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Endlos Turbo Long 163,8731 open end: Basiswert Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie

DY9J38 / DE000DY9J380 //
Quelle: DZ BANK: Geld 05.09., Brief 05.09.
DY9J38 DE000DY9J380 // Quelle: DZ BANK: Geld 05.09., Brief 05.09.
6,09 EUR
Geld in EUR
6,10 EUR
Brief in EUR
--
Diff. Vortag in %
Basiswertkurs: 235,17 USD
Quelle : NASDAQ , 01:48:43
  • Basispreis
    (Stand 05.09. 04:02 Uhr)
    163,8731 USD
  • Knock-Out-Barriere
    (Stand 05.09. 04:02 Uhr)
    163,8731 USD
  • Abstand zum Basispreis in % 30,32%
  • Abstand zum Knock-Out in % 30,32%
  • Hebel --
  • Bezugsverhältnis (BV) / Bezugsgröße 0,10
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Hinweis der DZ BANK:
Bitte beachten Sie die Angaben in den Endgültigen Bedingungen

Chart

Endlos Turbo Long 163,8731 open end: Basiswert Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie

  • Intraday
  • 1W
  • 1M
  • 3M
  • 6M
  • 1J
  • 2J
  • 5J
  • Max
Quelle: DZ BANK AG, Frankfurt: 05.09. 21:59:45
Charts zeigen die Wertentwicklungen der Vergangenheit. Zukünftige Ergebnisse können sowohl niedriger als auch höher ausfallen. Falls Kurse in Fremdwährung notieren, kann die Rendite infolge von Währungsschwankungen steigen oder fallen. © 2025 DZ BANK AG

