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Endlos Turbo Long 173,4589 open end: Basiswert Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie

DU0TV7 / DE000DU0TV74 //
Quelle: DZ BANK: Geld 03.09. 22:00:01, Brief 03.09. 22:00:01
DU0TV7 DE000DU0TV74 // Quelle: DZ BANK: Geld 03.09. 22:00:01, Brief 03.09. 22:00:01
4,95 EUR
Geld in EUR
4,96 EUR
Brief in EUR
49,10%
Diff. Vortag in %
Basiswertkurs: 231,10 USD
Quelle : NASDAQ , 23:14:47
  • Basispreis
    173,4589 USD
  • Knock-Out-Barriere
    173,4589 USD
  • Abstand zum Basispreis in % 24,94%
  • Abstand zum Knock-Out in % 24,94%
  • Hebel 4,00x
  • Bezugsverhältnis (BV) / Bezugsgröße 0,10
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Chart

Endlos Turbo Long 173,4589 open end: Basiswert Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie

  • Intraday
  • 1W
  • 1M
  • 3M
  • 6M
  • 1J
  • 2J
  • 5J
  • Max
Quelle: DZ BANK AG, Frankfurt: 03.09. 22:00:01
Charts zeigen die Wertentwicklungen der Vergangenheit. Zukünftige Ergebnisse können sowohl niedriger als auch höher ausfallen. Falls Kurse in Fremdwährung notieren, kann die Rendite infolge von Währungsschwankungen steigen oder fallen. © 2025 DZ BANK AG

Stammdaten

Stammdaten
WKN / ISIN DU0TV7 / DE000DU0TV74
Emittent DZ BANK AG
Produktstruktur Hebelprodukt
Kategorie Endlos Turbo
Produkttyp long (steigende Markterwartung)
Währung des Produktes EUR
Quanto Nein
Bezugsverhältnis (BV) / Bezugsgröße 0,10
Emissionsdatum 08.07.2025
Erster Handelstag 08.07.2025
Handelszeiten 08:00 - 22:00 Hinweise zur Kursstellung
Knock-Out-Zeiten Übersicht
Zahltag Endlos
Basispreis
173,4589 USD
Knock-Out-Barriere
173,4589 USD
Knock-Out-Barriere erreicht Nein
Anpassungsprozentsatz p.a. 8,27256% p.a.
enthält: Bereinigungsfaktor 4,00%
Anpassungshistorie KO-Schwelle und Basispreis
DatumKO-SchwelleBasispreis
03.09.2025173,4589 USD173,4589 USD
02.09.2025173,419 USD173,419 USD
01.09.2025173,3792 USD173,3792 USD
29.08.2025173,2586 USD173,2586 USD
28.08.2025173,2184 USD173,2184 USD
27.08.2025173,1782 USD173,1782 USD
26.08.2025173,138 USD173,138 USD
25.08.2025173,0978 USD173,0978 USD
22.08.2025172,9775 USD172,9775 USD
21.08.2025172,9374 USD172,9374 USD
20.08.2025172,8973 USD172,8973 USD
19.08.2025172,8572 USD172,8572 USD
18.08.2025172,8171 USD172,8171 USD
15.08.2025172,6968 USD172,6968 USD
14.08.2025172,6567 USD172,6567 USD
13.08.2025172,6167 USD172,6167 USD
12.08.2025172,5767 USD172,5767 USD
11.08.2025172,5367 USD172,5367 USD
08.08.2025172,4167 USD172,4167 USD
07.08.2025172,3767 USD172,3767 USD
06.08.2025172,3367 USD172,3367 USD
05.08.2025172,2967 USD172,2967 USD
04.08.2025172,2567 USD172,2567 USD
01.08.2025172,1369 USD172,1369 USD
31.07.2025172,0971 USD172,0971 USD
30.07.2025172,0573 USD172,0573 USD
29.07.2025172,0175 USD172,0175 USD
28.07.2025171,9777 USD171,9777 USD
25.07.2025171,8583 USD171,8583 USD
24.07.2025171,8186 USD171,8186 USD
23.07.2025171,7789 USD171,7789 USD
22.07.2025171,7392 USD171,7392 USD
21.07.2025171,6995 USD171,6995 USD
18.07.2025171,5804 USD171,5804 USD
17.07.2025171,5407 USD171,5407 USD
16.07.2025171,501 USD171,501 USD
15.07.2025171,4613 USD171,4613 USD
14.07.2025171,4216 USD171,4216 USD
11.07.2025171,3028 USD171,3028 USD
10.07.2025171,2632 USD171,2632 USD
09.07.2025171,2236 USD171,2236 USD
08.07.2025171,184 USD171,184 USD

