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Discount Optionsschein Long 160 - 175 2025/09: Basiswert Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie

DQ8S2J / DE000DQ8S2J3 //
Quelle: DZ BANK: Geld 01.09., Brief
DQ8S2J DE000DQ8S2J3 // Quelle: DZ BANK: Geld 01.09., Brief
1,27 EUR
Geld in EUR
-- EUR
Brief in EUR
0,00%
Diff. Vortag in %
Basiswertkurs: 229,42 USD
Quelle : NASDAQ , --
  • Basispreis 160,00 USD
  • Abstand zum Basispreis in % -30,26%
  • Cap 175,00 USD
  • Maximale Auszahlung 1,50 USD
  • Hebel --
  • Bezugsverhältnis (BV) / Bezugsgröße 0,10
  •  
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Hinweis der DZ BANK:
Das öffentliche Angebot dieses Wertpapiers ist beendet. Kursstellungen nur während der Börsenzeiten.
Dieses Wertpapier wird voraussichtlich am 08.09.2025 zurückgezahlt.

Chart

Discount Optionsschein Long 160 - 175 2025/09: Basiswert Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie

  • Intraday
  • 1W
  • 1M
  • 3M
  • 6M
  • 1J
  • 2J
  • 5J
  • Max
Quelle: DZ BANK AG, Frankfurt: 01.09. 15:35:53
Charts zeigen die Wertentwicklungen der Vergangenheit. Zukünftige Ergebnisse können sowohl niedriger als auch höher ausfallen. Falls Kurse in Fremdwährung notieren, kann die Rendite infolge von Währungsschwankungen steigen oder fallen. © 2025 DZ BANK AG

Stammdaten

Stammdaten
WKN / ISIN DQ8S2J / DE000DQ8S2J3
Emittent DZ BANK AG
Produktstruktur Hebelprodukt
Kategorie Discount Optionsschein
Produkttyp long (steigende Markterwartung)
Währung des Produktes EUR
Quanto Nein
Bezugsverhältnis (BV) / Bezugsgröße 0,10
Ausübung Europäisch
Emissionsdatum 10.10.2024
Erster Handelstag 10.10.2024
Letzter Handelstag 18.09.2025
Letzter Bewertungstag 19.09.2025
Zahltag 26.09.2025
Fälligkeitsdatum 26.09.2025
Vorzeitige Rückzahlung 08.09.2025
Basispreis 160,00 USD
Cap 175,00 USD
Abrechnung bei Fälligkeit Rückzahlung: 0,76 EUR

Kennzahlen

Kennzahlen
Berechnung: 01.09.2025, 15:35:53 Uhr mit Geld 1,27 EUR / Brief --
Spread Absolut --
Spread Homogenisiert --
Spread in % des Briefkurses --
Max Rendite absolut --
Max Rendite --
Max Rendite in % p.a. --
Seitwärtsrendite in % --
Seitwärtsrendite p.a. --
Abstand zum Cap Absolut -54,42 USD
Abstand zum Cap in % -23,72%
Performance seit Auflegung in % 62,82%

Basiswert

Basiswert
Kurs 229,42 USD
Diff. Vortag in % 8,24%
52 Wochen Tief 142,75 USD
52 Wochen Hoch 231,30 USD
Quelle NASDAQ, --
Basiswert Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie
WKN / ISIN A14Y6H / US02079K1079
KGV --
Produkttyp Aktie
Sektor Informationstechnologie

Produktbeschreibung

Art:
Dieses Produkt ist eine Inhaberschuldverschreibung nach deutschem Recht.

Laufzeit:
Dieses Produkt hat eine feste Laufzeit und wird am 26.09.2025 (Rückzahlungstermin) fällig.

Ziele:
Ziel dieses Produkts ist es, Ihnen einen bestimmten Anspruch zu vorab festgelegten Bedingungen zu gewähren. Der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin ist abhängig von der Kursentwicklung des Basiswerts. Aufgrund seiner Hebelwirkung reagiert das Produkt auf kleinste Kursbewegungen des Basiswerts.

Für die Rückzahlung des Produkts gibt es die folgenden Möglichkeiten:
  1. Liegt der Referenzpreis auf oder über dem Cap, erhalten Sie am Rückzahlungstermin einen Rückzahlungsbetrag, der wie folgt ermittelt wird: Der Basispreis wird vom Cap abgezogen. Anschließend wird das Ergebnis mit dem Bezugsverhältnis multipliziert und in EUR umgerechnet.

