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Optionsschein Classic Long 3,5 2026/09: Basiswert Telefónica

DU452N / DE000DU452N8 //
Quelle: DZ BANK: Geld 28.04. 12:18:12, Brief 28.04. 12:18:12
DU452N DE000DU452N8 // Quelle: DZ BANK: Geld 28.04. 12:18:12, Brief 28.04. 12:18:12
0,42 EUR
Geld in EUR
0,44 EUR
Brief in EUR
16,67%
Diff. Vortag in %
Basiswertkurs: 3,826 EUR
Quelle : Bolsa de Madrid , 12:39:27
  • Basispreis 3,50 EUR
  • Abstand zum Basispreis in % -8,52%
  • Bezugsverhältnis (BV) / Bezugsgröße 1,00
  • Omega in % 6,44
  • Delta 0,741134
  • Letzter Bewertungstag 18.09.2026
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Hinweis der DZ BANK:
Das öffentliche Angebot dieses Wertpapiers ist beendet. Kursstellungen nur während der Börsenzeiten.

Chart

Optionsschein Classic Long 3,5 2026/09: Basiswert Telefónica

  • Intraday
  • 1W
  • 1M
  • 3M
  • 6M
  • 1J
  • 2J
  • 5J
  • Max
Quelle: DZ BANK AG, Frankfurt: 28.04. 12:18:12
Charts zeigen die Wertentwicklungen der Vergangenheit. Zukünftige Ergebnisse können sowohl niedriger als auch höher ausfallen. Falls Kurse in Fremdwährung notieren, kann die Rendite infolge von Währungsschwankungen steigen oder fallen. © 2026 DZ BANK AG

Stammdaten

Stammdaten
WKN / ISIN DU452N / DE000DU452N8
Emittent DZ BANK AG
Produktstruktur Hebelprodukt
Kategorie Optionsschein Classic
Produkttyp long (steigende Markterwartung)
Währung des Produktes EUR
Quanto Nein
Bezugsverhältnis (BV) / Bezugsgröße 1,00
Ausübung Amerikanisch
Emissionsdatum 06.11.2025
Erster Handelstag 06.11.2025
Letzter Handelstag 17.09.2026
Handelszeiten 09:00 - 22:00 Hinweise zur Kursstellung
Letzter Bewertungstag 18.09.2026
Zahltag 25.09.2026
Fälligkeitsdatum 25.09.2026
Basispreis 3,50 EUR

Kennzahlen

Kennzahlen
Berechnung: 28.04.2026, 12:18:12 Uhr mit Geld 0,42 EUR / Brief 0,44 EUR
Spread Absolut 0,02 EUR
Spread Homogenisiert 0,02 EUR
Spread in % des Briefkurses 4,55%
Aufgeld in % p.a. 7,78% p.a.
Aufgeld in % 2,98%
Break-Even 3,94 EUR
Innerer Wert 0,326 EUR
Delta 0,741134
Implizite Volatilität 23,42%
Theta -0,000708 EUR
Zeitwert 0,094 EUR
Omega in % 6,44
Totalverlust- Wahrscheinlichkeit MISSING
Gamma 0,576978
Vega 0,00775 EUR
Hebel 8,70x
Performance seit Auflegung in % 7,69%

Basiswert

Basiswert
Kurs 3,826 EUR
Diff. Vortag in % 0,74%
52 Wochen Tief 3,236 EUR
52 Wochen Hoch 4,893 EUR
Quelle Bolsa de Madrid, 12:39:27
Basiswert Telefónica S.A.
WKN / ISIN 850775 / ES0178430E18
KGV --
Produkttyp Aktie
Sektor Telekommunikation

Produktbeschreibung

Art:
Dieses Produkt ist eine Inhaberschuldverschreibung nach deutschem Recht.

Laufzeit:
Dieses Produkt hat eine feste Laufzeit und wird am 25.09.2026 (Rückzahlungstermin) fällig. Zudem können Sie das Produkt an jedem Üblichen Handelstag während der Ausübungsfrist ausüben (bezeichnet als amerikanische Option).

Ziele:
Ziel dieses Produkts ist es, Ihnen einen bestimmten Anspruch zu vorab festgelegten Bedingungen zu gewähren. Es bietet eine überproportionale (gehebelte) Partizipation an allen Entwicklungen des Basiswerts.

Aufgrund seiner Hebelwirkung reagiert das Produkt auf kleinste Kursbewegungen des Basiswerts. Daher kann ein fallender Kurs des Basiswerts den Wert des Produkts erheblich verringern.

Ausübung:

Sie sind berechtigt, das Produkt zu jedem Üblichen Handelstag (erstmals zum 10.11.2025) während der Ausübungsfrist auszuüben. Die Ausübung erfolgt, indem Sie an einem Bankarbeitstag, an dem Banken in Frankfurt am Main üblicherweise für ihren allgemeinen Geschäftsbetrieb geöffnet sind, bis 10:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) eine Ausübungserklärung in Textform an die DZ BANK schicken und die auszuübenden Produkte bei der DZ BANK eingegangen sind.

