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Optionsschein Classic Long 148 2026/01: Basiswert Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie

DJ8CE6 / DE000DJ8CE61 //
Quelle: DZ BANK: Geld 01.09., Brief
DJ8CE6 DE000DJ8CE61 // Quelle: DZ BANK: Geld 01.09., Brief
5,88 EUR
Geld in EUR
-- EUR
Brief in EUR
--
Diff. Vortag in %
Basiswertkurs: 237,56 USD
Quelle : NASDAQ , 11.10.
  • Basispreis 148,00 USD
  • Abstand zum Basispreis in % -37,70%
  • Bezugsverhältnis (BV) / Bezugsgröße 0,10
  • Omega in % --
  • Delta --
  • Letzter Bewertungstag 16.01.2026
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Hinweis der DZ BANK:
Das öffentliche Angebot dieses Wertpapiers ist beendet. Kursstellungen nur während der Börsenzeiten.
Dieses Wertpapier wird voraussichtlich am 08.09.2025 zurückgezahlt.

Chart

Optionsschein Classic Long 148 2026/01: Basiswert Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie

  • Intraday
  • 1W
  • 1M
  • 3M
  • 6M
  • 1J
  • 2J
  • 5J
  • Max
Quelle: DZ BANK AG, Frankfurt: 01.09. 21:57:16
Charts zeigen die Wertentwicklungen der Vergangenheit. Zukünftige Ergebnisse können sowohl niedriger als auch höher ausfallen. Falls Kurse in Fremdwährung notieren, kann die Rendite infolge von Währungsschwankungen steigen oder fallen. © 2025 DZ BANK AG

Stammdaten

Stammdaten
WKN / ISIN DJ8CE6 / DE000DJ8CE61
Emittent DZ BANK AG
Produktstruktur Hebelprodukt
Kategorie Optionsschein Classic
Produkttyp long (steigende Markterwartung)
Währung des Produktes EUR
Quanto Nein
Bezugsverhältnis (BV) / Bezugsgröße 0,10
Ausübung Amerikanisch
Emissionsdatum 10.01.2024
Erster Handelstag 10.01.2024
Letzter Handelstag 15.01.2026
Handelszeiten 08:00 - 22:00 Hinweise zur Kursstellung
Letzter Bewertungstag 16.01.2026
Zahltag 23.01.2026
Fälligkeitsdatum 23.01.2026
Vorzeitige Rückzahlung 08.09.2025
Basispreis 148,00 USD
Abrechnung bei Fälligkeit Rückzahlung: 3,075714 EUR

Kennzahlen

Kennzahlen
Berechnung: 01.09.2025, 21:57:16 Uhr mit Geld 5,88 EUR / Brief --
Spread Absolut --
Spread Homogenisiert --
Spread in % des Briefkurses --
Aufgeld in % p.a. --
Aufgeld in % --
Break-Even --
Innerer Wert 8,956 USD
Delta --
Implizite Volatilität --
Theta --
Zeitwert -1,833508 EUR
Omega in % --
Totalverlust- Wahrscheinlichkeit MISSING
Gamma --
Vega --
Hebel --
Performance seit Auflegung in % 169,72%

Basiswert

Basiswert
Kurs 237,56 USD
Diff. Vortag in % -1,90%
52 Wochen Tief 142,75 USD
52 Wochen Hoch 256,70 USD
Quelle NASDAQ, 11.10.
Basiswert Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie
WKN / ISIN A14Y6H / US02079K1079
KGV --
Produkttyp Aktie
Sektor Informationstechnologie

Produktbeschreibung

Art:
Dieses Produkt ist eine Inhaberschuldverschreibung nach deutschem Recht.

Laufzeit:
Dieses Produkt hat eine feste Laufzeit und wird am 23.01.2026 (Rückzahlungstermin) fällig.

Ziele:
Ziel dieses Produkts ist es, Ihnen einen bestimmten Anspruch zu vorab festgelegten Bedingungen zu gewähren. Sie partizipieren überproportional (gehebelt) an allen Kursentwicklungen des Basiswerts. Aufgrund seiner Hebelwirkung reagiert das Produkt auf kleinste Kursbewegungen des Basiswerts. Sie können das Produkt an jedem üblichen Handelstag während der Ausübungsfrist ausüben (bezeichnet als amerikanische Option). Wird das Produkt nicht innerhalb der Ausübungsfrist ausgeübt, ist der Ausübungstag der letzte Ausübungstag.

Für die Rückzahlung des Produkts gibt es die folgenden Möglichkeiten:
  1. Im Falle einer wirksamen Ausübung des Produkts erhalten Sie am Rückzahlungstermin einen Rückzahlungsbetrag, wenn der Referenzpreis über dem Basispreis liegt. Der Rückzahlungsbetrag entspricht der Differenz zwischen Referenzpreis und Basispreis, multipliziert mit dem Bezugsverhältnis. Das Ergebnis wird anschließend in EUR umgerechnet.