  2. Liegt der Referenzpreis unter dem Cap, aber über dem Basispreis, erhalten Sie am Rückzahlungstermin einen Rückzahlungsbetrag, der wie folgt ermittelt wird: Der Basispreis wird vom Referenzpreis abgezogen. Anschließend wird das Ergebnis mit dem Bezugsverhältnis multipliziert und in EUR umgerechnet.

  3. Liegt der Referenzpreis auf oder unter dem Basispreis, beträgt der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin 0,001 EUR pro Produkt, wobei der Rückzahlungsbetrag, den die DZ BANK an Sie zahlt, aufsummiert für sämtliche von Ihnen gehaltenen Produkte berechnet und kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet wird. Soweit Sie weniger als zehn Produkte halten, wird unabhängig von der Anzahl der Produkte, die Sie halten, ein Betrag in Höhe von 0,01 EUR gezahlt.

Dieses Produkt ist nicht währungsgesichert. Die Entwicklung des EUR/USD-Wechselkurses hat damit Auswirkungen auf die Höhe des in EUR zahlbaren Rückzahlungsbetrags.

Sie erhalten keine sonstigen Erträge (z.B. Dividenden) und haben keine weiteren Ansprüche (z.B. Stimmrechte) aus dem Basiswert.

Analyse

AktieDatum
Zeitraum
DatumZeitraumAkt. Kurs
Kursziel
Akt. KursKurszielAbstand in %AnalystBew.Bewertung
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie24.07.2025
12 Monate
24.07.202512 Monate229,42
229,42--DZ BANK
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie16.07.2025
12 Monate
16.07.202512 Monate229,42
192
229,4219216,310697UBS
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie21.05.2025
12 Monate
21.05.202512 Monate229,42
229,42--DZ BANK
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie25.04.2025
12 Monate
25.04.202512 Monate229,42
229,42--DZ BANK
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie22.12.2024
12 Monate
22.12.202412 Monate229,42
232
229,422321,124575JPMORGAN
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie30.10.2024
12 Monate
30.10.202412 Monate229,42
229,42--DZ BANK
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie30.10.2024
12 Monate
30.10.202412 Monate229,42
229,42--DZ BANK
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie11.10.2024
12 Monate
11.10.202412 Monate229,42
208
229,422089,336588JPMORGAN
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie09.10.2024
12 Monate
09.10.202412 Monate229,42
208
229,422089,336588JPMORGAN
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie06.10.2024
12 Monate
06.10.202412 Monate229,42
208
229,422089,336588JPMORGAN

News

03.09.2025 | 15:50:53 (dpa-AFX)
ROUNDUP 4/US-Gericht: Google muss Chrome und Android nicht verkaufen

(neu: Aktienkurs, weitere Analysten)

WASHINGTON (dpa-AFX) - Die US-Regierung ist vor Gericht mit dem Versuch gescheitert, eine Zerschlagung des Internet-Riesen Google <US02079K1079> zu erwirken. Der mit dem Fall befasste Richter Amit Mehta in Washington beschloss, dass das Unternehmen nicht gezwungen werden sollte, sich vom Webbrowser Chrome und dem Mobil-Betriebssystem Android zu trennen. Die Regierung sei mit ihren Forderungen zu weit gegangen, entschied er. Die Klage war bereits 2020 am Ende der ersten Amtszeit von US-Präsident Donald Trump eingereicht worden.

Zugleich untersagte der Richter Google in seinem 230 Seiten langen Urteilsspruch exklusive Vereinbarungen für die Verbreitung seiner Dienste - das betrifft etwa die Web-Suche, Chrome und die KI-Software Gemini. Allerdings wird der Konzern andere Unternehmen wie Apple <US0378331005> oder den Firefox-Entwickler Mozilla grundsätzlich weiterhin dafür bezahlen können, dass sie seine Dienste vorinstallieren oder prominent platzieren.

Google muss eigene Daten mit Konkurrenz teilen

Apple bekommt nach Informationen aus dem Prozess Milliarden Dollar dafür, dass die Google-Suche auf iPhones als Standard vorinstalliert wird. Für Mozilla ist die Vorinstallation der Google-Suche im Browser Firefox eine zentrale Einnahmequelle. In der EU werden Nutzer inzwischen ausdrücklich gefragt, welche Suchmaschine sie nutzen wollen. Einen solchen Auswahl-Zwang für die USA, der stillschweigend getroffene Voreinstellungen verhindern soll, lehnte der Richter ab.

