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Risikobeschreibung siehe Folgeseite.

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Euronext positioniert sich als einer der Gewinner der aktuellen Volatilitätswelle und startet einen bedeutsamen Chart-Ausbruch. 

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Defensive Schwergewichte aus dem Consumer-Staples-Segment bleiben angesichts der schwierigen geopolitischen Gemengelage als „sichere Häfen“ weiterhin gefragt. 

Risikobeschreibung siehe Folgeseite.

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ESTOXX 10:09:01
5.909,10 0,22%
Dow Jones 09.04.
48.185,80 0,00%
Brent Öl 10:13:51
97,75 1,91%
EUR/USD 10:23:00
1,16867 -0,03%
BUND-F. --
125,46 0,03%

News

10.04.2026 | 10:16:39 (dpa-AFX)
Cum-Ex-Akteur Hanno Berger muss im Gefängnis bleiben

KÖLN (dpa-AFX) - Der verurteilte Straftäter und frühere Cum-Ex-Drahtzieher Hanno Berger (75) kann seine letzten Hoffnungen auf ein neues Gerichtsverfahren begraben. Das Bonner Landgericht hatte Berger im Jahr 2022 wegen besonders schwerer Steuerhinterziehung in drei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt (62 KLs 2/20), später folgte eine weitere Freiheitsstrafe von acht Jahren und drei Monaten vom Landgericht Wiesbaden wegen anderer Fälle. Der Bundesgerichtshof bestätigte später beide Urteile.

Berger gab nicht auf, berief sich auf neue Beweise, widerrief sein Geständnis zu einem zentralen Teil der Vorwürfe und beantragte vor dem Kölner Landgericht die Wiederaufnahme des Verfahrens und die Unterbrechung seiner Haftstrafe. Er argumentierte, dass sein langjähriger Geschäftspartner, der als Kronzeuge die Seiten gewechselt und gegen Berger ausgesagt hatte, falsche Angaben gemacht habe und man diesem nicht glauben könne.

Doch das Kölner Landgericht war anderer Auffassung und verwarf Bergers Antrag im August 2025 als unzulässig, woraufhin der Verurteilte eine Beschwerde beim Kölner Oberlandesgericht einreichte. Das war gewissermaßen der Griff nach dem letzten Strohhalm, der Berger noch blieb, damit er doch noch auf freien Fuß kommt. Der heute 75-Jährige sitzt seit seiner Auslieferung aus der Schweiz 2022 hinter Gittern.

Dort wird er auch bleiben, denn das Kölner Oberlandesgericht wies die Beschwerde ab, wie es nun mitteilte. Die von Berger vorgebrachten Tatsachen und Beweismittel gäben keinen Anlass für die Annahme, dass das Bonner Landgericht möglicherweise eine geringere Freiheitsstrafe oder sogar einen Freispruch hätte verkünden können. Die Wiederaufnahme des Verfahrens sei nun "endgültig abgelehnt", hieß es vom Kölner Oberlandesgericht.

Cum-Ex führte zu Milliardenschaden für die Allgemeinheit

Berger gilt als Wegbereiter für die Cum-Ex-Aktiendeals in Deutschland, mit denen der Fiskus um mindestens zehn Milliarden Euro geprellt wurde. Die Geschäfte waren in ihrer Hochphase zwischen 2006 und 2011 bei vielen Banken verbreitet, der Skandal gilt als größter Steuerbetrug der deutschen Geschichte.

Berger pries die Geschäfte bei Banken und Vermögenden als rechtssichere Steueroptimierung an, beriet bei der Konstruktion und verdiente Millionen daran. Später floh "Mr. Cum-Ex" in die Schweiz und entzog sich dort jahrelang der deutschen Justiz. 2022 wurde er nach Deutschland ausgeliefert.

Bei Cum-Ex-Deals wurden Aktien mit (cum) und ohne (ex) Ausschüttungsanspruch zwischen Investoren hin- und hergeschoben. Am Ende erstatteten Finanzämter Steuern auf Dividenden, die gar nicht gezahlt worden waren. Die Politik reagierte erst 2012 mit einer Gesetzesänderung. 2021 entschied der BGH, dass Cum-Ex-Geschäfte als Steuerhinterziehung zu werten sind./wdw/DP/nas

10.04.2026 | 10:07:34 (dpa-AFX)
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