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Vodafone Group Plc.

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Quelle: LSE UK 1 CUR: 19:05:13
A1XA83 GB00BH4HKS39 // Quelle: LSE UK 1 CUR: 19:05:13
Vodafone Group Plc.
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Gesamteindruck
Einfach nutzbares Gesamtrating basierend auf einer fundamentalen, technischen und Risikoanalyse unter Einbezug von Branchen- und Marktumfeld.

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Gewinnprognose
Der Veränderungstrend der Gewinnprognosen über ein Zeitfenster von 7 Wochen. Aktuelle Aktienbewertungen ausgewählter Analysten finden Sie unter DPA-AFX ANALYSER.

Positive Analystenhaltung seit 31.03.2026

Kurs-Gewinn-Verhältnis
Das KGV setzt den aktuellen Kurs der Aktie ins Verhältnis zu seiner Gewinnerwartung. Es wird auf Basis der langfristigen Gewinnprognosen der Analysten errechnet.
10,8

Erwartetes KGV für 2028

Risiko-Bewertung
Gesamteinschätzung des Risikos auf Basis des Bear Market und des Bad News Factors.

Niedrig

Bear-Market-Faktor
Risiko Parameter, der anhand des Titelverhaltens in sich abwärts bewegenden Märkten das Marktrisiko einer Aktie angibt.

Defensiver Charakter bei sinkendem Index

Korrelation
Die Korrelation gibt an, inwieweit die Bewegungen der Aktie mit denen Ihres Indexes übereinstimmen.
32,2%

Schwache Korrelation mit dem STOXX600

Marktkapitalisierung (Mrd. USD) 35,73 Grosser Marktwert Mit einer Marktkapitalisierung von >$8 Mrd., ist VODAFONE GROUP PLC. ein hoch kapitalisierter Titel.
Gewinnprognose Positive Analystenhaltung seit 31.03.2026 Die Gewinnprognosen pro Aktie liegen heute höher als vor sieben Wochen. Dieser positive Trend hat am 31.03.2026 bei einem Kurs von 113,30 eingesetzt.
Preis Unterbewertet, gemäss theScreener Auf Basis des Wachstumspotentials und eigener Kriterien, erscheint uns der Aktienkurs aktuell unterbewertet.
Relative Performance -1,0% Unter Druck (vs. STOXX600) Dividendenbereinigt liegt die Aktie über vier Wochen betrachtet -1,0% hinter dem STOXX600 zurück.
Mittelfristiger Trend Positive Tendenz seit dem 20.05.2025 Der dividendenbereinigte mittelfristige technische 40-Tage Trend ist seit dem 20.05.2025 positiv.
Wachstum KGV 1,5 38,31% Abschlag relativ zur Wachstumserwartung Ein "Verhältnis zwischen Wachstum plus geschätzte Dividende und KGV" von über 0,9 weist auf einen Preisabschlag gegenüber dem normalen Preis für das Wachstumspotential hin, von in diesem Fall 38,31%.
KGV 10,8 Erwartetes KGV für 2028 Das erwartete KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis) gilt für das Jahr 2028.
Langfristiges Wachstum 12,0% Wachstum heute bis 2028 p.a. Die durchschnittlichen jährlichen Wachstumsraten gelten für die Gewinne von heute bis 2028.
Anzahl der Analysten 9 Bei den Analysten von mittlerem Interesse In den zurückliegenden sieben Wochen haben durchschnittlich 9 Analysten eine Schätzung des Gewinns pro Aktie für diesen Titel abgegeben.
Dividenden Rendite 3,7% Dividende durch Gewinn gedeckt Für die während den nächsten 12 Monaten erwartete Dividende müssen voraussichtlich 40,14% des Gewinns verwendet werden.
Risiko-Bewertung Niedrig Die Aktie ist seit dem 14.10.2025 als Titel mit geringer Sensitivität eingestuft.
Bear-Market-Faktor Defensiver Charakter bei sinkendem Index Die Aktie tendiert dazu, Indexrückgänge um durchschnittlich -91 abzuschwächen.
Bad News Geringe Kursrückgänge bei spezifischen Problemen Der Titel verzeichnet bei unternehmensspezifischen Problemen i.d.R. geringe Kursabschläge in Höhe von durchschnittlich 2,1%.
Beta 0,57 Geringe Anfälligkeit vs. STOXX600 Die Aktie tendiert dazu, pro 1% Indexbewegung mit einem Ausschlag von 0,57% zu reagieren.
Korrelation 365 Tage 32,2% Schwache Korrelation mit dem STOXX600 Die Kursschwankungen sind wenig abhängig von den Indexbewegungen.
Value at Risk 8,65 GBp Das geschätzte mittelfristige Value at Risk beträgt 8,65 GBp oder 0,08% Das geschätzte Value at Risk beträgt 8,65 GBp. Das Risiko liegt deshalb bei 0,08%. Dieser Wert basiert auf der mittelfristigen historischen Volatilität (1 Monat) mit einem Konfidenzintervall von 95%.
Volatilität der über 1 Monat 16,7%
Volatilität der über 12 Monate 21,0%

