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Idee der Woche / 20.01.2026 | 11:39:08 Werbung

United Internet - Internet-Holding überzeugt mit attraktiver Langfrist-Story!

Marcus Landau
Redakteur Marcus Landau

Produktmanager bei der DZ BANK

United Internet bleibt eine der interessantesten Storys im Telekom-Sektor. Dank der Mehrheitsübernahme von 1&1 hat man nicht nur die Konzernstruktur erheblich vereinfacht, was mittelfristig erhebliche Synergien verspricht. Dank der Mehrheits-Beteiligung an der hochprofitablen Webhosting-Tochter IONOS bleibt United Internet eine attraktive Langfrist-Story, zumal die Bewertung mit einem KGV27e von 13,6 nicht teuer erscheint!

Marcus Landau
Redakteur Marcus Landau

Produktmanager bei der DZ BANK

United Internet - Beteiligungsholding mit attraktivem Portfolio!

Der Westerwälder Internet- und Mobilfunkkonzern United Internet gehört zu den beeindruckendsten Erfolgsstorys auf dem Parkett. Zu verdanken hat United Internet seine eindrucksvolle Erfolgsstory vor allem dem visionären Vorstandschef Ralph Dommermuth, der United Internet in den vergangenen Jahren auch dank gezielter Zukäufe zu einem der führenden Player im Mobilfunksegment (1&1) sowie im Bereich Webhosting-Services (IONOS) geformt hat.

 

IONOS überzeugt mit umfassenden Webhosting-Angeboten!

Als einer der Kronjuwelen im Beteiligungsportfolio von United Internet erweist sich die ebenfalls börsennotierte Konzerntochter IONOS. In der Vergangenheit hat sich IONOS in Schlüsselsegmenten auch dank Zukäufen und neuen Produkt-Launches vor allem bei Applikationen für den Homepage-Aufbau, Marketing-Apllikationen, BackUp- und Firewall-as-a-Service-Lösungen für private Nutzer als auch für kleine und mittelständische Unternehmenskunden als einer der beliebtesten Anbieter positioniert wobei man im Webhosting-Segment dank Kampfpreisen für Webhosting-Komplett-Pakete ab einem 1 Euro/Monat mit insgesamt mehr als 22 Millionen Domains und rund 6,2 Millionen eine kritische Größe erreicht hat.

 

Cloud-Angebote sollen weiter ausgebaut werden, Neue Angebote rund um KI-Agenten sollten Margen weiter verbessern!

Ausgebaut hat man zuletzt auch seine Kapazitäten im Bereich Rechenzentren und im Cloud-Segment, wobei IONOS mit 31 Rechenzentren in Deutschland, Europa und den USA mit über 100.000 Servern ebenfalls stark aufgestellt ist. IONOS bietet außerdem mit seinem breit gefächerten Angebot rund um Cloud-Services für Unternehmenskunden in Deutschland und Europa eine Alternative zu Cloud-Space-Angeboten vieler US-Branchengrößen wie Microsoft, Alphabet oder Amazon AWS. Vor dem Hintergrund des erneut hochkochenden Zollstreits zwischen den USA und Europa könnte sich dies für IONOS als Wettbewerbsvorteil erweisen, zumal viele Unternehmenskunden vertrauliche Daten vor dem Hintergrund wachsender Sicherheitsbedenken wohl doch lieber bei lokalen Anbietern wie IONOS anvertrauen wollen. Auch bei Öffentlichen Aufträgen im kann sich IONOS angesichts von Überlegungen, US-Branchengrößen bei Öffentlichen Ausschreibungen im Zuge der jüngsten Eskalation im Zollstreit mit den USA, künftig auszuschließen, berechtigte Hoffnungen auf neue Aufträge machen. Die Cloud-Sparte von IONOS ist schon jetzt ein wichtiger Anbieter für die Öffentliche Hand in Deutschland, wobei man mit seiner souveränen, DSGVO-konformen und BSI-konformen Cloud-Lösung die Digitalisierung von Behörden unterstützt, indem sie sichere Infrastruktur in Deutschland bietet, die Schutz vor dem US CLOUD Act gewährt und auf Open-Source-Technologien setzt, um maximale Transparenz und Datensouveränität zu gewährleisten, was durch Partnerschaften mit Organisationen wie govdigital erleichtert wird. Mit insgesamt 27 Mitgliedern deckt govdigital die große Mehrheit der öffentlichen IT-Dienstleister ab. Unter anderem sind die Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (akdb), die Bundesdruckerei, ekom21 sowie die Landesoberbehörde IT Baden-Württemberg (BITBW) Mitglieder der Genossenschaft. Frische Impulse versprechen bei der United Internet-Tochter neue KI-Agenten für kleine und mittelständische Unternehmen. Hier offeriert man unter anderem passende KI-Assistenten für den Kundensupport, aber auch komplexere Aufgaben wie die Erstellung von Content, Designs oder Coding an und baut sein Angebot rund um die digitalen Helfer für Unternehmenskunden weiter aus. Dabei bietet man seinen Kunden passende KI-Telefonassistenten im Pay-per-Use-Abo schon ab 19. Euro/Monat an. In Verbindung mit der starken Kundenbasis im Cloud-Segment eröffnen sich hier attraktive Cross-Selling-Chancen, was sich mittelfristig auch nachhaltig positiv beim Konzernergebnis der United Internet-Tochter niederschlagen sollte.

