Die DZ BANK emittiert Index-Zertifikate u.a. auf Aktien-Indizes und Rohstoffe bzw. Rohstoff-Futures.
Die nachfolgenden Erläuterungen beziehen sich auf ein Index-Zertifikat auf einen Aktien-Index.
Index-Zertifikate Classic, Index-Zertifikate Reverse, Index-Zertifikate Endlos
Markterwartung
Ein DZ BANK Index-Zertifikat auf einen Aktien-Index richtet sich an Anleger, die davon ausgehen, dass der Kurs des zugrunde liegenden Index (Basiswert) steigen wird.
Allgemeine Darstellung der Funktionsweise
Mit einem Index- / Partizipations-Zertifikat nimmt der Anleger an der Wertentwicklung des Basiswerts teil.
Index-Zertifikate haben i.d.R. keine feste Laufzeit. Neben der Möglichkeit des börslichen oder außerbörslichen Verkaufs hat der Anleger zu bestimmten Terminen ein Einlösungsrecht und der Emittent hat ein ordentliches Kündigungsrecht. Im Falle einer Einlösung durch den Anleger oder Kündigung durch den Emittenten hängt die Höhe der Rückzahlung vom Referenzpreis und dem Bezugsverhältnis ab. Der Referenzpreis ist der Schlusskurs des Basiswerts an dem betreffenden Einlösungs- bzw. Ordentlichen Kündigungstermin.
Der Anleger erhält während der Laufzeit des Zertifikats keine Zinsen oder sonstigen Erträge.
Risiken
Produktbezogene Risiken: Ein gänzlicher Verlust des eingesetzten Kapitals ist möglich (Totalverlustrisiko). Ein Totalverlust tritt ein, wenn der Schlusskurs des Basiswerts an dem betreffenden Einlösungs- bzw. Ordentlichen Kündigungstermin (Referenzpreis) null ist. Der Rückzahlungsbetrag bzw. Veräußerungserlös kann unter dem Kaufpreis des Zertifikats liegen. In diesem Fall erleidet der Anleger einen Verlust. Der Anleger trägt zudem das Risiko, dass der Emittent sein ordentliches Kündigungsrecht zu einem für ihn ungünstigen Zeitpunkt ausübt und der Anleger den Rückzahlungsbetrag nur zu schlechteren Bedingungen wieder anlegen kann (Kündigungs- und Wiederanlagerisiko).
Fremdwährungsrisiko: Ein auf Euro lautendes Produkt beinhaltet ein Fremdwährungsrisiko, wenn die Währung des Basiswerts von der Währung des Produkts (Euro) abweicht und das Produkt nicht gegen Wechselkursrisiken gesichert ist. D.h. der Anleger ist dem Risiko ausgesetzt, dass sich der Wechselkurs dieser Fremdwährung gegenüber dem Euro zum Nachteil des Anlegers ändert. Das ist dann der Fall, wenn der Wechselkurs Euro / Fremdwährung steigt. Lautet das Produkt auf eine Fremdwährung (nicht Euro), ist der Anleger dem Risiko ausgesetzt, dass sich der Wechselkurs dieser Fremdwährung gegenüber dem Euro zum Nachteil des Anlegers ändert. Das ist dann der Fall, wenn der Wechselkurs Euro / Fremdwährung steigt.
Emittenten- / Bonitätsrisiko: Anleger sind dem Risiko der Insolvenz, das heißt einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit der DZ BANK ausgesetzt. Anleger sind auch dem Risiko ausgesetzt, dass die DZ BANK ihre Verpflichtungen aus dem Produkt im Abwicklungsfall aufgrund einer behördlichen Anordnung von Abwicklungsmaßnahmen nicht erfüllt. Eine solche Anordnung kann durch die zuständige Abwicklungsbehörde auch im Vorfeld eines Insolvenzverfahrens erfolgen, wenn die DZ BANK in ihrem Bestand gefährdet ist und dadurch die Finanzstabilität sichergestellt werden soll. Dies kann sich für Anleger nachteilig auswirken. Die Abwicklungsbehörde kann z.B. die Ansprüche der Anleger aus dem Produkt bis auf Null herabsetzen, das Produkt in Aktien der DZ BANK oder eines anderen Rechtsträgers umwandeln, Vermögenswerte der DZ BANK auf einen anderen Rechtsträger übertragen, die DZ BANK ersetzen, die Zahlungspflichten der DZ BANK aussetzen oder die verbindlichen Bedingungen dieses Produkts ändern. Eigentümer und Gläubiger der DZ BANK werden an einer Abwicklung der DZ BANK in der gesetzlich geregelten Reihenfolge beteiligt. Ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals ist möglich.
