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Air France KLM

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855111 FR0000031122 // Quelle: Paris: --
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Quelle: Euronext Paris: -- --
Charts zeigen die Wertentwicklungen der Vergangenheit. Zukünftige Ergebnisse können sowohl niedriger als auch höher ausfallen. Falls Kurse in Fremdwährung notieren, kann die Rendite infolge von Währungsschwankungen steigen oder fallen. © 2026 DZ BANK AG
Airbus Group SE 938914

209,40 EUR

17:35:13

1,58%

938914
DHL Group 555200

56,68 EUR

20:02:14

1,72%

555200
Deutsche Lufthansa AG 823212

9,890 EUR

20:55:29

-1,93%

823212
MTU Aero Engines AG A0D9PT

368,10 EUR

17:35:12

-2,18%

A0D9PT
Thales S.A. 850842

241,10 EUR

17:35:09

1,22%

850842
Sixt SE 723132

68,15 EUR

20:55:22

-0,66%

723132
Boeing Co. 850471

231,15 USD

21:37:34

-1,45%

850471
Delta Air Lines A0MQV8

88,41 USD

21:37:42

-3,57%

A0MQV8

News

07.07.2026 | 17:59:55 (dpa-AFX)
Gericht: Mehr als ein Handgepäck muss kostenlos erlaubt sein

HAMM (dpa-AFX) - Im europaweiten Streit um die Zusatzkosten beim Handgepäck hat das Oberlandesgericht Hamm ein Versäumnisurteil vom 20. Januar 2026 gegen die spanische Fluggesellschaft Vueling nach deren Einspruch aufrechterhalten. Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Umstritten ist, dass Fluggesellschaften für Handgepäck, das nicht den vorgeschriebenen Maßen entspricht, Zusatzkosten berechnen. Der 13. Senat des OLG hat nunmehr in einem Einzelfall eine Regelung zu den Kosten für das Mitführen von Handgepäck beanstandet.

Nach Angaben eines OLG-Sprechers haben sich die Richter an der in den Geschäftsbedingungen (AGB) der Fluggesellschaft festgeschriebenen Zahl der kostenlos mitführbaren Handgepäckstücke gestört. Die Beschränkung auf nur ein Gepäckstück innerhalb der von der Fluggesellschaft festgelegten Höchstmaße sei nicht plausibel begründet, so das Gericht. Da die Klausel schon aus diesem Grund nicht statthaft sei, müsse sich das Gericht nicht weiter zu den Maßen äußern. Eine ausführliche Urteilsbegründung lag am Dienstag noch nicht vor.

Die Verbraucherzentrale als Klägerin hatte sich auf EU-Rechtsprechung berufen, wonach Passagieren keine Extrakosten für das Handgepäck berechnet werden dürfen, wenn Gewicht und Größe den üblichen Anforderungen und den Sicherheitsbestimmungen entsprechen.

In Deutschland sind an weiteren Gerichten vergleichbare Klagen anhängig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das OLG hat die Revision nicht zugelassen. Die beklagte Fluggesellschaft hat jedoch die Möglichkeit, dagegen Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe einzulegen./lic/DP/jha

07.07.2026 | 13:12:46 (dpa-AFX)
Parlament stimmt für neue Fluggastrechte
07.07.2026 | 11:14:12 (dpa-AFX)
Verbraucherschützer prüfen Sammelklage gegen Airlines
06.07.2026 | 09:53:41 (dpa-AFX)
ROUNDUP/Fünftes Angebot von US-Investor: Easyjet gibt Widerstand auf
01.07.2026 | 13:51:39 (dpa-AFX)
ROUNDUP 2: Abfertigungsstopp am Münchner Flughafen nach Unwetterwarnung
01.07.2026 | 12:58:08 (dpa-AFX)
ROUNDUP: Abfertigungsstopp am Münchner Flughafen nach Unwetterwarnung
01.07.2026 | 11:31:48 (dpa-AFX)
Abfertigungsstopp am Münchner Flughafen nach Unwetterwarnung