 

1&1 - United Internet stockt Beteiligung an Telekom-Tochter deutlich auf!

1&1, die ebenfalls börsennotierte Internet- und Mobilfunktochter von United Internet hatte zuletzt aufgrund des hohen Wettbewerbsdrucks mit einigen Problemen zu kämpfen und sah sich außerdem mit hohen Kosten in Zusammenhang mit dem Ausbau der konzerneigenen Mobilfunk-Infrastruktur konfrontiert. Zuletzt hatte man mit Kooperationen mit anderen Mobilfunkanbietern wie Vodafone erfolgreich gegengesteuert, wobei 1&1-Mobilfunkkunden in Gebieten ohne eigenes Mobilfunknetz auf das Vodafone-Netz zugreifen können. Im Zuge des von United Internet unterbreiteten Übernahmeangebots will sich die Konzernmutter nun 90% der 1&1-Anteile sichern, wobei man gleichzeitig auch die Konzernstruktur deutlich vereinfachen will. Mit dem Verkauf der Konzerntochter 1&1 Versatel für insgesamt 1,3 Mrd. Euro inklusive Schulden an 1&1 hat United Internet ihre Aktivitäten und Kompetenzen im Telekommunikationsgeschäft unter dem Dach der 1&1 AG gebündelt, was nach Einschätzung von Marktbeobachtern die Grundlage für einen Verkauf des Telekom- und Internet-Geschäfts von United Internet könnte. Bereits in der Vergangenheit hatte es diesbezügliche Spekulationen gegeben. Unter anderem hatte das "Handelsblatt" im Oktober berichtet, dass Telefonica Deutschland und 1&1 Gespräche über eine mögliche Kooperation geführt hätten. Nach Informationen des "Handelsblatts", dass sich bei seinen Angaben auf zwei Insider beruft, werde seitens des spanischen Mutterkonzerns langfristig eine Übernahme erwogen.

 

United Internet kann operativ überzeugen und bestätigt Jahresziele!

Operativ konnte United Internet zuletzt mit einem soliden Ergebnis aufwarten. So kletterten die Umsatzerlöse in den ersten neun Monaten um 1,4% auf 4,5 Mrd. Euro. Trotz hoher Kosten in Zusammenhang mit dem Ausbau der Telekom-Netzinfrastruktur bei 1&1 konnte der bereinigte operative Gewinn (EBITDA) um knapp 2% auf 966,4 Mio. Euro zulegen. Auch unter dem Strich konnte der bereinigte Gewinn je Aktie vor Einmaleffekten von 72 auf 75 Cent gesteigert werden. Im Anschluss bestätigte man die Jahresprognose und rechnet mit einem Gesamtumsatz von 6,40 Mrd. Euro, während der bereinigte operative Gewinn (EBITDA) bei 1,35 Mrd. Euro (Vorjahr: 1,29 Mrd. Euro) liegen soll. Dank der weiterhin vielversprechenden Aussichten im Kerngeschäft, vor allem bei der Konzerntochter IONOS sowie einem möglichen Verkauf der Konzerntochter 1&1 ´bleibt die Story bei United Internet weiterhin aussichtsreich. Für die Aktie spricht auch die Tatsache, dass die Konzernmutter aktuell deutlich unter ihrem Inneren Wert gehandelt wird. Denn aktuell bringt United Internet insgesamt 4,88 Mrd. Euro auf die Börsenwaage, während der Wert der Beteiligungen an IONOS und 1&1 aktuell an der Börse mit insgesamt 6,42 Mrd. Euro bewertet werden.  

