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Idee der Woche / Archiv: 03.03.2026 | 10:40:50 Werbung

United Internet - Übernahmefantasie bei 1&1 sorgt für Schwung!

Marcus Landau
Redakteur Marcus Landau

Produktmanager bei der DZ BANK

United Internet bleibt eine der interessantesten Storys auf dem Parkett. Die von Konzerngründer Ralph Dommermuth geführte Holding-Gesellschaft hat sich in den vergangenen Jahren durch den Verkauf von Randbereichen erfolgreich neu aufgestellt und verfügt mit den ebenfalls börsennotierten Konzerntöchtern Ionos sowie 1&1 über attraktive Beteiligungen.

Marcus Landau
Redakteur Marcus Landau

Produktmanager bei der DZ BANK

Ionos - Webhosting-Tochter überzeugt mit starkem Produktportfolio!

Die auf Webhosting-Services spezialisierte Konzerntochter IONOS gehört zu den chancenreichsten Beteiligungen von United Internet. Als Anbieter von Applikationen für den Homepage-Aufbau, Marketing-Anwendungen sowie Backup- und Firewall-as-a-Service-Lösungen für Privatkunden sowie kleine und mittelständische Unternehmen hat sich Ionos in diesen Segmenten eine starke Marktposition aufgebaut und ist auch im Webhosting-Segment dank Komplett- und Bundle-Angeboten nicht nur einer der führenden, sondern auch eine der günstigsten Anbieter. Frische Impulse verspricht der zuletzt weiter forcierte Ausbau Cloud-Infrastruktur. Mit weltweit mehr als 100.000 Servern in Deutschland, Europa und den USA hat man mittlerweile eine kritische Größe erreicht und kann damit US-Big-Playern wie Amazon AWS, Microsoft oder Alphabet bei Cloud-Angeboten für Unternehmenskunden Paroli bieten. Nicht nur Unternehmenskunden, sondern auch die Öffentliche Hand greifen aufgrund wachsender Sicherheitsbedenken auf die Cloud-Angebote von IONOS zurück, zumal man DSGVO- und BSI-konformen Cloud-Lösungen anbietet. Mit neuen KI-Agenten, die Unternehmenskunden bei Routine-Aufgaben wie Telefon-Services und Customer-Support-Lösungen unterstützen, erschließt sich IONOS neue vielversprechende Umsatzpotentiale, was das Geschäft mittelfristig weiter ankurbeln dürfte.

 

Mobilfunktochter 1&1 leidet unter Wettbewerbsdruck und hohen Investitionen in den Mobilfunknetzausbau!

Herausfordernd bleibt das Umfeld für die Mobilfunktochter 1&1, die sich in einem zunehmend wettbewerbsintensiven Marktumfeld gegen Schwergewichte wie die Deutsche Telekom, Vodafone oder Telefonica behaupten muss. Mittelfristig will sich 1&1 durch den Aufbau eines konzerneigenen Mobilfunknetzwerks als unabhängiger Mobilfunkanbieter positionieren, was jedoch hohe Investitionen erfordert. Durch Kooperationen etwa mit Vodafone, im Rahmen derer 1&1-Kunden auf das gut ausgebaute Mobilfunknetz von Vodafone zugreifen können, hat sich die United Internet-Tochter neu aufgestellt, nachdem man zuvor auf Netzkapazitäten von Telefonica Deutschland zugegriffen hatte. Mit einem Mitte Mai vergangenen Jahres unterbreiteten Übernahmeangebot will United Internet seinen Anteil an der Mobilfunktochter auf bis zu 90% ausbauen und hat sich mittlerweile 86,46% der ausstehenden Aktien von 1&1 gesichert. Damit ordnet man nicht nur die Beteiligungsstruktur neu, sondern legt auch die Basis für einen möglichen Komplett-Verkauf von 1&1, was sich auch nachhaltig positiv beim Konzernergebnis der Konzernmutter niederschlagen dürfte. Allein in den ersten neun Monaten 2025 summierten sich die Anlaufkosten für das 1&1 Mobilfunknetz auf -201,2 Mio. Euro.

 

Übernahmespekulationen rund um 1&1 verdichten sich!

