APONTIS PHARMA AG: Barabfindung im Rahmen des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Outs auf EUR 10,40 festgelegt
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EQS-Ad-hoc: APONTIS PHARMA AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out
APONTIS PHARMA AG: Barabfindung im Rahmen des verschmelzungsrechtlichen
Squeeze-Outs auf EUR 10,40 festgelegt
13.06.2025 / 10:30 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Art. 17 der Verordnung (EU)
Nr. 596/2014
APONTIS PHARMA AG: Barabfindung im Rahmen des verschmelzungsrechtlichen
Squeeze-Outs auf EUR 10,40 festgelegt
Monheim am Rhein, 13. Juni 2025. Die APONTIS PHARMA AG gibt bekannt, dass
die Zentiva AG dem Vorstand der APONTIS PHARMA AG heute ein konkretisiertes
Verlangen nach § 62 Abs. 1 und Abs. 5 Satz 1 UmwG i. V. m. §§ 327a ff. AktG
zur Einberufung der Hauptversammlung der APONTIS PHARMA AG zur
Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre
der APONTIS PHARMA AG auf die Zentiva AG gegen Gewährung einer angemessenen
Barabfindung übermittelt hat.
Die Zentiva AG hält derzeit rund 91,95 % und nach Abzug der eigenen Aktien
gemäß § 62 Abs. 1 Satz 2 UmwG rund 93,83 % des Grundkapitals der APONTIS
PHARMA AG und ist damit deren Hauptaktionärin im Sinne von § 62 Abs. 5 UmwG.
Die Zentiva AG hat die Barabfindung auf einen Betrag in Höhe von EUR 10,40
je Aktie der APONTIS PHARMA AG festgelegt. Der gerichtlich bestellte
sachverständige Prüfer hat bereits in Aussicht gestellt, dass er nach
derzeitigem Stand die Angemessenheit der festgelegten Barabfindung
bestätigen wird.
Der Abschluss und die notarielle Beurkundung des Verschmelzungsvertrags
zwischen der APONTIS PHARMA AG und der Zentiva AG wird noch am heutigen Tage
stattfinden. Auf der Hauptversammlung der APONTIS PHARMA AG, die
voraussichtlich am 29. Juli 2025 stattfinden wird, soll die Übertragung der
Aktien der Minderheitsaktionäre der APONTIS PHARMA AG auf die Zentiva AG
gegen eine Barabfindung von EUR 10,40 je Aktie beschlossen werden.
Das Wirksamwerden des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out hängt noch von
dem zustimmenden Beschluss der Hauptversammlung der APONTIS PHARMA AG und
der Eintragung des Übertragungsbeschlusses und der Verschmelzung in das
Handelsregister am Sitz der APONTIS PHARMA AG sowie von der Eintragung der
Verschmelzung in das Handelsregister am Sitz der Zentiva AG ab.
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