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Endlos Turbo Short 479,483 open end: Basiswert Apple

DN6Z7S / DE000DN6Z7S3 //
Quelle: DZ BANK: Geld 21.10. 08:26:22, Brief 21.10. 08:26:22
DN6Z7S DE000DN6Z7S3 // Quelle: DZ BANK: Geld 21.10. 08:26:22, Brief 21.10. 08:26:22
12,67 EUR
Geld in EUR
12,69 EUR
Brief in EUR
--
Diff. Vortag in %
Basiswertkurs: 339,71 USD
Quelle : NASDAQ , 01:55:00
  • Basispreis
    479,483 USD
  • Knock-Out-Barriere
    479,483 USD
  • Abstand zum Basispreis in % 41,14%
  • Abstand zum Knock-Out in % 41,14%
  • Hebel 2,37x
  • Bezugsverhältnis (BV) / Bezugsgröße 0,10
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Hinweis der DZ BANK:

Im Durchschnitt erleiden 7 von 10 Kleinanlegern Verluste beim Handel mit Turbo-Zertifikaten. Turbo-Zertifikate sind hoch risikoreiche Produkte und nicht für langfristige Anlagestrategien geeignet.

Gemäß Allgemeinverfügung BaFin nach Art. 42 MiFIR und § 15 Absatz 1 Satz 2 WpHG in Verbindung mit Art. 42 MiFIR betreffend Turbo-Zertifikate vom 15.10.2025

Chart

Endlos Turbo Short 479,483 open end: Basiswert Apple

  • Intraday
  • 1W
  • 1M
  • 3M
  • 6M
  • 1J
  • 2J
  • 5J
  • Max
Quelle: DZ BANK AG, Frankfurt: 21.10. 08:26:22
Charts zeigen die Wertentwicklungen der Vergangenheit. Zukünftige Ergebnisse können sowohl niedriger als auch höher ausfallen. Falls Kurse in Fremdwährung notieren, kann die Rendite infolge von Währungsschwankungen steigen oder fallen. © 2026 DZ BANK AG

Stammdaten

Stammdaten
WKN / ISIN DN6Z7S / DE000DN6Z7S3
Emittent DZ BANK AG
Produktstruktur Hebelprodukt
Kategorie Endlos Turbo
Produkttyp short (fallende Markterwartung)
Währung des Produktes EUR
Quanto Nein
Bezugsverhältnis (BV) / Bezugsgröße 0,10
Emissionsdatum 21.10.2026
Erster Handelstag 21.10.2026
Handelszeiten 08:00 - 22:00 Hinweise zur Kursstellung
Knock-Out-Zeiten Übersicht
Zahltag Endlos
Basispreis
479,483 USD
Knock-Out-Barriere
479,483 USD
Knock-Out-Barriere erreicht Nein
Anpassungsprozentsatz p.a. -0,08372% p.a.
enthält: Bereinigungsfaktor 4,00%
Anpassungshistorie KO-Schwelle und Basispreis
DatumKO-SchwelleBasispreis
21.10.2026479,483 USD479,483 USD

Kennzahlen

Kennzahlen
Berechnung: 21.10.2026, 08:26:22 Uhr mit Geld 12,67 EUR / Brief 12,69 EUR
Spread Absolut 0,02 EUR
Spread Homogenisiert 0,20 EUR
Spread in % des Briefkurses 0,16%
Hebel 2,37x
Abstand zum Knock-Out Absolut 139,773 USD
Abstand zum Knock-Out in % 41,14%
Performance seit Auflegung in % 4,37%

Basiswert

Basiswert
Kurs 339,71 USD
Diff. Vortag in % -0,96%
52 Wochen Tief 243,43 USD
52 Wochen Hoch 348,12 USD
Quelle NASDAQ, 01:55:00
Basiswert Apple Inc.
WKN / ISIN 865985 / US0378331005
KGV --
Produkttyp Aktie
Sektor Technologie

Produktbeschreibung

Art:
Dieses Produkt ist eine Inhaberschuldverschreibung nach deutschem Recht.

