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Memory Relax Express: Daimler Truck Holding AG

DU29RS / DE000DU29RS2 //
Quelle: DZ BANK: Geld 24.10., Brief 24.10.
DU29RS DE000DU29RS2 // Quelle: DZ BANK: Geld 24.10., Brief 24.10.
976,63 EUR
Geld in EUR
996,63 EUR
Brief in EUR
1,64%
Diff. Vortag in %
Basiswertkurs: 35,430 EUR
Quelle : Xetra , 24.10.
  • Rückzahlungschwelle 37,76 EUR
  • Rückzahlungsschwelle in % 100,00%
  • Nächste Kuponschwelle 26,432 EUR
  • Nächste Kuponschwelle [in %] 70,00%
  • Startwert 37,76 EUR
  • Nächster Bewertungstag 11.09.2026
  • Letzter Bewertungstag 11.09.2031
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Chart

Memory Relax Express: Daimler Truck Holding AG

  • Intraday
  • 1W
  • 1M
  • 3M
  • 6M
  • 1J
  • 2J
  • 5J
  • Max
Quelle: DZ BANK AG, Frankfurt: 24.10. 19:48:12
Charts zeigen die Wertentwicklungen der Vergangenheit. Zukünftige Ergebnisse können sowohl niedriger als auch höher ausfallen. Falls Kurse in Fremdwährung notieren, kann die Rendite infolge von Währungsschwankungen steigen oder fallen. © 2025 DZ BANK AG

Stammdaten

Stammdaten
WKN / ISIN DU29RS / DE000DU29RS2
Emittent DZ BANK AG
Produktstruktur Zertifikat
Kategorie Expresszertifikat
Produkttyp Memory Relax Express
Währung des Produktes EUR
Quanto Nein
Bezugsverhältnis (BV) / Bezugsgröße 37,83293
Ausübung Europäisch
Emissionsdatum 17.09.2025
Zins* 18.09.2026 / 87,00 EUR
20.09.2027 / 174,00 EUR
18.09.2028 / 261,00 EUR
18.09.2029 / 348,00 EUR
18.09.2030 / 435,00 EUR
18.09.2031 / 522,00 EUR
Erster Handelstag 22.09.2025
Letzter Handelstag 10.09.2031
Handelszeiten 09:00 - 20:00 Hinweise zur Kursstellung
Rückzahlungsschwellen 11.09.2026 / 100,00%
13.09.2027 / 100,00%
11.09.2028 / 100,00%
11.09.2029 / 100,00%
11.09.2030 / 100,00%
11.09.2031 / 70,00%
Bewertungspunkte 6
Bewertungstage / Rückzahlungslevel 11.09.2026 / 37,76 EUR
13.09.2027 / 37,76 EUR
11.09.2028 / 37,76 EUR
11.09.2029 / 37,76 EUR
11.09.2030 / 37,76 EUR
11.09.2031 / 26,432 EUR
Mögliche Zahlungstermine /
Möglicher Rückzahlungsbetrag pro Zertifikat*
18.09.2026 / 1.000,00 EUR
20.09.2027 / 1.000,00 EUR
18.09.2028 / 1.000,00 EUR
18.09.2029 / 1.000,00 EUR
18.09.2030 / 1.000,00 EUR
18.09.2031 / 1.000,00 EUR
Letzter Bewertungstag 11.09.2031
Zahltag 18.09.2031
Startwert 37,76 EUR
Basisbetrag 1.000,00 EUR
* Bzgl. der Zinszahlung gilt: Abhängig von der Wertentwicklung des Basiswerts. Im Falle einer in der Zukunft liegenden Zinszahlung ist zu beachten, dass der angegebene Zinsbetrag abzüglich der Summe der an den vorherigen Zahlungsterminen gezahlten Zinszahlungen ausgezahlt wird. Bzgl. der Rückzahlung gilt: Zeitpunkt, Höhe und ggf. Art der Rückzahlung sind abhängig von der Wertentwicklung des Basiswerts. Details zur Funktionsweise des Produktes können den zugehörigen Endgültigen Bedingungen entnommen werden.

