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Discount 5 2025/09: Basiswert Deutsche Lufthansa

DQ19Y2 / DE000DQ19Y24 //
Quelle: DZ BANK: Geld 17.09., Brief
DQ19Y2 DE000DQ19Y24 // Quelle: DZ BANK: Geld 17.09., Brief
4,98 EUR
Geld in EUR
-- EUR
Brief in EUR
--
Diff. Vortag in %
Basiswertkurs: 8,228 EUR
Quelle : Xetra , 05.12.
  • Max Rendite --
  • Max Rendite in % p.a. --
  • Discount in % --
  • Cap 5,00 EUR
  • Abstand zum Cap in % -39,23%
  • Bezugsverhältnis (BV) / Bezugsgröße 1,00
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Chart

Discount 5 2025/09: Basiswert Deutsche Lufthansa

  • Intraday
  • 1W
  • 1M
  • 3M
  • 6M
  • 1J
  • 2J
  • 5J
  • Max
Quelle: DZ BANK AG, Frankfurt: 17.09. 21:55:05
Charts zeigen die Wertentwicklungen der Vergangenheit. Zukünftige Ergebnisse können sowohl niedriger als auch höher ausfallen. Falls Kurse in Fremdwährung notieren, kann die Rendite infolge von Währungsschwankungen steigen oder fallen. © 2025 DZ BANK AG

Stammdaten

Stammdaten
WKN / ISIN DQ19Y2 / DE000DQ19Y24
Emittent DZ BANK AG
Produktstruktur Zertifikat
Kategorie Discount-Zertifikat
Produkttyp Discount Classic
Währung des Produktes EUR
Quanto Nein
Bezugsverhältnis 1,00
Abwicklungsart Barausgleich oder Physische Lieferung
Ausübung Europäisch
Emissionsdatum 04.04.2024
Erster Handelstag 04.04.2024
Letzter Handelstag 17.09.2025
Handelszeiten 08:00 - 22:00 Hinweise zur Kursstellung
Letzter Bewertungstag 18.09.2025
Zahltag 25.09.2025
Fälligkeitsdatum 25.09.2025
Cap 5,00 EUR
Abrechnung bei Fälligkeit Rückzahlung: 5,00 EUR

Kennzahlen

Kennzahlen
Berechnung: 17.09.2025, 21:55:05 Uhr mit Geld 4,98 EUR / Brief --
Spread Absolut --
Spread Homogenisiert --
Spread in % des Briefkurses --
Discount Absolut --
Discount in % --
Max Rendite absolut --
Max Rendite --
Max Rendite in % p.a. --
Seitwärtsrendite in % --
Seitwärtsrendite p.a. --
Abstand zum Cap Absolut -3,228 EUR
Abstand zum Cap in % -39,23%
Performance seit Auflegung in % 8,26%

Basiswert

Basiswert
Kurs 8,228 EUR
Diff. Vortag in % 0,15%
52 Wochen Tief 5,524 EUR
52 Wochen Hoch 8,390 EUR
Quelle Xetra, 05.12.
Basiswert Deutsche Lufthansa AG
WKN / ISIN 823212 / DE0008232125
KGV --
Produkttyp Aktie
Sektor Transport/Verkehrssektor

Produktbeschreibung

Bei einem Discount-Zertifikat erwerben Sie das Zertifikat zu einem Preis, der in der Regel unter dem Preis des Basiswerts liegt. Die Höhe der möglichen Rückzahlung wird durch den Cap (obere Preisgrenze) begrenzt. Das Zertifikat hat eine feste Laufzeit und wird am 25.09.2025 (Rückzahlungstermin) fällig.

Am Rückzahlungstermin gibt es folgende Rückzahlungsmöglichkeiten:

  1. Liegt der Schlusskurs des Basiswerts Deutsche Lufthansa AG an der maßgeblichen Börse am 18.09.2025 (Referenzpreis) auf oder über dem Cap, erhalten Sie den Höchstbetrag von 5,00 EUR.