Google wird zugleich einige Daten aus seiner Suchmaschine mit Konkurrenten teilen müssen. Das betrifft unter anderem Teile des Suchmaschinen-Index, den Google beim Durchforsten des Internets erstellt, sowie einige Informationen zu Interaktionen mit Nutzern. Die Daten sollen rivalisierenden Suchmaschinen wie Microsofts Bing und DuckDuckGo, aber auch KI-Firmen wie dem ChatGPT-Entwickler OpenAI und Perplexity bei der Entwicklung ihrer Konkurrenzprodukte helfen.

Google-Aktie steigt

An der Börse wurde das Urteil als klarer Erfolg für Google gesehen: Die Aktie des Mutterkonzerns Alphabet <US02079K3059> stieg am Mittwoch zur Eröffnung um 6,8 Prozent. Auch für das Apple-Papier ging es um gut drei Prozent aufwärts. Beim iPhone-Konzern bessern die Einnahmen von Google das Geschäft in der Dienstleistungssparte auf.

Experte Doug Anmuth von JPMorgan schrieb in einer ersten Reaktion, der Entscheid sei die lange Wartezeit wert gewesen. Das Ergebnis sei für Alphabet deutlich vorteilhafter als erwartet: Der Richter habe berücksichtigt, dass sich das Marktumfeld für Suchmaschinen durch die Künstliche Intelligenz massiv verändert. Das Negativszenario sei damit vom Tisch, lobte Stephen Ju von UBS. Der Richterspruch bestätige den Status Quo der Finanzprognosen.

"Am Ende ändert sich nichts", kommentierte der Investor und langjährige Branchenanalyst Gene Munster das Urteil im Wirtschaftssender CNBC. Jonathan Kanter, der einst für die Wettbewerbspolitik im US-Justizministerium zuständig und damit auch an der Klage gegen Google beteiligt war, sah das Scheitern des Vorhabens einer Zerschlagung als Sieg für Google.

Zugleich wertete er es als Teilerfolg der Regierung, dass der Richter im Urteil neben Suchmaschinen auch das schnell wachsende Geschäft mit Künstlicher Intelligenz und die neuen Google-Konkurrenten berücksichtigte. Perplexity hatte bereits Interesse an einem Kauf von Chrome angemeldet für den Fall, dass Gerichte eine Abspaltung des Webbrowsers verfügen sollten.

Für die US-Regierung betonte auch Vize-Justizministerin Abigail Slater, dass die vom Richter angeordneten Maßnahmen für mehr Wettbewerb bei Künstlicher Intelligenz sorgen würden. Zugleich denke die Regierung über ihr weiteres Vorgehen nach. Der Google-Konzern wiederum teilte mit, man müsse das Urteil noch analysieren, sei aber in Sorge darüber, welche Folgen das Teilen von Suchmaschinen-Informationen für den Datenschutz haben könnte.

Google sprach schon vorab von Berufung

Richter Mehta hatte vor gut einem Jahr festgestellt, dass Google ein Monopol bei der Web-Suche hat - und es mit unlauteren Mitteln gegen Konkurrenz verteidigte. In dem zweiten Prozess und nun gefällten Urteil ging es um die Konsequenzen daraus.

Aber auch das könnte nur ein weiterer Zwischenschritt sein: Google kündigte bereits vor dem nun gefällten Urteil an, in Berufung zu gehen. Der Internet-Konzern musste aber zuerst die Entscheidung zu den Konsequenzen abwarten, um auch den Richterspruch zum Monopol-Prozess anfechten zu können./so/DP/nas/jha/

03.09.2025 | 12:08:02 (dpa-AFX)
Start-up DeepL stellt autonomen KI-Agenten vor
03.09.2025 | 12:01:23 (dpa-AFX)
AKTIEN IM FOKUS: Alphabet vor Rekord nach Gerichtsurteil - Auch Apple profitiert
03.09.2025 | 07:12:06 (dpa-AFX)
ROUNDUP 3/US-Gericht: Google muss Chrome und Android nicht verkaufen
03.09.2025 | 07:05:15 (dpa-AFX)
ROUNDUP 2/US-Gericht: Google muss Chrome und Android nicht verkaufen
03.09.2025 | 06:35:01 (dpa-AFX)
ROUNDUP/US-Gericht: Google muss Webbrowser Chrome nicht verkaufen
02.09.2025 | 23:09:30 (dpa-AFX)
US-Gericht: Google muss Webbrowser Chrome nicht verkaufen