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Endlos Turbo Long 107,82 open end: Basiswert BioNTech SE (ADRS)

DY9PC3 / DE000DY9PC33 //
Quelle: DZ BANK: Geld 10.06., Brief
DY9PC3 DE000DY9PC33 // Quelle: DZ BANK: Geld 10.06., Brief
0,037 EUR
Geld in EUR
-- EUR
Brief in EUR
--
Diff. Vortag in %
Basiswertkurs: 93,96 USD
Quelle : NASDAQ , --
  • Basispreis
    (Stand 11.06. 00:00 Uhr)
    107,82 USD
  • Knock-Out-Barriere
    (Stand 11.06. 00:00 Uhr)
    107,82 USD
  • Abstand zum Basispreis in % -14,75%
  • Hebel --
  • Bezugsverhältnis (BV) / Bezugsgröße 0,10
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Hinweis der DZ BANK:
Bitte beachten Sie die Angaben in den Endgültigen Bedingungen

Chart

Endlos Turbo Long 107,82 open end: Basiswert BioNTech SE (ADRS)

  • Intraday
  • 1W
  • 1M
  • 3M
  • 6M
  • 1J
  • 2J
  • 5J
  • Max
Quelle: DZ BANK AG, Frankfurt: 10.06. 18:05:30
Charts zeigen die Wertentwicklungen der Vergangenheit. Zukünftige Ergebnisse können sowohl niedriger als auch höher ausfallen. Falls Kurse in Fremdwährung notieren, kann die Rendite infolge von Währungsschwankungen steigen oder fallen. © 2025 DZ BANK AG

Stammdaten

Stammdaten
WKN / ISIN DY9PC3 / DE000DY9PC33
Emittent DZ BANK AG
Produktstruktur Hebelprodukt
Kategorie Endlos Turbo
Produkttyp long (steigende Markterwartung)
Währung des Produktes EUR
Quanto Nein
Bezugsverhältnis (BV) / Bezugsgröße 0,10
Emissionsdatum 10.06.2025
Erster Handelstag 10.06.2025
Handelszeiten 08:00 - 22:00 Hinweise zur Kursstellung
Knock-Out-Zeiten Übersicht
Zahltag Endlos
Basispreis
(Stand 11.06. 00:00 Uhr)
107,82 USD
Knock-Out-Barriere
(Stand 11.06. 00:00 Uhr)
107,82 USD
Knock-Out-Barriere erreicht Ja
Knock-Out-Barriere erreicht am 10.06.2025 18:06
Anpassungsprozentsatz p.a. 8,31974% p.a.
enthält: Bereinigungsfaktor 4,00%
Abrechnung bei Fälligkeit Rückzahlung: 0,001 EUR
Anpassungshistorie KO-Schwelle und Basispreis
DatumKO-SchwelleBasispreis
10.06.2025107,82 USD107,82 USD
09.06.2025107,82 USD107,82 USD

Kennzahlen

Kennzahlen
Berechnung: 10.06.2025, 18:05:30 Uhr mit Geld 0,037 EUR / Brief --
Spread Absolut --
Spread Homogenisiert --
Spread in % des Briefkurses --
Hebel --
Performance seit Auflegung in % -88,44%

Basiswert

Basiswert
Kurs 93,96 USD
Diff. Vortag in % -0,86%
52 Wochen Tief 81,98 USD
52 Wochen Hoch 129,27 USD
Quelle NASDAQ, --
Basiswert BioNTech SE (ADRS)
WKN / ISIN A2PSR2 / US09075V1026
KGV --
Produkttyp Aktie
Sektor Chemie/Pharma

Analyse

Gesamteindruck
Einfach nutzbares Gesamtrating basierend auf einer fundamentalen, technischen und Risikoanalyse unter Einbezug von Branchen- und Marktumfeld.

Eher negativ

Gewinnprognose
Der Veränderungstrend der Gewinnprognosen über ein Zeitfenster von 7 Wochen. Aktuelle Aktienbewertungen ausgewählter Analysten finden Sie unter DPA-AFX ANALYSER.