Stammdaten

Stammdaten
WKN / ISIN DY9J38 / DE000DY9J380
Emittent DZ BANK AG
Produktstruktur Hebelprodukt
Kategorie Endlos Turbo
Produkttyp long (steigende Markterwartung)
Währung des Produktes EUR
Quanto Nein
Bezugsverhältnis (BV) / Bezugsgröße 0,10
Emissionsdatum 05.06.2025
Erster Handelstag 05.06.2025
Handelszeiten 08:00 - 22:00 Hinweise zur Kursstellung
Knock-Out-Zeiten Übersicht
Zahltag Endlos
Basispreis
(Stand 05.09. 04:02 Uhr)
163,8731 USD
Knock-Out-Barriere
(Stand 05.09. 04:02 Uhr)
163,8731 USD
Knock-Out-Barriere erreicht Nein
Anpassungsprozentsatz p.a. 8,27256% p.a.
enthält: Bereinigungsfaktor 4,00%
Anpassungshistorie KO-Schwelle und Basispreis
DatumKO-SchwelleBasispreis
05.09.2025163,8731 USD163,8731 USD
04.09.2025163,8355 USD163,8355 USD
03.09.2025163,7979 USD163,7979 USD
02.09.2025163,7603 USD163,7603 USD
01.09.2025163,7227 USD163,7227 USD
29.08.2025163,6087 USD163,6087 USD
28.08.2025163,5708 USD163,5708 USD
27.08.2025163,5329 USD163,5329 USD
26.08.2025163,495 USD163,495 USD
25.08.2025163,4571 USD163,4571 USD
22.08.2025163,3434 USD163,3434 USD
21.08.2025163,3055 USD163,3055 USD
20.08.2025163,2676 USD163,2676 USD
19.08.2025163,2297 USD163,2297 USD
18.08.2025163,1918 USD163,1918 USD
15.08.2025163,0784 USD163,0784 USD
14.08.2025163,0406 USD163,0406 USD
13.08.2025163,0028 USD163,0028 USD
12.08.2025162,965 USD162,965 USD
11.08.2025162,9272 USD162,9272 USD
08.08.2025162,8138 USD162,8138 USD
07.08.2025162,776 USD162,776 USD
06.08.2025162,7382 USD162,7382 USD
05.08.2025162,7005 USD162,7005 USD
04.08.2025162,6628 USD162,6628 USD
01.08.2025162,5497 USD162,5497 USD
31.07.2025162,5121 USD162,5121 USD
30.07.2025162,4745 USD162,4745 USD
29.07.2025162,4369 USD162,4369 USD
28.07.2025162,3993 USD162,3993 USD
25.07.2025162,2867 USD162,2867 USD
24.07.2025162,2492 USD162,2492 USD
23.07.2025162,2117 USD162,2117 USD
22.07.2025162,1742 USD162,1742 USD
21.07.2025162,1367 USD162,1367 USD
18.07.2025162,0242 USD162,0242 USD
17.07.2025161,9867 USD161,9867 USD
16.07.2025161,9492 USD161,9492 USD
15.07.2025161,9117 USD161,9117 USD
14.07.2025161,8743 USD161,8743 USD
11.07.2025161,7621 USD161,7621 USD
10.07.2025161,7247 USD161,7247 USD
09.07.2025161,6873 USD161,6873 USD
08.07.2025161,6499 USD161,6499 USD
07.07.2025161,6125 USD161,6125 USD
04.07.2025161,5003 USD161,5003 USD
03.07.2025161,4629 USD161,4629 USD
02.07.2025161,4256 USD161,4256 USD
01.07.2025161,3883 USD161,3883 USD
30.06.2025161,351 USD161,351 USD
27.06.2025161,2391 USD161,2391 USD
26.06.2025161,2018 USD161,2018 USD
25.06.2025161,1646 USD161,1646 USD
24.06.2025161,1274 USD161,1274 USD
23.06.2025161,0902 USD161,0902 USD
20.06.2025160,9786 USD160,9786 USD
19.06.2025160,9414 USD160,9414 USD
18.06.2025160,9042 USD160,9042 USD
17.06.2025160,867 USD160,867 USD
16.06.2025160,8298 USD160,8298 USD
13.06.2025160,7183 USD160,7183 USD
12.06.2025160,6812 USD160,6812 USD
11.06.2025160,6441 USD160,6441 USD
10.06.2025160,607 USD160,607 USD
09.06.2025160,5699 USD160,5699 USD
06.06.2025160,5951 USD160,5951 USD
05.06.2025160,558 USD160,558 USD

Kennzahlen

Kennzahlen
Berechnung: 05.09.2025, 21:59:45 Uhr mit Geld 6,09 EUR / Brief 6,10 EUR
Spread Absolut 0,01 EUR
Spread Homogenisiert 0,10 EUR
Spread in % des Briefkurses 0,16%
Hebel --
Abstand zum Knock-Out Absolut 71,2969 USD
Abstand zum Knock-Out in % 30,32%
Performance seit Auflegung in % 745,83%

Basiswert

Basiswert
Kurs 235,17 USD
Diff. Vortag in % 1,08%
52 Wochen Tief 142,75 USD
52 Wochen Hoch 236,13 USD
Quelle NASDAQ, 01:48:43
Basiswert Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie
WKN / ISIN A14Y6H / US02079K1079
KGV --
Produkttyp Aktie
Sektor Informationstechnologie

Produktbeschreibung

Art:
Dieses Produkt ist eine Inhaberschuldverschreibung nach deutschem Recht.

Laufzeit:
Dieses Produkt hat keine feste Laufzeit. Es kann jedoch durch den Anleger ausgeübt oder durch die DZ BANK gekündigt werden.

Ziele:
Ziel dieses Produkts ist es, Ihnen einen bestimmten Anspruch zu vorab festgelegten Bedingungen zu gewähren. Sie partizipieren überproportional (gehebelt) an allen Entwicklungen des Beobachtungspreises. Aufgrund seiner Hebelwirkung reagiert das Produkt auf kleinste Bewegungen des Beobachtungspreises. Das Produkt kann während seiner Laufzeit verfallen, sofern ein Knock-out-Ereignis eintritt.

