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Apontis Pharma AG

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Quelle: Xetra: 11:43:02
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News

13.06.2025 | 10:30:41 (dpa-AFX)
EQS-Adhoc: APONTIS PHARMA AG: Barabfindung im Rahmen des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Outs auf EUR 10,40 festgelegt (deutsch)

APONTIS PHARMA AG: Barabfindung im Rahmen des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Outs auf EUR 10,40 festgelegt

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EQS-Ad-hoc: APONTIS PHARMA AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out

APONTIS PHARMA AG: Barabfindung im Rahmen des verschmelzungsrechtlichen

Squeeze-Outs auf EUR 10,40 festgelegt

13.06.2025 / 10:30 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung

(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Art. 17 der Verordnung (EU)

Nr. 596/2014

APONTIS PHARMA AG: Barabfindung im Rahmen des verschmelzungsrechtlichen

Squeeze-Outs auf EUR 10,40 festgelegt

Monheim am Rhein, 13. Juni 2025. Die APONTIS PHARMA AG gibt bekannt, dass

die Zentiva AG dem Vorstand der APONTIS PHARMA AG heute ein konkretisiertes

Verlangen nach § 62 Abs. 1 und Abs. 5 Satz 1 UmwG i. V. m. §§ 327a ff. AktG

zur Einberufung der Hauptversammlung der APONTIS PHARMA AG zur

Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre

der APONTIS PHARMA AG auf die Zentiva AG gegen Gewährung einer angemessenen

Barabfindung übermittelt hat.

Die Zentiva AG hält derzeit rund 91,95 % und nach Abzug der eigenen Aktien

gemäß § 62 Abs. 1 Satz 2 UmwG rund 93,83 % des Grundkapitals der APONTIS

PHARMA AG und ist damit deren Hauptaktionärin im Sinne von § 62 Abs. 5 UmwG.

Die Zentiva AG hat die Barabfindung auf einen Betrag in Höhe von EUR 10,40

je Aktie der APONTIS PHARMA AG festgelegt. Der gerichtlich bestellte

sachverständige Prüfer hat bereits in Aussicht gestellt, dass er nach

derzeitigem Stand die Angemessenheit der festgelegten Barabfindung

bestätigen wird.

Der Abschluss und die notarielle Beurkundung des Verschmelzungsvertrags

zwischen der APONTIS PHARMA AG und der Zentiva AG wird noch am heutigen Tage

stattfinden. Auf der Hauptversammlung der APONTIS PHARMA AG, die

voraussichtlich am 29. Juli 2025 stattfinden wird, soll die Übertragung der

Aktien der Minderheitsaktionäre der APONTIS PHARMA AG auf die Zentiva AG

gegen eine Barabfindung von EUR 10,40 je Aktie beschlossen werden.

Das Wirksamwerden des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out hängt noch von

dem zustimmenden Beschluss der Hauptversammlung der APONTIS PHARMA AG und

der Eintragung des Übertragungsbeschlusses und der Verschmelzung in das

Handelsregister am Sitz der APONTIS PHARMA AG sowie von der Eintragung der

Verschmelzung in das Handelsregister am Sitz der Zentiva AG ab.

APONTIS PHARMA AG

Investor Relations

ir@apontis-pharma.de

T: +49 2173 89 55 4900

F: +49 2173 89 55 1521

Rolf-Schwarz-Schütte-Platz 1

40789 Monheim am Rhein

Deutschland

apontis-pharma.de

APONTIS PHARMA Presse-Kontakt

CROSS ALLIANCE communication GmbH

Sven Pauly

ir@apontis-pharma.de

T: +49 89 125 09 0330

Ende der Insiderinformation

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13.06.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Medienarchiv unter https://eqs-news.com

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: APONTIS PHARMA AG

Rolf-Schwarz-Schütte-Platz 1

40789 Monheim am Rhein

Deutschland

E-Mail: ir@apontis-pharma.de

Internet: https://apontis-pharma.de/

ISIN: DE000A3CMGM5

WKN: A3CMGM

Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Scale),

Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange

EQS News ID: 2154370

Ende der Mitteilung EQS News-Service

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2154370 13.06.2025 CET/CEST

°

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07.03.2025 | 13:07:35 (dpa-AFX)
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05.03.2025 | 20:51:14 (dpa-AFX)
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