Ein DZ BANK Garantiezertifikat ist mit einem Kapitalschutz bezogen auf den Nennbetrag ausgestattet. Der Kapitalschutz kommt am Rückzahlungstermin zum Tragen. Die Rückzahlung des Zertifikats zum Nennbetrag ist somit unabhängig von der Wertentwicklung des Basiswerts.
Ein Garantiezertifikat bietet z.B. eine begrenzte Teilnahme an der Wertentwicklung des Basiswerts und/oder eine Verzinsung in Abhängigkeit von der Wertentwicklung des Basiswerts.
Mögliche Basiswerte können u.a. Aktienkörbe oder Indizes sein.
Von der DZ BANK emittierte Produktvarianten sind u.a. VarioZins worst-of Garantiezertifikate und Korridor-Garantiezertifikate.
VarioZins-worst-of-Garantiezertifikate mit Mindestverzinsung
Ein DZ BANK VarioZins-worst-of-Garantiezertifikat weist die Besonderheit auf, dass die Referenzaktien erst am Starttag endgültig festgelegt werden. In der Zeichnungsphase verfügt das Zertifikat neben den voraussichtlich verwendeten Referenzaktien über sogenannte Austauschaktien. Der Austausch einer Aktie erfolgt in Abhängigkeit von dem Anlageurteil des DZ BANK Research für die Referenzaktien am Ende der Zeichnungsphase.
Markterwartung
Ein DZ BANK VarioZins-worst-of-Garantiezertifikat richtet sich an Anleger, die davon ausgehen, dass die zugrunde liegenden Referenzaktien an den Beobachtungstagen nicht unter einer bestimmten Kursschwelle (Barriere) notieren werden.
Allgemeine Darstellung der Funktionsweise
Ein VarioZins-worst-of-Garantiezertifikat hat eine feste Laufzeit und wird unabhängig von den zugrunde liegenden Referenzaktien am Rückzahlungstermin zum Nennbetrag zurückgezahlt (Kapitalschutz).
Die Zinszahlungen an den Zinszahlungsterminen sind von der Kursentwicklung der Referenzaktien abhängig. Für die Höhe der Zinszahlungen gibt es nach jeder Zinsperiode zwei Möglichkeiten:
- Alle Referenzaktien notieren an den Beobachtungstagen einer Zinsperiode auf oder über ihrer jeweiligen Barriere. In diesem Fall erfolgt für die jeweilige Zinsperiode eine Zahlung der jeweiligen Höchstverzinsung pro Zertifikat.
- Mindestens eine Referenzaktie notiert an mindestens einem Beobachtungstag einer Zinsperiode unter ihrer jeweiligen Barriere. In diesem Fall erfolgt für die jeweilige Zinsperiode eine Zahlung der Mindestverzinsung pro Zertifikat.
Ansprüche aus den Referenzaktien (z.B. Stimmrechte, Dividenden) stehen dem Anleger nicht zu.
Risiken
Emittenten- / Bonitätsrisiko: Anleger sind dem Risiko der Insolvenz, das heißt einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit der DZ BANK ausgesetzt. Anleger sind auch dem Risiko ausgesetzt, dass die DZ BANK ihre Verpflichtungen aus dem Produkt im Abwicklungsfall aufgrund einer behördlichen Anordnung von Abwicklungsmaßnahmen nicht erfüllt. Eine solche Anordnung kann durch die zuständige Abwicklungsbehörde auch im Vorfeld eines Insolvenzverfahrens erfolgen, wenn die DZ BANK in ihrem Bestand gefährdet ist und dadurch die Finanzstabilität sichergestellt werden soll. Dies kann sich für Anleger nachteilig auswirken. Die Abwicklungsbehörde kann z.B. die Ansprüche der Anleger aus dem Produkt bis auf Null herabsetzen, das Produkt in Aktien der DZ BANK oder eines anderen Rechtsträgers umwandeln, Vermögenswerte der DZ BANK auf einen anderen Rechtsträger übertragen, die DZ BANK ersetzen, die Zahlungspflichten der DZ BANK aussetzen oder die verbindlichen Bedingungen dieses Produkts ändern. Eigentümer und Gläubiger der DZ BANK werden an einer Abwicklung der DZ BANK in der gesetzlich geregelten Reihenfolge beteiligt. Ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals ist möglich.
