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Endlos Turbo Long 164,8492 open end: Basiswert Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie

DY9G52 / DE000DY9G527 //
Quelle: DZ BANK: Geld 03.09. 16:32:38, Brief 03.09. 16:32:38
DY9G52 DE000DY9G527 // Quelle: DZ BANK: Geld 03.09. 16:32:38, Brief 03.09. 16:32:38
5,48 EUR
Geld in EUR
5,49 EUR
Brief in EUR
34,64%
Diff. Vortag in %
Basiswertkurs: 228,65 USD
Quelle : NASDAQ , --
  • Basispreis
    164,8492 USD
  • Knock-Out-Barriere
    164,8492 USD
  • Abstand zum Basispreis in % 27,90%
  • Abstand zum Knock-Out in % 27,90%
  • Hebel 3,57x
  • Bezugsverhältnis (BV) / Bezugsgröße 0,10
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Chart

Endlos Turbo Long 164,8492 open end: Basiswert Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie

  • Intraday
  • 1W
  • 1M
  • 3M
  • 6M
  • 1J
  • 2J
  • 5J
  • Max
Quelle: DZ BANK AG, Frankfurt: 03.09. 16:32:38
Charts zeigen die Wertentwicklungen der Vergangenheit. Zukünftige Ergebnisse können sowohl niedriger als auch höher ausfallen. Falls Kurse in Fremdwährung notieren, kann die Rendite infolge von Währungsschwankungen steigen oder fallen. © 2025 DZ BANK AG

Stammdaten

Stammdaten
WKN / ISIN DY9G52 / DE000DY9G527
Emittent DZ BANK AG
Produktstruktur Hebelprodukt
Kategorie Endlos Turbo
Produkttyp long (steigende Markterwartung)
Währung des Produktes EUR
Quanto Nein
Bezugsverhältnis (BV) / Bezugsgröße 0,10
Emissionsdatum 04.06.2025
Erster Handelstag 04.06.2025
Handelszeiten 08:00 - 22:00 Hinweise zur Kursstellung
Knock-Out-Zeiten Übersicht
Zahltag Endlos
Basispreis
164,8492 USD
Knock-Out-Barriere
164,8492 USD
Knock-Out-Barriere erreicht Nein
Anpassungsprozentsatz p.a. 8,27256% p.a.
enthält: Bereinigungsfaktor 4,00%
Anpassungshistorie KO-Schwelle und Basispreis
DatumKO-SchwelleBasispreis
03.09.2025164,8492 USD164,8492 USD
02.09.2025164,8113 USD164,8113 USD
01.09.2025164,7734 USD164,7734 USD
29.08.2025164,6588 USD164,6588 USD
28.08.2025164,6206 USD164,6206 USD
27.08.2025164,5824 USD164,5824 USD
26.08.2025164,5442 USD164,5442 USD
25.08.2025164,506 USD164,506 USD
22.08.2025164,3916 USD164,3916 USD
21.08.2025164,3535 USD164,3535 USD
20.08.2025164,3154 USD164,3154 USD
19.08.2025164,2773 USD164,2773 USD
18.08.2025164,2392 USD164,2392 USD
15.08.2025164,1249 USD164,1249 USD
14.08.2025164,0868 USD164,0868 USD
13.08.2025164,0487 USD164,0487 USD
12.08.2025164,0107 USD164,0107 USD
11.08.2025163,9727 USD163,9727 USD
08.08.2025163,8587 USD163,8587 USD
07.08.2025163,8207 USD163,8207 USD
06.08.2025163,7827 USD163,7827 USD
05.08.2025163,7447 USD163,7447 USD
04.08.2025163,7067 USD163,7067 USD
01.08.2025163,5927 USD163,5927 USD
31.07.2025163,5549 USD163,5549 USD
30.07.2025163,5171 USD163,5171 USD
29.07.2025163,4793 USD163,4793 USD
28.07.2025163,4415 USD163,4415 USD
25.07.2025163,3281 USD163,3281 USD
24.07.2025163,2903 USD163,2903 USD
23.07.2025163,2525 USD163,2525 USD
22.07.2025163,2147 USD163,2147 USD
21.07.2025163,177 USD163,177 USD
18.07.2025163,0639 USD163,0639 USD
17.07.2025163,0262 USD163,0262 USD
16.07.2025162,9885 USD162,9885 USD
15.07.2025162,9508 USD162,9508 USD
14.07.2025162,9131 USD162,9131 USD
11.07.2025162,80 USD162,80 USD
10.07.2025162,7623 USD162,7623 USD
09.07.2025162,7247 USD162,7247 USD
08.07.2025162,6871 USD162,6871 USD
07.07.2025162,6495 USD162,6495 USD
04.07.2025162,5367 USD162,5367 USD
03.07.2025162,4991 USD162,4991 USD
02.07.2025162,4615 USD162,4615 USD
01.07.2025162,4239 USD162,4239 USD
30.06.2025162,3864 USD162,3864 USD
27.06.2025162,2739 USD162,2739 USD
26.06.2025162,2364 USD162,2364 USD
25.06.2025162,1989 USD162,1989 USD
24.06.2025162,1614 USD162,1614 USD
23.06.2025162,1239 USD162,1239 USD
20.06.2025162,0115 USD162,0115 USD
19.06.2025161,9741 USD161,9741 USD
18.06.2025161,9367 USD161,9367 USD
17.06.2025161,8993 USD161,8993 USD
16.06.2025161,8619 USD161,8619 USD
13.06.2025161,7497 USD161,7497 USD
12.06.2025161,7123 USD161,7123 USD
11.06.2025161,6749 USD161,6749 USD
10.06.2025161,6375 USD161,6375 USD
09.06.2025161,6002 USD161,6002 USD
06.06.2025161,6246 USD161,6246 USD
05.06.2025161,5873 USD161,5873 USD
04.06.2025161,55 USD161,55 USD

