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Discount Optionsschein Long 7 - 8 2027/06: Basiswert Deutsche Lufthansa

DN47QC / DE000DN47QC5 //
Quelle: DZ BANK: Geld 06.10. 19:59:04, Brief 06.10. 19:59:04
DN47QC DE000DN47QC5 // Quelle: DZ BANK: Geld 06.10. 19:59:04, Brief 06.10. 19:59:04
0,52 EUR
Geld in EUR
0,55 EUR
Brief in EUR
1,96%
Diff. Vortag in %
Basiswertkurs: 7,588 EUR
Quelle : Xetra , 18:15:03
  • Basispreis 7,00 EUR
  • Abstand zum Basispreis in % -7,75%
  • Cap 8,00 EUR
  • Maximale Auszahlung 1,00 EUR
  • Hebel 13,80x
  • Bezugsverhältnis (BV) / Bezugsgröße 1,00
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Chart

Discount Optionsschein Long 7 - 8 2027/06: Basiswert Deutsche Lufthansa

  • Intraday
  • 1W
  • 1M
  • 3M
  • 6M
  • 1J
  • 2J
  • 5J
  • Max
Quelle: DZ BANK AG, Frankfurt: 06.10. 19:59:04
Charts zeigen die Wertentwicklungen der Vergangenheit. Zukünftige Ergebnisse können sowohl niedriger als auch höher ausfallen. Falls Kurse in Fremdwährung notieren, kann die Rendite infolge von Währungsschwankungen steigen oder fallen. © 2026 DZ BANK AG

Stammdaten

Stammdaten
WKN / ISIN DN47QC / DE000DN47QC5
Emittent DZ BANK AG
Produktstruktur Hebelprodukt
Kategorie Discount Optionsschein
Produkttyp long (steigende Markterwartung)
Währung des Produktes EUR
Quanto Nein
Bezugsverhältnis (BV) / Bezugsgröße 1,00
Ausübung Europäisch
Emissionsdatum 02.09.2026
Erster Handelstag 02.09.2026
Letzter Handelstag 17.06.2027
Letzter Bewertungstag 18.06.2027
Zahltag 25.06.2027
Fälligkeitsdatum 25.06.2027
Basispreis 7,00 EUR
Cap 8,00 EUR

Kennzahlen

Kennzahlen
Berechnung: 06.10.2026, 19:59:04 Uhr mit Geld 0,52 EUR / Brief 0,55 EUR
Spread Absolut 0,03 EUR
Spread Homogenisiert 0,03 EUR
Spread in % des Briefkurses 5,45%
Max Rendite absolut 0,45 EUR
Max Rendite 81,82%
Max Rendite in % p.a. 129,99% p.a.
Seitwärtsrendite in % 6,91%
Seitwärtsrendite p.a. 9,75% p.a.
Abstand zum Cap Absolut 0,412 EUR
Abstand zum Cap in % 5,43%
Performance seit Auflegung in % -7,14%

Basiswert

Basiswert
Kurs 7,588 EUR
Diff. Vortag in % 1,17%
52 Wochen Tief 6,724 EUR
52 Wochen Hoch 10,285 EUR
Quelle Xetra, 18:15:03
Basiswert Deutsche Lufthansa AG
WKN / ISIN 823212 / DE0008232125
KGV --
Produkttyp Aktie
Sektor Transport/Verkehrssektor

Produktbeschreibung

Art:
Dieses Produkt ist eine Inhaberschuldverschreibung nach deutschem Recht.

Laufzeit:
Dieses Produkt hat eine feste Laufzeit und wird am 25.06.2027 (Rückzahlungstermin) fällig.

Ziele:
Ziel dieses Produkts ist es, Ihnen einen bestimmten Anspruch zu vorab festgelegten Bedingungen zu gewähren. Der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin ist abhängig von der Kursentwicklung des Basiswerts.

Aufgrund seiner Hebelwirkung reagiert das Produkt auf kleinste Kursbewegungen des Basiswerts. Daher kann ein fallender Kurs des Basiswerts den Wert des Produkts erheblich verringern.

Für die Rückzahlung des Produkts am Rückzahlungstermin gibt es die folgenden Möglichkeiten:
  1. Liegt der Referenzpreis auf oder über dem Cap, entspricht der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin pro Produkt der Differenz aus dem Cap und dem Basispreis, welche mit dem Bezugsverhältnis multipliziert wird: ((Cap - Basispreis) x Bezugsverhältnis).

