•  

     FAQ

    In unseren FAQ finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten.

    Für Begriffserklärungen können Sie unser Glossar nutzen.

    FAQ
  •  

     Kontaktformular

    Kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular.

    Servicezeiten: Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 17:30 Uhr

    Kontaktformular
  •  

     E-Mail

    Kontaktieren Sie uns per E-Mail.

    wertpapiere@dzbank.de

    Mail schreiben
  •  

     Live-Chat

    Kontaktieren Sie uns über den Live-Chat.

    Servicezeiten: Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 17:30 Uhr

    Chat
  •  

     Anruf

    Montags bis Freitags von 08:30 Uhr bis 17:30 Uhr sind wir unter der Nummer (069)-7447-7035 für Sie da.

    Anruf

Optionsschein Classic Long 204 2025/12: Basiswert Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie

DQ28HW / DE000DQ28HW5 //
Quelle: DZ BANK: Geld 12.08. 15:57:29, Brief 12.08. 15:57:29
DQ28HW DE000DQ28HW5 // Quelle: DZ BANK: Geld 12.08. 15:57:29, Brief 12.08. 15:57:29
1,29 EUR
Geld in EUR
1,30 EUR
Brief in EUR
1,57%
Diff. Vortag in %
Basiswertkurs: 204,68 USD
Quelle : NASDAQ , --
  • Basispreis 204,00 USD
  • Abstand zum Basispreis in % -0,33%
  • Bezugsverhältnis (BV) / Bezugsgröße 0,10
  • Omega in % --
  • Delta --
  • Letzter Bewertungstag 19.12.2025
  •  
  •  
  •  
  •  
Hinweis der DZ BANK:
Das öffentliche Angebot dieses Wertpapiers ist beendet. Kursstellungen nur während der Börsenzeiten.

Chart

Optionsschein Classic Long 204 2025/12: Basiswert Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie

  • Intraday
  • 1W
  • 1M
  • 3M
  • 6M
  • 1J
  • 2J
  • 5J
  • Max
Quelle: DZ BANK AG, Frankfurt: 12.08. 15:57:29
Charts zeigen die Wertentwicklungen der Vergangenheit. Zukünftige Ergebnisse können sowohl niedriger als auch höher ausfallen. Falls Kurse in Fremdwährung notieren, kann die Rendite infolge von Währungsschwankungen steigen oder fallen. © 2025 DZ BANK AG

Stammdaten

Stammdaten
WKN / ISIN DQ28HW / DE000DQ28HW5
Emittent DZ BANK AG
Produktstruktur Hebelprodukt
Kategorie Optionsschein Classic
Produkttyp long (steigende Markterwartung)
Währung des Produktes EUR
Quanto Nein
Bezugsverhältnis (BV) / Bezugsgröße 0,10
Ausübung Amerikanisch
Emissionsdatum 03.05.2024
Erster Handelstag 03.05.2024
Letzter Handelstag 18.12.2025
Handelszeiten 08:00 - 22:00 Hinweise zur Kursstellung
Letzter Bewertungstag 19.12.2025
Zahltag 30.12.2025
Fälligkeitsdatum 30.12.2025
Basispreis 204,00 USD

Kennzahlen

Kennzahlen
Berechnung: 12.08.2025, 15:57:29 Uhr mit Geld 1,29 EUR / Brief 1,30 EUR
Spread Absolut 0,01 EUR
Spread Homogenisiert 0,10 EUR
Spread in % des Briefkurses 0,77%
Aufgeld in % p.a. 21,31% p.a.
Aufgeld in % 7,07%
Break-Even 219,14201 USD
Innerer Wert 0,068 USD
Delta --
Implizite Volatilität 30,33%
Theta --
Zeitwert 1,231619 EUR
Omega in % --
Totalverlust- Wahrscheinlichkeit MISSING
Gamma --
Vega --
Hebel 13,52x
Performance seit Auflegung in % -19,38%

Basiswert

Basiswert
Kurs 204,68 USD
Diff. Vortag in % 1,51%
52 Wochen Tief 142,75 USD
52 Wochen Hoch 208,64 USD
Quelle NASDAQ, --
Basiswert Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie
WKN / ISIN A14Y6H / US02079K1079
KGV --
Produkttyp Aktie
Sektor Informationstechnologie

Produktbeschreibung

Art:
Dieses Produkt ist eine Inhaberschuldverschreibung nach deutschem Recht.