  2. Liegt der Referenzpreis unter dem Cap, erhalten Sie eine durch das Bezugsverhältnis bestimmte Anzahl von Aktien des Basiswerts. Wir liefern keine Bruchteile von Aktien. Für diese erhalten Sie die Zahlung eines Ausgleichsbetrags. Dieser entspricht dem Referenzpreis multipliziert mit dem Bruchteil des Basiswerts. Ein Zusammenfassen mehrerer Ausgleichsbeträge zu Ansprüchen auf Lieferung von Aktien des Basiswerts ist ausgeschlossen. Sie erleiden einen Verlust, wenn der Wert der gelieferten Aktien des Basiswerts am Rückzahlungstermin zzgl. des Ausgleichsbetrags unter dem Kaufpreis des Zertifikats liegt.

Sie verzichten auf den Anspruch auf Dividenden aus dem Basiswert und haben keine weiteren Ansprüche aus dem Basiswert (z.B. Stimmrechte).

Analyse

Gesamteindruck
Einfach nutzbares Gesamtrating basierend auf einer fundamentalen, technischen und Risikoanalyse unter Einbezug von Branchen- und Marktumfeld.

Eher positiv

Gewinnprognose
Der Veränderungstrend der Gewinnprognosen über ein Zeitfenster von 7 Wochen. Aktuelle Aktienbewertungen ausgewählter Analysten finden Sie unter DPA-AFX ANALYSER.

Positive Analystenhaltung seit 07.11.2025

Kurs-Gewinn-Verhältnis
Das KGV setzt den aktuellen Kurs der Aktie ins Verhältnis zu seiner Gewinnerwartung. Es wird auf Basis der langfristigen Gewinnprognosen der Analysten errechnet.
5,5

Erwartetes KGV für 2027

Risiko-Bewertung
Gesamteinschätzung des Risikos auf Basis des Bear Market und des Bad News Factors.

Mittel

Bear-Market-Faktor
Risiko Parameter, der anhand des Titelverhaltens in sich abwärts bewegenden Märkten das Marktrisiko einer Aktie angibt.

Mittlere Anfälligkeit bei Indexrückgängen

Korrelation
Die Korrelation gibt an, inwieweit die Bewegungen der Aktie mit denen Ihres Indexes übereinstimmen.
49,8%

Mittelstarke Korrelation mit dem STOXX600

Marktkapitalisierung (Mrd. USD) 11,44 Grosser Marktwert Mit einer Marktkapitalisierung von >$8 Mrd., ist DEUTSCHE LUFTHANSA ein hoch kapitalisierter Titel.
Gewinnprognose Positive Analystenhaltung seit 07.11.2025 Die Gewinnprognosen pro Aktie liegen heute höher als vor sieben Wochen. Dieser positive Trend hat am 07.11.2025 bei einem Kurs von 7,27 eingesetzt.
Preis Leicht unterbewertet, gemäss theScreener Auf Basis des Wachstumspotentials und eigener Kriterien, erscheint uns der Aktienkurs aktuell leicht unterbewertet.
Relative Performance 4,5% vs. STOXX600 Dividendenbereinigt hat die Aktie den STOXX600 während der letzten vier Wochen um 4,5% geschlagen.
Mittelfristiger Trend Positive Tendenz seit dem 11.11.2025 Der dividendenbereinigte mittelfristige technische 40-Tage Trend ist seit dem 11.11.2025 positiv.
Wachstum KGV 2,6 Hoher Abschlag zur Wachstumserwartung basiert auf einer Ausnahmesituation Liegt das "Verhältnis zwischen Wachstum plus geschätzte Dividende und KGV" über 1,6, so befindet sich das Unternehmen in der Regel in einer Ausnahmesituation. In diesem Fall ist das erwartete KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis) ein besserer Indikator für die nachhaltige Gewinnentwicklung als das langfrist. Wachstum.
KGV 5,5 Erwartetes KGV für 2027 Das erwartete KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis) gilt für das Jahr 2027.
Langfristiges Wachstum 10,1% Wachstum heute bis 2027 p.a. Die durchschnittlichen jährlichen Wachstumsraten gelten für die Gewinne von heute bis 2027.
Anzahl der Analysten 17 Starkes Analysteninteresse In den zurückliegenden sieben Wochen haben durchschnittlich 17 Analysten eine Schätzung des Gewinns pro Aktie für diesen Titel abgegeben.
Dividenden Rendite 4,2% Dividende durch Gewinn gut gedeckt Für die während den nächsten 12 Monaten erwartete Dividende müssen voraussichtlich 23,09% des Gewinns verwendet werden.
Risiko-Bewertung Mittel Mittel, keine Veränderung im letzten Jahr.
Bear-Market-Faktor Mittlere Anfälligkeit bei Indexrückgängen Die Aktie tendiert dazu, Indexrückgänge in etwa gleichem Umfang mitzuvollziehen.
Bad News Geringe Kursrückgänge bei spezifischen Problemen Der Titel verzeichnet bei unternehmensspezifischen Problemen i.d.R. geringe Kursabschläge in Höhe von durchschnittlich 2,4%.
Beta 1,40 Hohe Anfälligkeit vs. STOXX600 Die Aktie tendiert dazu, pro 1% Indexbewegung mit einem Ausschlag von 1,40% zu reagieren.
Korrelation 365 Tage 49,8% Mittelstarke Korrelation mit dem STOXX600 49,8% der Kursschwankungen werden durch Indexbewegungen verursacht.
Value at Risk 1,24 EUR Das geschätzte mittelfristige Value at Risk beträgt 1,24 EUR oder 0,15% Das geschätzte Value at Risk beträgt 1,24 EUR. Das Risiko liegt deshalb bei 0,15%. Dieser Wert basiert auf der mittelfristigen historischen Volatilität (1 Monat) mit einem Konfidenzintervall von 95%.
Volatilität der über 1 Monat 28,5%
Volatilität der über 12 Monate 39,5%