  2. Liegt der Referenzpreis unter dem Cap, aber über dem Basispreis, entspricht der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin pro Produkt der Differenz aus dem Referenzpreis und dem Basispreis, welche mit dem Bezugsverhältnis multipliziert wird: ((Referenzpreis - Basispreis) x Bezugsverhältnis).

  3. Liegt der Referenzpreis auf oder unter dem Basispreis beträgt der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin 0,001 EUR pro Produkt, wobei der Rückzahlungsbetrag, den die DZ BANK an Sie zahlt, aufsummiert für sämtliche von Ihnen gehaltenen Produkte der WKN DN47QC berechnet und kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet wird. Soweit Sie weniger als zehn Produkte der WKN DN47QC halten, wird unabhängig von der Anzahl der Produkte der WKN DN47QC, die Sie halten, ein Betrag in Höhe von 0,01 EUR gezahlt.


Sie erhalten keine sonstigen Erträge (z.B. Dividenden) und haben keine weiteren Ansprüche (z.B. Stimmrechte) aus dem Basiswert.

Analyse

Gesamteindruck
Einfach nutzbares Gesamtrating basierend auf einer fundamentalen, technischen und Risikoanalyse unter Einbezug von Branchen- und Marktumfeld.

Neutral

Gewinnprognose
Der Veränderungstrend der Gewinnprognosen über ein Zeitfenster von 7 Wochen. Aktuelle Aktienbewertungen ausgewählter Analysten finden Sie unter DPA-AFX ANALYSER.

Negative Analystenhaltung seit 11.08.2026

Kurs-Gewinn-Verhältnis
Das KGV setzt den aktuellen Kurs der Aktie ins Verhältnis zu seiner Gewinnerwartung. Es wird auf Basis der langfristigen Gewinnprognosen der Analysten errechnet.
5,3

Erwartetes KGV für 2028

Risiko-Bewertung
Gesamteinschätzung des Risikos auf Basis des Bear Market und des Bad News Factors.

Mittel

Bear-Market-Faktor
Risiko Parameter, der anhand des Titelverhaltens in sich abwärts bewegenden Märkten das Marktrisiko einer Aktie angibt.

Mittlere Anfälligkeit bei Indexrückgängen

Korrelation
Die Korrelation gibt an, inwieweit die Bewegungen der Aktie mit denen Ihres Indexes übereinstimmen.
53,2%

Mittelstarke Korrelation mit dem STOXX600

Marktkapitalisierung (Mrd. USD) 10,26 Grosser Marktwert Mit einer Marktkapitalisierung von >$8 Mrd., ist DEUTSCHE LUFTHANSA ein hoch kapitalisierter Titel.
Gewinnprognose Negative Analystenhaltung seit 11.08.2026 Die Gewinnerwartung der Analysten pro Aktie liegen heute niedriger als vor sieben Wochen. Dieser negative Trend hat am 11.08.2026 bei einem Kurs von 8,24 eingesetzt.
Preis Leicht unterbewertet, gemäss theScreener Auf Basis des Wachstumspotentials und eigener Kriterien, erscheint uns der Aktienkurs aktuell leicht unterbewertet.
Relative Performance 2,0% vs. STOXX600 Dividendenbereinigt hat die Aktie den STOXX600 während der letzten vier Wochen um 2,0% geschlagen.
Mittelfristiger Trend Negative Tendenz seit dem 24.07.2026 Der dividendenbereinigte technische 40-Tage Trend ist seit dem 24.07.2026 negativ.
Wachstum KGV 3,0 Hoher Abschlag zur Wachstumserwartung basiert auf einer Ausnahmesituation Liegt das "Verhältnis zwischen Wachstum plus geschätzte Dividende und KGV" über 1,6, so befindet sich das Unternehmen in der Regel in einer Ausnahmesituation. In diesem Fall ist das erwartete KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis) ein besserer Indikator für die nachhaltige Gewinnentwicklung als das langfrist. Wachstum.
KGV 5,3 Erwartetes KGV für 2028 Das erwartete KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis) gilt für das Jahr 2028.
Langfristiges Wachstum 11,0% Wachstum heute bis 2028 p.a. Die durchschnittlichen jährlichen Wachstumsraten gelten für die Gewinne von heute bis 2028.
Anzahl der Analysten 17 Starkes Analysteninteresse In den zurückliegenden sieben Wochen haben durchschnittlich 17 Analysten eine Schätzung des Gewinns pro Aktie für diesen Titel abgegeben.
Dividenden Rendite 5,0% Dividende durch Gewinn gut gedeckt Für die während den nächsten 12 Monaten erwartete Dividende müssen voraussichtlich 26,45% des Gewinns verwendet werden.
Risiko-Bewertung Mittel Die Aktie ist seit dem 25.09.2026 als Titel mit mittlerer Sensitivität eingestuft.
Bear-Market-Faktor Mittlere Anfälligkeit bei Indexrückgängen Die Aktie tendiert dazu, Indexrückgänge in etwa gleichem Umfang mitzuvollziehen.
Bad News Geringe Kursrückgänge bei spezifischen Problemen Der Titel verzeichnet bei unternehmensspezifischen Problemen i.d.R. geringe Kursabschläge in Höhe von durchschnittlich 2,6%.
Beta 1,50 Hohe Anfälligkeit vs. STOXX600 Die Aktie tendiert dazu, pro 1% Indexbewegung mit einem Ausschlag von 1,50% zu reagieren.
Korrelation 365 Tage 53,2% Mittelstarke Korrelation mit dem STOXX600 53,2% der Kursschwankungen werden durch Indexbewegungen verursacht.
Value at Risk 0,99 EUR Das geschätzte mittelfristige Value at Risk beträgt 0,99 EUR oder 0,13% Das geschätzte Value at Risk beträgt 0,99 EUR. Das Risiko liegt deshalb bei 0,13%. Dieser Wert basiert auf der mittelfristigen historischen Volatilität (1 Monat) mit einem Konfidenzintervall von 95%.
Volatilität der über 1 Monat 22,3%
Volatilität der über 12 Monate 35,1%

