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Endlos Turbo Long 172,5509 open end: Basiswert Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie

DU0TV6 / DE000DU0TV66 //
Quelle: DZ BANK: Geld 03.09., Brief 03.09.
DU0TV6 DE000DU0TV66 // Quelle: DZ BANK: Geld 03.09., Brief 03.09.
5,02 EUR
Geld in EUR
5,03 EUR
Brief in EUR
48,08%
Diff. Vortag in %
Basiswertkurs: 231,10 USD
Quelle : NASDAQ , 00:09:08
  • Basispreis
    (Stand 03.09. 04:02 Uhr)
    172,5509 USD
  • Knock-Out-Barriere
    (Stand 03.09. 04:02 Uhr)
    172,5509 USD
  • Abstand zum Basispreis in % 25,33%
  • Abstand zum Knock-Out in % 25,33%
  • Hebel 3,94x
  • Bezugsverhältnis (BV) / Bezugsgröße 0,10
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Hinweis der DZ BANK:
Bitte beachten Sie die Angaben in den Endgültigen Bedingungen

Chart

Endlos Turbo Long 172,5509 open end: Basiswert Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie

  • Intraday
  • 1W
  • 1M
  • 3M
  • 6M
  • 1J
  • 2J
  • 5J
  • Max
Quelle: DZ BANK AG, Frankfurt: 03.09. 21:59:59
Charts zeigen die Wertentwicklungen der Vergangenheit. Zukünftige Ergebnisse können sowohl niedriger als auch höher ausfallen. Falls Kurse in Fremdwährung notieren, kann die Rendite infolge von Währungsschwankungen steigen oder fallen. © 2025 DZ BANK AG

Stammdaten

Stammdaten
WKN / ISIN DU0TV6 / DE000DU0TV66
Emittent DZ BANK AG
Produktstruktur Hebelprodukt
Kategorie Endlos Turbo
Produkttyp long (steigende Markterwartung)
Währung des Produktes EUR
Quanto Nein
Bezugsverhältnis (BV) / Bezugsgröße 0,10
Emissionsdatum 08.07.2025
Erster Handelstag 08.07.2025
Handelszeiten 08:00 - 22:00 Hinweise zur Kursstellung
Knock-Out-Zeiten Übersicht
Zahltag Endlos
Basispreis
(Stand 03.09. 04:02 Uhr)
172,5509 USD
Knock-Out-Barriere
(Stand 03.09. 04:02 Uhr)
172,5509 USD
Knock-Out-Barriere erreicht Nein
Anpassungsprozentsatz p.a. 8,27256% p.a.
enthält: Bereinigungsfaktor 4,00%
Anpassungshistorie KO-Schwelle und Basispreis
DatumKO-SchwelleBasispreis
03.09.2025172,5509 USD172,5509 USD
02.09.2025172,5113 USD172,5113 USD
01.09.2025172,4717 USD172,4717 USD
29.08.2025172,3517 USD172,3517 USD
28.08.2025172,3117 USD172,3117 USD
27.08.2025172,2717 USD172,2717 USD
26.08.2025172,2317 USD172,2317 USD
25.08.2025172,1918 USD172,1918 USD
22.08.2025172,0721 USD172,0721 USD
21.08.2025172,0322 USD172,0322 USD
20.08.2025171,9923 USD171,9923 USD
19.08.2025171,9524 USD171,9524 USD
18.08.2025171,9125 USD171,9125 USD
15.08.2025171,7928 USD171,7928 USD
14.08.2025171,753 USD171,753 USD
13.08.2025171,7132 USD171,7132 USD
12.08.2025171,6734 USD171,6734 USD
11.08.2025171,6336 USD171,6336 USD
08.08.2025171,5142 USD171,5142 USD
07.08.2025171,4744 USD171,4744 USD
06.08.2025171,4346 USD171,4346 USD
05.08.2025171,3948 USD171,3948 USD
04.08.2025171,355 USD171,355 USD
01.08.2025171,2359 USD171,2359 USD
31.07.2025171,1963 USD171,1963 USD
30.07.2025171,1567 USD171,1567 USD
29.07.2025171,1171 USD171,1171 USD
28.07.2025171,0775 USD171,0775 USD
25.07.2025170,9588 USD170,9588 USD
24.07.2025170,9193 USD170,9193 USD
23.07.2025170,8798 USD170,8798 USD
22.07.2025170,8403 USD170,8403 USD
21.07.2025170,8008 USD170,8008 USD
18.07.2025170,6823 USD170,6823 USD
17.07.2025170,6428 USD170,6428 USD
16.07.2025170,6033 USD170,6033 USD
15.07.2025170,5638 USD170,5638 USD
14.07.2025170,5244 USD170,5244 USD
11.07.2025170,4062 USD170,4062 USD
10.07.2025170,3668 USD170,3668 USD
09.07.2025170,3274 USD170,3274 USD
08.07.2025170,288 USD170,288 USD

