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Optionsschein Classic Long 9 2026/03: Basiswert Deutsche Lufthansa

DY80W8 / DE000DY80W87 //
Quelle: DZ BANK: Geld 23.05., Brief 23.05.
DY80W8 DE000DY80W87 // Quelle: DZ BANK: Geld 23.05., Brief 23.05.
0,19 EUR
Geld in EUR
0,22 EUR
Brief in EUR
0,00%
Diff. Vortag in %
Basiswertkurs: 6,554 EUR
Quelle : Xetra , 23.05.
  • Basispreis 9,00 EUR
  • Abstand zum Basispreis in % 37,32%
  • Bezugsverhältnis (BV) / Bezugsgröße 1,00
  • Omega in % 5,64
  • Delta 0,189453
  • Letzter Bewertungstag 20.03.2026
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Chart

Optionsschein Classic Long 9 2026/03: Basiswert Deutsche Lufthansa

  • Intraday
  • 1W
  • 1M
  • 3M
  • 6M
  • 1J
  • 2J
  • 5J
  • Max
Quelle: DZ BANK AG, Frankfurt: 23.05. 21:55:08
Charts zeigen die Wertentwicklungen der Vergangenheit. Zukünftige Ergebnisse können sowohl niedriger als auch höher ausfallen. Falls Kurse in Fremdwährung notieren, kann die Rendite infolge von Währungsschwankungen steigen oder fallen. © 2025 DZ BANK AG

Stammdaten

Stammdaten
WKN / ISIN DY80W8 / DE000DY80W87
Emittent DZ BANK AG
Produktstruktur Hebelprodukt
Kategorie Optionsschein Classic
Produkttyp long (steigende Markterwartung)
Währung des Produktes EUR
Quanto Nein
Bezugsverhältnis (BV) / Bezugsgröße 1,00
Ausübung Amerikanisch
Emissionsdatum 21.05.2025
Erster Handelstag 21.05.2025
Letzter Handelstag 19.03.2026
Handelszeiten 08:00 - 22:00 Hinweise zur Kursstellung
Letzter Bewertungstag 20.03.2026
Zahltag 27.03.2026
Fälligkeitsdatum 27.03.2026
Basispreis 9,00 EUR

Kennzahlen

Kennzahlen
Berechnung: 23.05.2025, 21:55:08 Uhr mit Geld 0,19 EUR / Brief 0,22 EUR
Spread Absolut 0,03 EUR
Spread Homogenisiert 0,03 EUR
Spread in % des Briefkurses 13,64%
Aufgeld in % p.a. 51,69% p.a.
Aufgeld in % 40,68%
Break-Even 9,22 EUR
Innerer Wert 0,00 EUR
Delta 0,189453
Implizite Volatilität 34,08%
Theta -0,000951 EUR
Zeitwert 0,19 EUR
Omega in % 5,64
Totalverlust- Wahrscheinlichkeit MISSING
Gamma 0,133991
Vega 0,016069 EUR
Hebel 29,79x
Performance seit Auflegung in % -20,83%

Basiswert

Basiswert
Kurs 6,554 EUR
Diff. Vortag in % -1,38%
52 Wochen Tief 5,384 EUR
52 Wochen Hoch 8,160 EUR
Quelle Xetra, 23.05.
Basiswert Deutsche Lufthansa AG
WKN / ISIN 823212 / DE0008232125
KGV --
Produkttyp Aktie
Sektor Transport/Verkehrssektor

Produktbeschreibung

Art:
Dieses Produkt ist eine Inhaberschuldverschreibung nach deutschem Recht.

Laufzeit:
Dieses Produkt hat eine feste Laufzeit und wird am 27.03.2026 (Rückzahlungstermin) fällig.

Ziele:
Ziel dieses Produkts ist es, Ihnen einen bestimmten Anspruch zu vorab festgelegten Bedingungen zu gewähren. Sie partizipieren überproportional (gehebelt) an allen Kursentwicklungen des Basiswerts. Aufgrund seiner Hebelwirkung reagiert das Produkt auf kleinste Kursbewegungen des Basiswerts. Sie können das Produkt an jedem üblichen Handelstag während der Ausübungsfrist ausüben (bezeichnet als amerikanische Option). Wird das Produkt nicht innerhalb der Ausübungsfrist ausgeübt, ist der Ausübungstag der letzte Ausübungstag.