News

05.12.2025 | 16:19:37 (dpa-AFX)
ROUNDUP: Urteil: Eurowings-Werbung zu CO2-Zahlung führt in die Irre

DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Die Airline Eurowings hat ihre Kunden nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf mit Werbung für Klimaschutzmaßnahmen in die Irre geführt. Dem Flugunternehmen wurde untersagt, auf eine bestimmte Weise für eine Klimaschutz-Kompensationszahlung zu werben (Az.: I-20 U 38/25). Kunden konnten ihren Flug mit einem Neun-Euro-Beitrag "zu hochwertigen Klimaschutzprojekten" kompensieren, wie es die Airline Gerichtsangaben zufolge bei der Online-Buchung formuliert hatte. Eurowings bedauerte das Urteil und kündigte an, die Urteilsgründe sorgfältig zu prüfen.

Aus Sicht des Gerichts führte die Werbung, in der etwa die Passage "Die Zukunft des CO2-neutralen Fliegens ist nur einen Klick entfernt" zu lesen war, beim Verbraucher zu der falschen Vorstellung, klimaneutral zu reisen. Die Kammer wies darauf hin, dass beim Fliegen weitere klimaschädliche Emissionen freigesetzt werden, deren Existenz den Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht allgemein bekannt seien.

Ruhiges Gewissen für Verbraucher?

Die Begriffe CO2-neutral und klimaneutral würden im allgemeinen Sprachgebrauch synonym verwendet, urteilten die Richter. Daher verstünden die Verbraucher die Werbung so, dass sämtliche klimaschädlichen Emissionen der gebuchten Flugreise - also nicht nur CO2 - ausgeglichen würden. Das Ziel der Werbung, den Verbrauchern ein ruhiges Gewissen zu verschaffen, werde durch die anderen, nicht kompensierten Emissionen verfehlt, so die Richter.

An einer anderen Werbepassage zu nachhaltigen Kraftstoffen hatte das Gericht hingegen nichts zu beanstanden - deren Wortwahl sei nicht irreführend.

Angegriffene Werbung nach neuem EU-Regelwerk unzulässig

Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der sich in der ersten Instanz vor dem Landgericht Köln noch eine Abfuhr eingeholt hat und in der zweiten Instanz nun teilweise recht bekam.

