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Meta Platforms Inc.

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Quelle: NASDAQ: --
A1JWVX US30303M1027 // Quelle: NASDAQ: --
Meta Platforms Inc.
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Gewinnprognose
Der Veränderungstrend der Gewinnprognosen über ein Zeitfenster von 7 Wochen. Aktuelle Aktienbewertungen ausgewählter Analysten finden Sie unter DPA-AFX ANALYSER.

Analysten neutral, zuvor negativ (seit 03.07.2026)

Kurs-Gewinn-Verhältnis
Das KGV setzt den aktuellen Kurs der Aktie ins Verhältnis zu seiner Gewinnerwartung. Es wird auf Basis der langfristigen Gewinnprognosen der Analysten errechnet.
15,9

Erwartetes KGV für 2028

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Gesamteinschätzung des Risikos auf Basis des Bear Market und des Bad News Factors.

Hoch

Bear-Market-Faktor
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Hohe Anfälligkeit bei sinkendem Index

Korrelation
Die Korrelation gibt an, inwieweit die Bewegungen der Aktie mit denen Ihres Indexes übereinstimmen.
54,2%

Mittelstarke Korrelation mit dem SP500

Marktkapitalisierung (Mrd. USD) 1.639,44 Grosser Marktwert Mit einer Marktkapitalisierung von >$8 Mrd., ist META PLATFORMS INC ein hoch kapitalisierter Titel.
Gewinnprognose Analysten neutral, zuvor negativ (seit 03.07.2026) Die Gewinnprognosen pro Aktie haben sich in den letzten 7 Wochen nicht wesentlich verändert (Veränderungen zwischen +1% bis -1% werden als neutral betrachtet). Das letzte signifikante Analystensignal war negativ und hat am 03.07.2026 bei einem Kurs von 582,90 eingesetzt.
Preis Fairer Preis, gemäss theScreener Auf Basis des Wachstumspotentials und eigener Kriterien, erscheint uns der Aktienkurs aktuell angemessen.
Relative Performance 11,4% vs. SP500 Dividendenbereinigt hat die Aktie den SP500 während der letzten vier Wochen um 11,4% geschlagen.
Mittelfristiger Trend Positive Tendenz seit dem 07.07.2026 Der dividendenbereinigte mittelfristige technische 40-Tage Trend ist seit dem 07.07.2026 positiv.
Wachstum KGV 1,0 12,00% Abschlag relativ zur Wachstumserwartung Ein "Verhältnis zwischen Wachstum plus geschätzte Dividende und KGV" von über 0,9 weist auf einen Preisabschlag gegenüber dem normalen Preis für das Wachstumspotential hin, von in diesem Fall 12,00%.
KGV 15,9 Erwartetes KGV für 2028 Das erwartete KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis) gilt für das Jahr 2028.
Langfristiges Wachstum 15,9% Wachstum heute bis 2028 p.a. Die durchschnittlichen jährlichen Wachstumsraten gelten für die Gewinne von heute bis 2028.
Anzahl der Analysten 53 Starkes Analysteninteresse In den zurückliegenden sieben Wochen haben durchschnittlich 53 Analysten eine Schätzung des Gewinns pro Aktie für diesen Titel abgegeben.
Dividenden Rendite 0,3% Dividende durch Gewinn gut gedeckt Für die während den nächsten 12 Monaten erwartete Dividende müssen voraussichtlich 5,20% des Gewinns verwendet werden.
Risiko-Bewertung Hoch Die Aktie ist seit dem 17.07.2026 als Titel mit hoher Sensitivität eingestuft.
Bear-Market-Faktor Hohe Anfälligkeit bei sinkendem Index Die Aktie tendiert dazu, Indexrückgänge um durchschnittlich 94 zu verstärken.
Bad News Geringe Kursrückgänge bei spezifischen Problemen Der Titel verzeichnet bei unternehmensspezifischen Problemen i.d.R. geringe Kursabschläge in Höhe von durchschnittlich 2,4%.
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Value at Risk 241,93 USD Das geschätzte mittelfristige Value at Risk beträgt 241,93 USD oder 0,38% Das geschätzte Value at Risk beträgt 241,93 USD. Das Risiko liegt deshalb bei 0,38%. Dieser Wert basiert auf der mittelfristigen historischen Volatilität (1 Monat) mit einem Konfidenzintervall von 95%.
Volatilität der über 1 Monat 39,6%
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News

22.07.2026 | 14:00:31 (dpa-AFX)
ROUNDUP/Kreise/EU einig bei 'Chatkontrolle': Scan-Erlaubnis kommt wieder

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Im Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch sollen Messengerdienste in der EU bald wieder in privaten Chats nach Hinweisen suchen dürfen. In der Debatte um die sogenannte Chatkontrolle einigten sich Vertreter der Mitgliedsländer auf eine befristete Ausnahme von europäischen Datenschutzregeln, wie mehrere Diplomaten der Deutschen Presse-Agentur sagten. Davor hatte bereits das EU-Parlament für das Vorhaben gestimmt.