Kennzahlen

Kennzahlen
Berechnung: 03.09.2025, 21:59:59 Uhr mit Geld 5,02 EUR / Brief 5,03 EUR
Spread Absolut 0,01 EUR
Spread Homogenisiert 0,10 EUR
Spread in % des Briefkurses 0,20%
Hebel 3,94x
Abstand zum Knock-Out Absolut 58,5491 USD
Abstand zum Knock-Out in % 25,33%
Performance seit Auflegung in % 497,62%

Basiswert

Basiswert
Kurs 231,10 USD
Diff. Vortag in % 9,04%
52 Wochen Tief 142,75 USD
52 Wochen Hoch 231,80 USD
Quelle NASDAQ, 00:09:08
Basiswert Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie
WKN / ISIN A14Y6H / US02079K1079
KGV --
Produkttyp Aktie
Sektor Informationstechnologie

Produktbeschreibung

Art:
Dieses Produkt ist eine Inhaberschuldverschreibung nach deutschem Recht.

Laufzeit:
Dieses Produkt hat keine feste Laufzeit. Es kann jedoch durch den Anleger ausgeübt oder durch die DZ BANK gekündigt werden.

Ziele:
Ziel dieses Produkts ist es, Ihnen einen bestimmten Anspruch zu vorab festgelegten Bedingungen zu gewähren. Sie partizipieren überproportional (gehebelt) an allen Entwicklungen des Beobachtungspreises. Aufgrund seiner Hebelwirkung reagiert das Produkt auf kleinste Bewegungen des Beobachtungspreises. Das Produkt kann während seiner Laufzeit verfallen, sofern ein Knock-out-Ereignis eintritt.

Ein Knock-out-Ereignis tritt ein, wenn der Beobachtungspreis mindestens einmal auf oder unter der Knock-out-Barriere liegt. In diesem Fall beträgt der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin 0,001 EUR pro Produkt, wobei der Rückzahlungsbetrag, den die DZ BANK an Sie zahlt, aufsummiert für sämtliche von Ihnen gehaltenen Produkte berechnet und kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet wird. Soweit Sie weniger als zehn Produkte halten, wird unabhängig von der Anzahl der Produkte, die Sie halten, ein Betrag in Höhe von 0,01 EUR gezahlt.

Sie sind berechtigt, die Optionsscheine an jedem Einlösungstermin zum Rückzahlungsbetrag einzulösen. Die Einlösung erfolgt, indem Sie mindestens zehn Bankarbeitstage vor dem jeweiligen Einlösungstermin bis 10:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) eine Erklärung in Textform an die DZ BANK schicken. Darüber hinaus haben wir das Recht, die Optionsscheine insgesamt, jedoch nicht teilweise, am ordentlichen Kündigungstermin ordentlich zu kündigen. Die ordentliche Kündigung durch uns ist mindestens 10 Bankarbeitstage vor dem jeweiligen ordentlichen Kündigungstermin zu veröffentlichen.

Nach Einlösung durch Sie oder Kündigung durch uns und sofern nicht zuvor ein Knock-out-Ereignis eingetreten ist, entspricht der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin dem EUR-Gegenwert der Differenz zwischen Referenzpreis und Basispreis am Ausübungstag, multipliziert mit dem Bezugsverhältnis.


Der Basispreis und die Knock-out-Barriere werden täglich angepasst, um u.a. eine Finanzierungskomponente zu berücksichtigen, die der DZ BANK aufgrund eines spezifischen Marktzinses zuzüglich einer von DZ BANK nach ihrem billigem Ermessen festgelegten Marge entsteht. Die Knock-out-Barriere entspricht stets dem aktuellen Basispreis.