Produktbezogene Risiken: Der Kapitalschutz der DZ BANK in Höhe des Nennbetrags pro Zertifikat gilt nur am Rückzahlungstermin. Die endgültige Festlegung des Basiswerts erfolgt am Ende der Zeichnungsfrist und damit erst nach einer Investitionsentscheidung. Anleger sollten daher bei ihrer Investitionsentscheidung auch die Austauschaktien berücksichtigen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Falle eines Austauschs die Austauschaktien ebenso wie die übrigen Referenzaktien die Barriere während der Laufzeit unterschreiten. Die endgültige Zusammensetzung des Basiswerts wird von den Ergebnissen interner Bewertungsverfahren der DZ BANK und den daraus folgenden Anlageurteilen für einzelne Aktien beeinflusst. Diese können von den Bewertungen und Anlageurteilen Dritter abweichen. Je nach Wertentwicklung der Referenzaktien kann nach jeder Zinsperiode entweder nur die Mindestverzinsung gezahlt werden (Produkte mit Mindestverzinsung) oder die Zinszahlung kann entfallen (Produkte ohne Mindestverzinsung).
Preisänderungsrisiko: Der Anleger trägt das Risiko, dass der Wert des Produkts während der Laufzeit insbesondere durch fallende Kurse oder steigende Volatilität der Referenzaktien, ein steigendes allgemeines Zinsniveau, steigende Dividenden(-erwartungen) bei den Referenzaktien oder eine Verschlechterung der Bonität der DZ BANK nachteilig beeinflusst wird und auch deutlich unter dem Erwerbspreis liegen kann. Einzelne Marktfaktoren können jeder für sich wirken oder sich gegenseitig verstärken oder aufheben. Des Weiteren wirkt sich auch das Verhältnis der Kursbewegungen der Referenzaktien zueinander auf den Preis des Zertifikats aus (Korrelationsrisiko).
Risiken infolge von Anpassungen, Ersetzungen oder Abwandlung des Rückzahlungsprofils: Die DZ BANK ist bei Eintritt außerordentlicher Ereignisse berechtigt, die Zertifikatsbedingungen anzupassen, die Referenzaktien zu ersetzen oder das Rückzahlungsprofil abzuwandeln. Eine Anpassung oder Ersetzung kann sich nachteilig auf die Wertentwicklung und / oder das Rückzahlungsprofil des Zertifikats auswirken. Im Falle einer Abwandlung des Rückzahlungsprofils entfallen zwar alle Zinszahlungen ab dem Zeitpunkt, an dem das zur Abwandlung berechtigende Ereignis eingetreten ist. Allerdings erfolgt die Rückzahlung am Rückzahlungstermin mindestens zum Nennbetrag. Ein außerordentliches Ereignis, das zu einer Anpassung der Zertifikatsbedingungen oder Abwandlung des Rückzahlungsprofils führen kann, liegt zum Beispiel vor, wenn bei dem Emittent einer Referenzaktie (Gesellschaft) der Insolvenzfall (Zahlungsunfähigkeit/Überschuldung), die Auflösung oder Liquidation droht oder alle wesentlichen Vermögenswerte der Gesellschaft verstaatlicht oder enteignet werden oder wenn die erforderlichen Absicherungsgeschäfte für die DZ BANK vollständig oder teilweise rechtswidrig oder undurchführbar werden.
Korridor-Garantiezertifikate auf einen Performance-Index mit Mindestverzinsung
Markterwartung
Ein DZ BANK Korridor-Garantiezertifikat richtet sich an Anleger, die davon ausgehen, dass der zugrunde liegende Aktienindex (Basiswert) während der Zinsperioden immer innerhalb eines Korridors notiert. Dieser Korridor wird in jeder Zinsperiode durch eine untere und eine obere Kursschwelle (Barriere) bestimmt.
Allgemeine Darstellung der Funktionsweise
Ein Korridor-Garantiezertifikat hat eine feste Laufzeit und wird am Rückzahlungstermin zum Nennbetrag zurückgezahlt. Das Zertifikat bietet in Abhängigkeit von der Wertentwicklung des Basiswerts eine Zinszahlung nach jeder Zinsperiode.
Entscheidend für die Zinszahlung nach einer Zinsperiode ist jeder Kurs des Basiswerts. Für die Höhe der Zinszahlungen gibt es nach jeder Zinsperiode zwei Möglichkeiten:
- Der Basiswert notiert während der jeweiligen Zinsperiode immer auf oder über der unteren Barriere und auf oder unter der oberen Barriere. In diesem Fall erfolgt für die jeweilige Zinsperiode eine Zahlung der Höchstverzinsung pro Zertifikat.
