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Aktienanleihe Classic 6,6% 2027/09: Basiswert GRAND CITY PROPERTIES

DN39A3 / DE000DN39A39 //
Quelle: DZ BANK: Geld 03.11. 17:36:49, Brief 03.11. 17:36:49
DN39A3 DE000DN39A39 // Quelle: DZ BANK: Geld 03.11. 17:36:49, Brief 03.11. 17:36:49
94,05 %
Geld in %
94,25 %
Brief in %
-0,39%
Diff. Vortag in %
Basiswertkurs: 7,080 EUR
Quelle : Xetra , 17:35:06
  • Basispreis 7,00 EUR
  • Abstand zum Basispreis in % 1,13%
  • Zinssatz in % p.a. 6,60% p.a.
  • Bezugsverhältnis (BV) / Bezugsgröße 142,857
  • Max Rendite in % p.a. 13,96% p.a.
  • Seitwärtsrendite in % 12,13%
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Chart

Aktienanleihe Classic 6,6% 2027/09: Basiswert GRAND CITY PROPERTIES

  • Intraday
  • 1W
  • 1M
  • 3M
  • 6M
  • 1J
  • 2J
  • 5J
  • Max
Quelle: DZ BANK AG, Frankfurt: 03.11. 17:36:49
Charts zeigen die Wertentwicklungen der Vergangenheit. Zukünftige Ergebnisse können sowohl niedriger als auch höher ausfallen. Falls Kurse in Fremdwährung notieren, kann die Rendite infolge von Währungsschwankungen steigen oder fallen. © 2026 DZ BANK AG

Stammdaten

Stammdaten
WKN / ISIN DN39A3 / DE000DN39A39
Emittent DZ BANK AG
Produktstruktur Zertifikat
Kategorie Aktienanleihe
Produkttyp Aktienanleihe Classic
Währung des Produktes EUR
Quanto Nein
Abwicklungsart Barausgleich oder Physische Lieferung
Emissionsdatum 04.08.2026
Erster Handelstag 04.08.2026
Letzter Handelstag 16.09.2027
Handelszeiten 08:00 - 22:00 Hinweise zur Kursstellung
Letzter Bewertungstag 17.09.2027
Zahltag 24.09.2027
Fälligkeitsdatum 24.09.2027
Bezugsverhältnis 142,857
Basispreis 7,00 EUR
Nennbetrag 1.000,00 EUR
Bereits aufgelaufene Stückzinsen 16,093151 EUR
Zinssatz in % p.a. 6,60% p.a.

Kennzahlen

Kennzahlen
Berechnung: 03.11.2026, 17:36:49 Uhr mit Geld 94,05 % / Brief 94,25 %
Spread Absolut 0,20 %
Spread Homogenisiert 0,0014 %
Spread in % des Briefkurses 0,21%
Abstand zum Basispreis in % 1,13%
Max Rendite 12,13%
Max Rendite in % p.a. 13,72% p.a.
Seitwärtsrendite in % 12,13%
Seitwärtsrendite p.a. 13,72% p.a.
Performance seit Auflegung in % -5,95%

Basiswert

Basiswert
Kurs 7,080 EUR
Diff. Vortag in % -0,98%
52 Wochen Tief 6,390 EUR
52 Wochen Hoch 11,220 EUR
Quelle Xetra, 17:35:06
Basiswert GRAND CITY PROPERTIES S.A.
WKN / ISIN A1JXCV / LU0775917882
KGV --
Produkttyp Aktie
Sektor Finanzsektor

Produktbeschreibung

Die Aktienanleihe hat eine feste Laufzeit und wird am 24.09.2027 (Rückzahlungstermin) fällig. Sie erhalten am Zinszahlungstermin, ebenfalls der 24.09.2027, eine Zinszahlung von 6,60% p.a. Die Zinszahlung erfolgt unabhängig von der Wertentwicklung des Basiswerts.

Am Rückzahlungstermin gibt es folgende Rückzahlungsmöglichkeiten:
  1. Liegt der Schlusskurs des Basiswerts Grand City Properties SA an der maßgeblichen Börse am 17.09.2027 (Referenzpreis) auf oder über dem Basispreis, erhalten Sie den Nennbetrag von 1.000,00 EUR.