News

06.10.2026 | 15:09:49 (dpa-AFX)
ROUNDUP 2/Germanwings-Prozess: Angehörige scheitern mit Klage

(aktualisierte Fassung)

BRAUNSCHWEIG (dpa-AFX) - Es geht ihnen gar nicht ums Geld, auch nicht um Schuldzuweisungen. Sie wollen wissen, ob der Absturz einer Germanwings-Maschine von 2015 hätte verhindert werden können - und ob der Luftverkehr heute sicherer ist. Bei dem Unglück am 24. März 2015 war eine Germanwings-Maschine auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf in den französischen Alpen abgestürzt - vom damaligen Co-Piloten absichtlich gegen einen Berg gesteuert. 150 Menschen starben. Mehr als elf Jahre später sind Angehörige der Opfer mit einer neuen Schadenersatzklage am Landgericht Braunschweig gescheitert.

Richterin: Ansprüche gegen Bundesrepublik scheiden aus

"Die Klage wird abgewiesen", sagte die Richterin. Nach Auffassung der Kammer scheiden Ansprüche gegen die Bundesrepublik Deutschland aus, vorrangig seien gleichwertige Ansprüche gegen Germanwings. Deshalb stehe ihnen kein Schmerzensgeld aus Amtshaftung gegen die Bundesrepublik zu.

Bei dem Unglück, das große Bestürzung und Trauer auslöste, waren 144 Passagiere und 6 Besatzungsmitglieder ums Leben gekommen. Die meisten Opfer kamen aus Deutschland und Spanien. Unter den Insassen des abgestürzten Passagierflugzeugs waren auch 16 Schülerinnen und Schüler sowie zwei Lehrerinnen des Gymnasiums in Haltern am See in Nordrhein-Westfalen, die auf dem Rückweg von einem Schüleraustausch in Spanien waren.

Hinterbliebene fordern jeweils bis zu 110.000 Euro

30 Hinterbliebene verlangten mit ihrer neuen Klage jeweils bis zu 110.000 Euro von der Bundesrepublik Deutschland. Nach Überzeugung der Kläger wurde die Flugtauglichkeit des Co-Piloten damals nicht ausreichend überwacht. Aus ihrer Sicht waren die flugmedizinischen Gutachten mit Blick auf mögliche psychische Erkrankungen nicht weitreichend genug. Verhandelt wurde das Zivilverfahren gegen den Staat in Niedersachsen, weil das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) seinen Sitz in Braunschweig hat.

Das Ziel der Kläger: Es sei nicht die Frage, wer am Ende eine Entschädigung zahle, sagte Klägeranwalt Julis Reiter. Sondern darum, ob die staatliche Kontrolle funktioniert habe: "Entschädigung ist nicht Aufklärung. Es geht nicht primär um weiteres Geld, sondern um die bis heute ungeklärte Frage, ob staatliche Sicherheits- und Aufsichtsstrukturen versagt haben - und welche Konsequenzen daraus für die Sicherheit des Luftverkehrs zu ziehen sind."