Kennzahlen

Kennzahlen
Berechnung: 03.09.2025, 22:00:01 Uhr mit Geld 4,95 EUR / Brief 4,96 EUR
Spread Absolut 0,01 EUR
Spread Homogenisiert 0,10 EUR
Spread in % des Briefkurses 0,20%
Hebel 4,00x
Abstand zum Knock-Out Absolut 57,6411 USD
Abstand zum Knock-Out in % 24,94%
Performance seit Auflegung in % 542,86%

Basiswert

Basiswert
Kurs 231,10 USD
Diff. Vortag in % 9,04%
52 Wochen Tief 142,75 USD
52 Wochen Hoch 231,80 USD
Quelle NASDAQ, 23:14:47
Basiswert Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie
WKN / ISIN A14Y6H / US02079K1079
KGV --
Produkttyp Aktie
Sektor Informationstechnologie

Produktbeschreibung

Art:
Dieses Produkt ist eine Inhaberschuldverschreibung nach deutschem Recht.

Laufzeit:
Dieses Produkt hat keine feste Laufzeit. Es kann jedoch durch den Anleger ausgeübt oder durch die DZ BANK gekündigt werden.

Ziele:
Ziel dieses Produkts ist es, Ihnen einen bestimmten Anspruch zu vorab festgelegten Bedingungen zu gewähren. Sie partizipieren überproportional (gehebelt) an allen Entwicklungen des Beobachtungspreises. Aufgrund seiner Hebelwirkung reagiert das Produkt auf kleinste Bewegungen des Beobachtungspreises. Das Produkt kann während seiner Laufzeit verfallen, sofern ein Knock-out-Ereignis eintritt.

Ein Knock-out-Ereignis tritt ein, wenn der Beobachtungspreis mindestens einmal auf oder unter der Knock-out-Barriere liegt. In diesem Fall beträgt der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin 0,001 EUR pro Produkt, wobei der Rückzahlungsbetrag, den die DZ BANK an Sie zahlt, aufsummiert für sämtliche von Ihnen gehaltenen Produkte berechnet und kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet wird. Soweit Sie weniger als zehn Produkte halten, wird unabhängig von der Anzahl der Produkte, die Sie halten, ein Betrag in Höhe von 0,01 EUR gezahlt.

Sie sind berechtigt, die Optionsscheine an jedem Einlösungstermin zum Rückzahlungsbetrag einzulösen. Die Einlösung erfolgt, indem Sie mindestens zehn Bankarbeitstage vor dem jeweiligen Einlösungstermin bis 10:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) eine Erklärung in Textform an die DZ BANK schicken. Darüber hinaus haben wir das Recht, die Optionsscheine insgesamt, jedoch nicht teilweise, am ordentlichen Kündigungstermin ordentlich zu kündigen. Die ordentliche Kündigung durch uns ist mindestens 10 Bankarbeitstage vor dem jeweiligen ordentlichen Kündigungstermin zu veröffentlichen.

Nach Einlösung durch Sie oder Kündigung durch uns und sofern nicht zuvor ein Knock-out-Ereignis eingetreten ist, entspricht der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin dem EUR-Gegenwert der Differenz zwischen Referenzpreis und Basispreis am Ausübungstag, multipliziert mit dem Bezugsverhältnis.


Der Basispreis und die Knock-out-Barriere werden täglich angepasst, um u.a. eine Finanzierungskomponente zu berücksichtigen, die der DZ BANK aufgrund eines spezifischen Marktzinses zuzüglich einer von DZ BANK nach ihrem billigem Ermessen festgelegten Marge entsteht. Die Knock-out-Barriere entspricht stets dem aktuellen Basispreis.