  2. Liegt der Referenzpreis unter dem Basispreis, erhalten Sie eine durch das Bezugsverhältnis bestimmte Anzahl von Aktien des Basiswerts. Wir liefern keine Bruchteile von Aktien. Für diese erhalten Sie eine Zahlung eines Ausgleichsbetrags. Dieser entspricht dem Referenzpreis multipliziert mit dem Bruchteil des Basiswerts. Ein Zusammenfassen mehrerer Ausgleichsbeträge zu Ansprüchen auf Lieferung von Aktien des Basiswerts ist ausgeschlossen. Sie erleiden einen Verlust, wenn der Wert der gelieferten Aktien des Basiswerts am Rückzahlungstermin zzgl. des Ausgleichsbetrags und der Zinszahlung unter dem Erwerbspreis der Aktienanleihe liegt.


Bei einem Erwerb des Produkts während der Laufzeit müssen Sie aufgelaufene Zinsen (Stückzinsen) anteilig entrichten.

Sie verzichten auf den Anspruch auf Dividenden aus dem Basiswert und haben keine weiteren Ansprüche aus dem Basiswert (z.B. Stimmrechte).

Analyse

Gesamteindruck
Einfach nutzbares Gesamtrating basierend auf einer fundamentalen, technischen und Risikoanalyse unter Einbezug von Branchen- und Marktumfeld.

Neutral

Gewinnprognose
Der Veränderungstrend der Gewinnprognosen über ein Zeitfenster von 7 Wochen. Aktuelle Aktienbewertungen ausgewählter Analysten finden Sie unter DPA-AFX ANALYSER.

Negative Analystenhaltung seit 09.10.2026

Kurs-Gewinn-Verhältnis
Das KGV setzt den aktuellen Kurs der Aktie ins Verhältnis zu seiner Gewinnerwartung. Es wird auf Basis der langfristigen Gewinnprognosen der Analysten errechnet.
7,1

Erwartetes KGV für 2028

Risiko-Bewertung
Gesamteinschätzung des Risikos auf Basis des Bear Market und des Bad News Factors.

Mittel

Bear-Market-Faktor
Risiko Parameter, der anhand des Titelverhaltens in sich abwärts bewegenden Märkten das Marktrisiko einer Aktie angibt.

Mittlere Anfälligkeit bei Indexrückgängen

Korrelation
Die Korrelation gibt an, inwieweit die Bewegungen der Aktie mit denen Ihres Indexes übereinstimmen.
50,1%

Mittelstarke Korrelation mit dem STOXX600

Marktkapitalisierung (Mrd. USD) 1,32 Kleiner Marktwert Mit einer Marktkapitalisierung von <$2 Mrd., ist GRAND CITY PROPERTIES ein niedrig kapitalisierter Titel.
Gewinnprognose Negative Analystenhaltung seit 09.10.2026 Die Gewinnerwartung der Analysten pro Aktie liegen heute niedriger als vor sieben Wochen. Dieser negative Trend hat am 09.10.2026 bei einem Kurs von 6,69 eingesetzt.
Preis Überbewertet, gemäss theScreener Auf Basis des Wachstumspotentials und eigener Kriterien, erscheint uns der Aktienkurs aktuell überbewertet.
Relative Performance -5,4% Unter Druck (vs. STOXX600) Dividendenbereinigt liegt die Aktie über vier Wochen betrachtet -5,4% hinter dem STOXX600 zurück.
Mittelfristiger Trend Negative Tendenz seit dem 18.08.2026 Der dividendenbereinigte technische 40-Tage Trend ist seit dem 18.08.2026 negativ.
Wachstum KGV 0,5 >50% Aufschlag relativ zur Wachstumserwartung Liegt das "Verhältnis zwischen Wachstum plus geschätzte Dividende und KGV" unter 0,6, so beinhaltet der Kurs bereits einen starken Aufschlag gegenüber dem normalen Preis für das Wachstumspotential. Hier: 50% Aufschlag.
KGV 7,1 Erwartetes KGV für 2028 Das erwartete KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis) gilt für das Jahr 2028.
Langfristiges Wachstum -3,9% Wachstum heute bis 2028 p.a. Die durchschnittlichen jährlichen Wachstumsraten gelten für die Gewinne von heute bis 2028.
Anzahl der Analysten 3 Nur von wenigen Analysten verfolgt In den zurückliegenden sieben Wochen haben durchschnittlich 3 Analysten eine Schätzung des Gewinns pro Aktie für diesen Titel abgegeben.
Dividenden Rendite 7,4% Dividende durch Gewinn gedeckt Für die während den nächsten 12 Monaten erwartete Dividende müssen voraussichtlich 53,15% des Gewinns verwendet werden.
Risiko-Bewertung Mittel Die Aktie ist seit dem 02.06.2026 als Titel mit mittlerer Sensitivität eingestuft.
Bear-Market-Faktor Mittlere Anfälligkeit bei Indexrückgängen Die Aktie tendiert dazu, Indexrückgänge in etwa gleichem Umfang mitzuvollziehen.
Bad News Geringe Kursrückgänge bei spezifischen Problemen Der Titel verzeichnet bei unternehmensspezifischen Problemen i.d.R. geringe Kursabschläge in Höhe von durchschnittlich 2,3%.
Beta 1,25 Hohe Anfälligkeit vs. STOXX600 Die Aktie tendiert dazu, pro 1% Indexbewegung mit einem Ausschlag von 1,25% zu reagieren.
Korrelation 365 Tage 50,1% Mittelstarke Korrelation mit dem STOXX600 50,1% der Kursschwankungen werden durch Indexbewegungen verursacht.
Value at Risk 1,10 EUR Das geschätzte mittelfristige Value at Risk beträgt 1,10 EUR oder 0,16% Das geschätzte Value at Risk beträgt 1,10 EUR. Das Risiko liegt deshalb bei 0,16%. Dieser Wert basiert auf der mittelfristigen historischen Volatilität (1 Monat) mit einem Konfidenzintervall von 95%.
Volatilität der über 1 Monat 39,9%
Volatilität der über 12 Monate 32,6%