Laufzeit:
Dieses Produkt hat eine feste Laufzeit und wird am 30.12.2025 (Rückzahlungstermin) fällig.

Ziele:
Ziel dieses Produkts ist es, Ihnen einen bestimmten Anspruch zu vorab festgelegten Bedingungen zu gewähren. Sie partizipieren überproportional (gehebelt) an allen Kursentwicklungen des Basiswerts. Aufgrund seiner Hebelwirkung reagiert das Produkt auf kleinste Kursbewegungen des Basiswerts. Sie können das Produkt an jedem üblichen Handelstag während der Ausübungsfrist ausüben (bezeichnet als amerikanische Option). Wird das Produkt nicht innerhalb der Ausübungsfrist ausgeübt, ist der Ausübungstag der letzte Ausübungstag.

Für die Rückzahlung des Produkts gibt es die folgenden Möglichkeiten:
  1. Im Falle einer wirksamen Ausübung des Produkts erhalten Sie am Rückzahlungstermin einen Rückzahlungsbetrag, wenn der Referenzpreis über dem Basispreis liegt. Der Rückzahlungsbetrag entspricht der Differenz zwischen Referenzpreis und Basispreis, multipliziert mit dem Bezugsverhältnis. Das Ergebnis wird anschließend in EUR umgerechnet.

  2. Wird von der DZ BANK kein positiver Rückzahlungsbetrag nach vorstehender Vorgehensweise berechnet, gilt Folgendes: Der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin beträgt 0,001 EUR pro Produkt, wobei der Rückzahlungsbetrag, den die DZ BANK an Sie zahlt, aufsummiert für sämtliche von Ihnen gehaltenen Produkte berechnet und kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet wird. Soweit Sie weniger als zehn Produkte halten, wird unabhängig von der Anzahl der Produkte, die Sie halten, ein Betrag in Höhe von 0,01 EUR gezahlt.


Dieses Produkt ist nicht währungsgesichert. Die Entwicklung des EUR/USD-Wechselkurses hat damit Auswirkungen auf die Höhe des in EUR zahlbaren Rückzahlungsbetrags.
Der EUR-Gegenwert wird an dem auf den Ausübungstag folgenden Kalendertag, an dem ein Fixing stattfindet auf Basis des WMR Benchmark 2 p.m. CET EUR-Fixings errechnet.
Sie erhalten keine sonstigen Erträge (z.B. Dividenden) und haben keine weiteren Ansprüche (z.B. Stimmrechte) aus dem Basiswert.

Analyse

AktieDatum
Zeitraum
DatumZeitraumAkt. Kurs
Kursziel
Akt. KursKurszielAbstand in %AnalystBew.Bewertung
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie24.07.2025
12 Monate
24.07.202512 Monate204,68
204,68--DZ BANK
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie16.07.2025
12 Monate
16.07.202512 Monate204,68
192
204,681926,195036UBS
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie21.05.2025
12 Monate
21.05.202512 Monate204,68
204,68--DZ BANK
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie25.04.2025
12 Monate
25.04.202512 Monate204,68
204,68--DZ BANK
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie22.12.2024
12 Monate
22.12.202412 Monate204,68
232
204,6823213,347665JPMORGAN
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie30.10.2024
12 Monate
30.10.202412 Monate204,68
204,68--DZ BANK
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie30.10.2024
12 Monate
30.10.202412 Monate204,68
204,68--DZ BANK
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie11.10.2024
12 Monate
11.10.202412 Monate204,68
208
204,682081,622044JPMORGAN
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie09.10.2024
12 Monate
09.10.202412 Monate204,68
208
204,682081,622044JPMORGAN
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie06.10.2024
12 Monate
06.10.202412 Monate204,68
208
204,682081,622044JPMORGAN

Tools

OPTIONSSCHEINRECHNER
Für Finanzexperten mit Erfahrung in Hebelprodukten
Für Finanzexperten mit Erfahrung in Hebelprodukten
  • Produkt Optionsschein Classic Long 204 2025/12: Basiswert Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie
  • WKN DQ28HW
Simulation
Kennzahlen und Sensitivitäten

Die Simulation beruht allein auf Ihren Einstellungen und stellt keinen verlässlichen Indikator für die zukünftige Wertentwicklung des Basiswertes oder des Zertifikates dar.