Kennzahlen

Kennzahlen
Berechnung: 03.09.2025, 16:32:38 Uhr mit Geld 5,48 EUR / Brief 5,49 EUR
Spread Absolut 0,01 EUR
Spread Homogenisiert 0,10 EUR
Spread in % des Briefkurses 0,18%
Hebel 3,57x
Abstand zum Knock-Out Absolut 63,8008 USD
Abstand zum Knock-Out in % 27,90%
Performance seit Auflegung in % 611,69%

Basiswert

Basiswert
Kurs 228,65 USD
Diff. Vortag in % 7,88%
52 Wochen Tief 142,75 USD
52 Wochen Hoch 230,16 USD
Quelle NASDAQ, --
Basiswert Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie
WKN / ISIN A14Y6H / US02079K1079
KGV --
Produkttyp Aktie
Sektor Informationstechnologie

Produktbeschreibung

Art:
Dieses Produkt ist eine Inhaberschuldverschreibung nach deutschem Recht.

Laufzeit:
Dieses Produkt hat keine feste Laufzeit. Es kann jedoch durch den Anleger ausgeübt oder durch die DZ BANK gekündigt werden.

Ziele:
Ziel dieses Produkts ist es, Ihnen einen bestimmten Anspruch zu vorab festgelegten Bedingungen zu gewähren. Sie partizipieren überproportional (gehebelt) an allen Entwicklungen des Beobachtungspreises. Aufgrund seiner Hebelwirkung reagiert das Produkt auf kleinste Bewegungen des Beobachtungspreises. Das Produkt kann während seiner Laufzeit verfallen, sofern ein Knock-out-Ereignis eintritt.

Ein Knock-out-Ereignis tritt ein, wenn der Beobachtungspreis mindestens einmal auf oder unter der Knock-out-Barriere liegt. In diesem Fall beträgt der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin 0,001 EUR pro Produkt, wobei der Rückzahlungsbetrag, den die DZ BANK an Sie zahlt, aufsummiert für sämtliche von Ihnen gehaltenen Produkte berechnet und kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet wird. Soweit Sie weniger als zehn Produkte halten, wird unabhängig von der Anzahl der Produkte, die Sie halten, ein Betrag in Höhe von 0,01 EUR gezahlt.

Sie sind berechtigt, die Optionsscheine an jedem Einlösungstermin zum Rückzahlungsbetrag einzulösen. Die Einlösung erfolgt, indem Sie mindestens zehn Bankarbeitstage vor dem jeweiligen Einlösungstermin bis 10:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) eine Erklärung in Textform an die DZ BANK schicken. Darüber hinaus haben wir das Recht, die Optionsscheine insgesamt, jedoch nicht teilweise, am ordentlichen Kündigungstermin ordentlich zu kündigen. Die ordentliche Kündigung durch uns ist mindestens 10 Bankarbeitstage vor dem jeweiligen ordentlichen Kündigungstermin zu veröffentlichen.