Laufzeit:
Dieses Produkt hat keine feste Laufzeit. Es kann jedoch durch den Anleger ausgeübt oder durch die DZ BANK gekündigt werden. Zudem endet die Laufzeit des Produkts automatisch, sofern ein Knock-out-Ereignis eintritt.

Ziele:
Ziel dieses Produkts ist es, Ihnen einen bestimmten Anspruch zu vorab festgelegten Bedingungen zu gewähren. Es bietet eine überproportionale (gehebelte) Partizipation an allen Entwicklungen des Beobachtungspreises.

Während der Laufzeit des Produkts werden der Basispreis und die Knock-out-Barriere zu in den Produktbedingungen definierten Terminen regelmäßig angepasst. Hierbei werden Finanzierungskosten über einen spezifischen Marktzins sowie Kosten im Zusammenhang mit dem Produkt zzgl. einer Marge für die DZ BANK durch den Bereinigungsfaktor wertmindernd berücksichtigt. Die Knock-out-Barriere entspricht stets dem aktuellen Basispreis. Eine Anpassung verschiedener Produktparameter erfolgt grundsätzlich auch, um Dividendenzahlungen (bereinigt um etwaige Steuern) im Basiswert im Produkt zu berücksichtigen.

Aufgrund seiner Hebelwirkung reagiert das Produkt auf kleinste Bewegungen des Beobachtungspreises. Das Produkt reagiert grundsätzlich in die entgegengesetzte Richtung zur Wertentwicklung des Basiswerts. Daher kann ein steigender Kurs des Basiswerts den Wert des Produkts erheblich verringern.

Einlösung durch den Anleger oder Kündigung durch die DZ BANK:

Sie sind berechtigt, das Produkt zu in den Produktbedingungen festgelegten Terminen (erstmals zum 06.11.2026) einzulösen. Die Einlösung erfolgt, indem Sie mindestens zehn Bankarbeitstage vor dem jeweiligen Einlösungstermin bis 10:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) eine Erklärung in Textform an die DZ BANK schicken und die einzulösenden Produkte bei der DZ BANK eingegangen sind. Darüber hinaus hat die DZ BANK das Recht, die WKN insgesamt, jedoch nicht teilweise, zu in den Produktbedingungen festgelegten Terminen (erstmals zum 06.11.2026) ordentlich zu kündigen. Die ordentliche Kündigung durch die DZ BANK ist mindestens 10 Bankarbeitstage vor dem jeweiligen ordentlichen Kündigungstermin zu veröffentlichen.

Nach frist- und formgerechter Einlösung durch Sie oder Kündigung durch die DZ BANK und sofern nicht zuvor ein Knock-out-Ereignis eingetreten ist, entspricht der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin pro Produkt dem EUR-Gegenwert der Differenz aus dem Basispreis und dem Referenzpreis, welche mit dem Bezugsverhältnis multipliziert wird: ((Basispreis - Referenzpreis) x Bezugsverhältnis). Der EUR-Gegenwert wird dabei auf Basis des in den Produktbedingungen festgelegten maßgeblichen EUR/USD-Kurses errechnet.

Automatische Beendigung des Produkts:

Das Produkt endet automatisch mit sofortiger Wirkung, wenn das in den Produktbedingungen definierte Ereignis eintritt (Knock-out-Ereignis). Ein Knock-out-Ereignis tritt ein, wenn der Beobachtungspreis mindestens einmal auf oder über der Knock-out-Barriere liegt. In diesem Fall beträgt der Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstermin 0,001 EUR pro Produkt, wobei der Rückzahlungsbetrag, den die DZ BANK an Sie zahlt, aufsummiert für sämtliche von Ihnen gehaltenen Produkte der WKN DN6Z7S berechnet und kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet wird. Soweit Sie weniger als zehn Produkte der WKN DN6Z7S halten, wird unabhängig von der Anzahl der Produkte der WKN DN6Z7S, die Sie halten, ein Betrag in Höhe von 0,01 EUR gezahlt.