Für die Rückzahlung des Produkts gibt es die folgenden Möglichkeiten:
  1. Im Falle einer wirksamen Ausübung des Produkts erhalten Sie am Rückzahlungstermin einen Rückzahlungsbetrag in EUR, wenn der Referenzpreis über dem Basispreis liegt. Der Rückzahlungsbetrag entspricht der Differenz zwischen Referenzpreis und Basispreis, multipliziert mit dem Bezugsverhältnis.

  2. Wird von der DZ BANK kein positiver Rückzahlungsbetrag nach vorstehender Vorgehensweise berechnet, gilt Folgendes: Der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin beträgt 0,001 EUR pro Produkt, wobei der Rückzahlungsbetrag, den die DZ BANK an Sie zahlt, aufsummiert für sämtliche von Ihnen gehaltenen Produkte berechnet und kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet wird. Soweit Sie weniger als zehn Produkte halten, wird unabhängig von der Anzahl der Produkte, die Sie halten, ein Betrag in Höhe von 0,01 EUR gezahlt.


Sie erhalten keine sonstigen Erträge (z.B. Dividenden) und haben keine weiteren Ansprüche (z.B. Stimmrechte) aus dem Basiswert.

Analyse

Gesamteindruck
Einfach nutzbares Gesamtrating basierend auf einer fundamentalen, technischen und Risikoanalyse unter Einbezug von Branchen- und Marktumfeld.

Neutral

Gewinnprognose
Der Veränderungstrend der Gewinnprognosen über ein Zeitfenster von 7 Wochen. Aktuelle Aktienbewertungen ausgewählter Analysten finden Sie unter DPA-AFX ANALYSER.

Negative Analystenhaltung seit 29.04.2025

Kurs-Gewinn-Verhältnis
Das KGV setzt den aktuellen Kurs der Aktie ins Verhältnis zu seiner Gewinnerwartung. Es wird auf Basis der langfristigen Gewinnprognosen der Analysten errechnet.
5,0

Erwartetes KGV für 2027

Risiko-Bewertung
Gesamteinschätzung des Risikos auf Basis des Bear Market und des Bad News Factors.

Mittel

Bear-Market-Faktor
Risiko Parameter, der anhand des Titelverhaltens in sich abwärts bewegenden Märkten das Marktrisiko einer Aktie angibt.

Mittlere Anfälligkeit bei Indexrückgängen

Korrelation
Die Korrelation gibt an, inwieweit die Bewegungen der Aktie mit denen Ihres Indexes übereinstimmen.
47,9%