Kennzahlen

Kennzahlen
Berechnung: 24.10.2025, 19:48:12 Uhr mit Geld 976,63 EUR / Brief 996,63 EUR
Spread Absolut 20,00 EUR
Spread Homogenisiert 0,52864 EUR
Spread in % des Briefkurses 2,01%

Basiswert

Basiswert
Kurs 35,430 EUR
Diff. Vortag in % 1,03%
52 Wochen Tief 30,780 EUR
52 Wochen Hoch 45,330 EUR
Quelle Xetra, 24.10.
Basiswert Daimler Truck Holding AG
WKN / ISIN DTR0CK / DE000DTR0CK8
KGV --
Produkttyp Aktie
Sektor Kraftfahrzeugindustrie

Produktbeschreibung

Art:
Dieses Produkt ist eine Inhaberschuldverschreibung nach deutschem Recht.

Laufzeit:
Dieses Produkt hat eine feste Laufzeit und wird - vorbehaltlich einer vorzeitigen Rückzahlung - am 18.09.2031 (letzter Zahlungstermin) fällig.

Ziele:
Ziel dieses Produkts ist es, Ihnen einen bestimmten Anspruch zu vorab festgelegten Bedingungen zu gewähren.

Mögliche Zinszahlungen: Sie erhalten an einem Zahlungstermin (vorbehaltlich einer vorzeitigen Rückzahlung) eine Zinszahlung, wenn der Referenzpreis am jeweiligen Bewertungstag auf oder über einer bestimmten Schwelle liegt. In diesem Fall erhalten Sie auch die bis zu diesem Zeitpunkt möglicherweise entfallenen Zinszahlungen (Aufholmechanismus). Sollte der Referenzpreis unter der bestimmten Schwelle liegen, erfolgt an dem dazugehörigen Zahlungstermin keine Zinszahlung. Im Falle einer vorzeitigen Rückzahlung entfallen die möglichen Zinszahlungen an den nachfolgenden Zahlungsterminen.

Möglichkeit einer vorzeitigen Rückzahlung: Eine vorzeitige Rückzahlung zum Basisbetrag an einem Zahlungstermin erfolgt, wenn der Referenzpreis am jeweiligen Bewertungstag auf oder über dem jeweiligen Rückzahlungslevel liegt. In diesem Fall endet die Laufzeit des Produkts automatisch. Ist dies nicht der Fall, läuft das Produkt automatisch bis zum nächsten Zahlungstermin weiter.

Sofern das Produkt nicht vorzeitig zurückgezahlt wurde, gibt es für die Rückzahlung des Produkts die folgenden Möglichkeiten:
  1. Liegt der Referenzpreis am letzten Bewertungstag auf oder über dem letzten Rückzahlungslevel, erhalten Sie am letzten Zahlungstermin eine Rückzahlung in Höhe des Basisbetrags.

  2. Liegt der Referenzpreis am letzten Bewertungstag unter dem letzten Rückzahlungslevel, erhalten Sie am letzten Zahlungstermin als Rückzahlung eine durch das Bezugsverhältnis bestimmte Anzahl des Basiswerts („Referenzaktie“). Wir liefern keine Bruchteile der Referenzaktie. Für diese erhalten Sie die Zahlung eines Ausgleichsbetrags. Der Gegenwert der gelieferten Referenzaktien zuzüglich des Ausgleichsbetrags wird unter dem Basisbetrag liegen. Ein Zusammenfassen mehrerer Ausgleichsbeträge zu Ansprüchen auf Lieferung von Referenzaktien ist ausgeschlossen. Wenn die Lieferung von Referenzaktien für uns erschwert oder unmöglich ist, kann die Rückzahlung auch zu einem entsprechenden Abrechnungsbetrag erfolgen. Dieser entspricht dem Ergebnis der Formel (Referenzpreis am letzten Bewertungstag x Bezugsverhältnis).