Dieses Produkt ist nicht währungsgesichert. Die Entwicklung des EUR/USD-Wechselkurses hat damit Auswirkungen auf die Höhe des in EUR zahlbaren Rückzahlungsbetrags.
Sie erhalten keine sonstigen Erträge (z.B. Dividenden) und haben keine weiteren Ansprüche (z.B. Stimmrechte) aus dem Basiswert.

Analyse

Gesamteindruck
Einfach nutzbares Gesamtrating basierend auf einer fundamentalen, technischen und Risikoanalyse unter Einbezug von Branchen- und Marktumfeld.

Eher positiv

Gewinnprognose
Der Veränderungstrend der Gewinnprognosen über ein Zeitfenster von 7 Wochen. Aktuelle Aktienbewertungen ausgewählter Analysten finden Sie unter DPA-AFX ANALYSER.

Analysten neutral, zuvor positiv (seit 21.08.2026)

Kurs-Gewinn-Verhältnis
Das KGV setzt den aktuellen Kurs der Aktie ins Verhältnis zu seiner Gewinnerwartung. Es wird auf Basis der langfristigen Gewinnprognosen der Analysten errechnet.
32,0

Erwartetes KGV für 2028

Risiko-Bewertung
Gesamteinschätzung des Risikos auf Basis des Bear Market und des Bad News Factors.

Niedrig

Bear-Market-Faktor
Risiko Parameter, der anhand des Titelverhaltens in sich abwärts bewegenden Märkten das Marktrisiko einer Aktie angibt.

Defensiver Charakter bei sinkendem Index

Korrelation
Die Korrelation gibt an, inwieweit die Bewegungen der Aktie mit denen Ihres Indexes übereinstimmen.
35,3%

Schwache Korrelation mit dem SP500

Marktkapitalisierung (Mrd. USD) 5.012,52 Grosser Marktwert Mit einer Marktkapitalisierung von >$8 Mrd., ist APPLE ein hoch kapitalisierter Titel.
Gewinnprognose Analysten neutral, zuvor positiv (seit 21.08.2026) Die Gewinnprognosen pro Aktie haben sich in den letzten 7 Wochen nicht wesentlich verändert (Veränderungen zwischen +1% bis -1% werden als neutral betrachtet). Das letzte signifikante Analystensignal war positiv und hat am 21.08.2026 bei einem Kurs von 309,35 eingesetzt.
Preis Leicht überbewertet, gemäss theScreener Auf Basis des Wachstumspotentials und eigener Kriterien, erscheint uns der Aktienkurs aktuell leicht erhöht.
Relative Performance 2,7% vs. SP500 Dividendenbereinigt hat die Aktie den SP500 während der letzten vier Wochen um 2,7% geschlagen.
Mittelfristiger Trend Positive Tendenz seit dem 28.08.2026 Der dividendenbereinigte mittelfristige technische 40-Tage Trend ist seit dem 28.08.2026 positiv.
Wachstum KGV 0,7 27,14% Aufschlag relativ zur Wachstumserwartung Liegt das "Verhältnis zwischen Wachstum plus geschätzte Dividende und KGV" unter 0,9, so beinhaltet der Kurs bereits einen Aufschlag gegenüber dem normalen Preis für das Wachstumspotential. Hier: 27,14% Aufschlag.
KGV 32,0 Erwartetes KGV für 2028 Das erwartete KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis) gilt für das Jahr 2028.
Langfristiges Wachstum 22,3% Wachstum heute bis 2028 p.a. Die durchschnittlichen jährlichen Wachstumsraten gelten für die Gewinne von heute bis 2028.
Anzahl der Analysten 30 Starkes Analysteninteresse In den zurückliegenden sieben Wochen haben durchschnittlich 30 Analysten eine Schätzung des Gewinns pro Aktie für diesen Titel abgegeben.
Dividenden Rendite 0,3% Dividende durch Gewinn gut gedeckt Für die während den nächsten 12 Monaten erwartete Dividende müssen voraussichtlich 10,40% des Gewinns verwendet werden.
Risiko-Bewertung Niedrig Die Aktie ist seit dem 07.04.2026 als Titel mit geringer Sensitivität eingestuft.
Bear-Market-Faktor Defensiver Charakter bei sinkendem Index Die Aktie tendiert dazu, Indexrückgänge um durchschnittlich -67 abzuschwächen.
Bad News Geringe Kursrückgänge bei spezifischen Problemen Der Titel verzeichnet bei unternehmensspezifischen Problemen i.d.R. geringe Kursabschläge in Höhe von durchschnittlich 2,7%.
Beta 0,73 Geringe Anfälligkeit vs. SP500 Die Aktie tendiert dazu, pro 1% Indexbewegung mit einem Ausschlag von 0,73% zu reagieren.
Korrelation 365 Tage 35,3% Schwache Korrelation mit dem SP500 Die Kursschwankungen sind wenig abhängig von den Indexbewegungen.
Value at Risk 33,25 USD Das geschätzte mittelfristige Value at Risk beträgt 33,25 USD oder 0,10% Das geschätzte Value at Risk beträgt 33,25 USD. Das Risiko liegt deshalb bei 0,10%. Dieser Wert basiert auf der mittelfristigen historischen Volatilität (1 Monat) mit einem Konfidenzintervall von 95%.
Volatilität der über 1 Monat 16,2%
Volatilität der über 12 Monate 25,1%