Dieses Produkt ist nicht währungsgesichert. Die Entwicklung des EUR/USD-Wechselkurses hat damit Auswirkungen auf die Höhe des in EUR zahlbaren Rückzahlungsbetrags. Der EUR-Gegenwert wird am Ausübungstag auf Basis des WMR Benchmark 2 p.m. CET EUR-Fixings errechnet.

Sie erhalten keine sonstigen Erträge (z.B. Dividenden) und haben keine weiteren Ansprüche (z.B. Stimmrechte) aus dem Basiswert.

Analyse

AktieDatum
Zeitraum
DatumZeitraumAkt. Kurs
Kursziel
Akt. KursKurszielAbstand in %AnalystBew.Bewertung
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie24.07.2025
12 Monate
24.07.202512 Monate231,10
231,10--DZ BANK
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie16.07.2025
12 Monate
16.07.202512 Monate231,10
192
231,1019216,919083UBS
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie21.05.2025
12 Monate
21.05.202512 Monate231,10
231,10--DZ BANK
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie25.04.2025
12 Monate
25.04.202512 Monate231,10
231,10--DZ BANK
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie22.12.2024
12 Monate
22.12.202412 Monate231,10
232
231,102320,389442JPMORGAN
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie30.10.2024
12 Monate
30.10.202412 Monate231,10
231,10--DZ BANK
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie30.10.2024
12 Monate
30.10.202412 Monate231,10
231,10--DZ BANK
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie11.10.2024
12 Monate
11.10.202412 Monate231,10
208
231,102089,995673JPMORGAN
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie09.10.2024
12 Monate
09.10.202412 Monate231,10
208
231,102089,995673JPMORGAN
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie06.10.2024
12 Monate
06.10.202412 Monate231,10
208
231,102089,995673JPMORGAN

News

03.09.2025 | 15:50:53 (dpa-AFX)
ROUNDUP 4/US-Gericht: Google muss Chrome und Android nicht verkaufen

(neu: Aktienkurs, weitere Analysten)

WASHINGTON (dpa-AFX) - Die US-Regierung ist vor Gericht mit dem Versuch gescheitert, eine Zerschlagung des Internet-Riesen Google <US02079K1079> zu erwirken. Der mit dem Fall befasste Richter Amit Mehta in Washington beschloss, dass das Unternehmen nicht gezwungen werden sollte, sich vom Webbrowser Chrome und dem Mobil-Betriebssystem Android zu trennen. Die Regierung sei mit ihren Forderungen zu weit gegangen, entschied er. Die Klage war bereits 2020 am Ende der ersten Amtszeit von US-Präsident Donald Trump eingereicht worden.

Zugleich untersagte der Richter Google in seinem 230 Seiten langen Urteilsspruch exklusive Vereinbarungen für die Verbreitung seiner Dienste - das betrifft etwa die Web-Suche, Chrome und die KI-Software Gemini. Allerdings wird der Konzern andere Unternehmen wie Apple <US0378331005> oder den Firefox-Entwickler Mozilla grundsätzlich weiterhin dafür bezahlen können, dass sie seine Dienste vorinstallieren oder prominent platzieren.

Google muss eigene Daten mit Konkurrenz teilen

Apple bekommt nach Informationen aus dem Prozess Milliarden Dollar dafür, dass die Google-Suche auf iPhones als Standard vorinstalliert wird. Für Mozilla ist die Vorinstallation der Google-Suche im Browser Firefox eine zentrale Einnahmequelle. In der EU werden Nutzer inzwischen ausdrücklich gefragt, welche Suchmaschine sie nutzen wollen. Einen solchen Auswahl-Zwang für die USA, der stillschweigend getroffene Voreinstellungen verhindern soll, lehnte der Richter ab.