  2. Wird von der DZ BANK kein positiver Rückzahlungsbetrag nach vorstehender Vorgehensweise berechnet, gilt Folgendes: Der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin beträgt 0,001 EUR pro Produkt, wobei der Rückzahlungsbetrag, den die DZ BANK an Sie zahlt, aufsummiert für sämtliche von Ihnen gehaltenen Produkte berechnet und kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet wird. Soweit Sie weniger als zehn Produkte halten, wird unabhängig von der Anzahl der Produkte, die Sie halten, ein Betrag in Höhe von 0,01 EUR gezahlt.


Dieses Produkt ist nicht währungsgesichert. Die Entwicklung des EUR/USD-Wechselkurses hat damit Auswirkungen auf die Höhe des in EUR zahlbaren Rückzahlungsbetrags.
Der EUR-Gegenwert wird an dem auf den Ausübungstag folgenden Kalendertag, an dem ein Fixing stattfindet auf Basis des WMR Benchmark 2 p.m. CET EUR-Fixings errechnet.
Sie erhalten keine sonstigen Erträge (z.B. Dividenden) und haben keine weiteren Ansprüche (z.B. Stimmrechte) aus dem Basiswert.

Analyse

AktieDatum
Zeitraum
DatumZeitraumAkt. Kurs
Kursziel
Akt. KursKurszielAbstand in %AnalystBew.Bewertung
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie24.07.2025
12 Monate
24.07.202512 Monate237,56
237,56--DZ BANK
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie16.07.2025
12 Monate
16.07.202512 Monate237,56
192
237,5619219,178313UBS
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie21.05.2025
12 Monate
21.05.202512 Monate237,56
237,56--DZ BANK
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie25.04.2025
12 Monate
25.04.202512 Monate237,56
237,56--DZ BANK
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie22.12.2024
12 Monate
22.12.202412 Monate237,56
232
237,562322,340461JPMORGAN
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie30.10.2024
12 Monate
30.10.202412 Monate237,56
237,56--DZ BANK
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie30.10.2024
12 Monate
30.10.202412 Monate237,56
237,56--DZ BANK
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie11.10.2024
12 Monate
11.10.202412 Monate237,56
208
237,5620812,443172JPMORGAN
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie09.10.2024
12 Monate
09.10.202412 Monate237,56
208
237,5620812,443172JPMORGAN
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie06.10.2024
12 Monate
06.10.202412 Monate237,56
208
237,5620812,443172JPMORGAN

News

10.10.2025 | 14:55:14 (dpa-AFX)
ROUNDUP 2/Mangelhafter Kinderschutz: EU ermittelt gegen US-Plattformen

(neu: Stellungnahme von Snapchat, Zitate von Kommissarin Virkkunnen und Angaben zur Untersuchung kleinerer Plattformen ergänzt.)

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Die Europäische Kommission verdächtigt Apple <US0378331005>, Snapchat <US83304A1060> sowie Google <US02079K1079> und Youtube, Kinder auf ihren Plattformen nicht genug zu schützen. Die Brüsseler Behörde verlangt von den Tech-Konzernen daher nun Auskünfte zu ihren Sicherheitsvorkehrungen, wie die zuständige Kommissionsvizepräsidentin Henna Virkkunen bei einem Treffen der EU-Digitalminister im dänischen Horsens mitteilte. Grundlage für die verpflichtende Forderung nach Informationen ist das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, kurz DSA).

Bei der Videoplattform Youtube, die zum Google-Konzern gehört, hegt die EU-Kommission den Verdacht, dass Altersbeschränkungen für Kinder und Jugendliche zu leicht zu umgehen seien. Zudem soll geprüft werden, inwiefern Youtube mit seinen Algorithmen Kinder süchtig machen könnte.

Von der Leyen hatte App-Entwicklern zuletzt vorgeworfen, Kinder aus Profitinteressen mit den Algorithmen ihrer Produkte süchtig zu machen. Sie kündigte an, bis Ende des Jahres eine Expertengruppe einzurichten, die über das weitere Vorgehen in der EU beraten soll.

Kaufen Kinder auf Snapchat Drogen?

Die Brüsseler Behörde will zudem klären, ob Minderjährige auf den Software-Plattformen von Apple ("App Store") und Google ("Google Play") Glücksspiele, wie etwa Apps für Online-Kasinos, herunterladen und spielen können.