- Der Basiswert notiert zu mindestens einem Zeitpunkt der jeweiligen Zinsperiode entweder unterhalb der unteren Barriere oder oberhalb der oberen Barriere. In diesem Fall erfolgt für die jeweilige Zinsperiode eine Zahlung der Mindestverzinsung pro Zertifikat.
Risiken
Emittenten- / Bonitätsrisiko: Anleger sind dem Risiko der Insolvenz, das heißt einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit der DZ BANK ausgesetzt. Anleger sind auch dem Risiko ausgesetzt, dass die DZ BANK ihre Verpflichtungen aus dem Produkt im Abwicklungsfall aufgrund einer behördlichen Anordnung von Abwicklungsmaßnahmen nicht erfüllt. Eine solche Anordnung kann durch die zuständige Abwicklungsbehörde auch im Vorfeld eines Insolvenzverfahrens erfolgen, wenn die DZ BANK in ihrem Bestand gefährdet ist und dadurch die Finanzstabilität sichergestellt werden soll. Dies kann sich für Anleger nachteilig auswirken. Die Abwicklungsbehörde kann z.B. die Ansprüche der Anleger aus dem Produkt bis auf Null herabsetzen, das Produkt in Aktien der DZ BANK oder eines anderen Rechtsträgers umwandeln, Vermögenswerte der DZ BANK auf einen anderen Rechtsträger übertragen, die DZ BANK ersetzen, die Zahlungspflichten der DZ BANK aussetzen oder die verbindlichen Bedingungen dieses Produkts ändern. Eigentümer und Gläubiger der DZ BANK werden an einer Abwicklung der DZ BANK in der gesetzlich geregelten Reihenfolge beteiligt. Ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals ist möglich.
Produktbezogene Risiken: Der Kapitalschutz der DZ BANK in Höhe des Nennbetrags pro Zertifikat gilt nur am Rückzahlungstermin. Notiert der dem Produkt zugrunde liegende Aktienindex (Basiswert) zu mindestens einem Zeitpunkt in einer Zinsperiode unterhalb der unteren Barriere oder oberhalb der oberen Barriere, erfolgt für die jeweilige Zinsperiode eine Zahlung der Mindestverzinsung pro Zertifikat (Produkte mit Mindestverzinsung) oder die Zinszahlung entfällt (Produkte ohne Mindestverzinsung). Im schlechtesten Fall wird nach jeder Zinsperiode nur die Mindestverzinsung gezahlt (Produkte mit Mindestverzinsung) oder die Zinszahlung entfällt für alle Zinsperioden (Produkte ohne Mindestverzinsung).
Preisänderungsrisiko: Der Anleger trägt das Risiko, dass der Wert des Produkts während der Laufzeit insbesondere durch steigende Volatilität des Basiswerts, ein steigendes allgemeines Zinsniveau oder eine Verschlechterung der Bonität der DZ BANK nachteilig beeinflusst wird und auch deutlich unter dem Erwerbspreis liegen kann. Einzelne Marktfaktoren können jeder für sich wirken oder sich gegenseitig verstärken oder aufheben. Des Weiteren wirkt sich auch die Wertentwicklung des zugrunde liegenden Aktienindex auf den Preis des Zertifikats aus.
Risiken infolge von Anpassungen, Ersetzungen oder Abwandlung des Rückzahlungsprofils: Die DZ BANK ist bei Eintritt außerordentlicher Ereignisse berechtigt, die verbindlichen Bedingungen des Produkts anzupassen, den Basiswert zu ersetzen oder das Rückzahlungsprofil abzuwandeln. Eine Anpassung oder Ersetzung kann sich nachteilig auf die Wertentwicklung und / oder das Rückzahlungsprofil des Produkts auswirken. Im Falle einer Abwandlung des Rückzahlungsprofils entfallen zwar alle Zinszahlungen ab dem Zeitpunkt, an dem das zur Abwandlung berechtigende Ereignis eingetreten ist. Allerdings erfolgt die Rückzahlung am Rückzahlungstermin mindestens zum Nennbetrag. Ein außerordentliches Ereignis, das zu einer Anpassung der verbindlichen Bedingungen des Produkts oder Abwandlung des Rückzahlungsprofils führen kann, liegt zum Beispiel vor, wenn der Basiswert nicht mehr berechnet oder veröffentlicht wird oder wenn die erforderlichen Absicherungsgeschäfte für die DZ BANK vollständig oder teilweise rechtswidrig oder undurchführbar werden.
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