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Der Silberpreis kam zuletzt im Zuge der Stärke des US-Dollars etwas deutlicher unter Druck. 

Im Durchschnitt erleiden 7 von 10 Kleinanlegern Verluste beim Handel mit Turbo-Zertifikaten. Turbo-Zertifikate sind hoch risikoreiche Produkte und nicht für langfristige Anlagestrategien geeignet. 
Gemäß Allgemeinverfügung BaFin nach Art. 42 MiFIR und § 15 Absatz 1 Satz 2 WpHG in Verbindung mit Art. 42 MiFIR betreffend Turbo-Zertifikate vom 15.10.2025 // Risikobeschreibung siehe Folgeseite.

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Derzeit prägen weitreichende Kapitalmaßnahmen, darunter Investitionen von 3,6 Mrd. Euro in das Netzgeschäft, die strategische Ausrichtung der RWE AG. 

Risikobeschreibung siehe Folgeseite.

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Der europäische Raumfahrtkonzern OHB baut seine Kapazitäten aus, um vom rasanten Hochlauf der globalen Weltraumökonomie auf 1.500 Mrd. Euro bis zum Jahr 2035 vollumfänglich zu profitieren.

Risikobeschreibung siehe Folgeseite.

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Brent Öl --
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EUR/USD 16:24:00
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BUND-F. --
125,35 0,17%

News

09.07.2026 | 16:22:33 (dpa-AFX)
ROUNDUP: EU-Gerichtshof stärkt Widerrufsrecht bei Streaming-Abos

(technische Wiederholung)

LUXEMBURG (dpa-AFX) - Streamingdienste wie Sky dürfen das Widerrufsrecht für ihre digitalen Angebote nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht generell ausschließen. Das geht nach EU-Regeln nur bei "digitalen Inhalten" - bei einem Streaming-Abo handelt es sich aus Sicht der Richterinnen und Richter in Luxemburg jedoch um eine "digitale Dienstleistung", wenn das Angebot sich am Nutzerverhalten orientiert und daran angepasst wird.

Hintergrund der Entscheidung ist die Klage eines österreichischen Verbrauchervereins gegen den Streaminganbieter Sky. Dieser stuft sein Angebot als "digitalen Inhalt" ein und schließt daher das 14-tägige Widerrufsrecht aus, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich zustimmen, dass sie das Angebot sofort nutzen möchten und mit der Leistung begonnen wird. Das gilt dem Unternehmen zufolge übrigens auch für Skys Wow-Dienst in Deutschland. Das mit dem Fall befasste österreichische Gericht fragte den EuGH, was die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie dazu sagt.

Personalisierte Empfehlungen ausschlaggebend

Wenn ein Streamingdienst über die Bereitstellung feststehender Inhalte hinausgehe, insbesondere dadurch, dass der Dienst etwa durch personalisierte Empfehlungen an das Verhalten der Kundinnen und Kunden angepasst werde, sei das Angebot eine digitale Dienstleistung, und das Widerrufsrecht könne nicht ausgeschlossen werden, urteilte der Gerichtshof.

Der deutsche Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßte das Urteil. "Verbraucherinnen und Verbraucher müssen digitale Dienste auch dann testen können, wenn diese sofort online verfügbar sind und auf langfristige Abonnements angelegt sind", sagte Rechts- und Handelsexperte des Verbands, Felix Methman.

Zwar bezieht sich das EuGH-Urteil auf den österreichischen Fall, den die dortigen Gerichte auch noch endgültig entscheiden müssen. Laut Rechtsanwalt Tim Wittwer aus Hannover sind die deutschen und österreichischen Regeln beim Widerrufsrecht aber vergleichbar, so dass die Vorgaben auch hierzulande relevant seien. Er erklärt, dass für Streaminganbieter das Bedürfnis bestehe, ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, wenn sie bisher Widerrufsrechte ausgeschlossen haben.

Abo nur fürs Sport-Event abschließen?

Die Entscheidung könnte Wittwers Kanzlei zufolge nun vor allem für Anbieter problematisch werden, die im Rahmen eines auf Dauer angelegten Abos punktuell attraktive Großereignisse, etwa im Sport, zum Streaming anbieten - diese könnten Abonnentinnen und Abonnenten dann innerhalb der 14-Tages-Frist gucken und anschließend widerrufen. Laut EuGH seien die Interessen der Anbieter ausreichend geschützt, weil Kundinnen und Kunden bei Widerruf eine angemessene Entschädigung für die bisherige Nutzung zahlen müssen./vni/DP/jha

09.07.2026 | 16:22:14 (dpa-AFX)
Original-Research: Wurmtal Beteiligungen AG (von GSC Research GmbH): Halten
09.07.2026 | 16:21:52 (dpa-AFX)
Devisen: Eurokurs gestiegen - EZB-Referenzkurs: 1,1435 US-Dollar
09.07.2026 | 16:20:01 (dpa-AFX)
ANALYSE-FLASH: Jefferies belässt Salzgitter auf 'Hold' - Ziel 55 Euro
09.07.2026 | 16:08:14 (dpa-AFX)
IRW-News: Karbon-X Corp: Karbon-X erweitert seine Kompetenzen auf dem europäischen Emissionshandelsmarkt durch ein Konto beim spanischen EU-Emissionshandelsregister
09.07.2026 | 16:05:27 (dpa-AFX)
ROUNDUP/Aktien New York: Nasdaq profitiert von Chip-Aktien - Dow unbewegt
09.07.2026 | 16:05:21 (dpa-AFX)
EQS-Adhoc: H2 Core AG: Vorläufiges Halbjahresergebnis zum 30. Juni 2025 (deutsch)