Dieses Produkt ist nicht währungsgesichert. Die Entwicklung des EUR/USD-Wechselkurses hat damit Auswirkungen auf die Höhe des in EUR zahlbaren Rückzahlungsbetrags. Der EUR-Gegenwert wird am Ausübungstag auf Basis des WMR Benchmark 2 p.m. CET EUR-Fixings errechnet.

Sie erhalten keine sonstigen Erträge (z.B. Dividenden) und haben keine weiteren Ansprüche (z.B. Stimmrechte) aus dem Basiswert.

Analyse

AktieDatum
Zeitraum
DatumZeitraumAkt. Kurs
Kursziel
Akt. KursKurszielAbstand in %AnalystBew.Bewertung
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie24.07.2025
12 Monate
24.07.202512 Monate231,10
231,10--DZ BANK
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie16.07.2025
12 Monate
16.07.202512 Monate231,10
192
231,1019216,919083UBS
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie21.05.2025
12 Monate
21.05.202512 Monate231,10
231,10--DZ BANK
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie25.04.2025
12 Monate
25.04.202512 Monate231,10
231,10--DZ BANK
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie22.12.2024
12 Monate
22.12.202412 Monate231,10
232
231,102320,389442JPMORGAN
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie30.10.2024
12 Monate
30.10.202412 Monate231,10
231,10--DZ BANK
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie30.10.2024
12 Monate
30.10.202412 Monate231,10
231,10--DZ BANK
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie11.10.2024
12 Monate
11.10.202412 Monate231,10
208
231,102089,995673JPMORGAN
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie09.10.2024
12 Monate
09.10.202412 Monate231,10
208
231,102089,995673JPMORGAN
Alphabet Inc. Class-C-Namensaktie06.10.2024
12 Monate
06.10.202412 Monate231,10
208
231,102089,995673JPMORGAN

News

03.09.2025 | 15:50:53 (dpa-AFX)
ROUNDUP 4/US-Gericht: Google muss Chrome und Android nicht verkaufen

(neu: Aktienkurs, weitere Analysten)

WASHINGTON (dpa-AFX) - Die US-Regierung ist vor Gericht mit dem Versuch gescheitert, eine Zerschlagung des Internet-Riesen Google <US02079K1079> zu erwirken. Der mit dem Fall befasste Richter Amit Mehta in Washington beschloss, dass das Unternehmen nicht gezwungen werden sollte, sich vom Webbrowser Chrome und dem Mobil-Betriebssystem Android zu trennen. Die Regierung sei mit ihren Forderungen zu weit gegangen, entschied er. Die Klage war bereits 2020 am Ende der ersten Amtszeit von US-Präsident Donald Trump eingereicht worden.

Zugleich untersagte der Richter Google in seinem 230 Seiten langen Urteilsspruch exklusive Vereinbarungen für die Verbreitung seiner Dienste - das betrifft etwa die Web-Suche, Chrome und die KI-Software Gemini. Allerdings wird der Konzern andere Unternehmen wie Apple <US0378331005> oder den Firefox-Entwickler Mozilla grundsätzlich weiterhin dafür bezahlen können, dass sie seine Dienste vorinstallieren oder prominent platzieren.

Google muss eigene Daten mit Konkurrenz teilen

Apple bekommt nach Informationen aus dem Prozess Milliarden Dollar dafür, dass die Google-Suche auf iPhones als Standard vorinstalliert wird. Für Mozilla ist die Vorinstallation der Google-Suche im Browser Firefox eine zentrale Einnahmequelle. In der EU werden Nutzer inzwischen ausdrücklich gefragt, welche Suchmaschine sie nutzen wollen. Einen solchen Auswahl-Zwang für die USA, der stillschweigend getroffene Voreinstellungen verhindern soll, lehnte der Richter ab.

Google wird zugleich einige Daten aus seiner Suchmaschine mit Konkurrenten teilen müssen. Das betrifft unter anderem Teile des Suchmaschinen-Index, den Google beim Durchforsten des Internets erstellt, sowie einige Informationen zu Interaktionen mit Nutzern. Die Daten sollen rivalisierenden Suchmaschinen wie Microsofts Bing und DuckDuckGo, aber auch KI-Firmen wie dem ChatGPT-Entwickler OpenAI und Perplexity bei der Entwicklung ihrer Konkurrenzprodukte helfen.