Für Fantasie sorgt bei United Internet ein möglicher Komplettverkauf der Mobilfunktochter 1&1. Hier gibt es schon seit geraumer Zeit Spekulationen über eine mögliche Übernahme durch den spanischen Branchenprimus Telefonica, der sich durch den Kauf von 1&1 auf dem deutschen Markt erheblich verstärken dürfte. Entsprechende Übernahmegerüchte sind nicht neu, zumal bereits im Oktober vergangenen Jahres Spekulationen über eine Komplett-Übernahme der United Internet-Tochter durch Telefonica hochgekocht waren. Nun berichtet das spanische Internet-Portal "El Espanol" unter Berufung auf informierte Kreise, dass sich Telefonica in Übernahmeverhandlungen mit 1&1 befindet. Auch Telefonica steht gerade im Deutschland-Geschäft mit seiner Konzerntochter O2 unter Druck. Im abgelaufenen Fiskaljahr musste Telefonica Deutschland auch aufgrund der Tatsache, dass man 1&1 als Mieter des O2-Mobilfunknetzwerks verloren hatte, einen deutlichen Umsatzrückgang von -3,8% auf rund 8,2 Mrd. Euro hinnehmen, während der bereinigte operative Gewinn um -8,8% sank. Allerdings konnte die spanische Konzerntochter Telefonica Deutschland bei den Vertragskunden immerhin einen Anstieg von +192.000 auf rund 18 Millionen vorweisen. Da Telefonica auch mittel- bis langfristig auf dem lukrativen deutschen Mobilfunkmarkt präsent sein will, wäre eine Übernahme des Wettbewerbers 1&1 mit seinen knapp 12,50 Millionen Mobilfunknutzern auch aufgrund möglicher Synergien für Telefonica strategisch sinnvoll. Kommt es tatsächlich zu einer Komplett-Übernahme von 1&1 durch Telefonica Deutschland, wären die hohen Investitionen in den Aufbau des konzerneigenen Mobilfunknetzwerks von 1&1 obsolet, was sich auch positiv beim Konzernergebnis von United Internet niederschlagen würde.

 

United Internet mit soliden Zahlen!

Operativ konnte United Internet trotz hoher Investitionen bei der Mobilfunktochter 1&1 in den Netzausbau überzeugen. Bei einem Umsatzplus von 1,4% auf 4,50 Mrd. Euro verbesserte sich der bereinigte operative Gewinn um 1,9% auf 966,4 Mio. Euro. Im Anschluss bestätigte man die Jahresprognose, die ein EBITDA von ca. 1,3 Mrd. Euro vorsieht, nachdem man hier in 2024 bei 1,25 Mrd. Euro gelegen hatte. Attraktiv ist United Internet auch aufgrund der Tatsache, dass die Aktie derzeit an der Börse deutlich unter ihrem inneren Wert notiert. So wird United Internet aktuell mit 4,75 Mrd. Euro bewertet. Die 63,8%ige Beteiligung an IONOS liegt aktuell bei knapp 2 Mrd. Euro, während die 1&1-Beteiligung (United Internet-Anteil: 86,46%) aktuell mit 3,68 Mrd. Euro bewertet wird. Damit liegt der Wert der Beteiligungen an IONOS und 1&1 bei rund 5,68 Mrd. Euro, während die Konzernmutter derzeit lediglich knapp 4,75 Mrd. Euro auf die Börsenwaage bringt.

 

Produktidee: Discount-Zertifikat Classic auf United Internet AG

Eine attraktive Alternative zur Direktanlage in die Aktie sind Discount-Zertifikate. Anlegern steht eine Auswahl an entsprechenden Produkten auf den Basiswert United Internet AG zur Verfügung. Ein Beispiel ist ein Discount-Zertifikat mit der WKN: DY82U6, das am 28.12.2026 fällig wird (Rückzahlungstermin) und mit einem Discount zum Kurs der Aktie United Internet AG notiert. Der Anleger erhält keine sonstigen Erträge (z.B. Dividenden) und hat keine weiteren Ansprüche aus dem Basiswert. Die Höhe der möglichen Rückzahlung wird bei 25,00 Euro begrenzt.

 

Für die Rückzahlung des Zertifikats gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Liegt der Schlusskurs des Basiswerts United Internet AG an der maßgeblichen Börse am 18.12.2026 (Referenzpreis) auf oder über dem Cap, erhält der Anleger den Höchstbetrag von 25,00 Euro.

2. Liegt der Referenzpreis unter dem Cap, erhält der Anleger einen Rückzahlungsbetrag, der dem Referenzpreis multipliziert mit dem Bezugsverhältnis (1,00) entspricht. Der Anleger erleidet einen Verlust, wenn der Rückzahlungsbetrag unter dem Erwerbspreis des Produkts liegt.

