate sprechen. Staatliche Aufgaben können nicht ohne weiteres an private Unternehmen delegiert werden, heißt es da unter anderem. "Die Pünktlichkeit von Flügen stände auf dem Spiel und damit letztlich die ohnehin geschwächte Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Luftverkehrs", erklärt eine BDL-Sprecherin.

Flughafenverband sieht kein Mehr an Sicherheit

Der Flughafenverband ADV führt an, ein zusätzlicher Sicherheitsgewinn durch den Namensabgleich sei nicht erkennbar. Weniger personalintensive automatisierte biometrische Verfahren seien zwar technisch grundsätzlich möglich. Diese setzten jedoch eine rechtlich zulässige Nutzung von Passdaten durch die Luftverkehrswirtschaft voraus, was bislang nicht vorgesehen sei.

Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Sonja Eichwede stellt sich zwar nicht gegen die vorsichtige Herangehensweise der Bundesregierung. Handlungsbedarf sieht sie aber schon. "Sicherheit im Luftverkehr ist außerordentlich wichtig", sagt die Abgeordnete, die im Fraktionsvorstand unter anderem die Bereiche Innen- und Rechtspolitik verantwortet. Täglich nutzten Millionen das Flugzeug, dafür müsse die Identität der Reisenden geklärt sein, sagt Eichwede und verspricht: "Wir prüfen alle Möglichkeiten, wie das noch besser gelingen kann."

Vorschläge sind hinlänglich bekannt

Das niedersächsische Innenministerium, das sich seit 2018 für eine entsprechende Änderung einsetzt, kann nicht nachvollziehen, dass die Bundesregierung auf noch offene Fragen verweist. "Die Initiative wurde von Niedersachsen zum dritten Mal in den Bundesrat eingebracht und sollte daher in den beteiligten Häusern auf Bundesebene hinlänglich bekannt sein", sagt eine Sprecherin.

Die Grünen sind dagegen froh, dass aus dem Vorhaben erst einmal nichts wird. "Private Fluggesellschaften sollten nicht als Ersatzpolizei herhalten müssen", sagt der Innenpolitiker Lukas Benner. Der Grünen-Bundestagsabgeordnete sagt, er finde die Vorschläge insgesamt "unausgewogen und nicht zielführend"./abc/DP/zb

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09.12.2025 | 11:07:59 (dpa-AFX)
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BGH: Fluggast muss bei ausgelassenem Teilflug nicht zahlen

theScreener

Gesamteindruck
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Positiv

Gewinnprognose
Der Veränderungstrend der Gewinnprognosen über ein Zeitfenster von 7 Wochen. Aktuelle Aktienbewertungen ausgewählter Analysten finden Sie unter DPA-AFX ANALYSER.

Positive Analystenhaltung seit 02.12.2025

Kurs-Gewinn-Verhältnis
Das KGV setzt den aktuellen Kurs der Aktie ins Verhältnis zu seiner Gewinnerwartung. Es wird auf Basis der langfristigen Gewinnprognosen der Analysten errechnet.
10,9

Erwartetes KGV für 2028

Risiko-Bewertung
Gesamteinschätzung des Risikos auf Basis des Bear Market und des Bad News Factors.

Niedrig

Bear-Market-Faktor
Risiko Parameter, der anhand des Titelverhaltens in sich abwärts bewegenden Märkten das Marktrisiko einer Aktie angibt.

Defensiver Charakter bei sinkendem Index

Korrelation
Die Korrelation gibt an, inwieweit die Bewegungen der Aktie mit denen Ihres Indexes übereinstimmen.
50,6%

Mittelstarke Korrelation mit dem STOXX600

Marktkapitalisierung (Mrd. USD) 36,16 Grosser Marktwert Mit einer Marktkapitalisierung von >$8 Mrd., ist RYANAIR HOLDINGS ein hoch kapitalisierter Titel.
Gewinnprognose Positive Analystenhaltung seit 02.12.2025 Die Gewinnprognosen pro Aktie liegen heute höher als vor sieben Wochen. Dieser positive Trend hat am 02.12.2025 bei einem Kurs von 27,70 eingesetzt.
Preis Unterbewertet, gemäss theScreener Auf Basis des Wachstumspotentials und eigener Kriterien, erscheint uns der Aktienkurs aktuell unterbewertet.
Relative Performance -2,1% Unter Druck (vs. STOXX600) Dividendenbereinigt liegt die Aktie über vier Wochen betrachtet -2,1% hinter dem STOXX600 zurück.
Mittelfristiger Trend Positive Tendenz seit dem 30.09.2025 Der dividendenbereinigte mittelfristige technische 40-Tage Trend ist seit dem 30.09.2025 positiv.
Wachstum KGV 1,3 32,58% Abschlag relativ zur Wachstumserwartung Ein "Verhältnis zwischen Wachstum plus geschätzte Dividende und KGV" von über 0,9 weist auf einen Preisabschlag gegenüber dem normalen Preis für das Wachstumspotential hin, von in diesem Fall 32,58%.
KGV 10,9 Erwartetes KGV für 2028 Das erwartete KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis) gilt für das Jahr 2028.
Langfristiges Wachstum 12,9% Wachstum heute bis 2028 p.a. Die durchschnittlichen jährlichen Wachstumsraten gelten für die Gewinne von heute bis 2028.
Anzahl der Analysten 19 Starkes Analysteninteresse In den zurückliegenden sieben Wochen haben durchschnittlich 19 Analysten eine Schätzung des Gewinns pro Aktie für diesen Titel abgegeben.
Dividenden Rendite 1,8% Dividende durch Gewinn gut gedeckt Für die während den nächsten 12 Monaten erwartete Dividende müssen voraussichtlich 19,16% des Gewinns verwendet werden.
Risiko-Bewertung Niedrig Die Aktie ist seit dem 22.07.2025 als Titel mit geringer Sensitivität eingestuft.
Bear-Market-Faktor Defensiver Charakter bei sinkendem Index Die Aktie tendiert dazu, Indexrückgänge um durchschnittlich -19 abzuschwächen.
Bad News Geringe Kursrückgänge bei spezifischen Problemen Der Titel verzeichnet bei unternehmensspezifischen Problemen i.d.R. geringe Kursabschläge in Höhe von durchschnittlich 1,8%.
Beta 0,96 Mittlere Anfälligkeit vs. STOXX600 Die Aktie tendiert dazu, pro 1% Indexbewegung mit einem Ausschlag von 0,96% zu reagieren.
Korrelation 365 Tage 50,6% Mittelstarke Korrelation mit dem STOXX600 50,6% der Kursschwankungen werden durch Indexbewegungen verursacht.
Value at Risk 2,69 EUR Das geschätzte mittelfristige Value at Risk beträgt 2,69 EUR oder 0,09% Das geschätzte Value at Risk beträgt 2,69 EUR. Das Risiko liegt deshalb bei 0,09%. Dieser Wert basiert auf der mittelfristigen historischen Volatilität (1 Monat) mit einem Konfidenzintervall von 95%.
Volatilität der über 1 Monat 8,2%
Volatilität der über 12 Monate 26,2%