Klägeranwalt: Aufklärung ist Vorsorge für morgen

So stelle sich die Frage, ob flugmedizinische Untersuchungen von 2013 und 2014 den Anforderungen entsprachen. Und: Hätte der Co-Pilot mit einer depressiven Vorgeschichte möglicherweise eine weitergehende psychiatrische Beurteilung gebraucht? Er betonte: "Aufklärung über 2015 ist Vorsorge für morgen."

Schon nach dem Prozessbeginn in Braunschweig hatten Anwälte und Kläger wenig Hoffnung auf ein für sie positives Ergebnis. In der Verhandlung hatte die Richterin darauf verwiesen, dass die Kammer von geringen Erfolgsaussichten für die Klage ausgehe. Sie betonte damals aber auch, die Argumentation der Kläger bis zur Entscheidung prüfen zu wollen.

Mit der Abweisung verwies die Richterin unter anderem auf das Montrealer Übereinkommen, das die Haftung im internationalen Luftverkehr regelt. Auf dieser Grundlage könnten Geschädigte grundsätzlich sowohl eigene als auch auf sie übergegangene Schmerzensgeldansprüche geltend machen.

Gericht: Ansprüche gegen Germanwings sind vorrangig

Die Kammer stellte mit dem Urteil klar, dass Ansprüche gegen die Bundesrepublik im Wege der Amtshaftung ausscheiden. Ansprüche gegen die Fluggesellschaft - namentlich die Germanwings GmbH - seien vorrangig. Das Gericht in Braunschweig ist der Auffassung, dass die Ansprüche gegen Germanwings eine andere gleichwertige Ersatzmöglichkeit darstellen.

Die Lufthansa <DE0008232125> hatte nach dem Unglück Zahlungen geleistet. Nach früheren Angaben der Fluggesellschaft erhielten nächste Angehörige pro Person 10.000 Euro Schmerzensgeld, für jedes Todesopfer sollen außerdem 25.000 Euro als sogenanntes vererbbares Schmerzensgeld gezahlt worden sein.

Weitere Niederlage für Hinterbliebene vor Gericht

Die Folgen der Katastrophe beschäftigten über die Jahre mehrere Gerichte in verschiedenen Ländern. In Prozessen um zusätzliches Schmerzensgeld allerdings erlitten Hinterbliebene der Opfer Niederlagen an den Landgerichten in Frankfurt und Essen sowie in zweiter Instanz am Oberlandesgericht Hamm. Nun müssen sie mit einer weiteren Abweisung leben.

Dabei hatten Angehörige rund um den Verhandlungsauftakt in Braunschweig betont, dass es ihnen nicht ums Geld gehe. Sie wollten vielmehr erreichen, dass Verantwortliche endlich benannt und auch verurteilt werden. Auch die Angehörigen verwiesen damals auf das vorrangige Ziel, sicherzustellen, dass so eine Katastrophe nie wieder passiere.

Kläger wollen Berufung prüfen

Gegen das Urteil kann binnen eines Monats Berufung zum Oberlandesgericht Braunschweig eingelegt werden. Kläger-Anwalt Reiter kündigte an, dies prüfen zu wollen. Denn für die Angehörigen bleibe das Ziel unverändert: Es gehe nicht um Schuldzuweisungen, sondern die Klärung staatlicher Verantwortung und die Frage, welche Lehren aus der Katastrophe für die Sicherheit des Luftverkehrs gezogen werden müssen./tst/DP/he

06.10.2026 | 11:44:11 (dpa-AFX)
ROUNDUP/Germanwings-Prozess: Gericht weist Klage Hinterbliebener ab
06.10.2026 | 11:42:04 (dpa-AFX)
Lobby-Verband: Regionen sollten innerdeutsche Flüge subventionieren
06.10.2026 | 09:35:03 (dpa-AFX)
ANALYSE-FLASH: Bernstein belässt Lufthansa auf 'Market-Perform' - Ziel 9 Euro
06.10.2026 | 08:02:57 (dpa-AFX)
Entscheidung über Schmerzensgeld nach Germanwings-Absturz
05.10.2026 | 11:06:08 (dpa-AFX)
Studie: Deutsche Luftdrehkreuze verlieren Verkehr
29.09.2026 | 10:05:34 (dpa-AFX)
Lufthansa stellt sich auf noch höhere Kerosinkosten ein