Eurowings begrüßte, dass das Gericht die Werbung für die nachhaltigen Flugkraftstoffe als nicht irreführend befunden hat. Die Airline wies darauf hin, dass es in dem Urteil um eine Version seiner Webseite aus dem Jahr 2023 gehe. Grundsätzlich entwickle man die Kommunikation kontinuierlich weiter und nehme bei Bedarf entsprechende Anpassungen vor.

Aktuell arbeite man in Absprache mit EU-Behörden an Anpassungen etwa bei der Kommunikation zu Beiträgen zur CO2-Einsparung, hieß es von Eurowings. Damit wolle man "Transparenz und Klarheit" erhöhen. Derzeit können Eurowings-Kunden auf der Webseite der Airline beim Buchen eines Tickets weiterhin Zahlungen für Klimaschutzprojekten veranlassen, diese Zahlungen unter dem Titel "PlanetBlu" werden als "Beitrag für eine nachhaltigere Zukunft" beworben.

Eine Revision ließ das OLG nicht zu, Eurowings kann beim Bundesgerichtshof aber Nichtzulassungsbeschwerde einlegen. Das Oberlandesgericht wies allerdings darauf hin, dass die in der Klage angegriffene Werbung angesichts eines neuen EU-Regelwerks zum "Greenwashing" ab September 2026 ohnehin unzulässig wäre - dann seien solche Werbeaussagen über Kompensationen von Treibhausgasen ohnehin verboten. Es würde Eurowings also nichts mehr bringen, doch noch recht zu bekommen.

21 Airlines haben Selbstverpflichtung abgegeben

Den Luftverkehrsunternehmen ist bereits bewusst geworden, dass sie es bei ihrer Werbung für Klimaschutz-Zahlungen als Mittel gegen das schlechte Gewissen ihrer Passagiere etwas übertrieben haben. Anfang November hatten sich Eurowings und 20 weitere europäische Airlines dazu verpflichtet, künftig auf mutmaßlich irreführende Aussagen zur Nachhaltigkeit von Flügen zu verzichten.

Wie die EU-Kommission damals mitteilte, wollten die Airlines nicht mehr behaupten, "dass die Emissionen eines bestimmten Fluges durch finanzielle Beiträge der Verbraucher zu Klimaschutzprojekten oder zur Verwendung alternativer Flugkraftstoffe neutralisiert, ausgeglichen oder direkt reduziert werden könnten". Außerdem soll die Bezeichnung "nachhaltiger Flugkraftstoff" nur noch mit angemessener Klarstellung verwendet und auf vage "grüne Sprache" verzichtet werden.

Bei Flügen wird die Umwelt durch Treibhausgase und weitere Emissionen stark belastet. Viele Fluggesellschaften bieten bei der Buchung eine Kompensation an - oft eine finanzielle Unterstützung eines Klimaschutzprojektes wie Aufforstung. Das von Kritikern als "Ablasshandel" bezeichnete System gilt aber nicht als richtige Kompensation, da nicht der eigene konkrete CO2-Ausstoß ausgeglichen, sondern nur allgemein zum Klimaschutz beigetragen wird. Für Flugreisende entstehe der Eindruck, sie würden klimaneutral fliegen, so die EU-Kommission vor einem Monat./wdw/DP/mis

05.12.2025 | 15:14:05 (dpa-AFX)
Urteil: Eurowings-Werbung zu CO2-Zahlung führt in die Irre
04.12.2025 | 15:11:25 (dpa-AFX)
BGH: Fluggast muss bei ausgelassenem Teilflug nicht zahlen
03.12.2025 | 06:42:28 (dpa-AFX)
EU-Einigung zu Pauschalreisen soll Rechte Reisender stärken
02.12.2025 | 17:45:40 (dpa-AFX)
Eurowings baut Angebot am Flughafen BER aus
02.12.2025 | 11:51:34 (dpa-AFX)
KORREKTUR/ROUNDUP 4: Airbus schockt mit Softwareärger und mangelhaften Teilen
02.12.2025 | 11:51:28 (dpa-AFX)
KORREKTUR/ROUNDUP 3: Airbus schockt mit Softwareärger und mangelhaften Teilen