Positive Analystenhaltung seit 14.10.2025

Kurs-Gewinn-Verhältnis
Das KGV setzt den aktuellen Kurs der Aktie ins Verhältnis zu seiner Gewinnerwartung. Es wird auf Basis der langfristigen Gewinnprognosen der Analysten errechnet.
-23,9

Verlust vorhergesagt

Risiko-Bewertung
Gesamteinschätzung des Risikos auf Basis des Bear Market und des Bad News Factors.

Hoch

Bear-Market-Faktor
Risiko Parameter, der anhand des Titelverhaltens in sich abwärts bewegenden Märkten das Marktrisiko einer Aktie angibt.

Mittlere Anfälligkeit bei Indexrückgängen

Korrelation
Die Korrelation gibt an, inwieweit die Bewegungen der Aktie mit denen Ihres Indexes übereinstimmen.
34,3%

Schwache Korrelation mit dem SP500

Marktkapitalisierung (Mrd. USD) 23,08 Grosser Marktwert Mit einer Marktkapitalisierung von >$8 Mrd., ist BIONTECH SE ein hoch kapitalisierter Titel.
Gewinnprognose Positive Analystenhaltung seit 14.10.2025 Die Gewinnprognosen pro Aktie liegen heute höher als vor sieben Wochen. Dieser positive Trend hat am 14.10.2025 bei einem Kurs von 102,61 eingesetzt.
Preis Überbewertet, gemäss theScreener Auf Basis des Wachstumspotentials und eigener Kriterien, erscheint uns der Aktienkurs aktuell überbewertet.
Relative Performance -12,5% Unter Druck (vs. SP500) Dividendenbereinigt liegt die Aktie über vier Wochen betrachtet -12,5% hinter dem SP500 zurück.
Mittelfristiger Trend Negative Tendenz seit dem 21.11.2025 Der dividendenbereinigte technische 40-Tage Trend ist seit dem 21.11.2025 negativ.
Wachstum KGV -0,4 Unternehmen unter Druck Ein negatives "Verhältnis zwischen Wachstum plus geschätzte Dividende und KGV" zeigt an, dass sich entweder das vorhergesagte Wachstum verlangsamt (negatives jährliches Wachstum) oder die Finanzanalysten einen Verlust (negatives KGV) erwarten.
KGV -23,9 Verlust vorhergesagt Das erwartete KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis) ist negativ: Die Finanzanalysten erwarten einen Verlust.
Langfristiges Wachstum -10,0% Wachstum heute bis 2027 p.a. Die durchschnittlichen jährlichen Wachstumsraten gelten für die Gewinne von heute bis 2027.
Anzahl der Analysten 17 Starkes Analysteninteresse In den zurückliegenden sieben Wochen haben durchschnittlich 17 Analysten eine Schätzung des Gewinns pro Aktie für diesen Titel abgegeben.
Dividenden Rendite 0% Keine Dividende Die Gesellschaft bezahlt keine Dividende.
Risiko-Bewertung Hoch Die Aktie ist seit dem 07.02.2025 als Titel mit hoher Sensitivität eingestuft.
Bear-Market-Faktor Mittlere Anfälligkeit bei Indexrückgängen Die Aktie tendiert dazu, Indexrückgänge in etwa gleichem Umfang mitzuvollziehen.
Bad News Starke Kursrückgänge bei spezifischen Problemen Der Titel verzeichnet bei unternehmensspezifischen Problemen i.d.R. starke Kursabschläge in Höhe von durchschnittlich 3,9%.
Beta 0,83 Geringe Anfälligkeit vs. SP500 Die Aktie tendiert dazu, pro 1% Indexbewegung mit einem Ausschlag von 0,83% zu reagieren.
Korrelation 365 Tage 34,3% Schwache Korrelation mit dem SP500 Die Kursschwankungen sind wenig abhängig von den Indexbewegungen.
Value at Risk 28,13 USD Das geschätzte mittelfristige Value at Risk beträgt 28,13 USD oder 0,30% Das geschätzte Value at Risk beträgt 28,13 USD. Das Risiko liegt deshalb bei 0,30%. Dieser Wert basiert auf der mittelfristigen historischen Volatilität (1 Monat) mit einem Konfidenzintervall von 95%.
Volatilität der über 1 Monat 42,5%
Volatilität der über 12 Monate 45,0%

