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Air France KLM

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Quelle: Euronext Paris: -- --
Charts zeigen die Wertentwicklungen der Vergangenheit. Zukünftige Ergebnisse können sowohl niedriger als auch höher ausfallen. Falls Kurse in Fremdwährung notieren, kann die Rendite infolge von Währungsschwankungen steigen oder fallen. © 2026 DZ BANK AG
Airbus Group SE 938914

214,10 EUR

17:36:57

2,93%

938914
DHL Group 555200

55,58 EUR

20:59:04

-3,71%

555200
Deutsche Lufthansa AG 823212

8,676 EUR

21:32:58

2,31%

823212
MTU Aero Engines AG A0D9PT

377,00 EUR

19:48:30

1,97%

A0D9PT
Thales S.A. 850842

262,40 EUR

17:38:07

3,39%

850842
Sixt SE 723132

70,05 EUR

19:05:33

-0,85%

723132
Boeing Co. 850471

240,21 USD

21:54:31

1,29%

850471
Delta Air Lines A0MQV8

93,57 USD

21:54:15

0,86%

A0MQV8

News

05.08.2026 | 16:59:26 (dpa-AFX)
Falsch getankt - Bund plant Strafen für Airlines

BERLIN (dpa-AFX) - Für deutsche Fluggesellschaften soll es künftig teuer werden, falls sie ihren Treibstoff am falschen Ort tanken. Nach EU-Vorgaben zum sogenannten Tankering dürfen mindestens 90 Prozent des Kerosins erst am Abflugort an Bord genommen werden. In Umsetzung einer einschlägigen EU-Verordnung plant das Bundesverkehrsministerium eine Strafabgabe von 1.332 Euro pro Tonne zu wenig vor Ort getanktem Kerosin. Die Überwachung soll das Luftfahrtbundesamt übernehmen, wie aus einem Gesetzentwurf hervorgeht, der der dpa vorliegt.

Mit der Regelung soll verhindert werden, dass Flugzeuge zusätzliches Kerosin etwa für den Rückflug an Bord haben. Das würde wegen des höheren Gewichts zu größeren Umweltbelastungen führen. Zu Beginn des Iran-Kriegs war die Lockerung der Tankering-Regeln für den Fall diskutiert worden, dass an einzelnen Flughäfen Versorgungsengpässen gedroht hätten.

Kein nationaler Sonderweg

Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft begrüßt in einer Stellungnahme, dass mit dem geplanten Gesetz keine nationalen Sonderwege beschritten würden. Stattdessen halte man sich an die Mindestvorgaben der EU. Die Einnahmen sollten nach Ansicht des Verbands allerdings zur Förderung alternativer Kraftstoffe eingesetzt werden und nicht in den allgemeinen Haushalt fließen. Die im Entwurf enthaltenen Gebühren für Verwaltungsakte des Luftfahrtbundesamts will man nicht bezahlen.

Auch die Beimischung von nachhaltig hergestelltem Kraftstoff (SAF) wird überwacht. Seit 2025 ist eine Beimischung von zunächst zwei Prozent SAF für alle Flüge, die innerhalb Europas starten, gesetzlich vorgeschrieben. Dieser Anteil steigt nach den Vorgaben auf fünf Prozent im Jahr 2030 und 70 Prozent im Jahr 2050. Hier sind nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz allerdings die Mineralölunternehmen verantwortlich, dass tatsächlich die vorgeschriebene Menge SAF enthalten ist.

SAF ist teurer als Kerosin

SAF wird beispielsweise aus Essensresten hergestellt und soll im Luftverkehr zur Reduzierung der schädlichen Klimafolgen dienen. Es ist deutlich teurer als herkömmliches Kerosin auf Erdölbasis, sodass der Einsatz auch Passagierflüge verteuert. Daneben wird an synthetischen Kraftstoffen geforscht, die mit Strom hergestellt werden können./ceb/DP/stw

04.08.2026 | 13:30:57 (dpa-AFX)
ROUNDUP 2: Teures Kerosin bringt Lufthansa Gewinneinbruch - Aktie sackt ab
30.07.2026 | 09:27:10 (dpa-AFX)
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27.07.2026 | 08:50:30 (dpa-AFX)
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23.07.2026 | 14:33:27 (dpa-AFX)
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20.07.2026 | 10:21:01 (dpa-AFX)
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13.07.2026 | 11:05:49 (dpa-AFX)
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