Mittelstarke Korrelation mit dem STOXX600

Marktkapitalisierung (Mrd. USD) 8,89 Grosser Marktwert Mit einer Marktkapitalisierung von >$8 Mrd., ist DEUTSCHE LUFTHANSA ein hoch kapitalisierter Titel.
Gewinnprognose Negative Analystenhaltung seit 29.04.2025 Die Gewinnerwartung der Analysten pro Aktie liegen heute niedriger als vor sieben Wochen. Dieser negative Trend hat am 29.04.2025 bei einem Kurs von 6,24 eingesetzt.
Preis Leicht unterbewertet, gemäss theScreener Auf Basis des Wachstumspotentials und eigener Kriterien, erscheint uns der Aktienkurs aktuell leicht unterbewertet.
Relative Performance -1,3% Unter Druck (vs. STOXX600) Dividendenbereinigt liegt die Aktie über vier Wochen betrachtet -1,3% hinter dem STOXX600 zurück.
Mittelfristiger Trend Neutrale Tendenz, zuvor jedoch (seit dem 20.05.2025) positiv Die Aktie wird in der Nähe ihres 40-Tage Durchschnitts gehandelt (in einer Bandbreite von +1,75% bis -1,75%). Zuvor unterlag der Wert einem positiven Trend (seit dem 20.05.2025).
Wachstum KGV 2,5 Hoher Abschlag zur Wachstumserwartung basiert auf einer Ausnahmesituation Liegt das "Verhältnis zwischen Wachstum plus geschätzte Dividende und KGV" über 1,6, so befindet sich das Unternehmen in der Regel in einer Ausnahmesituation. In diesem Fall ist das erwartete KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis) ein besserer Indikator für die nachhaltige Gewinnentwicklung als das langfrist. Wachstum.
KGV 5,0 Erwartetes KGV für 2027 Das erwartete KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis) gilt für das Jahr 2027.
Langfristiges Wachstum 8,0% Wachstum heute bis 2027 p.a. Die durchschnittlichen jährlichen Wachstumsraten gelten für die Gewinne von heute bis 2027.
Anzahl der Analysten 17 Starkes Analysteninteresse In den zurückliegenden sieben Wochen haben durchschnittlich 17 Analysten eine Schätzung des Gewinns pro Aktie für diesen Titel abgegeben.
Dividenden Rendite 4,7% Dividende durch Gewinn gut gedeckt Für die während den nächsten 12 Monaten erwartete Dividende müssen voraussichtlich 23,42% des Gewinns verwendet werden.
Risiko-Bewertung Mittel Die Aktie ist seit dem 06.09.2024 als Titel mit mittlerer Sensitivität eingestuft.
Bear-Market-Faktor Mittlere Anfälligkeit bei Indexrückgängen Die Aktie tendiert dazu, Indexrückgänge in etwa gleichem Umfang mitzuvollziehen.
Bad News Durchschnittliche Kursrückgänge bei spezifischen Problemen Der Titel verzeichnet bei unternehmensspezifischen Problemen i.d.R. mittlere Kursabschläge in Höhe von durchschnittlich 2,7%.
Beta 1,20 Hohe Anfälligkeit vs. STOXX600 Die Aktie tendiert dazu, pro 1% Indexbewegung mit einem Ausschlag von 1,20% zu reagieren.
Korrelation 365 Tage 47,9% Mittelstarke Korrelation mit dem STOXX600 47,9% der Kursschwankungen werden durch Indexbewegungen verursacht.
Value at Risk 1,16 EUR Das geschätzte mittelfristige Value at Risk beträgt 1,16 EUR oder 0,18% Das geschätzte Value at Risk beträgt 1,16 EUR. Das Risiko liegt deshalb bei 0,18%. Dieser Wert basiert auf der mittelfristigen historischen Volatilität (1 Monat) mit einem Konfidenzintervall von 95%.
Volatilität der über 1 Monat 33,7%
Volatilität der über 12 Monate 37,2%

News

23.05.2025 | 15:12:31 (dpa-AFX)
ROUNDUP: Verbraucherschutzminister: Kein Tierverkauf auf der Straße

BERLIN (dpa-AFX) - Bei ihrer Jahreskonferenz haben die Verbraucherschutzminister der Länder Beschlüsse zu Fluggastrechten, Fake-Shops, E-Zigaretten und dem Straßenverkauf von Hundewelpen gefasst.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig sprach sich während der Konferenz in Berlin ebenfalls deutlich gegen eine aktuell in Brüssel diskutierte Änderung der Entschädigungsvorschriften für von Verspätung betroffene Fluggäste aus. "Stundenlange Flugverspätungen sind ein echtes Ärgernis", sagte die SPD-Politikerin, die in der Bundesregierung für den Verbraucherschutz verantwortlich ist, der Deutschen Presse-Agentur.

Entschädigung erst ab fünf Stunden Verspätung?

Die EU-Staaten beraten derzeit über einen Vorschlag der Europäischen Kommission, der unter anderem Entschädigungen erst bei deutlich längeren Verspätungen als bisher vorsieht. Derzeit gilt nach der Flugastrechte-Verordnung von 2004 (EG 261), dass Fluggäste ab drei Stunden Verspätung Anspruch auf eine pauschale Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro haben.

Nach dem Vorschlag der Kommission soll diese Schwelle auf fünf bis zwölf Stunden angehoben werden und jeweils von der Flugdistanz abhängig sein. Damit würden Verbraucherschützern zufolge rund 80 Prozent der Entschädigungen entfallen.

"Verbraucherrechte sind kein Luxus, den man in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten einfach abschaffen kann", sagte Hubig. Sie werde sich deshalb dafür einsetzen, dass Flugreisende auch weiterhin ab einer Verspätung von drei Stunden entschädigt werden. "Deutschland kann in Brüssel keiner Regelung zustimmen, die einseitig an den Interessen der Airlines ausgerichtet ist."

