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Vodafone Group Plc.

A1XA83 / GB00BH4HKS39 //
Quelle: LSE UK 1 CUR: 12.01.2026, 20:04:03
A1XA83 GB00BH4HKS39 // Quelle: LSE UK 1 CUR: 12.01.2026, 20:04:03
Vodafone Group Plc.
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52 Wochen Hoch
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Gesamteindruck
Einfach nutzbares Gesamtrating basierend auf einer fundamentalen, technischen und Risikoanalyse unter Einbezug von Branchen- und Marktumfeld.

Eher positiv

Gewinnprognose
Der Veränderungstrend der Gewinnprognosen über ein Zeitfenster von 7 Wochen. Aktuelle Aktienbewertungen ausgewählter Analysten finden Sie unter DPA-AFX ANALYSER.

Negative Analystenhaltung seit 18.11.2025

Kurs-Gewinn-Verhältnis
Das KGV setzt den aktuellen Kurs der Aktie ins Verhältnis zu seiner Gewinnerwartung. Es wird auf Basis der langfristigen Gewinnprognosen der Analysten errechnet.
11,0

Erwartetes KGV für 2028

Risiko-Bewertung
Gesamteinschätzung des Risikos auf Basis des Bear Market und des Bad News Factors.

Niedrig

Bear-Market-Faktor
Risiko Parameter, der anhand des Titelverhaltens in sich abwärts bewegenden Märkten das Marktrisiko einer Aktie angibt.

Defensiver Charakter bei sinkendem Index

Korrelation
Die Korrelation gibt an, inwieweit die Bewegungen der Aktie mit denen Ihres Indexes übereinstimmen.
42,7%

Mittelstarke Korrelation mit dem STOXX600

Marktkapitalisierung (Mrd. USD) 32,64 Grosser Marktwert Mit einer Marktkapitalisierung von >$8 Mrd., ist VODAFONE GROUP PLC. ein hoch kapitalisierter Titel.
Gewinnprognose Negative Analystenhaltung seit 18.11.2025 Die Gewinnerwartung der Analysten pro Aktie liegen heute niedriger als vor sieben Wochen. Dieser negative Trend hat am 18.11.2025 bei einem Kurs von 93,04 eingesetzt.
Preis Unterbewertet, gemäss theScreener Auf Basis des Wachstumspotentials und eigener Kriterien, erscheint uns der Aktienkurs aktuell unterbewertet.
Relative Performance 1,5% vs. STOXX600 Dividendenbereinigt hat die Aktie den STOXX600 während der letzten vier Wochen um 1,5% geschlagen.
Mittelfristiger Trend Positive Tendenz seit dem 20.05.2025 Der dividendenbereinigte mittelfristige technische 40-Tage Trend ist seit dem 20.05.2025 positiv.
Wachstum KGV 1,4 34,15% Abschlag relativ zur Wachstumserwartung Ein "Verhältnis zwischen Wachstum plus geschätzte Dividende und KGV" von über 0,9 weist auf einen Preisabschlag gegenüber dem normalen Preis für das Wachstumspotential hin, von in diesem Fall 34,15%.
KGV 11,0 Erwartetes KGV für 2028 Das erwartete KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis) gilt für das Jahr 2028.
Langfristiges Wachstum 11,0% Wachstum heute bis 2028 p.a. Die durchschnittlichen jährlichen Wachstumsraten gelten für die Gewinne von heute bis 2028.
Anzahl der Analysten 10 Bei den Analysten von mittlerem Interesse In den zurückliegenden sieben Wochen haben durchschnittlich 10 Analysten eine Schätzung des Gewinns pro Aktie für diesen Titel abgegeben.
Dividenden Rendite 4,1% Dividende durch Gewinn gedeckt Für die während den nächsten 12 Monaten erwartete Dividende müssen voraussichtlich 45,17% des Gewinns verwendet werden.
Risiko-Bewertung Niedrig Die Aktie ist seit dem 14.10.2025 als Titel mit geringer Sensitivität eingestuft.
Bear-Market-Faktor Defensiver Charakter bei sinkendem Index Die Aktie tendiert dazu, Indexrückgänge um durchschnittlich -68 abzuschwächen.
Bad News Geringe Kursrückgänge bei spezifischen Problemen Der Titel verzeichnet bei unternehmensspezifischen Problemen i.d.R. geringe Kursabschläge in Höhe von durchschnittlich 2,4%.
Beta 0,77 Geringe Anfälligkeit vs. STOXX600 Die Aktie tendiert dazu, pro 1% Indexbewegung mit einem Ausschlag von 0,77% zu reagieren.
Korrelation 365 Tage 42,7% Mittelstarke Korrelation mit dem STOXX600 42,7% der Kursschwankungen werden durch Indexbewegungen verursacht.
Value at Risk 11,20 GBp Das geschätzte mittelfristige Value at Risk beträgt 11,20 GBp oder 0,11% Das geschätzte Value at Risk beträgt 11,20 GBp. Das Risiko liegt deshalb bei 0,11%. Dieser Wert basiert auf der mittelfristigen historischen Volatilität (1 Monat) mit einem Konfidenzintervall von 95%.
Volatilität der über 1 Monat 6,1%
Volatilität der über 12 Monate 24,9%