News

20.10.2026 | 15:46:09 (dpa-AFX)
ROUNDUP 2: Gericht untersagt Luftbildaufnahmen bei Google Maps

(neu: Reaktion von Google)

FRANKFURT (dpa-AFX) - Der US-Technologiekonzern Google <US02079K1079> muss die Veröffentlichung dreidimensionaler Luftbildaufnahmen eines privaten Wohngrundstücks auf seinen Diensten Google Earth und Google Maps unterlassen, sofern der Eigentümer dem widerspricht. Das hat die 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main entschieden (Az.: 2-03 O 388/25). Das Urteil bringt eine neue Dynamik in den langjährigen Streit um den Datenschutz bei digitalen Kartendiensten. Google kündigte an, Rechtsmittel einzulegen.

Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

Kläger in dem Verfahren ist ein Familienvater, der mit seiner Frau und seinen Kindern ein Wohnhaus in Frankfurt am Main bewohnt. Nach Auffassung des Gerichts verletzen die detaillierten 3D-Aufnahmen des Anwesens den Kläger in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht.

"Niemand muss es hinnehmen, dass Luftbildaufnahmen seines bewohnten Grundstücks ohne seine Zustimmung weltweit öffentlich verbreitet werden, jedenfalls wenn Grundstücksbereiche abgebildet werden, die öffentlichen Blicken entzogen sind", begründete die Kammer ihre Entscheidung. Die fraglichen Aufnahmen zeigten insbesondere auch den rückwärtigen Bereich des Anwesens, der von der Straße aus für Passanten nicht einsehbar ist. Der persönliche Rückzugsbereich erstrecke sich auf das gesamte befriedete Grundstück. Aus den Bildern ließen sich Rückschlüsse auf die persönliche Lebensweise ziehen und zudem potenzielle sicherheitsrelevante Zugänge offenlegen.

Vorwurf der heimlichen "Ausspähung"

Besonders kritisch bewerteten die Richter die Art der Datenerhebung. Google erlange das Bildmaterial heimlich durch eine Form der "Ausspähung". Da Überflüge aus großer Höhe nicht im Voraus angekündigt würden, blieben sie von Betroffenen unbemerkt. Den Anwohnern sei es dadurch unmöglich, private Bereiche vor den Kameras zu verdecken.