Die Landesminister sehen das mehrheitlich genauso und plädierten auch dafür, die Beantragung der Entschädigung zu vereinfachen. Hessen und Thüringen gaben eine Protokollerklärung zu dem Beschluss ab, in dem es hieß, die Schwelle für Entschädigungsansprüche für Verspätungen solle "realitätsnah ausgestaltet werden".

Einheitliche Vorgaben für Handgepäck

Kontrovers diskutiert wird in Brüssel neben den Regelungen zu Entschädigungen für verspätete und ausgefallene Flüge aktuell auch über das Geschäftsmodell einiger Airlines, für größeres Handgepäck zusätzliche Gebühren zu verlangen.

Die Verbraucherschutzministerkonferenz rief den Bund auf, sich auf europäischer Ebene für eine Vereinheitlichung der Handgepäckregelungen der Fluggesellschaften einzusetzen. Ziel müsse dabei sein, dass Verbraucher sich unabhängig von der Fluggesellschaft und der eingesetzten Maschine auf einheitliche Maße verlassen könnten.

Hundewelpen und Katzen im Straßenverkauf

Die Verbraucherschutzminister der Länder baten den Bund zudem, den illegalen Handel mit Hunden und Katzen stärker einzudämmen. Bei ihrer Konferenz sprachen sie sich gemeinsam dafür aus, das Tierschutzgesetz so zu ändern, "dass der Handel mit Wirbeltieren, die keine Nutztiere oder Pferde sind, auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen verboten wird".

Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU), die in der Hauptstadt auch den Verbraucherschutz verantwortet, sagte, Tierheim-Mitarbeiter hätten ihr berichtet, bei ihnen würden häufig kranke Tiere abgegeben, von Menschen, die diese über ein Online-Angebot gefunden und dann auf der Straße erworben hätten. Dabei gehe es hauptsächlich um im Ausland gezüchtete Hundewelpen und Rassekatzen.

"Es muss nachvollziehbar sein, woher das Tier stammt", betonte Badenberg. Das sei wichtig für den Tierschutz, für die Käufer, aber angesichts des Risikos einer Übertragung von Krankheiten auf den Menschen auch für den Gesundheitsschutz.

Schutz vor "Fake Shops"

Verbraucher sollten aus Sicht der Ministerrunde außerdem besser vor betrügerischen Online-Shops geschützt werden. Der Bund solle prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Schadensersatzanspruch gegenüber Vermittlungsdiensten wie Online-Marktplätzen oder Suchmaschinen bestehe, die Verbraucher an "Fake Shops" vermitteln.

Die Ministerinnen und Minister stellten bei ihrem Gespräch über diesen Tagesordnungspunkt fest, dass auch einige von ihnen schon Opfer solcher Betrüger waren, die entweder keine Ware oder minderwertige beziehungsweise gefälschte Ware liefern.

Mehr Regulierung bei E-Zigaretten

Dringend erforderlich sind aus Sicht der Verbraucherschutzminister auch strengere Regeln für den Einsatz von Aromastoffen in E-Zigaretten. Die Bundesregierung müsse mehr tun, um die Attraktivität dieser Produkte für junge Zielgruppen zu verringern.

In ihrem Beschluss stellt die Konferenz generell fest, "dass der bestehende Regulierungsrahmen für Tabakerzeugnisse und verwandte Produkte in Deutschland nicht ausreicht, um den Verbraucher- und Jugendschutz effektiv zu gewährleisten"./abc/DP/he

23.05.2025 | 14:53:26 (dpa-AFX)
BDL: Bund soll Kosten für Passagierkontrolle mittragen
23.05.2025 | 10:55:20 (dpa-AFX)
Hubig will Entschädigungsregel für Flugreisende verteidigen
23.05.2025 | 10:10:11 (dpa-AFX)
Flughafenchef verspricht höhere Pünktlichkeit im Sommer
20.05.2025 | 10:44:00 (dpa-AFX)
Lufthansa-Gruppe fliegt Tel Aviv noch länger nicht an
19.05.2025 | 22:37:35 (dpa-AFX)
Nach Panne: Flughafen Paris-Orly wieder im Normalbetrieb
19.05.2025 | 13:29:40 (dpa-AFX)
AKTIE IM FOKUS: Ryanair auf Rekordhoch - Ausblick und Aktienrückkäufe treiben