Die Abgeordneten hatten Einschränkungen bei verschlüsselten Nachrichten gefordert, denen die EU-Länder nun zustimmen wollen. Damit soll eine Übergangsregelung bis April 2028 reaktiviert werden, deren Verlängerung in Brüssel schon als gescheitert galt. Der formelle Beschluss der EU-Staaten muss nun noch in einem schriftlichen Verfahren gefasst werden, das an diesem Donnerstagnachmittag abgeschlossen sein soll.

Zuvor hatte es unter anderem Druck von der Fraktion von CDU und CSU im Europaparlament (EVP) sowie Deutschland und anderen Mitgliedsländern gegeben, die ausgelaufene Ausnahme zum Kinderschutz wieder einzusetzen. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und auch das Bundeskriminalamt hatten die fehlende Rechtsgrundlage kritisiert. Datenschützer wollen das diskutierte Vorhaben dagegen seit Jahren verhindern und bezeichnen die Möglichkeit zum flächendeckenden Scannen als anlasslose Massenkontrolle, ineffektiv beim Schutz von Kindern.

Verschlüsselte Nachrichten dürfen nicht gescannt werden

Mit der befristeten Ausnahmeregelung können etwa Microsoft <US5949181045> bei Outlook, Google <US02079K1079> bei Gmail oder Meta <US30303M1027> bei Instagram wieder Software automatisiert nach Bildern oder Videos von Kindesmissbrauch suchen lassen. Die Kontrollen sind freiwillig. Die Tech-Firmen dürfen den Behörden ihre Verdachtsfälle den EU-Regeln nach erst weiterleiten, wenn ein Mensch sie als solche verifiziert hat. Das soll ausschließen, dass jemand durch Programmfehler in Verdacht gerät.

Die Regelung soll allerdings explizit kein Aufbrechen der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ermöglichen, die bei WhatsApp, Signal und Co. mittlerweile Standard ist. Anders als ursprünglichen von den Mitgliedsländern vorgeschlagen, soll das auch für Nachrichten gelten, die noch verschlüsselt werden. Das schränkt die Möglichkeiten beim automatisierten Scannen auf den Endgeräten ein.

Insbesondere das "Client-Side Scanning" wird damit ausgeschlossen. Bei dem Verfahren überprüft eine Software auf dem Smartphone oder Computer den Inhalt von Nachrichten, Fotos und Videos direkt, bevor diese verschlüsselt und verschickt werden. Nach der Übergangsregelung, die bis April galt, war das noch erlaubt. Das Europaparlament hatte sich zuletzt aber dafür ausgesprochen, den Unternehmen diese Möglichkeit nicht länger zu geben.

Verhandlungen waren gescheitert

Solchen Einschränkungen wollte der Rat der Mitgliedsländer bisher nicht zustimmen. Die Abgeordneten beharrten bei einer Abstimmung vor über drei Monaten ihrerseits wiederum mehrheitlich auf der Position, eine bedingungslose Verlängerung der Ausnahme nicht mittragen zu wollen. Die Verhandlungen galten als gescheitert, die Übergangsregelung lief aus.

Mitte Juni gab EU-Parlamentspräsidentin und EVP-Politikerin Roberta Metsola der Debatte dann aber überraschend eine neue Richtung, als sie sich beim EU-Gipfel dafür einsetzte, erneut an einer politischen Einigung für eine Übergangslösung zu arbeiten.

Dass Metsola diesen Vorstoß wagte, sorgte für viel Kritik. Denn eigentlich hatten die Abgeordneten des Europaparlaments der Präsidentin formal bei der Abstimmung im März einen anderen Auftrag gegeben: Sie sollte die ablehnende Position des Parlaments der EU-Kommission und dem Rat mitteilen, zusammen mit der Aufforderung an die Kommission, den Gesetzesvorschlag zurückzuziehen. Metsola signalisierte mit ihren Worten hingegen die Bereitschaft des Parlaments, sich der Sache nochmals anzunehmen.

Daraufhin sprachen sich die EU-Staaten mit einem Beschluss doch noch einmal formell für die Verlängerung der Ausnahme aus und ermöglichten dem EU-Parlament damit, erneut darüber zu entscheiden. Zudem beantragte die EVP-Fraktion ein Eilverfahren, um noch in der letzten Sitzung vor der Sommerpause über die Regeln abzustimmen. Neben der EVP stimmten diesmal mehrheitlich auch die europäischen Sozialdemokraten im Sinne der Verlängerung. Für einen Stopp des Vorhabens hätte es wegen der erneuten Abstimmung nun eine absolute Mehrheit unter den Abgeordneten gebraucht.

Was nach der Übergangsregelung kommen soll

Grundsätzlich will die EU eine langfristige Lösung für die Frage finden, was die Online-Plattformen im Kampf gegen Kinderpornografie machen dürfen oder sogar müssen. Allerdings verhandeln der Rat der EU-Staaten und das Europäische Parlament noch über den Gesetzestext. Erst wenn beide Institutionen eine Einigung finden, können die neuen Regeln in Kraft treten und die Übergangslösung endgültig ablösen./tre/DP/nas

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Berlin und Paris für einheitliche Social-Media-Regeln

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