News

20.04.2026 | 06:25:19 (dpa-AFX)
Bei schlechtem Handynetz: Tests für Rechtsanspruch gehen los

BONN (dpa-AFX) - Handynutzer können bei schlechtem Mobilfunk-Netz ab sofort ein Recht auf Preisminderung oder Sonderkündigung nutzen. Dafür sind Tests mit einer neuen App nötig, die ab Montag heruntergeladen und genutzt werden kann, wie die Bundesnetzagentur in Bonn mitteilte.

Bei Handyverträgen geben die Netzbetreiber eine geschätzte maximale Übertragungsrate an. Aus Sicht von Verbraucherschützern versprechen die Betreiber häufig zu viel und der Wert bleibt bisweilen Theorie. Deutschlands Handynetze sind in den vergangenen Jahren nach Milliardeninvestitionen besser geworden, besonders auf dem Land ärgern sich Verbraucher aber immer mal wieder über Schneckentempo-Verbindungen oder gar kein Netz.

Wer testet, muss Ausdauer haben

Die ab Montag verfügbare App heißt "Breitbandmessung Nachweisverfahren Mobilfunk". Im Festnetz-Internet gibt es bereits eine separate App, die bislang aber nur mäßig genutzt wird. Bei den nun möglichen Tests für das Mobilfunk-Minderungsrecht sind Schwellen vorgesehen. Ist man in einer dünn besiedelten Gegend, müssen die Netzverbindungen mindestens 10 Prozent der vertraglich zugesicherten Maximalgeschwindigkeit erreichen. In Gegenden mit mittlerer Haushaltsdichte müssen 15 Prozent erreicht werden und in dicht besiedelten Gegenden 25 Prozent.

Diese Schwellen müssen aber nicht immer übersprungen werden, sondern nur wenige Male. Es müssen "erhebliche" Abweichungen zwischen Anspruch und Wirklichkeit erwiesen sein, wie es im Gesetz formuliert ist. 30 Messungen sind nötig, verteilt auf fünf Tage. Wird die Mindestschwelle an drei Tagen kein einziges Mal erreicht, so greift der Rechtsanspruch. Die Messungen dürfen überall im Bundesgebiet gemacht werden.

Automatische Preisreduzierungen sind nicht inbegriffen in dem Rechtsanspruch: Die konkreten Folgen - also wie viel Euro er weniger zahlen muss oder wann er aus dem Vertrag rauskommt - muss der Verbraucher mit seinem Anbieter klären und notfalls vor Gericht ziehen. Dort hätte er angesichts des schriftlich verbrieften Minderungsanspruchs gute Chancen auf Erfolg.

Verbraucherschützer werten das Minderungsrecht grundsätzlich positiv, seine konkrete Ausgestaltung halten sie aber für zu kompliziert und zu lasch. Die Telekommunikationsanbieter halten wenig von dem Regelwerk und warnen vor einem "bürokratischen Ungetüm", wie es der Branchenverband VATM formuliert. Sie appellieren an ihre Kunden, sich doch direkt an den Vertragspartner zu wenden, um eine Lösung zu finden. Nach Angaben von Verbraucherschützern beißen Kunden bei solchen Anliegen bislang aber immer mal wieder auf Granit. Nun verbessert sich ihre Position im Streit mit ihrem Telekommunikationsanbieter./wdw/DP/stk

15.04.2026 | 10:47:59 (dpa-AFX)
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15.04.2026 | 06:40:09 (dpa-AFX)
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