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Endlos Turbo Long 173,0939 open end: Basiswert Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie

DU0Q6H / DE000DU0Q6H0 //
Quelle: DZ BANK: Geld 03.09., Brief 03.09.
DU0Q6H DE000DU0Q6H0 // Quelle: DZ BANK: Geld 03.09., Brief 03.09.
4,98 EUR
Geld in EUR
4,99 EUR
Brief in EUR
--
Diff. Vortag in %
Basiswertkurs: 231,10 USD
Quelle : NASDAQ , 01:53:53
  • Basispreis
    173,0939 USD
  • Knock-Out-Barriere
    173,0939 USD
  • Abstand zum Basispreis in % 25,10%
  • Abstand zum Knock-Out in % 25,10%
  • Hebel 3,97x
  • Bezugsverhältnis (BV) / Bezugsgröße 0,10
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Chart

Endlos Turbo Long 173,0939 open end: Basiswert Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie

  • Intraday
  • 1W
  • 1M
  • 3M
  • 6M
  • 1J
  • 2J
  • 5J
  • Max
Quelle: DZ BANK AG, Frankfurt: 03.09. 21:59:41
Charts zeigen die Wertentwicklungen der Vergangenheit. Zukünftige Ergebnisse können sowohl niedriger als auch höher ausfallen. Falls Kurse in Fremdwährung notieren, kann die Rendite infolge von Währungsschwankungen steigen oder fallen. © 2025 DZ BANK AG

Stammdaten

Stammdaten
WKN / ISIN DU0Q6H / DE000DU0Q6H0
Emittent DZ BANK AG
Produktstruktur Hebelprodukt
Kategorie Endlos Turbo
Produkttyp long (steigende Markterwartung)
Währung des Produktes EUR
Quanto Nein
Bezugsverhältnis (BV) / Bezugsgröße 0,10
Emissionsdatum 07.07.2025
Erster Handelstag 07.07.2025
Handelszeiten 08:00 - 22:00 Hinweise zur Kursstellung
Knock-Out-Zeiten Übersicht
Zahltag Endlos
Basispreis
173,0939 USD
Knock-Out-Barriere
173,0939 USD
Knock-Out-Barriere erreicht Nein
Anpassungsprozentsatz p.a. 8,27256% p.a.
enthält: Bereinigungsfaktor 4,00%
Anpassungshistorie KO-Schwelle und Basispreis
DatumKO-SchwelleBasispreis
04.09.2025173,0939 USD173,0939 USD
03.09.2025173,0541 USD173,0541 USD
02.09.2025173,0143 USD173,0143 USD
01.09.2025172,9746 USD172,9746 USD
29.08.2025172,8543 USD172,8543 USD
28.08.2025172,8142 USD172,8142 USD
27.08.2025172,7741 USD172,7741 USD
26.08.2025172,734 USD172,734 USD
25.08.2025172,6939 USD172,6939 USD
22.08.2025172,5738 USD172,5738 USD
21.08.2025172,5338 USD172,5338 USD
20.08.2025172,4938 USD172,4938 USD
19.08.2025172,4538 USD172,4538 USD
18.08.2025172,4138 USD172,4138 USD
15.08.2025172,2938 USD172,2938 USD
14.08.2025172,2538 USD172,2538 USD
13.08.2025172,2138 USD172,2138 USD
12.08.2025172,1739 USD172,1739 USD
11.08.2025172,134 USD172,134 USD
08.08.2025172,0143 USD172,0143 USD
07.08.2025171,9744 USD171,9744 USD
06.08.2025171,9345 USD171,9345 USD
05.08.2025171,8946 USD171,8946 USD
04.08.2025171,8547 USD171,8547 USD
01.08.2025171,7352 USD171,7352 USD
31.07.2025171,6955 USD171,6955 USD
30.07.2025171,6558 USD171,6558 USD
29.07.2025171,6161 USD171,6161 USD
28.07.2025171,5764 USD171,5764 USD
25.07.2025171,4573 USD171,4573 USD
24.07.2025171,4176 USD171,4176 USD
23.07.2025171,378 USD171,378 USD
22.07.2025171,3384 USD171,3384 USD
21.07.2025171,2988 USD171,2988 USD
18.07.2025171,18 USD171,18 USD
17.07.2025171,1404 USD171,1404 USD
16.07.2025171,1008 USD171,1008 USD
15.07.2025171,0612 USD171,0612 USD
14.07.2025171,0216 USD171,0216 USD
11.07.2025170,903 USD170,903 USD
10.07.2025170,8635 USD170,8635 USD
09.07.2025170,824 USD170,824 USD
08.07.2025170,7845 USD170,7845 USD
07.07.2025170,745 USD170,745 USD

Kennzahlen

Kennzahlen
Berechnung: 03.09.2025, 21:59:41 Uhr mit Geld 4,98 EUR / Brief 4,99 EUR
Spread Absolut 0,01 EUR
Spread Homogenisiert 0,10 EUR
Spread in % des Briefkurses 0,20%
Hebel 3,97x
Abstand zum Knock-Out Absolut 58,0061 USD
Abstand zum Knock-Out in % 25,10%
Performance seit Auflegung in % 492,86%

Basiswert

Basiswert
Kurs 231,10 USD
Diff. Vortag in % 9,04%
52 Wochen Tief 142,75 USD
52 Wochen Hoch 231,80 USD
Quelle NASDAQ, 01:53:53
Basiswert Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie
WKN / ISIN A14Y6H / US02079K1079
KGV --
Produkttyp Aktie
Sektor Informationstechnologie

Produktbeschreibung

Art:
Dieses Produkt ist eine Inhaberschuldverschreibung nach deutschem Recht.