News

08.01.2026 | 15:30:34 (dpa-AFX)
BGH kippt Klausel zu Mindestlaufzeit bei Glasfaser-Verträgen

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Klausel für unwirksam erklärt, nach der die Mindestlaufzeit bei Glasfaserverträgen erst mit der Freischaltung des Anschlusses beginnt. Der dritte Zivilsenat wies die Revision des beklagten Anbieters zurück und bestätigte damit ein entsprechendes Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. (Az. III ZR 8/25)

Unter Anbietern sei es gängige Praxis, dass die Vertragslaufzeit erst mit der Freischaltung des Glasfaseranschlusses und nicht bei Vertragsschluss beginne, teilt die Verbraucherzentrale mit. Dabei könne der Bau von Glasfaserleitungen von wenigen Wochen bis zu mehr als einem Jahr dauern. So verschiebe sich für Verbraucherinnen und Verbraucher auch der Zeitpunkt, zu dem gekündigt werden könne. Ein Anbieterwechsel werde dadurch erst später möglich.

Betroffene können sich an ihren Anbieter wenden

Die Verbraucherschützer sehen in dieser Praxis einen Verstoß gegen die gesetzliche Höchstlaufzeit für Telekommunikationsverträge - und der BGH stimmt ihnen zu. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch seien Klauseln unwirksam, wenn sie eine länger als zwei Jahre bindende Vertragslaufzeit vorsehen. Nach Karlsruher Rechtsprechung beginne die Laufzeit bei Vertragsschluss - und nicht erst bei der Leistungserbringung, betonte das höchste deutsche Zivilgericht.

Das Urteil bringe endlich Rechtssicherheit für Kunden beim Glasfaserausbau, erklärte Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der klagenden Verbraucherzentrale. Betroffenen, denen die Kündigung ihres Glasfaservertrages zwei Jahre nach Vertragsschluss bislang widerrechtlich verwehrt worden sei, könnten sich nun erneut an ihre Anbieter wenden, sagt er. "Einen entsprechenden Musterbrief stellen wir ab sofort auf unserer Homepage zur Verfügung."/jml/DP/men

07.01.2026 | 13:43:49 (dpa-AFX)
ANALYSE-FLASH: Berenberg hebt Vodafone auf 'Buy' - Ziel hoch auf 119 Pence
03.01.2026 | 10:49:52 (dpa-AFX)
Datennutzung an Silvester stark gestiegen - Rekord
21.12.2025 | 17:16:12 (dpa-AFX)
Es rauschen deutlich mehr Daten durch die Handynetze
13.12.2025 | 10:40:50 (dpa-AFX)
In Sachen Roaming gehört Ukraine bald zur Europäischen Union
02.12.2025 | 06:12:22 (dpa-AFX)
Sammelklage gegen Vodafone zieht sich in die Länge
01.12.2025 | 18:19:22 (dpa-AFX)
Mobilfunk-Frequenzen: Dem Bund drohen Milliardeneinbußen

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