Nach Einlösung durch Sie oder Kündigung durch uns und sofern nicht zuvor ein Knock-out-Ereignis eingetreten ist, entspricht der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin dem EUR-Gegenwert der Differenz zwischen Referenzpreis und Basispreis am Ausübungstag, multipliziert mit dem Bezugsverhältnis.


Der Basispreis und die Knock-out-Barriere werden täglich angepasst, um u.a. eine Finanzierungskomponente zu berücksichtigen, die der DZ BANK aufgrund eines spezifischen Marktzinses zuzüglich einer von DZ BANK nach ihrem billigem Ermessen festgelegten Marge entsteht. Die Knock-out-Barriere entspricht stets dem aktuellen Basispreis.

Dieses Produkt ist nicht währungsgesichert. Die Entwicklung des EUR/USD-Wechselkurses hat damit Auswirkungen auf die Höhe des in EUR zahlbaren Rückzahlungsbetrags. Der EUR-Gegenwert wird am Ausübungstag auf Basis des WMR Benchmark 2 p.m. CET EUR-Fixings errechnet.

Sie erhalten keine sonstigen Erträge (z.B. Dividenden) und haben keine weiteren Ansprüche (z.B. Stimmrechte) aus dem Basiswert.

Analyse

AktieDatum
Zeitraum
DatumZeitraumAkt. Kurs
Kursziel
Akt. KursKurszielAbstand in %AnalystBew.Bewertung
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie24.07.2025
12 Monate
24.07.202512 Monate228,65
228,65--DZ BANK
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie16.07.2025
12 Monate
16.07.202512 Monate228,65
192
228,6519216,028865UBS
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie21.05.2025
12 Monate
21.05.202512 Monate228,65
228,65--DZ BANK
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie25.04.2025
12 Monate
25.04.202512 Monate228,65
228,65--DZ BANK
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie22.12.2024
12 Monate
22.12.202412 Monate228,65
232
228,652321,465121JPMORGAN
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie30.10.2024
12 Monate
30.10.202412 Monate228,65
228,65--DZ BANK
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie30.10.2024
12 Monate
30.10.202412 Monate228,65
228,65--DZ BANK
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie11.10.2024
12 Monate
11.10.202412 Monate228,65
208
228,652089,031271JPMORGAN
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie09.10.2024
12 Monate
09.10.202412 Monate228,65
208
228,652089,031271JPMORGAN
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie06.10.2024
12 Monate
06.10.202412 Monate228,65
208
228,652089,031271JPMORGAN

News

03.09.2025 | 15:50:53 (dpa-AFX)
ROUNDUP 4/US-Gericht: Google muss Chrome und Android nicht verkaufen

(neu: Aktienkurs, weitere Analysten)

WASHINGTON (dpa-AFX) - Die US-Regierung ist vor Gericht mit dem Versuch gescheitert, eine Zerschlagung des Internet-Riesen Google <US02079K1079> zu erwirken. Der mit dem Fall befasste Richter Amit Mehta in Washington beschloss, dass das Unternehmen nicht gezwungen werden sollte, sich vom Webbrowser Chrome und dem Mobil-Betriebssystem Android zu trennen. Die Regierung sei mit ihren Forderungen zu weit gegangen, entschied er. Die Klage war bereits 2020 am Ende der ersten Amtszeit von US-Präsident Donald Trump eingereicht worden.

Zugleich untersagte der Richter Google in seinem 230 Seiten langen Urteilsspruch exklusive Vereinbarungen für die Verbreitung seiner Dienste - das betrifft etwa die Web-Suche, Chrome und die KI-Software Gemini. Allerdings wird der Konzern andere Unternehmen wie Apple <US0378331005> oder den Firefox-Entwickler Mozilla grundsätzlich weiterhin dafür bezahlen können, dass sie seine Dienste vorinstallieren oder prominent platzieren.

Google muss eigene Daten mit Konkurrenz teilen

Apple bekommt nach Informationen aus dem Prozess Milliarden Dollar dafür, dass die Google-Suche auf iPhones als Standard vorinstalliert wird. Für Mozilla ist die Vorinstallation der Google-Suche im Browser Firefox eine zentrale Einnahmequelle. In der EU werden Nutzer inzwischen ausdrücklich gefragt, welche Suchmaschine sie nutzen wollen. Einen solchen Auswahl-Zwang für die USA, der stillschweigend getroffene Voreinstellungen verhindern soll, lehnte der Richter ab.

