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Discount 5 2025/09: Basiswert Deutsche Lufthansa

DQ19Y2 / DE000DQ19Y24 //
Quelle: DZ BANK: Geld 17.09., Brief
DQ19Y2 DE000DQ19Y24 // Quelle: DZ BANK: Geld 17.09., Brief
4,98 EUR
Geld in EUR
-- EUR
Brief in EUR
--
Diff. Vortag in %
Basiswertkurs: 8,642 EUR
Quelle : Xetra , 21.01.
  • Max Rendite --
  • Max Rendite in % p.a. --
  • Discount in % --
  • Cap 5,00 EUR
  • Abstand zum Cap in % -42,14%
  • Bezugsverhältnis (BV) / Bezugsgröße 1,00
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Chart

Discount 5 2025/09: Basiswert Deutsche Lufthansa

  • Intraday
  • 1W
  • 1M
  • 3M
  • 6M
  • 1J
  • 2J
  • 5J
  • Max
Quelle: DZ BANK AG, Frankfurt: 17.09. 21:55:05
Charts zeigen die Wertentwicklungen der Vergangenheit. Zukünftige Ergebnisse können sowohl niedriger als auch höher ausfallen. Falls Kurse in Fremdwährung notieren, kann die Rendite infolge von Währungsschwankungen steigen oder fallen. © 2026 DZ BANK AG

Stammdaten

Stammdaten
WKN / ISIN DQ19Y2 / DE000DQ19Y24
Emittent DZ BANK AG
Produktstruktur Zertifikat
Kategorie Discount-Zertifikat
Produkttyp Discount Classic
Währung des Produktes EUR
Quanto Nein
Bezugsverhältnis 1,00
Abwicklungsart Barausgleich oder Physische Lieferung
Ausübung Europäisch
Emissionsdatum 04.04.2024
Erster Handelstag 04.04.2024
Letzter Handelstag 17.09.2025
Handelszeiten 08:00 - 22:00 Hinweise zur Kursstellung
Letzter Bewertungstag 18.09.2025
Zahltag 25.09.2025
Fälligkeitsdatum 25.09.2025
Cap 5,00 EUR
Abrechnung bei Fälligkeit Rückzahlung: 5,00 EUR

Kennzahlen

Kennzahlen
Berechnung: 17.09.2025, 21:55:05 Uhr mit Geld 4,98 EUR / Brief --
Spread Absolut --
Spread Homogenisiert --
Spread in % des Briefkurses --
Discount Absolut --
Discount in % --
Max Rendite absolut --
Max Rendite --
Max Rendite in % p.a. --
Seitwärtsrendite in % --
Seitwärtsrendite p.a. --
Abstand zum Cap Absolut -3,642 EUR
Abstand zum Cap in % -42,14%
Performance seit Auflegung in % 8,26%

Basiswert

Basiswert
Kurs 8,642 EUR
Diff. Vortag in % 3,45%
52 Wochen Tief 5,532 EUR
52 Wochen Hoch 9,248 EUR
Quelle Xetra, 21.01.
Basiswert Deutsche Lufthansa AG
WKN / ISIN 823212 / DE0008232125
KGV --
Produkttyp Aktie
Sektor Transport/Verkehrssektor

Produktbeschreibung

Bei einem Discount-Zertifikat erwerben Sie das Zertifikat zu einem Preis, der in der Regel unter dem Preis des Basiswerts liegt. Die Höhe der möglichen Rückzahlung wird durch den Cap (obere Preisgrenze) begrenzt. Das Zertifikat hat eine feste Laufzeit und wird am 25.09.2025 (Rückzahlungstermin) fällig.

Am Rückzahlungstermin gibt es folgende Rückzahlungsmöglichkeiten:

  1. Liegt der Schlusskurs des Basiswerts Deutsche Lufthansa AG an der maßgeblichen Börse am 18.09.2025 (Referenzpreis) auf oder über dem Cap, erhalten Sie den Höchstbetrag von 5,00 EUR.

  2. Liegt der Referenzpreis unter dem Cap, erhalten Sie eine durch das Bezugsverhältnis bestimmte Anzahl von Aktien des Basiswerts. Wir liefern keine Bruchteile von Aktien. Für diese erhalten Sie die Zahlung eines Ausgleichsbetrags. Dieser entspricht dem Referenzpreis multipliziert mit dem Bruchteil des Basiswerts. Ein Zusammenfassen mehrerer Ausgleichsbeträge zu Ansprüchen auf Lieferung von Aktien des Basiswerts ist ausgeschlossen. Sie erleiden einen Verlust, wenn der Wert der gelieferten Aktien des Basiswerts am Rückzahlungstermin zzgl. des Ausgleichsbetrags unter dem Kaufpreis des Zertifikats liegt.