Google wird zugleich einige Daten aus seiner Suchmaschine mit Konkurrenten teilen müssen. Das betrifft unter anderem Teile des Suchmaschinen-Index, den Google beim Durchforsten des Internets erstellt, sowie einige Informationen zu Interaktionen mit Nutzern. Die Daten sollen rivalisierenden Suchmaschinen wie Microsofts Bing und DuckDuckGo, aber auch KI-Firmen wie dem ChatGPT-Entwickler OpenAI und Perplexity bei der Entwicklung ihrer Konkurrenzprodukte helfen.

Google-Aktie steigt

An der Börse wurde das Urteil als klarer Erfolg für Google gesehen: Die Aktie des Mutterkonzerns Alphabet <US02079K3059> stieg am Mittwoch zur Eröffnung um 6,8 Prozent. Auch für das Apple-Papier ging es um gut drei Prozent aufwärts. Beim iPhone-Konzern bessern die Einnahmen von Google das Geschäft in der Dienstleistungssparte auf.

Experte Doug Anmuth von JPMorgan schrieb in einer ersten Reaktion, der Entscheid sei die lange Wartezeit wert gewesen. Das Ergebnis sei für Alphabet deutlich vorteilhafter als erwartet: Der Richter habe berücksichtigt, dass sich das Marktumfeld für Suchmaschinen durch die Künstliche Intelligenz massiv verändert. Das Negativszenario sei damit vom Tisch, lobte Stephen Ju von UBS. Der Richterspruch bestätige den Status Quo der Finanzprognosen.

"Am Ende ändert sich nichts", kommentierte der Investor und langjährige Branchenanalyst Gene Munster das Urteil im Wirtschaftssender CNBC. Jonathan Kanter, der einst für die Wettbewerbspolitik im US-Justizministerium zuständig und damit auch an der Klage gegen Google beteiligt war, sah das Scheitern des Vorhabens einer Zerschlagung als Sieg für Google.

Zugleich wertete er es als Teilerfolg der Regierung, dass der Richter im Urteil neben Suchmaschinen auch das schnell wachsende Geschäft mit Künstlicher Intelligenz und die neuen Google-Konkurrenten berücksichtigte. Perplexity hatte bereits Interesse an einem Kauf von Chrome angemeldet für den Fall, dass Gerichte eine Abspaltung des Webbrowsers verfügen sollten.

Für die US-Regierung betonte auch Vize-Justizministerin Abigail Slater, dass die vom Richter angeordneten Maßnahmen für mehr Wettbewerb bei Künstlicher Intelligenz sorgen würden. Zugleich denke die Regierung über ihr weiteres Vorgehen nach. Der Google-Konzern wiederum teilte mit, man müsse das Urteil noch analysieren, sei aber in Sorge darüber, welche Folgen das Teilen von Suchmaschinen-Informationen für den Datenschutz haben könnte.

Google sprach schon vorab von Berufung

Richter Mehta hatte vor gut einem Jahr festgestellt, dass Google ein Monopol bei der Web-Suche hat - und es mit unlauteren Mitteln gegen Konkurrenz verteidigte. In dem zweiten Prozess und nun gefällten Urteil ging es um die Konsequenzen daraus.

Aber auch das könnte nur ein weiterer Zwischenschritt sein: Google kündigte bereits vor dem nun gefällten Urteil an, in Berufung zu gehen. Der Internet-Konzern musste aber zuerst die Entscheidung zu den Konsequenzen abwarten, um auch den Richterspruch zum Monopol-Prozess anfechten zu können./so/DP/nas/jha/

03.09.2025 | 12:08:02 (dpa-AFX)
Start-up DeepL stellt autonomen KI-Agenten vor
03.09.2025 | 12:01:23 (dpa-AFX)
AKTIEN IM FOKUS: Alphabet vor Rekord nach Gerichtsurteil - Auch Apple profitiert
03.09.2025 | 07:12:06 (dpa-AFX)
ROUNDUP 3/US-Gericht: Google muss Chrome und Android nicht verkaufen
03.09.2025 | 07:05:15 (dpa-AFX)
ROUNDUP 2/US-Gericht: Google muss Chrome und Android nicht verkaufen
03.09.2025 | 06:35:01 (dpa-AFX)
ROUNDUP/US-Gericht: Google muss Webbrowser Chrome nicht verkaufen
02.09.2025 | 23:09:30 (dpa-AFX)
US-Gericht: Google muss Webbrowser Chrome nicht verkaufen