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Eingabe individueller Gebühren, Provisionen und anderer Entgelte

Beim Erwerb von Aktien, Zertifikaten und anderen Wertpapieren fallen in der Regel Transaktionskosten an. Neben den Transaktionskosten, die beim Kauf zu entrichten sind, kommen oftmals noch Depotgebühren hinzu. Mit dem Brutto-/Nettowertentwicklungsrechner können Sie Ihre individuell bereinigte Wertentwicklung seit Valuta, die sich unter Berücksichtigung sämtlicher Kosten (Provisionen, Gebühren und andere Entgelte) ergibt, errechnen. Bitte berücksichtigen Sie, dass sich die Angaben auf die Vergangenheit beziehen und historische Wertentwicklungen keinen verlässlichen Indikator für zukünftige Ergebnisse darstellen.

News

02.11.2026 | 06:18:42 (dpa-AFX)
Was das Grundgesetz zur Vergesellschaftung sagt

BERLIN (dpa-AFX) - Die Vergesellschaftung von Wohnungen ist in Berlin seit Jahren ein Thema. Mit zunehmender Wahrscheinlichkeit einer rot-grün-roten Landesregierung kocht die Debatte erneut hoch. Die Bundesregierung will die Berliner Pläne mit einem Investitionsschutzgesetz erschweren. Ein solches Gesetz ist verfassungsrechtlich aber ebenso umstritten, wie die Vergesellschaftung an sich. Wo liegen die juristischen Knackpunkte?

Grundgesetz regelt Vergesellschaftung

In erster Linie wird in der Debatte oft auf Artikel 15 im Grundgesetz verwiesen. Danach können Grund und Boden "zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden". Der Artikel ist aber bisher nie angewendet worden, auch deswegen ist seine Auslegung umstritten. Es gibt kaum Rechtsprechung, auf die man sich berufen kann.

"Ein Vergesellschaftungsgesetz müsste sich aber an dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit messen", sagt Thorsten Schmidt, Rechtsprofessor an der Universität Potsdam. Es müsse also einem legitimen Zweck dienen und geeignet, erforderlich und angemessen sein, diesen zu erfüllen. Bei der geplanten Vergesellschaftung von Wohnungen in Berlin wäre das nach Schmidts Einschätzung nicht der Fall. Unter anderem gäbe es mildere Mittel, um bezahlbaren Wohnraum zu erreichen, sagt er. Juristisch ist aber strittig, ob Artikel 15 einer Verhältnismäßigkeitsprüfung unterliegt.

Weitreichender Eigentumsschutz in Berliner Verfassung

Auch die Landesverfassung Berlins spielt bei den Vergesellschaftungsplänen eine Rolle, sagt Schmidt. "Die Landesverfassung hat wie das Grundgesetz eine Vorschrift zum Schutz von Eigentum", erklärt der Staatsrechtler. "Was man darin aber nicht findet, ist ein Gegenstück zu Artikel 15 - also einen Artikel, der Vergesellschaftung erlaubt". Eigentum werde in Berlin also weitreichender geschützt als nach dem Grundgesetz.

Kommt es also auf die Berliner oder die Bundesregelung an? An sich gilt laut Grundgesetz: "Bundesrecht bricht Landesrecht". Es gibt aber eine Ausnahme: Wenn Regelungen der Landesverfassung Grundrechte gewährleisten, bleiben diese in Kraft. "Eine Landesverfassung darf also einen weitergehenden Grundrechtsschutz haben als das Grundgesetz", sagt Schmidt. "Deshalb erscheint es mir auch sehr zweifelhaft, ob man in Berlin überhaupt vergesellschaften kann."