Preisänderungsrisiko: Der Anleger trägt das Risiko, dass der Wert des Produkts während der Laufzeit insbesondere durch fallende Kurse des Basiswerts oder eine Verschlechterung der Bonität der DZ BANK nachteilig beeinflusst wird und auch deutlich unter dem Erwerbspreis liegen kann. Die einzelnen Marktfaktoren können jeder für sich wirken oder sich gegenseitig verstärken oder aufheben.
Risiken infolge von Anpassungen, Ersetzungen oder einer Kündigung: Die DZ BANK ist bei Eintritt außerordentlicher Ereignisse berechtigt, die verbindlichen Bedingungen des Produkts anzupassen, den Basiswert zu ersetzen oder das Produkte zu kündigen. Eine Anpassung oder Ersetzung kann sich nachteilig auf die Wertentwicklung und / oder das Rückzahlungsprofil des Produkts auswirken. Im Falle einer Kündigung kann der Kündigungsbetrag unter Umständen auch erheblich unter dem Erwerbspreis liegen. Zudem trägt der Anleger das Risiko, dass zu einem für ihn ungünstigen Zeitpunkt gekündigt wird und er den Kündigungsbetrag nur zu schlechteren Bedingungen wieder anlegen kann. Ein außerordentliches Ereignis, das zu einer Anpassung der verbindlichen Bedingungen des Produkts oder Kündigung des Produkts führen kann, liegt zum Beispiel vor, wenn der Basiswert nicht mehr berechnet oder veröffentlicht wird. Ein außerordentliches Ereignis, das zu einer Kündigung des Produkts führen kann, liegt zum Beispiel auch vor, wenn die erforderlichen Absicherungsgeschäfte für die DZ BANK vollständig oder teilweise rechtswidrig oder undurchführbar werden.
DZ BANK Index-Zertifikat Reverse
Die DZ BANK emittiert Index-Zertifikate Reverse auf Aktien-Indizes.
Markterwartung
Ein DZ BANK Index-Zertifikat Reverse richtet sich an Anleger, die davon ausgehen, dass der Kurs des zugrunde liegenden Index (Basiswert) fallen und nie auf über oder der Barriere notieren wird.
Allgemeine Darstellung der Funktionsweise
Ein Index-Zertifikat Reverse hat vorbehaltlich einer vorzeitigen Rückzahlung eine feste Laufzeit und wird am Rückzahlungstermin fällig. Das Zertifikat kann jedoch mit einer Verlängerungsoption für den Emittenten ausgestattet sein. In dem Fall steht dem Anleger jedoch ein Einlösungsrecht zu, wenn der Emittent von der Verlängerungsoption Gebrauch macht.
it einem Index-Zertifikat Reverse können Anleger von einer negativen Wertentwicklung des Basiswerts profitieren. Im Gegenzug tragen sie das Risiko einer positiven Wertentwicklung des Basiswerts, die zu einer vorzeitigen Fälligkeit und einer Rückzahlung zu Null oder nahezu Null führen kann, wenn der Basiswert auf oder über der Barriere notiert (Stopp-Loss-Ereignis).
Tritt kein Stopp-Loss-Ereignis ein, erhält der Anleger am Rückzahlungstermin einen Rückzahlungsbetrag, der dem Ergebnis der Formel (Basispreis - Referenzpreis) x Bezugsverhältnis entspricht. Der Referenzpreis ist der Schlusskurs des zugrunde liegenden Index am Bewertungstag. Je niedriger der Kurs des Basiswerts am Bewertungstag notiert, desto höher ist in diesem Fall der jeweilige Rückzahlungsbetrag.
Der Anleger erhält während der Laufzeit des Zertifikats keine Zinsen oder sonstigen Erträge.
Risiken
Produktbezogene Risiken: Ein gänzlicher Verlust des eingesetzten Kapitals ist möglich (Totalverlustrisiko). Ein Totalverlust tritt ein, wenn der Schlusskurs des zugrunde liegenden Aktienindex am Bewertungstag (Referenzpreis) auf oder über dem Basispreis notiert. Während der Laufzeit des Zertifikats kann es aufgrund eines Stopp-Loss-Ereignisses zu einer vorzeitigen Fälligkeit kommen. Dies ist dann der Fall, wenn der Basiswert an den Beobachtungstagen zu irgendeinem Zeitpunkt auf oder über der Barriere notiert. Tritt ein solches Stopp-Loss-Ereignis ein, ist der Rückzahlungsbetrag Null oder nahe Null, so dass für den Anleger das Risiko eines hohen finanziellen Verlusts bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals besteht. Der Anleger erleidet auch ohne Stopp-Loss-Ereignis dann einen Verlust, wenn der Rückzahlungsbetrag unter dem Erwerbspreis des Zertifikats liegt.