Google wird zugleich einige Daten aus seiner Suchmaschine mit Konkurrenten teilen müssen. Das betrifft unter anderem Teile des Suchmaschinen-Index, den Google beim Durchforsten des Internets erstellt, sowie einige Informationen zu Interaktionen mit Nutzern. Die Daten sollen rivalisierenden Suchmaschinen wie Microsofts Bing und DuckDuckGo, aber auch KI-Firmen wie dem ChatGPT-Entwickler OpenAI und Perplexity bei der Entwicklung ihrer Konkurrenzprodukte helfen.

Google-Aktie steigt

An der Börse wurde das Urteil als klarer Erfolg für Google gesehen: Die Aktie des Mutterkonzerns Alphabet <US02079K3059> stieg am Mittwoch zur Eröffnung um 6,8 Prozent. Auch für das Apple-Papier ging es um gut drei Prozent aufwärts. Beim iPhone-Konzern bessern die Einnahmen von Google das Geschäft in der Dienstleistungssparte auf.

Experte Doug Anmuth von JPMorgan schrieb in einer ersten Reaktion, der Entscheid sei die lange Wartezeit wert gewesen. Das Ergebnis sei für Alphabet deutlich vorteilhafter als erwartet: Der Richter habe berücksichtigt, dass sich das Marktumfeld für Suchmaschinen durch die Künstliche Intelligenz massiv verändert. Das Negativszenario sei damit vom Tisch, lobte Stephen Ju von UBS. Der Richterspruch bestätige den Status Quo der Finanzprognosen.

"Am Ende ändert sich nichts", kommentierte der Investor und langjährige Branchenanalyst Gene Munster das Urteil im Wirtschaftssender CNBC. Jonathan Kanter, der einst für die Wettbewerbspolitik im US-Justizministerium zuständig und damit auch an der Klage gegen Google beteiligt war, sah das Scheitern des Vorhabens einer Zerschlagung als Sieg für Google.

Zugleich wertete er es als Teilerfolg der Regierung, dass der Richter im Urteil neben Suchmaschinen auch das schnell wachsende Geschäft mit Künstlicher Intelligenz und die neuen Google-Konkurrenten berücksichtigte. Perplexity hatte bereits Interesse an einem Kauf von Chrome angemeldet für den Fall, dass Gerichte eine Abspaltung des Webbrowsers verfügen sollten.

Für die US-Regierung betonte auch Vize-Justizministerin Abigail Slater, dass die vom Richter angeordneten Maßnahmen für mehr Wettbewerb bei Künstlicher Intelligenz sorgen würden. Zugleich denke die Regierung über ihr weiteres Vorgehen nach. Der Google-Konzern wiederum teilte mit, man müsse das Urteil noch analysieren, sei aber in Sorge darüber, welche Folgen das Teilen von Suchmaschinen-Informationen für den Datenschutz haben könnte.

Google sprach schon vorab von Berufung

Richter Mehta hatte vor gut einem Jahr festgestellt, dass Google ein Monopol bei der Web-Suche hat - und es mit unlauteren Mitteln gegen Konkurrenz verteidigte. In dem zweiten Prozess und nun gefällten Urteil ging es um die Konsequenzen daraus.

Aber auch das könnte nur ein weiterer Zwischenschritt sein: Google kündigte bereits vor dem nun gefällten Urteil an, in Berufung zu gehen. Der Internet-Konzern musste aber zuerst die Entscheidung zu den Konsequenzen abwarten, um auch den Richterspruch zum Monopol-Prozess anfechten zu können./so/DP/nas/jha/

03.09.2025 | 12:08:02 (dpa-AFX)
Start-up DeepL stellt autonomen KI-Agenten vor
03.09.2025 | 12:01:23 (dpa-AFX)
AKTIEN IM FOKUS: Alphabet vor Rekord nach Gerichtsurteil - Auch Apple profitiert
03.09.2025 | 07:12:06 (dpa-AFX)
ROUNDUP 3/US-Gericht: Google muss Chrome und Android nicht verkaufen
03.09.2025 | 07:05:15 (dpa-AFX)
ROUNDUP 2/US-Gericht: Google muss Chrome und Android nicht verkaufen
03.09.2025 | 06:35:01 (dpa-AFX)
ROUNDUP/US-Gericht: Google muss Webbrowser Chrome nicht verkaufen
02.09.2025 | 23:09:30 (dpa-AFX)
US-Gericht: Google muss Webbrowser Chrome nicht verkaufen