Sie verzichten auf den Anspruch auf Dividenden aus dem Basiswert und haben keine weiteren Ansprüche aus dem Basiswert (z.B. Stimmrechte).

Analyse

Gesamteindruck
Einfach nutzbares Gesamtrating basierend auf einer fundamentalen, technischen und Risikoanalyse unter Einbezug von Branchen- und Marktumfeld.

Neutral

Gewinnprognose
Der Veränderungstrend der Gewinnprognosen über ein Zeitfenster von 7 Wochen. Aktuelle Aktienbewertungen ausgewählter Analysten finden Sie unter DPA-AFX ANALYSER.

Positive Analystenhaltung seit 07.11.2025

Kurs-Gewinn-Verhältnis
Das KGV setzt den aktuellen Kurs der Aktie ins Verhältnis zu seiner Gewinnerwartung. Es wird auf Basis der langfristigen Gewinnprognosen der Analysten errechnet.
5,5

Erwartetes KGV für 2027

Risiko-Bewertung
Gesamteinschätzung des Risikos auf Basis des Bear Market und des Bad News Factors.

Mittel

Bear-Market-Faktor
Risiko Parameter, der anhand des Titelverhaltens in sich abwärts bewegenden Märkten das Marktrisiko einer Aktie angibt.

Mittlere Anfälligkeit bei Indexrückgängen

Korrelation
Die Korrelation gibt an, inwieweit die Bewegungen der Aktie mit denen Ihres Indexes übereinstimmen.
49,5%

Mittelstarke Korrelation mit dem STOXX600

Marktkapitalisierung (Mrd. USD) 11,85 Grosser Marktwert Mit einer Marktkapitalisierung von >$8 Mrd., ist DEUTSCHE LUFTHANSA ein hoch kapitalisierter Titel.
Gewinnprognose Positive Analystenhaltung seit 07.11.2025 Die Gewinnprognosen pro Aktie liegen heute höher als vor sieben Wochen. Dieser positive Trend hat am 07.11.2025 bei einem Kurs von 7,27 eingesetzt.
Preis Leicht unterbewertet, gemäss theScreener Auf Basis des Wachstumspotentials und eigener Kriterien, erscheint uns der Aktienkurs aktuell leicht unterbewertet.
Relative Performance -5,1% Unter Druck (vs. STOXX600) Dividendenbereinigt liegt die Aktie über vier Wochen betrachtet -5,1% hinter dem STOXX600 zurück.
Mittelfristiger Trend Neutrale Tendenz, zuvor jedoch (seit dem 11.11.2025) positiv Die Aktie wird in der Nähe ihres dividendenbereinigten 40-Tage Durchschnitts gehandelt (in einer Bandbreite von +1,75% bis -1,75%). Zuvor unterlag der Wert einem positiven Trend (seit dem 11.11.2025).
Wachstum KGV 2,7 Hoher Abschlag zur Wachstumserwartung basiert auf einer Ausnahmesituation Liegt das "Verhältnis zwischen Wachstum plus geschätzte Dividende und KGV" über 1,6, so befindet sich das Unternehmen in der Regel in einer Ausnahmesituation. In diesem Fall ist das erwartete KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis) ein besserer Indikator für die nachhaltige Gewinnentwicklung als das langfrist. Wachstum.
KGV 5,5 Erwartetes KGV für 2027 Das erwartete KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis) gilt für das Jahr 2027.
Langfristiges Wachstum 10,3% Wachstum heute bis 2027 p.a. Die durchschnittlichen jährlichen Wachstumsraten gelten für die Gewinne von heute bis 2027.
Anzahl der Analysten 15 Starkes Analysteninteresse In den zurückliegenden sieben Wochen haben durchschnittlich 15 Analysten eine Schätzung des Gewinns pro Aktie für diesen Titel abgegeben.
Dividenden Rendite 4,3% Dividende durch Gewinn gut gedeckt Für die während den nächsten 12 Monaten erwartete Dividende müssen voraussichtlich 23,51% des Gewinns verwendet werden.
Risiko-Bewertung Mittel Mittel, keine Veränderung im letzten Jahr.
Bear-Market-Faktor Mittlere Anfälligkeit bei Indexrückgängen Die Aktie tendiert dazu, Indexrückgänge in etwa gleichem Umfang mitzuvollziehen.
Bad News Geringe Kursrückgänge bei spezifischen Problemen Der Titel verzeichnet bei unternehmensspezifischen Problemen i.d.R. geringe Kursabschläge in Höhe von durchschnittlich 2,4%.
Beta 1,42 Hohe Anfälligkeit vs. STOXX600 Die Aktie tendiert dazu, pro 1% Indexbewegung mit einem Ausschlag von 1,42% zu reagieren.
Korrelation 365 Tage 49,5% Mittelstarke Korrelation mit dem STOXX600 49,5% der Kursschwankungen werden durch Indexbewegungen verursacht.
Value at Risk 1,66 EUR Das geschätzte mittelfristige Value at Risk beträgt 1,66 EUR oder 0,20% Das geschätzte Value at Risk beträgt 1,66 EUR. Das Risiko liegt deshalb bei 0,20%. Dieser Wert basiert auf der mittelfristigen historischen Volatilität (1 Monat) mit einem Konfidenzintervall von 95%.
Volatilität der über 1 Monat 25,4%
Volatilität der über 12 Monate 39,2%