Argumenten von Google zur Informationsfreiheit folgte das Gericht nicht. Der Dienst bediene zwar den "Abenteuergeist" von Menschen, die die Welt digital erkunden wollen. Dieser Zweck verliere aber seine Schutzwürdigkeit, wenn er in den privaten Rückzugsraum eingreife, da er sich oft in der Befriedigung von Neugier oder gar unredlichen Absichten wie Einbruchsvorbereitungen erschöpfe. Auch für Infrastrukturplanung, Städtebau, Urlaubsbeurteilung oder Schulunterricht benötige man keine detaillierten Luftbilder privater Grundstücke.

Parallelen zum Street-View-Streit

Der Fall weckt Erinnerungen an die Debatte um Google Street View in Deutschland im Jahr 2010. Damals hatte das Fotografieren deutscher Straßen mit Kamerawagen eine beispiellose Welle der Entrüstung und massive Datenschutzbedenken ausgelöst. Nach starkem politischem und gesellschaftlichem Druck musste Google Betroffenen ein Widerspruchsrecht einräumen. Hunderttausende Haushalte verlangten die Unkenntlichmachung ihrer Fassaden, woraufhin Google die Aufnahmen in Deutschland über Jahre hinweg nicht mehr aktualisierte und erst 2023 das Bildmaterial wieder aktualisierte.

Der Frankfurter Kläger hatte dieses Recht bereits genutzt: In der Vergangenheit setzte er erfolgreich durch, dass sein Haus auf Google Street View sowie auf dem Konkurrenzdienst Apple <US0378331005> Look Around unkenntlich gemacht werden musste. Mit dem aktuellen Urteil wird dieser Datenschutzanspruch nun erstmals auf die Vogelperspektive von Google Earth und Google Maps ausgeweitet.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Das Urteil wurde am 24. September 2026 verkündet und am 12. Oktober 2026 vollständig abgefasst. Es ist noch nicht rechtskräftig. Google kündigte an, gegen das Urteil Rechtsmittel beim Oberlandesgericht Frankfurt einzulegen. Ein Unternehmenssprecher sagte: "Die Ansichten in Google Earth und Google Maps werden vielfältig genutzt - etwa für Stadtplanung, Umweltforschung oder bei der Katastrophenhilfe - und sind damit ein sehr nützlicher Service für Millionen von Menschen." Das Bildmaterial setze sich aus einem Mosaik von Satelliten- und Luftaufnahmen verschiedenster Anbieter zusammen und ähnliche Ansichten fänden sich auch in diversen öffentlichen Angeboten. "Zwar prüfen wir Anfragen zur Unkenntlichmachung von Bildmaterial, um lokalen Gesetzen zu entsprechen, doch widersprechen entschieden der Auffassung des Gerichts in diesem Urteil und werden Berufung einlegen."/jto/chd/DP/jha

20.10.2026 | 14:09:29 (dpa-AFX)
ROUNDUP: Gericht untersagt Luftbildaufnahmen bei Google Maps
20.10.2026 | 10:00:21 (dpa-AFX)
Gericht untersagt Bilder von Grundstück bei Google Maps
20.10.2026 | 10:00:20 (dpa-AFX)
Gericht untersagt Bilder von Grundstück bei Google Maps
18.10.2026 | 11:59:45 (dpa-AFX)
Akku fast leer? Manch Handynutzer lässt Verabredung platzen
17.10.2026 | 15:30:14 (dpa-AFX)
Neu bei Apple TV: 'Tenzing' erzählt die Everest-Legende neu
13.10.2026 | 23:50:02 (dpa-AFX)
ANALYSE-FLASH: JPMorgan belässt Apple auf 'Overweight' - Ziel 360 Dollar