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Air France KLM

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Quelle: Euronext Paris: -- --
Charts zeigen die Wertentwicklungen der Vergangenheit. Zukünftige Ergebnisse können sowohl niedriger als auch höher ausfallen. Falls Kurse in Fremdwährung notieren, kann die Rendite infolge von Währungsschwankungen steigen oder fallen. © 2026 DZ BANK AG
Airbus Group SE 938914

209,40 EUR

17:35:13

1,58%

938914
DHL Group 555200
Deutsche Lufthansa AG 823212

10,050 EUR

--

-0,35%

823212
MTU Aero Engines AG A0D9PT

373,10 EUR

--

-0,85%

A0D9PT
Thales S.A. 850842

241,10 EUR

17:35:09

1,22%

850842
Sixt SE 723132

68,85 EUR

--

0,36%

723132
Boeing Co. 850471

234,54 USD

01:00:00

3,55%

850471
Delta Air Lines A0MQV8

91,68 USD

01:00:00

-1,15%

A0MQV8

News

07.07.2026 | 13:12:46 (dpa-AFX)
Parlament stimmt für neue Fluggastrechte

STRASSBURG (dpa-AFX) - Das Europaparlament hat neuen europäischen Fluggastrechten zugestimmt. Eine breite Mehrheit von 646 Abgeordneten stimmte für die Reform, die unter anderem vorsieht, dass Eltern im Flugzeug künftig kostenlos Sitzplätze neben ihren Kindern reservieren können und Ticketpreise übersichtlich dargestellt werden müssen.

Die Regeln für Entschädigungen bei verspäteten Flügen sollen im Wesentlichen unverändert bleiben. Das hatten Vertreter des Parlaments in langen Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten durchgesetzt. Nun müssen auch die EU-Staaten der Änderung noch formell zustimmen. Das gilt als Formalie.

Flug verspätet?

Die EU-Staaten wollten ursprünglich, dass Fluggäste künftig erst bei größeren Verspätungen entschädigt werden und je nach Entfernung auch mit weniger Geld. Nach einer Einigung im Juni bleibt es aber dabei: Reisende haben Anspruch auf eine Entschädigung, wenn ihr Flug mindestens drei Stunden Verspätung hat. Gestaffelt nach Entfernung sind es 250 Euro (bei 1.500 Kilometer Entfernung), 400 Euro (bei bis zu 3.500 Kilometer Entfernung), 600 Euro (bei mehr als 3.500 Kilometer Entfernung, wenn der Flug nicht nur innerhalb der EU stattfindet).

Diese Schwellen sollen auch gelten, wenn der Flug ganz gestrichen wurde - solange dies weniger als 14 Tage vor Abflug passiert ist. Voraussetzung ist stets, dass die Airline die Verspätung oder den Ausfall zu verschulden hat. Nicht zu verschulden haben Fluggesellschaften nach den vorgesehenen neuen Regeln zum Beispiel Vorfälle mit randalierenden Fluggästen, Wetterbedingungen, Naturkatastrophen oder Streiks von Flughäfen oder Bodenabfertigungsdienstleistern.

Die Airline soll Passagiere innerhalb von 96 Stunden nach Ende der Reise schriftlich darüber informieren müssen, was deren Rechte sind und wie sie diese geltend machen können. Die Reisenden sollen neun Monate Zeit haben, ihre Ansprüche geltend zu machen. Im Anschluss muss die Fluggesellschaft innerhalb von 30 Kalendertagen auszahlen oder den Reisenden mitteilen, warum sie in diesem Fall keine Entschädigung zahlt.

Anders ans Ziel kommen

Fluggäste sollen außerdem bei Problemen in vielen Fällen das Recht darauf haben, anders befördert zu werden. Das kann auch zu einem anderen Flughafen nah am Zielort, über eine andere Strecke, mit einer anderen Airline oder sogar zum Beispiel per Bahn passieren. Die Reisebedingungen müssen aber vergleichbar sein - also beispielsweise Fluggäste, die einen Direktflug gebucht hatten, dürfen nicht gezwungen werden, mehrere Anschlussflüge zu nehmen.

Die Airline muss ihnen innerhalb von drei Stunden eine solche Alternative anbieten, andernfalls können Fluggäste selbst organisieren, wie sie ans Ziel kommen. Die Fluggesellschaft muss bis zu 400 Prozent des ursprünglichen Preises erstatten. Bisher ist die Höhe nicht gedeckelt.

Die Regeln betreffen Flüge von EU-Fluggesellschaften sowie solche von außereuropäischen Unternehmen, deren Maschinen in der EU abheben. Wenn sie in Kraft treten, haben die Fluggesellschaften zunächst zwölf Monate Zeit, sie umzusetzen./wea/DP/jha

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