News

21.01.2026 | 13:56:17 (dpa-AFX)
ROUNDUP/Welche Rechte haben Fluggäste?: EU ringt um Regeln

STRASSBURG (dpa-AFX) - Kostenloses Handgepäck für Fluggäste, Entschädigung bei Verspätungen, nebeneinanderliegende Plätze für Kinder und Eltern - die EU überarbeitet die Regeln für Flugpassagiere. Jetzt hat sich das Europäische Parlament für eine Stärkung der Verbraucherrechte ausgesprochen. Bevor neue Regeln in Kraft treten, muss aber noch ein Kompromiss mit den EU-Staaten gefunden werden. Was im Raum steht und was das für Reisende bedeutet:

Was ist bei Flug-Verspätungen vorgesehen?

Hier gehen die Vorstellungen sehr auseinander. Die EU-Staaten wollen, dass Fluggäste künftig erst ab vier Stunden Verspätung entschädigt werden, bei Langstreckenflügen sogar erst ab sechs Stunden. Dafür sprach sich die Mehrheit der EU-Verkehrsminister im vergangenen Juni aus. Je nach Entfernung sollen die Passagiere außerdem weniger Geld bekommen.

Die Parlamentarier wollen dagegen, dass Reisende ähnlich entschädigt werden wie bisher. Ihr Vorschlag der Parlamentarier sieht bei Verspätungen ab drei Stunden oder Flugausfällen folgende Stufen vor:

* 300 Euro bei 1.500 Kilometer Entfernung (bisher: 250 Euro)

* 400 Euro bei bis zu 3.500 Kilometer Entfernung (bisher: 400 Euro)

* 600 Euro bei mehr als 3.500 Kilometer Entfernung (bisher: 600 Euro)

Voraussetzung ist, dass die Airline die Verspätung zu verschulden hat. Ausgenommen wären nach der Vorstellung der Abgeordneten etwa Krieg, bestimmte Wetterbedingungen und Naturkatastrophen. Die Mitgliedsstaaten wollen dagegen keine abschließende Liste aufnehmen.

Um es Verbrauchern leichter zu machen, die Erstattung zu beantragen, sollen Fluggesellschaften laut dem Vorschlag der Abgeordneten außerdem bei Verspätungen vorausgefüllte Formulare an ihre Passagiere schicken.

Was sagen andere dazu?

Die europäische Verbraucherschutzorganisation Beuc will, dass es bei der Drei-Stunden-Grenze bleibt. Würde die Grenze auf vier oder sechs Stunden hochgesetzt, hätten viele Passagiere keinen Anspruch mehr auf Entschädigung - 60 Prozent der jetzt Betroffenen, hat der Verband ausgerechnet.

Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) blickt dagegen kritisch auf die vorgesehenen Anpassungen und argumentiert mit den Kosten, die sich auch in höheren Ticketpreisen bemerkbar machen würden.

Innerhalb von drei Stunden ließen sich zudem in der Praxis technische Probleme, Flugzeug- oder Crew-Wechsel oft nicht lösen, so dass Flüge annulliert würden. Die aktuelle Regelung setze so einen finanziellen Anreiz, Flüge zu streichen, statt sie mit Verzögerung durchzuführen.

"Sinnvoller wäre es, die Entschädigungsschwellen auf fünf Stunden anzuheben, um den Airlines mehr Spielraum zu geben, Ersatzflüge durchzuführen, statt den Ursprungsflug zu annullieren, Umbuchungen vorzunehmen oder das betroffene Flugzeug zu reparieren. Das würde den Reisenden am Ende mehr helfen als zusätzliche Pauschalansprüche", so Hauptgeschäftsführer Joachim Lang.