Laufzeit:
Dieses Produkt hat keine feste Laufzeit. Es kann jedoch durch den Anleger ausgeübt oder durch die DZ BANK gekündigt werden.

Ziele:
Ziel dieses Produkts ist es, Ihnen einen bestimmten Anspruch zu vorab festgelegten Bedingungen zu gewähren. Sie partizipieren überproportional (gehebelt) an allen Entwicklungen des Beobachtungspreises. Aufgrund seiner Hebelwirkung reagiert das Produkt auf kleinste Bewegungen des Beobachtungspreises. Das Produkt kann während seiner Laufzeit verfallen, sofern ein Knock-out-Ereignis eintritt.

Ein Knock-out-Ereignis tritt ein, wenn der Beobachtungspreis mindestens einmal auf oder unter der Knock-out-Barriere liegt. In diesem Fall beträgt der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin 0,001 EUR pro Produkt, wobei der Rückzahlungsbetrag, den die DZ BANK an Sie zahlt, aufsummiert für sämtliche von Ihnen gehaltenen Produkte berechnet und kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet wird. Soweit Sie weniger als zehn Produkte halten, wird unabhängig von der Anzahl der Produkte, die Sie halten, ein Betrag in Höhe von 0,01 EUR gezahlt.

Sie sind berechtigt, die Optionsscheine an jedem Einlösungstermin zum Rückzahlungsbetrag einzulösen. Die Einlösung erfolgt, indem Sie mindestens zehn Bankarbeitstage vor dem jeweiligen Einlösungstermin bis 10:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) eine Erklärung in Textform an die DZ BANK schicken. Darüber hinaus haben wir das Recht, die Optionsscheine insgesamt, jedoch nicht teilweise, am ordentlichen Kündigungstermin ordentlich zu kündigen. Die ordentliche Kündigung durch uns ist mindestens 10 Bankarbeitstage vor dem jeweiligen ordentlichen Kündigungstermin zu veröffentlichen.

Nach Einlösung durch Sie oder Kündigung durch uns und sofern nicht zuvor ein Knock-out-Ereignis eingetreten ist, entspricht der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin dem EUR-Gegenwert der Differenz zwischen Referenzpreis und Basispreis am Ausübungstag, multipliziert mit dem Bezugsverhältnis.


Der Basispreis und die Knock-out-Barriere werden täglich angepasst, um u.a. eine Finanzierungskomponente zu berücksichtigen, die der DZ BANK aufgrund eines spezifischen Marktzinses zuzüglich einer von DZ BANK nach ihrem billigem Ermessen festgelegten Marge entsteht. Die Knock-out-Barriere entspricht stets dem aktuellen Basispreis.

Dieses Produkt ist nicht währungsgesichert. Die Entwicklung des EUR/USD-Wechselkurses hat damit Auswirkungen auf die Höhe des in EUR zahlbaren Rückzahlungsbetrags. Der EUR-Gegenwert wird am Ausübungstag auf Basis des WMR Benchmark 2 p.m. CET EUR-Fixings errechnet.

Sie erhalten keine sonstigen Erträge (z.B. Dividenden) und haben keine weiteren Ansprüche (z.B. Stimmrechte) aus dem Basiswert.

Analyse

News

03.09.2025 | 15:50:53 (dpa-AFX)
ROUNDUP 4/US-Gericht: Google muss Chrome und Android nicht verkaufen

(neu: Aktienkurs, weitere Analysten)

WASHINGTON (dpa-AFX) - Die US-Regierung ist vor Gericht mit dem Versuch gescheitert, eine Zerschlagung des Internet-Riesen Google <US02079K1079> zu erwirken. Der mit dem Fall befasste Richter Amit Mehta in Washington beschloss, dass das Unternehmen nicht gezwungen werden sollte, sich vom Webbrowser Chrome und dem Mobil-Betriebssystem Android zu trennen. Die Regierung sei mit ihren Forderungen zu weit gegangen, entschied er. Die Klage war bereits 2020 am Ende der ersten Amtszeit von US-Präsident Donald Trump eingereicht worden.

Zugleich untersagte der Richter Google in seinem 230 Seiten langen Urteilsspruch exklusive Vereinbarungen für die Verbreitung seiner Dienste - das betrifft etwa die Web-Suche, Chrome und die KI-Software Gemini. Allerdings wird der Konzern andere Unternehmen wie Apple <US0378331005> oder den Firefox-Entwickler Mozilla grundsätzlich weiterhin dafür bezahlen können, dass sie seine Dienste vorinstallieren oder prominent platzieren.