News

12.08.2025 | 11:08:21 (dpa-AFX)
WDH/ROUNDUP: Digitale Souveränität für Deutschland vorerst unerreichbar

(In einer früheren Version des Artikels fehlte eine Jahreszahl, die nun im elften Absatz ergänzt wurde.)

BERLIN (dpa-AFX) - Seine Abhängigkeit von Cloud-Lösungen, KI-Modellen und anderen Tech-Produkten aus dem Ausland wird Deutschland nach Einschätzung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) so bald nicht überwinden. Da der Staat seine digitalen Systeme und Daten bis auf weiteres nicht ohne Input aus dem außereuropäischen Ausland nutzen könne, gehe es kurzfristig darum, möglichst viele Kontrollmechanismen einzubauen, erklärt BSI-Präsidentin Claudia Plattner. "Wenn es um die digitale Souveränität geht, also die Nutzung europäischer oder deutscher Hersteller und Dienstleister - auch für Satelliten oder KI-Anwendungen - dann muss man sich auch mal ehrlich machen", sagt Plattner der Deutschen Presse-Agentur.

US-Tech-Firmen haben zehn Jahre Vorsprung

Fortschritte seien hier zwar sichtbar. Dennoch sei klar, "dass manche der großen Firmen, vor allem aus den USA, jetzt schon zehn Jahre Vorsprung haben, was entsprechende Investitionen angeht".

Das bedeute für Behörden und Unternehmen in Deutschland: "Wir haben technologische Abhängigkeiten an ganz vielen Stellen." Es sei unrealistisch zu glauben, "dass wir das kurzfristig alles selbst können werden", sagt Plattner, die seit gut zwei Jahren an der Spitze des Bundesamtes steht.

Das BSI ist die zentrale staatliche Stelle in Deutschland für Fragen der IT-Sicherheit. Es gehört zum Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums. Das Bundesamt mit Hauptsitz in Bonn unterstützt Behörden des Bundes bei der Absicherung ihrer IT-Systeme, warnt vor Risiken und entwickelt Sicherheitsstandards, die auch für Unternehmen relevant sind. Für Unternehmen der sogenannten kritischen Infrastrukturen - dazu zählen etwa Energie, Gesundheit, Telekommunikation und Transport - sind bestimmte BSI-Vorgaben sogar gesetzlich vorgeschrieben.

Kontrolle ist wichtig

Auf Behördenseite braucht es nach Einschätzung der BSI-Chefin eine Strategie, nach der entschieden wird, welche Technologien von außen eingekauft werden "und wie wir eine gewisse Kontrolle darüber gewinnen". Ein solches Konstrukt sei auch die im ersten Quartal dieses Jahres geschlossene Kooperation des BSI mit Google <US02079K1079>.

Google Cloud und das BSI hatten im Februar eine Vereinbarung unterzeichnet. Ziel sei es, die Entwicklung und Bereitstellung sicherer Cloud-Lösungen für Behörden auf Bundes-, Landes - und Kommunalebene zu unterstützen. "Ein besonderer Schwerpunkt der Vereinbarung liegt auf der Gewährung der Datensouveränität", hieß es damals in einer Mitteilung.

Erpressungspotenzial für die USA?

Harsche Kritik an der Vereinbarung kam im März von der Gesellschaft für Informatik. Sie erklärte, es sei "unverantwortlich, dass die US-Regierung zusätzliches Erpressungspotenzial - noch dazu von einer für IT-Sicherheit verantwortlichen deutschen Behörde - frei Haus erhält". Google sei aufgrund der Rechtslage in den USA gar nicht in der Lage, einen souveränen Dienst anzubieten. Der "Cloud Act" regelt den Zugriff von US-Behörden auf Daten, die bei US-Unternehmen gespeichert sind - auch dann, wenn diese Daten sich außerhalb der USA befinden, etwa auf Servern in Europa.

Updates ja, unkontrollierte Steuerbefehle nein

Jede Applikation, jedes Smartphone und jedes Betriebssystem sende eine Menge von Daten, etwa Diagnosedaten, sagt Plattner. Bei der Kooperation mit Google wolle man daher sicherstellen "dass es keinen unkontrollierten Datenabfluss gibt".

Gleichzeitig gehe es darum, zu kontrollieren, was an Steuerbefehlen hineinkommt. "Denn theoretisch wäre es ja sonst möglich, alle Clouds, alle Solarpanels oder alle Elektrofahrzeuge eines Herstellers auf einen Schlag abzustellen." Da es aber sehr wohl Zugänge für Updates geben müsse, sei die Kontrollfrage nicht trivial. Das BSI kümmere sich daher intensiv um dieses Thema.

