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Airbus Group SE 938914

165,96 EUR

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938914
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555200
Deutsche Lufthansa AG 823212

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21:48:47

-1,44%

823212
MTU Aero Engines AG A0D9PT

287,20 EUR

21:46:37

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A0D9PT
Thales S.A. 850842

226,80 EUR

17:36:29

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850842
Sixt SE 723132

71,20 EUR

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723132
Boeing Co. 850471

219,61 USD

22:10:00

-1,17%

850471
Delta Air Lines A0MQV8

75,65 USD

22:10:00

2,06%

A0MQV8

News

21.05.2026 | 14:30:41 (dpa-AFX)
ROUNDUP: Air France und Airbus wegen Todesflug Rio-Paris verurteilt

PARIS (dpa-AFX) - Im Berufungsprozess um den Absturz eines Air-France-Flugs von Rio de Janeiro nach Paris im Jahr 2009 mit 228 Toten haben die Richter die Airline und den Flugzeugbauer Airbus <NL0000235190> schuldig gesprochen. Das Berufungsgericht in Paris verurteilte beide Unternehmen wegen fahrlässiger Tötung und verhängte eine Geldstrafe von jeweils 225.000 Euro. Bei dem Absturz waren damals auch 28 Deutsche ums Leben gekommen. Das Gericht urteilte, dass ausschließlich die Airline und der Flugzeugbauer für den Absturz und den Schadenersatz verantwortlich seien.

Die Air-France-Maschine des Flugs AF 447 war am 1. Juni 2009 auf dem Weg von Brasilien in die französische Hauptstadt in eine Unwetterfront geraten und von den Radarschirmen verschwunden. Der Airbus vom Typ A330 stürzte in den Atlantik. Erst im Mai 2011 wurden die letzten Leichen und der Flugdatenschreiber aus etwa 4.000 Metern Tiefe geborgen.

Vereiste Sonden und unvorbereitete Piloten

Konkret wurde Airbus in dem Prozess vorgehalten, die Folgen eines Ausfalls der für die Geschwindigkeitsmessung zuständigen Sonden unterschätzt zu haben. Diese waren auf dem Flug vereist. Air France soll seine Piloten nicht ausreichend geschult und auf eine Extremsituation wie bei dem Unglücksflug vorbereitet haben, hatte es in der Anklage geheißen. Ein Expertengutachten hatte 2012 geurteilt, die Crew sei danach mit der eigentlich beherrschbaren Lage überfordert gewesen.

In erster Instanz waren Air France und Airbus vor zwei Jahren vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden. Das Gericht hatte damals geurteilt, dass sie zwar teils nachlässig oder unvorsichtig gehandelt hätten, doch ein eindeutiger Kausalzusammenhang zum Unglück sich nicht herstellen lasse. Im Urteil hieß es dennoch, Vorfälle mit den Sonden seien von Airbus nicht ausreichend nachverfolgt worden, zudem seien Informationen zurückgehalten worden. Air France hätte seine Piloten besser auf Probleme mit den Sonden hinweisen können, hieß es.

Langes juristische Tauziehen

Das Gericht stellte außerdem eine zivilrechtliche Verantwortung der Unternehmen fest. Air France und Airbus hatten die Verantwortung für den Todesflug von sich gewiesen. Die Staatsanwaltschaft war gegen die erstinstanzliche Entscheidung in Berufung gegangen. Im Berufungsverfahren forderte sie nun eine Verurteilung.

Die juristische Aufarbeitung zog sich nach dem Absturz über lange Jahre. Dass es 2022 überhaupt zu einem Prozess kam, war für die Hinterbliebenen ein Erfolg. Denn noch 2019 hatten Ermittlungsrichter ein Verfahren abgewiesen./evs/DP/stk

21.05.2026 | 14:02:39 (dpa-AFX)
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