Auf dem sozialen Netzwerk Snapchat könnte es Minderjährigen laut EU möglich sein, Drogen zu kaufen. Außerdem verdächtigen die europäischen Regelhüter das Unternehmen, selbst festgelegte Altersgrenzen nicht zu berücksichtigen. So gelinge es Kindern unter 13, die App zu nutzen, obwohl dies in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verboten sei.

Snapchat teilte mit, man habe die Anfrage der EU-Kommission erhalten und werde die erforderlichen Informationen bereitstellen. Snapchat sei zutiefst engagiert, die Sicherheit der Nutzerinnen und Nutzer zu gewährleisten. "Deshalb haben wir Datenschutz- und Sicherheitsfunktionen in unsere Plattform integriert und der Kommission von Anfang an detaillierte Risikobewertungen zur Verfügung gestellt", sagte eine Sprecherin.

Gegen Facebook läuft bereits Verfahren

Mit den Auskunftsersuchen eröffnet die EU noch kein Verfahren gegen die Tech-Konzerne. Die Unternehmen können jetzt erläutern, wie sie verhindern, dass ihre Produkte Kindern schaden. Sie haben auch die Möglichkeit, Änderungen an ihren Diensten vorzunehmen, um den Verdacht auszuräumen.

Sieht sich die EU-Kommission jedoch bestätigt, könnte sie ein Verfahren wegen unzureichenden Kinder- und Jugendschutzes eröffnen. Gegen den Facebook-Konzern Meta <US30303M1027> läuft ein solches Verfahren bereits seit vergangenem Jahr. Im Juli hatte die Europäische Kommission einen Leitfaden zu den Kinderschutzgesetzen veröffentlicht, der Unternehmen bei der Einhaltung helfen sollte.

Wieso die USA das Gesetz über digitale Dienste kritisieren

Das Gesetz über digitale Dienste (DSA) soll unter anderem sicherstellen, dass Plattformen illegale Inhalte auf ihren Seiten schneller entfernen als bislang. Nutzern wird es wiederum leichter gemacht, solche Inhalte zu melden. Grundsätzlich müssen große Dienste mehr Regeln befolgen als kleine.

In der Vergangenheit hatte das Gesetz auch für Problemen in der Beziehung zwischen der EU und den Vereinigten Staaten gesorgt. Die US-Regierung unter Präsident Donald Trump kritisierte europäische Digitalgesetze wie das DSA als wettbewerbsfeindlich. Meta-Chef Mark Zuckerberg hatte in Bezug auf die EU-Regeln von "institutionalisierter Zensur" gesprochen.

EU erhöht Druck auf digitale Konzerne beim Kinderschutz

Brüssel legte in den vergangenen Monaten vermehrt ein Augenmerk darauf, welche Erfahrungen Kinder und Jugendliche online machen. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte sich zuletzt überraschend für eine Altersgrenze in den sozialen Netzwerken ausgesprochen. Die deutsche Politikerin verglich dabei mögliche Vorgaben für soziale Medien mit denen für Tabak und Alkohol.

EU-Kommissarin Virkkunen sagte, dass bei der Nutzung von Online-Diensten durch Minderjährige ein sehr hohes Maß an Sicherheit und Schutz gewährleistet sein müsse. "Einige sagen, es sei Aufgabe der Eltern, ihre Kinder zu schützen", sagte die finnische Politikerin, "aber die Hauptverantwortung liegt eindeutig bei den Plattformen." Sie entwickelten und kontrollierten die Algorithmen, und sie müssten hier zur Rechenschaft gezogen werden.

Die EU-Kommission will künftig auch kleinere Plattformen beim Thema Kinder- und Jugendschutz kontrollieren. Dazu soll eine Arbeitsgruppe mit den Behörden der Mitgliedsstaaten zusammenarbeiten. Außerdem soll ein digitaler Alterscheck künftig verhindern, dass Kinder und Jugendliche auf Pornografie und andere nicht altersgerechte Inhalte im Internet zugreifen können. Dafür testen derzeit mehrere Mitgliedstaaten einen von der EU mitentwickelten Prototypen./tre/DP/men

10.10.2025 | 09:40:26 (dpa-AFX)
ROUNDUP/Mangelhafter Kinderschutz: EU ermittelt gegen US-Plattformen
10.10.2025 | 09:09:08 (dpa-AFX)
Mangelhafter Kinderschutz: EU ermittelt gegen US-Plattformen
10.10.2025 | 05:38:26 (dpa-AFX)
Strengere EU-Regeln für politische Werbung treten in Kraft
09.10.2025 | 15:31:46 (dpa-AFX)
Bundestag streitet über Zukunft der Chatkontrolle
08.10.2025 | 13:12:55 (dpa-AFX)
Länder gegen Verunglimpfung von Toten im Netz
08.10.2025 | 11:12:24 (dpa-AFX)
Bundesjustizministerium lehnt EU-Pläne zur Chatkontrolle ab