Problematische Gesetze auch in China

Der US-Cloud-Act sei eines von diversen Gesetzen in den USA, die dem Staat viele Zugriffsmöglichkeiten zubilligten, räumt Plattner ein. So etwas finde man auch in China. Die Antwort auf die Frage der Kontrolle sollte aus Sicht der BSI-Chefin aber nicht politisch sein, sondern technologisch. "Es geht darum, sicherzustellen, dass ein Zugriff technisch nicht möglich ist", betont sie. Dabei gehe es insbesondere um Verschlüsselung und die Frage, ob der Nutzer die Hoheit über diese Schlüssel habe.

Separate Cloud von deutschem Anbieter

Der deutsche Cloudanbieter Ionos <DE000A3E00M1> hat im Frühjahr 2024 einen Auftrag von der Bundesverwaltung für den Aufbau einer besonders strikt abgesicherten Computer-Cloud-Lösung erhalten. Die "private Enterprise-Cloud", die vom BSI zertifiziert wurde, soll laut Unternehmen in den Rechenzentren des Informationstechnikzentrums Bund betrieben werden. Das Besondere an der Lösung der United-Internet-Tochter ist, dass diese Plattform nicht mit dem öffentlichen Internet verbunden ist.

Wer ist verantwortlich für KI-Sicherheit?

Für ChatGPT, Gemini und andere KI-Modelle gelten seit dem 2. August EU-weit Regeln, die Künstliche Intelligenz transparenter und sicherer machen sollen. Doch wer trägt in Deutschland die Verantwortung dafür, dass von KI-Modellen keine Risiken ausgehen - etwa weil von ihnen unbeabsichtigt Schaden verursacht wird oder sie durch Hacker manipuliert werden können?

Welche Rolle hier jeweils die Bundesnetzagentur und das BSI spielen wird, ist bislang nicht abschließend geklärt. Plattner ist überzeugt: "Wir als BSI sind die Behörde, die für Cybersicherheit die Verantwortung trägt - und damit müssen wir auch in puncto Künstliche Intelligenz entsprechende Verantwortung tragen." Die Regelungen, die es für die Verteilung dieser Aufgaben braucht, werden von der Bundesregierung aktuell ausgearbeitet.

BSI-Chefin hält schnelle Entscheidung für notwendig

Der Zeitfaktor sei hier angesichts des Tempos, mit dem sich KI aktuell entwickelt, enorm wichtig, mahnt die BSI-Chefin. Zentrale Fragen seien etwa: Wie verhindere ich Prompt Injections? Darunter versteht man das gezielte Einschleusen manipulierter Eingaben in KI-Systeme, um ihr Verhalten zu steuern. "Und wie kann ich verhindern, dass eine KI für schlimme Zwecke eingesetzt wird?"

Die Leiterin des Bundesamtes legt dabei großen Wert darauf, dass Regeln für sichere KI-Nutzung nicht blockieren sollen, sondern "Innovationen begleiten". Firmen könne sie derweil nur dringend raten, keine sicherheitsrelevanten Daten hineinzugeben und "sich einen vernünftigen Firmenaccount zuzulegen", mit der Möglichkeit, die Privatsphäre-Funktionen so einzustellen, dass die "Schatten-KI" nicht zu weit eingreife./abc/DP/stk

08.08.2025 | 16:00:25 (dpa-AFX)
OpenAI-Chef: Sich nicht alles von KI diktieren lassen
07.08.2025 | 19:07:29 (dpa-AFX)
ChatGPT-Erfinder OpenAI bringt nächstes KI-Modell heraus
06.08.2025 | 08:00:00 (dpa-AFX)
Kreise: Bewertung von ChatGPT-Anbieter OpenAI steigt auf 500 Milliarden Dollar
03.08.2025 | 14:26:23 (dpa-AFX)
Neue EU-Regeln fordern Transparenz von KI-Modell-Anbietern
01.08.2025 | 17:24:20 (dpa-AFX)
ROUNDUP 2: Amazon enttäuscht mit Wachstum der Cloud-Sparte - Aktie fällt
01.08.2025 | 16:22:50 (dpa-AFX)
ROUNDUP 2: Apple bereit für KI-Zukäufe jeder Größe - Aktie gibt nach