Nach frist- und formgerechter Ausübung durch Sie oder nach Erreichung des letzten Ausübungstages (18.09.2026), entspricht der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin der Differenz aus dem Referenzpreis und dem Basispreis, welche mit dem Bezugsverhältnis multipliziert wird: ((Referenzpreis - Basispreis) x Bezugsverhältnis).

Ist der so ermittelte Rückzahlungsbetrag nicht positiv, beträgt der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin 0,001 EUR pro Produkt, wobei der Rückzahlungsbetrag, den die DZ BANK an Sie zahlt, aufsummiert für sämtliche von Ihnen gehaltenen Produkte der WKN DU452N berechnet und kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet wird. Soweit Sie weniger als zehn Produkte der WKN DU452N halten, wird unabhängig von der Anzahl der Produkte der WKN DU452N, die Sie halten, ein Betrag in Höhe von 0,01 EUR gezahlt.

Sie erhalten keine sonstigen Erträge (z.B. Dividenden) und haben keine weiteren Ansprüche (z.B. Stimmrechte) aus dem Basiswert.

Analyse

Gesamteindruck
Einfach nutzbares Gesamtrating basierend auf einer fundamentalen, technischen und Risikoanalyse unter Einbezug von Branchen- und Marktumfeld.

Positiv

Gewinnprognose
Der Veränderungstrend der Gewinnprognosen über ein Zeitfenster von 7 Wochen. Aktuelle Aktienbewertungen ausgewählter Analysten finden Sie unter DPA-AFX ANALYSER.

Positive Analystenhaltung seit 16.01.2026

Kurs-Gewinn-Verhältnis
Das KGV setzt den aktuellen Kurs der Aktie ins Verhältnis zu seiner Gewinnerwartung. Es wird auf Basis der langfristigen Gewinnprognosen der Analysten errechnet.
7,5

Erwartetes KGV für 2028

Risiko-Bewertung
Gesamteinschätzung des Risikos auf Basis des Bear Market und des Bad News Factors.

Niedrig

Bear-Market-Faktor
Risiko Parameter, der anhand des Titelverhaltens in sich abwärts bewegenden Märkten das Marktrisiko einer Aktie angibt.

Defensiver Charakter bei sinkendem Index

Korrelation
Die Korrelation gibt an, inwieweit die Bewegungen der Aktie mit denen Ihres Indexes übereinstimmen.
21,3%

Schwache Korrelation mit dem STOXX600

Marktkapitalisierung (Mrd. USD) 25,63 Grosser Marktwert Mit einer Marktkapitalisierung von >$8 Mrd., ist TELEFONICA ein hoch kapitalisierter Titel.
Gewinnprognose Positive Analystenhaltung seit 16.01.2026 Die Gewinnprognosen pro Aktie liegen heute höher als vor sieben Wochen. Dieser positive Trend hat am 16.01.2026 bei einem Kurs von 3,34 eingesetzt.
Preis Leicht unterbewertet, gemäss theScreener Auf Basis des Wachstumspotentials und eigener Kriterien, erscheint uns der Aktienkurs aktuell leicht unterbewertet.
Relative Performance 0,0% vs. STOXX600 Dividendenbereinigt war die Performance der letzten vier Wochen marktkonform: 0,0% relativ zum STOXX600.
Mittelfristiger Trend Positive Tendenz seit dem 06.02.2026 Der dividendenbereinigte mittelfristige technische 40-Tage Trend ist seit dem 06.02.2026 positiv.
Wachstum KGV 1,8 Hoher Abschlag zur Wachstumserwartung basiert auf einer Ausnahmesituation Liegt das "Verhältnis zwischen Wachstum plus geschätzte Dividende und KGV" über 1,6, so befindet sich das Unternehmen in der Regel in einer Ausnahmesituation. In diesem Fall ist das erwartete KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis) ein besserer Indikator für die nachhaltige Gewinnentwicklung als das langfrist. Wachstum.
KGV 7,5 Erwartetes KGV für 2028 Das erwartete KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis) gilt für das Jahr 2028.
Langfristiges Wachstum 9,3% Wachstum heute bis 2028 p.a. Die durchschnittlichen jährlichen Wachstumsraten gelten für die Gewinne von heute bis 2028.
Anzahl der Analysten 12 Bei den Analysten von mittlerem Interesse In den zurückliegenden sieben Wochen haben durchschnittlich 12 Analysten eine Schätzung des Gewinns pro Aktie für diesen Titel abgegeben.
Dividenden Rendite 4,0% Dividende durch Gewinn gut gedeckt Für die während den nächsten 12 Monaten erwartete Dividende müssen voraussichtlich 30,37% des Gewinns verwendet werden.
Risiko-Bewertung Niedrig Niedrig, keine Veränderung im letzten Jahr.
Bear-Market-Faktor Defensiver Charakter bei sinkendem Index Die Aktie tendiert dazu, Indexrückgänge um durchschnittlich -55 abzuschwächen.
Bad News Geringe Kursrückgänge bei spezifischen Problemen Der Titel verzeichnet bei unternehmensspezifischen Problemen i.d.R. geringe Kursabschläge in Höhe von durchschnittlich 2,1%.
Beta 0,38 Geringe Anfälligkeit vs. STOXX600 Die Aktie tendiert dazu, pro 1% Indexbewegung mit einem Ausschlag von 0,38% zu reagieren.
Korrelation 365 Tage 21,3% Schwache Korrelation mit dem STOXX600 Die Kursschwankungen sind wenig abhängig von den Indexbewegungen.
Value at Risk 0,37 EUR Das geschätzte mittelfristige Value at Risk beträgt 0,37 EUR oder 0,09% Das geschätzte Value at Risk beträgt 0,37 EUR. Das Risiko liegt deshalb bei 0,09%. Dieser Wert basiert auf der mittelfristigen historischen Volatilität (1 Monat) mit einem Konfidenzintervall von 95%.
Volatilität der über 1 Monat 15,4%
Volatilität der über 12 Monate 24,8%