Sie erhalten während der Laufzeit des Produkts keine sonstigen Erträge (z.B. Dividenden) und haben keine weiteren Ansprüche (z.B. Stimmrechte) aus dem Basiswert.

Analyse

Gesamteindruck
Einfach nutzbares Gesamtrating basierend auf einer fundamentalen, technischen und Risikoanalyse unter Einbezug von Branchen- und Marktumfeld.

Eher negativ

Gewinnprognose
Der Veränderungstrend der Gewinnprognosen über ein Zeitfenster von 7 Wochen. Aktuelle Aktienbewertungen ausgewählter Analysten finden Sie unter DPA-AFX ANALYSER.

Negative Analystenhaltung seit 22.08.2025

Kurs-Gewinn-Verhältnis
Das KGV setzt den aktuellen Kurs der Aktie ins Verhältnis zu seiner Gewinnerwartung. Es wird auf Basis der langfristigen Gewinnprognosen der Analysten errechnet.
7,5

Erwartetes KGV für 2027

Risiko-Bewertung
Gesamteinschätzung des Risikos auf Basis des Bear Market und des Bad News Factors.

Hoch

Bear-Market-Faktor
Risiko Parameter, der anhand des Titelverhaltens in sich abwärts bewegenden Märkten das Marktrisiko einer Aktie angibt.

Hohe Anfälligkeit bei sinkendem Index

Korrelation
Die Korrelation gibt an, inwieweit die Bewegungen der Aktie mit denen Ihres Indexes übereinstimmen.
63,8%

Starke Korrelation mit dem STOXX600

Marktkapitalisierung (Mrd. USD) 31,99 Grosser Marktwert Mit einer Marktkapitalisierung von >$8 Mrd., ist DAIMLER TRUCK ein hoch kapitalisierter Titel.
Gewinnprognose Negative Analystenhaltung seit 22.08.2025 Die Gewinnerwartung der Analysten pro Aktie liegen heute niedriger als vor sieben Wochen. Dieser negative Trend hat am 22.08.2025 bei einem Kurs von 41,62 eingesetzt.
Preis Leicht unterbewertet, gemäss theScreener Auf Basis des Wachstumspotentials und eigener Kriterien, erscheint uns der Aktienkurs aktuell leicht unterbewertet.
Relative Performance -11,3% Unter Druck (vs. STOXX600) Dividendenbereinigt liegt die Aktie über vier Wochen betrachtet -11,3% hinter dem STOXX600 zurück.
Mittelfristiger Trend Negative Tendenz seit dem 02.09.2025 Der dividendenbereinigte technische 40-Tage Trend ist seit dem 02.09.2025 negativ.
Wachstum KGV 2,2 Hoher Abschlag zur Wachstumserwartung basiert auf einer Ausnahmesituation Liegt das "Verhältnis zwischen Wachstum plus geschätzte Dividende und KGV" über 1,6, so befindet sich das Unternehmen in der Regel in einer Ausnahmesituation. In diesem Fall ist das erwartete KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis) ein besserer Indikator für die nachhaltige Gewinnentwicklung als das langfrist. Wachstum.
KGV 7,5 Erwartetes KGV für 2027 Das erwartete KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis) gilt für das Jahr 2027.
Langfristiges Wachstum 10,9% Wachstum heute bis 2027 p.a. Die durchschnittlichen jährlichen Wachstumsraten gelten für die Gewinne von heute bis 2027.
Anzahl der Analysten 14 Starkes Analysteninteresse In den zurückliegenden sieben Wochen haben durchschnittlich 14 Analysten eine Schätzung des Gewinns pro Aktie für diesen Titel abgegeben.
Dividenden Rendite 5,4% Dividende durch Gewinn gedeckt Für die während den nächsten 12 Monaten erwartete Dividende müssen voraussichtlich 40,63% des Gewinns verwendet werden.
Risiko-Bewertung Hoch Die Aktie ist seit dem 26.09.2025 als Titel mit hoher Sensitivität eingestuft.
Bear-Market-Faktor Hohe Anfälligkeit bei sinkendem Index Die Aktie tendiert dazu, Indexrückgänge um durchschnittlich 118 zu verstärken.
Bad News Geringe Kursrückgänge bei spezifischen Problemen Der Titel verzeichnet bei unternehmensspezifischen Problemen i.d.R. geringe Kursabschläge in Höhe von durchschnittlich 1,7%.
Beta 1,63 Hohe Anfälligkeit vs. STOXX600 Die Aktie tendiert dazu, pro 1% Indexbewegung mit einem Ausschlag von 1,63% zu reagieren.
Korrelation 365 Tage 63,8% Starke Korrelation mit dem STOXX600 63,8% der Kursschwankungen werden durch Indexbewegungen verursacht.
Value at Risk 8,38 EUR Das geschätzte mittelfristige Value at Risk beträgt 8,38 EUR oder 0,24% Das geschätzte Value at Risk beträgt 8,38 EUR. Das Risiko liegt deshalb bei 0,24%. Dieser Wert basiert auf der mittelfristigen historischen Volatilität (1 Monat) mit einem Konfidenzintervall von 95%.
Volatilität der über 1 Monat 28,8%
Volatilität der über 12 Monate 35,9%