 

Produktidee: Discount-Zertifikat Classic auf United Internet AG

Eine attraktive Alternative zur Direktanlage in die Aktie sind Discount-Zertifikate. Anlegern steht eine Auswahl an entsprechenden Produkten auf den Basiswert United Internet AG zur Verfügung. Ein Beispiel ist ein Discount-Zertifikat mit der WKN: DY82U6, das am 28.12.2026 fällig wird (Rückzahlungstermin) und mit einem Discount zum Kurs der Aktie United Internet AG notiert. Der Anleger erhält keine sonstigen Erträge (z.B. Dividenden) und hat keine weiteren Ansprüche aus dem Basiswert. Die Höhe der möglichen Rückzahlung wird bei 25,00 Euro begrenzt.

 

Für die Rückzahlung des Zertifikats gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Liegt der Schlusskurs des Basiswerts United Internet AG an der maßgeblichen Börse am 18.12.2026 (Referenzpreis) auf oder über dem Cap, erhält der Anleger den Höchstbetrag von 25,00 Euro.

2. Liegt der Referenzpreis unter dem Cap, erhält der Anleger einen Rückzahlungsbetrag, der dem Referenzpreis multipliziert mit dem Bezugsverhältnis (1,00) entspricht. Der Anleger erleidet einen Verlust, wenn der Rückzahlungsbetrag unter dem Erwerbspreis des Produkts liegt.

Ein gänzlicher Verlust des eingesetzten Kapitals ist möglich (Totalverlustrisiko). Ein Totalverlust tritt ein, wenn der Referenzpreis null ist. Ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals ist auch möglich, wenn die DZ BANK als Emittent ihre Verpflichtungen aus dem Zertifikat aufgrund behördlicher Anordnungen oder einer Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit/Überschuldung) nicht mehr erfüllen kann.

 

Das vorliegend beschriebene Discount-Zertifikat richtet sich an Anleger, die einen Anlagehorizont bis zum 28.12.2026 haben und davon ausgehen, dass der United Internet AG am 18.12.2026 auf oder über 25,00 Euro liegen wird.

 

Eine ausführliche Erläuterung der genannten Fachbegriffe finden Sie in unserem Glossar.

 

Stand: 20.01.2027, DZ BANK AG / Online-Redaktion

Hinweis auf Rechtliches, Prospekt und Basisinformationsblatt

Hinweis auf das Basisinformationsblatt
Das von der DZ BANK erstellte Basisinformationsblatt ist in der jeweils aktuellen Fassung auf der Internetseite der DZ BANK www.dzbank-wertpapiere.de/DY82U6 (dort unter „Dokumente“) abrufbar. Dies gilt, solange das Produkt für Privatanleger verfügbar ist.

Hinweis auf den Prospekt
Der gemäß gesetzlicher Vorgaben von der DZ BANK bezüglich des öffentlichen Angebots erstellte Basisprospekt sowie etwaige Nachträge und die zugehörigen Endgültigen Bedingungen sind auf der Internetseite der DZ BANK www.dzbank-wertpapiere.de veröffentlicht und können unter www.dzbank-wertpapiere.de/DY82U6 (dort unter „Dokumente“) abgerufen werden. Sie sollten den Prospekt lesen, bevor Sie eine Anlageentscheidung treffen, um die potenziellen Risiken und Chancen der Entscheidung, in die Wertpapiere zu investieren, vollends zu verstehen. Die Billigung des Prospekts von der zuständigen Behörde ist nicht als Befürwortung der angebotenen oder zum Handel an einem geregelten Markt zugelassenen Wertpapiere zu verstehen. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.