Fremdwährungsrisiko: Ein auf Euro lautendes Produkt beinhaltet ein Fremdwährungsrisiko, wenn die Währung des Basiswerts von der Währung des Produkts (Euro) abweicht und das Produkt nicht gegen Wechselkursrisiken gesichert ist. D.h. der Anleger ist dem Risiko ausgesetzt, dass sich der Wechselkurs dieser Fremdwährung gegenüber dem Euro zum Nachteil des Anlegers ändert. Das ist dann der Fall, wenn der Wechselkurs Euro / Fremdwährung steigt. Lautet das Produkt auf eine Fremdwährung (nicht Euro), ist der Anleger dem Risiko ausgesetzt, dass sich der Wechselkurs dieser Fremdwährung gegenüber dem Euro zum Nachteil des Anlegers ändert. Das ist dann der Fall, wenn der Wechselkurs Euro / Fremdwährung steigt.
Emittenten- / Bonitätsrisiko: Anleger sind dem Risiko der Insolvenz, das heißt einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit der DZ BANK ausgesetzt. Anleger sind auch dem Risiko ausgesetzt, dass die DZ BANK ihre Verpflichtungen aus dem Produkt im Abwicklungsfall aufgrund einer behördlichen Anordnung von Abwicklungsmaßnahmen nicht erfüllt. Eine solche Anordnung kann durch die zuständige Abwicklungsbehörde auch im Vorfeld eines Insolvenzverfahrens erfolgen, wenn die DZ BANK in ihrem Bestand gefährdet ist und dadurch die Finanzstabilität sichergestellt werden soll. Dies kann sich für Anleger nachteilig auswirken. Die Abwicklungsbehörde kann z.B. die Ansprüche der Anleger aus dem Produkt bis auf Null herabsetzen, das Produkt in Aktien der DZ BANK oder eines anderen Rechtsträgers umwandeln, Vermögenswerte der DZ BANK auf einen anderen Rechtsträger übertragen, die DZ BANK ersetzen, die Zahlungspflichten der DZ BANK aussetzen oder die verbindlichen Bedingungen dieses Produkts ändern. Eigentümer und Gläubiger der DZ BANK werden an einer Abwicklung der DZ BANK in der gesetzlich geregelten Reihenfolge beteiligt. Ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals ist möglich.
Preisänderungsrisiko: Der Anleger trägt das Risiko, dass der Wert des Produkts während der Laufzeit insbesondere durch steigende Kurse oder steigende Volatilität des Basiswerts, ein steigendes allgemeines Zinsniveau oder eine Verschlechterung der Bonität der DZ BANK nachteilig beeinflusst wird und auch deutlich unter dem Erwerbspreis liegen kann. Einzelne Marktfaktoren können jeder für sich wirken oder sich gegenseitig verstärken oder aufheben.
Risiken infolge von Anpassungen, Ersetzungen oder einer Kündigung: Die DZ BANK ist bei Eintritt außerordentlicher Ereignisse berechtigt, die verbindlichen Bedingungen des Produkts anzupassen, den Basiswert zu ersetzen oder das Produkt zu kündigen. Eine Anpassung oder Ersetzung kann sich nachteilig auf die Wertentwicklung und / oder das Rückzahlungsprofil des Produkts auswirken. Im Falle einer Kündigung kann der Kündigungsbetrag unter Umständen auch erheblich unter dem Erwerbspreis liegen. Zudem trägt der Anleger das Risiko, dass zu einem für ihn ungünstigen Zeitpunkt gekündigt wird und er den Kündigungsbetrag nur zu schlechteren Bedingungen wieder anlegen kann. Ein außerordentliches Ereignis, das zu einer Anpassung der verbindlichen Bedingungen des Produkts oder Kündigung des Produkts führen kann, liegt zum Beispiel vor, wenn der Basiswert nicht mehr berechnet oder veröffentlicht wird. Ein außerordentliches Ereignis, das zu einer Kündigung des Produkts führen kann, liegt zum Beispiel auch vor, wenn die erforderlichen Absicherungsgeschäfte für die DZ BANK vollständig oder teilweise rechtswidrig oder undurchführbar werden.
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