Ein Knock-out-Ereignis tritt ein, wenn der Beobachtungspreis mindestens einmal auf oder unter der Knock-out-Barriere liegt. In diesem Fall beträgt der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin 0,001 EUR pro Produkt, wobei der Rückzahlungsbetrag, den die DZ BANK an Sie zahlt, aufsummiert für sämtliche von Ihnen gehaltenen Produkte berechnet und kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet wird. Soweit Sie weniger als zehn Produkte halten, wird unabhängig von der Anzahl der Produkte, die Sie halten, ein Betrag in Höhe von 0,01 EUR gezahlt.

Sie sind berechtigt, die Optionsscheine an jedem Einlösungstermin zum Rückzahlungsbetrag einzulösen. Die Einlösung erfolgt, indem Sie mindestens zehn Bankarbeitstage vor dem jeweiligen Einlösungstermin bis 10:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) eine Erklärung in Textform an die DZ BANK schicken. Darüber hinaus haben wir das Recht, die Optionsscheine insgesamt, jedoch nicht teilweise, am ordentlichen Kündigungstermin ordentlich zu kündigen. Die ordentliche Kündigung durch uns ist mindestens 10 Bankarbeitstage vor dem jeweiligen ordentlichen Kündigungstermin zu veröffentlichen.

Nach Einlösung durch Sie oder Kündigung durch uns und sofern nicht zuvor ein Knock-out-Ereignis eingetreten ist, entspricht der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin dem EUR-Gegenwert der Differenz zwischen Referenzpreis und Basispreis am Ausübungstag, multipliziert mit dem Bezugsverhältnis.


Der Basispreis und die Knock-out-Barriere werden täglich angepasst, um u.a. eine Finanzierungskomponente zu berücksichtigen, die der DZ BANK aufgrund eines spezifischen Marktzinses zuzüglich einer von DZ BANK nach ihrem billigem Ermessen festgelegten Marge entsteht. Die Knock-out-Barriere entspricht stets dem aktuellen Basispreis.

Dieses Produkt ist nicht währungsgesichert. Die Entwicklung des EUR/USD-Wechselkurses hat damit Auswirkungen auf die Höhe des in EUR zahlbaren Rückzahlungsbetrags. Der EUR-Gegenwert wird am Ausübungstag auf Basis des WMR Benchmark 2 p.m. CET EUR-Fixings errechnet.

Sie erhalten keine sonstigen Erträge (z.B. Dividenden) und haben keine weiteren Ansprüche (z.B. Stimmrechte) aus dem Basiswert.

Analyse

AktieDatum
Zeitraum
DatumZeitraumAkt. Kurs
Kursziel
Akt. KursKurszielAbstand in %AnalystBew.Bewertung
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie24.07.2025
12 Monate
24.07.202512 Monate235,17
235,17--DZ BANK
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie16.07.2025
12 Monate
16.07.202512 Monate235,17
192
235,1719218,356933UBS
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie21.05.2025
12 Monate
21.05.202512 Monate235,17
235,17--DZ BANK
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie25.04.2025
12 Monate
25.04.202512 Monate235,17
235,17--DZ BANK
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie22.12.2024
12 Monate
22.12.202412 Monate235,17
232
235,172321,347961JPMORGAN
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie30.10.2024
12 Monate
30.10.202412 Monate235,17
235,17--DZ BANK
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie30.10.2024
12 Monate
30.10.202412 Monate235,17
235,17--DZ BANK
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie11.10.2024
12 Monate
11.10.202412 Monate235,17
208
235,1720811,553344JPMORGAN
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie09.10.2024
12 Monate
09.10.202412 Monate235,17
208
235,1720811,553344JPMORGAN
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie06.10.2024
12 Monate
06.10.202412 Monate235,17
208
235,1720811,553344JPMORGAN

News

06.09.2025 | 10:04:30 (dpa-AFX)
Smart-TV bis E-Bike: Nutzer bekommen ab Freitag neue Rechte

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Im "smart Home" werden viele Daten gesammelt: Vom vernetzten Kühlschrank, der Sprachassistenz oder dem Smart-TV - alles speichert Informationen. Die Digitalisierung bringt datenhungrige Geräte mit sich und davon sollen nach dem Willen der EU Nutzerinnen und Nutzer mehr profitieren.