Ein gänzlicher Verlust des eingesetzten Kapitals ist möglich (Totalverlustrisiko). Ein Totalverlust tritt ein, wenn der Referenzpreis null ist. Ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals ist auch möglich, wenn die DZ BANK als Emittent ihre Verpflichtungen aus dem Zertifikat aufgrund behördlicher Anordnungen oder einer Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit/Überschuldung) nicht mehr erfüllen kann.

 

Das vorliegend beschriebene Discount-Zertifikat richtet sich an Anleger, die einen Anlagehorizont bis zum 28.12.2026 haben und davon ausgehen, dass die United Internet AG am 18.12.2026 auf oder über 25,00 Euro liegen wird.

 

Eine ausführliche Erläuterung der genannten Fachbegriffe finden Sie in unserem Glossar.

 

Stand: 03.03.2026, DZ BANK AG / Online-Redaktion

Hinweis auf Rechtliches, Prospekt und Basisinformationsblatt

Hinweis auf das Basisinformationsblatt
Das von der DZ BANK erstellte Basisinformationsblatt ist in der jeweils aktuellen Fassung auf der Internetseite der DZ BANK www.dzbank-wertpapiere.de/DY82U6 (dort unter „Dokumente“) abrufbar. Dies gilt, solange das Produkt für Privatanleger verfügbar ist.

Hinweis auf den Prospekt
Der gemäß gesetzlicher Vorgaben von der DZ BANK bezüglich des öffentlichen Angebots erstellte Basisprospekt sowie etwaige Nachträge und die zugehörigen Endgültigen Bedingungen sind auf der Internetseite der DZ BANK www.dzbank-wertpapiere.de veröffentlicht und können unter www.dzbank-wertpapiere.de/DY82U6 (dort unter „Dokumente“) abgerufen werden. Sie sollten den Prospekt lesen, bevor Sie eine Anlageentscheidung treffen, um die potenziellen Risiken und Chancen der Entscheidung, in die Wertpapiere zu investieren, vollends zu verstehen. Die Billigung des Prospekts von der zuständigen Behörde ist nicht als Befürwortung der angebotenen oder zum Handel an einem geregelten Markt zugelassenen Wertpapiere zu verstehen. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.

Rechtliche Hinweise: Diese Information ist eine Werbemitteilung und dient ausschließlich Informationszwecken. Diese Information wurde von dem Redakteur im Auftrag der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank („DZ BANK“) erstellt und ist zur Verteilung in der Bundesrepublik Deutschland bestimmt. Diese Werbemitteilung richtet sich nicht an Personen mit Wohn- und/oder Gesellschaftssitz und/oder Niederlassungen im Ausland, vor allem in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Großbritannien oder Japan. Diese Werbemitteilung darf im Ausland nur in Einklang mit den dort geltenden Rechtsvorschriften verteilt werden und Personen, die in den Besitz dieser Informationen und Materialien gelangen, haben sich über die dort geltenden Rechtsvorschriften zu informieren und diese zu befolgen. Diese Werbemitteilung stellt weder ein öffentliches Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zum Erwerb von Wertpapieren oder Finanzinstrumenten dar. Die DZ BANK ist insbesondere nicht als Anlageberater oder aufgrund einer Vermögensbetreuungspflicht tätig. Diese Werbemitteilung ist keine Finanzanalyse. Diese Werbemitteilung stellt eine unabhängige Bewertung der entsprechenden Emittentin bzw. Wertpapiere durch den Redakteur dar. Alle hierin enthaltenen Bewertungen, Stellungnahmen oder Erklärungen sind diejenigen des Redakteurs der Werbemitteilung und stimmen nicht notwendigerweise mit denen der Emittentin oder dritter Parteien überein. Angaben zu künftigen Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für die tatsächliche künftige Wertentwicklung. Der Redakteur hat die Informationen, auf die sich die Werbemitteilung stützt, aus als zuverlässig erachteten Quellen übernommen, ohne jedoch alle diese Informationen selbst zu verifizieren. Dementsprechend gibt die DZ BANK keine Gewährleistungen oder Zusicherungen hinsichtlich der Genauigkeit, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hierin enthaltenen Informationen oder Meinungen ab. Die DZ BANK übernimmt keine Haftung für unmittelbare oder mittelbare Schäden, die durch die Verteilung und/oder Verwendung dieser Werbemitteilung verursacht werden und/oder mit der Verteilung und/oder Verwendung dieser Werbemitteilung im Zusammenhang stehen. Eine Investitionsentscheidung bezüglich irgendwelcher Wertpapiere oder sonstiger Finanzinstrumente sollte auf der Grundlage eines Beratungsgesprächs sowie Prospekts oder Informationsmemorandums erfolgen und auf keinen Fall auf der Grundlage dieser Werbemitteilung. Die Bewertungen können je nach den speziellen Anlagezielen, dem Anlagehorizont oder der individuellen Vermögenslage für einzelne Anleger nicht oder nur bedingt geeignet sein. Die Informationen und Meinungen entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Erstellung der Werbemitteilung. Sie können aufgrund künftiger Entwicklungen überholt sein, ohne dass die Werbemitteilung geändert wurde.