Tools

OPTIONSSCHEINRECHNER
Für Finanzexperten mit Erfahrung in Hebelprodukten
Für Finanzexperten mit Erfahrung in Hebelprodukten
  • Produkt Optionsschein Classic Long 3,5 2026/09: Basiswert Telefónica
  • WKN DU452N
Simulation
Kennzahlen und Sensitivitäten

Die Simulation beruht allein auf Ihren Einstellungen und stellt keinen verlässlichen Indikator für die zukünftige Wertentwicklung des Basiswertes oder des Zertifikates dar.

News

15.04.2026 | 10:47:59 (dpa-AFX)
ROUNDUP/Weniger zahlen bei miesem Handynetz: Staat legt Regeln fest

BONN (dpa-AFX) - Bei besonders schlechtem Handynetz können Deutschlands Verbraucherinnen und Verbraucher künftig Tests durchführen, um vorzeitig aus dem Vertrag herauszukommen oder um weniger zu zahlen. Die Bundesnetzagentur veröffentlichte ein Regelwerk, mit dem ein schon seit 2021 geltender Rechtsanspruch endlich genutzt werden kann. Bisher war das Minderungsrecht im Mobilfunk ein unbrauchbares Hilfsmittel, da das Regelwerk für die konkrete Umsetzung fehlte. Das ändert sich nun.

Mit der Verfügung können sich Verbraucher auf das Minderungsrecht berufen und ab Montag rechtsverbindliche Tests mit einer neuen App der Bundesnetzagentur durchführen. Damit können sie Defizite nachweisen und eine Preissenkung oder eine Sonderkündigung erzwingen.

Bei Mobilfunk-Verträgen steht in den dazugehörigen Produktinformationsblättern, wie hoch der geschätzte Maximalwert der Datenübertragung ist. Liegen "erhebliche, kontinuierliche und regelmäßig wiederkehrende Abweichungen bei der Geschwindigkeit" zwischen der tatsächlichen und der vom Anbieter angegebenen Leistung vor, so greift der Rechtsanspruch. Jetzt legt die Bundesnetzagentur den Messkatalog fest.

Die Netzagentur macht Ernst

Die Regulierungsbehörde schrieb Schwellen fest, ab denen der Minderungsanspruch greift. Wohnt man in einer dünn besiedelten Gegend auf dem Land, so müssen die Netzverbindungen mindestens zehn Prozent der vertraglich zugesicherten Maximalgeschwindigkeit erreichen. In Gegenden mit mittlerer Haushaltsdichte müssen 15 Prozent erreicht werden und in dicht besiedelten Gegenden 25 Prozent. Diese Schwellen müssen aber keineswegs immer übersprungen werden, sondern nur einige wenige Male.

Grundsätzlich sind 30 Messungen über die ab Montag verfügbare App "Breitbandmessung Nachweisverfahren Mobilfunk" nötig, verteilt auf fünf Tage mit jeweils sechs Messungen. Wird die Mindestschwelle an mindestens drei Tagen kein einziges Mal erreicht, so greift der Rechtsanspruch. Theoretisch reicht es aus, wenn nur drei Messungen, verteilt auf drei Tage, knapp über der Schwelle liegen - auch wenn die anderen 27 Messungen darunter sind, so hat man dennoch keinen Rechtsanspruch.