Rechtliche Hinweise: Diese Information ist eine Werbemitteilung und dient ausschließlich Informationszwecken. Diese Information wurde von dem Redakteur im Auftrag der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank („DZ BANK“) erstellt und ist zur Verteilung in der Bundesrepublik Deutschland bestimmt. Diese Werbemitteilung richtet sich nicht an Personen mit Wohn- und/oder Gesellschaftssitz und/oder Niederlassungen im Ausland, vor allem in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Großbritannien oder Japan. Diese Werbemitteilung darf im Ausland nur in Einklang mit den dort geltenden Rechtsvorschriften verteilt werden und Personen, die in den Besitz dieser Informationen und Materialien gelangen, haben sich über die dort geltenden Rechtsvorschriften zu informieren und diese zu befolgen. Diese Werbemitteilung stellt weder ein öffentliches Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zum Erwerb von Wertpapieren oder Finanzinstrumenten dar. Die DZ BANK ist insbesondere nicht als Anlageberater oder aufgrund einer Vermögensbetreuungspflicht tätig. Diese Werbemitteilung ist keine Finanzanalyse. Diese Werbemitteilung stellt eine unabhängige Bewertung der entsprechenden Emittentin bzw. Wertpapiere durch den Redakteur dar. Alle hierin enthaltenen Bewertungen, Stellungnahmen oder Erklärungen sind diejenigen des Redakteurs der Werbemitteilung und stimmen nicht notwendigerweise mit denen der Emittentin oder dritter Parteien überein. Angaben zu künftigen Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für die tatsächliche künftige Wertentwicklung. Der Redakteur hat die Informationen, auf die sich die Werbemitteilung stützt, aus als zuverlässig erachteten Quellen übernommen, ohne jedoch alle diese Informationen selbst zu verifizieren. Dementsprechend gibt die DZ BANK keine Gewährleistungen oder Zusicherungen hinsichtlich der Genauigkeit, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hierin enthaltenen Informationen oder Meinungen ab. Die DZ BANK übernimmt keine Haftung für unmittelbare oder mittelbare Schäden, die durch die Verteilung und/oder Verwendung dieser Werbemitteilung verursacht werden und/oder mit der Verteilung und/oder Verwendung dieser Werbemitteilung im Zusammenhang stehen. Eine Investitionsentscheidung bezüglich irgendwelcher Wertpapiere oder sonstiger Finanzinstrumente sollte auf der Grundlage eines Beratungsgesprächs sowie Prospekts oder Informationsmemorandums erfolgen und auf keinen Fall auf der Grundlage dieser Werbemitteilung. Die Bewertungen können je nach den speziellen Anlagezielen, dem Anlagehorizont oder der individuellen Vermögenslage für einzelne Anleger nicht oder nur bedingt geeignet sein. Die Informationen und Meinungen entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Erstellung der Werbemitteilung. Sie können aufgrund künftiger Entwicklungen überholt sein, ohne dass die Werbemitteilung geändert wurde.

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Discount 25 2026/12: Basiswert United Internet

DY82U6 / //
Quelle: DZ BANK: Geld 21.01. 16:37:28, Brief 21.01. 16:37:28
DY82U6 // Quelle: DZ BANK: Geld 21.01. 16:37:28, Brief 21.01. 16:37:28
22,15 EUR
Geld in EUR
22,17 EUR
Brief in EUR
-0,58%
Diff. Vortag in %
Basiswertkurs: 26,420 EUR
Quelle : Xetra , 16:19:59
  • Max Rendite 12,76%
  • Max Rendite in % p.a. 13,72% p.a.
  • Discount in % 16,09%
  • Cap 25,00 EUR
  • Abstand zum Cap in % -5,37%
  • Bezugsverhältnis (BV) / Bezugsgröße 1,00

News / United Internet AG

21.01.2026 | 11:31:50 (dpa-AFX)
ROUNDUP: EU-Kommission will schnelles Internet durchsetzen

STRASSBURG/BRÜSSEL (dpa-AFX) - Mehr Menschen in Deutschland und anderen EU-Staaten sollen schnelles Internet bekommen. Die EU-Kommission will durch eine Marktreform für eine bessere 5G-Netzabdeckung sowie mehr Glasfaser-Ausbau sorgen, wie aus einem in Straßburg vorgestellten Gesetzesvorschlag hervorgeht.

Bis spätestens 2035 sollen in der gesamten EU demnach alte DSL-Verbindungen durch moderne Internetanschlüsse ersetzt werden. Dafür sollen die Mitgliedstaaten dem Vorschlag nach bis 2029 verbindliche Pläne vorlegen.