News

23.10.2025 | 15:59:40 (dpa-AFX)
ROUNDUP 2: Vergleich mit Spitzenverdiener? - Urteil stärkt Frauenrechte

(neu: Reaktion DGB)

ERFURT (dpa-AFX) - Was ist der Maßstab für die gleiche Bezahlung von Frauen und Männern mit vergleichbaren Jobs? Reicht der Vergleich mit einem Kollegen, der die gleiche Arbeit macht, oder muss es der Mittelwert einer vergleichbaren Arbeitnehmergruppe sein? Diese Fragen, die in vielen Unternehmen und Verwaltungen für Streit sorgen, hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt mit einem Grundsatzurteil in einem Fall von Daimler Truck <DE000DTR0CK8> in Baden-Württemberg geklärt - und damit die Position von Frauen gestärkt.

Die höchsten deutschen Arbeitsrichter entschieden, dass sich Frauen nicht mit einem Mittelwert begnügen müssen, wenn sie auf gleiche Bezahlung wie Männer pochen. Sie können sich im besten Fall am Spitzenverdiener oder einem anderen Kollegen mit vergleichbarer Tätigkeit in ihrem Unternehmen orientieren, sollten sie den Verdacht haben, sie werden wegen ihres Geschlechtes diskriminiert, entschied das Bundesarbeitsgericht (8 AZR 300/24).

Benachteiligungsverbot bekommt "schärfere Zähne"

"Es wird künftig leichter sein, eine geschlechtsbedingte Entgeltdiskriminierung darzulegen", sagte der Bonner Arbeitsrechtler Gregor Thüsing der Deutschen Presse-Agentur in Erfurt. "Das Verbot der Benachteiligung wegen des Geschlechtes bekommt damit immer schärfere juristische Zähne." Für die Vize-Vorsitzende des DGB, Elke Hannack, zeigt der Fall, "wie wenig das deutsche Entgelttransparenzgesetz taugt", wenn Gerichte entscheiden müssten. Sie forderte die Bundesregierung auf, die geltende EU-Entgelttransparenzrichtlinie endlich vollständig in deutsches Recht umzusetzen.

Verhandelt wurde die Klage einer Frau aus der mittleren Führungsebene der Daimler Truck AG, die sich den Spitzenverdiener in der Riege ihrer männlichen Abteilungsleiter-Kollegen als Vergleichsmaßstab ausgesucht hatte. Bei dem Verfahren geht es um viel Geld: Ihre Anwältin gab den Streitwert mit mehr als 100.000 Euro für einen Zeitraum von fünf Jahren an.