Die Bundesnetzagentur hatte ihr Regelwerk als Entwurf bereits 2024 vorgestellt. Das finale Papier enthält nur eine wesentliche Änderung, die etwas verbraucherfreundlicher ist: Wird die Mindestschwelle schon an den ersten drei Messtagen kein einziges Mal übersprungen, so muss man gar nicht weitermessen und darf vorzeitig aufhören - dann sind also nur 18 Messungen nötig und man spart sich etwas Zeit. Wie hoch die Preisminderung genau ist, muss jeder mit seinem Provider klären und notfalls vor Gericht ziehen.

Kritik von Verbraucherschützern

Verbraucherschützer sehen das Minderungsrecht grundsätzlich positiv, die 2024 vorgeschlagenen Anforderungen halten sie aber für zu lasch. "Im schlimmsten Fall müssen Mobilfunkanbieter lediglich zehn Prozent der vertraglich vereinbarten Maximalgeschwindigkeit liefern, ohne dass dies Konsequenzen hat", sagt Felix Flosbach von der Verbraucherzentrale NRW. "Das ist aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW kein ausgeglichenes vertragliches Verhältnis mehr zwischen Anbietern und Kunden."

Im Festnetz gibt es ebenfalls ein Minderungsrecht, die hierfür nötigen Messungen können seit 2022 durchgeführt werden. Die Erfahrungen zeigten, dass die Anbieter meistens am längeren Hebel sitzen, sagt Verbraucherschützer Flosbach. "Minderungsansprüche werden kleingerechnet und es gibt für die Betroffenen keine wirklichen Alternativen."

Das sei im Mobilfunkbereich anders. "Nach einer aufwendigen Messung können Betroffene nun endlich mindern oder nach Ablauf einer Nachbesserungsfrist kündigen", sagt Flosbach. "Gerade im Mobilfunkbereich gibt es Netzalternativen, die je nach Standort eine bessere Leistung versprechen."

Flosbach wertet besonders das Sonderkündigungsrecht als hilfreich für Verbraucher. "Wenn ich einen Handyvertrag unterschreibe und dann feststelle, dass der Provider bei mir daheim auf dem Land nur sehr schlechtes Netz bietet, dann kann ich dank Minderungsrecht schnell wechseln zu einem anderen Handynetz-Anbieter."

Branchenvertreter schütteln den Kopf

Vertreter der Telekommunikationsbranche bekommen bei dem Thema schlechte Laune. Der politisch beschlossene Minderungsanspruch im Mobilfunk sei "kaum praxistauglich", moniert der Geschäftsführer des Branchenverbandes VATM, Frederic Ufer. Das Messverfahren sei kompliziert und eher abschreckend.

Es könne die vielen unterschiedlichen Mess-Situationen nie vollständig korrekt dokumentieren, zumal die Ergebnisse durch äußere Umstände verfälscht werden können, moniert Ufer. Tatsächlich kann bei den Messungen geschummelt werden, etwa indem man in den Keller geht, das ist auch der Bundesnetzagentur bewusst. Sie versucht, den Schummelfaktor zu begrenzen: Zunächst muss man bestätigen, dass man bei der Messung im Freien steht. Die App ermittelt die Standortgenauigkeit per GPS-Signal auf 30 Meter - geht man zum Schummeln nach drinnen, kann das wegen des Signals auffliegen.

Die Branche habe erhebliche Zweifel an der Belastbarkeit der Ergebnisse, sagt VATM-Geschäftsführer Ufer. "Unter dem Strich kann ein gesetzlich verankerter Minderungsanspruch kein praxistaugliches Instrument für mehr Verbraucherschutz sein, sondern er bleibt lediglich ein weiteres bürokratisches Ungetüm."

Eine Sprecherin der Deutschen Telekom berichtet, ihre Firma erhalte derzeit nur relativ wenige Messprotokolle zu dem bereits geltenden Festnetz-Minderungsanspruch. Jeder Fall werde sorgfältig geprüft./wdw/DP/nas

15.04.2026 | 06:40:09 (dpa-AFX)
Weniger zahlen bei miesem Handynetz: Staat legt Regeln fest
24.03.2026 | 10:31:55 (dpa-AFX)
Der Anruf ist nicht tot - Umfrage zeigt Beliebtheit
21.03.2026 | 01:35:04 (dpa-AFX)
1&1-Chef Dommermuth schließt Verkauf an Telefonica aus
13.03.2026 | 10:46:32 (dpa-AFX)
AKTIEN IM FOKUS: United Internet und 1&1 schwach - Übernahmefantasie verfliegt
04.03.2026 | 05:28:28 (dpa-AFX)
Zwei Drittel der Internetnutzer bevorzugen Firmen aus Europa
02.03.2026 | 05:50:06 (dpa-AFX)
Mobilfunkmesse: Künstliche Intelligenz soll Netze verbessern