Angemessene Entschädigung der Unternehmen nötig

Anders sah das 2023 eine vom Berliner Senat eingesetzte Expertenkommission. In ihrem Bericht erklärte die Mehrheit der 13 Fachleute - darunter die frühere SPD-Justizministerin Herta Däubler-Gmelin und Professorin Ann-Katrin Kaufhold, die heute Vizepräsidentin am Bundesverfassungsgericht ist - die Sozialisierung von großen Wohnungsunternehmen in Berlin grundsätzlich für zulässig.

"Wenn, dann ist eine Vergesellschaftung aber nur gegen eine angemessene Entschädigung der betroffenen Unternehmen möglich", betont Professor Wolfgang Durner von der Uni Bonn, der Mitglied der Kommission war. Bei Enteignungen werde meist nach Marktwert entschädigt, prinzipiell könne der Gesetzgeber den aber unterschreiten, sagt er. "Je stärker der Wert des entzogenen Guts auf eigener Leistung beruht, desto stärker muss die Entschädigung sich dem Marktwert annähern."

Mit Blick auf Berlin stelle sich die Frage, ob Wohnungsunternehmen für eine Wertsteigerung ihrer Immobilienbestände eine Leistung erbracht haben oder nicht. Sollte das Bundesverfassungsgericht am Ende eine vollzogene Vergesellschaftung billigen, die Höhe der Entschädigung aber beanstanden und eine Orientierung am Marktwert einfordern, "kämen auf das Land Berlin vermutlich weitere zweistellige Milliardenbeträge obendrauf", so Durner.

Bundesregierung will hohe Hürden einführen

Ob es in Berlin überhaupt zur Sozialisierung von Wohnungen kommt, ist unklar. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat angekündigt, das durch ein Bundesgesetz zu erschweren. Eine Vergesellschaftung soll nur möglich sein, wenn die Landesregierung beweisen kann, dass alle anderen Mittel ausgeschöpft wurden.

Befürworter der Vergesellschaftung wie die Spitzenkandidatin der Berliner Linken, Elif Eralp, halten den Vorstoß für verfassungswidrig. Zumindest ist die Sache auch hier rechtlich komplex: Nach dem Grundgesetz hätten sowohl Bund als auch Länder das Recht, Regelungen zur Vergesellschaftung zu erlassen, sagt Professor Schmidt. Der Bund müsse dann nachweisen, dass ein Bundesgesetz notwendig ist.

Bund darf Vergesellschaftung nicht pauschal verbieten

Zudem dürfe der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz nur Gebrauch machen, wenn er "positiv gestalte". Er dürfe Vergesellschaftung etwa nicht pauschal verbieten, so Schmidt. "Wenn er aber herausstellt, dass er die Eigentumsfreiheit schützen will, indem er Investitionen absichert, zugleich aber Interessen der Mieter im Blick hat, wäre das eine positive Regelung."

Irgendwann wird der Streit wohl beim Bundesverfassungsgericht landen

- etwa, weil die betroffenen Wohnungsunternehmen eine Verletzung

ihrer Grundrechte geltend machen und Verfassungsbeschwerde einlegen. Der Bund, eine Landesregierung oder ein Viertel der Bundestagsabgeordneten könnten ein Vergesellschaftungsgesetz zudem per Normenkontrollantrag prüfen lassen. Auf diese Weise könnte auch ein Investitionsschutzgesetz in Karlsruhe auf den Prüfstand kommen. Bis zu einer endgültigen Klärung wird es vermutlich mehrere Jahre dauern./jml/DP/zb

02.11.2026 | 06:18:11 (dpa-AFX)
Linke: Mehr als 11.000 Mieter alarmierten über App die Ämter
23.10.2026 | 11:45:13 (dpa-AFX)
Original-Research: Grand City Properties SA (von First Berlin Equity Research...
21.10.2026 | 12:46:31 (dpa-AFX)
KORREKTUR/AKTIE IM FOKUS: Immobilienwerte erholt - Grand City kauft LEG-Anteile
21.10.2026 | 12:38:13 (dpa-AFX)
ROUNDUP: Grand City Properties kauft ein Fünftel an LEG Immobilien
21.10.2026 | 12:37:17 (dpa-AFX)
KORREKTUR: Aroundtown-Tochter Grand City Properties kauft 20 Prozent an LEG
21.10.2026 | 09:17:07 (dpa-AFX)
AKTIE IM FOKUS: Immobilienwerte etwas erholt - Grand City kauft LEG-Anteile