Eine männliche Vergleichsperson reicht aus

Bei Streitigkeiten über eine unterschiedliche Bezahlung von Frauen und Männern gelte der sogenannte Paarvergleich, sagte die Vorsitzende Richterin des Achten Senats, Martina Ahrendt, bei der Urteilsverkündung. "Der Mittelwert ist ohne Bedeutung". Könne der Arbeitgeber die aus einem Paarvergleich folgende Vermutung einer Benachteiligung nicht widerlegen, sei er zur Zahlung des höheren Entgelts verpflichtet. Zudem sei das Entgeltsystem des Unternehmens für die Abteilungsleiterposition nicht transparent. Der Senat orientierte sich bei seinem Urteil an der europäischen Rechtsprechung.

Wenn Frauen den Verdacht hätten, sie würden wegen ihres Geschlechtes schlechter bezahlt, "können sie sich eine Person heraussuchen, die die gleiche oder eine vergleichbare Arbeit macht", sagte eine Gerichtssprecherin nach dem Urteil. Der Senat habe deutlich gemacht, der Paarvergleich sei auch in größeren Unternehmen zulässig, in denen es eine Gruppe möglicher Vergleichspersonen gibt, oder die nach dem Entgelttransparenzgesetz einen Mittelwert (Median) für eine Vergleichsgruppe zur Verfügung stellen können.

Neuverhandlung in Baden-Württemberg

Die Anwältin von Daimler Truck argumentierte, die Bezahlung der Frau sei wegen ihrer individuellen Leistung geringer. Sie sei nicht mit dem Spitzenverdiener unter den Abteilungsleitern vergleichbar, der die Verantwortung für einen ganzen Geschäftsbereich trage. Sie befürchtete, "letztlich haben wir dann ein gleiches Gehalt für alle".

Das BAG hob ein Urteil des Landesarbeitsgerichts, das sich an den von Daimler Truck erhobenen Mittelwerten (Median) für eine weibliche Vergleichsgruppe sowie einer männlichen Vergleichsgruppe orientierte, in großen Teilen auf. Der Fall geht an das Landesarbeitsgericht zurück. Dort soll auch der Arbeitgeber Gelegenheit haben, darzulegen, welche sachlichen Gründe es für die bessere Bezahlung des männlichen Abteilungsleiters gibt.

Sechs Prozent Lohnunterschied in Deutschland

Dass es Lohngleichheit von Frauen und Männern bei vergleichbarer Arbeit geben muss, ist nicht nur durch eine Vielzahl von Gerichtsurteilen verbrieft, aber nicht immer Realität. Die Bundesregierung will bis 2030 Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern erreichen. Noch liegt die Lohnlücke nach Statistiken bereinigt um Effekte wie unterschiedliche Branchenschwerpunkte oder Berufe bei sechs Prozent.

Daimler Truck stellte seinen Arbeitnehmern im Intranet Daten zur Entgelttransparenz (Dashboard) zur Verfügung. Seit 2017 gibt es in Deutschland das Entgelttransparenzgesetz, das Gehaltsauskünfte ermöglicht - allerdings nur bei Unternehmen mit mindestens 200 Beschäftigten. Seit Jahren landen beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt Fälle, bei denen es um Detailfragen zum Diskriminierungsverbot wegen des Geschlechts und damit das Equal-Pay-Gebot geht./rot/DP/nas

23.10.2025 | 15:21:26 (dpa-AFX)
ROUNDUP: Vergleich mit Spitzenverdiener? - Urteil stärkt Frauenrechte
23.10.2025 | 14:16:12 (dpa-AFX)
Grundsatzurteil legt Messlatte für Lohngerechtigkeit fest
23.10.2025 | 07:35:04 (dpa-AFX)
ROUNDUP/Gleiche Bezahlung für Mann und Frau: Was ist die Messlatte?
23.10.2025 | 05:50:05 (dpa-AFX)
Bundesarbeitsgericht verhandelt über Lohngerechtigkeit
15.10.2025 | 12:31:11 (dpa-AFX)
ANALYSE-FLASH: Goldman senkt Ziel für Daimler Truck auf 33 Euro - 'Neutral'
09.10.2025 | 10:11:37 (dpa-AFX)
Neuer Nutzfahrzeugriese Archion startet 2026 an der Börse