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Discount 25 2026/12: Basiswert United Internet

DY82U6 / //
Quelle: DZ BANK: Geld 27.04., Brief 27.04.
DY82U6 // Quelle: DZ BANK: Geld 27.04., Brief 27.04.
22,36 EUR
Geld in EUR
22,54 EUR
Brief in EUR
-0,62%
Diff. Vortag in %
Basiswertkurs: 26,660 EUR
Quelle : Xetra , 27.04.
  • Max Rendite 10,91%
  • Max Rendite in % p.a. 16,76% p.a.
  • Discount in % 15,45%
  • Cap 25,00 EUR
  • Abstand zum Cap in % -6,23%
  • Bezugsverhältnis (BV) / Bezugsgröße 1,00

News / United Internet AG

15.04.2026 | 10:47:59 (dpa-AFX)
ROUNDUP/Weniger zahlen bei miesem Handynetz: Staat legt Regeln fest

BONN (dpa-AFX) - Bei besonders schlechtem Handynetz können Deutschlands Verbraucherinnen und Verbraucher künftig Tests durchführen, um vorzeitig aus dem Vertrag herauszukommen oder um weniger zu zahlen. Die Bundesnetzagentur veröffentlichte ein Regelwerk, mit dem ein schon seit 2021 geltender Rechtsanspruch endlich genutzt werden kann. Bisher war das Minderungsrecht im Mobilfunk ein unbrauchbares Hilfsmittel, da das Regelwerk für die konkrete Umsetzung fehlte. Das ändert sich nun.

Mit der Verfügung können sich Verbraucher auf das Minderungsrecht berufen und ab Montag rechtsverbindliche Tests mit einer neuen App der Bundesnetzagentur durchführen. Damit können sie Defizite nachweisen und eine Preissenkung oder eine Sonderkündigung erzwingen.

Bei Mobilfunk-Verträgen steht in den dazugehörigen Produktinformationsblättern, wie hoch der geschätzte Maximalwert der Datenübertragung ist. Liegen "erhebliche, kontinuierliche und regelmäßig wiederkehrende Abweichungen bei der Geschwindigkeit" zwischen der tatsächlichen und der vom Anbieter angegebenen Leistung vor, so greift der Rechtsanspruch. Jetzt legt die Bundesnetzagentur den Messkatalog fest.

Die Netzagentur macht Ernst

Die Regulierungsbehörde schrieb Schwellen fest, ab denen der Minderungsanspruch greift. Wohnt man in einer dünn besiedelten Gegend auf dem Land, so müssen die Netzverbindungen mindestens zehn Prozent der vertraglich zugesicherten Maximalgeschwindigkeit erreichen. In Gegenden mit mittlerer Haushaltsdichte müssen 15 Prozent erreicht werden und in dicht besiedelten Gegenden 25 Prozent. Diese Schwellen müssen aber keineswegs immer übersprungen werden, sondern nur einige wenige Male.

Grundsätzlich sind 30 Messungen über die ab Montag verfügbare App "Breitbandmessung Nachweisverfahren Mobilfunk" nötig, verteilt auf fünf Tage mit jeweils sechs Messungen. Wird die Mindestschwelle an mindestens drei Tagen kein einziges Mal erreicht, so greift der Rechtsanspruch. Theoretisch reicht es aus, wenn nur drei Messungen, verteilt auf drei Tage, knapp über der Schwelle liegen - auch wenn die anderen 27 Messungen darunter sind, so hat man dennoch keinen Rechtsanspruch.

Die Bundesnetzagentur hatte ihr Regelwerk als Entwurf bereits 2024 vorgestellt. Das finale Papier enthält nur eine wesentliche Änderung, die etwas verbraucherfreundlicher ist: Wird die Mindestschwelle schon an den ersten drei Messtagen kein einziges Mal übersprungen, so muss man gar nicht weitermessen und darf vorzeitig aufhören - dann sind also nur 18 Messungen nötig und man spart sich etwas Zeit. Wie hoch die Preisminderung genau ist, muss jeder mit seinem Provider klären und notfalls vor Gericht ziehen.