Google-Aktie steigt

An der Börse wurde das Urteil als klarer Erfolg für Google gesehen: Die Aktie des Mutterkonzerns Alphabet <US02079K3059> stieg am Mittwoch zur Eröffnung um 6,8 Prozent. Auch für das Apple-Papier ging es um gut drei Prozent aufwärts. Beim iPhone-Konzern bessern die Einnahmen von Google das Geschäft in der Dienstleistungssparte auf.

Experte Doug Anmuth von JPMorgan schrieb in einer ersten Reaktion, der Entscheid sei die lange Wartezeit wert gewesen. Das Ergebnis sei für Alphabet deutlich vorteilhafter als erwartet: Der Richter habe berücksichtigt, dass sich das Marktumfeld für Suchmaschinen durch die Künstliche Intelligenz massiv verändert. Das Negativszenario sei damit vom Tisch, lobte Stephen Ju von UBS. Der Richterspruch bestätige den Status Quo der Finanzprognosen.

"Am Ende ändert sich nichts", kommentierte der Investor und langjährige Branchenanalyst Gene Munster das Urteil im Wirtschaftssender CNBC. Jonathan Kanter, der einst für die Wettbewerbspolitik im US-Justizministerium zuständig und damit auch an der Klage gegen Google beteiligt war, sah das Scheitern des Vorhabens einer Zerschlagung als Sieg für Google.

Zugleich wertete er es als Teilerfolg der Regierung, dass der Richter im Urteil neben Suchmaschinen auch das schnell wachsende Geschäft mit Künstlicher Intelligenz und die neuen Google-Konkurrenten berücksichtigte. Perplexity hatte bereits Interesse an einem Kauf von Chrome angemeldet für den Fall, dass Gerichte eine Abspaltung des Webbrowsers verfügen sollten.

Für die US-Regierung betonte auch Vize-Justizministerin Abigail Slater, dass die vom Richter angeordneten Maßnahmen für mehr Wettbewerb bei Künstlicher Intelligenz sorgen würden. Zugleich denke die Regierung über ihr weiteres Vorgehen nach. Der Google-Konzern wiederum teilte mit, man müsse das Urteil noch analysieren, sei aber in Sorge darüber, welche Folgen das Teilen von Suchmaschinen-Informationen für den Datenschutz haben könnte.

Google sprach schon vorab von Berufung

Richter Mehta hatte vor gut einem Jahr festgestellt, dass Google ein Monopol bei der Web-Suche hat - und es mit unlauteren Mitteln gegen Konkurrenz verteidigte. In dem zweiten Prozess und nun gefällten Urteil ging es um die Konsequenzen daraus.

Aber auch das könnte nur ein weiterer Zwischenschritt sein: Google kündigte bereits vor dem nun gefällten Urteil an, in Berufung zu gehen. Der Internet-Konzern musste aber zuerst die Entscheidung zu den Konsequenzen abwarten, um auch den Richterspruch zum Monopol-Prozess anfechten zu können./so/DP/nas/jha/

03.09.2025 | 12:08:02 (dpa-AFX)
Start-up DeepL stellt autonomen KI-Agenten vor
03.09.2025 | 12:01:23 (dpa-AFX)
AKTIEN IM FOKUS: Alphabet vor Rekord nach Gerichtsurteil - Auch Apple profitiert
03.09.2025 | 07:12:06 (dpa-AFX)
ROUNDUP 3/US-Gericht: Google muss Chrome und Android nicht verkaufen
03.09.2025 | 07:05:15 (dpa-AFX)
ROUNDUP 2/US-Gericht: Google muss Chrome und Android nicht verkaufen
03.09.2025 | 06:35:01 (dpa-AFX)
ROUNDUP/US-Gericht: Google muss Webbrowser Chrome nicht verkaufen
02.09.2025 | 23:09:30 (dpa-AFX)
US-Gericht: Google muss Webbrowser Chrome nicht verkaufen