Per EU-Verordnung bekommen sie ab Freitag (12. September) mehr Rechte an den Daten, die ihre vernetzten Geräte sammeln. Dann gilt für diese Produkte das EU-Datengesetz ("EU-Data-Act"). Hersteller müssen demnach offenlegen, welche Informationen erhoben werden - und wie man darauf zugreifen kann.

Das Datengesetz der EU ist bereits Anfang 2024 in Kraft getreten und findet nun Anwendung. Es soll Verbrauchern erleichtern, ihre Gerätedaten einzusehen und bei Bedarf auch an andere Dienste weiterzugeben, etwa zu Reparaturzwecken. Am Ende sollen dadurch Dienstleistungen günstiger und einfacher werden. Die wichtigsten Fragen zu den neuen Bestimmungen im Überblick:

Für welche Geräte gilt das Gesetz?

Für welche nicht, wäre fast leichter zu beantworten. Denn laut EU-Verordnung gelten die Regeln für alle sogenannten vernetzten Geräte. Das klingt nach Internetverbindung, aber die ist gar nicht zwingend nötig. Die Regeln schließen ausdrücklich Geräte mit kabelgebundener Datenübertragung ein.

Eine Kaffeemaschine, die etwa zu Reparaturzwecken per Kabel Daten übertragen könnte, fällt ebenso unter das Datengesetz wie "smarte" Geräte, die per drahtloser Verbindung oder App gesteuert werden.

Um welche Daten geht es dabei?

Auch diese Definition ist im Gesetz allgemein gehalten. Zu den betroffenen Daten gehört dort "jede digitale Darstellung von Handlungen, Tatsachen oder Informationen". Das können auch Videos, Bilder oder Tonaufnahmen sein, die ein Gerät gemacht hat. Entscheidend ist also eher, ob das betroffene Gerät Daten über seine Nutzung, Leistung oder Umwelt generiert oder sammelt - und weniger, wie es das tut.

Die Liste betroffener Branchen und Gesellschaftsbereiche ist also umfassend: Handys, Smartwatches, moderne Küchengeräte, Klimaanlagen oder Autos sind ebenso betroffen wie industrielle Maschinen oder Flugzeuge.

Muss das Gerät neu sein?

Nein, das Recht auf die generierten Daten besteht auch bei bereits erworbenen Geräten, die weiter genutzt werden. Übrigens: Wer seinen Fitness-Tracker oder seinen Fernseher weiterverkauft, muss dem neuen Besitzer erklären, wie er an die Daten des Geräts kommt. Denn das EU-Datengesetz unterscheidet nicht zwischen Erstbesitz und Secondhand.

Ab September 2026 sieht das EU-Datengesetz zusätzlich vor, dass Hersteller ihre neuen Produkte mit einfachen Schnittstellen für den Datenzugang ihrer Nutzer auf den Markt bringen - die neuen Rechte ihrer Kunden also bei der Entwicklung bereits mitdenken.

Was soll das den Nutzerinnen und Nutzern bringen?

Oft haben sich Hersteller bisher Nutzungsrechte an allen anfallenden Daten selbst eingeräumt. Nun sollen sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen mehr Kontrolle über die eigenen Daten bekommen. Sie sollen künftig auf Daten zugreifen, sie löschen oder auch an Dritte weitergeben können.