News

15.12.2025 | 17:35:31 (dpa-AFX)
ROUNDUP 2: BGH prüft Hersteller-Haftung für Schäden nach Corona-Impfung

(Neu: weitere Details)

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Wann können Geimpfte für mögliche Corona-Impfschäden Schadenersatz vom Impfstoffhersteller einfordern? Und wann haben sie einen Anspruch auf Auskunft etwa zu bekannten Nebenwirkungen? Mit diesen Fragen hat sich der Bundesgerichtshof beschäftigt. Das höchste deutsche Zivilgericht verhandelte über die Klage einer Frau gegen das Unternehmen Astrazeneca <GB0009895292>. Eine Entscheidung soll am 9. März fallen.

Die Klägerin, Pia Aksoy, wurde im März 2021 mit dem Astrazeneca-Impfstoff Vaxzevria gegen das Corona-Virus geimpft. Kurz darauf wurden bei ihr verschiedene Gesundheitsschäden festgestellt. Unter anderem kann sie seitdem auf einem Ohr nicht mehr hören. "Ich bin mir einfach total sicher, dass die Impfung die Ursache war", erklärte sie in Karlsruhe. Die Berufsgenossenschaft habe den Impfschaden anerkannt.

Von Astrazeneca verlangt sie vor Gericht daher Schadenersatz sowie Auskunft unter anderem zu bekannten Wirkungen und Nebenwirkungen des Impfstoffes. In den Vorinstanzen hatte ihre Klage aber keinen Erfolg. Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz verwies unter anderem darauf, dass der Impfstoff laut Europäischer Arzneimittelagentur ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis hatte.

Klägerin nach Verhandlung zuversichtlich

Zu Beginn der BGH-Verhandlung äußerte der Vorsitzende Richter, Stephan Seiters, aber mehrere Bedenken an der Entscheidung der Koblenzer Kollegen. Womöglich könnte das OLG etwa zu Unrecht davon ausgegangen sein, dass der Klägerin kein Anspruch auf Auskunft zustehe. Die Anforderungen dürften hier nicht zu hoch angesetzt werden, mahnte er. Wichtig sei, dass ein Zusammenhang zwischen Impfung und Schaden plausibel scheine.

Wenn der Auskunftsanspruch vom OLG womöglich fälschlicherweise verneint wurde, könnte wohl deshalb auch die Begründung, mit der ein Anspruch auf Schadenersatz abgelehnt wurde, der Prüfung des BGH nicht standhalten. Der Senat stellte zudem in den Raum, es könnte für eine abschließende Bewertung des Falls vielleicht eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof nötig sein.

"Die heutige Verhandlung hat mir ein bisschen Vertrauen in die Gerechtigkeit zurückgegeben", sagte Klägerin Aksoy nach der Verhandlung. In den Vorinstanzen sei sie abgewiesen oder als "Sonderopfer" bezeichnet worden. "Ich musste bis zum BGH gehen, um diese Gerechtigkeit zu bekommen."/jml/DP/zb

15.12.2025 | 14:42:53 (dpa-AFX)
BGH prüft Hersteller-Haftung für Schäden nach Corona-Impfung
15.12.2025 | 07:35:02 (dpa-AFX)
ROUNDUP: Wann Hersteller für etwaige Corona-Impfschäden haften müssen
09.12.2025 | 13:05:02 (dpa-AFX)
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06.12.2025 | 21:35:05 (dpa-AFX)
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04.12.2025 | 10:15:33 (dpa-AFX)
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03.12.2025 | 15:10:33 (dpa-AFX)
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