Die Brüsseler Behörde betonte, dass die Verbraucher durch die DSL-Abschaltungen keine Nachteile erfahren dürften und sich auf eine durchgehende Versorgung mit Internet verlassen können müssten. Vereinzelte Ausnahmen soll es demnach geben, wenn Kupferleitungen noch immer die beste Lösung bleiben, etwa weil der Verbau von Glasfaser zu teuer ist.

Wie die EU-Kommission bei 5G aufholen will

Daneben sollen die Vorschläge zu mehr Investitionen im Ausbau von Mobilfunknetzen führen. Europa war bei der Einführung von 5G hinter seinen internationalen Konkurrenten her gehinkt, wie die EU-Kommission einräumte. Sie führt das auch auf große Unterschiede zwischen den EU-Staaten bei der Genehmigung von Frequenzen zurück. Das soll besonders bei der nächsten Generation des Mobilfunkstandards (6G) nicht wieder passieren - auch um wirtschaftlich nicht den Anschluss zu verlieren.

Daher soll besonders die Vergabe von Frequenzen an Telekommunikationsanbieter neu geregelt werden. Die EU-Kommission will die Vergabe von Mobilfunkfrequenzen vereinheitlichen und zudem unbefristet machen, um Telekom, Vodafone <GB00BH4HKS39> und Co. mehr Planungssicherheit zu geben. In Deutschland hatten die zuletzt 2019 versteigerten Lizenzen eine Laufzeit bis 2040.

Große Netzbetreiber wollen Gebühren von Netflix <US64110L1061> und Co.

In Europa verbinden sich verschiedene Netzbetreiber wie Telekom, Vodafone, Orange oder Telefónica gegenseitig, um den globalen Internetverkehr zu ermöglichen, oft in der Regel kostenfrei oder fast kostenlos. Auch kleinere Anbieter, große Streamingdienste, Unternehmen und Universitäten profitieren von diesem Prinzip.

Große Telekommunikationsanbieter wollen jedoch zunehmend Gebühren von datenintensiven Diensten wie Netflix oder YouTube verlangen, da der Ausbau von Infrastruktur wie 5G hohe Kosten verursacht - an denen sich die Nutznießer bisher nicht beteiligen, so die Argumentation der Netzbetreiber.

Kritiker: Dienste im Internet könnten teurer werden

Die EU-Kommission schlägt zwar eine derartige Netzgebühr nicht vor, dafür aber die Möglichkeit einer Schlichtung durch Behörden, wenn sich in Verhandlungen zwischen Netzbetreibern, Cloud-Anbietern und Inhaltsanbietern keine Lösung ergibt.

Kritiker befürchten, dass die Netzbetreiber dadurch mehr Geld von denen verlangen könnten, die sich mit ihnen zusammenschalten wollen. Die entstehenden Kosten könnten etwa Cloud-Anbieter oder Streamingplattformen auf die Kunden umlegen, befürchtet etwa die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Auch die Monopolkommission

- ein unabhängiges Beratungsgremium, das die Bundesregierung in

Fragen des Wettbewerbs berät - lehnt eine Schlichtung durch Behörden ab.

Der Vorschlag der EU-Kommission ist eine Verordnung und keine Richtlinie - wäre also für Deutschland und die anderen Mitgliedsländer bindend. Bevor diese aber in Kraft treten kann, müssen sich zunächst das Europäische Parlament und die EU-Staaten damit befassen. Sie können dabei auch Änderungsvorschläge machen. Worauf sich die Institutionen einigen, ist offen./tre/DP/mis

21.01.2026 | 11:11:52 (dpa-AFX)
EU-Kommission will DSL-Aus und Internetmarkt reformieren
15.01.2026 | 12:35:02 (dpa-AFX)
ANALYSE-FLASH: Berenberg senkt Ziel für United Internet auf 35 Euro - 'Buy'
14.01.2026 | 14:26:27 (dpa-AFX)
AKTIE IM FOKUS: United Internet schwach - MWB: kein weiteres Aufwärtspotenzial
08.01.2026 | 15:30:34 (dpa-AFX)
BGH kippt Klausel zu Mindestlaufzeit bei Glasfaser-Verträgen
17.12.2025 | 13:43:38 (dpa-AFX)
ROUNDUP: Ionos präzisiert Umsatzprognose für 2025 - Zuversicht für 2026
17.12.2025 | 08:47:42 (dpa-AFX)
AKTIE IM FOKUS: Ionos steigen nach präzisiertem Ausblick vorbörslich

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