Besonders Letzteres ist mit der Hoffnung verbunden, dass Reparaturen oder andere Dienstleistungen für Nutzerinnen und Nutzer günstiger und einfacher werden. Beispielsweise könnte sich ein Autobesitzer künftig dafür entscheiden, bestimmte Daten mit seiner Versicherung zu teilen. In der Theorie könnte ein vorbildliches Fahrverhalten vielleicht zu einer geringeren Versicherungsprämie führen.

Laut der europäischen Verbraucherschutzorganisation Beuc gibt es aber zu viele Ausnahmeregelungen, die diese Möglichkeiten in der Praxis erschweren. Beuc-Geschäftsführer Agustín Reyna bezeichnete das Gesetz daher als eine "verpasste Chance".

Wie sollen Nutzerinnen und Nutzer an die Daten kommen?

Hier gibt die EU-Verordnung den Anbietern zwei Möglichkeiten: Direkter oder indirekter Zugang. Wo möglich, sollen Nutzerinnen und Nutzer ohne weiteres selbst auf die Daten zugreifen können. Wie das geht, darüber müssen die Anbieter und Hersteller bei Erwerb des Produkts informieren.

Sollte ein direkter Zugang nicht möglich oder vom Hersteller nicht erwünscht sein, so soll der Verordnung nach eine einfache Anfrage, etwa auf einem entsprechenden Webportal, reichen. Ohne große Hürden soll dann eine Antwort mit den entsprechenden Daten folgen.

Was erhofft sich die EU durch das Datengesetz noch?

Durch den freizügigeren Datenhandel sollen nach den Plänen der EU neue Geschäftsfelder entstehen oder bestehende wachsen. Die Datenschöpfung soll also mehr zur Wertschöpfung beitragen.

Außerdem sollen Behörden in Ausnahmefällen wie bei Waldbränden oder Hochwasserkatastrophen auf Daten zugreifen können, die in Besitz der Privatwirtschaft sind.

Große Cloud-Anbieter wie Amazon <US0231351067> Web Services, Microsoft <US5949181045> oder Google <US02079K1079> werden nun dazu verpflichtet, illegalen Zugriff auf Daten zu verhindern und einen leichteren Anbieterwechsel zu ermöglichen.

Was sagen die Unternehmen?

Kritik gibt es etwa vom Digitalverband Bitkom und dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI). In Deutschland herrsche wegen der EU-Verordnung noch viel Unsicherheit. Der Gesetzgeber habe es in der 20-monatigen Übergangsfrist nicht geschafft, die EU-Verordnung in deutsches Recht zu überführen, beklagten beide Verbände. Dadurch fehle es an klaren Ansprechpartnern bei den Behörden.

Eine funktionierende Datenwirtschaft sei zentral für erfolgreiche digitale Geschäftsmodelle, fügte BDI-Co-Geschäftsführerin Iris Plöger hinzu. "Der EU-Gesetzgeber greift jedoch übermäßig in die Vertragsautonomie der Industrie ein", so Plöger. Positiv bewertete Bitkom-Präsident Ralf Wintergerst mögliche Chancen durch die EU-Verordnung. Das Gesetz könne datengetriebene Geschäftsmodelle voranbringen./tre/DP/mis

05.09.2025 | 21:46:32 (dpa-AFX)
Trump droht EU nach neuer Milliardenstrafe gegen Google
05.09.2025 | 17:23:09 (dpa-AFX)
EU verhängt Milliardenstrafe gegen Google
04.09.2025 | 21:03:13 (dpa-AFX)
Google soll US-Nutzern 425 Millionen Dollar zahlen
04.09.2025 | 11:38:29 (dpa-AFX)
Störung bei Google - Nutzer in mehreren Ländern betroffen
04.09.2025 | 05:48:19 (dpa-AFX)
Umfrage: Jeder Dritte ist schon auf Fake News hereingefallen
03.09.2025 | 15:50:53 (dpa-AFX)
ROUNDUP 4/US-Gericht: Google muss Chrome und Android nicht verkaufen