Kritik von Verbraucherschützern

Verbraucherschützer sehen das Minderungsrecht grundsätzlich positiv, die 2024 vorgeschlagenen Anforderungen halten sie aber für zu lasch. "Im schlimmsten Fall müssen Mobilfunkanbieter lediglich zehn Prozent der vertraglich vereinbarten Maximalgeschwindigkeit liefern, ohne dass dies Konsequenzen hat", sagt Felix Flosbach von der Verbraucherzentrale NRW. "Das ist aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW kein ausgeglichenes vertragliches Verhältnis mehr zwischen Anbietern und Kunden."

Im Festnetz gibt es ebenfalls ein Minderungsrecht, die hierfür nötigen Messungen können seit 2022 durchgeführt werden. Die Erfahrungen zeigten, dass die Anbieter meistens am längeren Hebel sitzen, sagt Verbraucherschützer Flosbach. "Minderungsansprüche werden kleingerechnet und es gibt für die Betroffenen keine wirklichen Alternativen."

Das sei im Mobilfunkbereich anders. "Nach einer aufwendigen Messung können Betroffene nun endlich mindern oder nach Ablauf einer Nachbesserungsfrist kündigen", sagt Flosbach. "Gerade im Mobilfunkbereich gibt es Netzalternativen, die je nach Standort eine bessere Leistung versprechen."

Flosbach wertet besonders das Sonderkündigungsrecht als hilfreich für Verbraucher. "Wenn ich einen Handyvertrag unterschreibe und dann feststelle, dass der Provider bei mir daheim auf dem Land nur sehr schlechtes Netz bietet, dann kann ich dank Minderungsrecht schnell wechseln zu einem anderen Handynetz-Anbieter."

Branchenvertreter schütteln den Kopf

Vertreter der Telekommunikationsbranche bekommen bei dem Thema schlechte Laune. Der politisch beschlossene Minderungsanspruch im Mobilfunk sei "kaum praxistauglich", moniert der Geschäftsführer des Branchenverbandes VATM, Frederic Ufer. Das Messverfahren sei kompliziert und eher abschreckend.

Es könne die vielen unterschiedlichen Mess-Situationen nie vollständig korrekt dokumentieren, zumal die Ergebnisse durch äußere Umstände verfälscht werden können, moniert Ufer. Tatsächlich kann bei den Messungen geschummelt werden, etwa indem man in den Keller geht, das ist auch der Bundesnetzagentur bewusst. Sie versucht, den Schummelfaktor zu begrenzen: Zunächst muss man bestätigen, dass man bei der Messung im Freien steht. Die App ermittelt die Standortgenauigkeit per GPS-Signal auf 30 Meter - geht man zum Schummeln nach drinnen, kann das wegen des Signals auffliegen.

Die Branche habe erhebliche Zweifel an der Belastbarkeit der Ergebnisse, sagt VATM-Geschäftsführer Ufer. "Unter dem Strich kann ein gesetzlich verankerter Minderungsanspruch kein praxistaugliches Instrument für mehr Verbraucherschutz sein, sondern er bleibt lediglich ein weiteres bürokratisches Ungetüm."

Eine Sprecherin der Deutschen Telekom berichtet, ihre Firma erhalte derzeit nur relativ wenige Messprotokolle zu dem bereits geltenden Festnetz-Minderungsanspruch. Jeder Fall werde sorgfältig geprüft./wdw/DP/nas

15.04.2026 | 06:40:09 (dpa-AFX)
Weniger zahlen bei miesem Handynetz: Staat legt Regeln fest
07.04.2026 | 09:05:01 (dpa-AFX)
ANALYSE-FLASH: Barclays hebt Ziel für United Internet - 'Equal Weight'
27.03.2026 | 14:39:35 (dpa-AFX)
Tech-Allianz startet Gegenentwurf zu Microsoft Office
24.03.2026 | 16:42:02 (dpa-AFX)
United-Internet-Tochter Ionos bringt nächsten Aktienrückkauf auf den Weg
21.03.2026 | 01:35:04 (dpa-AFX)
1&1-Chef Dommermuth schließt Verkauf an Telefonica aus
19.03.2026 | 15:21:06 (dpa-AFX)
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