Google muss eigene Daten mit Konkurrenz teilen

Apple bekommt nach Informationen aus dem Prozess Milliarden Dollar dafür, dass die Google-Suche auf iPhones als Standard vorinstalliert wird. Für Mozilla ist die Vorinstallation der Google-Suche im Browser Firefox eine zentrale Einnahmequelle. In der EU werden Nutzer inzwischen ausdrücklich gefragt, welche Suchmaschine sie nutzen wollen. Einen solchen Auswahl-Zwang für die USA, der stillschweigend getroffene Voreinstellungen verhindern soll, lehnte der Richter ab.

Google wird zugleich einige Daten aus seiner Suchmaschine mit Konkurrenten teilen müssen. Das betrifft unter anderem Teile des Suchmaschinen-Index, den Google beim Durchforsten des Internets erstellt, sowie einige Informationen zu Interaktionen mit Nutzern. Die Daten sollen rivalisierenden Suchmaschinen wie Microsofts Bing und DuckDuckGo, aber auch KI-Firmen wie dem ChatGPT-Entwickler OpenAI und Perplexity bei der Entwicklung ihrer Konkurrenzprodukte helfen.

Google-Aktie steigt

An der Börse wurde das Urteil als klarer Erfolg für Google gesehen: Die Aktie des Mutterkonzerns Alphabet <US02079K3059> stieg am Mittwoch zur Eröffnung um 6,8 Prozent. Auch für das Apple-Papier ging es um gut drei Prozent aufwärts. Beim iPhone-Konzern bessern die Einnahmen von Google das Geschäft in der Dienstleistungssparte auf.

Experte Doug Anmuth von JPMorgan schrieb in einer ersten Reaktion, der Entscheid sei die lange Wartezeit wert gewesen. Das Ergebnis sei für Alphabet deutlich vorteilhafter als erwartet: Der Richter habe berücksichtigt, dass sich das Marktumfeld für Suchmaschinen durch die Künstliche Intelligenz massiv verändert. Das Negativszenario sei damit vom Tisch, lobte Stephen Ju von UBS. Der Richterspruch bestätige den Status Quo der Finanzprognosen.

"Am Ende ändert sich nichts", kommentierte der Investor und langjährige Branchenanalyst Gene Munster das Urteil im Wirtschaftssender CNBC. Jonathan Kanter, der einst für die Wettbewerbspolitik im US-Justizministerium zuständig und damit auch an der Klage gegen Google beteiligt war, sah das Scheitern des Vorhabens einer Zerschlagung als Sieg für Google.

Zugleich wertete er es als Teilerfolg der Regierung, dass der Richter im Urteil neben Suchmaschinen auch das schnell wachsende Geschäft mit Künstlicher Intelligenz und die neuen Google-Konkurrenten berücksichtigte. Perplexity hatte bereits Interesse an einem Kauf von Chrome angemeldet für den Fall, dass Gerichte eine Abspaltung des Webbrowsers verfügen sollten.

Für die US-Regierung betonte auch Vize-Justizministerin Abigail Slater, dass die vom Richter angeordneten Maßnahmen für mehr Wettbewerb bei Künstlicher Intelligenz sorgen würden. Zugleich denke die Regierung über ihr weiteres Vorgehen nach. Der Google-Konzern wiederum teilte mit, man müsse das Urteil noch analysieren, sei aber in Sorge darüber, welche Folgen das Teilen von Suchmaschinen-Informationen für den Datenschutz haben könnte.

Google sprach schon vorab von Berufung

Richter Mehta hatte vor gut einem Jahr festgestellt, dass Google ein Monopol bei der Web-Suche hat - und es mit unlauteren Mitteln gegen Konkurrenz verteidigte. In dem zweiten Prozess und nun gefällten Urteil ging es um die Konsequenzen daraus.

Aber auch das könnte nur ein weiterer Zwischenschritt sein: Google kündigte bereits vor dem nun gefällten Urteil an, in Berufung zu gehen. Der Internet-Konzern musste aber zuerst die Entscheidung zu den Konsequenzen abwarten, um auch den Richterspruch zum Monopol-Prozess anfechten zu können./so/DP/nas/jha/

03.09.2025 | 12:08:02 (dpa-AFX)
Start-up DeepL stellt autonomen KI-Agenten vor
03.09.2025 | 12:01:23 (dpa-AFX)
AKTIEN IM FOKUS: Alphabet vor Rekord nach Gerichtsurteil - Auch Apple profitiert
03.09.2025 | 07:12:06 (dpa-AFX)
ROUNDUP 3/US-Gericht: Google muss Chrome und Android nicht verkaufen
03.09.2025 | 07:05:15 (dpa-AFX)
ROUNDUP 2/US-Gericht: Google muss Chrome und Android nicht verkaufen
03.09.2025 | 06:35:01 (dpa-AFX)
ROUNDUP/US-Gericht: Google muss Webbrowser Chrome nicht verkaufen
02.09.2025 | 23:09:30 (dpa-AFX)
US-Gericht: Google muss Webbrowser Chrome nicht verkaufen