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Air France KLM

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Charts zeigen die Wertentwicklungen der Vergangenheit. Zukünftige Ergebnisse können sowohl niedriger als auch höher ausfallen. Falls Kurse in Fremdwährung notieren, kann die Rendite infolge von Währungsschwankungen steigen oder fallen. © 2025 DZ BANK AG
Airbus Group SE 938914

198,12 EUR

17:39:55

4,00%

938914
DHL Group 555200
Deutsche Lufthansa AG 823212

8,216 EUR

--

0,12%

823212
MTU Aero Engines AG A0D9PT

348,20 EUR

--

0,81%

A0D9PT
Thales S.A. 850842

224,50 EUR

17:39:04

1,40%

850842
Sixt SE 723132

70,50 EUR

--

1,81%

723132
Boeing Co. 850471

198,70 USD

--

-1,90%

850471
Delta Air Lines A0MQV8

67,56 USD

17:24:53

0,10%

A0MQV8

News

04.12.2025 | 15:11:25 (dpa-AFX)
BGH: Fluggast muss bei ausgelassenem Teilflug nicht zahlen

KARLSRUHE/FRANKFURT (dpa-AFX) - In einem Streit um wichtige Passagierrechte ist die Lufthansa <DE0008232125> vor dem Bundesgerichtshof unterlegen. Das Gericht in Karlsruhe stellte fest, dass die Airline keine Nachzahlungen verlangen darf, wenn Passagiere aus nachvollziehbaren Gründen von einer gebuchten Flugreise nur Teilstrecken tatsächlich abfliegen (Az.: X ZR 110/24). Zuerst hatte das Portal "Aero Telegraph" berichtet.

Nach Einschätzung des BGH kommt es entscheidend darauf an, dass die Fluggäste zum Zeitpunkt der Buchung noch die Absicht hatten, die gesamte Flugreise anzutreten und ihre Pläne erst im Nachhinein geändert haben. In diesem Fall dürften sie nicht zu Nachzahlungen herangezogen werden.

Umsteigeflüge häufig billiger als direkt

Der BGH gesteht der Lufthansa zwar eine freie Preisgestaltung zu. Das führt regelmäßig dazu, dass aus Konkurrenzgründen Umsteigeverbindungen über ein Drehkreuz deutlich billiger angeboten werden als der inkludierte Direktflug vom Drehkreuz selbst. Ein Ticket Oslo-Frankfurt-New York ist meist deutlich günstiger als der Direktflug Frankfurt-New York. Um Missbrauch zu verhindern, verlangen viele Airlines ein Abfliegen der Teilstrecken in der auf dem Ticket vermerkten Reihenfolge und behalten sich beim Nichteinhalten eine Neuberechnung des Flugpreises vor.

Die Lufthansa hat inzwischen ihre Beförderungsbestimmungen in diesem Punkt für deutsche Staatsbürger nachgebessert. Sie werden nun angehalten, Gründe für geänderte Reisepläne so früh wie möglich anzuzeigen. Für die Stichhaltigkeit sieht der BGH die Beweislast beim Konsumenten. Für Österreicher galt diese Regelung schon zuvor./ceb/DP/men

01.12.2025 | 12:24:02 (dpa-AFX)
ROUNDUP 2: Dringendes Software-Update für tausende Airbus-Jets - Aktie verliert
01.12.2025 | 11:44:48 (dpa-AFX)
AKTIEN IM FOKUS: Lufthansa auf Zweijahreshoch - JPMorgan-Note bewegt Airlines
01.12.2025 | 10:20:16 (dpa-AFX)
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01.12.2025 | 09:04:18 (dpa-AFX)
USA bleiben liebstes Flugziel in Übersee
01.12.2025 | 08:36:00 (dpa-AFX)
Airbus: Mehrheit der betroffenen A320-Jets hat notwendiges Update erhalten
01.12.2025 | 08:20:04 (dpa-AFX)
ANALYSE-FLASH: JPMorgan hebt Air France-KLM auf 'Overweight' - Ziel auf 14 Euro