Was ist bei Handgepäck geplant?

Fluggäste sollen nach der Vorstellung des Parlaments künftig ohne zusätzliche Kosten einen persönlichen Gegenstand (etwa eine Handtasche, einen Laptop oder einen Rucksack) sowie ein kleines Handgepäckstück mit an Bord nehmen dürfen. Dieses Handgepäckstück soll nicht mehr als sieben Kilogramm wiegen und alle drei Kantenmaße (Länge, Breite und Tiefe) zusammengerechnet nicht mehr als 100 Zentimeter lang sein.

Die Minister der Mitgliedsstaaten haben dagegen keine genauen Maße und Gewicht vorgeschlagen und wollen nur festhalten, dass Airlines die Freimengen deutlich kommunizieren müssen.

Bislang hat die EU die Handgepäckregeln weitgehend den Airlines selbst überlassen. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2014 ist nur klar, dass für Handgepäck auch beim günstigsten Ticket keine zusätzliche Gebühr erhoben werden darf. Die vom Gericht verlangten "angemessenen Vorgaben" zu Größe und Gewicht gibt es in der EU aber bis heute nicht. Bisher erlauben manche Airlines als kostenloses Handgepäck nur einen sehr kleinen Gegenstand, für alles andere muss extra gezahlt werden.

Der Luftverkehrsverband BDL sieht die Pläne kritisch: Bei einer Vereinheitlichung könnten Passagiere nicht mehr individuell wählen. Außerdem seien die Vorgaben nicht praxistauglich: Gerade Kurz- und Mittelstreckenflugzeuge seien nicht darauf ausgelegt, pro Gast ein bis zwei Handgepäckstücke zu befördern. "Die Folge wäre dann, dass vermehrt Gepäck am Gate ad hoc in den Frachtraum verladen werden müsste, um die entsprechenden Sicherheitsanforderungen zu erfüllen - was wiederum Verspätungen im Flugbetrieb nach sich ziehen kann", schreibt der Verband.

Welche neuen Rechte könnte es außerdem geben?

Die Abgeordneten wollen festschreiben, dass Passagiere nicht extra fürs Einchecken zahlen müssen oder dafür, dass Rechtschreibfehler in ihrem Namen korrigiert werden. Kinder sollen zudem neben ihren Eltern sitzen können, ohne dass für die Platz-Reservierung zusätzlich gezahlt werden muss. Das Gleiche soll für Begleitpersonen von Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität gelten.

Fluggäste sollen außerdem frei wählen können, ob sie digitale Boardingpässe oder solche aus Papier nutzen. Das ist nicht mehr selbstverständlich: Der Billigflieger Ryanair <IE00BYTBXV33> schaffte im November die ausgedruckte Bordkarte ab. Die Passagiere von Europas größter Direktfluggesellschaft müssen seitdem ihre Tickets in elektronischer Form bereithalten, wenn sie einsteigen wollen.

Ändert sich auf jeden Fall etwas?

Nein, das ist nicht sicher. Die aktuellen Fluggastrechte gelten seit 2004, seitdem hat sich im Flugverkehr viel getan. Die Europäische Union arbeitet seit Jahren an einer Aktualisierung, bisher gibt es keine Einigung. Das Parlament hat jetzt eine gemeinsame Position beschlossen, im nächsten Schritt ist nun eine Einigung mit den EU-Mitgliedsstaaten nötig. Deren Forderungen weichen teilweise sehr von denen der Abgeordneten ab. Sollte es über längere Zeit keine Einigung geben, könnte die Anpassung vorerst sogar ganz scheitern./wea/DP/mis

21.01.2026 | 13:28:02 (dpa-AFX)
EU-Abgeordnete für Recht auf freies Handgepäck bei Flügen
21.01.2026 | 06:13:07 (dpa-AFX)
Welche Rechte haben Fluggäste? EU ringt um Regeln
20.01.2026 | 18:24:14 (dpa-AFX)
ROUNDUP: Musk lässt bei X über Kauf von Ryanair abstimmen
20.01.2026 | 17:19:49 (dpa-AFX)
Musk lässt bei X über Kauf von Ryanair abstimmen
16.01.2026 | 22:39:01 (dpa-AFX)
Behörde: Flugzeuge sollen iranischen Luftraum meiden
16.01.2026 | 10:40:33 (dpa-AFX)
So viele Menschen planen 2026 eine Urlaubsreise